Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2260 (6.6.1925)
- Date
- 1925-06-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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[Polen: 20 aroszyl IPrai» 20 fll Wien: zum Abholen in der Expedition, 11^ Taborstr. 1-3, oder in einer VerschleissteUe ^Trafik) monatl. 5 Schilling Strassen verkauf in Wien durch die Kolporteure der Firma O o I d sch mied, 1., Wolizeile 11 Mit Postversand für Wien und Oesterreich monatlich 5 Schilling Tschecho-Slowakei: Mon. K22. Jugoslawien: Mon.Din.60. Polen:Mon. 4Zloty. Deutschland: Mon. Om. 4, Frankreich, Belgien: Mon. Frcs. 18 Nachzahlungen bet P r e I u er behängen Vorbehalten Wiener orgenxeilung Engl and: Mon. 4 Schilling. Italien: Monatl. 18 Lre: Rumänien: Mon. 170Lei. Bulgarien-Mon.100 Lew«. Schweiz und das übrige Ausland monatlich Frcs. 5 Redaktion, Administration: Wien, II. Taborstr. I Telephone: 44-0-38,43-3-19 Ab 6 Uhr: 21-102, 25-2-82 IX.. Universitätsstrasse 6-8 (D uckerei g. Steinmann) Oesterieichisches Postsparkassen-Konto Nr. 150.693 Nr. 2260 SBiett, Samstag. 6. Sttni 1925 7. Jahrgang „WEDO“ LDNGENBRÄTENWDRST 99 IST OIE BESTE 1 ros» Erhältlich in ieder besseren Lebensmittelhandlang An- und Verkauf von Grundstücken in Gross-Berlin Uebernahme von KansVerwalttmgett zu günstigen Bedingungen und unter Bankgarantie LEHNER-IMMOBILIEN-ABTEILUNG Cafe Bes.: Adolfine Prohaska m I* Opernring 3 — S (gegenüber Staatsoper) Vornehmstes Frühstücks« und Famillencafö VOR Z Ü G L I CHEN schwarzen und weissen Ä4pPl0lt»t w Ersparnis || an Kaffeebohnen erreichen Kaffeehäuser, Bars,Hotels etc. mit der „ETERNA-EXPRESS-KAF FEEMASCHINE“ GEFIAWERKE A.G., WIEN,1 RinZiVr Amerika kör ein Verbot des Giftgaskrieges. Einladung zu einer Konferenz nach Washington. (Senf, 5. Juni. (Tel.-Komp.) In der heutigen Sitzung der allgemeinen Kommission der Waffanhand elskonferenz gab der Führer der Delegation der Vereinigten Staaten B u r t o n eine wichtige Erklärung ab. Der Kommission lag der bekannte Bericht der juristischen und militärischen Sachverständigen über den Giftgaskrieg vor, der in der Entschließung gipfelt, eine Kotvvention aller Staaten hevbeizuführen, welche eine gegenseitige Verpflichtung zum Verzicht auf den Giftgaskrieg beinhaltet. In. der Debatte erklärte Burton, er mochte der Kommission empfehlen, sich nicht mit der Annahme dieser Entschließung zu begnügen, sondern eine Konvention auf Grund des Artikels 5 der Washingtoner Konferenz vom Jahre 1922 anzustreben, nach der der Giftgaskrieg gänzlich verboten wird, wie sie damals von den fünf an der Konferenz beteiligten Mächten England, Frankreich, Italien, Japan und den Bereinigten Staaten auch angenommen wurde. Diese Konvention soll sofort nach Unterzeichnung aufgelegt werden und für alle Staaten zur'Unterzeichnung offen bleiben. Sollte aber eine derartige Konvention zur Zeit nicht möglich fein, dann habe er namens der amerikanischen Negierung folgende Erklärung abzugeben: „Der Präsident der Vereinigten Staaten wird glücklich sein, eine Einladung zu einer Konferenz nach Washington, die das Verbot der Giftgaskriegführung festlegen soll, ergehen zu lassen. Diese Konferenz soll zusammentreten, sobald die Staaten den Zeitpunkt für gekommen erachten und bereit sind, sich durch ihre in den Bereinigten Staaten beglaubigten Re-» Präsentanten an dieser Konferenz vertreten zu lassen." A.LEHNER&Q Berlin W9. PotsaamcrstraBe 1 punkknminanditgesellaehaft auf Aktien Telefon^jNoHsndorfjQoZÖ^o^ Das Boll in Waffe». Set Inhalt der knNvaffnungs> und Röumungsnote an SeuMand. Berlin, 5. Juni. (Tel.-Komp.) Die von den alliierten Botschaftern und Gesandten gestern dem Reichskanzler überreichte Note, deren vorläufige Uebersetzung heute fertiggestellt wurde, hat im wesentlichen folgenden Inhalt: Die alliierten Regierungen beziehen sich zunächst auf ihre Note vom 5. Jänner d. I., in der sie der deutschen Regierung mitteilten, daß der Stand der Ausführung des Friedensvertrages durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil einer vorzeitigen teilweisen Räumung der besetzten Gebiete zugute kommen zu lasten, wie er im Artikel 429 de's Versailler Vertrages vorgesehen ist. Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich,' daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, es der deutschen Regierung später ermöglichen würde, ein einheitliches, den Gedanken des; Volkes in Waffen verwirklichendes Heer wieder aufzustellen, im Widerspruch zum Friedensvertrage, nach welchem das deuffche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung int Innern und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Dadurch erhalten die föstgestellten Verstöße in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden gefährlichen Charakter. Die Eierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen derdeutschen Regierungen -und der deutschen Behörden abhängt, die se-ftgeftellten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist abzustsNem Es sei nunmehr Sache der deuffchen Regierung, die Voraussetzungen für eine schnelle RauMmg zu erfüllen, und der Eifer und die Sorgfalt, die sie auf die Erfüllung der geforderten Maßnahmen' verwendet, werden ihr selbst zugute kommen. Seine Reparationsverpflrchiungen hat Deutschland getreulich erfüllt. Die alliierten Regierungen sind daher trotz der- Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung mancher Vertragsbestimmungen berechtigt wären, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Besetzungszone zu geben, firtxröb die im anliegenden Memorandum aufgezählten Verstöße behoben sind. Dann wird die Aufgabe der Kontrollkommission beendet sein und ihrer Abberufung nichts mehr im Wege stehen. Der Note sind drei Anlagen beigefügt. Die erste führt die einzelnen Artikel des Versailler Vertrages an und stellt fest, welche Bestimmungen nach Angabe jber Mlitärkontrollkommistion von Deutschland erfüllt wurden und wo noch einzelne Ausstände zu machen sind. In. der zweiten Anlage wird eine Aufstellung der hauptsächlichsten Punkte der noch mch^ zur Zufriedenheit erfüllten Militärischen Bestimmungen bekannt gegeben, und im dritten Anhang eine ausführliche Liste der Maßnahmen, die notwendig sind, damit die militärischen Bestimmungen, des Versailler Bertrage's als erfüllt betrachtet werden können. i Einen dritten Raum nimmt dabei die Neuregelung der Polizei ein, sowie die Reorganisation des deutschen Heeres, wobei in erster Linie verlangt wird, daß die Befugnisse des Chefs der Heeresleitung den ihm durch die Verordnung vom 26. Dezember 1919 gegebenen Befugnissen entsprechen müssen, das heißt, daß er in seine alte Stellung als Chef des Stabes des Reichswehrministerimn's zurückzuversetzen ist. Gefordert wird ferner die Auflösung des Großen Generalstabes und auch an der Organisation des Eisenbahnnetzes werden einige'Ausstellungen gemacht. In den: Anhänge 3 der Entwaffnungsnote heißt e's unter anderem: Der für das deutsche Heer festgesetzte Stand von 10 0.0 0 0 Mann ist zwar offiziell nicht überschritten, aber es gibt eine sehr große Zahl von Leuten, die kurze Mrichtungsperiodeu absolvieren. Die Organisation der Eisenbahnen ist noch immer im Hinblick auf eine Mobilisierung eingerichtet und läßt das unerlaubte Vorhandensein von Reservisten vermuten. Es sind zahlreiche überzählige Offiziere und übermäßig viele Unteroffiziere vorhanden. Ferner sind Panzerwagen und Ziivilflugzeuge für militärische Zwecke in Verwendung. Zahlreiche Deutsche von hohem Rang dienen in ausländischen Armeen. Ein Kabinettsrat unter Vorsitz Hindenburgs. Heute nrittags fand unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten von Hindenburg ein Kabinetts rat statt, der sich mit dem Inhalt der interalliierten Entwaffnungsnöte sowie mit der Frage der weiteren Behandlung der Note beschäftigte. An der Sitzung nahmen auch der preußische Ministerpräsident Dr. Braun und'Staatssekretär Dr. Weiß mann teil. Ueber das Ergebnis Beratungen wurde nichts mitgetellt. Set Garantievatt. Die französische Antwort an England. Paris, 4. Juni. (Havas.) Di« Regierung hat an den französischen Botschafter in L o n d o n die f va n z ö s ische Äntwort auf das letzte britische Membvandüm gesandt. Der Botschafter wird die Note der''britischen Regierung übergeben. . „Echo de Paris" präzisiert den in der Note zum Ausdruckgebrachten französischen Standpunkt folgendermaßen: 1. die Garantie der westlichen Grenzen Deutschlands muß die Entmilitarisierung des Rheinlandes decken, 2. Die w e st li ch c n Schiedsgevichtsvertrage tritt* fett sich nicht auf Konflikte beziehen, die aus Verletzungen d e r F r i e de n s v e r t rä g e hervorgehen, die einzig und allein Sanktionen erfordern. 3. Die gleiche Regel ist auf die deutsch-polnischen und deutsch-tschecho-slowakischen Schiedsgerichtsverträge anwendbar. . 4. England muß persönliche, besondere und unbegrenzte Berpflichtungett betreffend Beobachtung der Entmilitarisierung des Rheinlands durch Deutschland und betreffend die westlichen Schiedsgerichtsverträge unterschreiben, während es für die östlichen Schiedsverträige nur eine Kollektivverantwortung haben wird. 6. Frankreich glaubt, England könne mit ihm M i l itärkonventtonen zum Zwecke einer Exekution abschließen, um die Entmilitarisieru'ngsklauseln zu erzwingen 6. Keinerlei Jnkompatibilität darf zwischen den Verpflichtungen bestehen, die Frankreich durch den Sicherheitspakt auferlegt sind, und jenen Verpflichtungen, die aus den Verträgen Frankreichs mit Prag und Warschau erfließen. Gin zweiter Garantievertrag wegen Oester, reich? Laut „Petit Parisien" gehe in London die herrschende Tendenz dahin, daß den Garantievertrag nur England, Deutschland, Frankreich und Belgien unterzeichnen und daß Italien den Mittelpunkt eines änderen Vertrages darstellen sollte, der Deutschland, Oesterreich und die Tschecho-Slowakei umfassen würde, und der vor allem zu bestimmen hätte, daß sich O e st e r r e i ch a u D e u t s chland nicht anschließen dürfe, und daß die Grenzen zwischen Oesterreich und Italien unverändert bleiben. »riand und Sharnberlaln in Yens. Genf, 5. Juni. Der französische Minister des Aeußeren, Briand, trifft, entgegengesetzt früheren Mitteilungen, die wissen wollen, daß seine Ankunft erst Sonntag abends zu erwarten sei, schon morgen, Samstag, abends, in Gens ein. Chamberlain wird für Sonntag erivartet. Regenmäntel in grosser Auswahl zu beson- SOIHIflCfStOffS ders billigen Fabrikspreisen aller Art billigst bei li Schiffmann MMNMftarfhENNV _____ II. Taborstraße 4L Telephon 47*1* 7» Rn sroi Bpi detail