Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 3044 (21.8.1927)
- Date
- 1927-08-21
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Men, Sonntag Wiener Morgeuzettrurg 21. August 15 Nr. 3044 Zorn Genfer NoiifionalttiMenRfiomgrefi. Me Milchen Truppen auf de» Minderbetts- Dro-pork«lial-mrLÄ>»urle' Autonomie 'im SiMßerjßerHLdi- Dic »Äongj^rüorr >Ler -Mree dercRÄhte'^der nationalen /Minderheiten sowie die Konkretisierung der Fordermrg«: ztvccks Garantierung. Vieser Rechte wurden zum erstenmal auf internationalem Terrain durch die Repräsentanten de§ jüdisch-politischen Gedankens im Jahre 1910 tvährend der Fricdcnskonfcrcirz. in Paris formuliert. Leo Motz fjfe«, der Präsident des Komitees der jüdischen Delegationen in. Paris, Mitglied des Präsidiums des zweiten Kongresses der europäischen nationalen Minderheiten, hat auf der Konferenz mit den Vertretern der jüdischen Presse in Genf im August 1926 hervorgehoben: „DaS Los dar Juden als Minderheit ist an das Los der anderen eutropaLsHen MÄwritaten geLunÄsn. DaS Memorandum über dpe Pofiilüüv der MinderchÄten, welches der Fr«dcmskonfljrenz in Paris vorgelegt wurde, ist das erste imb allgrrneine Memorandum, welches dife Jntereffm aller Minderheiten umfaßt, unter HewmheLuns der Mrzelnm Punkte, welche -Se jüdische MisnÄerHert msokgv ihrer spezifischen gefillschastKchen StmtkLur betreffen." Nach zwanzigzähriger Erörterung des nationalen Pro- . blems im Schatze der jüdischen politischen Parteien sowie der theoretischen Abhandlungen über das Wesen der Nationalität auf Grund der wissenschaftlichen Arbeiten von Je II i n e k, N -en n e r, Bauer und anderer hat die Idee der nationalen Minderheiten ihre konkrete Form nach Publizierung -der 14 Punkte W ils o n s echalten und tvurde der Friedenskonferenz in Paris durch das Foreign Committee of Jetvijh Board of Deputies durch Vermittlung von Lucian Wolf und durch das Komitee der jüdischen Delegationen unterbreitet. Die auf diese Weile vor das internationale Forum gebrachte Frage der nationalen Minoritäten sollte nunmehr den Gegenstand der Erwägungen des V bl'k^orch'U n-d^s und der rm-te.reEi'-e r t-em Sä a-crtt-e-n bilden. Die Diskussionen über dieses Thema sollten .'(nach der Prozedur des Generalsekretariats des Völkerbundes) zwischen dem Rate des Völkerbundes und dem ernzckknen intereffierten Staat!(Note des GenoralseikretariatZ cm den Rat M. C. S12/1-M-7kLLi 1D2b) ohne Anteil der betreffenden, irgendeine Forderung erhebenden nationalen Minderheit geführt werden. Die jüdischen PoLtJer waren der Meinung, daß ihre politischen Anschauungen Wer die moralische Jrrgerenz des Völkerbundes und dessen internationale Organisationen in Angelegenheiten der NatronalrkAen vollständig durchdacht sind. Es mußte rro'ch darüber gewacht werden, daß der .Schutz des Völkerbundes und seine Jngerenz tatsächlich, wirksam sei. Dü' von den.Jnden-änitiierLe nationale Bewegung beschlossen die Deutschen durch Konsolidierung ihrer in verschiedenen Staaten verstreuten Minoritäten fortzusetzen. Dank der geschickten Agitation wurden nunmehr die europäischen MruoattatÄongrefse organisiert. Grundlage für diese Kongresse waren folgende Erwägungen: MinorMZrechte auf Grund der bestehenden Bestimmungen Wer den Schutz der Minoritäten sind GegensVnde eines Rechtes, welches aus dem Versailler Vertrag hervorgeht. Die Traktate über die M i n-d e r h ei de n bilden für dies-e keinposit: ves Re cht, da ein Gemeinwesen bloß ein solches Recht zu schaffen vermag, welches das ganze Gemeinwesen zu verpflichten hat. Inzwischen aber haben, die Zusatzträktate verpflichtende Kraft für die einzelnen Staaten, welche einen Bestandteil der internationalen Gemeinschaft bilden, deren Vertreter der Völkerbund ist. Die nationalen Minoritäten wünschen Rechtssubjekte zu werden. Von der anderen Seite verlangen die nationalen Minoritäten, daß man dem Staat als einen anationälen Begriff anerkenne, das heißt, daß man den Begriff der Nationalität von dem des Staates trenne. Das soll dem Zwecke dienen, aus der Kompetenz des Staates die kulturellen Angelegenheiten der einzelnen Minoritäten zu eliminieren. Die Konstruktion des Gedankens des «nationalen Staates soll die Erreichung der kulturellen Freiheit der Entwicklung der nationalen Minderheiten ermöglichen, welche kulturelle nationale Gemeinschaften im Rahmen des Staates bilde:: werden. Unter den drei Minoritätstypen, welche auf den Korrgressen repräsentiert waren: dem randstaatlichen, dem zerstreuten und dem gemischten, sind die Juden eine in jedem Staat vorhandene Minderheit, welche bestimmt keine v e r st e ck t e n d c str uk ti v e n Tendenzen gegenüber dem betreffenden Staat verfolgt. Motzkin hat der jüdischen Presse erllärt: „Die Juden bieten in einem gewissen Sinne die Gewähr dafür, daß solche Kongresse einen reinen Minderheitscharakter beibehalten werden, wie sie überhaupt die rein en Präger des Minderheilsgeda n ke«n Z ohne Rebe n b eft r e b u n g e n s i n b." Auf bem ersten Kongreß haben die Juden klar die Frage der kulturellen Autonomie als die Maximalforderung ^ausgestellt. schon Vertreter ans dem ersten Kongreß ist im doppoltm Srrme eine F»o^->«>rrjn.g d-v-s rr Ot^s. Siv'ift-emo FmÄarlung, döe ans dvHmensihlechen Natur fließt. Der Mensch als Zoon politikon vermag seine geistigen Forderungen bloß im Schoße seiner eigenen Gemeinschaft zu befriedigen, mit der er durch gemeinsame Geschichte,! Tradition, Sprache und Kultur verbunden ist. Andererseits ist sie P o stü lat des W e sie n-s d-e-s R echt e S selchst, dessen Entstehung bedingt ist von der Existenz -der Gemeinschaft. Die Idee des Laisiez-Faire mutz in ihrem ganzen r Umfang auf die kulturellen Angelegenheiten jeder nationalen Minderheit im Staate angewendet werden. Das Uebergewicht dieser jüdischen Anschauung über 1 die politisch-nationale Autonomie zeigte sich schon deutlich auf dem zweiten Kongreß. Die Repräsentanten der jüdischen Gruppen bildeten sozusagen das Zentrum der aufeinander stoßenden ideologischen linken und rechten Gruppen in Angelegenheiten der national-kulturellen Institution der Minoritäten. Das Präsidium des zweiten Kongresses wies den jüdischen Gruppen einen Platz im Präsidium, drei Referate, ein Korreferat, das Präsidium im Ausschuß für Kulturangelegenheiten und einen Anteil in der Ausarbeitung aller Resolutionen zu. Die den Vertretern der jüdischen Gruppen überantworteten Referate bildeten den eigentlichen Kern der Beratungen des Kongresses, da die übrigen vier Referate Angelegenheiten zweiter Ordnung Am besten sind doch die Ceschka-hüte Vil., KalsersfraBe 123 WIEN IX., Alsarstraßfl Hr. 6 betrafen und sich bloß aus einzelne Probleme bezogen, wie sprachliche Fragen, Wahlrecht, Organisation, abgesehen von einem wichtigeren Referat über die ökonomische Gleichberechtigung. Die Grundlage der Autonomie im Sinne der jüdischen Gruppen ist enthalten in der Erklärung des Dr. Robinsohn, die er namens der Juden auf dem ersten Kongreß abgegeben hat: „Wir wollen eine nationale Autonomie, Ale im Sta,at verankert ist, auf Gesetzen fußt und durch Beiordnungen ins Leven gerufen wird, eine Autonomie, d?e. mit dem Staat durch dick und dünn geht." Auf dem zweiten Kongreß begründete Dr. R o b i nfochn ausführlichst die Notwendigkeit der Erteilung der nationalen Autonomie an die Minoritäten, indem er die kulturellen Funktionen den ad hoc geschaffenen autonomen Minoritätsorganen zuwies. Der Abgeordnete M. N u r o ck, der Vertreter der lettischen Juden, sprach über die Sicherstellung der Staatsbürgerschaftsrechtc. Als Quintessenz seines Referates stellt er fest: 1. daß jeder Mensch das Recht auf Staatszugehörigkeit besitzt, 2. daß das Staatsbürgerschaftsrecht ein erworbenes Recht sei, welches man bloß auf Grund eines bewußten persönlichen Willensaktes verlieren kann, 3. daß somit die Regelung dieser Frage in den neu entstandenen Staaten verwirklicht werden müsse auf Grund der r ö m is ch en Konvention vom Jahre 1922 über d-en Schutz der Bürge rschaftsrechte sowie auf Grund der Einführung in die staatliche Gesetzgebung, der Beschlüsse des Versailler Vertrages, unter gleichzeitiger Aushebung aller administrativen Aus nahmsbe st immun gen, welche mit diesen Grundsätzen kollidieren. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß bei Besprechung des polnischen Gesetzes über die Staatsbürgerschaft, über die Ausführungsverordnung zum Gesetze für die Staatsbürgerschaft, der Abgeordnete Nuvock sich folgendermaßen geäußert hat: „Mit besonderer Genugtuung will ich von dieser hohen Tribüne erwähnen, daß die polnische Regierung gerade in den letzten Tagen eine Verordnung erließ, die dazu berufen ist, den Erwerb der Staatsangehörigkeit wesentlich zu erleichtern und insbesondere die Zahl der Staatenlosen zu verringern. Unser Kongreß kann diese polnischen Maßnahmen nnr lebhmcht begrüßten umd iichr weiteste Nachahmung wümschen." Dank dieser Verordnung haben tatsächlich viele Staatenlose in Polen die Staatsbürgerschaft erlangt. Dr. Emil M arg ulte S, der Vertreter der^ jüdischen Völkerbundliga in der Tschechoslowakei, referierte über die MethWen zur Regelung von Konflikten zwischen Regierungen und Nativnatitätengruppen und kam hiebei zu dem Schluß, daß der einzige Wog zur Regelung der Konflikte ' zwischen Negherrmgen Md Minoritäten dile Errichtung foßettflj'.miw paritätischer Kommssionen sei, wi,e dieS auf der Konferenz der intchWrlmmntairWen Union versprochen worden war. Solche Kommissionen hätten Mgehenre pädagogisch-moralische Bedeutung für die Minoritäten, da sie ihn«: die tteverzengimg verbringen würde, daß sie freie Bürger eines gemoin- ( saMw*Baiterlandrs ßckien, welches für ih«e spezifischen j Mtionvüm Interessen sorgt. In:.Zusammenhang« mit dem Referat des Dr. G ü n- 'disch, des Vertreters der deutschen Gruppe aus Ungarn, über die ökonomische Gleichberechtigung, ergriff das Wort der Sejmabgeordnete Grün bäum. Er wies nach, daß iwden-neuerstandenon Staaten eine systematische, ökonomische Ausbeutung der nationalen Minoritäten zum Vorteile der herrschenden Nationalität bestehe. Einer der Wege zur Lösung der nationalen Probleme sei die Erlangung vollftÄnd4ger ökonomischer Gleichberechtigung. Auf die .Ausarbeitung der Kongreßresolutionen haben die Vertreter der jüdischen Gruppen einen starken Einfluß ausgeübt. Besonders.lebhafte Diskussionen wurden in der Kvmmission für die ökonomische Gleichberechtigung über die Sonntagsruhe geführt und dank der energischen Stellung der jüdischen Repräsentanten war die Kommission gezwungen, in die Resolution einen Passus über die Berücksichtigung spezieller Feiertageg ewisser ®c noritäten aufzunehmen. Ebenso wurden die Resolutionen über die kulturelle Autonomie und über die Regelung der Konflikte in Einklang mit den Forderungen der Vertreter der jüdischen Gruppen redigiert. Die Vertreter der-jühischen Gruppen auf den Kongressen haben eS sich zur Aufgabe gemacht, die Idee der Zusammenarbeit der nationalen Minoritäten auf den Kongresseil 'mm allen NebenbLstpebuNtzen zu befreien, welche die Souveränität irgendeines Staates berühren könnte. Die maximalen Forderungen der Juden beruhen auf der Erlangung derpersonalennationalen Autonomie im stzaatlichen Rahmen. Die Juden waren somit auf dieser: Kongressen die Brücke, welche zwei extreme Lager verband. Ihre Rolle beruhte auf der Erhaltung des Gleichgervich-tes zwischen den zentrifugalen Kräften. So haben die Juden di" Eriften' des Kongresses befestigt. zweck Md Ziele der MiNderheitskongresfe. Von Alexandea: Haffka. Zu den vielen internationaler: Organisationen, die n: den letzten Nachkriegsjahren ins Leben gerufen wurden, kam noch eine neue Institution hinzu, deren Devise die Wiederherstellung einer möglichst breiten Zusammenarbeit zwischen Majorität.und Minorität ist und die den Namen „Kongreß der europäischen Minderheiten" trägt. Im Zeitalter der Politik der Nationälitätcn-Konsolidieruüg in Europa entstand ein neuer Typus der nationalen Konzentratiorr im Wege einer internationalen Organisation. Das bisherige System des Kampfes um die Minderheitsrechte, das sich faktisch innerhalb der einzelnen Staaten entwickelte, wurde somit um eine Neuerung erweitert, indem die einzelnen nationalen Minderheiten in den verschiedenen Staaten Europas ihren Kmnpf auf das internationale Terrain verlegen und somit ihre Forderungen nicht nur daheim, sondern, auch im Ausland vertreten. Nebst der Minderheitssektion beim Völlcrbund, der interparlamentarischen Union, der Liga der Freunde des Völkerbundes und dem International Law Association, die sich mit der Frage der nationalen Minderheiten, beschäftigten, entstand auch die Institution der Kongresse, die die Ideologie der nationalen Minderheiten selbst zum Ausdruck bringen. Zweifellos ist das Problem der nationalen Minderheiten in den europäischen Staaten höchst aktuell und erfordert dringend eine Lösung. Es ist selbstverständlich, daß die mteressierten Parteien (das sind die nationalen Minderheiten) diese Frage vom toten Punkt aus f in Bewegung fetzen und bestrebt sind, einen aktiven Anteil an der Regelung ihrer Rechte zu erhalten. Das durch den Kongreß eingeführte Prinzip, die Regelung der Minderheitsrechte auf der Grundlage der Staatlichkeit vorzunehme'n, gibt jedem Staate die Sicherung, daß keine Minderheit bestrebt sein wird, die Staatssouveränität zu verletzten. Diese Grundlage der Loyalität gab selbst den gemäßigten Minderheiten Gelegercheit, ihren Beitritt zum ersten Kongreß, der im Oktober 1936 stattfand, anzumelden. Es wurde sonnt ein Fundament zur Konsolidierung der MmderheitSgruppen einiger Böller, die in der Diaspora leben (wie die Deutschen, Polen und Juden), gelegt und dies ermöglichte somit die Vereinheitlichung der Mele und der Taktik dieser Minderheiten. Vor der Einbemfung des ersten Kongresses nach Genf im Jahr 1936 verbreitete der deutsche Journalist in Reval Dr. Ewald Ammen de eine Denkschrift unter dem Titel „Gründe, Richtlinien Md Programm für eine Tagung aller organisierten nationalen Grupp«: in den Staaten Europas". Er besuchte mtt Unterstützung der deutschen Politiker verschiedene Länder Europas, von der Ballanhalbinsel bis zu den Pyrenäen, um die Führer der verschiedenen Minderheit«: für die Idee eines gsnein- V