Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2307 (24.7.1925)
- Date
- 1925-07-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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I Polen: 20 groszy j Wien: Zum Abholen in der Expedition, II., Taborstr. 1-3, oder in einer Verschleisstelle (Trafik) monatl. 5 Schilling Strassenverkauf ln Wien durch die Kolporteure der Firma Goldschmied, 1„ Wollzcile 11 Mit Postversand für Wien und Oesterreich monatlich 5 Schilling Tseh e cli o- Slowakei: Mon. K 22. Jugoslawien: Mon. Din. 60. Polen: Mon. 4Zloty. Deutschland: Mon. Gm. 4, Frankreich, Belgien: Mon. Frcs. 18 Nachzahlungen bei P r e i serhOhnngen Vorbehalten Wiener orgenMmm 1 Preis England: Mon. 4 Schilling. Italien: Monatl. 18 Lire: Rumänien: Mon. 170 Lei. Bulgarien rMon.100 Lew?. Schweiz und das übrige Ausland monatlich Frcs. 5 Redaktion, Administration: Wien, II. Taborstr. 1 Telephone: 44-0-38,43-3-19 Ab 6 Uhr: 21-102, 25-2-82 IX., Universitätsstrasse 6-8 (Druckerei lg. Steinmann) Oesterreichisches Postsparkassen-Konto Nr. 150.693 Rr. 2307 Wie», Freitag. 24. 8«N 1925 7. Jahrgang Keine Milderung des Mandates. -7. W 1 e n, 24. Juli. Die Londoner Konferenz der zionistischen Führer hat in der Frage jenes Artikels des Palästinamandates, der das Rückgrat der jüdischen Aufbauarbeit in Erez Israel bildet, eine dankenswerte Einigung herbeigeführt, die die Verhandlungen des kommenden Zionistenkongresses zu einem sehr wesentlichen Teil entlastet. Die Exekutive hat die Erklärung abgegeben, daß sie bei der englischen Regierung als der Mandatsmacht keine Abänderung dieses Artikels beantragen wird. Es ist angezeigt, den Wortlaut dieser in der zionistischen Presse in den letzten Monaten so viel erörterten Bestimmung anzuführen: „Eine angemessene jüdische Vertretung soll als eine öffentliche Körperschaft anerkannt werden für die Aufgabe, der Verwaltung Palästinas in solchen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Angelegenheiten, die die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina beeinflussen können, Rat und Mitarbeit zu gewähren und unter ständiger Aufsicht der Verwaltung an der Entwicklung des Landes zu helfen und teilzunehmen. Die Zionistische Organisation soll, solange ihre Organisation und Konstitution nach der Meinung des Mandatars angemessen sind, als solche Vertretung anerkannt sein. Sie soll in Beratung mit Seiner britischen Majestät Regierung Schritte unternehmen, um die Mit- Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte zu helfen." Dieser Artikel, war bis zum März dieses Jahres nur wenig in Diskussion gestanden. Er gelangte erst in die Debatte, als auf der New-Iorker Konferenz der ^Unparteiischen" die Erklärung abgegeben wurde, die Erweiterung der jüdischen Vertretung durch Angehörige nichtzionistischer jüdischer Verbände bedinge die Abänderung dieser Bestimmung. . Wir haben damals sofort darauf hingewiesen, daß eine Zwingende Veranlassung zu einem derartigen Antrag an die Mandatsmacht nicht vorliege. Der Mandats- Vertrag, der das Siegel des Völkerbundes trägt, ist eine so große und bedeutsame Errungenschaft in unserer politischen Entwicklung, daß wir nur in der äußersten Notlage, nur unter einem Libermächtigen Zwang unsere Zustimmung zu einer Aenderung geben dürfen. Verträge sind heikle Dinge. Sie kommen in schwierigen Verhandlungen zustande und müssen so gehalten sein, daß sie einem einzigen Grundgedanken entsprechen'und alle im Augenblick denkbaren Wechselfälle auf ihn einstellen. Ein Vertrag ist ein Stück Recht, das in eine einzige Form gegossen wurde. Wird auch nur eine Schraube gelockert, so geht es so wie mit den Bologneser Fläschchen, wenn sie geritzt werden. Sie zerfallen in unbrauchbare Atome. Wird die in dem Mandatsvertrag niedergelegte Anerkennung des Zionismus als des Trägers der jüdischen Idee abgeschwächt, wird der Zionistischen Organisation das Recht entzogen, als her lebendige Wille des Judentums zu gelten, was bleibt dann noch! an ihrer Autorität übrig? Und wird die eine, die gruMegende Bestimmung angetastet, so wird ein unheilvoller Präzedenzfall geschaffen. Wir wissen aus unserer Geschichte und aus der Geschichte aller Völker, was es bedeutet, in Fragen des öffentlichen oder des privaten Rechtes einen Präzedenzfall zur Hand zu haben. Wir wissen,daß schon heute die Tendenz besteht, das nationale Heini in den Kautschukrahnien der opportunistischen Definition zu spannen und als eine Art Synagogengemeinschaftzur Erhaltung israelitisch-religiöser Lehranstalten hinzustellen. Solche Erfahrungen müssen beherzigt werden. Vir haben sie allerdings erst nach dem Zeitpunkt der erwähnten New- Aorker Konferenz gemacht und ersehen' daraus, daß Situationen, die heute unbedenklich scheinch, über Nacht einen ganz anderen Charakter annehmen rönnen. Deshalb muß ein Vertrag ein Vertrag bleiben, ein sicherer Fels in dem Getriebe des politischen Prrteienlebens. Deshalb darf man niemals ein Recht freiwillig anfgeben. , Es handelt sich, wie bekannt, darum, das ganze jüdische Volk zu dem Aufbauwerk herauzuziehen. In einem früheren Stadium war die Einberufung eines jüdischen Weltkongresses vorgcschlagen worden, der dieses Noblem zu hewÄtjgey Hätte,. Mfex gvche. Md, frucht- Die zionistische Konferenz in London. kntscheidende Wendung. Sine Erklärung der Exekutive. — Keine AbSnderuno des Artikels 4 des Mandats. — Sie Anträge der Exekutive a» dm 14. Kongreß. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Die Londoner Konferenz des Zionistischen Aktionskomitees hat die Klärung einer Frage herbeigeführt, welche 'den Verlauf des Kongresses und die Integrität der Zionistischeil Organisation schwer bedroht hat. In der Sitzung am 17. d., nach dem Referat des Präsidenten Weizmann über die Pläne der Exekutive für die nächste Zeit, richtete Ingenieur Robert Stricker namens der Opposition an die Exekutive die Aufforderung, in unzweideutiger Weise zu erklären, ob sie gewillt ist, der Erweiterung der Jewish Agency provisorischen Charakter zu verleihen, insbesondere aber von jeder Aenderung des Punktes 4 des Mandates abzusehen, welcher die Zionistische Organisation als Jewish Ageney, d. h. als den allein legitimierten Vertreter des jüdischen Voltes in der Frage des Ausbaues des nationalen Heimes anerkennt. . Präsident Weizmann erklärte sich bereit, der Exekutive den Vorschlag Strickers ' vorzulegen und einen .diesbezüglichen Beschluß dom Aktionskomitee zur Kenntnis zu bringen. Am 19. d. brachte Präsident Weizmann dem Aktionskomitee nachstehende ' , . Erklärung der Exekutive „Die Verhandlungen betreffend die Erweiterung der Jewish Ageney sind so weit vorgeschritten, daß die Exekutive die Absicht hat, dem Kongreß einen Bericht vorzulegen, auf Grund besten sie die Vollmacht verlangen wird, in der. Organisierung und Aufstellung des Council der Jewish Ageney unter folgenden Bedingungen weiter fortzufahren. 1. Der Council, der ungefähr, aus 150 Mitgliedern bestehen soll, soll zusammengesetzt werden zur einen Hälfte aus Vertretern der Zionistischen Organisation und zur anderen Hälfte aus Vertretern der jüdischen Gemeinschaften in den verschiedenen Teilen der Welt. 2. Die Methode, nach welcher die verschiedenen Gemeinschaften ihre Vertreter endenden, soll in jedem einzelnen Falle durch ein Ucbereinkommen,, in Uebereiriftlmmmrg mit den lokalen Bedingungen,, festgesetzt werden. 3. 40 Prozent der Sitze der nicht von der Zionistischen Organisation entsandten Hälfte des Connoil soll für die jüdische Gemeinschaft der Vereinigten Staaten reserviert werden. 4. Die Verteilung der restlichen Sitze sott erfolgen durch Uebereinkomen der Zionistischen Organisation mit den verschiedenen jüdischen Gemeinschaften. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht notwendig sein wird, daß die Exekutive nach Errichtung des Council der Jewish Ageney Schritte einleitet mit Hinblick auf eine Abänderung des Art. 4 des Mandates. Die Exekutive wünscht auszusprechen, daß nach ihrer Auffassung es nicht notwendig sein wird und daß es auch von keinent Gesichtspunkt aus wünschenswert wäre, Schritte zur Aenderung des Textes des Mandates einzuleiten. Wir haben zuverlässige Informationen, daß auch die Mandatarmacht derselben Ansicht ist; sie ist nicht geneigt, irgend einen Akt in Erwägung zu ziehen, der Veränderungen im Texte des Mandates mit sich bringt. Es wird jedoch als eine Selbstverständlichkeit aufgösaßt, daß, wenn unsere Verha«dlnngen bis zu dem Punkt der Annahme einer Konstitution der Jewish Ageney gediehen sind, die Mandatarmacht hierüber unterrichtet werden soll, ebenso wie wir sie stet! von anderen konstitutionellen Veränderungen im Aufbau der Zionistischen Organisation als Jewifh Ageney informiert haben oder von anderen wichtigen Schritten, die im Zuge des Aufbaues des jüdischen nationalen Heimes unternommen worden sind. Die Exekutive erklärt daher, daß sie vom 14. Kongreß fordern wird, der künftigen Exekutive die Vollmacht zu erteilen, den Council der Jewish Ageney zu schaffen und eine Sitzung des Council einzuberufen, um die Annahme einer Konstitution der Jewish Ageney zu beraten, die den Charakter eines Uebereinkommens zwischen der Zionistischen Organisation und den teilnehmenden jüdischen Gemeinschaften haben soll. Es wird angenommen, daß der Council einberufen werden soll, wenn die Zionistische Organifatiou die Mitteilung erhalten hat, daß mindestens 60 Mitglieder der nicht von der Zionistischen Organisation eingesetzten Hälfte des Council, die mindestens sechs Länder vertreten, eingesetzt worden ist. ^Die Exekutive wird ferner dem Kongreß Vorschlägen, daß die Konstitution der Jewish Agency eine Klausel enthalten soll, daß die Konstitution zunächst für eine Periode von drei Jahre« von dem Tage, an welchem sie vom Council angenommen worden ist, Geltung haben soll. Am Ende dieser Periode soll die Frage ihrer Erneuerung durch ein Ucbereinkommen zwischen der Zionistischen Organibare Gedanke hat sich jedoch bis zum heutigen Tage nicht durchsetzen lassen, woran vor allen: die als Kriegsfolge aufgetretene Verschiebung innerhalb des Judentums die Schuld trägt. Die jüdifche Wanderung hat ungeheuerliche Dimensionen angenommen und sie ist noch immer in Fluß. Die nationale und kulturelle Reserve des Judentums in Rußland ist bis auf geringe Reste verschwunden, die jüdischen Massen finden heute auch in Amerika keine Aufnahme mehr. Solange dieser entsetzliche Zustand uns bedrückt und solange wir dieses Uebel nicht in feste Uferwände fassen können, ist die Vornahme allgemeiner Wahlen, ohne die ja ein Kongreß undenkbar wäre, nicht möglich. Es ist nun der Plan gefaßt worden, die großen, außerhalb des Zionismus stehenden jüdischen Verbände heranzuziehen. Das ist im Rahmen des Artikels 4 ohne weitere Verzögerung durchaus möglich. Die Mandatsbestimmung sieht dies vor, indem sie der Zionistischen Organisation aufträgt, die Mitarbeit aller Juden zu sichern. Sie trägt ihr aber nicht den Verzicht auf die Rechte und die Verantwortung der Jewish Agency auf; die Zionistische Organisation behält ihre verantwortliche Funktion, solange sie nicht von dem Mandatar veranlaßt wird, Statut und Methode zu ändern. Es versteht sich von selbst, daß in diesem Falle, der doch nur ein Konfliktssall sein kann, nicht der Mandatar, sondern der Völkerbund tzas letzte Wort zu sprechen hätte und vielleicht wäre dann der Druck so staxk, daß ihm nicht einmal die geschlossen« Kraft der Zionistischen Weltorganisation, die heute kein Kinderspott mehr ist, Widerstand leisten könnte. Diese Eventualität sei nicht weiter erörtert. Sie besteht nicht und ‘ der Präsident der Exekutive hat in seiner Erklärung, die wir an anderer Stelle mitteilen, ausdrücklich festgestellt, daß die britische Regierung als Mandatsmacht nichts hat erkennen lassen, was auf eine Tendenz zur Abänderung des Artikels 4 schließen ließe. Das heißt: Der Mandatsvertrag wird wird nicht angetastet. krmaßigung der österreichischen Bankrate. Auf 10 Prozent. Der Generalrat der Österreichischen Nationalbank hat m seiner gestrigen Sitzung die Bankrate um 1 Prozent, von 11 auf 10 Prozent, ermäßigt. Die Erleichterung der Geldverhältnisse in Oesterreich dauert schon seit zwei Monaten an. In der letzten Generalratssitzung hätte diese Ermäßigung bereits beschlossen werden sollen. Es wurde aber damals davon mit Rücksicht darauf Abstand genommen, daß befürchtet lvnrde, daß die damals ausgebrochene Hausse durch eine solche Ermäßigung nur einen weiteren Ansporn erhallen würde. Der Nationalbankpräsident Dr. Reisch hatte sich damals gegen «ine forcierte Haussebewegung ausgesprochen. (Näheres im Jmirm des Blattes.)