Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2972 (7.6.1927)
- Date
- 1927-06-07
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Wien, Dienstag Wiener Morgerizeitung 7. Juni 1927 Nr. 2972 brr AatWNalfonÄs und dis WMwttiative. Von Elias M. Epstein (Jerusalem). Der folgende 'Artikel stellt einen Beitrag zur LiStUjjiou über die Beziehungen Mischen der Zionistischen O r g a n i sation und dem Ansiedler auS dem Mittelstand in Palästina dar. Die Prüfung der Faktoren, denen die ganze Organisation unserer Palästinaarbeit jetzt »mterliegt, läßt die Frage auftauchen, wie weit die private Initiative an dem Aufbauwerk teilhaben soll. Die Zeiten sind vorbei, wo dieser Satz in der zionistischen Terminologie in Verruf war. Sogar ArbeUermstitutionen in Palästina, die Schöpfer imd Produkte der nationalen Kolonisativn, haben ihre Scheu vor dem privaten Geldgeber verloren und begrüßen seine Mitwirkung, wie es der Fall des „Maschbir" (Konsum- Kooperative) beweist, der sich mit einigen Kapitalisten zur Errichtung einer besond-rrm Textllabteilung zusammengetan hat. Das ist nicht unnatürlich, denn in Palästina steht hinter jeder Investition tatsächlich ein mächtiger idealistischer Impuls, der den Geldgeber treibt, weil er Palästina liebt und ein besseres soziales Leben dort erstrebt. Es ist unser Ziel, hier die Wege zu finden, welche das öffentliche und private Interesse vereinigen. Welches sind die jeweiligen Vorzüge privater und nationaler Verwaltung? Die erstere gestattet eine größere Beweglichkeit, gibt dm Spielraum, in dem der Einzelne unbehindert seine Fähigkeit ausnützen kmm. Keiner fremden Autorität nntörwvrfeu, die seine Tatkraft hemmen kann, geht der Einzelne seinen Weg, und in dem Bewußtsein, daß sein Erfolg, sein Wohlergehen überhaupt, nur bei ihm liegt, gibt er fein Aeußerstes. Die nationale Gewalt hat diesen Vorteil: sie ist gerechter. Mittellosm Personen kann dazu verholfen werden, sich unzusiedeln oder selbst zu erhalten. Der Wunsch nach Gmnnn, der den Einzelnen zu andere schädigenden Hcmldlungen vertertm kann. Ist gezügelt: es besteht eine größere Gleichheit der Möglichkeiten. Die v^l-bstä nd-ige Änn-ahme des Prinzips der öffentlichen Kontrolle ist Sozialismus. Die voll staudGjKe Ablehnuu-g dieses Prinzips ist reiner JndividuMsrims. Man kann sicherlich sagen, daß die große Mehrheit der 'Zionisten und gewiß die weiteren Kreise hinter ihnen, die der Palästinaidee sympathisch gegenüberstehen, weder das.eine noch das andere dieser Systeme für Palästina ausschließlich gutheißen. Sie sehen im Sozialismus die Haltung einer Gesellschaft, die eium ungewöhnlich hohen Grad von Selbstlosigkeit fordert, ohne die er unwirksam wäre. Nasser Individualismus hingegen ist seiner antisozialen Tendenzen wegen zu verabscheuen. Offenbar ist eine Synthese dieser beiden notwendig— desVestm beider Systeme. Heute sind die in Palästina strmg geschieden: auf der einen Seite die Heimstätte des reinen Privatbesitzes, der billige arabische Arbeiter beschäftigt; der Besitzer kein Farmer, sondern ein Geschäftsmann; seine Söhne in der Stadt erzogen, und sein Verdienst, wenn er solchen hat, seine eigenen' Taschen füllmd, zum Schaden der anderen, für die das Land teurer wird, die Mieten steigen usw. Auf der.anderen Seite das nationrcke Dorf, wo sich ein jeder dem Typ anpasfen muß, jcker mrt einer gleich großen Farm oder in der Kwuzah Tekkhaber am gemeinsamen Besitz; wenn überhaupt, so nur mit beschränkten Möglichkeiten, sich seinm Weg zu bahnen; wo man sich einem ausgesprochenen GcMeinschasts- Der Hausarzt. Redigiert von Dr. Samt Beer. Vererbvare Krankheiten. Im Volke spricht man viel von vererhbaren Krankheiten und zählt zu diesen insbesondere die Syphilis, die Tuberkulose und den Krebs. Die medizinische Wissenschaft ist sich über das Wesen der Vererbung gar nicht so klar, als daß bereits bestimmte Ursachen und Leitsätze bestünden. Jedenfalls bezeichnet die Medizin oder besser die junge vi*,ft .*• n j . ' L •;:*-,4'V'e di? oben genanntenKranklietten sicherlich nicht als vererbbar. Bon rein erblichen Krankheiten gibt es nur sehr wenige, manche Autoren 'leugnen sogar die Vererbung eines Leidens und nehmen nur Lie Möglichkeit der Anlage zu einer Krankheit au. MS erbliche Krankheiten im reinen Sinne gelten die Hämophilie (Bluterkrankheit) oder etwa die Taubstummheit. Aber gerade die TmchstwMiheit zeigt, daß es nicht so seicht festzustellen ist, ob ei« Leiden wirtlich vererbt, das Mftt schon in den Urkeimanlagen verankert war o&ev ob nicht etwa die Taubstummheit sich als Folge einer im Mutterleibe entstandenen Erkankung der Frucht darsteltt. In beiden Fällen wäre da« Leiden angeboren, aber nur im ersten vererbt. Gut gekannt ist unter den Laien die BererbbarkÄt der GtzphtM. Es spriclst fa sogar die Medizin von „SB» fhphKiS oder angeborener Syphilis". Und doch ist diese Bezeichmmg nach den henttgen Anschauungen falsch, da Kdgtmein eine Uebcrtragung' der shphilittschen Infektion, d<O heißt d«S sychtkMsch-n Erregers, durch den männlichen Gs««»sade» g-rmMt und um eine Erkrankung der Leibes, stacht dvvch dtze fyphMttfch erkrankte Mttter angenommen wbch. Ä-doa « GychM kranke Kind hat eine sYMMHe , M» BoravlSfehrmg, auch wenn stheinbar keinerlei AqWhM, MWM -OMchSWUM MchM - «-der Mucker j leben unterwerfeir muß, das nur das Ideal der Anhänger ganz bestimmter Bewegungen ist. Es kann ein Ausgleich gefunden werden, ohne unsere jetzige Organisation zu erschüttern. Wir habrn die Mittel dazu, ivenngleich diese Möglichkeiten undeutlich gemacht lvvrden sind. Der Nationalfouds ist nur zum Landkauf da. Indem er aber daS Besitzrecht über dieses Land behält (statt es, wie private Gesellschaften, zu verkaufen oder, ivie Kolonialregierungen, gratis zu verteilen), behält er auch die Macht der Kontrolle über dis Böden zugunsten des Volkes. Diese Getoalt soll durch Mindestbürgischaften (und nicht mehr) das nationale Interesse.gegen nichtjüdische Arbeit, Zurückhaltung deS Bodens usw. schützen; sie läßt gleichzeitig dem Einzelnen entsprechende Freiheit, sein eigenes Leben zu leben und seinem eigenen Streben zu folgen. In den Pachtverträgen des Nationalfonds wird keine Art der Gemeinschaftsform für das Leben der Siedler festtzeleyt: sie können, ganz nach ihren Wünschen, orthodoxe, sozialistische, chassidische oder individualistische Siedlungen gründen. Nichts in den Vertrag verlangt vpn dem Siedler die eine oder andere Art der Kolonisiermrg: er kann ein Pflanzer oder Gemüsebauer sein, ein Handwerker, Mechaniker, selbst ein Fabrikant oder ein Geschäftsmann. Die Bestimmungen, die der Nationalfonds dem Pächter verschreibt, sind nur dem Spekulanten und Ausbeuter unwillkommen. Es ist du-rchau-s angebracht, wenn d-er NationalsondS seinen Boden an Siedler verpachtet, denen Kapital groß genug ist, daß sie sich von Anfang.an selbst erhalten können; das liegt im Interesse der Nation. Denn wenn wir uns auf den Standpunkt stellten, daß der, welcher eigenes Kapital investieren kann, für sich DIE JUDEN IN POLEN Sonderheft der Zeitschrift „Menorah“. Redaktionelle Leitung: Prof, Dr. M-eier Bai ab an (Warschau). Aus dem Inhalt: DR. ABRAHAM INSLERs Das jüdische Parteileben, APOLINARY HARTGLAS: Die parlamentarische Politik (mihi Porträt), — Dokumente zur Geschichte der Juden in Polen, PROF. DR. M. BALABAN: Wehrhafte Synagogen (mit 7 Abbildungen), RftBB. PROF. DR. MOSES SCHORR: Das Antlitz der Assimilation, PROF. DR. M. BALABAN: Die polnischen Juden in den Memoiren des polnischen Adels, JECHESKEL KOTlKt Kinderhochzeit, M. MINKOWSKI: Am Morgen in der „Polonaise“, I. OPATOSCHU, Gericht über Judas, M01SE KIESLING: Stilleben, GEORG MERKEL: Von Kunst und Künstlern, DR. MICHAEL WEICHERT: Jiddisches Theater, NACHMAN MEISEL: Das jüdische Buch, J. WARSCHAW1AK: Die hebräische Literatur und Presse ARCH. ING. ä0S. AW1N: Die Pflege unserer Kunstdenkmäler, . DR. S. BYCHOwSKI: Die sanitären Verhältnisse und Bedürfnisse, DR. G, ASBUK; Gas jüdische Schulwesen und viele Kunstbeilagen. BROSCHIERT S 4 - QEBUNDEN S 6*50 BUCHHANDLUNG R. LÖWIT, WIEN, 1. BEZ., ROTENTURMSTRASSE 22 ■■■'S" "JfW..1. ' zu beobachten sind. Ost zeigt nur die abnorme Reaktion im Blute (die sogenannte Wässernmnnsthe Blutprobe) die verborgenen Krankheitskeime an. Die Syphilis der Kinder ist also keim vererbte, sondern eine 'von der Mutter übertragene, erworbene Krankheit, die von dem Vater dieses Kindes oder einem dazwischen getretenen Dritten ausgegangen ist. Entdeckt man frühzeitig die Erkrankung der schwangeren . Mutter, so gelingt es, diese durch eine entsprechende Kur zu heilen und damit auch noch oft das Kind von dev Syphilis frei zu halten. Aehnlich steht es mit der Vererblichkeit der Tuberkulose. Werrn man viele Erkrankungen an Tuberkulose in einer Familie sieht, so wird man wohl eine gewisse Bereitschaft, eine Anlage des Körperbei den Familienmitgliedern annehmen müssen. Worin diese aber besteht, ist bis heute ungeklärt. ES ist doch gut bekannt, daß die Erkrankung an Tuberkulose Von vielen äußeren Bedingungen abhängt. ES kommt darauf an, öS ein Mensch in beständigem Korrtakt mit Tuberkulösen stehr und so dt« JnstvwnSmöglichhsit vergrößert ist, ferner, ob sein Körper durch schwächende Krankheiten in seiner Widerstandsfähigkeit herabgesetzt ist. Go ist e* bekannt, daß Kinder mit Masern oder Keuchhusten leicht au Lungen- oder Knochentuberkulose erkranken. In der Großstadt ist die Ansteckungsgefahr eine größer« als ans dem Lande. In der Großstadt sind fast alle Menschen im mittleren Alter bereits mit Tuberkulose infiziert, offensichtlich aber erkrankt mir ein kleinerer oder größerer Teil, der eben die Krankheitsbenitschaft, die ererbte Konstitution, mitbrtnK. Diese Anlage dürste in einer gewissen MicherwertigM deS allgemeinen OrgantSMs oder bestimmter Organ« gegenüber der Bekämpfung de» etngedrungemn Keime liegen, .so daß di« Krankheit weiter fortschreitet, während st« bei denen, die von. dieser minderwertige»; Konstitution verschont sind, durch die entsprechende, jetzt Wiche .Heilmethode (gute Ernährung, ausgiebige fttröfvfrticrOuv'i rasch . 'PH»» selbst sorgen muß, so würden wir uns jeder Möglichkeit, auch der geringsten nationale»» Gewalt üvcr seine Tätigkeit begeben. In der Tat, wenn wir den Modrls finden wollen, wie wir den „Mittelstands"-Ansiedler unterstützen können, btt»»»» ist es sicher besser, ihm dasLandzu verpachten, das im Besitz des Nationalfonds bleibt, als von ihm zu verlangen, daß er privat»»»» de»» Botzen kaufen soll, und ihm nachher, lucntt er sein Kapital in den Botzen gesteckt hat und um Kredit kärnpft, eine Anleihe zu geben. Die Anerkennung des Anspruches privater Kolon isten auf Nationalfondsboden wird in mancher Hinsicht eine Aendernng der Politik verlangen. Man wird Boden brauchen in der Nähe bestehender Siedlungen, wo die Bedingungen Vorhände»» sind, um die Ansiedlung solcher Elemente zu erleichtern. Die Bewässerung zur Ermöglichung intensiver Landwirtschaft wird zu den wesentlichen AmellorationSarbeiten gehören. Es mutz auch der Apparat geschaffen werden, der mit diesem Siedlertyp verhandeln und rh« besonderen Erfordernisse erfüllen kann. Es sind schon gewisse Schritte iit dieser Hinsicht ge» tan worden. Die jugoslawischen Siedler im I e d d a haben ihr Land vom Nationalfonds gepachtet und die Mittel für die Ansiedler selbst aufgebracht. Sie richten sich so frei ein, wie sie es auf ihrem eigenen Botzen nur tun könnten. Dadurch, daß sie den Boden pachteten, anstatt ihn >, zu kaufen, sparten sie ihr Kapital für die Ausrüstung. Die ' Siedlung „H a t e ch i a" Lei Petach TiVlvcch ist ein zweiter Fall, wo die Siedler Boden des Nationalfonds mit ihren eigenen Mitteln kolonisieren. Die orthodoxen ungarischen Siedler in Kfar Gideon kamen ursprünglich auch nur mit einer Bitte um Boden zürn Nationalfonds, der dieser Bitte entsprach. Erst später, als sich herausstellte, datz ihre Mittel nicht ausreichten, sprang der Keren Hayesod helfend ein. Achnlich lag der Fall der polnischen Ehasfidim, und der der Bauern aus Mavmarofz, die eine Delegation zur Unterhandlung mit dem Nationalfonds entsandt hatten. In allen diesen Fällen brauchen die Pächter nicht mit den Traditionen zu brechen, in denen sie erzogen wurden. Es tut den Interessen anderer keinen Abbruch, wenn man Zionisten, die weder Sozialisten »»och Misrachisten sind, die Ansiedlung erleichtert. Mittelstandssiedler auf Nationalfondsboden können für den gm»zen landwirtschaftlichen Jisch»»w zu einer 5kraftquelle werden. Bei ihnen werden alle Typen jüdischer Arbeiter leichter Ge« loger»heit finden, sich als bezahlte KolonistenarLeiter nieder--' zulassen, um zu vollenden, ivas sich in den alten Kolonien auf privatwirtschaftlicher Gru»»dlage als so schwierig und doch so nützlich erwiesen hat. Solche Dörfer werden junger» Leuten und anderen, die keine Mittel haben, aber auf dem Lande arbeiten wollen und den bestehenden Arbeiter-, Misrachi- und sonstigen Organisationen »sicht angehören, weil sie sich keiner Partei mrgeschlossen haben oder deren Tendenzen und Methode»» vielleicht gegnerisch gesi»»»»t sind, dip oft gesuchte Möglichkeit hiezu geben. Das nationale Eigentum am Boden der Arbeitgeber wird die Interessen solcher Arbeiter garantieren, ein Faktor, der die Beziohu»»- gen zwischen beider» Teilen harmonisch gestalten wird. Die hier versuchsweise fkiZzierte SiedlungSfornn macht keineswegs den Anspruch, als feststehender Typ zu gelten. Sie wü^rde aber den Notwendigkeiten für ein gewisses Ansiedluirgselement entsprechen, das sich heute nicht gairz yhrre Grund darüber beklagt, nur sehr geringe nationale Unterstützurrg zu erhalten. Wenn wir tvünschen, dieses Element mit dem Boden zu verwurzeln, anstatt es in die Stadt fließen und sich mit kleinen Geschäften abgeben zu sehe»», müssen wir ihnen die Möglichkeit dazu verschaffen, und der Boden des Natiormlfonds ist der Schlüssel zu dieser Möglichkeit. Gewiss« Menschen komme»» aber mit «iner konstitutiven Minderwertigkeit, . einer infantilen kindlichen Körperbeschaffrnheit zur Welt, die sich in einer leichten iKrankheitsbereitschaft durch das ganze Leben äußert. Dieses Zurückbleiben auf kindlicher Stufe der Entwicklung km»n besonders bei.Frvue,» oft nur den Geschlechtsapparat betreffen, so daß die beständigen Beschwerden »nancher Frauenbund Mädchen, wie spätes Eintreten oder schwaches Auftrete»» oder Monatsblutungen, häufige FchlgebMen oder ll»»- fruchtbarkeit, der Ausdruck dieser erblichen Mi»»de»1vertrgkeit smd. Auf Grund der Minderivertigkeit einrö Organes, z. B. des Magens, ,in einer Familie kann di« Vermutung eines verübten Magenkrebse» in dieser Familie entstehen. Hier wird nicht der Krebs vererbt, sondern die mi»»derwortige Anlage bringt nicht die nösigen Schutzu»»d MderstandSkrästo gegen daS Leiden auf. Do scheint e» auch mit der Zuckerkrankheit zu stchen, die sich von den Eltern auf da» eine oder daö unfcere Kind vererbt. ES spielen dabet meist dieselben Dchädlichketten, die auf die Eltern ringetvirkt haben, eine bedeutende Rolle (lleberernährung), so daß bei der vorliegenden Krmllyeitsbereitschaft die Zuckerkrankheit sich enttvickelt. Be» Ausschaltung der Schädlichkeiten ist meist eine Abwehr der Erkrankung twtz!Anlage möglich. Me vo,r der »nütterlichen uiw väterlichen. Keirnzelle überkommenen guten und schlechten Anlagen sind sicher ein TeU des Erbgutes fitr die Nachkommenschaft. Me Sumnnerung der gleichen krankhaften Anlage»» bei den Eltern htftb man zu vermeiden haben. So kann die Blutverwandtschast bei Bestcherr schlechter Anlagen sicher belastend »virken, bei guten Mbagen die Berbeffernng der Nachkommenschaft herbeiftchrvn. Der MgerMcktichö krimchaste Zustand der MsmtM. das Bestehe« einer Tuberkulose, ebtet Gchirnparalyse muß nicht «feie SchMgiMg i«v Stnm der Vererbung dieftr Kramkhviteu «tt sich bringe«. Diese angeblichen vermbtsn Krankhritsn sind i« aktzemriW« Erjheandmgen im Mvttßrische oder 8W«ß» me die AsrriWch M -Kkm-.MuMö Mhiderwerrigkeit ist angeboren.