Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2604 (25.5.1926)
- Date
- 1926-05-25
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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«MM»» eigner MsearWeÜWM ntminwr MMM v,-vm m, urnmMt i» tmtin,» üimp aNmü fl». Theodor Kehr: aeoMUNP neu p rnrnummmmmmmmimmmsmmmm (Sd<M« VfldfltRunfl fttr MO Kutttir) 11332 ff «tiMiWlWUilWiminiitliiemmwtnn^HHtimw.ffwmtHi’Hnnniri^im’ti’^HmieemwniWMiimOWmimwuiewiiiwiMiwiMWHWHimeimwHMmHmWtrtitr I 1 der 45MriHa T«WIergeHrlse Anton P a tz u r ef, EPnßergasse 11 (Mi»tu«1erlaufungen am Scheitel)); bk ItzMrtge Watte Maurer, HsMMfOMrst ratze 131 Gaükahschürfüngen am Nucken), Ut ZWhrigL Hilfsarbeiter Johann Presch der Kar, .Hartmuthgafle 35 (zwei Zentimeter lange Quetschwunde der linken Ollis), die 86jährige USbriksarhelierm Therese - GruHe r, Encnkclstraße 36 (HaufabschurftmZen der rechten Wade), der 24jährige Anstreicher Josef SHvPfMcknrt, Atzgcrsdorf, Anton-Heger-Platz 1 (Quetschungen der linken Hand), die 26jah-rige Private Rosa Schwa rer, Wendgasse 1 (erhebliche Blutunteklaitsungen der Äirne und Verdacht Mer Gehirnerfchükerung), die 40jährige Fleischhauergehilfensgattin Berta Spindler, Hadikgasse 50 (Prellung der linken Wange, möglicherweise Unterkiescrbruch), die 16jährige Näherin Paula Fosta, Leidesdorfaaffe 1 (Hautabschürfungen am rechten Unterschenkel), der 42jährige Heizer Anton Hartme i er, Favori.emstraße 112 (3 Zentimeter lange Ritzwudne über dem rechten Jochbem), und - - dessen 45jährige Gattin Jdhallnä H a r t m r 11 (Quetschung des Kreuzbeines, möglicherweise Knochenbnrch). Dis Jttshcktionsarzie der Rettungsgesellschaft brachten die G ruber, Schwa rer, Spindler, Hartmeier und den Gatten der Letztgenannten ius Rudolsipital, während sich die übrigen Verletzten nach ärztliches Hilfeleistung sÄbst entfernen konnten. Die Aktion der RetlungsgeMschvjt dauerte East erneiichvG Stunden. Die sofott' än Ort und Stelle omgeleiteLe Untersuchuttg ergab oiirwandfrei, daß das Unglück durch die Fahrlässigkeit des Weichenwachters, des 35jäh«gen Johann Klingergeschehen ist. Er wurde, verhaftet und gab bei feiner Einvernahme an, daß .er . in einem Moment von Unüberlegtheit, um den in der Station Simmering haltenden, nach Wien abgehenden Personenzug rechtzeitig abfahren kaffen zu können, schon in dem Augenblick, als noch die vier letzten Wägers des mts Ä ködtmeNden Zttges ' in die Station einftühseü. uttd ^den Wchfeil nicht pMert haften, plötzlich den Hebel umwandte, so daß der, drittletzte Waggon, dessen vbMtes Räderpaar b^eits aM richtigen Geleife stantzssMitz dem: 'rückwärttzen. Ktäderpgat ' «^-:.ÄaS Rebengeleise cmffahren mutzte. Infolge der Zugkraft des ge-(j samten Trains wurde der halb quergestellte Waggon Utngeworfen und fiel mit^- seiner Breitseite : aus de^ angrenzende Ächienenpaar. - . Die weiteren Nachforschungen ergaben, daß Klinger erst ckn it SetnUdt V. & die tztüftttg als Weichen- Mchtts abgelegt hatte und seitber nur aushilfsw e.i s e zur Betätigung des'Stellwerks herakgezögen wurde. Er hat w i ed e t holt als Magazineur Und als B e r sch i tzber MeNfi.geinacht urth tstapnun seit zehn Tag.en t« Stellvert,retung des auf Urlaub gegangenen richtigen' WeichekwAchtets in das Blockhaus gestellt worden. Diese Aussage wie auch der Umstand, daß in der Station Simmering seit' lbeNigett Wochen die Gepflogenheit bestand, dfe.aus Men kommenden Züge / . - .. nicht wie biSher aNf tetft Geleise % sondern auf dem Geleise 4 der Station eittführeü zu' lassen, was bei Klinger, Wie er angiöt, eine MöMttiaNe Berwirrung hetvötgetufen hat, belasten auch die Direktion der Ostbahn, die Rechenschaft darüber, wird geben müssen, wieso es kommt, daß bei der bekannten Ueberfülle von E i s. e n b a h n p e r s o n a l ein kaum a u s g e b i l d e t e r und Praktisch fast unerstahrenerjunger Eisenbahner einen so Verantwortungsvolten Posten übernehmen konnte. Stt Krieg im Nif. Ein Schreiben Äbd el Krims an den fraußöfischen Generalresidente». lEigendienst.der ..Wiener Morgenzeitung Fes, 24. Mai. Die regulären französischen Zuappen haben %fi r 0« MWA Dür Anhänger der Franken nähme« daß ganze Gebiet nördlich u>H westlich von Targuist in Pesltz. WneratrefWit 'ch-r e s g, der hier eingetroffe» ist, enchsing einen gewissen Pa.ssni, Mitglied einer SaNiÄtWMch die aus tzem Riigebiet hiechir Mückgftchrt ist. Ztt Mitllichift KbetzeN wich bestätig!, baß PciftNi als Ueberbringer einer M i t- :sUung »bd «l Krims M den Sttteralrsstdenten SM angetomnien ist. Der Ministerrat wich sich morgen mit dieser^ Mitteilung beMstizen. , Ser Sfft v« llsoda. Der Wenstandslofe polnisch-jüdische Verständig,rngspakt. e»Mg^ Mt M^tMdisthe DesmSlub in verWn cigNiffe nur noch lab! Denn dieser BerskäichiMngSpakt enthält Bulseniwahrhe-iten und .KonMichMt", die schon in der Bersitssung stetvährleistet sind-HM die als 'Lelbstverständlichkciten durch eine vertragliche Präzisierung nur degradiert werden. Sie sind Bor a u s s e tz u n g e n jeder Vereinbarung, sie ermöglichen einen Vertrag Misch«« einer freien Minderheit, die alle Bürgerrechte genießt, und der Regier»«», sie können akber niemals dm In hat t sin«A solchen Vertrages bilden. Um so größer ist aber der historische Wert dikffes Dokumentes. Es wirb sowschs in de, polnischen als auch in der jüdischen Geschichte einen wichtigen Platz einnehmen, weil es einen charakteristischen Beitrag,znr Behandlung der Minorikätenfrage liefert, Me zu einem Spielball des Chanvinksmus gemacht wird. Wir lasten den Wortlaut der^ Ugoda. die hoffentlich in der Versenkung verschwindet und niemals — schon wegen der Mbglichkeit der Nachckhmuuq in anderen Ländern — zur Grundlage neuer Verhandlungen gemacht ^werden kann, hier sokigen: Die Regierung verpflichtet sich: * ♦llly WftW IfiÄvWl# In Mzester Zeit 1. in der Frage der Sonntagsruhe A. Verordnungen heranSzugeben: a) die den Juden, die Samstag feiern, die gesetzliche Möglichkeich geben, ihre Geschäfte um 3 Stunden länger als Mich offen zu Hallen; b) die die schon bestehende, aber von den Untcrbehorden nicht eingehattene Verordnung bestätigen, daß Handwerker, die ohne Gehilfen arbeiten, in geschlosteneH Werkstätten auch am Sonntag arbeiten dürfen. Randbemerkung: Im Herbst. 6. Einen Gesetzentwurf einzubringen, der deu Zwang der Sonntagsruhe gang aushebt oder zum mindesten mildert. Randbemerkung: Wenn die Linksparteien einverstanden sein werden, für alle. 2. In der Frage der Verordnung des Präsidenten der Republik irber die Revision der Monopolkonzessionrn eine DurchführungsverordnunA herauszugehen, begw. eine Novelle zum Gesetz nn Einverständnis mit dem jüdischen Sejmkluh und unter Berücksichtignng seiner Forderungen einznbringen. Randbcmerku ng: Nach Beginn der Sefmsesision. 3. In den Fragen des Harwels und der Industrie. a) Die Regierung wird sich der Verschiebung -der Messen und Jahrmärkte auf Samstag widersetzen; b) sie wird sich den Versuchen widersetzen, die geeignet find, durch die Bildung von Zünften ufw. das nt Vorbereitung befindliche Indus, riegesetz zu ungunsten der Jude» zu konstruieren, bezw. sie wird sich «bemühen, gesetzliche Bestimmungen über f re iw i4 lige Bevufsve rbande mit vollen Rechte» herauszugeben., Randbemerkung: Die Regierung wird die Korrekturen zum Jndnstriegesetz, die di« Organisation von jüdischen Z ü nftctr ermöglichen, unterstützen; „ e) sie wird die Aufmerksamkeit der ihr unterstehenden Behörden darauf lenken, daß die Mlehnung jüdilscher Offerten beim Vergeben von Lieferungen und Stawksarbeiten, Monopolkonzestionen usw. und beim Verkauf von staatlichen Objekten nur darum, weil diese Offerten vo«n Juden kom me n, ungesetzlich ist und wird von ihnen die Beschlußfassung nur nach sachlichen Gesichtspunkten verlangen. Randbemerkung: In «dem Mäße, als die Juden mit «dem polnischen Staatselement zusammenarbeiteu werden. d) Dieser Punkt Halle in der ursprünglichen Redaktion fofgen'ben^ Wortlaut: „Mst einem Zirkular, bsM. auf ändere Weife wird sie gegen den wirtschaftlichen Boykott auftreten, den legalisierie Organ Gationen, wie Rozwoj «und die Liga des Vaterlandes und des.Glaubens gegen die ü^u* den praktizieren." Am Rand stand folgende Bemerkung: In dem Mäße wie die Juden mit dem polnischen Staatselement zusammenarbeit en werden. Diese Bemerkung wurde ldann gestrichen. aber zugleich wurde auch der ganze'Punkt geändert, der.endgültig folgendermaßen lautet: ,Mit. einem Zirkular, bezw. agf andere Werse wird sie gegert den Antisemitismus der Institutionen RoMaj uriL Liga des Vaterlandes und des Glaubens auftreten. ä) Im Zusmnmenhana mit der Reform des Handels und der Industrie, . bezw. der HandwerkeMmmern wird sich die Regierung «bei Ernennung der Mitglieder dieser Kammernbezw. der Bestimmung der BerufLperbände. die das Recht besitzen, die Mitglieder vorzuschlagen, nicht von Religiösen oder nationalen Gesichtspunkten leitest lassen. Randbemerrung: Ja. 4. Auf dem Steuer-und Kreditgebiet«, - s) Die Regierung wird die Steuerbehörden aUfinerlsaM machen, daß nationale und religiöse Einflüsse keine Rolle.«spielen dürfen, und daß b) die jüdische Bevölkerung in allen beschließenden., bezw. die Hohee der Steuer bestimmenden Körperschaften entsprechend repräsentiert sein muß; o) sie wird die Direktionen der staatlichen Kreditinstitute darauf aufmerksam machen, daß bei Erteilung vou Krediten nur sachliche und nicht religiöse oder nationale Gesichtspunkte zu walten haben; d) in der Aktion zum Wiederaufbau des Äandes sowie >in jedem Bankredit wird die Regierung die Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung berücksichtigen; . e) sie wird den jüdischen Handwerkern die Benützung der Kredite für das Handtvevk und für die Kleinindustrte ermöglichen; kl sie wird die jüdischen Genossenschaften uttterstUtzett und insbesondere wird sie die Benützung von Krediten in den staatlichen Kroditinstituren den jüdischen Genossenschaften. ermöglichen. Alle diese Punbte enthalten am Raild: Ja. 8. Aüf dem Gebiete der wirtschäftlichen Jnstttutto-nön. Die Regierung wird Juden, in entsprechender Zahl in die verschiedenen Körperschaften der unter chrer Leitung stche»wen Wirtschäftsr und Finanzmstitnte berufen. Randbemerkung: I a. ö. Ans dem Gebiete der landwirtschaftlichen Reförck. Die Regierung wird bß, der Durchführung des Gesetzes Wer die landwirtschaftliche Reform, welches jetzt int Sefsst beraten wird, sich nicht von einem religwien oder nationllen Antisemitisnms leiten lassen. Dieser Punkt war früher anders formuliert: „Die Regierung wird bei der Durchsü'hrurlg >des MeW ÜW: tzie lan-Lvirtichaftlichv Mprm, welches jetzt jm _25. Mai 1926 ' Rr. SM Sejm beraten wird, sich nicht von einem religiösen oder nationalen AnttzMitisMK leiten lassen und insbesondere wird «fte den BerbcMm Wsicher Äckerbauern die Vollmacht erteilen, die Güter Bttt Mtgilis>der freiwillig zu parzellieren, «wobei jüdische BckNetn'aks Käufer iü erster Linie «berüch'ichtlgt werden." Randbemerkung: Sofort. II. ttüf politischem Gebürt. 1. Die Regierung'wird die Frage der S t a a t sb ü r ge r-< schüft regulieren. Raichbemerknug: Im Laufe des Sommers. 2. Die Regiekttng wivv die gesetzliche,k BeschränkmWn der Juden, die noch aus' der russischen Zeit bestchett, aufhebeM Randbemerkung: Im Herbst. 3. Die Regierung wird feststell,daß bei Erledigung öffentlicher Angclegcnherten und im Berühr Mit den Bürigem religiöse und nationale Gesichtspunkte nicht obwalten sollen (die Worte .^dnrch ein Zirkular an die Behörden" wurden geftrichsu). 4. Die Regierung wirb eine gowisse Zahl von Juden in die verschiedenen Aomter aller Kat-cgori-en, also auch zum Ge richl.sd teilst zulasten, mit «besonderer Berücklsichtlgung der jüdischen Beamten, die ihre Studien in Ostkleinpolen ab- .geschlossen haben, und sie wird Juden als staatliche Arbeiter und insbesondere bei den Eisenbahnen anstellen. Randbemerkung: Stufenweise. Zü Neujahr im Unterrichtsressort. Diese Randbemerkung trat an Stelle der gcskrichcnen: dem Maße der Zusammenarbeit." 5. Die 9iögi«rung wird sich allen Versuchen einer Aenderung des Wahlgesetzes in die «geseMvbendell autonomen Körperschafte,,, um oie Rechte der Mischen Bevötkerikng zu fchmäkern, wider fetzen. Raivd'bsmerkungr Wenn diese Frage,, auf der Tagesorduu„>g stehen werden. 6. Die Siegileruttg wird zwecks Ermöglkchlmg der Emigration der Juden nach P a l ä st i n a die zionistrschen Organisationen logalisieren und eine Konzession für eme Enligrationsbank erteilen. Randbemerkung: Nach Ueberwindung der finanzrechtlichen Schwierigkeiten. Hier folgt ein nicht beendeter Satz: ,Pe, dem D. O. K. soll geschaffen werden..." 7. Die Regierung wird jüdische Rekruten mit entsprechender Qüälifkkat'ion in die ll n te t o ffkziersfchulen einteilen und nach Beendigung dieser Schulen mit gutem Erfolg werden die Absolventen zu Uurerosfizieren ernannt «werden. Die Verifikation der Ofsizicrsgrade aus früheren Zeiten und die Ernennung neuer Offiziere wird ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zur jüdischen Nationalität erfolgen. Randbenrerkung: Im Maß e der Z nf a m m c n a r b e i i. 8. Die Regierung wird olle Ge-heimverordn u n g o n. insbesondere auf militärischem Gebiete, die sich qc<jc'u I uden richten, zürückziehen. Randbemerkung: Wenn solche überhaupt bestehen. m. Auf kulturellem Gebiet. 1. In der Frage der jüdischen Grme-inden. Die Regierung wird herausgeben: A. Verordnungen: a) Die das Dekret des Staatsoberhauptes Pillsudskr auch auf die GrenMbiete ausde'hnen werden. b) die das Zirkular des gewesenen Ministers M i k^aszew.s k i in Angelegenheit der Leitung der Beratungen in der jüdischen Gemeinde in Warschau ändem werden. Randbemerkung: Im Laufe des Sommers. c) Ein Zirkulär, das die Aenderung des Wahlgesetzes in Kleinpolen empfichbt. B. Die Regierung wird ein neues Gemeindeg ese tz im Einverständnis mit.«dem jüdischen Sejmklüb einbringen, das insbesondere enthalten soll: a) Die Ertveiterüng des Wahlrechtes auf Grundlage des Prinzips.der Wgsmeircheit; р) die Evweitermig der Kompetenzen der jüdischen Gemeinden; с) die Schaffung des Derlbandes jüdischer Gemeinden in der Form eines religiösen Rates. Randbemerkung: Im Herbst oder Winter. 2. Auf dem Gebiete des Schulwesens, A. Wird die Regierung Verordnungen herausgeben: a) Die Staatsschulen mit polnischer Unterrichtssprache und einer größeren Anzahl von j udaistischen L ehrstunden einführen. Am Rand Änzugeschrieben und gestrichen: Die. die Benützung der jiddischen u nd hebräischen S p r a che in Versanimlungen gestatten. •b) Die das Oeffentlichkeitsrecht den allgemeinen Mittelschulen und den Semincrrien mit hc-bräischer und jiddischer Unterrichtssprache erteilen. Randbemerkung: Bor dem neuen Schülijahr. c) Die den Besuch van Religionsschulen (Gheder!) als ErMung der Schulpflicht anevkenuen; d) ursprüngliche Redaktion: „Die den jüdischen Berufsschulen in der höheren Lehranstalt, bcgw. der Wademie für jüdische Wissenschaften (das dreijährige Pädagogium in Lemberg) Subventionen zuerkennen." Der Rand hatte die Bemerkung: ,^-m Jahre 1926." Das wurde gestrichen. Endgültig hat dieser Punkt folgenden Wortlaut: „Den Berufsschulen, die es besonders verdienen. Subventionen zuevkennen." Randbemerkung: Ja. . . e) Verordnungen m her Frage der Qualifikation dev Lehrer, die setzt in Volks- und Mittelschulen mit hebräischer oder jiddischer Un-terrichtSsPrache tätig «sind und insbssorchere der Lehrer der 'Religion und Judaistik durch Schaffung van Ergänznngsturf-en und einer staatlichen Prüfungskommission. Randbemerkung: J-Nl Jahre 1920. f) In der Frage der/Einbezichui,g der judaistifchen Gegenstände in den jüdifHen Mittelschulen, die einen «besonderen Lehrplan, in. Malstischen Fächern besitzen, in das Programm der Reifeprüfungen. B. Eine Verordnung über den Lehrplan der Mischen Schulen iw Einverständnis mit dem jüdischen Seijmklub. C. Eine Berördlinng, die besagt, daß Beschränkungen in der Aufnahme von Schülern in höhere Lehranstalten aus religiösen oder nationa-leu Gründen gänzlich u n st a t t h a f >t sind. Randibe«n,evkung: I m L a u f e d e s S o n, m e r s. v. Die Regierung wird die Frage der Reden in jiddischer und hvbtäischev Sprache in öffentlichen Bersanmilunge-n regeln. IV. Auf religiöfem Gebiet. 1. Die Regierung wird Beroudnunaen erlassen: a) 'Die die jüdische Jugend vom Schreiben au Samstagen und Feiertagen befreien. RandbemevkMg: Ja. b) . Die der jirdischen Schuljugend un-d den Mische,, Soldaten -den Besuch des Gottesdienstes ermöglichen. Randbemerkung: Ja. ~ c) Ein strengeres Einhalten der Befehle der höheren Konnnanden durch die uiedereu Heeresformationeu st, bezug aus di« Beurlaubung der jüdischen Soldaten an allen hohen Feiertagen. Rändbetzierkung; Ja. 2. Die Regierung wich hen jüdischen Soldaten eine r i* tüeN« Kost ermöglichen, eventuell wich sie die Auszahlung eines M e.na geg elde s a», jüdische Soldaten, die außerhalb der Kaserne rituell sich vevkösligen wollen, anordnen. Randbemerkung: Ja. 3. Die Regierung wird den Msolventen staatlicher Seminarien für das Lchramt der mosaischen RMiou di es elhKK-