Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2671 (31.7.1926)
- Date
- 1926-07-31
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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8 Dien, Samstag Wiener wrovKenzeiruny ^rrn xxmxj MWe Welt. Aus Srez Israel. Die Hadassnh an der Spitze aller Gesundheits insiitttlionen. Wie in dem letzten Bericht des GesundheitSdeparlements -er palästinensischen Regier un ausgeführt wird, ist die H a d a f s a b die größteOtga ntsation threrNrt imLande, sowohl in bezug auf ihr Tätigkeitsfeld, wie ans die Anzahl der in den HospitL ern und Kliniken behandelten Patienten. Von den *9.631 Patienten in den Hadassah-Klinike« auf dem Lande waren 7179 Nichtjuden Haut trankheiten. w'e Trichopbet e FavuS ulw. die früher »> ter den Schulkindern ungeheuer verbreitet waren, sind dank der Arbeit der Röntgenabteilung im Hadassah-Ho'pital in Jerusalem f a st g a n verschwunden. DoS Hygienedepartement der Hadassah beaufsichtigt 20.245 Schulkinder, gegen 13.000 <m vorigen Jahre. 12 Kinder-Wohttahnrstationen und mehrere Stationen für Schwanger schaftsjürsorge werden von der Hadassah unterhalten, in Jerusalem allein 5. daoon eine in einem arabischen Viertel. In den ersten acht Monaten des laufenden Finanzjahres hat der Keren H a j e j f o b über 24.000 Pnrnd jür s a n i t a r Zwecke auSgegeben. Davon wurden 13.< 00 der Hadqssat- Organisation überwiesen, und mehr ctts 11.0< 0 P-„nd er« hielten die Krankenkassen der allgemeinen A r b y i t e l f ö d e r a t i » n und de» M i S r a ch i. 173/>vv P^nrd in 8 Monaten für Kolonisations- Zwecke. Die Ausgaben des Keren H a j e s s o d für di landwirtschaftliche .Kolonisation betrugen im Moaat Mat zirka 11600 Pfund, davon entfallen 3194 Pfund für Gebäude, Stalle und Baracken in verschiedenen Siedlungen, über 3200 für Vieh, der Rest für Geräte, Bewässerung usw. Insgesamt wurden aus den Mitteln des Keren Hajeffod in den ersten acht Monaten des taufenden Jahres nahezu 173.000 P und für das lc ndwirtschaftliche Kownisalionsbudget auSgegeben. -Die Wasserversorgung für die Arbeitergildr Der Öbnb A w o d ah, die große städtische Arbeuergitde. für deren Wohnviertel der Narionalfonds in Jerusalem 80 Dunam zur Verfügung gestellt hat. hat sich auch wegen der Wasseroer-orgung an den Keren^ Kajemeth gewandt. Ter Fonds hat beschlosseu, dre Röhren zu. lieferndie Arbeit soll vom Gduo relbft ausgesührt werden. (i'benfo bewilligte der Keren Kajemeth ein Gesuch der Borochow-Siedlung bei T e l - A w i w. thre Wasser iorgung entsprechend ihrem um das Doppelte vergrößerten Boden -besitz zu erweitern. Die Kosten werten in Form einer Anleihe vorgestreckt werden, die durch eine zweite Hyoolhek aus die Häuser gesichert wird und vom Komitee der Siedlung zurückgezchll werden muß. Baumpflanzungen. Das Direltoriunr des Keren Kajemeth hat für Baum Pflanzungen im Jahre 5637 (Oktober 1926 bis 1927) ein Budget von 3300 Pfund ans der „Baum penbe* bewilligt. Der neue deutsche Generalkonsul. Ter von der deutschen Negierung zum Generalkonsul fürPalästina ernannte Herr Dr. 9! o r d. mn früherer höherer Beam'er im deulichen Auswärtigen Amt, ist in Jerusalem eingetroffen und hat die Führung der Geschäfte ttbernommeil. Eine Ausstellung der jüdischen Handwerker in Litauen. In K o w n o wird zum e r ft e n M a l e seit dem Bestehen litauischen Selbstäridigleit eine Ausstellung des jüdischen Handwerks vorbereitet. Die Ausstellung hat .'»ie Ausgabe. dem Publikum die Produkte jüdischer Haudwerksarbeit vorzuführen und so den A bi a tz z u st e i g e r n und andererseits den jüdüchen Handwerker in .'kitauen mit den n e u e st e n Errungenschaften der Technik vertraut zu machen. Vereine, Vorträge an» Versammlungen. . Ä i o istische K u l.t u r g r u v v e XX Karl« Il.'eißl« iktratre o/l. Heute, '/-8 Uhr, gemütliche Zrr'ammentuntt. Gäste herrlich willkommen. - Zionbstische Organisation. B ef ,£ t§: * 1 11 0 n J0 r * 0* * t e n o u Donnerstag den 5. August. Ml&j abends, im Sekt'onsheim. 20. Bez. Jägerstraße 30. Fest- »ibend anläßlich des 70jährigen Geburtstages oes Dichters Ächad .? a a m. Festredner: Dr. M. N. Gelbe r, Generatsektär des Heren Haiessoo * Hebräische Ferialkurse. Die vom Beth waad l'iwrim angekindigten Hebräriürturie 'ür Anfänger und Forigeichrittene beginnen s ttitwoch den 4. August. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden z« einer Besvrrchung. die am Dienstag um 7 Uhr abends in der Kanzler der S o z i a l e u Hilfsgemernschaft n , t t a M u l t e r, 2. Bez.. Untere Augartenilraße 35, stattfudet, etngeladen. — Weitere Anmeldungen in der Jüdi chen Leler/nd Redehtille. 9. Bez., Tür.enstraße 9. und im Gebäude der Sozialen Hilfsgemeinschaft. 2. Bez, Untere Angartenstraße 3b. täglich, nnt Ausnahme von Samstag und Sonntag, von 5 bis 7 Uhr. In d»n genannten Lokalitäten we den auch de Kurie abgetralten'werden Schekelwoche in der Brigittenau. Dienstag den 3. August, & Uhr abend«, tni Seknonsbeim, 20. Bez. Jägern>a-e 30. Scliekelveriammlung. Redner: Löbl Taubes. M. D. Groß (Misracht) uns andere. Der jüdischen Volksbibliothek „Zion", 2 Bez., Glockengasse .lr. 3o.' ist es geiunge». zaulre'che i rue wertvolle Werte m hevrari'her, südlicher und dermcher Sprache zu erwerben Bühne und Kunst. Aus den Aealern. Theater in derJoiefstadt. D'e Premiere von „Monkienr H e l 5 n e", Lustspiel von Siegfried Geyer und Paul Frank findet Mittwoch den 4. August statt. A v o l l o t lr e a t e r. Heute. 8 Uhr abend?, findet die Wiedereröffnung des A p o l l o t h e a t e r 8 als Variötöbühne statt- .__ Die „Tannhanser"-Vorstellung ans der Hohen Warte abermals abgesagt. Infolge der gegenwärtigen schlechten. Wetterlage und der weiteren ungüttstigeil Prognose muß die für Sonntag den 1. August angcsetzte „Tannhärlser"-Borstellung auf der Hohen Warte auf einen noch näher zu bestimmenden Tag verschoben werden. Die Karten werden auf Wunsch, jedoch nur Mittwoch den 2. August von 9 bis 1 Uhr und von halb 3 bis 5 Uhr, rin Theater gebäude der Volksoper rückgclöst. Die an diesenr Tage nicht einge lösten Karten behalten für die nächste „Tamrhäirser"-Anfführnng ihre Gültigkeit. Haust Jarno-Niese, die Tochter des berirhrrrtcn Künstler Paares, trat im I schlcr Theater znm ersten Male auf. Sie spielte die Benedikta in „Musikant Got.es" and eriv>s sich als die würdige Tochter ihrer Eltern. Die junge Kürrstlerin wurde sehr gefeiert. ,,Julius Caesar von Oesterreich" betitelt sich eine neue Tragödie, die Wilhelm S e r i n g h a n s zum Verfasser hat und am Scharrspielhaus irr Düsseldorf zrrr Uraufführung gelaugt. Die erste Spielzeit des New-Morker Experimentier theaters. Gegenwärtig wird in New?^)ork ein neues Theater, das Jrvingtheater, gebaut. Die Direktion will in der ersten Saison ausschließlich Stücke unbekannter Autoren anfführerr und hat durch öffentliche Bekanntmachung zur Einsendung von Bichnenwerken aufgefordert. Liszt-Anekdoten. Der Tondichter Franz Liszt, dessen Todestag sich heute derr 31. d. zum 40. Male fährt, ist der Held ungezählter Anekdoten. An einige für die Persönlichkeit' des Meisters charakteristische Geschichtchen sei heute erinnert. — Einst war Liszt von einem reichen, etwas aufdringlichen Herrn zu einer Abendgesellschaft geladen worden, mit dem durchsichtigen Zweck, ihn als Ausstattungsstück zrr verwenden. Sobald das wouper beendet war, erfolgte dann auch prompt die Aufforderung zum Spiel. Liszt ließ sich auch' nicht lauge nötigen, er ging an den Flügel, nrachte ein Glissando nach oben und eins nach unten, klappte den Teckel zu und empfahl sich mit der, Worten: „So, mein Essen ist bezahlt!" — Als Liszt am Petersburger Hofe piclte, sprach der Zar während des Bortrages ziemlich ungeniert mit einer Dame, dre neben ihm saß. Liszt bemerkte das natürlich lofort und geriet in eirre gelinde Wut über diese Ungehörigkeit. AIS das Gespräch durchaus kein Ende fand, brach Liszt plötzlich kurz und energisch das Spiel ab. Als der Zar verwundert fragte, was das zu bedeuten habe, antwortete Liszt mit untertäniger Verbeugung: „Wenn Fürsten reden, haben Diener zu schweigen!" Von jungen Mnsikbeflissenen, die dem Meister Vorspielen wollten, war der berühmte und herzensgute Liszt natürlich auch nicht verschont. Einst wartete ihm ein solcher Plaggeist weiblichen Geschlechts mit einem sehr stümperhaften Spiel aus. Als die junge Dame geendet hatte und, einen Lobsprrrch heifchcnd, evtoartungsvoll zu denr Meister aufsah, legte er ihr wie segnend die Hand aufs Haupt und sagte mit tiefem Ernst: „Heiraten Sie bald, liebes Kind! Adieu!" Volkswitt. eurer wird, 8 Werbet Abonnenten für die f - Wiener Morgenzeitung"; Der Nebenverdienst des Arbeitslosen. Der Mechanikergehilse Theodor F. war arbeitslos und bezog eine Unterstützung von 18 Schilling wöchentlich. Er ist verheiratet und hat,für wehere Kruder zu sorgen. Da er mit seiner Unterstützung nicht das Auslangen fand, war er glücklich, einen Nebenverdienst zu ffnden, der ihm im Laufe eines Jahres ungefähr 150 Schilling emtrug. Es wäre nun seine Pflicht gewesen, dem zuständigen Amte hievon Mitteilung zu machen, in welchem Falle ihm für jeden Arbeitstag der entsprechende Teil der Unterstützung abgezogen worden wäre. F. verschwieg jedoch sein Nebeneinkommen und gegen ihn wurde schließlich die Anzeige erstattet. Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Margareten (Landesgerichtsrat Dr. H e r k l o tz) verantwortete sich der Angeklagte dahin, er habe es für kein Vergehen gehalten, wenn er sich zu seiner kleinen Unterstützung, mit der er für sich und die Seinen das Auslangen nicht fand, einen Nebenverdienst suchte. — Angekl.: Ich habe ohnehin schon genug dafür gebüßt. Mir sind strafweise sechs Wochen von der Arbeitslosenunterstützung abgezogen worden. Das hat mehr ausgemacht, als ich verdient habe. Nun soll ich dafür noch bestraft werden. Arbeit ist doch kein Berbrechen. Richter: Arbeiten ist gewiß nicht strafbar. Im Gegenteil, Sie 'ollen arbeiten, aber es wäre ihre Pflicht gewesen, vorschvistsmäßig die Meldung zu erstaaten. — Der Richter verurteilte derr Arrgeklagterl bedingt zu drei Tagen Arrest mit einjähriger Bewährungsfrist. Der Angeklagte berief gegen seine Ber urteilung, der staatsanwaltfchaftliche Funktionär wegen zu geringen Stafausmaßes. Laugenessenz statt Likör. In das Geschäft des Ehepaares M. kam deren Bekannter, Johann Binder, und ließ sich einen Li-kör geben. Nach dem Genuß stürzte er mit einem gurgelnden Sckr-ei zusammen. Statt Likör hatte er L - n •: u c f; e rr; erhalten. Mit allsgesprrnlgenen Lippen und zusammerrgeschnürtem Mrrnd wurde er ins Spital gebracht, wo er ungefähr zwei Wochen olieb. Nach seiner Entlassung war er. aber noch nicht hergestellt. Er konnte nur Milch zu sich nehmen, die ihm schließlich derartig widerstand, daß er sie meist erbrach. Schließlich kam er körperlich so herunter, daß er wieder das Spital aufsrrchen mußte. Auch heute, nach mehr als einem Jahre, ist er noch nicht ganz"hergestellt und nicht imstande, Fleischnahrung zu sich zu nehmen. Während seines ersten Spitalsanfenthaltes hatte ihn Herr M. ausgesucht und ihn gebeten, nicht zu verraten, wo er sich seine Verletzung geholt habe, damit Frau M., die damals allein rm Geschäfte anwesend war, keine Unannehmlichkeiten habe. Hierfür versprach er Herrn Mnder ihnr den Betrag von 600 S. an Schmerzensgeld zu bezahlen. Er bezahlte jedoch nur 100 S. Wegen des Restbetrages wurde er. offne Erfolg gepfändet. Nunmehr erstattete Binder gegen Frau M., die inzwischen von ihrem Manne geschieden wurde, die Anzeige, worüber vor dem Bezirksgericht Fünfhaus (Bezirksrichter Dr. G r ü n b e r g) die Verhandlung statt and. Die Beschuldigte ^ab an, ihr geschiedener Mann habe das Geschäft geleitet. Die Flasche mit der Laugenessenz sei in der Frühe für Nernigungsarbeiten angeschafst worden. Der Richter vertagte die Berhandlung zur Herbelschaftung des Gewerbescheines und Ladung des geschiedenen Gatten, auf w:u ::e Anklage vielleicht ausgedehnt wird. Bankengefetzblätter. Von Dr. Heinrich Schreiber. Zusehends mehren sich die Fälle, daß cs einem Bankinstitut, Bankaktiengesellschaft wie es legistisch ausgedrückt beschiedeu fft, die Spalten des Bundesgesetzblattes zu füllen, in seinen Annalen zum ewigen Gedächtnis ausgezeichnet zu werden, ja einem eigerren Gesetze das Leben und den Namen zu geben. Das Bundesgesetzblatt ist ncuestens dazu anserschen, einzelnen Banken eine gastliche Heimstätte zu bieterr und in seinem Fremdenbnche, das als Register arrgesprochen wird, ist seit der staatlichen Nenordirnirg gar manche Bank mit unverwischbaren Lettern eingetragen. Man denke, außer der Natiorralbank, die freilich gleich durch das Gesetz geschaffen wurde, an das A rr g l o b a n kgesetz und an das Länderbankgesetz, jene Birndcsgcsetzc, welche diesen beiden Banken den Wanderstab in die Hand gedrückt haben, als sie der alten Hei« rnat Valet sagen wollten. Jetzt freilich hat die Arrglobank, von Heimweh ergriffen, die Rückwanderung angctreten und schon pocht ein neues Anglobairkgcsetz an die Tore der Gesetzgebung. Es klopfte zur nämlichen Stnude, in welcher sic dem Zent^alba irkgc setz und seiner Novelle ar,gelweit aufgetan werdcrr mußten. Dabei darf man iricht übersehen, daß die Depositenbank und ihresgleichen trüben Angedenkens den Anstoß gleich für mehrere inartikulierte Bankgejetze gegeben haben, als da sind das Gesetz über die Bankenhaftimg, über die Geldinstittttenzetttrale, dann über den erhöhten Schutz der Einleger und Deponentm ln Konkurs- und Ausgleichsfälleil, über die Barrkenkonzcssionsergänzrrng und dann über die Zwangsarlflösrmg u. dgl. Soweit allerdings haben wir es nicht gebracht — und es ist vielleicht auch bei froherr Anlässerr iricht zu erwürrscherr —, daß etwa jede Llktienbank ihr eigenes Gesetz erhält, wie etwa jede Bah», die auf Grund eiires besonderen gesetzgeberischen Aktes mit ihren konzessronsgemäßcn Gerechtsamen bekleidet wird. Denn jegliches Sondergesetz ist doch nur das Kennzeichen dafür, daß die Rechtsordnung irgend wie nicht klappt, daß sie gestört und durchbrochen ist, daß ein Gelegerrheitsober Notgesetz herhalten muß, um die entstauoerren Risse zu verklcisteru und den Guß zu verlöten. Das fehlte uns rroch, unr das Maß der kriseuhafteu Geschehnisse voll zu machen, daß die Gcsehesmaschiue immer wieder angckurbclt und ihr Schwungrad irr Umdrehung versetzt werden muß, unr der einen oder anderen Bank hi-lsreich beizrrsprirrgen, ihr einen verrammelten Weg frerzulcgeu oder ihr sonst Luft zu machen, damit hochwertige und heikle Interessen, wie cs vorzugsweise Geldeinlagen und Spargroschen sind, iricht zerbrochen und verschüttet werden. Zu welchen a k t i e n r e ch t l i ch e rr K n n st g r i f f e rr die Gesetzgeber dabei die Handhabe bieten muß, zeigt speziell das Zentralbankgesetz. Da die Bank sich verrannt, die gesellschaftlichen Organe, als da sind die Generalversammlung, der Borstand und Berwaltungsrat, die Direktion, in die Irre gegangen sind, muß ihr ein neues Organ kunstgerecht cingepflarrzt und aufgepropft werden, von dem kein Gesetz und. kein Statut je etwas weiß.'Man nennt es Kuratorium, das, anders wie nach dem Kuratoreugesetz, die Zügel der Regierrrrrg ergreift und eine Art Diktatur errichtet, die die anderen regulären Macht- und Befehlshaber einfach absetzt, den eigenen Willen zum obersten Gesetz erhebt und vorerst durch keine gesetzliche Schranke und Verantwortlichkeit gebunden ist. Wem zuliebe dies geschieht? Gewiß nicht um des Aktionärs willen allein, an derr bei Katastrophen am letzten gedacht wird, dessen Schicksal die öffentliche Meinung zumeist am wenigsten berührt. Auch den gewöhnlichen Gläubigern wird nicht viel Rücksicht geschenkt; für diese ist der Ausgleich oder Konkurs vorgesehen, womit sie sich abzirfinden haben. Schoßkind des Gesetzesschntzes ist der Einleger, dessen Ungemach die Gewissen ausrüttelt, zumal er über die scharfe, typische Waffe des Runs verfügt, der wie ein Tllarmschuß wirkt und vor dem die Schalter furchtsam und polternd herabgelassen werden. Die Eigenart aller dieser Dinge ist cs, daß ihre Geschichte jetzt auch in die Gesetzestafeln eingcgraben und buchstäblich durch Bankerrgesetzblätter kolportiert wird. „Treu und Glauben" bei der Behandlung von PrkoritSre». Das Urteil des Obersten Gerichtshofes im Prozeß gegen die Ostrau-Friedländer-Eisenbahn. Nach dreijähriger Däner hat nun der Oberste Gerichtshof in dem von Dr. Siegfried Kantor als Kurator zur Wahrung der Rechte der Besitzer der sünfprozerrtigen Prioritätsobligatloneu der O st r a u - F r i e d l ä n d e r - E i s e n b a h n vom Jäyre 1916 gegen die Bahn angestrengten Prozeß die Urteile der nntererr Instanzen bestätigt, wonach die Bahn verpflichtet ist, die nicht eingelösten Eonpons der frinfprozentigcrr Schuld sowie die Prioritäten selbst in tschechoslowakischen Kronen zu honorieren. In der Begründung ist besonders benrerkensivert die Erklärrurg, daß selbst, wenn irr einem Vertrage zwischen zwei in den im Nerchsrate vertretenen Länder wohnhaften Personen ein Vertrag auf österreichische Kronen beschlossen worden ist, und nunmehr infolge des Staatsvertrages von St. G erm a i rr die Wohnsitze in verschiedenen Staats- und Währungsgebieten gelegen sind, auch ans der Vereinbarung eines Erfüllungsortes nicht ans die Währung geschlossen werden kann, in der der Vertrag zu erfüllen ist, da die Parteien den Fall einer Trennung dieser Einheit nicht voranssehen konnten. Auch in der Beantwortung der Frage nach der Nationalität der beklagten Gesellschaft schließe sich das Nevisionsgericht der Nechtsaufsassung an, daß die beklagte Transportunternehmung eine solche ist, die in der tschechoslowakischeir Republik besteht. Sie bilanziert seit 1. März' 1910 in tschechoslowakischer Währung und aus diesen Buchurrgen erwachse ihr die Pflicht, Zahlungen auch in dieser Währung zu leisten. Daraus ist zu folgern, daß ihr Sitz in Oesterreich nur ein Scheirrsitz ist, schiebt sie die Sitzverlegung nach der tschechoslowakischem