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Wiener Morgenzeitung · 1925-10-22 · Heft 2394 (22.10.1925) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2394 (22.10.1925)
Date
1925-10-22
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Veite 8_Wien, Donnerstag Problem, das jede Frau reizen könnte, ist es, warum die »Frau als Künstlerin" im ganzen ihr Muttergefühl so wenig auslebt? Die großen Malerinnen der letzten Jahrhunderte, AngelAa Kau ff mann, Rosalba Carriera, Rosa Bonheur, Tina Bl an — sie haben das Kind nicht gemalt. Kein eigenes, kein -fremdes. Grete Wolf aber tritt auf die Seite der wenigen, der Bigee-Lebrun, der Küche Kollwitz, und läßt ihre vitale Mütterlichkeit zum Bild werden. — Ja, sie ist lebendig, ungebrochen, liebevoll. Ihre Landschaften, Tänzerinnen, Blumen, Märchen, nicht, nur eine begabte Hand, auch ein zärtlicher Blick hat sie geschaffen. Eine schöne, grüne Landschaft, ein Paar feine farbige Skizzen und eine Reihe schöner Gkaphittzeichnungen zeigt ihre Sicherheit in ihrem „neuen Realismus". Eine feine WifchtechnÄ läßt sie alle Möglichkeiten der Graphitzeichnung vom schärfsten 'bis zum weichsten Strich, von: dumpfen Grau zum tiefen Schwarz answerten. Zuweilen erinnert sie an den Strich japanischer Tuschezeichnnngen. Etwas von ,/Ostasienseele" spricht auch aus der immer wiederholten Liebe und Treue, mit der die Konturen österreichischer Berg- und Seelantzchaften, vor allem des Traunsteins, immer wieder geschildert werden, nicht anders als Japans heiliger Fusiberg von Utamaro und Haknsai. Das schönste, klares und zuglich lyrisches Naturgedicht sind die zwei Rötelzeichmmgen „Traunsee". Auch die Phantastik ihrer Mond- und Zaubermärchen, der Blumen und Krfftalle ist lieblich. Sie könnte eine ideale Jllustratorin werden für die so wünschenswerte Neuauflage von Firma Macleods „Keltische Sagen" (bei Dkederlchs). Dr. Else Hofmann. A«r den Theatern. Burgtheater. Morgen. V,8 Uhr abends, zum ersten Male. „Der ew i g e I ü n g lin g". 2x2 - 5"WtCtl,C(lUr‘ ^oröen/ ^ends, 1 OperntheMter. Morgen, 7 Uhr abends, „Der Maskenball. D e u l' ch e s VolkStbeater. Als nächste Neueinstudierung gelangt Artur Schnitzlers Schau,viel „D e r ei n s am e W e g" mit Albert B a s s e r m a n n in der Rolle des Herrn von Cala zur Aufführung. . Raimund-Theater. Heute, V-8 Uhr abends, deutsche Uraufführung der Komödie „Weiße Fracht" von Leon G o r d o n. Theater in der Josef st adt. Sonntag. 3 Uhr nachmittgs, „Mein Freund Teddy". Neues Wiener S t a d t t d e a t e r. Ab Samstag werden die Vorstellungen von Johann Ferchs „Liebesnest" wieder ausgenommen. Tbeater an der Wien. Sonntag abends, als Johmm-Strauß-Feter „W i e n e r B l u t". 7a3 Uhr nachmittags, als FestvorstellMg, „Der Zigeunerbaron" mü den Kammersängerinnen Wanda Achtel und Hermine Kittel, der Volksovernsäugerin Paula B ä ck. Mizzi G r i b l sowie den Herren Karl S t r e i t m a n n und Fritz Werner. Carl-Thea t e r. Sonntag. 3 Uhr nachmittags, findet als Johann-Strauß-Fei« eine Festauffühnmg der Operette „Di e Fledermaus" statt. Der Vorstellung geht ein von Heinrich Glücks manu verfaßter Prolog voraus, gesproche" von Herrn Ludwig U n g e r vom Deutschen Bolkstbeater. Als Einlage im 2. Akt wiro der Wiener Männergesangsverein Eduard-Kremser- Bund de» Walzer von -obann Strauß „Wem, Weib und Gesang" zum Vortrag bringen. Beleuchtung des Jchann-Sttantz-DerÄmals. Ueber Anordnung des Bürgermeisters Seih wird Samstag den 24. d., <rat Vorabend des 100. Geburtstages' Johann Strauß', und Sonntag den 25. d. das Johamr-Strauß-Denkmal im Stadt- Park von 6 Uhr nachmittags bis 11 Uhr nachts mittels Scheinwerfer beleuchtet werden. Die Ehe Fedak-Molnar geschieden. Aus Budapest wird berichtet: Vor dem Zivilgerichtchof wurde die We. zwischen dem Schriftsteller Franz M o l n a r und der Schauspielerin Charlotte Fedak aus Verschulden deS Ehegatten für gelöst erklärt. Der Klägerin wurde gestattet, den» Namen ihres Gatten weiter zu führen. Hinsichtlich der materielle» Ansprüche ist keine Verfügung getroffen worden. Wiener Morgenzeitnng 4 Lar Urteil im Prozeß Hiltl. Schulz zu drei Millionen Kronen Geldstrafe verurteilt. Im'Prozeße den der Fronttämpseroberst Hiltl gegen den verantwortlichen Redakteur der „Arbeiterzeitung" Hugo Schulz angestrengt hatte, wurde gestern abends drs*Urteil gefällt. Bon den 27 Schuldsragen bejahten die Geschwornen 26 und sprächet: Schulz nur hittsichtlich jenes Faktums frei, das sich auf die Kritik der von Oberst Hiltl anbefchlenei: Prügelstrafe bezog. Auf Grund des Goschwornenvevdikts wurde Schulz zu 300 Schilling Geldstrafe verurteilt. Die Geschwornenberatnng hatte zweieinhalb Stunden gedauert. Der Bersicherungsprozetz um 14 Milliarden. Beim Handelsgericht fand dieser Tage die erste Tagsahrt in dem Bersicherungsprozeß statt, welchen der in Mödling wohnhafte Ingenieur Marek gegen die „Dannbia" auf Zahlung eines Betrages von 200.000 Dollar oder rund 14 Milliarde» Kronen angestrengt hatte. Der Kläger, der sich im Vorjahre, wie berichtet, bei der „Dannbia" gegen Unfall auf einen Betrag von insgesamt 400.000 Dollar hatte versichern lassen, hatte vor einigen Monaten bekanntlich einen Unfall in der Weise erlitten, daß ihn: beim Holzhacken ein Fuß abgehackt wurde. Die Versicherungsgesellschaft lehnte jede Zahlung ab, indem sie behauptete, daß hier nicht ein Unfall, sondern ein Fall von Äel st Verstümmelung vorliege. Bei der ersten Tagsahrt wurde dem Vertreter der beklagten Gesellschaft die übliche Frist zur Klagebeantwortung eingeräumt und sohin die Tagsahrt beschlossen. Mutwillige Strafanzeige gegen einen Kompagnon. Der Kaufmann (Soul Wilhelm Katz trat gestern Leim Strafbezirksgericht als PrivatNäger gegen seiner: ehemaligen Kompagnon, den Kaufmann Isidor Goldberger, auf. Nach Inhalt der durch Dr. Joses Menkes vertretenen Klage hatte der Beschuldigte anläßlich der Liquidierung der gemeinsamen Firma gegen den Kläger als Gesellschafter der Firma bei der Pültzeidirektion die Anzeige erstattet, daß der Kläger aus der gemeinsamen Geschäfts^isse Bargeld und Schecks im Werte von vierzig Millionen Kronen widerrechtlich entnommen habe und nicht mehr ins Geschäft zurückgekchrt sei. Diese Anzeige war, wie es sich heransstellte, vollkommen unbegründet. Ms Angeklagter suchte Goldberger vor Gericht daMtun, daß -er im guten Glauben die inkriminierte Anzeige eOattet habe. Auch der Beweis des guten Glaubens mißlang, woraus der Richter, Obevlandesgerichtsrat Sieber, den An-geMagten wegen GhrenlbÄeidMng zu einer Geldstrafe von fünf Millionen Kronen» eventuell zu fünf Tagen Arrest, verurteilte. In der Urteilsibegründung hob der Richter bei Erörterung der Strafsrage hervor, daß «in letzter Zeit wiederholt Ml Durchsetzung eventuell zivilrechtlicher Ansprüche völlig unbegründete Strafanzeigen erstattet werden. Der VonurlMe meldete gegen Schuld und Sttafe die B e r u f u n g an. Gefängnis für einen Ritualmordheher. Aus Budapest wird berichtet: Der gewesene völkische Abgeordnete Ladislaus Budavary wurde vom Strafgericht wegen Aufreizung gegen eine Religion im Wege der Presse zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Budavari hatte in der Wochenschrift „Nemzeti Elet" einen Artikel veröffentlicht, worin' er die Behauptung aufftellte, daß die Juden sich von Ehr istenblut nähren. DaS Hakenkreuz am Brieflasten. In Marburgander L a h n hatte ein Mieter ein Hakenkreuz an seinem Briefkasten angebracht. Der Hausinhaber, der Jude ist, verlangte die. Entfernung desselben. Als dies nicht geschah, strengte er Klage an und erreichte eine einstweilige Verfügung des Marburger Amtsgerichtes, nach welcher das Hakenkreuz zur Vermeidung ' einer Geldstrafe von 30 Mark ^entfernt werden müsse. In der Gerichtsverhandlung erklärte iet Amtsrichter, daß auf den * Hausbesitzer, da er Jude sei, Rücksicht genommen werden müsse. 22. Oktober IM Hx. Volkswirt. Me LorWhruiig iet butschen ttufttttitm«. Lin Merkblatt der deutschen Regierung. Das deutsche Auswärtige Amt hat folgendes Merkblatt für die n ä ch st e n Ter m i n e zwecks Dltrchführung der deutschen Aufwcrtungs- und Älösungsgesetzgobung rm Auslande herausgegcben: 1. Hypotheken, Grund- und R e n t e n s ch u l d e n, R e a l l a st e n, Schiffs- und Bahnpfandrechte werden grundsätzlich auf 25 Prozent ihres Goldwertes aufgewertet. Für bereits zurückgezahlte Hypotheken wird im allgemeinen eine Anmeldung (Amtsgericht) bis 1. Jänner 1926 vorgeschrieben. Im übrigen ist in Anbetracht der besonderen Schwierigkeiten auf diesem Gebiete anzuraten, einen deutschen Anwalt zu Rate zu ziehen. 2. Jndustrieobligatronen lverden grundsätzlich auf 15 Prozent ihres Goldwertes aufgewertet. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Rechte für den Altbesitz, das heißt für den Besitz seit 1. Juli 1920 oder für besonders durch Gesetz gleichgestellte Fälle. Den europäischen Gläubigern wird eine Frist von einem Monat seit Veröffentlichung des Aufrufes des Schuldners für die Anmeldung des Altbesitzes gewährt. Für Gläubiger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Europas haben, läuft eine Frist von vier Monaten. Deutsche Schuldner sollen nach dem Gesetz spätestens bis 30. September den Altbesitz ausrusen. Es ist zweckmäßig, den Aufruf nicht abzuwarten, sondern die sofortige Anmeldung beim Schuldner vorzunehmen, notwendig ist die Beifügung der Mäntel und Depotscheine und Beweismittel für den Altbesitz. Bereits früher ausgeloste oder gekündigte Obligationen werden gleichfalls cmfgewertet. Hatte der Eigentümer solche Papiere bereits an eine Bank abgeliefert, die für die Emissionsfirma die Durchführung der Auslosung oder der Kündigung übernommen hatte, so muß er bei dieser Bank bei außereuropäischem Besitz bis 31. Dezember 1925 seine Ansprüche anmelden und, soweit er Altbesitzer ist, dieser Bank gleichzeitig den Auftrag geben, die Papiere sofort zwecks Anmeldung seines Altbesitzes an die Emissionsfirma in seinem Aufträge zu überseirden. Daneben ist die Altbesitzanmeldung (wie vorher) auch unmtttelbar bei der Jnduftriefirma direkt erforderlich. 3. Hinsichtlich der Aufwertung von Pfandbriefen, Sparkassenguthaben, Versicherungsansprüchen, Schuldverschreibungen kommunaler WirtschastSbetriebe laufen Fristen zurzeit noch nicht. Las Schwul der zruttalbobrnkreditbank. Nach aus Paris eingelangten Berichten nehmen dir Verhandlungen des geschästssührenden Direktors der Pariser Banque de privee, Chevillh, der bekanntlich in der Vorwoche in Wien weilte, ihren normalen Verlauf. Vorläufig ist sich die Pariser Finanz noch nicht klar, inwieferne sie der Zentralbodca entschiedene Hilfe angedeihen lassen könnte. In Wiener Finönzkreisen wird das Schicksal der Bank insoferne pessimistisch beurteilt, als vorläufig noch nicht festsieht, wie die Zahlungen für ultimo befriedigt werden sollen. Vorgestern nachts fand eine Beratung der maßgebenden Faktoren statt, in welcher die Situation der Zentral-oden einer eingehenden Eroberung unterzogen wurde. Es handelt sich vorläufig um die Beschaffung eines weiteren Kredites von 600 Millionen Kronen durch Vermittlung des Bankenverbandes bei der Nationalbank. Es wird hiefür die Sicherstellung des Präsidenten Lustig gefordert, dieser aber erklärt, nicht mehr girieren zu wollen, da er schon genügende Verpflichtungen übernommen habe. Die Verhandlungen gestalteten Copyright 1924 by 43 Fortsetzung. Kurt Wolff Verlag A*Q. München Nachdruck verboten. Herr Setttonnft. Eine amerikanische Autobiographie von Samuel Ornitz. Esther ml- Worum kamen. ■ Wir alle. waren stumm und feierlich. Nur der Gegenstand unseres Schmerzes war Lächeln und Fröhlichkeit. Kleine, feuerrot Flecke brannten unter seinen Augen, die starr und glasig waren. Aus unserem Schweigen schien er nicht so sehr Schmerz über seinen Zustand, als einen Tadel Billies herauszufühlen, als ob sie an seinem Zustande schuld sei... „Billie," flüsterte er, „kcmrm, setz dich aufs Bett, damit mein Kopf an deiner Brust liegen kann. Ich will dich nahe bei mir haben, damit ich weiß, wenn ich sterbe, daß ich in dein wundervolles Herz eingehe. Billie, dir vermache ich ein Gedenken — und das ist: Ich liebe dich, ich glaube an dich — du hast mir Glück gegeben und Erfüllung — sterben viele Menschen glücklich in der Erfüllung ihres Glaubens? ... Freunde, ich hinterlasse euch ein Erbteil — glaubt an die Seele des Menschen! Die Seele ist unverderblich. Wenn ich euch von -er Erfüllung sagen könnte, die mir meine Vielgeliebte gebracht hat, . . Wenn ich nur veden konnte . . . ausdruckslos , . . totgeboren . .. und doch voll Schöpserwut.. . quälende Gedanken ... quälende... Gebärschmerzen des Denkens ... Gefühl, Gefühl, feierlich und wie ein Fanal . . . alles versiegelt in dem Sarkophag der Ausdruckslosigkeit!" Und so starb Davie, ein Gedicht auf den Lippen. Davies Tod erweckte den Skandal seiner Verheiratung mit einer „Schiffe" von neuem. Frau Solomon ging zum Schammes, um für das Begräbnis auf dem Friedhof der Synagoge zu sorgen. Mendel Gerditzky 'balancierte aus seinem geraden Beine unerklärte, daß die Verheiratung Davies ihn exkommuniziert habe und er infolgedessen nicht in dem geweihten Grunde der Kongregation bestattet werden könne. Seine Gegenwart würde die Heiligkeit des Bodens stören. Er wolle jedoch eine Versammlung der Aelteften einbemfen, um 'die Angelegenheit durchzusprechen. Die Berweigemng der letzten Ruhestätte auf dem Grodno-Friedhofe brachte alle Aeltesten zusammen. Reb Zucker saß vorne rechts vor dem Thorakabinett. Der Gabbe, -Jake Weingrad, der erst kürzlich erwählt worden war, weil er großmütig eine neue Thora gestiftet und die Bänke hatte frisch anstreichen lassen, stand am Gebetpult vor dem Thorakabinett und führte den Vorsitz über die schwatzende Versammlung.. Jake Weingrads Meinung nach ivar die Angelegenheit einfach genug: Tavie durfte nicht im geweihten Grunde bestattet werden. Er würde die Ruhe der Toten stören. Es schien erledigt. Reb Zucker strich sich den Bart und blätterte in einem dicken Folianten. Ein Aeltester nach dem anderen nahm mit Vergnügen die Gelegenheit' wahr, in fulminanter Rede Davie und seine furchtbare Sünde zu brandmarken. Frau Solomon zog ihr Kopftuch fester um -ihr Gesicht, verließ den Verschlag der Frauen und trat aus die Rednertribüne. Sie sprach und die ganze Versammlung war stumm vor Entsetzen darüber, daß eine Frau sich in den für die Männer reservierten Teil der Synagoge gewagt hatte. „Hier stehe ich", sagte sie, „und hier will ich bis zu meinem Tode bleiben, bis mein Sohn neben seinem Vater unter seinen eigenen Leuten bestattet wird." . . , Hier veranlaßt« ich Maxie Freund, die technische Frage zu stellen, aus die wir uns geeinigt hatten, um Gabbe Weingrad zu verwirren. Mer behauptet, daß ' der Verstorbene mit einer Christin verheiratet war? Wer kann es 'beweisen? Ihr verdammt seine Seele zu ewiger Wanderschaft, wenn ihr ihm das Begräbnis in geweihter Erde verweigert. Welcher Beweis besteht dafür, daß er verheiratet war? Wer kann dokumentarischen Nachweis liefern/ daß der Verstorbene vor einem Richter, in einer Kirche oder Synagoge irgend einer Frau angetraut worden sei?" Reb Zucker schüttelte beifällig den Kopf. Maxie fuhr fort: „Deswegen schlage ich vor, daß ihr. einen Schüler unserer Gesetze aus wählt, der gleichzeitig die amerikanischen Gesetze kennt, und der uns sagen soll, welche Beweise für eine Verheiratung überhaupt vovliegen. Meyer Hirsch soll uns von den Untersuchungen erzählen, 'die er in Verbindung mit dieser unglückseligen Angelegenheit angestellt hat." . . . Maxie hielt diese Rede» die wir zusammen ausgeknobelt hatten, in seiner ruhigen, aber doch bestimmten Art. Ich trat Ms das Podium und bat um die Erlaubnis, den Aeltesten die bekannten Taffachen vortragen zu dürfen. Ich beschrankte mich auf die Formel her ununterbrochenen Wiederholung. Ich wußte, daß eine oft wiederholte Versicherung wirkt und einschüchtert. Ich verlangte: „Wer von euch kann auf Grund direkten Wissens erklären, daß der Verstorbene verheiratet war? Niemand! Wer will dem Verstorbenen, der jetzt ruht bis zum jüngsten Gericht, eine . Frau, ein verbotenes Bündnis a »dichten? Niemand! Niemand weiß bestimmt, daß Davie Solomon verheiratet war. Sind wir Marktweiber, daß wir jedem Gerücht Glauben schenken? Nein, wir sind Männer, die sich nur um die Wirklichkeit und um 2^atsachen kümmern. Davie Solomon ist nicht verheiratet. Wer kann seine Frau herbeischassen? Keiner! Es gibt keine Frau! Er ist nicht verheiratet, keine Frau kann nach den Gesetzen dieses Landes Ansprüche an ihn erhebeben, ganz zu schweigen ' von den Gesetzen Israels! Ich habe den Verstorbenen während der letztenzehn Jahre täglich gesehen, jeden Tag habe ich ihn gesehen, und ich kann versichern, daß er vom gesetzlichen Standpunkt aus unverheiratet war! Er ist unverheiratet! Und keiner kann das Gegenteil beweisen! Gr ist eben nicht verheiratet!" Viele Köpfe wurden, überrascht durch meine Beredsamkeit, geschüttelt. Man erinnerte sich an meine Konfirmationsrede. Ein Müstern ging um, das Maxie begonnen hatte, daß ich ein fabelhafter Rechtsanwalt werden würde. Gabbe Weingrad war sprachlos. Er appellierte an den RM, GoiHetzWg

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