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Wiener Morgenzeitung · 1926-09-08 · Heft 2710 (8.9.1926) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2710 (8.9.1926)
Date
1926-09-08
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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W*«, MttwoH Wiener MorMnzeitnns SM 8 — ■ ■■ - jjiirnitrfr und Kunst. tk MmMenle .Fauft '.AnfsShrnng De« Stntfdten Bolkstheatn». 5 Der Versuch, beide Teile des Goetheschen „Faust" au ein«« Abend aujzusühren, ist stdensalls bcdeutsan: und verpflichtet, das PMikirm zunächst fvitifloä über die Msichten des Bearbeiters zu informieren. Paul Mederow, dessen „Faust"-Bearbeitung der Aufführung zugrunde gelegt wird, Twt der Buchansgate*) eine ausführliche Einleitung vorausgeschickt, die über seine Absichten Ausschluß gibt. Es ist zunächst festzuhalten, daß der Titel „Das Spiel von Dr. Faust" lautet und Laß Mcderctv dieses Goethe sch« /,Faust"^Tpiel, wie er es für eine Bühnenaufführung tauglich und für die Erkenntnis der Goetheschen Dichtung wichtig hält, „aus beiden Teilen der Tragödie für die Ausführung an einem Abend herausgehoben" hat. Dem Einwand, daß sch°n aus dem ersten, gutbekannten Teil Szenen wie die erste Wagner-Szene, der Osterspaziergang, die Hexenküche, Auerbachs Keller und vieles andere fehlt, begegnet Mcltercw mit der Feststellung, daß man 'bei den bisherigen Aufführungen von „Faust, 1. Teil" an das für die G e s a m t d i ch t u n g be- ° stinrmte, gewaltige, auch in bezug auf die Spie'Lauer langwierige Vorspiel die verhältnismäßig kurze Gretchen-Trage'die ansch.'rß und daß sich das Publikum an diesen Torso gewöhnt habe und Nicht ftagte, was aus den Landlungsansätzen der ersten Dialoge N-evdeA sollte. Er findet es »reit zweckmäßiger, das, »vas seines Erachtens für ein ,Spiel von Tr. Faust" charakteristisch ist, aus beiden Teilen der Dichtung herauszugreifen, und will mit dieser Bearbeitung der Erkenntnis des Gedichtes durch das Publikum dienen und bewirken, daß es fortab von Goethes „Fanst"-Tichtung mchr erfährt, als — im Libretto zu Gounods Oper enthalten ist. Bei der Auswahl der einzelnen aus der Gesamidichtung herausgelösten und aneinandergcfügten Teile trachtete er, den grandiosen Aufbau der Fabel, das Architektonische sowie das „tempo furioso" zur Geltung zu bringen. Mederows „Faust"-Bearbeitung gliedert sich in ein Vorspiel und ,chrei Umkreise". Die dramatische Grundidee dieser Fassung besteht nach seinen eigenen Worten darin, daß er „Faust, den rastlos Schweifenden, mit seinem Spiegelbild Mephisto in dreimaliger Wanderung, in sich immer steigerndem und erhöhendem Geschehen, die drei überhaupt möglichen Bereiche produktiven Mannestums unter dem Zeichen der drei Göttinnen — Aphrodite, Athene, Artemis — durchmessen läßt." Mehr soll vor der Aufführung nicht gchrgt sein. Aus den Theatern. Burgtheater. Morgen. 7 Uhr abends. «D o n Rarlos* (Abonnement II. Grupve). Akademtelheater. Morgen. '/,8 Uhr abends. „D i e F a h r t i n s B l a n e". Operntde-ater. Morgen. 7 Uhr abends. „Das Mädchen aus dem goldenen Weste n". Theater tn derIoiefstadr. Heute letzte Ausführung deS Lustspiels .Gefallene Engel". Ab morgen, geat der Schwank „D e r I g e 1" mit Hans M o s e r in r>er Titel rolle in Szene Modernes Theater. Heute Erstaufführung, bei Tragikomödie „Die ewig lächelnde Frau" von Denys A m i e l und Aiidrs Oben, deutsch von Otto E i s e n s ch i tz. Boiher gebt der Einakter „Die D a m e a m Fenster". Lustspiel nach einer Novelle Gun de Moupassants von Otto Eisens ch i tz. in Szene. *) Erschienen bei Otto Elsner, Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin, 1925. SerichtssMk. Die Sabbatruhe vor Gericht. Bor 21 Fahren hatte der .<>and»:filier des Hausess 2. Bejivi, Hollandstratze 3, Jakob R a b i n o w i tz, mit seiner Mieterin, der Psai'dlevi« Jetti Epstein in den damals geschlossenen Mietvertrag die Klar sei anfgenomuren, daß die Mieterin ihr Geschäft slokal an Samstagen und an den jüdischen Feiertagen geschloffen halten müsse, weil diedem streng «ligtötsen Einpfinden des Hauseigentümers entspreche. 21 Jahre lang hat sich die Mieterin diesem Wunsche des Hausherren gefügt, jedoch im März d. I. ist sie ihrer Bereinbarung untreu geworden und hält seither das Geschäftslokal auch an Samstagen offen. Der Hauseigentümer klagte sie deshalb beim Bezirksgericht Leopoldstadt ans Einhaltung der übernommenen Verpflichtung. Bor dem Richter Landesgerichtsrat Z o t h e erklärte die Beklagte, daß sie der nunmehr geänderten Wirtschaf t- {t ch e.n V age Rechnung tragen nvüsse und den Gewinstentgang, der ihr durch die Schließung des Geschäftes am Sabbat entstehe, nicht mchr ertragen könne. Der Richter sHloß sich dieser Argumentation an und wies die Klage des Hausbesitzers mit der Begründung alb, daß ein derartiger Vertragspassus u nsittlich und daher ungültig sei, weil er gegen die Staatsgrundgesetze und gegen das bürgerliche Gesetzbuch verstoße. Es sei deshalb nicht einmal zu prüfen, ob der Beklagten tatsächlich durch die Schließung des Geschäftes ein erheblicher Schäden erwachse. Das. Verlangen des Klägers sei ein Hohn auf jedes Rechtsempfinden und im höchsten Grade antisozial. Es bedeute eine Einschränkung .des persönlichen Selbstbostimmungsrcchtes und der Gewissensfreiheit. Wahres religiöses Empfinden verlange Duldsamkeit auch gegen Andersgesinnte. . Gestern beschäftigte sich ein Senat des Zivillcmdesgericht.es unter Vorsitz des Hofrates Dr. Glaser mit der Beruf u n g, welche der Kläger gegen die Abweisung seines Anspruches oingebracht hat. Sein Anwalt Dr. Max Gelber führte aus, daß der Kläger nur die Befolgung eines der zehn Gebote M o s e s, die von ' allen Völkern der Erde anerkannt werden, verlange. Der E r st r i ch t e r habe dieses oberste Sittengesetz für unsittlich erklärt. Der Kläger habe sich streng an das Gebot gehalten, das ausdrücklich fordert, daß auch „der Fremde, der in deinen Toren weilet", den.Sabbat heiligen soll. Uebrigens sei auch der Vertrag nach bürgerlichem Gesetze durchaus einwandfrei. Wenn die Beklagte aus materiellen Gründen ihrer Verpflichtung nicht mehr Nachkommen könne, so handle s i e unsittlich. Dem gegenüber erklärte der Vertreter der Beklagten Doktor I. Schreiber, daß der Berufung erst dann Folge gegeben werden könne, wenn die Richter nicht nach irdischen, sondern nach göttlichem Rechte zu indizieren hätten. Im übrigen sei es charakteristisch, daß der Beklagte auch einen christlichen Mieter habe, von dem er naturgemäß die Schließung seines Geschäftes am Sabbat nicht verlangt. Wenn es dem Kläger um eine Befriedigung seines religiösen Empfindens zu tun wäre, so könnte er ja der Beklagten iben Schaden ersetzen, den sie dadurch hat, daß sie gemäß seinem Wunsche das Geschäft am Sabbat geschlossen hält. So lange sich der Kläger 'zudiesem Opfer nicht entschließe, müsse seine Klage als Schikane bezeichnet werden. Der Senat hob das Urteil des' Bezirksgerichtes Leopol d st ad.t 'auf und ordnete die Durchführung einer neuerlichen Verhandlung an. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, daß das Berufungsgericht nicht der Anschauung beipflichten könne, das Klagebegohren sei unsittlich. Dagegen sei das Gericht der Ansicht, daß der Erstrichter zu Prüfen hätte, ob der Schaden, der der Be- . 8. Ge'/emdtt 1026 Nr. tm - ---: •-—-——-;-—--- klagten durch die Schließung ihres Geschäftes an Samstagen und an jüdischen Feiertagen erleide, tatsächlich ein derartiger sei, daß! sie ihn bei den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mchr tragen könne. Das Gericht hat jedoch seiner Entscheidung die Rechtskraft Vorbehalten, so daß der Oberste Gerichtsh o f im Wege des Revisionsreknrses Gelegenheit haben wird, in dieser Frage ein letztes Wort zu sprechen. Die Ncbcrgabe der Schlüssel genügt n'cht zur Uebergab« einer Wohnung. Der Hariptmneter einer Wohnung in efawm Hanse aiif der Landstraße war mtsgezogen, in der Wohnung war jedoch seine Wirtschafterin verblieben. Die Wohnung wurde einer Parte! vom Magistrate zu gewiesen und der Hausherr übergab der zngewiesenen Partei den Wohnungsschlüssel. Als nun diese von ihrem Mietrechte Gebrauch machen wollte, kam es zwischen der zurückgebliebenen Wirtschafterin und der neuen Partei zu einem heftigen Streit, weil die Wirtschafterin die zugowieseiie Partei nicht dulden wollte. Die Partei klagte deshalb beim Bezirksgericht Landstraße gemeinsam mit dom Hausbesitzer auf Räumung der Wohnung, welcher Klage das Bezirksgericht^anch stattgab. Das L<rndesge r ich t hob jedoch dieses Urteil auf, weil die zugewiesene Partei nicht in den faktischen Besitz der Wohnung gelangt sei, da die bloße U ebergabe der W o h n n n g ss ch l ü ss e l noch n ich t die U e b e r g a b e der Wohnung als solche begründe. Tchatzschelm und NationalbaMatut. Nach dem gestern vom Völkerbundrat genehmigten neuen österreichischen Schatzscheingesetz erhält der Finanzminister die Ermächtigung, zur vorübergehenden Stärkung der Kassen des Bundes jeweils bis zu 75 Millionen Sch illi n g durch Begebung von Bundesschatzscheinen zu beschaffen. Der Erlös ist bei der Nationalbank zu erlegen und darf nicht z u r Befriedigung zeitweiliger Kassenbedurfniss.se des Bundes und nicht zur Deckung endgültiger Bundesausgaben verwendet werden. Die Laufzeit darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Sechs Monate nach der ersten Ausgabe von Schatzscheinen sind 50 Millionen Schilling des Erlöses der Völkevbundanleihereste znr Abstattung der Darlehensschuld des Bundes bei der Notenbank zu verwenden. Das vom Bölkerbundrat gleichfalls genehmigte korrespondierende Gesetz über die Statutenänderung der Nationalbank bestimmt u. a.: Der Bund, die Länder und die Gemeinden dürfen die Mittel der Bank in keiner Weise, also weder mittelbar noch unmittelbar, für ihre Zwecke in Anspruch nehmen, ohne daß sie den Gegenwert der bezogenen Banknoten in Gold oder Devisen leisten. . Die Bank kann jedoch bis zum Betrag von 75 Millionen Schilling Schatzscheine des Bundes eskomptieren o d e r b e I e h n e n, wenn sie von einer als zahlungsfähig bekannt enPerson mit Ausschluß des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Unternehmungen dieser öffentlichen 'Körperschaften zum Eskompte oder Lombard eingereicht werden. Der zur Veröffentlichung bestimmte Stand der Aktiven und Passiven der Bank hat zu enthalten: ans der Aktivenseite: 'den Stand der Darlehensschuld des Bundes, den Stand der eskomptierten und lombardierten Bundesschatzscheine, die Effekten, die anderen Aktiven. Der Völkerbundrat hat also, wie aus dem Text der beiden Gesetze hervorgeht, alle wünschenswerten Sicherungen angeordnet, um jede etwa ans der Begebung von Schatzscheinen irgend wie denkbare Jnflationsgefahr ein für allmal hintanzuhalten. Copyright >926 by R. Löwit Verlag, Wien—Leipzig. 8. Fortsetzung Zakar-daj. Eine jüdische Legende. So waren den Liebenden einige Monat« hingeschwunden. Dü geschah es eines Tages plötzlich, daß ein« allgemeine Unruhe im Lager der G-elährten sich verbreitete. In großer Aufregung eilten die Bachurin: hin und »vieder, auf jedem Antlitz schien gleichsam ein Fragezeichen zu stehen, welches aber, foballd man sich wechselseitig in größter .Heimlichkeit einige Worte zugeflüstert harte, in das Ausrufungszeichen des Erstaunens und der Verwunderung umgewandelt wurde. Das Gezische! wollte kein Ende nehmen, man hatte nicht mehr acht auf den Vortrag des Lehrers, jcLer schien nur der Neugierde zu leben und über sie alles ändere zu vergessen. Jeder gab sich Las Ansehen etwas zu wissen unb »vußte nichts oder nur .Halbes, kur; Verwirrung herrschte allerseits. Ta trat vnl Nachmittag desselben Tages der Rabbi in das Zimmer seines Pfleglings. Dieser, so wenig neugierig er auch sonst »rar, konnte doch diesmal eine Frage nicht unterdrücken, indem er in erzwungenen scherzendem Tone der biblischen Worte sich bediente: „Welch ein Geschrei im Lager der Hebräer?" Der Rabbi verstand ihn, zog ihn lächelnd beiseite und begann ihni das Rätsel zu lösen: „Du weißt. daß der Rosch-hakaha'l dieser Gemeind«. Nathan Zwi, ein reicher, sehr angesehener Mann ist. Das aber dürstest du nicht wissen, weil du dich gar zu wenig um solche Sachen kümmerst, daß Nathan Zwi auch eine Tochter hat, die im Rufe steht, die schönste unter den Töchtern Israels zu sein. Nun ist das Mädchen schon längst heiratsfähig, doch sie sträubte sich bisher hartnäckig,, irgend eine jener zahlreichen Verbindungen einzugehen, die ihr bereits' von allen Seiten angetragen wurden. Jetzt aber, dp der I>e*j kümmerte Vater nicht ausHörte, in sie zu dringen, hat sie end- \ M den AuÄvruch getan, sie achte weder auf Reichtum nochs Schönheit, sondern nur ans Wissen und Kenntnis. Welcher Jüngling also erprobt als der Weiseste anerkannt werde, dem wolle sie ihre Hand reichen, und sei er auch sonst noch so arm und unansehnlich. Obschon nun der Vater in diesen Worten nur eine Ausflucht sicht, so hat er mich doch von der Sache verständigt und eingeladen, an einen: der nächst zu bestimmenden Sabbate mit allen meinen Bachurim bei ihm zu erscheinen, wo vielleicht sein hälbstarriges Kind sich dennoch entschließen dürfte, einen Mann zu ivählen." Hier unterbrach sich der Rabbi in seiner Erzählung, da er bemerke:: mußte, daß der Jüngling längst schon seinen Worten keine Aufmerksamkeit mchr schenkte,, sondern das Haupt abgewandt, eine Blume zerblätterte, die eb-en vor ihm lag. „Wie," fuhr er nach einer Weile fort, „diese Sache scheint dir nicht einmal 'des Auhörens wert? Das ist nicht recht getan von dir, mein Schn, nicht gut und nicht zu billigen. So lobenswert du auch wegen deines Eifers für das Gotteswort bist, so ivohl es nur auch gefällt, daß du in der Thora und ihrer Erkenntnis die Hauptquelle aller Lebensfreuden suchst, so mußt du dcch auch bedenken, daß auch unser sterblicher Teil und dieser irdische Wohnsitz ihre Anforderungen an uns haben, welche zu befriodilgen eben jenes Licht alles Lebens, die Thora« von uns heifcht. „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei" — heißt es schon in den ersten Abschnitten des göttlichen Buches. Ich habe also den festen Entschluß gefaßt, dich bei diesem Wettbewerb auch beteiligen zu lassen, auch bi: bist dazu eingeladen, als Bewerber um die Hand ldes eigensinnigen Mädchens aufzutreten." Wie sehr nun auch der über diesen Vorschlag erschrockene Jakar-daj gegen die Zumutung sich sträuben mochte, wie sehr er auch bat, ihn doch mit diesen: lästigen Geschäfte zu verschonen, es half nichts; das erstemal in seinem Loben erinnerte ihn der Rabbi an seine Arrnut und. Hilflosigkeit und daß er sich auf niemand zu verlassen habe, und besthwor ihn. irenn auch nicht sich, doch seine Pflcgeclterui dadurch zu beglücken, daß er ihr:en die Befriedigung gönne, ihn vevforgt und vor dm Stürmen des Lebens, denen keiner I mehr ausgesetzt wäre, als wer ohne Erfahrung und Vermögen nur der Wissenschaft zu leben wisse, bewährt zu sehen. Der lang erwartete Tag kan: endlich. Seit mohreren Wo chm hatte man in der ganzen Kehilah von nichts anderem gesprochen, als von den: seltsamen Vorhaben der schönen Esther und gespannt harrte alles aus den Ansgang. Nathan,-mehr um seinen: Rufe keinen Makel anzuhängen, als aus Lust an der Sache selbst, hatte alles aufgeboten, um seinen Reichtum zu entfalten; es sollte ein Fest werden, wie noch selten eines in der Gemeinde gefeiert ivordeu war. Von einer feierlichen Deputatioi: wurde der Rabbi eingeholt und in das festlich geschmückte Haus geführt. Eine seidene Schnbitze unchüllte seinen Leib, aus dem Haupte saß ihn: stolz die hohe pelzverbrämte Mütze, wie sie lwch heutzutage als Staatstracht der polnischen Juden üblich ist. Auch die Bach-nrim barten ihr inöglichstes getan, um sich würdi-' herauszustreichen. Nur der einzige Jakar-daj konnte mit der größten Mühe kann: dazu gebracht werden, auch nur ein besseres Kleid anzulegen. In: schönsten Saale des Hauses hatte der reiche Ikathan die Bachurim eingeladen, sich nur eine lange Tafel niederzulassen. Natürlich kam der Rabbi obenan und der Hausherr ihm zur Seite. Den untersten Platz uahnr der bescheidene Jäkar-daj ein, aber trotz seiner Demut entging er nicht dem Svotte seiner Mitgenosstn, die nicht aushörten, die Witze zu reißen, daß auch ihm, den: Am-Haarez #), der Sinn nach den: Preise der Weisheit stehe. Und als nun die köstlichsten Speisen in Gold- und Silibergofäßen aufgotrageu wurden, die Bachurim wacker zngriffen und der ungewohnte überreichliche Genuß des trefflichsten Weines in den Köpfen neues Leben weckte, da begann allgemeine Heiterkeit in: Kreise zu herrschen. Alles fühlte sich froh und guter Dinge und ergötzte sich weidlich an den trefflichsten Witz- und Wortspielen aus Thora und Talmud, deren jeder eine schwere Menge aufzutischen hatte. - (F.'Nsetz-.-i" *) ■"■jWfSWr i . ihJU'iii»Hl WWy-laHWWüH >

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