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Wiener Morgenzeitung · 1926-08-15 · Heft 2686 (15.8.1926) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2686 (15.8.1926)
Date
1926-08-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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6ettc f Wien, Sonntag Wiener Morgenzeitung 16. August 1926 Sk. SKSS Slememeaus Brief. Herr Clemenceau ist nur eine Privatperson. Der ehemalige Leiter deS Rates der Vier, die nach dem Krieg die Verteilung der Erde Vornahmen, bekommt auf seinen offenen Brief keine Antwort. Der Präsident Coolidge will die Vorhalte nicht zur Kenntnis nehmen und nicht daran erinnert werden, daß die Alliierten und Assoziierten als eine Einheit den Krieg führten. Amerikas Teilnahme war damals damit motiviert worden, daß die Zivilisation zu retten und das Selbstbestimmungsrecht der kleinen Völker berzustellen sei. Eine Macht rniffse der anderen jede nur denkbare moralische und finanzielle Unterstützung gewähren, um das Durchhalten bis ans siegreiche Ende zu sichern. Nach Tische aber liest matt es anders, und da die Siegerstaaten nichts von den Besiegten unterscheidet und der Kriegsfrieden auch ihren Wohlstand ausfrißt, so hat Amerika sich auf die sorgenvolle Rolle des Gläubigers besonnen, der alle Tage aus seiner Kasse die faulen Wechsel hervorholt. Ein reicher Mann hat immer Recht und Amerika ist zweifellos der Stärkere. Es ist nicht in die Brandung von Versailles geraten und hat sogar, um nicht immer an das ärgerliche Elend erinnert zu werden, die Einwanderung gesperrt. Es bricht ihm das Herz bei all der Not, aber es gibt nicht nach. Statt Coolidge hat Senator Borah, einer der schärfsten Verfechter der Abstinenzpolitik, Herrn Clemenceau abgekanzelt und sich die dumme Anrufung vergangener Zeiten energisch verbeten. Was soll denn das heißen? Wir haben Geld geborgt und Schulden müssen gezahlt werden, auch von Frankreich. Und da ist es das pikante Raffinement des Schicksals, daß die unwirsche Rüge Herrn Clemenceau trifft. War nicht er es, der die schöne Formel prägte,- daß die Deutschen alles zahlen werdest? Die Formel, aus der das schreckliche Unglück gekommen ist, das den Arbeiter und Bürger in ganz Europa verarmt hat, und das in Frankreich ein Ministerium nach dem anderen verschlingt? Um Deutschland zum Zahlen zu bringen, wurden die Reparationen bis zu schwindelnder Höhe getrieben; um die Reparationen zu erreichen, wurden die Sanktionen in Szene gesetzt, wurde eine Politik der Reizungen betrieben, die auch pünktlich in Deutschland ihre Gegenwirkungen brachte und den Nationalismus zu gefährlichen Dimensionen erweiterte. Um das französische Volk von der ernüchternden Betrachtung der Kriegsfolgen zurückzuhalten, wurde ein System der Hypnose eingerichtet, wurde die stehende Armee auf die Höhe von fast 700.000 Mann gebracht und ein Netz von Allianzen und Sicherungsverträge gespannt, das immer neue Anforderungen an die französische Budgetkraft stellte und schließlich den inneren Zwiespalt in der Wählerschaft hervorrief. Die Alliierten mußten beschwichtigend und mäßigend eingreifen. Als sich Ckemenceau zurückzog, folgte ihm. Poincare und als dieser stürzte, kam das andere Frankreich Herriots, der gemeinsam mit Mac Donald die neue Phase der Verträglichkeit inaugurierte. Das Unheil war aber nicht mehr zu bremsen, und nun ist wieder Poincare da, mit der Aufgabe, den Franken in völliger Isolierung zu verteidigen. Die Kammer und der Senat haben ihm gehorcht und die Drohung seines Appels beherzigt. Poicare schien auch den Weg der Anleihe gehen wollen, und hat das Washingtoner Abkommen, das Caillaux so brüsk abgeleht hat, akzeptieren wollen. Der Brief Clemenceaus schneidet diese Verteidigungslinie durch. Er beschwört eine Flut von.Vorwürfen und Anklagen aus Amerika herauf und der schlimmste, weil wahrste, ist Wohl der Hinweis Borahs auf die Härte, mit der gegen Deutschland vorgegcmgen Ivurde. Clemenceau, der alte Ministerstürzer, hat Poincare einen sehr schlimmen Streich gespielt. Aber er trifft weit über das Ziel hinaus. Er verwundet nicht den politischen Gegner, sondern das Land. Und das ist umso trauriger, als doch auch jedes Wort seines Briefes währ ist und jede Klage gegen Amerika berechtigt ist, das drei Jahre lang an der Kriegskonjunktur fett und dick verdient hat und seit dem Krieg zum wahren Herrn der Welt geworden ist. Ckemenceau erlebt es, daß es nicht immer gut ist, die Wahrheit zu sagen, und daß der Schuldner es am wenigsten wagen darf, so zu reden, wie es ihm ums Herz ist. Clemencean bekommt als Privatperson von Coolidge keine Antwort. Aber Poincare bekommt auch kein (Mb. Er muß die bittere Erfahrung spüren, daß man keinen Brief schreiben soll. klemenceau wird Borah nicht antworten. Paris, 14. August. (Havas.) In einer Unterredung mit einem Berichterstatter des „Jntrcmsigeant" erklärte Clemenceau, er habe die Erklärungen Borcchs nicht gelesen und werde darauf n i ch t s e r w id e r n. Sein Schreiben sei insbesondere für das amerikanische Volk und auch Kr Frankreich bestimmt gewesen. Man müsse die natürlichen Reaktionen sich auswivken laffen. Auf die Frage, ob er für eine interalliierte Konferenz zur Regelung der Schulden elntreten würde, antwortete Clemenceau, er habe nicht die Initiative zu ergreifen, die anderen obliege. Er stellte in Abrede, daß er k ü r e i n e n S e n a t s s i tz in Bar zu kandidteren gedenke, der ihm übrigens auch nicht angchoten worden fei. «egen de» Warenwucher. Paris, 14. August. (Havas.) Justizminister B a r t h o n hat aic die Generachrokuratoren ein Rundschreiben gerichtet, worin er die Eröffnung einer Untersuchung und schnellste Bestrafung aller Spekülationsdelikte und unerlaubter Handelsgeschäfte gewisser Erzeuger und Vermittler vorschredbt und deren strengste Untechrückuna emvkieüil. Der Wiener Kongreß -er International Law Affociation. Bon Dr. Diestfried Kantor, Btzepritstdent der Wiener MchtsanwaltSkammer. Bekenntnisse, der ökonomischen oder intellektuellan Interessenvertretungen, den städtischen und Bezirksbehorden. Auch jede andere Physische oder juristische Person soll nach Artikel 6 zwar das Recht der rechtsgültigen Anhängigmachung einer Minoritätsbeschwerde beim Völkerbundrat, jedoch daß Recht d e r P e t i t i o n zuftehen. Die Petition kann Anlaß zu einem Einschreiten nach Artikel 4 bieten. Von besonderer Wichtigkeit ist die durch den Entwurf den Minoritäten gegebene Möglichkeit der Vertretung ihrer Beschwerden durch einen Bevollmächtigten und daS Recht der Beteiligten, an allen UntevsuchungShanidlungen teilzunehmen, und schließlich die durch den Entwurf, gewährleistete Oeffentlichkeit des Verfahrens. Nach Artikel 29 des Entwurfes überwacht der Dölkerbundrat die Durchführung der Entscheidungen, beziehungsweise der vor dem Völkerbuttdrat beschlossenen Kompromisse (Vergleiche). Für den Fall der Nichtbefolgung der Entscheidungen oder Kompromisse soll der Völkerbundrat die zur Durchsetzung der Entscheidung oder des Konrpromisses notwendigen Verfügungen iutd)‘ seinem Ermessen treffen können. Unseres Erachtens sollte für den Fall der Nichtbefolgung einer Entscheidung oder eines Kompromisses die säumige Regierung von dem Recht des Einschreitens nach Artikel 4 des Verfahrensgesetzes, und zwar für die Daner der Exekutionsvcrweigerung ausgeschlossen werden. Durch eine solche Bestimmung würde der unbefriedigende Zustand beseitigt werden, der heute zum Beispiel den Ungarn trotz der Nichtbefolguug der Zusage der Aufhebung des NnmeruL clausus, die Beschwerdeführung über angebliche Verletzungen der ungarischen Minderheitsrechte durch die Tschechoslowakei und Rumänien gestattet. Die Fragen des internationalen, öffentlichen und privaten Rechtes sind zwar letzten Endes doch nur Machtfragen. Die Bestrebungen der International Law Association sind aber gerade vom Standpunkt der Minderheitsvölker und schwachen Nationen wärmstens ztt begrüßen, da nur die beharrliche Arbeit derartiger Vereinigungen, der die hervorragendsten Juristen aller Länder angehören, eine Wandlung in den geradezu barbarischen Gesinnungen vieler sogenannter Kultnrnationen, wenn auch nur langsam, so doch mit einiger Aussicht auf Erfolg vorzuberetten vermag. Der Kongreß der International Law A s s oe i a t i on hat die Bedeutung eines juristischen Weltkongresses. Wer die International Law Affociation früher nur eine Vereinigung von Juristen aller Länder, die zu rein akademischen Erörterungen verschiedener internationaler Rechtsfragen zusammentraten, so hat die Association seit der Begründung des Völkerbundes durch das Recht der unmittelbaren Beratung mtb Berichterstattung cm die Rechtssektionen des Völkerbundes, die Stellung eines offiziellen juristischen Experten des Völkerbundes erlangt. Es ist bekannt, daß der Völkerbund seine Entscheidungen in Fragen des öffentlichen Rechtes stets von dem Gutachten des Jnristen-Kon^.teeS, beziehungsweise von hem Gutachten des internationalen Gerichtshofes im Haag abhängig zu macheit Pflegt. Tie Vorarbeiten für dieses entscheidende Gutachten liefert die International Law Association. Ueberdies setzt jie ihre Arbencn für die Schaffung eines internationalen Pr i v a t r e ch : e s unentwegt fort, natürlich unter voller Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität der an den internationalen Rechtskonventionen beteiligten Staaten. deren „p u b l i c order" imnter die unü-bersteigbare Schranke für die Anwendbarkeit jeder einzelner Bestimmung des internationalen Privatrechtes zu bilden hat. Gegenwärtig ist die International Law Association über Anregung der Rechtssektion des Völkerbundes mit folgenden öffentlich-rechtlichen Fragen völkerrechtlicher Natur befaßt: Nationalität und.Naturalisation, Behandlung Zivilgefangener im Kriege, Schutz des Privateigentums im Ausland, Grundsätze für die völkerrechtliche Vertretung der Staaten, Privilegien und Immunität der Diplomaten, Auslieferung, territoriale Gewässer, Neutralität, Schaffung eines internationalen Strafgerichts Hofes usw. Dauerstrfimpfe haben Weltruf o?» Elefant, unverwüstlich / lieber*» erhältlich Zentrale: LEO SUSSMANN Wien« 1. Bezirk« Schwerlgasse Nr. 2 Von privatrechtlichen Gebieten internationaler Natur kommen vor allem die grundlegenden Verhandlungen über die Schaffung internationaler 'Normen des Kau f-. Wer k-, Dien st Vertrags- und Transportrechtes in Betracht, welche der Grundstock für die Kodifikation eines internationalen Prrvatrechtes zu bilden haben werden. Von Bedeutung sind auch die Verhandlungen über den Ausbau der i n t e r n a t i o n a le n H a nd e lss ch i ed sg e r i ch tsbar k e i t, über die Schaffung eines internationalen Konkursrechtes, internationale Vereinbarungen bezüglich der Wechselkurse und des sogenannten „C i f - B e r t r a g e s" und über die Schaffung eines internationalen Luftrechtes und eines Weltsozialversicherungsrechtes. Die Wiener Tagung eröffnete einen Einblick in die Arbeits- und Denkweise führender Persönlichkeiten der International Law Association. Es wurde offenbar, daß, gewiß nicht zum Schaden der Sache, die englische Rechtsauffassung die internationale Gesetzgebung in ausschlaggebeiwer Weise zu beeinflußen beginnt. Jeder Versuch, kontinentale Rechtsinstitutionen auf das Gebiet des englischen Rechtes zu übertragen, scheitert an der starren Weigerung der englischen Juristen und der englischen Negierungskreise, Aenderungen des englischen Rechtes nach kontinentalen Mustern zuzulassen. So kam es auf der letzten Konkursrechtskonferenz im Haag sogar zu einem Exodus der englischen Delegierten, die gegen die Stimmen aller anderen beteiligten Staaten ihre eigene Rechtsanschanung vergeblich durchzusetzen versucht hatten. Unverkennbar und unaufhaltsam aber dringt die englische Rechtsauffassnng bei den Tagungen und in den Beschlüssen der International Law Association durch, und zwar auch bei jenen Gutachten und Anträgen, die von nichtenglischer Seite stammen. Denn nur in der tunlichsten Anpassung an das englische Recht liegt die Gewähr für die Dnrchsetzbarkeit derartiger Anträge auf dem Gebiete des internationalen Rechtes. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erscheint die beinahe einstimmig erfolgte'An nah me der Resolutionen über den Schutz der Minderheiten und die Annahme des Entwurfes eines bent Völkerbünde vorzuschlagenden Versahrungsgesetzes für die Behandlung von Minoritätsbeschwerden für di« Minderheitsvölker von besonderem Werte, und zwar deshalb, weil die Annahme dieses Entwurfes durch die Völkerbund- Versammlung nunmehr in den Bereich naher Möglichkeit gerückt erscheint. Dieser Entwurf sichert im Artikel 4 nicht nur den Staaten, die Mitglieder dos Völkerbundes sind, das Recht zur Anrufung des Völkerbundrates in allen Fragen, welche die Verletzung oder auch nur dis Gefahr einer Verletzung der Minoritätsrechte betreffen, sondern auch den Abgeordneten und Senatoren oder einem beträchtlichen Teil der Abgeordneten und Senatoren, - die einer Minderheit angehören, sowie höheren Vertretungsorganen (Organes revrelentatM luperieurs) fei* xeiiUiM«« Ausübende und gesetzgebende Gewalt. Poincare gegen das Parlament. Ministerpräsident Poincare beantwortet in einem ausführlichen Schreiben eine Rundstage des „I n t r a n s i g e an f", ob die Verfassung Frankreichs, revidiert werden müsse. Pomcare kommt dabei zu der negativen Ansicht, daß eine. Verfassungsänderung Konfusion und Unordnung und' das schliwnrste Abenteuer für den inneren Frieden bedeute. Außerdem werde 'durch eine Verfassungsänderung 'das einzige Ziel, die Besserung -des parlamentarischen Systems, nicht erreicht. Das könne, wts durch eine grundsätzliche Aenderuug der Geschäftsordnung in der Kammer erreicht werden, eine Reform, deren Notwendigkeit Poincare mit aller Schärfe betont und unterstreicht. Die Fehler und Lücken der Geschäftsordnung gestatteten cs dem Parlament, eine unzulässige Vormundschaft über die ausführende Gewalt auszuüben. Besonders die großen Kommissionen zeigten immer mehr -das Bestreben, <m der Regierungsausübung teilzunehmen. Sie seien zu wahren Inquisitionen und Exekutivkomitees.geworden, die das Leben der Minister, und besonders des Ministerpräsidenten, in Knechtschaft verwandelten. . 1.! Diese Kommissionen spielten sich aber andererseits wie ein kleines Parlament auf, und sie diktierten den Ministern. Endlich hätten sie sich ganze Verwaltunssburoaus angegliedert, in denen zahlreiche Beamte aus den verschiedensten Ministerien beschäftigt würden, und so ihrer eigentlichen Ausgabe entzogen iverden. Hier sei d ie eigentliche Fehlerquelle, und hier müsse Aenderung geschaffen werden, damit die Regierung wieder tatsächlich die ausübende und das Parlament die übsvwachende, kontrollierende Gewalt würde. Her üentsche Kronprinz als Sen« mat Me Dolchstoßlegende. Berlin, 14, August. Der „Jungdeutsche", 'das Organ des Jungdeutschen Ordens, veröffentlicht einen Brief des früheren deutschen Kronprinzen an Arnold Rechberg. Der frühere Kronprinz zeigt sich in dem Brief als Anhänger des während des Krieges vielumstrittenen Verständigungsfriedens, den er aus folgenden Gründen wünschte: Die Schlacht an der Marne sei mir durch die Kopflosigkeit und das Versagen der damaligen Obersten .Heeresleiwng , zu einem sa ernsten Mißerfolg geworden. Es sei bereits im Herbst 1914 klar gewesen, daß der Krieg rein militärisch nicht mehr zu einem erfolgreichen Ende geführt werden könnte. Er als Kronprinz habe seine Ansicht oft genug zum Ausdruck gebracht, daß ein baldiger Friede anzustreben fei. Er habe auch einen vergeblichen Kampf gegen die seines Erachtens unrichtige Behandlung der öffentlichen Meinung geführt. Man konnte sich, so schreibt er wörtlich, über den g a n z l vch e n Zusammenbruch der Heimat nicht wundern. Dr. Bader polnischer Gesandter ln Men. Warschau. 14. August. Der bisherige Gesandte in Men. Arof. Wie. u s * .fct p m u l & 11, wmd zum $ e | a u t> t e it in Angora ersannt. Der bisherige Gelaudte in Angola,'

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