Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2365 (22.9.1925)
- Date
- 1925-09-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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DHEBEETEBl Wien: Zum Abholen Inder Expedition, ILTaborstr. 1-3, oder ln einer Versdileisstelle, (Trafik) monatl.5 Schilling Strassenverkauf in Wien durch die Kolporteure der Firma Go I d sch mied, I., Wollzeile 11 Mit Postversand für Wien und Oesterreich monatlich 5 Schilling Tschecho-Slowakei: Mon. K22. Jugoslawien: Mon.Din. 60. Polen:Mon. 4 Zloty. Deutschland: Mon. Gm. 4, Frankreich, Belgien: Mon. Frcs. 18 N«ehx«hliin2en bei Frei«- erhdhangen vorbehellen Nr. 2365 te//] Das Warenhaus ,Beige' 1., Hohenstaufengasse 10/ Tea?j£J6Nr* liefert auf ohne Preisaufschläge und ohne Anzahlung: Herrenu. Damenbekleidung, fertig und nach Mass, Pelze, Schuhe, Wäsche, Modewaren etc. 6 Monate Kredit! Keine Agenten! aoo Keine Inkassanten! »Int ölet Still. —y. Wien, 22. September. Der Streit um das Petroleum von Mossnl, der - seit einem Jahr der Erledigung durch den Völkerbund ''harrt, hat sich bis zum schärfsten Konflikt in dem Augenblick zugespitzt, in Ivelchom der Völkerbundrat sein Unvermögen einbekannte, die Frage selbst zu entscheiden. Ws wurde beschlossen, ein Gutachten des permanenten 'Haager Gerichtshofes einzuholen. Daraus zogen die beiden Streitteile die Anerkennung der Entscheidung des Genfep §o£uwä verschanzte sich hinter der Erklärung, daß eine Bindung seines Staates nur mit Genehmigung der Nationalversammlung erfolgen könne. Das ist' bei allen inter- 'nationälen Verhandlungen eine selibstverständliche Voraussetzung und es ist auffallend, daß dies in so solenner Form erklärt wurde. Es ist schwer anzunehmen, daß Äe im Aufbau befindliche Türkei es auf einen Abbruch der Diskussion abgesehen habe. Der englische Vertreter scheint dies aber so aufgefaßt zu haben, denn er proklamierte sofort, daß sich England die HaMungssreiheit Vorbehalte. Beide Parteien nähmen somit den radikalsten Standpunkt ein; wobei allerdings der englischen Position die Haltung der Tüvkei zugute kömmt, die indischen, nur für alle Fälle gerüstet zu sein, Massendepörtationen der christlichen Bevölkerung in dem strittigen Gebiet vorninnnt. Es mag sein, daß es auch in diesem Falle, der schon wicher den Krieg am Horizont erscheinen läßt, nicht so heiß gegessen wird, als es den Anschein hat. Trotzdem ist die Situation sehr bedenklich. Kohle, Erz und Petroleum sind die Herrscher der Welt und alle großen Konflagrationen der letzten Zeit sind auf einen dieser großen Drei zurückgusühren. Gegenwärtig steht , die Erdölfrage im Vordergrund, deren endgültige Lösung . unmöglich' ist, weil sie entweder die allgemeine Abrüstung und Neuaufteilung der Erde oder den neuen Weltkrieg voraussetzen würde. Von dein ersten Weg wird — allerdings nicht im Zusammenhang mit diesen so materiellen Dingen — viel geschrieben und gesprochen. Aber diese allgemeine Zustimmung kann heute nicht mehr die ebenso allgemeine Ablehnung verbergen. Kein Staat, keine Negierung will abrüsten, und die Vereinigten Staaten der Welt existieren einstweilen nur als fronimer Wunsch einiger lächerlicher Poeten.. Vor dem zweiten Weg, dem einer neuerlichen begeisterten Anrufung der patriotischen Opferwilligkeit der Völker, deren heiligste Güter ein böser Feind bedroht, scheut man einstweilen noch zurück. . Die Möller, in deren Gedächtnis noch das letzte Ringen nin^Kohle und Erz lebt, würden vielleicht nicht mehr so gehorsam folgen. Und so bietet sich erfreulicherweise das gütliche Kompromiß als der beste und billigste Ausweg dar. Die Militärs werden ja schreien, und sie werden, da sie die Phntasie der Massen noch am ehesten beeinflussen können, Schwierigkeiten genug anhäufen: Die englische, die. .französische, die amerikanische und die-japanische" . Kriegsflotte behaupten, daß Zs ihnen ohne Petroleum lener Wie«. Lienrtag. 22. SMmbee 1625 * iPreis2<nr Engla n d: Mon. 4 Schilling, Italien: Monatl. 18 Lire: Rumänien: Mon. 170 Lei. BulgariemMon.lOOLewi. Schweiz und das übrige Ausland monatlich Frcs. 5 Redaktion, Administration: Wien, II. Taborstr. 1 Telephone: 44-0-38,43-3-19 Ab 6 Uhr: 21-102, 25-2-82 IX., Universitätsstrasse 6-8 (Druckerei lg. Steinmann) Oesterreichisches Postsparkassen - Konto Nr. 150.693 7.8>lhM«s Jas palästinensische MgeMaftsgesetz. I« amtliche Äxt. Wir veröffentlichen im folgenden die deutsche Uebersetzung des Wortlautes des am 1. Auaust 1925 in Kraft getretenen palästinensischen Burgerschaftsgesetzes. Artikel 1. 1. 1. Türkische Staatsangehörige, die dauernd in Palästina sind und sich am 1. August 1925 dort anfhallen, sollen die palästinensische Skaatsangchöriglkeit erhalten. 2. Eine Person über 18 Jahre, die krast des vorstehenden Absatzes die paläst.ineusische Staatsb ü r g e r s ch a f t bekommt, kann' in der Zeit vom 6. August 1025 Lin dem uns vorliegenden Text steht hier Wohl irrtümlicherweise 1924. Die Red.) bis zum 6. August 1926 durch eine Erklärung (für die Türkei opt i e r en. Diese Person kann nicht die palästinensische Staatsbürgerschaft erwerben. 3. Eine Person über 18 Jahre, die kraft des Absatzes 1 (1) dieses Gesetzes ein palästinensischer Staatsbürger wird, und sich durch die Rasse,, zu der sie gehört, v v n d e r M a j o r i t ä t der Bevölkerung Palästinas u n t e r s ch e i d e t, kann in der - gleichen Art und unter den gleichen! Bedingungen für dte Na ti on oder fü-r einen der Staaten optieren, in dem-die Asthrzahl der Bevöllerug v o n d e r gl e i chen^R ä ss e ist, wie die Person, die. dos Recht Msüb-t, die Staatsoug-ehörigkeit des. betreffenden Staates zu optieren. " Diese Person kann nicht die palästinensische Staatsbürgerschaft erwerben.- ' ■ ' Persl?;W üDr 18 JMre^ Ä? stnnerhalb Pa-, l ast i n a g ebo r e n stnd, .beider Wbürt Mr ssiäter die t ü r Pisch e S i an t s a \n g e ho r i g k e i t' erworben halben nnd noch ^besitzen und am 1. August 1925 -mr Äns- 'iande wohnen, k ö n n e n f ü r d i e > p a i ä st i n e ns •& s ch e Staats a n g e h ö r i g f e i i o p t ii e r e n m:d ihren Antrag der palästi'nensischen Regierung zur Entscheidung unterbreiten, die darin absolut! nach ihrem Befinden ei-mnilligen oder ihn aiblehnen kann. Jedoch kann ohne gegen die vorstehenden BHiiumun- Ö'Cit zu verstoßen-, die Einwilligung der PalästilNaregierung v e r w e % ger -t werden-, wenn ein - Uebereinkommen darüber zwischen der besagt,en Regierung und der Regierung des Landes,- in dem die betreffende Person wohnt,, getroffen wird. Die Einwilligung -m u ß v e r w e-ige r t w e r d e n, wenn die Person, die optieren will, eine andere Staa-tsa ng ehörigke-it neben der türkisch-en bssi-tzt. Das Recht zu optieren muß -inuerhalb von zwei Jahren «ach dein Inkrafttreten dieses Gesetzes ansg e ü!b >t lverden. . Artikel 2. 3. >Nach den BchionntUng-en des Artikels 1 dieses Gesetzes soll folgenden Personen dw palästinensische Staatsangehörigkeit znerlkan^nt werden: a) Jede Person, die in gesetzlicher Ehe i-nnechälb Palästina geboren wurde nnd . deren! Vater zu dieser Zeit palästinensischer Staatsangehöriger ivar und ^entweder inne'chM Palästl-uas geboren wurde oder durch ein Nat u r a l.i s a. t i o n szerti f,i k <t.fdie palästinensische Staatsangehörigkeit erworben / lhat, au^ Grund des Ab-. satzes 1 oder 5 dieses Gesetzes. b) Jede Person' in gesetzlicher Ehe. oder nicht in gesetz-' iicher Ehe geboren-, die nicht durch-ihre Geburt oder eine spätere Berechtigung die Nationalität eines anderen Staates erworben hat oder deren Nationälität unbekannt ist. 4.1. Jede Person über 18 Jahre kann die palästinensische Staatsangelhörigkeit erwerben, nachdem ihr Antrag dem Oberkommissär unterbreitet wurde nnd dieser ihr das Ze rtisi!kat für die palästinensische Staatsangehörigkeit erteilt hat, wenn sie im Laufe der zwet I ahre nach d e m I n k r a s t t r e t e n die f c 8 G esetzes durch eine Erklärung ihren Wunsch knndgegeben hat, die palästinensische Staatsangehövigkeit, zu erwerben, und die Behörde seststellt, daß sie die folgenden Bedingungen erfüllt, nämlich: a) daßder Antragsteller iit Palästina geboren wurde und bei seiner 'Geburt oder später die türkische Staatsangehörigikett erworben hat- und >sie noch besitzt; und b) daß!der Antragsteller an dein Tage, an >dem er seinen Antrag stellte, nicht weniger als sechs Monate!ständig in Palästi-na wohnihäsi war, und e) daß der Antragsteller nicht, während er in einem anderen Lande war, eine fremde Staatsangehörigkeit erworiben hat. . .. 2. 'Eine. Person, die eimn Antrag gestellt hat und der ein ZeEfikat für die palästinensische StaatsangchöriMt in Ueberetystimmung /.mit .derl:WtimmMligeril-Wes ^Ibsatzes -HMtDratu-m des Tages an, .M^dÄn^der ''AHhAg..,MW.MfrE?'<t'ls paläftmenistscher' 'ÄaMangohLviger Wen-.. - 5. A. Personen, die in Uebereinstimmnng mit dom Absatz 2 der Wahlordnung von 1922 fü r den palästin e n s i f ch c n N a t i o n a l rat ihre Absicht kundgetan . ha-ben, für die palästi-nenstsche Staatsangehörigkeit zu optieren und ein Provisorisches StaatsangHörigkeitszertisikat erihälten haben und sich seit dieser Erklävung ihrer. Absicht ordnungsgemäß in Palästina ausgehalten haben, soll d,iefe EMärung als die in Artikel 4 dieses Gesetzes verlangte angerechnet ronten. Sie sollen, nachdend es dein Oberkommissär unterbreitet wurde, berechtigt sein, die palästinensische Staatsangehörigkeit au!s Grund dieses Absatzes zu erwerben, und der Oberkvmmissär soll ihnen ein Staatsangehörigkeitszertisikat ausstellen. 2. Eine Person, die einen solchen Antrag.gestellt hat und der ein Staatsangchörigkeitszertifikat in Uebeveinstilmnung mit kit Bestimtnungen dieses Absatzes erteilt wurde, soll von ^de.m Tage m\, an idem das Zertifikat ausgestellt ist, als!palä.stineilsifcher StaatZbürger gellen. 6. In den Artikeln 1 und 2 dieses Gesetzes richtet sich die Staatsange-Hörigleit einer verheirateten Frau nach der ihres Mannes und die Staatsa-ngehöriglkeit 'der noch nicht volljährigen Kinder nach der ihrer Eltern. Artikel 3. 7. 1. Der Oberkommissär kann das Naturalisationszertifikat 'der palästinensischen Staatsbürgerschast einer Person, die dies beantragt, erteilen, wenn er seststellt: a) daß sie nicht weniger als zwei Jahre im Verlaufe der drei Jahre, die dem Datum des Antrages unmittelbar vorausgchen, in Palästin.a gewvhnt hat; - b) 'daß sie einen guten Ruf und die ausreichende Kenntnis der englische n, h e b r ä i s ch e u oder a r a- ' bis ch e n Sprache hat; unmöglich wäre, - das .Vaterland zu schützen. Die größten Erdölvorkommen werden nun von England, und Amerika kontrolliert. Frankreich sucht sich Äon beiden unab-, hängig zu machen und forscht mit . Eifer nach neuen - Sicherungen. Es hat sich in Rumänien und in Polen beträchtlichen Anteil an der Produktion gesichert, hält dies ah^rsticht für ausreichend und ist bestrebt, in seinen' Kolonien neue Quellen anfzufinden, gleichzeitig aber auch mit England und Amerika auf deren Einfiußgebiet zu konkurrieren. Wahrscheinlich ist diese franzPsche Tendenz h-igter dem-türkischen- Widerstand -' zu suchen. Es ist' im grausamsten Sinne grotesk, daran zu denken,., daß wegen dieses Streites der. Geüerale/ und Petrolenülsachverständigen eines Tages die Bewohner einiger armseliger, weltverlorener,- - christlicher Dörfer BKHHHIH im - Taurus von Heim und Scholle gejagt werden, daß' wegen der Oelvorkoulmen in Marokko oder Syrien hausenweise Mensche:: sterben müsien. , Gerade die Vielfältigkeit der Interessen, mit denen die Militärstaaten an das Objekt ' ihres Streites gebunden sind, ist ein Motiv, diesen-neuesten Fall diplo- . malischer Berwirrungskunst nicht - so pessimistisch anzusehen. Es sind zu viele Elemente an der Frage beteiligt, und der Versuch, sie mit den Waffen zu lösen, würde gemäß dem Gesetz von der Fortpflanzung des Stoßes zu ejner nicht mehr übersehbaren .Katastrophe fihren. Da nieinand vorher wissen kann, ob Hn nicht als den letzten der Stoß treffen wird, muß wohl das Kompromiß ans ,der Sackgasse helfen. Es wird doch das-letzte Wort beim Völkerbund bleiben.