Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 2050 (1.11.1924)
- Date
- 1924-11-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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■’r.y™?.*!?"?/ ' Sette 2 Wien, Sa Mag stärkerem Mßtrauen bsseett und für sie entfällt jede parteipolitische Rücksicht auf die deutschen Arbeiter. Sie werden auch zu RuWand bestimmter ° sprechen, aus der Berschiedenhett der Weltanschauung heraus, aber auch aus dem Empfinden, den groben Fehler Mae Donalds . an seinen Uvhwepn zu rächen. Ob dies den Vertrag in - Fragestellt, ist zweiftlhaft. Denn die Anerkennung der - Sowjets durch Herriöt schafft eine Tatsache von großer Bedeutung, und die französischen FinanMise würden gerne/ wenn sich die MöglWeit bietet, das Geschäft mit Rußland machen,' das sich England entgehen läßt. In den Orientfvagen ist die Regierung Mac DonaSds immer nur gemäß den PriMpien des Lebens- - rttteresses vorgegangen. Diese Prinzipien sind stets, außerhalb der Parteikbekenntnisie geblieben und jede enMche OrientpoMk war daraus bedacht, die Kontinuitäten bezug auf Indien und das Mittelmeer nicht . abreihen . zu lassen. Daran kann nichts geändert werden -und die Konservativen werden nichts verleugnen, was .^« ^Dst x^an und geschrieben und was Mac Donald M Me der Men in Rumänien. Zum Kapitel Staatsbürgerschaft. Man war in Westeuropa gewöhrch mit dem Begriffe Wmnänien immer die Judenfrage zu verknüpfen. Dieser Zustand dauerte. er» halbes Jahrhundert. In der. Tat LegchDtzte die Hage der Juden ttn Königreiche nicht ttut die jMsthe» Organisationen Westeuropas und Amerikas, sondern auch Fürsten und Diplomaten der Weststaaten. Diesem ungesunden Zustande machte' der FrichenSverttag von Saint- Mermain ein Ende. Die Juden ganz Rumäniens erhielten ihre. Bürgerrechte. Mit einem Federstrich schien die Emanzipation vollzogen zu sein. In der Tat ratifizierte das rumänische Parlament diesen. Vertrag und die Judenfrage wurde aus per Welt geschafft. Dieser Zustand sollte nicht lange anhasien.Die liberale Partei Rumäniens kam «ns Ruber und rollte, abermals die Juden frage auf. Das neue Parlament erklärte sich Äs Konstituante und gab dem Lande, eine neue Verfassung. Die Judenfrage fand ihre Regelung in einem speziellen Paragraphen, der alle früheren königlichen Dekretgesetze bestätigte. Bezüglich der Juden in den angefchlossenen Provinzen gab der damalige Justiz minister Flor escu. eine Erklärung ab, daß er sich an den Friedensvertrag halten werde. Jedenfalls regelte kein Gesetz ihre StEung. im 5^ande. Durch diese Neuordnung verstieß Sdnnänien gegen die Bestimmungen des Art. 1 des St.-Germainer Äertyages,' in welchem eS heißt, daß kein Gesetz, keine Verordnung yd« amtliche Handlung die Be- Mmmungen des oben genannten Vertrages aufheben kann. Die Früchte der neuen Verfassung zeigten sich mrch bald. ES wurde ei» G es etz üb er die Erlangirng der StaatIbürgersch aft erlassen, nach wüchem ungefähr tOO.ÖOü Htth ien m.Sn Neuen Provinzen ihr Bürger- Hdjt v erlirren und,für sta ateutos erklärt werden Gemäß.den Bestimmungen des im „Monitorul Oficrcll" Nkr. 41 vom 20. Februar 1924 kundgemachten Gesetzes be-. treffend die. Erwerbung und den Verlust der rumänischen Staatsbürgerschaft werden nachstehende Personen rumänische Staatsbürger werdenr - . a) In BeßaraLien alle jene, welche dort ihren Wohnsitz spätestens am' 18. November 1918 aufgeschlagen haben. b) ' In Siebenbürgen (Banat)' usw. alle jene Personen, die ihr Domizil in diesen Gebieten am 18. November -1914 hatten. . c) In der Bukowina nur jene Personen, welche im Lande spätestens cm 18. November 1908 ihren Wohnsitz hatten. Fürs Reg at (Altrumänien) gelten die Bestimmungen des Art. 133 der Verfassung. (Bestätigung aller königlichen Dekretgesetze.) Das Gesetz hinsichtlich BeßarabienS scheint «och am günstigsten zu sein, da bas gewesene russische Kaiserreich den Begriffs „Hermatrecht" nicht kannte, hingegen stützen sich die Verordnungen m der Bukowina mH das österreichische HeimatSgesetz vom Jahre 1896, welches die. Bestimmung enthält, daß jeder Oesterreicher, welchen - sich in einer Gemeinde zehn Jahre freiwillig und ununterbrochen aufhält, den Anspruch auf Anerkennung des Heimatsrechtes in dieser Gemeinde hat. In Ungarn bestand ein analoges Gesetz, welches nur einen vierjährigen Änfenthcklt zur Erlangung des Heimat- «echtes in einer Gemeinde vorsah. Somit gilt in Sieben^ bürgen und im Banat das Jahr 1914 als Stichjah'r. Rach diesem neuen Gesetze werden nachstehende Personen die rumänische Staatsbürgerschaft verlieren: , Alle.jene chemaligen österreichischen Staatsbürger, welche ihr Domizilin der Bukowina nach dem Jahre 1908, in Siebenbürgen nach dem Jahre 1914 und in BeßaraLien nach dem Jahre 1918 .aufgeschlagen haben. Ja sogar ein großer Teil unter Lenen, Üe ihren Wohnsitz an den oben fixierten Terminen, in den genannten Provinzen hatten, aber nicht volljährig waren. Schließlich alle jene in den genannten Territorien geborene Juden, deren Mütter aus anderen seinerzeit österreichischen Provinzen stammen und nqch jüdischem Ritus getraut, wurden. Es soll noch hervorgehoben werden, daß in vielen Gemeinden infolge der Russeninvasionen die Metriken verloren gegangen sind und auf diese Weise die Erbringung eines Nachweises über das H.eimatsrecht sehr erschwert ist. - . - Es ist nun klar, daß dieses Gesetz in krassem Widerspruche zum Art. 7 des St.-Germainer Vertrages und zum ZusaHantrage über den Minoritätenschutz.' .Art. 3 steht» Wler-.c? •V: 1. November 1924 Nr. 9080 Schuhei mit eingebaüte'ffl Gummi-Absatz MM!? Cs soll «och HervoMhoben werden, daß zur- Zeit des JnkräfttettenS^'deS MKtiMÄ.^von-?St.-GerHain. die. Behöbden alltn jeüen- Personen, welche danials ihr Domizil in den Provinzen'Rumäniens hatten und ftir btefeit Staat o pstierte«,. Stantsbürgerschaftssch eine a:rs-r gefertigt hMn und,so fte zu sollen rumänischen Staatsbürgern machten. SU dieser Zeit haben diese Staatsbürger Deputierte in drei Parlamente gewählt, Militärdienste geleistet, Steuern gezahlt und nun sollen sie durch das gegenwärtige Gesetz ihre St aa ts b ü r g er sch a f t v erlie re n, oHut füt einen anderett Staat optiLten zu können. - - . So haben durch das Gesetz tausende jüdischer Bürger den Termin der Optiernng für andere Sukzessionsstaaten verspätet, weil sie der berechtigten Msichi waren, baß..ihnen der St.-Germainer Friedensvertrag die rumänische Staatsbürgerschaft garantiere. f' Heute sind sie zu Fremden gestempelt, sind den Launen der niederen Behörden unterworfen, genießen nicht den Mieterschutz,'haben kein Anrecht, daß ihre Kinder if f fentl ich e Schulen besuchen und können Überdies jeden Tag über die G r e n z e a b g e s ch o b e n werden. . Abgesehen vom Minoritätenschutzvertrag steht dieses Gesetz in krassem Widerspruch zu den allgemeinen Begriffen des internationalen Rechtes, daß ein Individuum eine Staatsbürgerschaft verliett, ohne eine andere zu erhalten, ferner. daß bei Besetzung eines früher einem anderen Staate gehörigen Territoriums die Bürger alle ihre früheren Rechte beibehalten. Gegen die Durchführung dieses Gesetzes wurde von j üdischer Seite mehrmals Stellung genommen. Die zionistische Lrndesorganisation der Bukowina mit ihrem Präsidenten Dr. Mäher Ebner führt einen scharfen Kampf gegen die Regierung, nimmt in der Presse und in Volksversammlungen Stellung, intervenierte auf telegraphischem Wege beim König und beim Ministerpräsidenten; in letzter Stunde ist noch eine Abänderung dieses Gesetzes möglich. Auch der jüdische Rationalverbau d für Srebenhürgen.hat.Schritte zur Beseitigung dieses Gesetzes eingelvitet. Der Erfolg bleibt vorläufig abzuwarten. Jedenfalls beschäftigt die Staatsbürgerschaftssrage die Juden des ganzen Landes, welche die Beseitigung des Gesetzes fordern. . , Dr.-M-amfred Reifer.. reine Zcdakvolle, Ia Qualität K 840*000 ■tarne Feinste Seldenflor-DamensSrümpfe früher K 53.000 / fetzt K 45.000 nur L Trattnerhof 2 (Graben) Der Jüdische Nationalrat wird nicht legalisiert. lass- Kowno, 27. Oktober. (I. T. A.) Die Verfasfüngskommriffion des MMschen Sejm hat m ihrer letzten Sitzung den G«<setzent!impvs Aber die Legalisierung des Jüdischen Natisnalrv-ies Litauens abgelehnt, Der MinistevpMrdent GaÜwauvwski, der Mer sehr vechts sieht, verteidigte das Projekt gegen seine Parteigenossen, indem er daraus hrnwies, daß dasselbe der Bersassung entspreche. In der gleichen Sitzung wurde das von der Rechten emgebrachte, von den Juden bekämpfte Gesetz emer jüdischen Gemeindeordnung «angenommen. Laut diesem Gesetz 'haben in jeder Stadt mehrere Gemeinden Platz, aber nur als private Vereine ohne öffentllch-rechKchen Charakter. Diese Gemeinden haben auch n s ch'i das Recht der --MiNgsweifen Befteuevung. Sollten diese Beschlüsse vom Pkennm des Sejm angemmmen werden, wogegen Vanm noch ein Zweifel besteht, so' würde dies das vollkommene Ende der jüdischen Autonomie bedonten. Der Nationalrat unter Anklage. Ulaßnahmen gegen jene troffen,. die durch ihre Pvopagalchc» moralische Urheber des Attentats von' Jassy zit' hetvachte, sind. Wenn nötig, wird m allen UwiverjitLWtLvteN^ tot llahntszidstalnd verhängt werden. '?!. - > Eine Erklärnng Bratianns. (Eigendienst der „Wiener Morgenzeitung".)^' t In B^eanttvortung einer Interpellation des Abgeordnete U-N'wersitätIpvo'fessors Bu j 11 betreffend die EMwridNltg de» PoltzechrüfÄten Von Jassy erwiderte der MinisterprLsi> de nt, er nchm« die Wicht auf sich, die Oüdnmrg tzNld Sicher heit gegen alle Anschläge, v o n wo sie au ch f komm e, mogitzn, zu schützen und nicht nur die Attentäter, sondirn ctltdf die %oralischen Urheber verantwortlich $ machen Wenn die geltenden Gesetze als für bimsen Zweck unMäNgliä befunden würden, werde er vom Parlament die Votierunt eines neuen Gesetzes verlangen. . Der Wischr IevuUertenrat i» LsuSon. Der MinoritLtenschuh. London, 30. Oktober. (I. T. A.) In der Tagung de» Jüdischen Depntiertenrates (Jawish Board of Deputies) vom 20. Oktober wurde zunächst der Bericht des Rachts- Und Pärlamentskomitees verlosen.. Es wird in Aussicht gestellt, daß das Komitee alle 'MsivenglU-ngen vwchoN wird, um eine AibändevMy der strengen Verordnungen über die Einreise von Au l ä n de r n hetibsizusühven. .Herr d'Avigdor Goldsmid erstattete fodmu den Bericht des Joint Foreign Committee (Auswärtigen Komitees). Ueber Herrn Lucien Wolfs Mission während der fünften' Tagung des BAkerbnudos wurde berichtet: Herr Lueian Wolf hat eine Beschwerde gegen daS griechische Sonntagsruhegesetz in Saloniki Mrtevbroitot. G§ ergab sich, daß die Fragender Sonntagsmbe *tn den Mirrdorheitsbüstvmmungien des VAkerbundes nicht präzisiert ist, weshallb der Völkerbnudvat nicht ewschveiten kann. Herr WoNf trat deswegen in fve-undschaftliche ÜnterhaMungen mit der griechischen Delegation, die ihm gerb entgegensam. Bevor Herr Wolf Genf verließ,'würde'iW Pott Herrn Ts »n de ros. vÄn g-rirch^ch^n ^mänHminvsttt, versichert» daß das Koibinett dom Parament -befriedigttwv Vorschläge zur Modisiziemivg des SonntagSvuhegoseheS unterbre-itell 'werde. Herr Lucien Wolf tzwtte in Genf eine Hntervedu,nmit dem Grafen Apponhi, dom Chef der uingavifchen Delegation für den Vülkkrbuind. Herr Woikf schllttg vor, -ungavifche Regierung möge dom, JnttvnattanWen GevichtWf die Frage uinitevbreitet, ob sich ^das Numerusclausus-Gesetz mit den MmderlheMbruseln Vertrages ton. Trianom veveinbarm läßt. Indessen'MM Her'r^Lueien. Wolf mit döm Mkvetaviat des 'VAMVbN'ndest die Richtlinien des Appells festgslegt, den >das - JoW Foreign Committee dam Volkevbundeat z>n «untevbveiten 'hätte, wenn die nugaüische Regierung die Annahme des Vorschlages des Komitees ablehnen sollte. IN einer Unterredung mit Herrn D u e a, dom Minister für auswärtige Angelegenheiten Rumäniens, wurde ein endgültiges Einverständnis darüber erziolt. daß sofort einbesondere Kommission eingesetzt werden Bürgerschaftsgesetz prüfen und den Uebelständen abhclsen wüvde. die die Boschwerdelc im Zufanr-menhang mit dom solle. (Siehe unseren Artikel.) Betreffend das Polnische Büvgerschaftsgesetz gab Gcaf Skrzhnski. der Polnische auswärtige Minister, die Versicherung, daß er nach seiner Rückkehr mch Warschau die Angelegenheit ausmhmen und alles tun werde, um die Juden zufrieden zu stellen. Herr Lazarus lenkte die Aufmerksanckdit auf die Verschärfung der Lage der Ju>den in Litauen. Hoethtzs Stvdrnten gegen die Lemftelhrit. (Eigendienft der „Wiener Morgenzeitung".) Budapest, 31. Oktober. Die Studonteaschast der Oedenburger Bergwevksakademie hat gestern beschlossen, den vom Kultusministerium geforderten R eversbogen, in den: sich die Studenten verMchten, die Lernfreiheit an der Mademie zu respektieren, nicht zu unterichveiben. Dagegen eMarten stch die Ver« treter der Hochschüler bereit, die Vorlesungen z A besuche n, falls ihnen die Unterschreibung des Reverses erlassen wird. Der Rektor der Monwlrrakademie nahm dwsen Beschluß der Studentsnschaft zur Kenntnis. Dii Ewtscheidll-ng des U-nterrichtSmiwisteviums ist »wch ausständig. Die beiden jüdischen Hörer der Akademie, gegen deren Anwesenheit 'bei den Vorlesungen die Studentenschaft den Proteststreik eingeÄtet hatte, >haben be'kamM-ich dem Reltovat zur Kenntnis gebracht, daß sie von ihrem Rkcht, die Vorlesungen zu besuchen, unter allen Umständen Gebrauch machen wollen. Gegen den Mtionsans-schuß des liquidierten Jüd ischen Rativmlrates wurde ein gerichtliches Verfahren emgelei-tet. Jnkrimiert ist der Aufruf, dev mch der Auseinanderjagung des Nationalrates d>urch Polizei au die jüdische BevöMvmg erlafsM worden ist. Segen die «MemNschen Hetzer i» RnmSnren. DiSziPlinarmüßnahmen gegen Hetzprofessoren. (CigeNdienst der „Wiener Morgenzeitung".) Bukarest, 31: Oktober. Der Mnistorrat beschäftigte sich gestern mit den Maßncvhmen, nm wt-itere antisemitische Ausschreitungen zu vechintzern. Eswechm.. - D i s.z-.t.tzl-j üä t*. MiLitSrische Ehren für tote Juden. Das offizielle Ungarische TolegiMphon-KorresPondSE Bit-rcfliu meldet heute, daß aus Italien 18 Kriegerleichen nach Buidapest überführt wurden, wo i>hmn große. , milr« tzä-rische Ehren erwiesen wurden. Bon den 18 toten'Kvie-' gevn sind vier Juden. Dätz matt toten Juden auch in Budapest Ehren erweist, wäre an sich nichts Besonderes. Daß aber Hvon- 18 giesallsmn Frontsoldaten vier Juden sind, müßte Wohl allen Rassenschützlern wegen ihrer verlogenen Phrase von der Drückebergerei der Juden i.m Kriege die Schamröte ins Gesicht jagen. SÄftrn ste eiut'C-r sittlichen Kundgebung überhaupt noch fähig stttd.