Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2993 (28.6.1927)
- Date
- 1927-06-28
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien, TösnStag Wiener M-rgenz-ttmrg 28. Junm 1987 . -- '.■"■'".r-. : •j&xiziaa„J'5, Sberrabbiner Löw stellt keinen Antrag. Die numei-us clLU8U8-KomSdie i« Ungarn. (Von uns-rrenr Buvapoftec Korrespondenten..), Las MMeu des Revolvers. —y, Wien, 28. Juni. Es ivar wieder ein Sievolverprog-eß in Wien. Er endete mit der FroHprechung der Angeklagten, die ihren Gatten nach einem häuslichen Stroit nioder-geschossen hatte. Der Prozeß hat wcit über die Grenzen d'.w Stadt nnid des Dtaa-les hinaus ungeheure Sensa-tivn hervor-« gernsen, die ab-er nur des Milieus wegen, in ldem sich die Tat ereignet hatte, eintrvt. Nichts an dem Fall der Frau GrosareScu, die den Staatsoipernsänger mns Leben brachte, kann als eM'ptionell gelten. Aehnliches ereignet sich alle Tage auf der Welt; es hat immer und es wird immer Frauen geben, denen der Zwist die Besinnung nimmt, und Frau Karin Michaelis behauptet, daß solche Morde sich zu Hunderdtausenden ereignen würden, wenn jede Frau in gewissen Monrenten eine Waffe zur Hand hätte. Frau Grosaoesou 'hatte bi: Piistole zur Hand, und von zwölf Geschworenen haben ihr acht die Stnnesvertriroung geglaubt. Die Vorgänge in diesem Prozeß sind durch) die Presse zu einer Weltan gelegen heit hi na ufbe richtet morden, lvoboi es posfterlich ist, daß das sozialdemokratische Organ (das in der Ausmachung in nichts zurückstan-d) sich voll Empörung von dieser bürgerlichen Entartung wendet:, in der der Mann die Frau betrügt und mißhandelt^ tvährend die Frau ihn beherrschen will und schließlich ermordet. In der nicht'bürgerliichen Welt kommen bekanntlich solche Dinge niemals vor. Noch possierlicher ist das Regierungsorgan, die „Reichspost", die von den Vordergrundpersonen «brückt, weil sie nicht Bcd-.nständige sind. Sie waren n-ur durch die Staatsbürgerschaft mit Oesterreicht verbunden. Wenn „ka Jud'" beteiligt ist, so freut die „Reichspost" die ganze Geschichte nicht und sie sinket ihren Trost -darin, 'da>ß es Zuagraste waren. Offenbar ist den Bodenständigen sowas nicht zirzntrauen und der Herr Wimpassinger, der seine Frau in Stücke geschnitten hat, ist vom Mond heruntergskommen. Er hatte einen Vorgänger, der der „RÄchspost" ungleich sympathischer ist, nämlich den Roth'stock. Der hat doch an Juden derschlagen. Auch er wurde als zweifellos irrsinnig frei gesprochen, dann interniert und als Zweifellos vollsinnig wieder der Freiheit und.dem bostenständigen Pu'bli'kuim zurückgegeben. Das Verdikt der Geschworenen ist ein Vevdiitt gegen die Gesellschaft, die in ihrer namenlosen Heuchelei so tut, als hätte sie Respekt vor dem Menschenleben und als fordere sie unbedingt die Heilighaltung der physischen Existenz. Dies» Gesellschaft bestehet in ihrer riesigen Mehrheit aus Personen, die den großen Krieg mi-tgemacht halben und gegen ihn nicht protestierten, oder nur dann, wenn und soweit, er ihr Ssin tangiert hat. Das Individuum war -ausgelöscht, es war, wie CHristimi Morgenstern dies so hübsch singt, im 'bürgerlichen Sinne nicht existent. Der Kaiser rief, und alle, alle, folgten. Sozialdemokraten, Ehristlichsoz-i-al:, Nationalisten, Männer und Frauen fanden es als sellbstverständlich, daß das Gesetz die Pflicht habe, sich.vor dem Kriegsrecht und der Waffe zu ducken. In jedes Hans, an jeden Tisch, in jedes Bett griff die eiserne Hand. Das ging vier Jahre so, unter dem Segen der Vertreter Gottes, unter der Zustimmung der Volksvertreter aller Couleurs, unter den entzückten Hymnen der begeisterten Hinterlands-Psychologen. Staatsanwälte und Prosoßen setzten die Würde ihres Amtes ein und drohten dom Widerbovstigen: Was, du unterstehst dich, das Problem bdncä Daseins über den Befehl zum Mord zu stellen? Du willst nicht gegen deinen Nächsten die Hand ausheben? An -den Galgen mit dir! Es war also eine höchst ehrenvolle Sache. Dann lanr der Frieden. Ab 12 Uhr nachts trat der Befehl außer Kraft. So meinte es wenigstens die Gesellschaft und sie ging an den Aufbau, indem sie den Kamps im Inneren, den Kleinkrieg um die Gesinnung begann. Der Zwang nahm -andere, gemäßigtere Formen an. Die Partei maßte sich das Recht des Staates an. Wer nicht links schaut, hat kein Recht zu leben; wer sich nicht nach rechts wendet, muß ausgetilgt wevden. Das dauert ja, Mit mehr oder minderer Intensität, bis in unsere Tage hinein. Der Sinn für die Billigkeit ist verloren gegangen und so begannen auch Einzelpersonen eine Art SelbstbestMMtrrigsvocht des Individuums für sich in Anspruch zu nehmen. Im Namen einer Idee war gemordet worden, dann im Namen einer Partei. Bestehen denn nicht noch Organisationen, deren Programm und Lebenszweck der Judenmord ist, und sind ihre Aufrufe denn nicht mit freundlicher Duldung der beteiligten Behörden an allen Straßenecken dank der republikanischen Pveßfreihcit zu lesen? Gibt es nicht Pvoslkriptionslisten gegen rnißliebige Personen? Das hört, liest der oder die Einzelne, und zieht daraus 'den Schluß, es sei berechtigt, auch für sich nmd für fein: Dinge das Gesetz und die Achtung vor der Seele bnd dem Blut wegzuwerfen. Die Geschworenen haben ausgesprochen, daß diese Gesellschaft und diese Zeit nicht befugt sind, über einen Menschen den Stab zu brechen. Diese Frau hat gemordet; sie hat den Anstoß zu ihrer Tat aus dem Lüben erhalten, das sich vings um sie abrollt. Die Geschworenen sind Männer aus den: Bolle und sie wollen nicht Richter sein über eine Tat, wie sie sic zu vielen Tausenden, zu Millionen, vor bäum acht Jahren gesehen haben, wie sie draußen gepredigt wird und straflos Menschen angedroht rv-lrd, die man jedes Schimpfes und jeder Verachtung für wert Mt, weil sie nur eine Minderheit sind. Mit dem Numerus clausus tvird in Ungarn nach wie vor das frivolste Spiel getrieben, bei dem Juden und Chriften, Mehrheit und Opposition in gleicher Weise unrühmliche Rollen haben. Kaum wird von der linken Seite der schüchterne Versuch laut, das Schandgesetz anzubohren, erhebt sich, >vic auf Kommando, von der äußersten Rechten eine andere Stütze der Regierung mit der Forderung, den Numerus clausus gegen die Juden noch mchr zu verschärfen und da8 Geplänkel schließt jedesmal mit der Erklärung des Kultusministers Kl ebelsberg, daß an dem Numerus clausus nicht gerüttelt, toevden dürfe und die Regierung für dieses starre Festhalten' an der Ungerechtigkeit die volle Verantwortung übernehme. Traurig wirkte jedoch diese zum Ucoerdruß wiederholte Komödie im ungarischen Oberhaus. Der Präsident der ungarischen Akademie der Wissenschaften, Albert Berzeviczy, übte an dem Numerus clausus überaus scharfe Kritik und nannte rhu ein unglückliches Gesetz, unter dem das Ansehen des Landes in der Kulturwelt schwer leide und das schleunigst abgeschafft werden müßte. Ein anderes Mitglied der Regierungspartei, der Nassenschützler, Professor H o o r, wieder warf dem Unterrichtsminister die zu nachsichtige Handhabung des Numerus clausus und sstne Haltung in der bekannten Affäre des jüdischen UniversitätSprofessors Adam vor. Dann ergriff der Vertreter der jüdischen Konfeffion im Oberhaus, der Szegediner Oberräbbiner Dr. Immanuel Löw das Wort. Seine Rede bot, so kurz sie war, eine große, schwere Enttäuschung. Sie ließ jede Würde, jedes Bewußtsein des Rechtes und des erlittenen Unrechtes vermissen. Re (fttUaffmtg nicht organisierter Angestellter — unzulässig. eine sensationelle Entscheidung des sberften Gerichtshofes. Der O b e r st e Gerichtshof hat dieser Tage in dem konkreten Fall der Entlassung eines nicht organisierten Kinooperateurs, die über Verlangen der Union des Bühnen- und Kinopersonales erfolgt war, entschieden, daß die Union dem Operateur einen Verdienstentgang von 1190 Schilling samt Zinsen und Kosten z-u vergüten hat. Der Oberste Gerichtshof ist bei seiner Entscheidung, die einen schweren Schlag gegen die Organisation bedeutet, von folgenden Erwägungen ausgegangen: Die Freiheit der Vereinsbildung und der Vercinszugehörigkeit ist Awar nach österreichischem Rechte zwar kein verfassungsmäßig gewährleistetes Grundrecht, gleichwohl anerkennt auch das österreichische Recht in mehreren Gesetzen, so auch vm Betriebsrätegesetz, . den Grundsatz der Bereinsfreihett und verbietetden Zw an g. Daraus ergibt sich, daß dem einzelnen die Auswahl des Vereines, dem er angehören will, ebenso freistehen muß, wie auch der Entschluß, keiner Vereinigung beizutreten. Die Union nimmt in dieser Beziehung keine Ausncchmsstellung ein, sie ist keine Zwangsorganisation, wie solche zum Beispiel die Gewerbeordnung aufweiist. Charakteristisch ist den freien Vereinigungen auch, daß sie Mitglieder aufnohmen können, daß sie solche auch ausschliehen können und daß sie die Aufnahme, auch wenn sie auf gewerkschaftlicher Grundlage be- .ruht. ablehnen können und mvf diese Art instand gesetzt wevden, den Arbeitsnehmerkreis in ihrem Bevbande zu regulieren. Damit: und mit Vereinbarungen wie die erwähnte Bestimmung des Kollektivvertrages ist zweifellos eine Monopolisierung der freilen Dtenstposten für Angehörige einer solchen Bereinigung und gleichzeitig ein Ausschluß der Avbeitskonkurrenz gelegen, der weit darüber hinausgoht, was zum Beispiel nach den §§ 80 und 87 des Angestelltengesetzes als erlaubt angesehen wevden kann. Nicht der freie Entschluß des Arbeitgebers, nur Arbeiter anzustellen, einer bestimmten Bereinigung, kommt hier in Frage, wohl aber dievertragliche Bindung der A r b e i t s m ö g l i ch k e i t an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bereinigung. Eine solche Bindung führt zum Monopol einer privaten Bereinigung mit gleitendem Numerus clausus u»rd zum Konkurrenzausschluh fachlich gleichwevtiger Arbeitsuchender. Eine solche Bindung kann auch zur Kehrseite der Lohndrückern, nämlich zu einer künstlichen Lohnsteigerung und Erstarrung der Lohnverhältnisse r'm Interesse weniger Arbeitnehmer führen auf Kosten der Berufsgenossen, denen die Aufnahme in die bevorzugte Bereinigung trotz Bereitwilligkeit zum Eintritte nicht gelingt. Lohndruck ist aber im Falle eines Kollektibvertrages ausgeschlossen. Nicht der Beschluß des einzelnen Arbeitgebers, nur Arbeiter einer bestimmten Vereinigung anzustellen, oder der Beschluß, einzelne Arbeitnehmer nur bei bestimmten Arbeitgebern Die"" nehmen, verstößt gegen die guten Sitten: Gegen die guten Sitten verstößt es ober, eine solche vertragliche Bindung unter NechtWvsnLSU stellen. Die Gestattung dieses Rechtssivanges Der größte Teil der alles in allem fünf Minuten» wahrenden Rede war dem Lob der Regierung und der von ihr angeblich erzielten inneren Konsolidierung geividmet, als deren Beweis er die Tatsache ansieht, daß di« durch den Numerus clausus beleidigte Konfession, dank dem Wohlwollen der Regierung zwei Vertreter ins ObevhauS entsenden durfte. Den Numerus clausus hält er für eine „innere Verirrung"; er sehe aber davon ab, namens seiner Konfession einen Boschlußantrag auf Aufhebung des Numerus clausus e i n z u b r i n g e n, er halte es vielmehr für eim Forderung der magyarischen Nationalehre, daß die Initiative in dieser Richtung von der Regierung selbst ausgehe... Die Enttäuschung über diese erste jüdische Rede im Oberhaus war eine allgemeine, am meisten aber für den Präsidenten der ungarischen Akademie der Wissenschaften. Cr hatte von dem Vertreter des Judentums eine andere Unterstützung im Kampfe gegen den Numerus clausus erwartet, eine m a n n h a f t e F o r d e r u n g, eine Herausforderung zur Reparatur des Unrechtes, einen Aufruf an alle, die gleichen Sinnes sind, Ungarn von dem Schandgesetz zu befreien. Nun komme das ungarische Judentum nicht mehr mit der Phrase, daß es sich sein Recht selb st erkämpfen wolle und jede Einmischung von außen ablehne. Kein Ntensch wird mehr an den Ernst solcher Absicht glauben. Und Minister Kl ebelsberg hatte von seinem Standpunkt nicht unrecht, als er in derselben Sitzung Dr. Löw die lakonische Antwort erteilte, daß die Regierung auch weiterhin für den Numerus clausus die volle Ber^ antwortung tragen will. toürde für zahlreiche Berufsgenossen mit der freien Willenentschließung auch die wirtschaftliche Existenz vernichten, tvas dem Bewußtsein Rechtlichdenikender widerspricht. Der Oberste Gerichtshof kommt daher zu dem Schluß, daß die ertoähnte Bestimmung des Kollektibvertrages gegen die guten Sitten verstößt und u n w i r k s a m ist: Re Rektoren sind solidarisch. Schutz der akademischen Prügelfrelhelt. Die Korr. Wilhelm verlautbart: Wie berichtet, hat -der akademische Senat der Wiener Universität tote vom Bürger-, meisten als Landeshauptmann a-n die Polizeidire-ktion gerichteten Erlässe zum Gegenstand einer Eingabe an das Bundeskanzleramt (Inneres) gemacht, m der er feinen Standpunkt bezüglich der Verwendung der Polizeigewali auf dta«s: demischem Boden darlegt, sich gegen jede Beschränkung seiner Befugnisse verwahrt und -das Bundeskanzleramt um on-tsprechende Weisungen an die Polize-idirekttoa ersucht. 3hn letzten Samstag -fand rm Rüktora-te der Universität eine Konferenz der Rektoren der Wiener Hochschulen statt, welche sich Mit -der bezüglichen Eingabe beschäftigte. Sämtlich« Rektoren saßt-en toen einh el t i gen Beschluß, sich den Ausführungen des akademischen Senates der Wiener Universität rückhaltlos anzuschlreße-n und -das Bundeskanzleramt hievon in Kenntnis , zu setzen. „Erschlagt den Zuden"! Deutschnationale Conlvurstndenten nach der Kneipe. Der 'bekannte WlMkomiker Johann Roth wurde in -der Nacht von Samstag aus Sonntag, als er das ■ Case Do-bner verließ, von c-twa 16 Couleurstudenten, die gerade idaS Restaurant W e r n g a r t l nach einer Kneiperei verlassen hatten, ohne Ursache übevs-allen und schwer mißhandelt. Unter den Rufen: Erschlagt den Juden!"' fielen die Stu-- demen über Herrn Roth her, der arg verprügelt wurde. - Die Polizei kam viel zu spät an 'den Tatort, so daß die Raufbolde die Adöglichkeit hotten, zu flüchten. Die Unters-uchunq :st eingeleitet. Grobe WechselsSlschungen eines Kanfmannes. Unter der Beischuldigung, Wechsel um 160.000 Schilling gefälscht zu häbeu, wurde der 20jährige Kaufmann Richard Morgenstern verhaftet. Der Betrug ist dadurch aufgetomme», daß der Direktor eines Bankinstituts kürzlich dem Inhaber eines großen Wiener Geschäftes gesprächsweise mitteilte, daß sein Wechsel auf 26.460 Schilling, wie er tvohl wissen würde, demnächst fällig werde. Der Grotzkausmann erklärte darauif, daß er niemals einen Wechsel auf diesen Betrag ausgestellt habe und daß vermutlich Wechsel-fälschung vorliegen müsse. Di« polizeiliche Attzei-ge wurde erstattet. Am nächsteu Tage machte die Firma I. König in der Großen Mo'hrengass, gegen ihren stillen Gesellschafter Richard Morgenstern die Strafanzeige, tveil er Waren zum Verlaus an große Wiener Firmelt dem Geschäfte entnahm und für den Gegenwert, wie sich jetzt herausstellte, gefälschte Wechsel dieser Firmen brachte. Die Waren aber hat er unter der Hand verschleudert. Morgenstern wude verhaftet und gibt zu, daß - er die großen Warenmengen zu weit niedrigeren Preisen verkauft habe, jepoch keinen großen Gewinn eingesteckt hohe. Heine« WOO8OOOO86OOOO8OO8QOOOQOO8O8QC BW088C08Q88000800008000Q000009C8080080Q080000QP