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Wiener Morgenzeitung · 1925-07-17 · Heft 2300 (17.7.1925) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2300 (17.7.1925)
Date
1925-07-17
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Wien, Freitag Wiener Moraenzeitung 17. Juli 1925 Nr. 2800 Max Liebermanns Selbstbildnis für die Berliner Nationalgalerie. Aus der Frühjahrsansstellung der Berliner Akademie der Künste hat, wie I. T. A. in cid et, der preußi'che Kultusminister aus ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das Selbstbildnis van Max Liebermann angekaufr und der Nationalgalerie überwiesen. Vom Palastinatheater an das Ltaatsschauspielhaus. Das frühere Mitglied des von Direktor Gneiin geleiteten Palästinatheaters, das seinerzeit in Berlin Vorstellungen gegeben hat. Herr Gad Ehe las o, wurde, wie F. T. A. meldet, an das Berliner Sdaatsschauspielhaus engagiert. Ein Molinvirtnose attS Palästina. Der seir einem Jahre zur Vervollkommnung seiner Ausbildung das Neue Wiener Konservatorium besuchende Schüler I a r i o E s r a ch i aus Palästina wurde anläßlich der Vorführung der Violinkonzert- Hasse des Professors Pollak im Kleinen Musikvereinssaale besonders lobend erwähnt. Jario Esrachi erhielt seine Ausbildung ber^>errn M. Hopenko, dem Direktor des Konservatoriums tN Tel-Awiw. Der Erfolg des jungen Mannes ist ein Beweis kür die sachverständige Leitung der Palästinensischen Anstalt. Serichtssaal. Die beleidigte Wehrmacht. lieber Auftrag des Bundesministeriums für Heerwesen wurde gestern gegen den Chauffeur Franz Püringer beim Strafbezirksgericht 1 eine Verhandlung über eine Anklage wegen Beleidigung des Bnndeshveres durchgeführt. Nach Inhalt der vom Hcruptmann Gustav Haftel des Infanterie-Regiments Nr. 4 erstatteten Anzeige hatte Hauptmann Haftel am 28. Mai d. I eine Kompagnie durch die Blnmauergasse geführt. Plötzlich war Püringer, der mit seinem Auto ungefähren kam, abgesprungen und über die Gasse laufend knapp vor ihm vorbeigcrannt,' daß er. ihn fast niedergestoßen hätte. Auf seine Aeußerung, ob er denn nicht warten könne, schrie Püringer laut der Anzeige des Hauptmannes: „Oes wevd's es net versamen, ös Hakenkrenzlerlausbüben." Der Angeklagte erklärte, daß er den Ausdruck „Hakenkrenzlerlausbuiben" nicht gebraucht habe. Er sei allerdings vor der Kompagnie, ohne mit demselben zusainmeiMtreffen, zum Wirtshaus hinübergegangen und habe zu seinem Freunde, der ihn begleitete, noch gesagt: „Tummel di, Kleiner, daß dich net z'sammtreten." Darauf habe ihn der Hauptmann angefähren, ob er denn nicht warten könne, worauf er erwiderte: „Gar so gnädig werd's es do net haben." Den Ausdruck Hakenkreuzlausbuben halbe er nickt gebraucht, wohl aber seien aus dom Gasthaus diese Rufe gekommen. Der Angeklagte erklärt, es j-et gewiß kein Verbrechen, wenn er vor dem Offizier die Straße übersetzt habe. — Richter (Landcsgcrichtsrat Dr. Arie): Das ist es gewiß nicht. — Der als Zeuge vernommene Hauptmaim Haftel und der Wachtmeister Langisch schränkten die Behauptung der Anzeige wesentlich ein:- sie konnten nicht mit Bestimmtheit angebcn, ob der Ausdruck „Hakenkreuglaus'buben" aus dem Munde des Angeklagten gefallen war. Der Richter beschloß über 2lntrag des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs, noch drei weitere Militärpersonen als Zeugen zu vernehmen, ob der Angeklagte die beschimpfenden Aeußerungen gebraucht hat, und vertagte zu diesem Zwecke die Verhandlung. Keine Valorisierung des Kaufpreises für ein Gut. Der Großgrundbesitzer Karl Iran z in Mödling hatte im Dezember 1920, als das Burgenland noch zu Ungarn gehörte, von Johanna Wiesinger deren ausgedehnte Wirtschaft in Parnd o r s um den Betrag von lOo.OOO ungarischen Kronen gekauft und den Kaufpreis auch tatsächlich erlegt. Die damalige Grund- Vevkehrskommission versagte jedoch diesem Geschäft die Zustimmung und die Angelegenheit kam zur Entscheidung an die königliche Kurie in Budapest, welche die Genehmigung erteilte. Diese Genehmigung wurde jdoche belanglos, weil in der Zwischenzeit das Burgenland an Oesterreich gekommen war und nunmehr die österreichische Grundverkehrskommission dem Geschäft die Genehmigung versagt hatte. In der Zwischenzeit war aber der große'Kurssturz erngetreten, Johanna Wresinger erlegte die Papierkronen bei Gericht und weigerre sich, an Karl Franz einen valorisierten Betrag zurückzuzcchlen. Die von Dr. Rziha vertretene Klage verlangt nun die teilweise Aufwertung des Kaufbetrages: der Klagevertreter verwies daraus, daß die Verkäuferin durch den Zufall der Nichtgenvhmi-- gung des Vertrages über 300 Millionen Kronen profitierte. Sie würde sich auf Kosten des Käufers bereichern, da die Verkäuferin den Kaufbetrag damals verwendete, um sich ihrerseits eine Realstät in H a i n bürg zu kaufen. Das Landesgericht hatte die Klage abgewlesen. lieber Berufung des Klägers beschäftigte sich das' Oberlandesgericht mit der Angelegenheit,, bestätigte das erstrichterliche Urteil und wies die Klage gleichfalls ab. Nach Ansicht des Gerichtes ist die während des Laufes einer Vertragsgenehmigung eingetretene Geldentwertung als ein Zufall zu betrachten, denn die Beklagte nicht verschuldete, sie habe sich zur Rückstellung jenes Betrages bereit erklärt, den sie tatsächlich erhielt, und dadurch ihre gesetzliche Pflicht vollkommen erfüllt. Bollswirt. Das deutsche Auswerlungrqesetz. Annahme im Reichstag. — Große Unzufriedenheit im Auslände. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeilung") Berlin, 16. Juli. Heute wurde in dritter Lesung der Gesetzentwurf über die Auswertung der öffentlichen Anleihen angenommen. Eberrso wurde auch das sogenannte Hypothekenallswertungsgesetz für dringlich erklärt. Die Verkündigung beider Teile der Anfivevtungsvorlageu soll gelmerärsam vorgenomincn werden. Dies ist deshalb notwendig geworden, weil nach der deutschen Verfassung bei dinglicher Erklärung eines Gesetzes dem Reichspräsidenten freisteht, die Verkündigung sofort vorzunehmen oder auch zu verschieben. Präsident Hrndenburg wird nun innerhalb eines Monates zu entscheiden haben, ob er das Gesetz über die Hypothekarauftvertung einer Volksentscheidung überlassen wolle oder ob er selbst die Verkündigung rasch anordilen wolle. Sei ldem wie immer. Das Answertungsgesetz äst 'rät seiner Gänze erledigt und es ist sehr fraglich, ob tatsächlich die Bemühungen einzelner Gegner des Gesetzes aus Verschleppung Erfolg haben werden. Damit siltd alle Proteste der deutschen Börsen und auch die Warnung des Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Doktor Schach t, der sich entschieden gegen eine Arrfwertung aussprach, erfolglos geblieben. Die deutschen Börsen sind verstimmt, weil das Auswertungsgesetz nur eitle zweiprozentige Aufwertung bei neue» Anleihebesitzertt vorsieht. Die Börse hat uvspvünglich damit gerechnet, daß auch die neuen Besitzer der Anleihe entsprechend befriedigt werden würden und hat cs zugelassen, daß' sich ein lebhafter Handel in Auleihewerteil entwickelte. Die Kurse der deutschen Anlagowerte haben rät der letzten Zeit infolgedessen starke Erhöhungen auszuweisen. Durch die Bestimmung des Ausiwertungsgesetzes sind alle Käufer der deutschen Anlagewerte schwer geschädigt, da sie erhebliche Verluste erleiden müssen. Aus anderen Gründen halte sich Reichsbaiukpräsideut Dr. Schacht gegen die Aufwertung ausgesprochen. Er hat seinerzeit erklärt, daß die deutsche Finanz eine Aufwertung jetzt nicht vertragen könne. Bei seinem Gutachten schämen aber auch Befürchtungen -wegen einer eventuell ungünstigen Wirkung auf d-ie deiltsche Währung stark mitgcwirkt zu hüben. Gegen das Hypothekengesetz hat das ganze Ausland entschieden Stellung genommen. Bekanntlich haben in der Inflationszeit zahlreiche Ausläilder in Deutschland Häuser erworben. Der § 11 des Auswertungsgesetzes bestimmt nun, daß Hypotheken mit 25 Prozent anfgewertot iverden nmssen und daß dies für alle Hypotheken vor dem Jahre 1922 rückwirke. Dadurch nmssen die Hausbesitzer, lvelche bereits ihre Hypotheken seinerzeit beglichen haben, nnnmchr treu die Hypotheken rückzahlen. Sie haben damals im entsprechenden Wertverhältn'is Aufwendungen genvacht. Es ist zweifellos ein ungeheures Unrecht, daß diese Zahlungen jetzt nicht anerkannt werden. Die ausländischen Hausbesitzer haben schon seit mehreren Monaten entschieden gegen ein solches Borgehen Stellung genonmlen und erklärt, daß dies jeder rechtlichen Zahlnngsrege- Iititg hohnspveche. Es werde damit jede Rechtssicherheit eines Geschäftes in Deutschland ins Wanken gebracht. In Amerika haben sich maßgebende Stimmen gegen ein solches Vorgehen Deutschlands erhoben. Wenn iit der letzten Zeit die Berliner Anleihe in Amerika kläglich nrißlungen ist «und auch die übrigen langfristigen Anleihsversuche Deutschlands rät Amerika vorläufig geringe Anssichtell haben, so ist dies in erster Reihe auf dieses merkwürdige Vorgehen Deutschlands in der Auswertungsfrage zurückzuführen. Die Schwäche der Berliner Börse in den letzten Tagen ist auch darauf zurückzuführen, daß unter dem Eindrücke der Beratungen des Anfwertungsgesetzes große Aktienpakete aus denk Auslande wieder nach Deutschland zuvückwanderten. In Finanzkreisen des Auslandes wird befürchtet, daß die deutsche Währung durch die Aufwertung ungüitistig beeinflußt | lverden könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge rät dieser Hinsicht weiter gestalten werden. Die Publikation vollzogen. Berlin, 16. Juli. (Wolff.) Nach einer heute abends min 10 Uhr veröffentlichten amtlichen Mitteilung hat der Reichspräsident die Sanktion der beiden vont Reichstag zur Regelung der Aufwertung beschlossettcu Gesetze vollzogen nnd ihre 93<n> külldiguug veranlaßt. Die zertrümmerung des Stinner-BermSgens. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".) Berlin, 16. Juli. Die Zertrümmerung des Stinnes-Dermögens macht mvmer weitere Forffchrräte. Die Liquidation läßt sich nicht in dom Maße sortführcn, wie sie vor zloei Monaten, als die Sanierungsaktion der Berliner Banken einsetzte, geplant war. Die Wirtschaftskrise nracht cs unmöglich, die eiuzelnerl Objekte loszuschlageu'. Nur -unter großen Prelskollzessionen kömren die wertvollererl Teile des Stiunes-Besitzes Vcvkanft werden. So sind in Franlksirrt a. M. zwei Palais um einen lächerlich geringen Preis los-geschlagen tvorden. Jetzt schweben Verhandlungen, die H u g o - S t i n n e s Eise n- A.-G. all die Dortmunder Schulte-A.-G. zu veräußern. Es scheint aber der Verlauf der Verhandlungen kein günstiger zu sein. Die Schulte - A.-G. bietet einen so geringelt Preis, daß die verkäufliche Uebevtragnng der Eisell - A.-G. mit nngchoureu Verlusten für das St in nes -^Vermögen verbmldeu sein würde. Die Liquidierung eitles Teiles der Stinnes gelhörigetl Zeit-ungeil konnte bisher nicht durchgoführt werden. Uivter diesen Umständen gestaltet sich die Sanierungsaktion viel schwieriger als ursprünglich gedacht war. Jetzt werden die großen Materialvorräte sukzessive dein Markte zur Verfügung gestellt. Dies drückt natürlich aus die Marktpreise Deutschlands. Auch hier konnte vorlällfig keilt entsprechende« Erfolg erzielt itoOeit. Schwere Absatzkrise bei Krupp. Duisburg, 16. Juli. (Wolff.) Die Friedrich-Albr echt-Hütte der Firma Krupp in Rheinhausen sieht sich infolge Absatzmangels veranlaßt, zwei Hochöfen außer Betrieb zu setzen. Im Zusammenhänge damit sind ungefähr 800 Arbeiter gekündigt worden, die der Erwevbslosensürsorge zur iLast fallen. Sine Verständigung der europäischen Notenbanken. Ans Berlin wird uns telegraphiert: J,l Berlin schwe>ben Verhandrämgen zwischen dem Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Dr. S ch a ch t, demt Präsidenten der amerikanischen Federale Resewebanken, Strang, und dem Gonveritsur der englischen Bank, Mantagu Norman, wegen erätes enigeren Zusammengchens der einzelnen Notenbanken. Es handelt sich nicht um eine tatsächliche Kooperation der Noteninstitute, sondern vielmehr um: die 8lnbahmm!g. der normalen Beziehungeil, wie sie vor dem Kriege bestandett haben und-für die Ausgestaltung des iltternationalen Geldverkchres unbedingt notwendig sind. Es soll also nichts artderes als der Borkriogszustand he-rgeftellt werden. In kurzer Zeit sott auch der Gouverneur der belgischen Notenbank, Hautain, nach Berlin kommen, um ebenfalls ähnliche V-ereinbarungen milt der Detltschen Nationalbank abznschließen. Betont sei, daß zwischen den Entelltestaaten ähnliche-innige Beziehungen bereits seit längerer Zeit andauern und die jetzigen Beratungen nur den Zweck verfolgen, auch die Notenbanken der früher feindlichen Staaten dem Verkehr attzuschließen. Der neue polnische goMarlf. Milderung seiner Anwendung. Auf Veranlassung mehrerer auswärtiger Vertretungen, darunter auch der österreichischen, welche bei der polnischeir Regierung gegen die überraschende Anwendung >der mit Verordnung vom 19. Mai l. I. für eine Reihe von Waren verfügten Zollerhöhungen interveniert haben, hat die polnische Regierung nnnmchr eine Verordnung erlassen, durch welche die erwähnte Zolltarifnovelle bezüglich der zur Zeit des Inkrafttretens der Zollerhohungen bereits abgeschlossenen Geschäfte einigermaßen modifiziert wird. Ans Grund dieser Verordnung werden Waren, die v o m 1. März b i s 19. Mai einschließlich durch polnische Abnehmer in den Ländern belstellt wurden, die mit Polen eine Handefskoltvention abgeschlossen haben, denl vor der Zolltarifnovelle geltenden Zoll des polnischen Zolltarises vonr 26. März 1924 unterworfen, und zlv-ar auf Grund einer Bewilligung des Finanzlninisterinms, sofern die Erteilung der Bewilligamg in der angegebenen Weise erfolgt ist und die Ware zwecks Zolläbfertignng oder zwecks Uebcrfi'chrmlg an eines der inneren Zollämter spätestens bis 12. Oktober beim Grenzzollamt angemeldet wird. Um zu beweisen, daß die Waren in der oben genannten Zeit die Bestellung seitens der polnischen Abnehmer erhalten halben, müssen die ausläildiischen Lieferanten binnen 16 Tagen, vom Datum der Inkraftsetzung dieser Verordnung an gerechnet, den znständlgon Konsularänltern der polnischert Republik eilt Verzeichnis überreichen, das folgende Daten zu enthalten hat: a) Genaue Spezifikation der bestelltell rr-nd noch nicht gelieferten Waren mit Angabe des Namens und der Adresse des Lieferanten, der die Böstellung ansführt; b) Menge und Gewicht der Waren; e) Wert der Waren laut Bestellung; d) Liefertermin; e) Angabe des Zollamtes, bei welchem die Zollabfertigung stattfinden soll; f) außerdem müsseil dem Verzeichnis ein Original oder eine notariell beglaubigte Abschrift der Bestellung und andere Dokuntente 'beigelegt werden, die beweisen. >daß die Trans- Ihre nächste Aufgabe ist die unverzügliche Bestellung eines kombinierten Kongress-Abonnements offiziellen Kongress-Zeitung der und der „Wiener Morgenzeitung" welche während des Kongresses in bedeutend erweitertem Umfang erscheinen und u a. zu cken öffentlichen der führenden zionisti- J\Ommentare Verhandlungen MZerVieWS sehen Persönlichkeiten sowie Aeusserungen leitender Polit ker über das jüdische Problem und interessantes aktuelles Bildermaterial aus dem zionistischen Leben bringen wird. 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