Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 1994 (2.9.1924)
- Date
- 1924-09-02
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Wien, Dienstag Wiener Morgenzeitung 2. September 1924 Nr. ISA Serichtssaal. Stürmische Kundgebungen der Einleger der Bokibank Heimat. Der Zug zur Staatsanwaltschaft. Gestern vormittags sollte die AusgleichStagsatzung der Oesterreichischen BolkSbank Heimat stattfinden, doch hatte die Ban? im letzten Augenblick ihren Ausgleichsantrag zurückgezogen. Es geschah dies so spät, daß nicht mehr Zeit blieb, die Gläubiger zu verständigen, daß nach der Vorschrift des Gesetzes daS Ausgleichsverfahren eingestellt sei und mithin auch die AuKgleichstagsatzung entfalle. Infolgedessen hatten sich im Gebäude des Handelsgerichtes gegen 10 Uhr etwa hundertfünfzig Gläubiger eingefunden, deren ohnedies vorhandene Erregung durch die affichierte Verständigung von der Zurückziehung des Ausgleichsautrages und dem Unterbleiben der Ausgleichstagsatzung mächtig gesteigert wurde. ■ Nach kurzer Beratschlagung begab sich die angesammelte Menge zum Ausgleichskommissär Oberlandesgerichtsrat Cu ckovic, und hier beschwerten sich zunächst einige Gläubiger in sehr heftiger Weise darüber, daß die Behörden „so einen Schwindel" dulden. Zwischendurch erschollen Ruse: „Wr bestehen darauf, daß diese Leute eingesperrt werden!" Und unter Weinen und Schreien klagten Frauen, daß die Heimat sie um ihr ganzes Vermögen gebracht habe. Oberlandesgerichtsrat CuÄobic setzte den Leuten auseinander, daß nach dem Gesetz die Einstellung des Ausgleichsverfahrens erfolgen mußte, weil ste als Konsequenz der Zurückziehung des AusgloichSantrages bedingungslos vorgeschrieben ist. Strafrechtliche Verfügungen fallen nicht in die Kompetenz des Handelsgerichtes. Auf diese Aufklärung rief jemand: „Dann gehen wir alle zur Staatsanwaltschaft!" Nach wenigen Minuten befand sich die Menge auf der Straße, wo sie sich unter großem Aufsehen in Viererreihen aufstellte, um zur Staatsanwaltschaft uich zur Polizei zu gehen. Eine Abordnung begab sich zur Staatsanwaltschaft, bei der bereits seit einiger Zeit eine Untersuchung gegen die Leitung dieser Bank wegen Betruges geführt wird, und verlangte di« Verhaftung zweier leitender Direktoren dieser Bank, da ihnen unlautere Manipulation zum Vorwurf gemacht wird. Von seiten der Staatsanwaltschaft wurde der Abordnung zugesichert, daß man im Falle der Notwendigkeit dem Verlangen nach Verhaftung der zwei Direktoren Rechnung tragen werde. Hierauf entfernte sich die Abordnung in voller Ruhe. Wie verlautet, wurde gegen die Leiter der Bank, Stöckel und Volfig, ein Haftbefehl erlasien. Ein Gewaltakt der Pronatz-Bauditea an einem Wiener. Der Wiener Kaufmann Emil Klang fuhr am 26- Mai 1920 nach Budapest, um dort in einer Fabrik Eisenvitriol zu kaufen, und nahm entsprechende Gelder mit. Klang kaufte die Ware an, konnte sich aber die Ausfuhrbewilligung nicht verschaffen. Er telegraphierte seinen Angehörigen, daß er am 2k?. Mai aus Budapest mit dem Schiff abführe. Das Schiff kam an, Klang war jedoch nicht unter den Reisenden, er gab auch kein Lebenszeichen, erst nach längerer Zeit konnte ein Advokat feststellen, daß Klang vom Proina.h-Dle.tach>em e«t verhaftet worden sei. Nach fast vier Wochen erst wurde Klang aus der Gefangenschaft der Pronay-Offiziere befreit, und dem Gerichtshof überliefert, weil er fremde Valuten aus Ungarn nach Oesterreich habe schmuggeln wollen. Nach mehrtägiger „B er n e h m u n g" hatte Klang alles zugestanden, was die Pronah-Osfiziere von ihm hören wollten; vor Gericht zog er aber sein Geständnis zurück, da er dieses nur abgelegt hatte, weil er von den Pronay-Ofsizieren blutig geschlagen wurde. Als er nachwies, daß er die Gelder 'au» Wien mitgcbracht habe, behaupteten die Pronay-Horden, die Gelder seien gefälscht, weigerten sich aber, der Staatsanwaltschaft die „gefälschten" Gelder zu übergeben. All dies dauerte Monate, bis Klang nach einer Haft von zehn Monaten aus Budapest flüchtete. Er tritt jetzt durch seinen Advokaten gegen den ungarischen Fiskus mit Forderungen aus, da damals das Pronay- Detachement ein Organ -es ungarischen Staates war, und verlangt außer der R ück g abe s e i n er be I ch l agnahmten Gelder auch eine Entschädigung für seine zchmnonatige Haft. Der Prozeß gegen Jaworek. Ein Montagblatt verzeichnet baS Gerücht, daß der Attentäter Karl Jaworek, der gegen den Bundeskanzler Dr. Seipel mehrere Schüsse abgefeuert und ihn schwer verletzt hat, vom Bundespräsidenten Hämisch amnestiert werden soll. Im Landes gerichte ist davon nichts bekannt. Die Anklageschrift gegen Karl Jaworek wird erst in den nächsten Tagen fertiggestellt und dem Beschuldigten übermittelt werden. Der Prozeß wird einen Schöffensenat beschäftigen und zur Durchführung höchstens einen Tag beanspruchen. Die Verhandlung dürfte im Lause des Monates Oktober stattfinden. Der ,Bubenkops" vor Gericht. Fräulein Marie ist 18 Jahre alt und trägt einen ^Bubikopf", der ihr sehr gut zu Gesichte steht. Ein Ehepaar, das seit vielen Jahren in Feindschaft mit ihrer Mutter lebt, ist aber anderer Ansicht, daher die begreiflichen Koseworte: „Ich reiß dar die Zoten auS^ Kanaille!" und „Ich werde dir die Zoten scho n eindrehen!" Zuletzt natürlich. Tätlichkeiten und schließlich Gerichtssaal. Wegen ganz widersprechender Angaben der beiden Parteien beschließt der Richter, die namhaft gemachten Zeugen vorzuladen und vertagt di« Verhandlung waaai/mäMaa\ Kommandite der Kroatischen Eskomptebank, Agram Wien. I. Setawrgasse 4 »r .»•MM****» Alte Arten von Bankgeschäften w^vswvvviwiwwwi» Telephons 22-6-90 Serie 10465 Telegrammadresse s Prapobank j*editmc Warengeschäfte Volkswirt. Strafanzeige gegen Sr. Braun-Aammfeft. Die Aktionäre der Braun-Stammlfeistschen Gründungen, die durch den Zusammenbruch dieses gvoßzwAgen Finaingmannes arg geschädigt sind, haben sich 'kürzlich zulsammenge ich lösten und der Rechtsanwalt Dr. Tuttmann mit der Wahrung ihrer Interessen betraut. Der Ausruf Dr. Tuttmanns ha'te zur Folge gehabt, daß eine Reihe von Besitzern Braun Etammfestschen Aktien sich der Aktlion angeschlosten halben. Die Zahl der Geschädigten ist ungemein groß, die angemeldeten Verluste erreichen bereits 10 Milliarden Kronen. Dr. Tuttmann hat das Material, das sich aus die einzelnen Gründungen des Dr. Brann-SbamiMfest belicht, gesammelt, die einzelnen Ansprüche der Mt'ionäre znfümm'engelstellt Mid vor wenigen Taigen eine Anzeige geigen Dr. Bmün-Gbammifest bei der Wirtschrftspolizei überreicht. Die Strafanzeige enthM unter anderem folgende Anträge: Die EinleiüMg des Strafverfahrens gegen Dr. Braun- Stammf.st, seine Mitarbeiter und Agenten, die dm Vertrieb der Aktien innchatten. Die Einl'oitunlg von Erhebungen bei der Börsekammer, um sestzustellen, wcilche Personen sich mit dem Handel in den Braun-Stammlsestlschen Mnen besaßt haben. Ausdehnung des Stva>fverifqhrens auf sämtliche Berwoltungsräle Md Direiktoren der emzÄnen UnwmehMiMgen. Sicherstellung der Aktionäre durch Beschlagnahme der Vermögenswerte der Braun-StMNmfestschen Gesellschaften, schließlich die Beschlagnahme des Pridatvermbgens des Doktor Braun-Swminifest, insbesondere des Schlosses am Kahlenberg sowie der :m Besitz des Dr. Braun-Stamm seist befindlichen, von ihm gezeichneten, jedoch nicht eingezahlten Aktien. Wiener Kaufmannsbank. Zwischen dem „Kompaß", Allgemeine Kredit- und Garantie-Bank und der Wiener Kaufmannsbank wurde eine Vereinbarung getroffen, auf Grund welcher der „Kompaß" die volle Haftung für die Ansprüche der Einleger der Wiener Kaufmannsbank (gegen Sparbücher und im Kontokorrentverkehr) übernommen hat. Dem „Kompaß" sind dagegen die notwendigen Sicherheiten für die unbedingte und rechtzeitige Bedeckung der von ihm übernommenen Verbindlichkeiten durch reale und persönliche Haftung geboten worden, so datz ihn aus dieser Transaktion kein Risiko trifft. Hiebei konnte der gesamte Forderungskomplex gegen den Braun-Stammfest- Konzern außer Betracht bleiben. Ueberdies ist dem „Kompaß" die treuhändige Verfügung über die Aktienmajorität der Wiener Kaufmannsbank eingeräumt worden. Die Vereinbarung ist unter Förderung der Oesterreichischen Nationälbank erfolgt und es ist von der Staatsverwaltung die Steuer- und Gebührenbegünstigung nach dem Gesetz über die Geldinstitutszentrale in Aussicht gestellt worden. (Entgeltlich.) Hiezu erfahren wir:' Die von der Wiener Kaufmannsbank seit längerer Zeit beabsichtigte Anlehnung an ein größeres Institut hat infolge Ausscheidens der beiden geschäftsführenden Direktoren erhöhte Aktualität erlangt, um auf diesem Wege den aus der Wiener Kaufmannschaft stammenden Kundenkreis der Bank zu erhalten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Kommittenten auch weiterhin Rechnung zu tragen. Auf Grund der vorhandenen Werte und der ihm geleisteten Sicherstellungen und Garantien hat der „Kompaß" gegenüber den Einlegern der Wiener Kaufmannsbank (gegen Sparbücher und im Kontokorrentverkehr), die Haftung übernommen. Dem „Kompaß" ist für die von ihm übernommenen Verbindlichkeiten vollste Sicherheit, und zwar abgesehen von sachlichen Sekuritäten auch durch die solidarische Haftung des ans sehr kapitalskräftigen Firmen bestehenden bisherigen Garantie-Syndikates geboten worden. Dieses Garantiesyndikat hat diese Haftung gegenüber dem „Kompaß" erst übernommen, nachdem es sich neuerlich von dem befriedigenden Status der Bank überzeugt hatte. Der gesamte Forderungskomplex gegen den Braun- Stammfest-Konzern ist hiebei völlig außer Betracht geblieben. Die Verwertung dieses Forderungskomplexes wird durch das oben genannte Garantiekonsortium zu erfolgen haben. Ter Mehrerlös, welcher sich hiebei gegenüber den von dem erwähnten Syndikat garantierten Mindestwert infolge der der Wiener Kaufmannsbank zustehenden hypothekarischen und sonstigen Sicherheiten ergeben dürfte, fällt bis zu einem bestimmten Betrag der Wiener Kaufmannsbank und erst darüber hinaus den Garanten zu. Der „Konipaß" hat hieran keinen Anteil. Eine Bewertung der Kaufmannsbank-Aktim wird erst nach vollständiger Abwicklung des Engagements Braun- Stammsest möglich sein, so daß derzeit für einen Aktienaustausch der Kaufmanns bank-Aktien gegen „Kompaß"-Aktien noch keine Grundlage vorhanden ist. Die Transaktion, die unter Förderung der Oesterreichischen Nationalbank erfolgt, sichert die volle und rechtzeitige Befriedigung aller Einleger der Wiener Kaufmannsbank sowie die Erhaltung ihres Kundenstocks und ermöglichten den. kommerziellen Debitoren der Wiener Kaufmannsbank die den bestehenden Vereinbarungen entsprechende Fortführung oder Abwicklung ihrer KreditengagementS, LevisenunD Valutenkurse. (Mitgeteilt von der Oesterreichischen Nationalbank.) Vista 1, September Oeld Ware Amsterdam!• 1 vvU. Gulden . 27500.- Agram 1 Jug. Krond . . . ' 903«^- Belgrad 1 Dinar .' 907- - Berlin* 1 deutsche Reichsmark 16§6o.— Brasset 1 belgische Francs . 3529— Budapest** 1 ungarische Kronen 81.25 Bukarest 1 Lei. 51*'" Chrlstlanla 1 vorweg. Kronen 36«0— Kopenhagen t dänische Kronor 1 IM— London 1 Pfund Sterling . . 318520.— Madrid 1 Pesetas ..... 9380— Mailand l Lire. 3134— New York 1 Dollar. . . . . 70935— Paris 1 Francs ...... 384?.— Prag I tschecho-slow. Kronen 2127— Sofia t Lewa ...... 517— Stockholm 1 schwedtscheKronor tR77o— Warschau*** 1 polnische Marjc 13570— Zürich 1 schweizerische Francs . 13355.— Noten Amerlkan, Noten v. 5 Dollar aulw, . .» , kleinere . . Belgische Noten 100 Francs . . Bulgarische Noten zu 1000 Leva . . . . 100 , . , . kleinere. , , VSnlsche Noten 100 Kroner , , Deutsche Noten*. » » » too , » « „ , kleinere* . . . Engl, Noten von 5 Llvrest. aufw. » , kleinere. Französische Noten 100 Francs . Holländische Noten 100 Gulden . Italienische Noten v. 100 Lire aufw. » „ kleinere . Jngosl. Noten ungest. zu 1000 P nar . . . . 100 . , „ . kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner 27800.- 937.- 907.- 18960.- 3571,- 93.25 346.- 9720.- ^370.— Stei 7H85,— 3858.- 2137,- 521,— 18830.- 13870,- 13405.- 29. Oeld 27550.- 893.- 893.- 16880.- 3559— 91.25 346— 9730— 11330,- August Ware 27650,0 897.- 897.- 16983.- 3571.- 93.25 348,- 9770.- 11379.- 318300.— 319300.- 933».- 9370.- 3139.- 70935.- 3852.- 2127.- 814.- 18770.- 13600.- 13355.- 3181.- 71185.- 3868.- 2137.- 518.- 18810.- mvo.- 13105.- 70460.- 70360.— 3515.— 504.— 484?— 11210.- 16590.- 3545.- 512,- m\- 11290.- 16710— 70463.- 70380.- 3815.- 500.- 480— 11200.- 16590— 70860.- 70760.- 3545_ 608.— 488— 11283— 16710.— 27200— 3130— 3100— 902— SW— „_ . 9560— Polnische Noten ** ..... 13580— 16490— 1(5610— 16490— 16610— 316700— 318300— 316500— 318100— 315500— 318100— 316300.- 317900— 3825— ZS^.- 3825— 3855.- klelnere . . . Rumänische Noten zulOOO u. 500Lei > , kleinere . . . Russ. Noten (Roman.) zu 500 Rubel »mp 100 , ... kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor , Schweizerische Noten 100 Francs, Spanische Noten 100 Pesetas . . Tschecho-slow. Not. v.lOOOaufw, . » kleinere . Türkische Pfund-Noten. Ungar. Noten** (n. Ein.) zu lOOOKr. . .zu 10.000 Kr. ... . . kleinere. * Für eine Billion Mark, *** für 1 Zloty aufwärts. 13380.- 340— 330— 18570— 13310— 9210— 2114— 21M— 33800— 88.*75 83.75 27400— 3150— 3fc 9640— 13669— 13460— 344— 334— 18670— 13390— 9290— 2130— 2125— 34600.— 9Ü75 86.75 27250— 3145— 3115— 892— 882— 9610— 13510— 13310.- 313.- 333— 27450— 3165— 3135— 9690— 13850— 13450— 347— 337— 18560— 13310— 9210— 2112— 2107— 33800— 88!75 83.75 18860— 13390— 9290— 2128— 2K?— 34600— 91J5 86.75 ** für 100 ungarische Kronen. Das Verlangen nach HmtdelsfSrdevim« an die Völker« bnnddelegierten. Der HauPtveMud der österreichischen Körperschaft hat der BölkerbunddelegatiM . «!in Memorandum überreicht. in welchem die Kr lden Aufschwung des österreichischen Handels. notwendigen Maßnahmen ausführlich erörtert ftnlb. Für die Behebung der gogenwärirgen SchwievrMiten wird unter anderem vpvgeschlagen: a) dem österreichischen Handelsverkehr durch Abschluß entsprechender HanIdÄs- und Rechtshilsöverträge den Weg AU den natürlichen Msatzgebieten. insbesondere in den Nachfolgestaaten, qu eröffnen und den Handels- und Gelidverkehr von vielfach noch bestehenden Beiichränkungen zu befreien; b) die vieffach schwer - driuckende Ueberbesteuerung W beteiligen, welche das Erwerbsleben Nicht nur an staatlichen Steuern und M^aben, sondern vor allem an autonomen Steuern der GebietMörPevsHaften ^Gemeinden) zu tragen hat; e) die Geschäftsregien vornehmlich durch eine entsprechende Hera'bsetzuwg der gegenwärtig nicht tragbaren sozialpolitischen Lasten zu verringern. Des weiteren wird in dem Memorandum ausgeführt, daß eine ganze Rüche von Steuern von volkswirtschaftlichen Schäden begleitet sind, welche in keinem Verhältnis zu den Vorteilen stehen« welche dem Staat -durch sie geboten werden. Diese Feststellungen sind durch eine 'sehr ausführliche, bis zu 'den 'letzten Details gehende Begründung erhärtet. Vor den MMerbunddelegierten wurde der ganze Fragenkomplex drtrch den Präsidenten des Hauptverbandes sowie durch den Vizepräsidenten des Gremiums Dr. Lothar Weiß und Vizepräsidenten Josef Binzl und dem ersten Selkretär Dr. B r i ch t a dovgetragen und vertreten. Das neue Gesetz über die Geschirstsbezelchnung und Na« mensführu-ng beim Gewerbebetrieb. Mit Bundesgesetz vom 21. Dezember 1926 betreffend die Wanderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über äußere Bezeichnung und Namensführung wurden Vorschriften erlassen, die bestimmt sind, einen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage erhöhten Schutz der Allgemeinheit und des anständigen Gewerbes gegen Täuschungen, herbeizuführen. Danach muß jeder Gewerbetreibende jede seiner Betriebsstätten Gabrik, Werkstätte, Verkaufs« lokal, von der sonstigen Betriebsstätte abgesonderte Bureaus, Magazine und dergleichen) wenigstens mit seinem bürgerlichen Namen (Familiennamen in Verbindung mit mindestens einem ausgeschrwbenen Vornamen) bezeichnen und außerdem eine entsprechende Angabe des Gegenstandes des Gewerbes, die sich im Rahmen der Gewerbeberechtigung hält, in deutlich lesbarer Schrfft künzMgen. Diese Bezeichnung des Betriebsgegenstandes muß auch jeden Zweifel über die Art des Gewerbes (Erzeugungs-, Handels-, Dienstleistungs- oder sonstiges Gewerbe) ausschließen. Bei Abgabe der Unterschrift sowie überhaupt beim Betrieb des Geschäftes ist gleichfalls immer der Familienname in Verbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen zu verwenden. Bei handelsgerichtuch protokollierten Firmeninhabern ist die Anführung tet Firma zulässig. Diesen Bestimmungen muß gerade unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine besonder« Bedeutung zuerkannt werden. In Artikel 3, Absatz 2, des Gesetzes wird zur Umgestaltung der vorhandenen Aufschriften, Tafeln, Schilder und sonstigen Trägern der äikszeren Bezeichnung im Sinne der neuen Bestimmungen eine bis Ende Dezember 1924 emgeräumt. Diesen Vorschriften wurde bisher nur zum geringen Teil entsprochen. Da der Geltungsbeamn des neuen Gesetzes schon verhältnismäßig nahe ist und Gewerbeinhaber, die es bis Ende Dezember meises Jahves unterlassen haben, den Standort shres Gewerbes und die feste Betriebsstätte mit einer entsprechenden Bezeichnung zu versehen, Gefahr laufen, streng bestraft zu werden, macht die Kammer auf die erwähnte Gesetzesänderung, 'die offenbar in Kreisen der Gewerbetreibenden viel zu wenig bekannt ist, nachdvücklichst aufmerksam und empfiehlt ihre eheste Befolgung. Eine BK, 5985199579585981