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Wiener Morgenzeitung · 1927-06-12 · Heft 2977 (12.6.1927) · p. Seite 13

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 2977 (12.6.1927)
Date
1927-06-12
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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‘Vjfc-fW Nr. 2677 Men, Sonntag , Wrimer Morgenzeitung Die Miete von Geschäftsräume!! nach dem Mietengesetze. Von Rechtsanwalt Dr. Moses Reiß. Für die Miete von Geschäftsräumen nach dem Mietengesetze gelten im allgemeinen dieselben Bestimmungen, wie für die Miete von Wohnräumen. Nur die Bestrebungen, die auf eine Abänderung des Mietengcfctzes und eine Fortbildung desselben namentlich in der Richtung einer Erhöhung des Mietzinses abzielen, mache,' beim Mietzins zwischen Wohnraumen und Geschäftsräumen einen Unterschied, indem sie, je nach der politischen Einstellung, bald dem Mieter von Wohnräumen, bald den, Mieter von Geschäftsräumen höhere Lasten auserlegen wollen,' jenem, weil er in den vielen Fällen eines üb erg rosten Wohnungskonsums nur ein Luxusbcdürfnis befriedigt, diesem, lveil ihm, da er als Ertverbender den Raun, dazu benützt, um aus ihm Einkommen zu erzielen, eine Erhöhung des Mietzinses eher zugemutet werden könnte. Das sind aber nur Ertvägungen der Politiker. Im geltenden Mietengesetz ist bei dem Mietzins, was Höhe. Berechnung und Fälligkeit betrifft, zwischen Wohnräumen und Geschäftsräumen lein Unterschied gemacht. Wohl aber gibt es Unterschiede, und zwar ganz hervorragende in der Regelung der Frage, wie und wann das Mietverhältnis endet. Diese Unterschiede beziehen sich insbesondere auf die Künd i g u n g s g r ü u i> e. Der Geschäftsraum ist die unentbehrliche Grundlage, des Erwerbes seines Inhabers. Gewöhnlich ist das Lokal und seine Lage für die geschäftliche Betätigung und die Höhe des daraus fließenden Einkommens entscheidend. Deshalb ist die Kündigung, a u s de m G r u n d e des Eigenbedarfes und zwar bloß aus diesem Grunde allein, ausgeschlossen. Zur Kündigung kann der Eigenbedarf des Vermieters als Kündigungsgrund nur dann verwendet werden, wenn er dem Mieter eines Gcschäftslokales einen nach Lage und Beschaffenheit angemessenen Ersatz beschafft. Wen,', er dies nicht tut, kann der Vermieter auch bei dringendsten! Eigenbedarf bloß aus dem Grunde des Eigenbedarfes dem Mieter nicht kündigen. Bei Wohnräumen gibt es dagegen eine Kündigung aus dem Titel des Eigenbedarfes des Vermieters auch ohne Beschaffung eines angemessenen Ersatzes. Wenn' der Mieter von Wohnräumen den gemieteten Wohnraum ganz werter vermietet und ihn in offenbar naher Zeit nicht für sich selbst benötigt, oder wenn er den Wohnraum auch nur teilweise gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung untervermietet, so bildet dies, aber nur bei Wohnräumen, keinen Kündigungsgrund. Ganz anders bei Geschäftsräumen. Hier ist im Gesetze für den Vermieter ein Kündigungsgrund geschaffen, wenn „der Mieter den gemieteten Geschäftsraum mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgogenständen ganz weitervermietet hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich selbst benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Ueberlassung an einen Dritten gegen eine im Vergleich zu dem von ihm zu entrichtenden Mietzins und etwaigen eigenen Leistungen an den Dritten unverhältnismäßig hohe Gegenleistung verwertet." Freilich mutz es sich um eine bloße Weitervermietung handeln. Wenn nicht bloß der Geschäftsraum weiter- oder untervermietet, sondern der Geschäftsraum im Nahmen der V e r p a ch t u n g des im Geschäftsraum betriebenen Unternehmens iveitergegeven wird, dann ist nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vpm 22. März 1927 ein Kündigungsgrund fiir den Vermieter nicht gegeben. Auch der Tod des Mieters von Geschäftsräumen gibt dem Vermieter keine Möglichkeit, aus diesem Titel dem Mieter eines Geschäftsraumes zu kündigen. Schon das novellierte bürgerliche Gesetzbuch hatte diesbezüglich noch vor den Mietcrschutzbestimmungen zwischen der Miete von Geschäftsräumen und der Miete von Wohnräumen unterschieden und macht diesen Unterschied auch heute noch bezüglich aller Mietgegenstände, die nicht unter das Miete.lgesetz fallen. Nur Wohnungsmie t-Mt können nach dem bürgerlichen 'Gesetzbuch, wenn der Mieter stirbt, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer sowohl von den Erben des Mieters, wie auch von dem Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gelöst werden. Durch den Tod des Mieters oder Vermieters wird dagegen die Miete eines G eschäfts raumes nicht aufgehoben. Diesem, schon im bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Gedanken folgend, hat auch das Mietengesetz nur bei Mieten von Wohnräumen die Möglichkeit geschaffen, nach dem Tode des bisherigen Mieters zu kündigen, wenn die vermieteten Wohnräume nicht mehr einem dringenden Wohnungsbedürfnissc von Personen dienen, die schon bisher darin wohnten. Was aber Geschäftsräume betrifft, so ändert derToddesMieters an der Miete gar nicht s. Die Erben des Mieters treten in den Mietvertrag ein. Für den Vermieter schafft der Tod des Mieters .eines Geschäftsraumes keinen Kündigungsgrund. Aus deu angeführten Bestimmungen ergibt sich, daß das Kün'digungsrccht des Vermieters bei Geschäftsräumen nach dem Mietengesetze geradezu auf ein Minimum eingeschränkt ist. Es ist daher begreiflich, daß in den wenigen Fällen, wo eine Kündigung eines Geschäftsraumes durch den Vermieter überhaupt möglich ist, für den Fall, als die Kündigung vollstreckbar wird, eine Verlängerung der Räumungsfrist gar nicht mehr in Betracht kommen kann. Während für gemietete Wohnräume das Mietengesetz dem Richter gestattet, auf Antrag des Mieters im Urteil eine längere als die gesetzliche Räumungsfrist festzusetzen, welche Verlängerung bis zu 6 Monaten gehen kann und ihm weiter gestattet, einem Mieter, dem rechtskräftig gekündigt wurde und der im Falle der Räumung Obdachlosigkeit ausgesetzt wäre, eine Verlängerung der Räumungssrist zu bewilligen, die 2 Monate nicht übersteigen darf und im ganzen höchstens dreimal bewilligt werden kann, ist bei der Miete von Geschäftsräumen dem Richter ein derartiges Recht, die RäumunMrist zu verlängern, nicht gegeben. HnSAA'Oi Eine Sanierung««»!»» notwendig. Die weltbekannte Metallfirma Jakob Neurath ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Sie hat ihre Gläubiger verständigt, daß sie ihre nächstfälligen Wechsel nicht einlösen könne und sich foccfjer genötigt sehe, ünt ein Moratorium anzusuchen. Wer Firma Neurath stand noch bis zur letzten Mgllute, che sie sich deklarierte, jeder gewünschte Kredit sowohl im Jnlande wie int Anstande zur Verfügung, man begreift daher, daß die Nachricht von ihren Schwierigkeiten wie ein Blitz aus heiteren: Himmel wirkte. Wenn je ein Handlungs- Hans allen Stürmen der Krise zn trotzen schien, so wav es die 'führende Metallsirina des Platzes, unter deren Führung - sich seit einen! Jahre die Konzentration der österrekchijschon Mvtallworke - - vollzog. Mit dein Zusanuneuschluß der Stein A.-G. und der Chaudoirwerke hatte sie jenen Ideen der Rationalisierung in Oesterreich Bahn zu brechen versucht, denen das lvestliche und insbesondere deutsche Industriekapital seine gegenwärtige glänzende Konjunktur verdankt; es folgte. die Bereinigung der Spezialbronzen- Und >Mietallwalzwerke IA.-G. Und der Metalllvarensabrik Hämisch M. G., während die Saniprungsaktion für die Enzesfelder Fabrik den Höhepunkt der industriellon Betätigung cer ouii.a Neurath darstellte, da sie nicht iveuiger als 2.5 Millionen Schilling Nominale neuer Aktien von der geplanten Kapitalserhöhung ier Enzelsselder von 500.000 Schilling ans 3 Millioner! Schilling übernehme»: sollte.' Durch die erwähnten Rationalisierungs- und Zusannnenleguu.tzsaktioneil geriet die Firma in den Jnteressenkreis der Oesterreichischen Kreditanstalt durch die Nunvandlnng des von der Bodenkreditanstalt erivorbenen und kürzlich in eine Aktienlesellschaft umgeivaudelten .v» Scheid in Musterten war ihre Verbindung mit der Bodenkreditanstalt sotvie mit dem deutschen Mannsfelidfkonzern hergestellt. Durch alle diese Transaktionen schien der Firma gewissermaßen das Monopol für die Versorgung der österreichischen metallverarbeitenden Industrie mit Metall gesichert zu sein, ein Monopol, das ihr zu einem ungewöhnlichen Aufstieg verhelfen wußte. Und nun mitten in diesem!Ä!ufstieg der jähe Absturz. Der Fall eines solchen Hauses — das bringt die kapitalistische Entwicklung ünt sich — macht andere Häuser erzittern. Berechnet man nach den Erwerbsquellen den Wohlstand der Völker, so müßte man umgekehrt den Grad ihrer Wirtfchaftsnot nacf) der Verstopfung dieser oder jener Quelle messen. Unseren Informationen zufolge kann jedoch im gegenwärtigen Stadium von einer eigentlichen Insolvenz noch nicht die Rede sein, Wohl aber ist bereits an einer'Stelle des Wirtschaft rozesses eine Stockung eingetreten, die, falls sie unziveckr.'. j lehandelt würde, allerdings beträchtliche Komplikationen im Gefolge haben müßte. Das eine steht fest: Auf das Rußlandge schüft sind die Schwierigkeiten der Firma nicht zurückzuführm. Die Frage, woher die Verluste der Firma stammen, M »roch nicht aufgeklärt, doch dtirften auch spekulative Engagement-: auf den: Londoner Metallmarkt in Betracht kommen, wo seit Beginn dieses Jahres namentlich der Kupferpreis in ständiger Rückbildung begriffen lvar. In Kupfer, Blei, Zink und Zinn lvar aber die Firma Neurath die führende Importfirma Oesterreichs und es ist als nahezu geiviß anznnehmen, laß ihre Initiative in» Konzentrations- Prozeß der Metallindustrie das Ziel verfolgte, die geschlvächte Konsumfähigkeit der Industrie den Ausfall so vieler durch die Wirtschaftskrise beseitigter Albnehrner wettzumachen, ür- -v ■ ■ ."--HA 12. Juni 1627 Seite 13 ''ein sie Einfluß ans die obenerwähnten Fusionen oder Halbjitftoitcu nahm, damit die Deckung des Bedarfes dieser Unternehmungen an Metall durch sie erfolge. Kupfer ist aber einer der wenigen Mtilel, die auf dem Vorkriegsstandarb stehen, wenn sich nun die Firnm Neurath in großem Stile auf die Versorgung jener Unternehmungen eingerichtet hat, so müßte sie allerdings infolge des Sturzes der Kupferpreffe schon seti-t 192C ununterbrochen verloren haben. Schon im gegenwärtigen Staoium der Jmwobilisierimgsaffäre steht die Tatsache fest, daß die Beteiligung des Wiener Platzes an dem vorhandenen Obligo bedeutend kleiner ist als die Verluste, welche ausländische Banken erleiden. Es befinden sich darunter die ersten Londoner Häujer ilnd eine der größten amerikanischen Bankfirmen. Da es sich um Beträge handelt, die die Zahlungsstockung über die Dimensionen einer, wenn auch noch so großen lokalen Insolvenz hinaushcben, so kann schon jetzt gesagt werden, daß diese Schlvierigkeilen, in denen sich ein Haus von europäischen! Ruf befindet, im Ausland einen außerordentlich ungünstigen Eindruck machen muß. Es handelt sich nicht um eine Zentralbank-, auch nicht um eine Poftsparkassa-iAffäre, ja nicht einmal der Sturz der Depositoubank kommt der internationalen Bedeutung des Falles Neurath gleich. Die Dimensionen der Affäre reichen an die der ungarsichen Viktoria sDampfmühle und wegen dieser Aehu-- lichkeiten und der Verquickung mit den englischen und ainerikcmischen Bankfirmen. die für die Völkerbundanleihe verantwortlich zeich -etcn. müßte eine Lösung in analoger Weise versucht werden, wie bei der Erfüllung der Verbindlichkeiten der Viktoria-Darnpsmi'chle. Hier hatte der Präsident der Ungarischen Natio.uribank Popovics energisch eingegriffen und im Interesse des ungarischen Anslandskredites, die Bu» dapefter Großbanken zur Bildung eines Sanierungskonsortimns veranlaßt, an dem die Nationalbank selbst hervorragenden« Anteil nahm. Es nmß darauf hingewiesen werden, daß eine interne Regelung der Affäre Neurath nach ungarisch.',u Muster nur von Vorteil sein, würde, und zwar nicht nur darum, weil so der ungünstige Eindruck der Schwierigkeiten einer Firma von internatio-rralem Zuschnitt im lAuslmüe abgeschwächt werden würbe, sondern weil man > uruick bcd ich! sein muß. daß wir die englisch:» und amerikanischen Banken für!.'i: liäcfjjlctt drüigsnd gewordenen lAnleihrtransaktionen des! Bundes brauchen werden. Zu einer Zeit, in «der Völkerbundcmleihe-Reste zur Neige gehen, und für den kommenden Geldbedarf des Staates vorgesorgt werden muß, zu einer Zeit, in der neue Alnleihepläne betrieben werden nrüssen — und der Dermin ist viel näher, als mau sich in manchm Kreisen träumen läßt; . zu einer solchen Zeit dürfen wir nicht riskilerrn, uns mit jenen englischen und amerikanischen Finanziers, die einst für die Bölkerbnndanleihc verantwortlich gezeichnet haben bei Philipp: ioi'ederznsehes!. Allerdings mag diese Gefahr einer Unterschätzung der Affäre Neurath nicht sehr groß sein, wenn wir richtig in- > formiert sind, daß der maßgebende Leiter unserer Bankpolitik, die Führer der österreichischen Banken auf die Notwendigkeit, die Zahlungsschwixrigkeit Neurath nicht in eine Insolvenz ausarten zu lassen bereits Ms das entschiedenste aufmerksam gemacht hat.. AuieiMnlsiye Wartung vor Ausländsanleihen. Atlantic City, 16. Juni. (Reute!.-.) Der Präsident der /Newyorker National Eity-Bank Charles , Mitchell warnte in einer hi^c gehaltenen Rede die Amerikaner davor, bei sämtlichen ausländischen Anleihen zu zeichnen. Er tritt dafür ein, das amerikanische Kapital vor allem in anrerikanischen Unternehmungen anzulegen.. Sefterreichische Rationalbank. In der ersten Jumwoche war bei der Oesterreichischen lNatiormlbank ein Zufluß von Devisen zu verzeichnen, und zivar betrug die Vermehrung dtzr in den Barschatz einr'echenbaren Devise» zirka 1 Million Schilling, die Steigerunig der Nostrodevisen 1.3 Millionen'Schllliug. Der Goldschatz erfuhr wieder eine mäßige Zunahme um 8000 Schilling. Jusgesarnt beträgt der Goldschatz rund 58.!?, der D ev i s e n s ch a tz 416.8, die N o st rodav i-s e n 177.3 Millionen Schilling. Der W echse le sko mpte hat sich um auf 104.1 Millionen Schilling vermehrt. Nach längerer Zeit ist auch von der Darlehensschuld des Bundes wieder ein kleiner Betrag (72.000 Schilling) zurückgezahlt worden. Die Entspannung des Geldmarktes kommt auch i,r einem Ertrag von 27.4 Millionen auf Girokonto zum Ausdruck, das sich nunnrehr von seinen:- zum Ultimo Mai erreichten tiefsten Stande auf 56.5 Millionen' Schilling gehoben hat. Aus all diesen Veränderungen resultiert ein Verminderung des effektiven Notenumläuses um 22.3 auf 878.7 Millionen Schilling. Die Wvtdende der Breltfeld-Danek. Der Berwaltungsrat der Breitfeld und Danek->Masch:nenfabrik hat beschlossen, der am 27. Juni stattfindenden Genemlverjammlung die Verteilung einer D io-.den de in der gleichen Höhe wie im Vorjahre, d. i. 3 2 pro Aktie, zu beantragen. Auf der Tagesordnung der Generalversammlung befindet sich u. a. der bekannte Antrag auf Auflösung der Gesellschaft durch Fusion mit der Böhmisch» Mährischen Kolben°A.-G. D»e Spareinlagenbeweguug im Dorotheum. Im Atonale Mai 1927 wurden beim Dorotheum im Spar- und Scheckeinlagenverkehre S. 14,207.416.76 eingelegt und S. 12,730.347.70 rückgezahlt. Mit Ende Ma: 1927 betrug der Gesamteinsaaei!- stand S. 31,508.066.10.

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