Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2227 (3.5.1925)
- Date
- 1925-05-03
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2979076-2981191-2981312--22668-3010105- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Men, Sonntag Wiener Mnimemettims 8. Mat 1926 Seite 12 Serichtssaal. Lar Urteil im Ankerbrotvroreß. Generaldirektor Fried zu acht Monaten schweren Kerkers und 100 Milliarden Kronen Geldstrafe verurteilt. — Kein sofortiger Strafvollzug. Der große Prozeß gegen die Ankerbrotwerke ist nach Liner Dauer von zwei Wochen beendet. Der Verkündigung des Urteils chas wir in unserem gestrigen Blatte veröffentlichtem), lvurde mit großer Spann: ng entgegengasehen. Das Urteil selbst'hat riesiges Aussehen erregt. Der Saal war überfüllt als gestern unt 10 Uhr vormittags der Gerichthos erschien und der Vorsitzende Hofvat Schneeweiß vorerst folgenden Gerichtsbeschluß vowündete: Aus dem Strafverfahren gegen Generaldirektor Artur Fried wogen Verbrechens der Preistreiberei wird das Strafverfahren bezüglich der Zeit vom 6. September 1924 bis 9. Jänner 1926 ausgeschieden, weil die Ergebnisse des Böweisverfahrens nicht ausgereicht haben, um ein Urteil in dieser Richtung zu fällen, und die fehlenden Beweise hierfür in der Verhandlung nicht nachzu tragen gewesen wären, da 'Umständliche Berechnungen notwendig wären. Hernach vevkiindete Hofrat Schneeweiß das - Urteil: Artur Fried ist schuldig, das Verbrechen des Preiskreibereigesetzes dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit vom 27. März bis 6. September 1924 als verantwortlicher Generaldirektor der Ankerbrotfabrik 2L G. in Wien für weißes Brot Preise von 7100 bis 8000 Kronen pro Normallaib im Gewichte von 1.26 Kilogramm, demnach für Bedarfsgegenstände offenbar übermäßige Entgelte vorsätzlich forderte, wobei er gewerbsmäßig die Notlage der Bevölkerung, ausbeutete und die öffentlichen Interessen besonders schwer gefährdet wurden. Hierfür wird er zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von acht Monaten, verschärft mit einmaligem hartem Lager, weiters zu einer Geldstrafe in der Höhe von 10 Millionen Schilling, an deren Stelle 4m Falle der Uneinbringlichkeit eine Arreststraife in der Dauer von sechs Monaten zu treten hat «und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens und des Strafvollzuges verurteilt. „ Auf die Kerkerstrafe wird die Untersuchungshaft vom 9. Jänner bis 32. Jauner 1925 eingerechnet. Für die verhängte Geldstrafe haftet nach Paragraph 22 des Preistreibsreigesetzes die Ankerbrotwerke A. G. als Inhaber des öetvrebes, in welcher die strafbare Handlung begangen wurde zu «ungeteilten Händen mit dem Verurteilten. Das Urteil ist ohne Gründe einmal aus Kosten kS Verurteilten in der „Wiener Zeitung" und auf den Amtstafeln «im Gemsindchan.se des 10. und 13. Bezirkes zu veröffentlichen. Der Staatsanwaltschaft bleibt die abgesonderte Verfolgung des Angeklagten wegen des Verbrechens der Vemntrenung nach Paragraph 183 des Strafgesetzes, angeblich begangen an Stephan Mendl, Vorbehalten. .. Dagegen wird der Angeklagte von der weiteren Anklage des Verbrechens der Preistreiberei nach Paragraph 2, klbsatz 5 des Pveistrekbereigesetzes angeblich begangen auf dt« früher ^angeführten Weise, in der Zeit vom 4. Februar bis 26. März 1924. in welcher die Ankerbrotfabrik einen Bvotpveis von 7000 bis 7150 Kronen forderte, gemäß Paragraph W9, Absatz 3, Strafporzeßordnung freigesprochen. In den Gründen des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach dem Preistrerbeveigesetz ist die Uebermäßigkeit des geforderten Preises und nicht die Uelbermäßigkert des Gewinnes maßgebend. Der Vorsitzende betont, daß der Gerichtshof trotz des Gutachtens der Sachverständigen, die einen weit höheren übermäßigen Gewinn errechneten, seiner Entscheidung einen Gewinn von 500 Kronen pro Laib Brot zugrundelegte und zur Ueberzeugung kam, daß dieser Preis offenbar übermäßig sei. Der Gerichtshof hat ausdrücklich festgeftelW, daß schon ein Betrag von 400 Kronen firrden Laib Äs offenbar übermäßiger Gewinn anzusehen ist. Ter Gerichtshof ist auch zur Uetberzeu.gu.ng gelangt, daß die Bilanz den wahren Gewinn zu verschleiern suchte. Dies, nicht so sehr wegen des Umstandes, daß hohe Reservierungen gemacht wurden, sondern vielmehr wegen der Post sechseinhalb Milliarde Getreide, die' man Absichtlich verschwinden ließ. Der Gerichthos hat auch als erwiesen angenommen, daß durch das Borgehen des Angeklagten die öffentlichen Interessen gefährdet wurden. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit und das nahezu vollständige Geständnis des Angeklagten angenommen, ferner der Umstand, daß er in kau smännischen G.rarndsä tzen-ausgewachsen ist und stets geleibt hat und daher bei ihm geringere Einsicht für die Strafbarkeit seiner Handlrng bestehe. - Mit Rücksicht aus die mildernden Umstände /wurde unter-das Strafausmaß herabgegwngen, das ' sich zwischen einem und gehn Jahren schwerem Kerker bewegt. Nach Beendigung der Begründung fragt der Vorsitzende den Angeklagten: Haben Sie das Urteil verstanden? — Angerl, (mit fester Stimme):. Ja. Bevor dann der Angeklagte noch die weitere Frage des Vorsitzenden beantwortet, ob er «in Rechtsmittel ergreife, erhebt sich der Verteidiger Dr. Benedikt und meldet 4m Namen des Verurteilten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, ebenso Dr. Grub er für die Ankerbvotsabrik. Staatsanwalt: Ich beehre mich, an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage zr. richten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den sofortigen Strafvollzug gegeben sind? — Vors.: Die gesetzlichen Voraussetzungen für den sofortigen Strafvollzug sind nicht gegeben. Die Verhandlung wurde hieraus geschlossen. Der Redakteur Palhf verurteilt. Die stürmischen Szenen in der Sitzung der ungarischen Nationalversammlung vom 28. November v. I. hatten gestern ein gerichtliches Nachspiel. BekanqMch wurde damals eine Reihe von oppositionellen Abgeordneten aus dem Sitz: ngssaäle entfernt, wobei der Journalist Dr. Eduard Palyi, ein Mitarbeiter des ,M>lag" sich in die Amtshandlung der Parlamentswache einmengte. Er wurde gestern wegen Widersetzlichkeit gegen die Behörde zu vier Millionen Kronen G*■'dstrase verurteilt. Volkswirt. Lemaiogie ««d Wirtschaft. Als gestern an der Wiener Börse das Urteil gegen den Generaldirektor der Ankerbrotwevke Fried bekannt wurde, entstand eine ziemlich große Erregung im Bövfensaal. Niemand konnte glauben, daß der Generaldirektor tatsächlich zlt acht Monaten schweren Kerkers und zehn Millionen Schilling verurteilt worden sei. Es erschien jedem Wirtschaftlich Denkenden direkt absurt, daß in einer Zeit, wo die Wirtschaft Oesterreichs sich in der Regeneration befindet, wo Oesterreicher an alle Türen der Finanz des Ausbundes pochen, sich Oesterre. ch den Luxus einer Finanzsensation in dieser Form leisten dürfe, wie dies 4n der Bestrafung des leitenden Faktors der Mkerbrotwerke zum Ausdruck kommt. Bon verschiedenen Seiten wurde mit Recht gefragt, wie ein solcher Staat sich an die amerikanische Finanz wenden könnte, die das Prinzip der freien Wirtschaft auf ihr Panier geschrieben. In Amerika sind es Kauflewte, die das Kapital zur Verfügung stellen. Oesterreichische Kaufleute sind es wieder, die verurteilt wurden. Sie wurden nicht deswegen verurteilt, weil sie vielleicht irgendwie unkaufmännifch gehandelt hätten. Ueber den Generaldirektor wurde dieses harte Verdikt gesprochen, weil er das vor drei Jahren, also im zweiten Nachkriegsjahre unter außerordentlichen Umständen geschaffene Preistreibereigesetz verletzt habe. Es soll hier nicht beurteilt worden, ob die Richter mit ihrem Verdikt recht oder unrecht gehabt haben. Ter gelehrte Richter hält sich m das Heschriebene Gesetz. Er hat den bestimmten Fall unter dieses Gesetz zu subsinnmieren und da das Verfahren gegen die Ankerbrotwerke sich unter die Normen des Pveistreibereigesetzes einstigen läßt, wurde dieses Verdikt gesprochen. In dieser HDffrcht .fft der Richter wie eine Maschine, die fast automatisch arbeitet und dem freien Ermessen nur ungern Spielraum verleiht. Der Richter hatte nicht in Erwägung zu ziehen, daß dieses Preistrerbeveigesetz, das eigentlich ein Schlag gegen jode kaufmännische Tüchtigkeit und jede kaufmännische Initiative ist, daß dieses Gesetz in der Not des Augenblickes geschaffen wurde, als irregeführte Massen durch ausgeschlagene Anslagenfentste-r ihren Unmut über die Teuerung und den Nahrungsmittelma ngel Ausdruck gaben. Der Gerichtshof hatte nicht in Erwägung zu ziehen, daß dieses Preistreibereigesetz ein Nachläufer all dieser unzähligen Kriegs-- und Nachkriegsverordnungen ist, die, aus dem Geiste des absolutistischen Militarismus geschaffen, der Wirtschaft viel mehr Wunden geschlagen haben als der ganze verlorene Krieg, und die in vielen Fällen von wirtschaftlichen Laien beschloffen «wurden, die wohl in ihrem Gesetze den augenblicklichen Wivtschaftserfordevnissen der Masse gerecht werden wollten, die alber von tatsächlicher Wirtschaft und richtiger Oekonomie keine Ahnung hatten. Nach diesen Gesetzen der Demagogie, die in einzelnen Fällen wie ein Kriegsfluch die Wirtschaft belasten, wurde heute das Urteil gefällt. Allerdings mußte, um die,e Gesetzesmumie wieder zu einer Zeit auszugmberr, wo sämtliche wirtschaftliche Korporationen sich einstimmig für die Abschaffung dieser die freie Wirtschaft nur behindernden Normen ausgesprochen .halben, wo sich der Nationalrat anschickt, dieses Gesetz verschwinden zu lassen, wieder die Demagogie hevhalten. Als die neu« Regierung Ramek ans Ruder kam, da hat sie als erstes ihrer Postulate die ,^8 ekämpfungder Teuerung" aus ihre Fahnen geschrieben. Ein 'hübsches Wort, das aber nur Klang ohne tatsächlichen Wert besitzt. Die Bekämpfung der Douerung ,fft nicht ein Mt der Politik und der Verwaltung, sondern ein Mt der Wirtschaft, der in seinen Zusammenhängen von der Gestaltung der Weltwirtschaft abhängt. Aber den Massen mußte irgend ein Schlagwort zum Fräße hingeworsen werden. Es entspricht ba§ der richtigen Demagogie. So wurde nicht nur das Schlagwort geschaffen, sondern es wurde auch der Eindruck erweckt, als ob man es damit ernst nehme und auch gleich ein Preistveibereiprozeß gegen eines der bedeutendsten Jndustrieunternchmungen Oesterreichs «aingestrengt. Doch da zeigte sich Wieder die echt österreichische Quacksailberei zwischen Demagogie und Politik. Es wurden nicht alle christlichsozialen Bäckermeister Oesterreichs aus die Anklagebank geschleppt, die seit Jahren ununterbrochen das Brot verteuerten. Sie bilden doch das Rückgrat der herrschenden christlichsoziaken Partei. Es wurde nicht der früheren sozialdemokratischen Leitung der Hammevbrotwerke der Prozeß gemacht, wellche infolge der hohen Taggelder, die sie einem gewissen Großspeknlanten bezahlt, zur Brotverteuevung wesentlich beitrug und mit den Ankerbrotwerken jeweils den Preis festgesetzt hat, sondern nur den Ankerbrotwerken allein, hinter denen keine Partei steht, deren Hauptaktionär «aber ein Herr ist, der auf den sehr unarisch klingenden Namen Mendl hört. In «anderen Zeiten hätten diese Werke vielleicht auch eine alt'liberale Partei hinter sich, doch >weil das Unternehmen weder christlichsoziäl noch sozialdemokratisch geaicht ist, mußte es als Opfer der demagogischen Anwandlung >der TeuerungsbeUmpsung hevhalten. Unter diesen Umständen ist das ganze Urteil vielleicht nicht tragisch zu nehmen. Die ganze Welt wird über das Borgeihen der österreichischen Faktoren lachen, wenn es über ihr einseitiges Anklagen informiert werden wird. Und ivenn die österreichischen Verwaltungsstellen vielleicht glauben, sich durch ein solches Urteil den Nimbus der gerechten Verfolger zu verschaffen, so werden sie gerade durch ihr Vorgehen den Borwurf der einseitigen, ungerechten Verfolger hinnehmen müssen. " .... .. .... , Der amerikanische Financier, der von einzelnen östev> reichischen Unterhändlern um Gewährung von ObligatiönSkrediten an die österreichische Industrie angegangen wird, dürfte sich unter diesen Umständen nicht allzu willig zeigen,, sein Geld einem Lande zu borgen, in dem der Gewinn eines Unternehmens an stimm Produkte von 11,6 Prozent schon mit. so fürchterlichen Strafen belegt wird. Er wird sich bfftirnmt sagen, daß eine Industrie, der nicht einmal solche Gewinne zugestanden werden, znm Verkümmern verurtsW ist, daß unter diesen Umständen keine größeren Kapitalsrestvven geschaffen werden könmn, daß keine großen Aktiomn unternommen iwerden können, daß für die Gefahr eines Verlustes nicht vovgebeuyt ist. Kurz, er wird solche österreichische Unternehmungen überhaupt nicht für kreditwürdig halten und die Anleihe verweigern. Für den ausländischen Kapitalisten spielt es keine Rolle, ob ein Unternehnren lebenswichtig ist oder nicht. In einer Zeit, wo die Blockadeschranken des Krieges längst aufgehoben sind, wo aus dem Weltmarkt jede beliebige Menge von Lebensmitteln leicht zu erhalten ist, wo ein Staat durch Zölle seine eigenen Agrarier ebenso wie die anderen Industriellen schützt, in einer solchen Zeit darf kein Unterschied von lebenswichtigen und lebensunwichtigen Betrieben gemacht werden. Und wenn eine Wirtschaft nur daraus aufgepäppelt werden sollte, daß die Entfaltung der lebenswichtigen Betriebe im Interesse ihrer Entwicklung behindert wird, so ist eine solche Wirtschaft von vornherein zum Niedergang verurteilt. Alle diejeniigen, die mit solchen Pläsierchen in Form von Wirtschastsgesetzen ihrer Wirtschaft beikommen wollen, müssen unbedingt als Demagogen und nicht als Wirtschaftler bezeichnet werden. Bei solchen Maßnahmen wird nicht die Tüchtigkeit des Kaufmannes gefördert, sondern vielmehr unterdrückt. Weil es den Ankerbrotwerken gelungen ist, rechtzeitig und günstig Mehleinkäufe zu besorgen, weil sie infolge der geschickten rationellen Wirtschaftsführung günstiger produzierten, so werden sie bestraft. Weil die Hammerbrotwerke und ihr sozialistischer Betrieb infolge ihrer Groislerwirtschaft, infolge ihrer schwachen kapitalistischen Fundierung, infolge ihrer mannigfachen schweren Verwaltungssthler trotz ihres sozialistischen Betriebes das Rückschrittlichste an Wirtschaftsführung darstellen, weil die Bäcker in ihren mchygienffchen Betrieben, in ihrer Schnackerlwirffchaft unter solchen Kosten nur ein schlechtes Brot erzeilgen binnen, werben sie nicht verfolgt, denn dies -würde doch „den Untergang des Gewerbes" bedeuten. Wer die zehntägige Verhandlung des Ankerbrotprozesies genau verfolgt hat, der mußte staunen über di« furchtbare wirtschaftliche Unkenntnis, die sich in allen Kreisen geltend machte. Da gelben Buchhalter ihr Gutachten ab, die wohl mit den Zahlen glanzend umzugehen verstehen, die aber von kaufmännischer Führung, von Kalkulationen der Derlustchaneen, von den Mcklagen für eventuelle außerordentliche Betriebsverluste keine Ahnung haben. Da reden Gerichte an den Ärchverständigen und diese wieder an der Materie vorbei, und der Staatsanwalt zeigt in seinem Plaidoher wieder nur, daß man wohl vielleicht ein guter Jurist, aber kein Volkswirt sein kann. Au der Erkenntnis der gvundsächlichen Berhältnifle der Wirtschaft hat es bei allen Faktoren gefchlt. Und deshalb auch das Staunen der Börse über diese Strafe. Sie konnte es sich nicht vorstellen, daß man bei einem solchen Mangel der Beherrschung der Mlterie sich zu solch drakonffchen Maßnahmen entschließen kann. Sei dem wie auch immer. Es fft nicht unwahrscheinlich, daß in dem weiteren Verfahren die Fehler, die bisher gemacht wurden, verbessert werden dürsten. Wahrscheinlich werden die Ankerbrotwerke die hundert Milliarden nicht bezahlen muffen und auch bei ihrem Generaldirektor wird es nicht zur Abbüßung der Strafe kommen. Schon jetzt beginnt man in der Oeffentlichkeit emzusehen, daß das ganze Verfahren von Anfang bis zum Ende ein- Unsinn war. Vielleicht wird bei der Aushebung des Pveistreibereigesetzes irgend eine rückwirkende Klausel geschaffen werden. Eines aber fft sicher: die Vorgänge der letzten Zeit haben wieder gezeigt, daß, wenn Oesterreich unter Wirtschaftsschwierigkeiten zu leiden hat, nicht die Wirtschaftssubjekte daran schuld sind, sondern diejenigen, die vorgeben, die Wirtschaft regieren zu können. Dr. M i ch a e l S u s s a n. Kasiastunden der Nallonalbank. Analog wie im Vor» fahre werden für die Zeit vom 4. Mai bis einschließlich 14. September lMisenden Jahres die Kaffastunden für die Devwechslungskassen von halb 9 bis halb 1 Uhr für alle übrigen Kaffen von halb 9 bis halb 8 Uhr festgesetzt. An Samstagen sind die Berwechslungskassen von halb 9 bis halb 1-1 Uhr und alle übrigen Kassen von halb 9 bis 12 Uhr geöffnet. Fortdauernde Pfundsteigerung. Auch gestern war auf den internationalen Devisenmärkten ein weiteres Steigen des englischen Pfund zu verzeichnen. Diese SteigevMg iist in Zürich noch stärker zum Ausdruck gekommen, da der Schweizer Franken leicht rückgängig war. Alle übrigen Devisen zeigten aus demselben Grunde in Zürich ein leichte Erhoümg. Herabsetzung der Einfuhrabgabe für Kunstgegenstönde Und Altertümer. Ueber Einschreiten des Hauptverbandes der österreichischen Kaufmannschaft wurde die Ekffnhrabgabe für Kunstgegenstände und Mevtümer mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1936 auf 6 Prozent des Schätzwertes herabgesetzt. Dieser ermäßigte Satz hat vom genannten Tage an auch auf jene Be-' williglmgen Anwendung zu finden, die noch an einen höheren Abgabensiotz geknüpft wurden. Insolvenzen. Das Ausgleichsverfahren wurde Wer die Firma B'laha n. Stein. 6. Bez-, Hwschengasse 6; über Friedrich Wktting'Lr, Ledettvarenduger, 7. Bez.. Zollergass-e 18: über Barbara Soulik, HandelSftan, 8. Bez., Bürgevfpitalgasse Nr über Jakob Schneider, Kanftnantt, t