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Wiener Morgenzeitung · 1925-02-26 · Heft 2162 (26.2.1925) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
7 (1925)
Issue
Heft 2162 (26.2.1925)
Date
1925-02-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Grenzen, Pässen und Gendarmen kam, vertranten diese Zurückgebliebenen auf den Friedensvertxag und den Billigkeitssinn der an der Donau gebildeten Republik. Der Friedensvertrag hatte vorgesehen, daß diese Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie Angehörige dieses Staates werden sollten. Es wurde ihnen eine gewisse Frist hierfiir vorgeschrieben. Aber der Friedensvertrag war von Männern gemacht worden, denen die Loshaste Denkungsart des österreichischen Nationalismus unbekannt war. Der Optant erhielt den Auftrag, nachzuweisen, ob er nach Raffe und Sprache der deutschen Mehrheit der Bevölkerung zuzurechnen sei. Aller Spitzelgerst, alle Berusstvatscherei, der Greisler ' und Hausmeister kam in Bewegung, um den Optanten das Loben zu erschweren. Als diese Klippen überwunden waren, an denen viele Existenzen zerbrachen, kam das große Vakuum. Die Regierungen Renner und Mayr halten versprochen, ein Heimatsgesetz zu schaffen, das für alle gelten sollte, die sich aus allen Wolfsgruben der Bureaukratie in die Bürgerschaft gerettet hatten. Dies war durch die inzwischen erfolgte Umformung der Staatskonstruktion notwendig geworden. Aus der kleinen Republik waren sieben Bundesländer geworden, alle eifersüchtig aufeinander und speziell aus. Men. Die vielen Optanten- Altansäffige, Beamte und während des Krieges Zugewanderte, mußten in dieses Gefüge eingeordnet werden, da die Anerkennung ihrer Option ihnen noch kein weiteres Recht gab. Denn in Oesterreich besteht .noch weiter der aus der alten Leibeigenschastsgeit vererbte Begriff der Zuständigkeit, die bestimmte, auf welchem Gut jemand zu roboten hatte. Entwich er aus dem ihm zugewiesenen Raury, so beförderte ihn die obrigkeitliche Polizei mit Nachdruck wieder an den Ort der Zuständigkeit. Auch die Monarchie konnte sich trotz Parlamentarismus, Verfassung und Stvatsgrundgesetz von dieser schönen Einrichtung nicht trennen, weil sie die Macht der Polizei und der Obrigkeit befestigte. Und nun haben wir eine RePuÄik, einen Bundesstatt und die Zuständigkeit. Diese aber nicht für die, die aus kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen Wert darauf gelegt haben, österreichische Bürger zu weicken und mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen an dem Aufbau des neuen Oesterreich mitzuarbeiten. Me haben durch die Option bewiesen, daß sie Freunde des Staates sind, und dafür werden sie gestraft. Sie haben keine Zuständigkeit und sind im gegebenen Fall der Ausweisung durch die Polizei ausgesetzt. Es fft an sich schon ein Me WM der Manzen. 8in jugoslawisch-griechisches IefenfivbSndnis gegen die Türkei. Paris, 25, Februar. Die „Information" meldet «ns London, daß Griechenland und Jugoslawien nunmehr das Defensivbündnis gegenüber der Türkei abgeschloffen haben. Sin gleichzeitig zustande gekommenes Handelsabkommen rünm« Jugoslawien eine Reihe von Begünstigungen in Saloniki und auf der nach Saloniki führende« Bahnlinie ein. Der Defensivvertrag sei für Jugoslawien von besonderem Jntereffe, da sich dieses Land . mit der Türkei noch im Kriegszustand befinde. Griechenland sichere er-die Mitwirkung der jugoslawischen Armee zu. Die griechische Regierung werde infolge dieser Unterstützung die Reservisten, die bereits seit drei Jahre« unter den Fahnen stehen, demnächst beurlauben. Die wichtigsten Verhandlungen über den Militär- Vertrag und das Handelsabkommen seien in L o n d o n vom griechischen Gesandten geführt worden. Der Vertragsabschluß sti v o n d e r v ritt scheu Regt erungbegünstigt worden, da diese darin ein Gegengewicht gegenüber eine» türkisch-italienischen Entente erblicke. Der Hafen von Saloniki. Athen, 26. Februar. (Tel.-Komp.) Die Regierung ha. den Gouverneur von Saloniki angewiesen, den s urslawischen Behörden die Freizone im Hafen von Saloniki, die -durch den griech-isch-süds«wischen Vertrag Südslawien zugewiesen worden ist, abzutreten. Das zur Uebernahme der Verwaltung erforderliche ' technische Personal ist -bereits aus Belgrad in SailorvLk' eingetroffen. Die Patriarchenfrage. London, 25. Februar. (Tel.-Komp.) Nach einer Meldung aus Konstaniinopel hat der Mali von Konstantinopel den.heiligen Synod aufgefordert, sofort an die Neuwahl e i n e s ö k u m e n i s ch e n P a t r i a r ch e n zu schreiten. Es scheint, daß die Türkei, damit den Völkerbundrat, der am 9. März zusammentritt, vor ein F a i t a c c o m p I * stellen wird. tzorthl^ ^Oätztreform".! -. Budapest, 25^ Februar. - (U. /T.'--K.--B.) Die Regierung vewAMtcht' hMist abends An^'M«$1*« ch.t i.} e h-, e n tw u r s. Danach ist ' jederÄ Jahre alte Mann Wahlberechtigt," der 'M ' z'e h n Iah rem ungarische r Staatsbürger, seit zwei Jahren in derselben Gemeinde wohn h a f t ist und die r B o l k s s ch u lklaffe n absolviert hat. Bei Frauen ist das aktive Wahlrecht an; die-Erreichung d?s 30. Lebensjahres und an die Absolvierung von"fechs Bolk sschulklasfen gebunden.- Astütter, von drei Kindern und,. Frauen, die. sich; selbständig versorgen, braatchen nur vier Bölksschnlklassen. absolviert zu haben. Wsolventen von Hochschulen sind ohne Ansehen-^ 'Mters .und detz Geschlechtes wahlberechtigt. Wählbar sind nür aktiv Wahlberechtigte nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Einteilung der Wahlbezirke wird durch ein erg e. n.e s G ef e tz. erfolgen. Die Stadt Budapest wählt nach, demLisfettwahlfyftom 25 Abgeordnete. In Budapest und Umgebrtng, ferner in allen Städten und in fünfBevgwevksbeziicken' erfolgt die Mstimmnng geheim. (Auf dem Lande bleibt das alte System der nicht geheimen Wahl. —: Die Red.) Es. ist W a h lp f l i ch t vorgosvhen. . . Der Entwurf enthält die Nouevung, daß die Abgeovdtveten einen E rd auf den ungarischen Staat und auf die ungarische - Verfassung alktzullegen haben. Das Unterlassen der Ablogung' des AbgooÄ-neteneides hat den Verlust des Mandats zur Folge. Die TätWA der Abgeordrreten muß frei von.jedem?fremden Einfluß sein. Wers-Mgen von außerhalb des TlbMordnoteuhaufes st.'henden Faktoren dürfen nicht entgegengenonnnen und es darf ihnen, insbesondere auMrchi'schen Personen, Behörden oder. Institutionen, keine. Rechenschaft abgelegt werden. Wer, sich gegen di.se Bestimmungen oder gegen seinen Eid vergeht, erweist sich', feines' Maindatt' uiUv'ürditz,. düs AbgeördnetenhaiK kann. strn Mandat, für er lo sch e n erklären. Die stre^EtD -weistausgeschlossenen Abosordneten genießen nicht den Schutz des Jmmunitätsrechtes. , Das' neue Wahlrechts^esttz tritt gleichzeitig mit dev^ Gos.tz über das Oberhaus in Kraft. Ser deutsch-rumiiuische Wirlschaftrkouflikt. Bukarest, - 26. Februar. Die Agentur Ori-snt-Radw msl» bet: Die Nogierung hat in dem w i r t f ch a f t l i ch e n K o nflikt mit Deutschland noch keine Maßnahmen ergriffen. Auch Mt man hier die Drohungen von-deutscher Seite nicht für schr ernst, zumal durch die seitens Rumäniens geplanten Maßnahmen Deutschland die empfiMichsten Verluste evl-eideu würde. Die aimtlicherr Kreise zeigen keine Eile, Z wa ng s m a ß nah m e n 'zu ergreifen, doch -sind sie stst entschlossen, es zu tun, wenn Deutschland in der Nichtanerkennung der Rechte Rumäniens verharrt, die zu negieren Deutsck land bis in die letzte Zeit selbst nicht gedacht hat. Die deutsche Morgan-Anlelhe. Paris, 26. Februar. Wie aus Now-Aork gemeldet tmrd^ hat die Bank Morgan mit ihrer letzten Goldstndung von z w e i e i n h a l b M i l l i o n e n Dollar nach Berlin nun die Stimme von fünfzig Millionen Dollar übermittelt, die vereinbarungsgemäß von der hundert zeh n Millionen betragenden deutschen Anleihe der Reichsbank zur Schaffung einer Goldreserve für die neue deutsche Währung zur Verfügung gestellt werden sollte. Der Rest der Anleihe bleibe als Kredit der deutschen Regierung in 9tsw- Aork deponiert. ■ . ‘ Skandal, daß ejn republikanischer Staat die Ausweisung handhaben läßt. Im Falle der Optanten wird dieser Skandal zrtr Lächerlichkeit. Gestern gab es vor einem Wiener Gericht eine Demonstration dieses ungesetzlichen und zugleich Unsinnigen Zustandes. Eiu avnter Teufel, Optant, der durch die Option ftir Oesterreich sein ursprüngliches, durch den Kriegsausfall bedingtes Heimatsrecht verloren hatte, in-Oestereich aber nirgends. zuständig geworden war, wurde aus Wien ausgewiesen, kam zurück und geriet nun in die Maschen des Gesetzes. Der Richter' sprach aus, daß der Fall dem Staatsgrundgesetz über die Freizügigkeit widerspreche. Er vertagte das Urteil. Dieses Erkenntnis ist eine, übrigens nicht vereinzelte Kritik des obrigkeitlichen Zögerns. Welche Gründe bestehen eigentlich dafiir, daß das Gesetz über die Heimatszuwtzrfung der Optanten noch nicht vorgelegt wurde? Es ist kein Geheimnis, daß die verschiedenen deutschnationalen Jrredentavereine ein Veto eingelegt haben. Es sind ausgesprocken äntijüdrsche Einftüffe daftir maßgebend, die es verhindern wollen, daß die jüdischen Einwohner, deren Option trotz aller Winkelziige der listigen Staatsjnriften angenommen, werden mußte, zu zuständigen Vollbürgern werden. Aber wie immer ist aucy hier der Antisemitismus ein Anlaß, unter dem mcytsüdische Personen leiden. Die Optionspraxis des Herrn Waber wirkte sich an armen deutschen Proletariern aus Jugoslawien und der Bukowina aus. Der Ausweisnngsfall. den wir hier erwähnen, betrifft wieder einen sogenannten Arier aus der Tschecho-Slowakei. Der Optant ist, wie man sieht, rechtlos. Deshalb ist es hoch an der Zeit, daß die Regierung eMich ihr Wort emlöst und so viele Einwohner von der Gefahr der Ausweisung befteit. . Frühjahrs-Neuheiten SÄKM Mn II. TaborstraSe 48 47-1«?• En eres Cn cietali 484363^223136^3491983788595^^47945 2323235348535323235348532353534848232348 53532348532323484823535348234823235348

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