Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2998 (3.7.1927)
- Date
- 1927-07-03
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2098 Wien, Sonntag Wiener Morgenzeiturrg 3. Juli 1027 Seite 13 Me der Sberfte Gerichtshof die Reklame fördert. Das I m p e r i alk'i n o hatte im Dezember 1928 vom Eigentümer des Hauses Noten tu rmstratzc 16 die Dachfläche gemietet, um hier eine Lichtreklame anzubringen. Wie ivir bereits berichte haben, kündigte nun der neue Hauseigentümer Georg Engelhard den Vertrag, doch lüurde seine Klage von a l l e n I n st a n z e n a b g e w i es e n. Engelhard ging bis vor den Obersten Gerichtshof, und der Oberste Gerichtshof entschied nun in nicht öffentlicher Sitzung unter dem Vorsitze des Senatspräsrdenten Dr. Zwiedinek, daß die beklagten Eigeutttnrer des Kinos verpflichtet sind, die Lichtrcklameanlage sofort zu räumen. Begründet wird diese Entscheidung damit, daß. die Dachfläche nicht als Geschäftsräumlichkeit anzusehen ist, zumal das Kino in einem anderen Hause in Betrieb steht. Vergebens wandte der Kinobesitzer ein, daß durch die Lichtreklame der Geschäftsbetrieb besonders gefördertwird, daß der Zweck der Lichtreklame der ist, Kunden, anzuwerben. Das Forum erklärte, daß man auch durch andere Art von Reklame Erfolg haben könne und gab dem Hauseigentümer Recht.; Vereine. Vorträge und Versammlungen. Klub der vereinigten Zionisten-Revlsionisten. Morgen, 8 Uhr abends, im Cafe Metropol, Berggasie 33, Bortrag R nbinger: „Per Zionismus und der panasiatische Gedanke." Bon ' Mitgliedern ein geführte Gäste willkommen. — Wiener Veth-Hamidrasch. Heute, Sonntag, 5 bis 6 Uhr, Robb. Lektor Dr. G e >l b h a u s : Geschichte des Judentums. Hebräische Ferialkurse des Jüdischen Zentrums der Soziale» Hilfsgemeinschaft A. Müller. Ab Juli werden hebräische Sprachkurse unter der Leitung des Herrn Dr. N. Menage« ch mit folgendem Programm stattsiuden: 1. Anfänger: Konversation; 2. Fortgeschrittene A: Konversation, Ehumasch; 3. Fortgeschrittene B: Konversation, Literatur: Newiim, Achad Haam, Meudele Mocher Sforim. Einschreibungen täglich von 9 bis 8 Uh: abends in der Kanzlei des Jüdischen Zentrums, 2. Bez., Untere Augartenstmße 36; dortselbst Vorbesprechung Mmttag, den 4. d. M., um 7 Uhr abends. „In schwere Not geraten." Für den blinden jüdischen Handwerker, auf dessen schwere Notlage wir in unserer Ausgabe vom 28. Juni aufmerksam machten, find uns folgende Beträge zugekommen: Dr. Ernst Franz Weis! 25 Schilling, M. W. 5 Schilling, Davidovitsch u. Co., Belgrad, 100 Dinar, insgesamt 20 Schilling und 100 Dinar. Wir danken den edlen Spendern und 'haben die genannten Beträge ihrer Bestimmung zugeführt. RTSCHAIT mm Recht «nv Kaufmann Von Rechtsanwalt Dr. M. R e i ß. ^.us Anlaß der Dienstag, den 5. Juli, um 7 Uhr abends in der Handelskammer stattfindenden Generalversammlung des Vsrhandes jüdischer Kcmfleute und Gewerbetreibender in Wien.) Vigilantibüs jura! Dieser bekannte Satz des römischen .Rechtes besagt, daß nur derjenige Rechte besitzt, der jederzeit miss der Wacht .ist, daß seine Rechte auch svefpektiett werden. Dieses alte Sprich-vott ist von der Kaufmannschaft zwar gekannt, aber viel zu wenig beachtet. Im .Drange seiner Geschäfte vergißt der Kaufmann, daß mit dem Erfolge des Einzelnen allein die Bedeutung des Standes nicht gewahrt wird und daß die Bedeutung des Standes, das Ansehen, das er im Staate genießt, von größter Wichtigkeit für das materielle und moralische Wohl jedes einzelnen Mitgliedes des Standes ist. Die Bedeutung deS Kaufmannes für diechKultur, für das staatliche und wirtschaftliche Leben wird von jedem anerkannt. In einem schreienden Gegensatz dazu aber steht di^ Bedeutung, die der Kaufmann tatsächlich im staatlichen Leben genießt. Der Kaufmann ist der eigentliche Träger des Fortschrittes - in der Kultur. Dadurch/ daß ihn sein Beruf mit (vielen, Menschen der verschiedensten Gesellschaftsschichten und der verschiedensten ' Weltanschauungen in Berührung - bringt, dadurch, daß ihn sein Berus ’ nötigt, weit über die btt-' lichen Grenzen seiner Heimat hinaus Beziehungen und .. Verkehr zu suchen, ist sein Gesichtskreis erweitert, und er ist dadurch zum Vermittler, für geistige und sachliche Kultur geworden. Jeder Fortschritt an Ideen, Erfindungen und neuerr Einrichtungen in fremden Ländern wird zrrerst dem Kaufmann offenbar und von ihm der Heimat übermittelt. Bedarf der Kaufmann schon seines Berufes w>egen einer leichten Beweglichkeit des Geistes und eineir raschen Aufnahmsfähigkeit, fo werden diese Eigenschaften ' durch die tatsächliche Ausübung des Berufes noch gefördert. Die KenNtrris. fremder Sprächen, für den Kaufmann zunächst ein notwendiges' Werkzeug seines Berufes, wird über die Zwecke des Berufes hinaus das Mittel, in' fremde, geistige Kulturen einzudvingen' und ihre Früchte in die Heimat des Käusmannes zu' bringen. Der gesellschaftliche Verkehr, als 'eine. Folge des kaufmämtischen Verkehres mit - Menschen ganz' verschiedener Kultur- und Goistesrichltnng, bringt es mit sich, hinter den äußssrlichien Verschiedenheiten der einzellten Nationalitäten, Religionelt, Staaten und Stande das Wesen wahren Menschentums zu suchen nrä> zu finden. Dem wahren Kausrnann fehlt jedes engherzige Vorurteil, das aus einem übertriebenen Gefühl für/ Nattorralität, Staat und Religion entspringst. Wer lange Kaufmann gewesen, in kaufmännischen Kreiselt verkehrt und den kanfmännischelt Beruf großzügig ausgeübt hat, dem wird als das kostbarstje Gut, das ihm Idie sAnsübuNg seines Berufes gebracht hat, die Toleranz gegen die Verschiedenheiten in Sitte, Sprachen, Gewohnheiten, Kultur, staatlichem Leben, Religion bleiben. Er lvird die Menschen nicht unterscheiden nach den zufälligen Merkmalen ihrer Geburt, ihrer Abstammung, ihres Volkstums, ihres staatlichen Lebens oder ihres natürlichen Milieus, in dem sie leben, sondern nach ihrem wahren Kern fand Wesen, nrld für ihn lvird von hervorragender Bedeutung sein, nicht ivas die Menschen unterscheidet, sondern was sie bindet, das wechselseitige Vertrauen, das die Grundlage des kaufmännischen Kredits bildet, ohne den jeder kaufmännische Verkehr' unmöglich ist. Treu rnid Glauben. Das sind die Grundlagen eines jeden kaufmännischen und insbesondere eines jeden internationalen, kaufrpännisthen Äerkehrs. Ist hiedurch an und für > sich schön der Kausinann derjenige geworden, der als Pionier eiudringt in fremdes Land, «sin dahin die materiellen und damit aujch die geistigm Güter stiller Heimat zu brillgell, der seiner eigenen Heimat die materiellen und geistiggn Güter fremder Länder vermittelt, der kraft seines Berufes ein Apostel werden muß der Toleranz und des auf Treu und Glauben gestützten Verkehrs, so ist er ganz besonders aber auf dem Gebiete des Rechtes der Führer der Weiterentwicklung des Rechtes. Zuerst war es immer das kaufmännische Rocht, das neue Rechtsideen verwirklichte, die dann in die übrigen Teile des Rechtes, in das (Recht, (das nicht für den Handel allein gilt, Eingang fanden. Das starre Recht, das an den Buchsstaben des Gesetzes hängt, das keine Rücksicht, aus den' einzelnen Fall kennt und (ln seiner starren Folgerichtigkeit oft zur Anwendung des Satzes führt, daß höchstes Recht sehr häufig höchstes Unrecht ist, dieses starre Recht wird zunächst auf kaufmännischem Gebiete verdrängt durchs ein Recht, das Bedacht nimmt aus den wahren Willen der Vertragsparteien und auf ihre wahren Bedürfnisse, ohne Rücksicht auf den Buchstaben des Gesetzes und den j Wortlaut! der, Verträge. Das kaufmännische Recht weist den Richter an, bei jeder seiner Entscheidungen sich vor. Angen zu halten, ..daß Treu, und Glauben die Grundlagen eines jeden kaufmännischen Verkehrs sind. Ein Ausfluß dieses Grundsatzes ist, daß auf kaufmännischem Gebiete die größte Freiheit der Form herrscht, daß dem Geschsststswillen keine Formen vorgeschrieben werden, die notwendig sind, damit er verbindliche Kraft besitze. Aber nicht nur auf dem Gebiete des Privatrochtes ist und war der kaufmännische Beruf Bringer neuer Ideen, auch ' die Malen, politischleN Fortschritte aus dem Gchiete des Schutzes der Angestellten und der verschiedenen Versicherungsarten sind zuerst und führend vom kaufmännischen Stand gemacht wolLen. Was Gutes und Brauchbavls in den modernen Gesetzen steckt, ist, wenn es inzwischen auch auf andere Berufe erweitert worden ist, in seinen Quellen zurück^nführen auf den Beruf des Kaufmannes. Dieser unbestrittenen Bedeutung Mt unerklärlicherweise die weit geringere Bedeutung gegenüber, die der Kaufmann tatsächlich im öffentlichen Leben genießt. Sei es als Einzelner, sei es als ganzer Stand. Man braucht nicht, an die weiten der Monarchie zu erinnern, irr Herren vielleicht manchmal eine geringe .Charge auf militärischem Gebiete gesellschaftlich größeres Ansehen genoß als der Kaufmann, man braucht nur auf die Gesetzgebung und Verwaltung der Republik , zu sehen, uin zu erkennen, daß dem Karkfmannsstarrd tatsächlich! jene Macht nicht zur Verfügung steht, die seiner geistigen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entspricht. Betrachten rvir' die Gesetzgebung, der Republik seit ihrem Bestehen, so rverdm rvir sinden, daß es fast kein oder nur ivenige Besetze gibt, die auf die Bedürfnisse des Kaufmannsstaudcs Rüchicht nehmen oder gar aus seinen Bedürfnissen hervorgegangen sind, aber desto größere, umfangreichere und häufigere Gesetze, die die Interessen anderer Berufsstände wahren und regeln. Was die Frage bettifft, in welchem Maße jeder Einzelne teilhaben sollte an den erzeugten Gütern, diese Frage wird ununterbrochen in Gesetzen, die neu geschaffen, neu ergänzt und auf neue Kreise der Bevölkerung ausgedehnt werden, geregelt. Die lebenswichtigen Fragen des Kausmannsstandes dagegen bleiben von der Gesetzgebung unberücksichtigt. Man stjlidiere die Bände des Staatsgesetzblattes, mau nehme eine Zeitung zur Hand und lese, man höre auf die Wechselreden in öffentlichen Körperschaften und Versammlungen, man wird immer nur von den Forderungen und ihrer Befriedigung hören-wieviel an wirtschaftlichen Gütern zur Konsumtion auf den Einzelnen entfallen und wie diese Quote am Volkseinkommen erhöht werden soll, aber man wird ivenig wahrnehmen von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Mittel und Wege zu finden, um die Volkswirtschaft erttags-. reicher zu gestalten. An einer Rochtsentwicklung allein, die diesen letzten Zweck im Auge hat, ist der Kaufmannstand interessiert, er ist daran interessiert, daß möglichst viele Güter erseugt und möglichst viele Güter ausgetaüscht werden und daß die Wege, auf denen sich dieser Austausch vollzieht, leicht und bequem gangbar sind. Es muß daher das Ziel einer jeden Bewegung des Standes der Kaufleute sein, im staatlichen LÄdxn, in Gesetzgebung und Verwaltung, die Bedeutung, die Macht, und das Ansehen zu erringen, dos der Bedeutung des Standes des Kaufmannes im Staate, der Volkswirtschaft und der kulturellen Entwicklung entspricht. Wenn ich oben sagte, daß die - Kaufleute die Pioniere für Kultur, Gesetzgebung und geistige Entwicklung sind, so kann man weiters sagen, daß in dieser Truppe der Pioniere der Mische Kaufmann an der Spitze marschiert. Damit ist auch schon gesagt, daß das, was Ziel und Zweck einer jeden Bewegung des Standes der Kaufleute sein muß, ganz besonders Ziel und Zweck einer Bewegung sein muß, die jüdischen Kaufleuten ausgeht. V ' - Verband der Mische« Kanfiente und Gewerbetreibende«. .Am Dienstag, den 5. Juli, findet in der Handels- Uud Gewerbekammer (1. Bez., Stubenring 6—8) die konstituierende Generalversammlung statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Wahl des Vorstandes sowie ein wirtschaftlicher Vortrag des Rechtsanwaltes Doktor Leo G v l dh a m m e r. An der Generalversammlung, die uM 7 Ahr abends beginnt, werden Bettreter der Regierung, der führenden wirtschaftlichen Korporationen sowie auswättiger Handelskammern teilnehmen.; . . y- WIR bitten unsere Leser und Freunde, in Kurorten u. Sommerfrischen in allen Restaurants und Kaffeehäusern sowie in Lesehallen stets unser I Blatt zu verlangen! Polen sucht kurzfristigen Amerika' Kredit. 13 Millionen Dollar auf 8 Monate. , Warschau, 2. Juli. Der Finanzminister hieltutü oeui Vizepräsidenten der Bank Polfki, Mlynarskäeine Konferenz ob, in welcher die Frage der A n l e.1 heverhandlungen mit dem amerikanischen Finanzkonsortium besprochen wurde. Den Hauptgegenstand dieser Konferenz bildete insbesondere der Wunsch des amerikanischen Konsortiums betreffend die Verlängerung der Optionsfrist auf' weitere drei Monate. Es wurde beschlossen, dom amerikanischen . Finanz konsortium, das die Anleihe für Polen vermittelte, den Vorschlag zu unterbreiten, für die Erlangung der Option einen kurzfristigen Kredit bei einigen amerikanischen Banken für die polnische Regierung zu vermitteln. Wie Ihr. Korrespondent erfährt, soll es sich um einen in 6 Monaten rückzahlbaren Kroditbetrag von 15 Millionen Dollar handeln, der Zinsfuß soll 6 Prozent betragen Provisorische Stabilisierung des franzöfifchen Franc? Ans Paris wird uns berichtet: Die „Agence economique et financ'iere", die im allgemeinen gut informiert ist, berichtet, daß die französische Regierung beabsichtige, nach Abschluß der augenblicklich aufliegenden Anleihe, deren Erfolg mit Bestimmtheit erwartet wird, und die den: Staat alle Sicherungen gegen Angriffe auf die Währung geben soll, eine sogenannte provisorische Stabilisierung aus die Dauer von drei Monaten durchzuführen. Je nach dem Erfolg und der Wirkung auf die Wirtschaft würde nmn nach Ablauf dieser Frist weitere Entscheidungen treffen. Der Untergorwerrieur der Bank von Frankreich, Rist, soll beauftragt sein, bei der jetzigen Washingtoner Konferenz der Notenbanken diese Pläne darzulegen und die Meinung auch der übrigen amerikanischen Hochfinanz und Bankwelt anzuhören. Nach senrer Rückkehr werde die Negierung dann eventuell die provisorische Stabilisierung durchführen. Bei dem Schweigen, in das, sich das französische Finanzministerium in allen diesen Fragen seit Monaten hüllt, ist eschwer, über die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Maßnahme etwas zu sagen, doch ist die Möglichkeit rrach dem Manövrieren der Bank, von Frankreich und der Auflegung der neuen Anleihe absolut vorhanden. Auch die Gold ankaufe, die mit großer Energie durchgefühtt werden, spreche« dafür.