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Wiener Morgenzeitung · 1925-12-12 · Heft 2445 (12.12.1925) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2445 (12.12.1925)
Date
1925-12-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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[jP'xen. jtÜ <fi o^v | Wien. MimADholen indci Expedition, Jl„ l'aboisti. 1-3, odet in einer Verschleisstelle ''Trafllo monatl. o Schilling Strassenverkaui in Wien durch die Kolporteure der Firma G o I d schm ied, . i.. Wollzeiie 11 Mit kostversand illr Wien und Oesterreich monatlich 6 Schilling Iscliecho-Siowakel: Mon. K22. Jugoslawien: Mon. Din. 60. Polen: Mon. 5Zloty. Deutschland: Mon. Gm. 4, Frankreich, Belgien: Mon. Frcs. 18 nacbMhiungcD bei fr r e I »« erbCban^en Vorbehaltes jener iPr.n 20 «1 England: Mon. 4 Schilling. Italien: Monatl. 18 Lire: Rumänien* Mon, 170Lei. Bulgarien Mon.IOOLews. Schweiz und das übrige Ausland monatlich Frcs. 5 Redaktion, Administration Wien, 11. Taborsir. 1 Telephone: 44-0-38.43-3-12 Ab 6 Uhr: 21-102, 25-2-82 IX., Universitätsstrasse 6-8 (Dttckerei ig. Steinmann) Oesterreichisches Postsparka sen-Konto Ni. 150.693 Rr. 2445 löte». Samstag. 12. Lezembrr 1925 7. Mrgms 2)05 Schandgesetz Vor dem Bötterbund. Kr-, Ä > e n. 12. Dezember. Zum ersten Male steht der Numerus clausus als AMagesttbstvat und der ungarische Minister für Kultus und Unterricht als Angeklagter vor dein kompetenten internationalen Forum, dem VMerbundvat. Wohl Haiden internationale Körperschaften, wie die Jnterpärlamentavifchr Union, der internationale Verband der VölkevbuMigen, die Liga für Menschenrechte, der internationale Fvauenbund und andere angesehene Weltorganisationen wiederholt in scharfen Resolutionen das unmenschliche Gesetz über den Numerus olmrsus gegen Juden verdammt und den Völkerbund zum Einschreiten aufgefordert, aber das waren eiben nur Stellungnahmen von freiwilligen Vereinigungen ohne jede entscheidende Kompetenz, wenn sie mch politisch und moralisch schwer ins Gewicht fielen. Auch von Mischer Seite sind seit Schaffung des Gesetzes in Ungarn unausgesetzt Beschwerden gegen diese Verletzung der Mindecheitsrechte Juden gegenüber an den Völkerbund geleitet worden, ohne daß es jedoch bisher gelungen Ware, den zur Verteidigung der Bestimmungen der Friedens- Verträge berufenen Völkerbund in dieser für das gesamte Judentum überaus wichtigen Frage in Bewegung zu setzen. Dabei muß historisch festgehalten werden, .daß es nicht Schuld der jüdischen Organisationen ist, in deren Namen. Äucien Wolf die Beschwerde führt, daß es zu diesem Prozeß kam. Bevor die jüdischen Körperschaften als Ankläger auftraten, unterließen sie keinen möglichen Versuch, die ungarische Regierung dazu.zu bringen, daß sie selbst ein Gutachten des Völkerbundes oder des Internationalen Gerichtshofes abverlange, um sich Klarheit darüber zu schaffen, ob der Numerus clausus, wie er gegen die Juden in Ungarn, gesetzlich festgelegr ist, gegen die Bestimmungen des Friedensvertrages verstößt oder nicht. Die u'..garische Regierung nnes dieses Entgegenkommen von Mi,cyer Seite hochmütig zurück und weigerte sich, selbst zu Gericht zu gchen. So blieb eben nichts anderes übrig, als sie vor das Gericht zu Zitieren. Minister Graf Kuno KlMlsberg hat in Genf alle Wohltaten eines Angeklagten zu seiner Verteidigung weidlich ausgenützt. Er leugnete, log und entstellte die Tatsachen. Er leugnet, daß das Gesetz gegen die Juden geschaffen worden sei, lügt bewußt, wenn er behauptet, daß die Juden durch den Numems clausus nicht betroffen werden, jedoch eine privilegierte Stellung erstreben, und entstellte ihm bekannte Tatsachen, indem er behauptete, daß der Numerus clausus bloß aus wirtschaftspolitischen Gründen als UelbergangsmaßnalMe gedacht sei. Nichts als Unwahrheiten! Der Numerus clmisus wurde im Jahre 1920, zur Zeit der Hochflut ider Pogrompolitik, vom damaligen Unterrichtsmmister Stephan Haller eingestandenermaßen als sozialer Kulturpogrom der Nationalversammlung präsentiert und von dieser als solcher ausgenommen und beschlossen. In diesem Geiste wird dieses Gesetz auch heute noch gehandhabt und Prof. Klebelsbevg hat bei der Wahl seiner Verteidigungsmittel in Genf auch auf die Pogromdrohung nicht verzichtet, indem er erklärte, daß die Aufhebung des Gesetzes „leicht eine Spaltung zwischen der Mischen und christlichen Bevölkerung herbe Whven könnte". Ns ob sie nicht schon, seit langem da wäre und nicht gerade vonr Minister Klebülsberg täglich vertieft würde! Das Traurigste jedoch ist, daß der ungarisch« Ku'stusminister seine „patriotischen" Juden als Eides- Helfer für seine Verteidigung des Schandgesetzes führen konnte. Das ist der Dank für den Verrat der magyarischen Assimilanten an ihrem Mischen Volkstum. Die Negierung, vor der sie so oft geikrochen sind, hat sie in Gens vor der ganzen Kulturwelt an den Pranger gestellt. KlMsberg hat unter ihnen mit'- perversem Wohlbehagen einen vernichtenden moralischen Pogroni veranstaltet. Jetzt schreien sie auf und winden sich Ae Berleidigung der Numerus clausus. Mebelrbergr Arsumrute vor dem Mkerbimd. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Genf, 11. Dezember. Wie schon kurz berichtet, hat .sich der Rat des BÄker- Lundes gestern mit der Angelegenheit des Nmnrruselausus-Gesetzes, das die Zahl der jüdischen Hörer an den ungarischen Hochschulen aitif einen gewissen Prozentsatz U* schränkt, za befassen. Das Referat erstattete der brastl'.aNische Vertreter Mello Franco, der zunächst ein Resümee der Vorgeschichte dieser Frage gab. Dann analysierte der Berichterstatter die eingebrachten Petitionen, hauptsächlich jene des auswärtigen Ausschusses der englischjüdischen Vereinigung und des Verbandes der englischjüdischen Gemeinden, und behandelte ausführlich die von der ungarischen Regierung geltend gemachten Argumente. Schließlich erklärte er, daß es ihn freuen würde, wenn der anwesende Vertreter der ungarischen Regierung seine Bemerkungen zu dieser Frage auseinandnsei'en würde, bevor der Referent seine Vorschläge in dieser Sache dem DAkerbimdrat unterbreitet. Sodann kam das Expose des Unierrichtsministers Grafen Kuno Mbelsberg an die Reihe. Der Mnister berief sich zunächst / aus die Deklaration der ungarischen Inden, die sich gegen-jeden fremden Eingriff üerwahrt, und dann erklärte et;: daß die Regierung auf ihrem früheren Standpnnikt - betreffend die beim Völkerbund einlaul'enden MinderheiteMfchMrden verlöre. Dieser Standpunkt Le-- ruhe auf breiter Basis, do^ fei .er der ' Ansicht/. daß. im gegebenen Falle-die Beschwerde der ausländischen jüdischen Organisationen nicht angenonnnen werdeu könne, weil die Interessenten sie zuriickweisen. Damit konnte'er. eigentlich Jehtc' .AliMhvungen , beschließen, doch wünsche er im Hinlblick äu s d i e u n ga r useindlsche Propaganda im Ausland sich auch noch über andere Einzelheiten zu äujjem,' Nach der Au:ffassnug der ungarischen Regieruttg sei der Numerus elansns nicht eine juridische Dauerversügung, eine Uebergangsmaßnahmc, die isich aus der durch den Friedensvertrag geschaffenen! Lage ergebe, und die abgeändert werden könne, sobald unser gesellschaftliches und wirtschastliches Leben seine frühere Stabilität wiedererlangt habe. Der -Mnister legte sodann dar, daß die Mehrzahl der Angehörigen der intellektuellen Berufsschichten, nach der Verstümmelung ' im verkleinerten Lande geblieben sei. Dies sei der Ursprung des Numerus clausus. In erster Reihe seien es die liberalen Berufe, die entlastet werden müßten, nicht aller die wirtschaftlichen Berufe. Aus diesem Grunde habe das durch Petition angefochtene Gesetz den Numerus elansns nicht auch ach die für die wirtschaftlichen Berufe vorbereitenden Institutionen des höheren Unterrichtes erstreckt. Die unmittelbare Durchführung des Gesetzessei auf gewisse Schwierigkeiten gestoßen. Anfänglich mußte im Interesse der aus dem Kriege heimgekehrten Stud-enten eine größere Anzahl von Bewerbern zugelassen werden, seither aber sei die Zahl der Zugelassenen b e reits geringer geworden. W ibestehe keinerlei internationale Verpflichtung in dem Sinne, daß ein Staat die Pflicht hätte, JntellektneM in einer Anzahl aürzubilden, die er dann nicht erhallen könnte. Nebst der Absicht, eine zunehmende Hypertrophie der Jutelli'.genTberufe zu verhindern, dient das Gesetz auch dom Ziel, an einigen überfüllten Universitäten die Studentenzahl zu vermindern. Ganz besonders war es die Universitat Budapest, die seit langer Zeit unter diesem IlÄelstand litt, der eine intensive Ausbildung der Studenten verhinderte. Es war dies ein rein pädagogischer Gesichtspunkt. Ich wiederhole: In seiner heutigen .Form ist der Numerus clausus eine U e b e r g a n g s m a ß r e g e l, die abzuändern'sein wird, sobald die geistige lleberpvoduktion in Ungarn aufhört. Es warf sich die Frage auf, wie die Regelung der Standesr-eduktivn der Hörerschrst in ihren Gngolheiten durchgchührt werden kann und dmchgefülhrt. werden -soll. ' Der ursprüngliche Regierungsendwurf hat darüber nichts enthalten. J,ni Parlament wurde die Aufmerksamkeit ans dieses Problem gelenkt, und bei dieser Gel-egettbeit wurde von den Rednern gefordert, daß die Juden.aus g.leichem Fuße. m>it den übrigen El c m e n t e n b e ha n de l t. w er dem So. entstand die fragliche Bestimmung. Angenommen wurde auch das System, aus Grund der Studie neri'blge den hervorragenderen Hörern den Vorzug zu geben. Das ist ein entscheidender Gesichtspunkt, so daß die Zulassung der begabten Zöglinge im Nahmen aller Gruppen gesichert ist. : Ein Verdienst des Numems clausus «besteht darin-, daß er nicht -ein aüsMießendes oder einschränkendes unter den Fußtritten, die ihnen ihr Minister angesichts der ganzen gesitteten Welt versetzt hat. Ihre Presse —- allen voran der „Pester Lloyd", dessen Chefredakteur an der famosen Kundgebung anläßlich der Budapester Jubiläumsfeier den Hauptanteil hatte — macht sich, bereits mit der Androhung gründlicher Auseinandersetzungen mit dem heinckehrenden Minister lächerlich. Dafür «aber hat Klebelsberg schon die str ihn wertvollere Genugtuung, daß der Führer der Rassenschützler, Julius Gömbös, gleich gestern beim' Parteisouper mit Genugtuung festftellte, daß „Klebölsiberg.in Genf bis , $it; hundert Prozent sich jen«e Materie und Argumen- )' tation zu eigen gemacht hat, mit dene-n der Gesinnungsgenosse Stephan Haller seinerzeit das Gesetz begründete und seine Annahme im P-avlament erreichte". Die Teilnehmer an.dem Festessen. erhoben sich von ihren Sitzen und leerten ihre WeingÄser auf das Wohl des „tapferen Kultusministers". Das.war das Echo der ein Gesetz von defensivem CharMer ist. Ohne dieses Gesetz hätte es mit Rücksicht auf die Autonomie unserer Hochschulen leicht geschehen könueu> oaß «die UmvevsMen dt n Juden in noch ibeschränktevm Maße zugänglich gewesen Mren. Wenn die Juden sich n i ch t d a m i t z u fr i e d e n g e b e n, -daß sie iu die Hochschulen in «einer Anzahl zugelassen werden, die ihrem Ver- Wn:s zur Gesamtzahl der Bevölkerung entspricht, und wmn sie eine ■ höhere Zulassungsguote zu erreichen wünschen, dann streben sie «eine . privilegierte Lage an, denn jede Erhöhung ihrer Quote würde die Verhältniswahl der übrigen Bevölke.rungs«elemente vermindern und dieses «Maß unter das Maß ihrer BerMtniszahl in der GesamtbevÄkeruirg «drücken. G«esttzt, wir hätten die Frage derart geregelt, daß den Juden eine höhere Quote gesichert worden wäre,: als ihrer Zahl kt Verhältnis zur Gesamtbevölkerung entspricht, und wir dadurch den Juden , auf Kosten.der übrigen Volkselemente eine Po-gromdrohung und Mchzeitig der schlagendste Beweis dafür, daß Gms Knno KlÄelsberg in Genf die Ta-tsachen entstellt hat. '. Wie immer auch die Entscheidung des Böllerbundwtes, die zur Stünde, da diese Zeilen geschrieben werden, noch nicht vorliegt, ausfallen mag, hat die Genfer Bemtung jedenfalls den Erfolg gebracht, daß der Numerus clausus zm Fra«ge des internatioMlen Rechtes erhoben wurde und die OeffenÄichkeit der . ganzen Welt aus dem Munde des kompetentesten ungarischen Vertreters der ungarischen Regierung vornehmen konnte, wie ivenig Vertrauen man zu Be«hauptunge-n und Versprechungen der Horthy-Regierung . haben kann.« Die. magyaröschen Asivmilantenführer aber müßten jetzt, wenn 'aus der Fudenschaft in Ungarn nicht jedes Ehrgefühl geschwunden ist, vom Schau- - Platz ihrer öffentlichen TätiAeit verschwinden. jeder Kunde Anweisung au! eine photogrspn-sebe ^uinatime und dre herrliche Photos ohne Preisaufschlag bei Cinkau« unserer billigen Waren im Betrage «ron > 30 nn Waienhaus il. Taborstrafte 48 Tal«n*»l»rv' 47-1-7* Kn gros ln datiN V 04631761 31

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