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Wiener Morgenzeitung · 1927-04-09 · Heft 2915 (9.4.1927) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 2915 (9.4.1927)
Date
1927-04-09
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 2015 Wien, Samstag Wiener Morgenzettung 0. April 1027 Hz Gerichtsfaal. Ae Entlastung nichtorganlstrrter Arbeiter. Vom Obersten Gerichtshof nlS unzulässig erklärt. Zwischen dem Freien Gewerkschaftsverband und den Wiener Fabriken, darunter auch der Ankerbrotfabrik wurde im Jahre 1920 ein Kollekiivvertrag abgeschlossen, der die Bestimmung enthält, das; in den Betrieben der vertragschließenden Unternehmungen nur gewerkschaftlich organisierte Arbeiter beschäftigt werden dürfen, die ihrer Beschäftigung nach den Organisationen angchören, welche den Kollektibvcrtrag abgeschlossen haben. Im Jahre 1926 sind nun 16 Transportarbeiter, die seit langer Zeit im Dienste der Ankevbrotfabrik stehen, aus dem Freien Gewcrkschaftsverband ausgetreten. Lösung des Dien st Verhältnisses. Der Betriebsrat der Ankcrbrotfabrik faßte eine Resolution, in der ec die Anwendung der schärfsten gewerkschaftlichen Mittel zur Durchsetzung' seines Standpunktes androhtc. Da cs beide Parteien ilicht auf einen Streik ankommen lassen wollten, wurde vereinbart, die strittige Frage durch ein F e st st e l l u n g s u r t e i l des Wiener ZivillandeIgerichtes entscheiden zu lassen. Auf Grund dieses Uebcreinkomineus brachte die Ankerbrotfabrik eine Feststellungsklage mit dem Begehren ein, es lvcrde festgestellt, daß sie nicht verpflichtet sei, das Dienstverhältnis mit den aus dem Gewerkschaftsverband ausgetretenen Arbeitern zu lösen, weil die bekämpfte Bestimmung des Kollcktivvectrages gegen die guten Sitten verstoße. Das Laudesgericht wies die Klage mit der Begründung ab, daß kein unmoralischer Zwang vorliege, da ja der Arbeitgeber auch sonst nach seinem freien Willen, ohne Angabe von Gründen, Arbeiter kündigen könne. Wenn er nun von » diesem Rechte in Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages J Gebrauch mache, so sei dies nicht gegen die guten Sitten i| verstoßend. Das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz entschied im entgegengesetzten Sinne, daß dem Klagebegehren stattgegeben und festgestellt werde, daß die Ankerbrotfabrik nicht verpflichtet sei, den Dienstvertrag mit den Arbeitern, die aus den am Kollektivvertrag beteiligten Organisationen ausgetreten sind, zu lösen. Nunmehr hatte sich der O b e r st e Gerichtshof über Revision des Freien Gewerkschaftsvevbandes mit der Frage zu beschäftigen. Der Revision wurde keine Folge gegeben und das Urteil des Oberlandesgerichtcs b e st ä t i g t. In der Begründung wird erklärt, daß sowohl Arbeitgeber als auch die ans der Organisation ausgetretenen Arbeiter auch weiterhin an die Normen des Kollektivvertrages gebunden seien. Dem Arbeitgeber könne niemals zur Pflicht gemacht werden, einen Arbeiter wegen eines Anstrittes aus seiner Organisation zu entlassen, da ein solcher Austritt keinen Entlassungsgrund darstellt. Eine derartige Bestimmung verstoße deshalb gegen die guten Sitten, weil sie die gesetzlich gewährleistete Koalitionsfreiheit verletzt. i - Vergleich Mischen Generaldirektor TreDttW und hem Bundesfchatz. Wie eri im erlich, schwebte beim Wiener Zivillandesgericht eine Klage des ehemaligen Generaldirektors der WöUersdorker A.-G. ^Iosef Trebitsch gegen den österreichischen Bunde Schatz, mit welcher Trebitsch Gebalts- Mrd Absertigungsansprnche in der Höhe von 2 7!o00 GoIdkrönen gellend machte. In der Angelegenheit fanden mehrere Verhandlungen statt. Wie nunmehr verlautet, ist der Prozeß auf gütlichem Wege beigelegt worden. Generaldirektor Trebitsch hat seine Klage zurürihezogen, wogegen vorn Bundesschatz anerkannt wurde, daß seine Entlassung zu Unrecht erfolgt ist und ihm ein beträchtlicher Teil ferner Ansprüche zngefprochen wurde. VOLKSWIRTSCHAFT Ser vertragslose Ausland zwischen Srfterreich und der Tschechoslowakei. Die Wirkungen auf den österreichischen Handel. Der Abbruch der Handclsvertragsverhandlungen mit 5er Tschechoslowakei, welcher einen, hoffentlich nur kurze Zeit dauernden vertragslosen Zustand hevbeisührt, trifft die österreichische Industrie weniger als die tschechoslowakische, jedoch wird der österreichische Handel nach dem 15. April sehr stark darunter leiden. Es ist für eine Reihe von Artikeln mit einer Stillegung des ganzen Verkehrs, nicht bloß aus der Tschechoslowakei, sondern auch aus anderen L ä n d c r n, vornehmlich aus Deuts chl a n d zu rechnen. Nach dem 15. April treten nämlich für eine ganze Reihe von Waren die autonomen Zollsätze in Kraft; am wichtigsten ist dies für Oesterreich bei Baumwottgewebeu, Leinenwaren, Bier, Maschinen und Gußwaren, Glas- und Porzellanwaren. Von den tschechischen Zöllen erhöhen sich dadurch die für verschiedene Eisentvaren und Werkzeuge, für Konfektion, Taschner- und Holzwaren. Der tschechoslowakisch-österreichische Handelsvertrag enthielt von allen Verträgen, die Oesterreich geschlossen hatte, die meisten Tarifpositionen. Ein großer Teil von Artikeln ist hinsichtlich der Vertragshölle mit der Tschechoslowakei gebunden, d. h., die 'autonomen Zölle sind im Vertrag mit der Dschechoslowakei herabges.'tzt und-kommen deshalb, eben wegen dieser Bindung durch den tschechoslowakischen Vertrag in den anderen Handelsverträgen nicht mehr vor. Es ist z. B. für Porzellan, das aus Deutschland bezogen wird, derselbe Zoll zu entrichten wie^ für solches aus der Tschechoslowakei. Da nun nach dem 15..April dieser Vertrag endet und der autonome Satz, der wesentlich höher ist, in Kraft tritt, so gilt dies nicht' nur für den Staat, demgegenüber heb Vertrag gekündigt wurde, sondern auch für alle anderen Staaten. Daher bedeutet der vcrtragslose Zustand mit der Dschechoslowakei. auch .eine Erhöhung der Zölle bei den Bezügen aus den anderen Staaten. Dazu kommt noch, daß auch die Waren Umsatz st euer bei erhöhten Zöllen gezahlt werden muß. So ist für die vcrtragslose Zeit eine. Kalkulation nahezu ausgeschaltet und ^er Warenbezug wird stillgelegt. Die KausmanMalt Wer die VertragskMjglM. Gestern fand unter Vorsitz des Präsidenten Leopold Langer eine ^Tagung des Plenums des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft statt, in der der Vorsitzende ein Bild über die Auffassung der Kaufmannschaft in bezug aus den zu -befürchtenden Abbruch der Handelsvertragsverhandlungen zwischen Oesterreich und der Tschechoslowakei gab. Ex führte. u..a. aus, die Situation wäre eine andere, wenn man sich bemüht hätte, von der Tschechoslowakei in erster Linie Ermäßigungen ihrer Zölle zu erzielen und nicht das Hauptgewicht auf die Crhöhung der österreichischen Zölle gelegt hätte. Jetzt, wo die VerhandlungLll abgebrochen sind, müsse -die Kaufmannschaft an die Regierung die nachdrückliche Aufforderung richten, den Faden nicht abreißen zu lassen und, unbekümmert um bureaakratische und Prestigerücksichten, so rasch als möglich die Verhandlungen mit der Tschechoslowakei wieder aufzunehmen, um dem unerträglichen ver-tragslo- *en Zu stafcd, dem wir entgegengehen, so kurz als möglich zu gestalten. Ferner müsse der Kaufmannschaft die Möglichkeit gegeben werden, über die Verhandlungen -fortlaufend unterrichtet zu werden. Ferner obliegt, wie der Redner ausfi'chrte, der Kaufmannschaft die Sorge dafür, daß die Schaden des vertragslosen Zustandes unter Unterbindung des Handelsverkehres, der ,sich ja nicht nur auf die Tschechoslowakei erstreckt, sondern viele Branchen von; Warenbezüge aus dem gesamten Auslande ausschließt, auf das Mindestmaß reduziert werde. Sekretär Dr. Otto Müller wies daraus hin, daß die in Wirksamkeit tretenden autonomen Zölle,' -die bloß als Verhandlungszölle gedacht waren und absolut prohibitiven Charakter haben, während )>es vertragslosen Zustaudes jeden Import verhindern, und zwar nicht nur einen Import aus der Tschechoslowakei, sondern auch die Einfuhr aus Deutschland und dem übrigen Auslande. Hiedurch wird aber nicht nur der Handel betroffen, sondern auch die verarbeitenden Gewerbe und Industrien, die auf den Bezug dieser Waren aus dem Auslande angewiesen sind. Auf der anderen Seite wird durch die Inkraftsetzung der autonomen Zölle in der Tschechoslowakei der Export österreichischer'Waren nach 'der Tschechoslowakei vollkommen unterbunden, und sehr wichtige Branchen verlieren hiedurch ein bedeutendes Msatzgebiet. Kotier»«« derSchatzscheine an der Wiener Mrse. Gestern wurde vom Bundesrat das .Schatzscheingesetz Und die AenderUng der Stattiteu der National bank genehmigt. Fl'nanzminister Dr. Kienböck benützte die Gelegenheit, um sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, die das Schatzscheingesetz hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Nationalbank tmd Regierung gefunden hat. Es sei Mar richtig, daß die Schatzscheine auch einer: guten Absatz finden würden, ioeun sie zur Einreichung bei der Nationalbank nicht zugelassen würden. MeV das wäre geradezu ein Privilegium odiosum, Und das soll eben durch die AenderUng des Artikels 50 des Bankstatnts vernrieden werden. Für die EskoMptierung der Schutzs cheine gelte der Artikel 59, welcher ausdrücklich bestimmt, daß der Einreicher der Nationalbank Mit seinem ganzen Vermögen fiir den rechtzeitigen Eingang der eskomptierten- Wertpapiere hafte. In Richtigstellung eines weiteren Irrtums betoute der Minister, daß die sechsmonatlichen Schcchscheine eskomptiert werden können, allettüngs erst innerhalb der letzten drei Monate der LaUf-i zeit. Llstch in dieseni Falle haftet der Einreicher der Bank bei der EskomptierUng. Auch im Falle der Lombardierung würde der Einreicher für das Lombarddarlehen Uneingeschränkt hasten. Nun seien! Ztveisel rege worden, weil es im Artikel 64 des Statuts heiße, daß' zmn Lombard niur Wertpapiere Melassen tverden, die an der Wiener Börse amtlich notiett find. „ES ist aber kein Zweifel," sagte Doktor Kienböck, „daß kein Hindernis dagegen besteht, solche vont Staate auszugebenden Schatzscheine zUr amtlichen Notierung an der Wiener Börse zUzUlassen." Der M'nister wiederholt« mit Nachdruck, daß, wenn es zur Ausgabe von Schatzscheinen komme, der Einreicher, fei es iiN Eskompte, sei es im Lonrbard, die volle Haftung der Bank gegenüber übernimmt. Es sei daher irgendeine Besorgnis, als ob durch diesen Vvvgäng eine BLAIHSCHEINS 1J8 Pf I a n z e n-Margarim TERNO Unerreicht in Qualität und Preis! Erzeugt unter streng ritueller Aufsicht Seiner Ehrwürden des Herrn Oberrabbiners S. Fürst Darf In keinem Jüdischen Haushalf fahfsit TOB dv 1V2 Ueberall erhältlich *** KARL BLAIMSCHE1NS vereinigte Margarine- und w Butterfabriken, Wien, 14. Bez., Diefenbachgasse 59 Mschwüchung des in seinen Grundsätzen klargelegten Verhältnisses zwischen Notenbank und Regierung emtreten würde, absolut nicht berechtigt. Wenn jemals bei der Nationalbank irgendein Zweifel über den Sinn dieser Bestimmung! austreten sollte, so würde selbstverständlich b*r missar Ein spru ch erheben. Ile Konferenz der Produktenbörse« beendet. Die Beratungen der Produktenbörsen über den Entwurf des Don au kontra k.t es für derr Verkehr in Weizen und Mais wurden gestern zu Ende geführt. Der Kontrakt wird nunmehr aus Grnn-d der Konserenzbeschlüsse von der Wiener Produktenbörse redigiert und den an der Konferenz vertretenen Börsen zur endgültigen Genehmigung unterbreitet werden. Der gestrige Tag war noch der Beratung des von der Prager Produktenbörse ausgearbeiteten Entwurfes des.< Statuts für die st ä n d i g e D e I e g at i o n d e r m i t t e ls' und s ü d ost e n r o p tt: s ch e n Börsen gewidmet. Der Entwurf dieses Statuts, über den Börsenrat Franz Konto l i k, Prag, berichtete, wurde mit einigen untvesentlichen Aeudcrungen angenommen. Der ständigen Delegation haben sich sämtliche an der Konferenz vertretenen Börsen angcschlossen. Den Vorsitz führt in diesem Jahre die Wiener Produktenbörse, im Jahre 1928 eine tschechoslowakische, im Jahre 1929 eine rumänische, im Jahre 1930 die Produktenbörse München, im Jahre 1931 die Budapester Börse und im Jahre 1932 eine jugoslawische Produktenbörse. Amerika-Anleihe der Tiroler Wasserkraftwerke Wie aus New N o r k berichtet wird, sind die seit längerer Zeit m-itLismans u. Co. geführten Verhandlungen über eine Drei-Millionen-Dollar- A ul eiche für die Tiroler Wasserkraftwerke („Tiwag") nunmehr abgefchlo s s e n. Die 7prozerrtige, 25 Jahre laufende Anleihe ist durch erste Hypotheken garantiert und vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck gesichert. Der Auflagetcrmin ist noch unbestimmt. Polens Amerika-Anleihe. Aus Warschau wird uns berichtet: Die polnisch Regierung hat ihre Gegenvorschläge auf die amerikanischen Anleihebedingungen dem Vertrauensmann der amerikanischen Finanzgruppe M o n n e t übermittelt. Monnet hat Donnerstag abends Warschau verlassen; vor der Abreise wurde ihm' noch mitgeteilt, daß man polnischorseits die Verhandlungen in Paris sortsetzen wolle. Wie die Blätter melden, betreffen die amerikanischen Bedingungen eine Polen zu gewährende Anleihe von 70 Millionen Dollar, wovon eine Hälfte für die-' St-Äbilisterung der Valuta, die andere - Hälfte für Jnvestitionszweüe verwendet werden soll; gemäß dem Wunsch der amerikanischen Geldgeber soll angeblich der Zlotykurs aus der Basis 9 Zloty — 1 Dollar stabilisiert werden. Der polnischen Regierung sollen auch von englischer Seite Anleiheangcbote gemacht worden sein, die bezüglich der Kontrollbedingungen wohl günstiger sind als das Anbot der amerikanischen Finanzgruppe, jedoch eine höhere Verzinsung verlange::. Bisher soll über diese Anbote noch nicht verhandelt worden sein. Ass der rumänischen Petroleuminduftrir. Liquidation der cttmämfdjen Fanro-Jnteressen? Aus Temesvar wird uns berichtet: Die hiesige Zentrale der rumänischen Fanto-Werke wird jetzt ausgelöst; wie in Fachkreisen verlautet, wird der Fanto-Konzern seine rumänischen Interessen liquidieren. Bor einigen Monaten wurden mit der Credit ul Minier Verhandlungen angebahnt und der genannten Gesellschaft eine zwei Jahre laufende Option auf.den Kauf der in Rumänien befindlichen Betriebe der Fanto- Werke gewährt. Gleichzeitig wurde mit der Creditul Minier ein Pachtvertrag abgeschlossen, gemäß welchem diese rumänische Gesellschaft die Betriebe der Fanto-Werke aus 10 Iah re in Pacht nimmt und jährlich.einen Pachtschilling von 60.000 Dollar entrichtet. Sollte im Lause dieser 10 Jahre die Kauftransattiou nicht zustande kommen, so muß der Creditul Minier 100.000 Dollar Investitionen vornehmen. Creditul Minier übern-kmmt das gesamte technische Personal der rumänischen Fanto-Betriebe. Die Zentrale und der kommerzielle Apparat wird jedoch liquidiert. In Fachkreisen wird diese Transaktion mit der Kar* fcoi ttg >d e r P c t r o le u m r a ietu M

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