Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 3030 (6.8.1927)
- Date
- 1927-08-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Redaktion, Administration: Wien, I!.,Taborstr« 1 Telephon 44-0-38, 43-3-19 Telephon ab 6 Uhr abends 31-0-86 Serie, ab t/i0 Uhr abends 38-5-83. DruOkerei; VII., Lerchenfelderstraöe 1 : (,lnva“> Wiener Preise: Wien nnd Oesterreich durch Post oder Verschleißstollen monatl. 8 Schilling. Bezugsbedingungen für das Ausland im Innern dos Blattes. Morgenzeilung Str. Seid Wien. Samstag. 6. August 1927 bet SemeiuLr- &ftt Schritt der interalliierten Militärkontrolle — Protest des Bürgermeisters. — Neuausstellung eines Wachdienstes für die ftödtifchen Betriebe. Amtlich tturb verlautbart: Der Bundeskanzler hat am 30: Juli Bürgermeister Seitz ein Schreiben gerichtet, in dem er mitteilte, daß ihm vom Liquidiermrgsorgan der interalliierten Militärkontrolle unter dem 29. Juli eine Note zugegangen sei, in der mit Berufung aus Artikel 123 des Vertrages von St. Germain gegen die Errichtung der Wiener Genieindeschutzwache Einspruchs erhoben und deren Auflösung verlangt worden ist. Der Bundeskanzler hatte dieser Mitteilung'das. Ersuchen beigefügt, alles zu veranlassen, «in außenpolitische Komplikationen im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit zu vermeiden. In der Folge fanden mehrere Besprechungen zwischen Bundeskanzler D r. S e i p e l und Bürgermeister Seitz statt., In der heutiges Besprechung gab der Bürgermeister dein Bundeskanzler bekannt, daß er auf Grund des Gemeinderatsbeschlufses vom Frettag, den 29. Juli, die Gemoindeschutzwache bis zum 18. August auflösen werde, und die Weisung hiezu heute ergehen lasse. Gleichzeitig werde er auf Grund des ziveiten Teiles des Gemeinderatsbeschlusscs Anochnungen zur Organifierimg des Wachdienstes in den städtischen Aemtern, Anstalten uttb Betrieben erlassen. Ter Protest des Mrgermeisters Bürgermeister Seitz hat' gestern in Beantwortung des Schreibens des Bundeskanzlers vom 30. Juli, worin auf BESUCHET oen >lnff Rafhaushciier Köhlster Aufenthaltsort. Die Gemütlichkeit der guten alten Zeit. Wer kommt, wird wieder Stammgast! WMW.'" «Sill, Volkstümliche Preise! Mittags - Menüs ä S 1*60 Direktion: OTTO KASERER 9. Jahrgang den Einspruch des liquidierenden Organs des interalliierten Militärüberwachungsausschiusfes verwiesen wird, an den Bundeskanzler folgende Antwort gerichtet: „Herr Bundeskanzler haben mir mitgeteilt, dass das l«qui dierende Organ der interalliierten M'ilitärkontrvllkvmmissivn gegen die Aufstellung der Gemein beschütz wache Einspruch erhoben habe. Ich stelle zunächst fest, daß sich dieser Einspruch" mit Unrecht auf den Artikel 123 des Staatsvertrages von Saint Germain stützt. Dieser Artikel gibt den alliierten und assoziiierten Mächten nur tzas Recht, eine Ueberschreitnng der in ihm festgesetzten Gesamtzahl der Sicherhcitsorgane anzufechten. Ob aber diese Sicherheitsorgane Gemeinde^ oder Bundespolizeiorgane sind, ist. feilte innere Angelegenheit der Republik Oesterreich; darauf steht auch nach dem Staatsvertvag den Mächten kein Einfluß zu. Wenn also das liquidierende Organ in seiner Note die Auflösung der Wemeindeschutzwache verlangt, so ist das unzweifelhaft eine Ueberschreitung seiner, Befug - ni sse, Es kann nur im vorgesch'riebenen Weg veranlassen, daß der Botschafterkonferenz der Antra g unterbreitet wird, zu verlangen, daß die iGso samt zahl <der Sicherheitsorgane der Gemeinde und des Bundes zusammen das im Artikel 123 des Staatsvertrages von Saint-lGermain festgesetzte Maximum nick/ überschreite, aber es ist nicht Sache des Liquidiexungsorgans, darauf Einssnh zu nehmen, wie si ch diese Zahl auf die Gemeinde- . nd aqf die Bnndesorgane verteilt. Nach den geltenden iGesetzen steht das primäre Recht zur Ausübung der Lokalpolizei in Wien der ^Gemeinde zu. Mr soweit die Gemeinde von diesem Rechte nicht Gebrauch macht, reicht der Wirkungskreis der Bundespolizei. Wenn also die Gesamtzahl der Sicherheitsorgane der IGemeinde und des Bundes zusammen das zulässige Maß überschritte, so wäre es Sachsie dies Bundes, die Zahl seiner Organe auf das zulässige Maß zu reduzieren. Ich erwarte daher, daß die Bundesregierung gegen die im Staatsvertrag vou St. Germain nicht begründete Einmengung des LMidiernngsorganes in innere Angelegenheiten der Republik. Einspruch erheben und den alliierten nnd assoziierten Mächten gegenüber das Recht der Republik wahren wird/ selbst zu entscheiden, in welchem Verhältnis die nach dem Staatslöriryg zulässige Gesamtzahl von Sicherheitsorganen auf dyn Bund und auf die GemeUrden zu verteilen ist. Im gegebenen Falle wird allerdings der Einspruch des ^iquidiernngsorgans schon durch den Erlaß, den ich auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Juli 1927, gebe, gegenstandslos iverdett. Ich habe heute an die Magistratsdirektion einen Erlaß geeicht et, durch den die für die Tage der Gefahr ausgestellte Genieindeschntzwache aufgelöst wird. Eine Mschrift dieses Erlasses lege ich bei. Durch die Auflösung der Gemeindeschutzwache ist praktisch dem Verlangen des Liquidierungsorganes, unbeschadet unserer Rechtsauffassung, Rechnung getragen. Ich glaube also, mit diesem Erlaß Ihrem an mich gerichteten Ersuchen, alles vorzukehren, daß außenpolitische Komplikationen vermieden loerden, entsprochen zu haben. Selbstverständlich hatte ich zugleich zu erwägen, in welcher Weife ich den zweiten Teil des GMeinderatsbeschlufses vom 30. Juli 1927 durchzuführen habe, der die Bildung einer ausschließlich für den Ordnungs- und Wachedienst tit den städtischen Aemtern, Anstalten und Betrieben bestimmten Gemeindewache verfügt. Zu. diesem B-chufe habe ich den beiliegenden zw>eiten Erlaß ausgegeben, der Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wie ich hoffe, überzeugen wird, daß es sich hier um die Aufstellung eines Wachkörpers handelt, der überhaupt nicht unter die Bestimmungen des Artikels 123 des Staatsvertrages von Saint-Germain fallen kann." Me InrchsühruAgsbestimmuvgen. Fünf Erlässe des Bürgermeisters regeln diesen Wachdienst, der sich 'nicht nur ouf 'bie Aemter, sondern auch auf Märkte, städtische Betriebe, Friedhöfe rchv. erstreckt. Auf Straßen, Gassen und Plätzen darf dieser Wachdienst nicht ausgeübt werden. Wichtig ist die Bestimmung, daß im Falle von Anhaltungen d'.e Betretenen dem nächsten Siche rhe i>tswa ch o rgan zu übergeben sind. Das Dienstverhältnis der bisherigen Mitglieder der Ge me iudesch u tziva che endet mit dem 16. August. Die Ge me i n de sch u tzwa che wird aufgelöst, an ihre Stelle t r i t t a b e r der erwähnte Wachdienst. Die Gesamtzahl aller Wacheangehörigen, die auf das geringste zu beschränken ist, da rf keine-sfa llsde n v om Ge - me'.nderat mit eintausend Mann bestimmten. Höchststand übersteigen. Im Bedarfsfälle kann eine Verschiebung zwischen den einzelnen Abteilungen stattfinden. Um die Ausnahme in die Gememdewache kann' sich jeder österreichische Bundesbürger im Alter-zwischen 22 und 36 Jahren, der unbescholten ist und die nötige physische Eignung und Bildung besitzt, bewerben. Ueber die Anstellung'entscheidet der Bürgermeister. Die Anträge stellt der Personalreferent im Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor und dem Chef der. Wache. Das Kommando über alle Abteilungen der Wache obliegt dem Chef der Hache. Mit dieser Funktion wird Branddirektor Wagner betraut. Im redaktionellen Teil enthaltene entgeltliche Mitteilungen " , sind durch ein vorangesetztes E gekennzeichnet. Der Einspruch der Mächte. Wie wir an anderer Stelle berichten, hat die interalliierte Militärkom Mission mit Berufung auf den Artikel 123 des Friedensvertrages von Saint-Germain beim Bundeskanzler Dr. Seipel gegen die Errichtung der neuen Wiener Gemeindeschutzwache Protest erhoben. Gut. Wenn es auch an sich ein beschämendes Gefühl ist, daß in interne Angelegenheiten eines selbständige n Staates, der Oesterreich nun einmal ist, fremde Mächte sich einmengen, noch dazu einmeugen wegen einer mehr oder weniger zeitlich begrenzten Stadtschutzwache von tausend Mann, wenn diese Tatsache nun einmal als gegeben erscheint, so muß man doch weiter fragen. .... . .. Und diese, Fragen lauten: Warum hat denn keine Macht die Oesterreich kontrolliert, an den anderen, an Z a h l viel stärkeren Formationen Anstoß ge n ommen? Warum ist es keinem Militärkontrollor eirrgefallen, sich nach dem Stand der nationalsozialistischen Kampfformationen zu erkundigen/ warum weiß niemand etwas von den Frontkämpferverbänden und warum ist der Punkt Heimwehren gar so unbekannt? . Man kann ja nun durchaus der Meinung sein, daß die Aufstellung der Wiener Gememdewache unnütz, ja schädlich sei. Mer: Immerhin hat hier der Bürgermeister und.Landes'hauptmänn in amtlicher Funkt i'o n das A u f st e l l u n g s d e k r e t erlassen. Die anderen Formationen aber sind Organe, die daMt bestimmt sind, im Bürgerkrieg auf dem Platze zu erscheinen. Und schon nach der p o l i ti s ch e n Einste llun g dieser Verbände ist es klar, daß sie vor allem dazu benützt werden sollen, um den weißen Terror in Oesterreich aufzurichten. Daß in diesem Falle die ersten Kämpfe sich gegen die jüdische Bevölkerung Oesterreichs wenden werden, ist zweifellos. Zweifellos auch ist es, daß die Heimwehren in den Bundesländern ganz offen von amtlichen Stellen auss bewaffnet und gefördert werden. Darum musimmer wieder die Frage gestellt-werden: Was geht da vor? Wer hat die interalliierte Militärkommission so bearbeitet, daß sie gegen die taufend Mann Wiener Gemeindeschntzwacho Einspruch erhebt, nicht aber gegen die vielen hunderttausend Mann der kampfgerüsteten antisemitischen Verbände? Wenn schon verboten wird, und wenn sich Oesterreich eine derartige Einmischung gefallen lassen mutz, dann darf nicht das eine Auge das Sandkorn verspüren und den Balken im anderen übersehen! Man muß schon sagen, daß das Schreiben des sozialdemokratischen Bürgermeisters von viel mehr Staatsraison zeugt, als das Schreiben des-Bundeskanzlers, der den Einspruch der Militärkommission ohne jedes weitere Kommentar zur Kenntnis nimmt. Ob und wie das Problem in nächster Zeit überhaupt gelöst werden kann, ist mehr als fraglich. Tatsache ist, daß der Bürgermeister für die Betriebe und Aemter der Gemeinde eine Art Wach- und Schließgesellschaft gegründet hat. Von dieser Seite also ist, das mutz auch der objektive Beobachter feststellen, den Anforderungen Genüge getan worden. Nun sind wir mehr als neugierig, tvas die anderen Negierenden in diesem Staate beginnen werden, um endgültig mit dem Wettrüsten „Bürger gegen Bürger" Schluß zu machen!: •. f In Tirol, in Steiermar! und in Vorckrlb e r g stehen die Heimwehren Gewehr bei Fuß, heute oder morgen kann der Funke zünden und Oesterreich erlebt ein Blutbad, wie man es sich nicht vorstellen kann. Wenn dann der weiße Terror durch die Straßen rast, wenn dann Pogrom pnd Judentod vor allem-beginnen werden, vielleicht wird d ann die interalliierte Militärkommission mich gegen diese Verbände Einspruch erheben. Aber wir sind, der Meinung, daß es dann zu spät ist. - Nun ''gißt: ss nur eines: Alle Formationen imd' Verbände müssen enttvaffnet und aufgelöst werden. Sofort, augenblWich. 'Dazu , braucht. mau n icht abwarten, was die liquidierende Kontrolle sagt, das ist eine Angelegenheit, die Oesterreich selbst liquidieren muß. f. e. 9 59^2