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Wiener Morgenzeitung · 1924-08-30 · Heft 1991 (30.8.1924) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1991 (30.8.1924)
Date
1924-08-30
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Wien, Samstag Wiener Morgenzeitung. 30. August 1924 Nr. 1991 Gerichtssaal. Sit Versorgung der unehelichen Tochter RUolaur v. Szemeres. ' Nach emem seit dem Jahve 1920 geführten Prozeß hat der Oberste Gerichtshof -der Klage der unehelichen Tochter des verstorbenen ungarischen Sportsmannes Nikolaus v. Szemere, Florentina Siding, auf Versorgung gemäß dem Versprechen des Verstorbenen, sie nicht nur sorgfältig erziehen zu lassen, sondern sie auch in entsprechender Weise zu versorgen, dem Grunde nach stattgegeben, daß die Verlassenschaft ungeachtet des im Jahre 1901 geschlossenen Mmentationsvergleiches verpflichtet sei, diese Versprechungen des Verstorbenen zu erfüllen. Es wurde nun beim Bezirksgericht Innere Stadt ein Prozeß wegen der Höhe dieses Versorgungsanspruches geführt, in dem in einer zweijährigen Verhandlung umfangreiche Beweise über das Nachlaßvermögen Nikolaus v. Szemeres geführt, das sich aus großen Gütern in Ungarn, einem Vermögen in Wien und im Ausland zusammcnsetzt und das nach klägerischen Angaben 32 Milliarden betragen soll. Von der Klägerin wurde ein Betrag von 15 Milliarden verlangt. Der Richter hatte unter Zugrundelegung eines Vermögeusstandes von 26 Milliarden ein Versovgungskapitall'von drei Milliarden, welches einer monatlichen Rente von 15 Millionen Kronen entspricht, der Klägerin ^gesprochen. Gestern beschäftigte sich das Zivillandesgericht mit den Berufungen, welche sowohl von der* beklagten Verlassenschaft wie von der Klägerin gegen den zugesprochenen Betrag erhoben worden waren. Die erhobene Berufung wegen Nichtigkeit des Verfahrens wurde vom Gericht in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. In ihrer Berufung suchte die beklagte Verlassenschast das Urteil des Erstrichters wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und Mangelhaftigkeit des Verfahrens anzufechten. Der Senat wies beide Berufungen o b und bestätigte das erstrichtevliche Urteil. Das Zusammenwohnen von Mutter und Tochter als Dohnunaseigenbedars anerkannt. Die Jndustrielehrerin Rosa Frenkl hatte ihrer Untermieterin. der Privatsekreiärin -Käthe Bukal, das möblierte Kabinett wegen dringenden Eigenbedarfes gekündigt, weil sie ihre bis jetzt in Baden bei Wien wohnende Mutter, die laut vorgelegten ärztlichen Zeugnissen schonungs- und pflegebedürftig sei, zu sich nehmen müsse. Das Bezirksgericht Josefstadt anerkannte diesen Eigenbedarf und erklärte die Kündigung für wirksam, weil man der Tochter zubilligen müsse, daß sie ihre Mutter zu sich nehme, wozu schon die Schonungsbedürftigste it derselben ausreiche.. Bei der gestrigen Berufungsvechandlung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen bestritt der GÄlagtenvertreter die Beweiskraft der privatärztlichen Zeugnisse, welche die Pflegebedürftigkeit der Mutter behaupteten. Es sei bekannt, wie derartige ärztliche Zeugnisse Zustandekommen. Ein ärztliches Zeugnis, dessen Aussteller vor Gericht nicht gehört würde, sei kein Beweismittel. Eine Ursache zu einem dringlichen Eigenbedarf, wie er im Mietengefetz zur Voraussetzung des Kundigungsrechtes gemacht wird, sei der vorliegende Fall nicht. Der Klagevertreter bczeichnete es als Pflicht der Tochter, die kranke Mutter zu sich zu nehmen. Das Zeugnis der Privatärzte, welche die Mutier als pflege- und schonungsbedürftig bezeichnen, verdienen nicht weniger Glauben, als wenn es von Amtsärzten ausgestellt wäre. Der Berusungssenat gab der Berufung keine Folge und bestätigte das erstrichterliche Urteil. In der Begründung wurde hervorgehoben, ärztliche Zeugnisse, auch die von Privatärzten, seien als Urkunden beweisbildend. Zigeunerblut. In Neustift an der Lafnitz im Burgenland lagerten im Mai Zigeuner. Zwei von ihnen, Franz Sarközy und Johann Pfeiffer, gerieten in Streit, weil der junge Pfeiffer den jungen Sarközy geschlagen und dafür rin paar Ohrfeigen erhalten hatte. Josef Pfeiffer wurde geschlagen und plötzlich stieß ihm Johann Sarközy ein langes Küchenmesser in die linke Brust. Pfeiffer starb nach einigen Minuten. Sarközy bedrohte auch Pfeiffers Schwägerin mit dem Erstechen. Er stellte sich schließlich selbst der Gendarmerie. Wegen dieser Bluttat stand Sarközy gestern vor dem ersten Schwurgericht, das nach den Gerichtsserien wieder tagte. Die Anklage lautete auf Mord und gefährliche Drohung. Der Angeklagte erklärte, ohne Tötungsäbsicht gegen Pfeiffer losqegangen 'zu sein und blindlings den Stich geführ: zu haben. Die ursprünglich auf zwei Tage anberaumte' Verhandlung wurde noch gestern spät abends zu Ende geführt. Die Geschwornen verneinten sowohl die Hauptfrage auf das Verbrechen des Mordes sowie die Hauptfrage aus gefährliche Bedrohung der Magdalena Pieiffer einstimmig, erkannten dagegen den Angeklagten des Verbrechens des Totschlages mit zehn gegen zwei Stimmen schuldig. Nach Verlesung des Verdiktes bat der Obmann der Geschwornen den Gerichtshof bei der Bemessung der Sttase um äußerste Milde. Johann Sarközy wurde hierauf zu 14 Monaten schweren Kerkers verurteilt. Zn diese Strafe wird die Untersuchungshaft eingerechnet. Nach einer Verbeugung gegen die Geschwornenbonk erklärte der Angeklagte, die Strafe anzunehmen und sofort anzutreten. Strafanzeigen gegen den Sohn des Komponisten Komzak. Gegen den Sohn des Komponisten und Kapellmeisters Karl Komzak, der durch verunglücktes Anspringen auf einen fahrenden Zug in der Station Baden den Tod erlitt. Dr. Karl Komzak, ist derzeit beim Landesgerichte ein Strafverfahren anhängig. Es wurden mehrere Anzeigen des Inhalts geam ihn erstattet, er habe im Wege einer Zeitungsannonce Gesellschafter für sein Unternehmen, angeblich eine Geflügelzucht- und Mastanstalt in Maria Lauzendors, gesucht und mit einer Einlage von je mehreren Millionen Kranen aufgenommen, die mit 10 Prozent verzinst werden sollten. Die Beträge haben die Einleger nicht mehr zurückbekommen. Einer der Geschädigten, der keine Strafanzeige erstattet hatte, versuchte es mit einem Zivilprozeß und dieser beschästichc gestern ein Zivillandesgericht. Der Kläger hatte angegeben, er sei mit einer Einlage von vier Millionen Kronen dem Unternehmen des Geklagten als stiller Gesellschafter 6cigetreten und fei zugleich als Expedient mit einem Monatsgehalt von 2_ Millionen Kronen von Dr. Komzak angestellt worden. Es sei aber nichts zu tun gewesen, er habe keinen Gehalt bekommen und sei mit demselben auf bessere Zeiten vertröstet worden. Er verlange nur im K'lagewege -die Rüchahlung der Einlage von 4 Millionen und die Zahlung eines Monatsgehaltes von 2 Millionen Kronen. Das Bezirksgericht Schwechat verurteilte auch den Gellagteit zur Zahlung der eiugeklagten 6 Millionen Kronen. Bei der gestrigen Berufungsverhandlung, wurde vom Bcfchuldiaten die Vereinbarung einer zehnprozenligen Verzinsung der Einlage bestritten. Der Berusungssenat wies die Berufung des Geklagten ab, weil es keineswegs den Grundsätzen eines Gesellschaf-svertrages entspreche, worin auch eine Der* zin'ung der Einlage bedungen iri.d. ui ml \mwmwf f i f •> — ttÜHi U* «Hl Alle Arten von Bankgeschäften Kommandite der Kroatischen Eskomptebank, Agram Wien, I. Seitzergaste 4 ÄS“ Kredituna Warengeschäfte wwvwviwwisvWrywt. Telephon*. 22-5*90 Serie io465 . Telegrammadresse» Frapobank Volkswirt. Annahme -er zolltarifsi« Ausschuß. Antt-Dumpingklaufel und Einfuhrverbote. Der neue Zolltarif ist nunmehr vom Ausschüsse v ollkommen erledigt. Der Nationalrat wird bereits am kommenden Dienstag die Vorlage in Verhandlung ziehen und voraussichtlich in zwei bis drei Sitzungen verabschieden. Die letzten Widerstände der Sozialdemokraten wurden dadurch überwunden, daß in das Zollgesetz die von ihnen gewünschte A nti - D um Pingklau s el ausgenommen worden ist, die in die Form einer Platonischen Ermächtigung gekleidet wurde. Praktischen Wert dürfte sie kaum haben; es ist im Gegenteil anzunehmen, daß jeder Staat den Eintritt in Handelsverirggsverhandlungen mit Oesterreich d^von abhängig machen wird, daß die österreichische Regierung aus die Anwendung der Klausel verzichtet. Der Berichterstatter Heinl beantragte selbst, die Anti-Dnmp'mgklausel als neuen § 4 in 'das Gesetz ein-ufügen. Sie hat folgenden Wortlaut: „Die BundesreAerung wird ^ermächtigt, mit Zustimmung des Hauptausschnsses des Nationalrates durch Verordnung für Waren, die im Aussuhrstaat direkte oder indirekte Ausfuhrprämien genießen, einen Zoll, beziehungsweise Z o l l z u s ch l a g in der Höhe der gewährten Begünstigung einzuheöen; ferner gegenüber Staaten, die das Washingtoner U e b e r e i n k o m m e n t ont Jahre 1919 über die Festsetzung der Arbeitszeit nicht ratifiziert haben und deren geltende Arbeitszeitregelung wesentlich hinter den Bestimmungen dieses Uebeveinkommen's zurück bleibt, die Zollsätze des Zolltarifes für gewerbliche Erzeugnisse bis zu einem Drittel des im Zolltarife vorgesehenen Betrages zu erhöhe n." Bei der Abstimmung wurden die % 1, 2 und 3 angenommen, mit dem Zusatzantrage Dr. Bauer, betrefseud die Ausdehnung des Erlaubnissch e in s ve r k e h re s ans Teig waren, ferner der vom Berichterstatter beantragte neue § 4 und die restlichen Bestimmungen des Gesttzentwnrses. Der Eingang des 8 8 erhielt über Antrag des Berichtestaites die Fassung: „Dieses Gesetz tritt fünf Tage nach der Kundmachung in Kraft." Abg. Dr. Bauer verlangte von der Regierung Aufklärung darüber, in welchem Zeitpunkte sie die bestchendm Einfuhrverbots auszuheben gedenke. Die Einfuhrv,rjr: reij reren mit dem Inkrafttreten des Zolltarifes jede volkswirtschaftliche Berechtigung. Die Erleichterung für die Konsumenten muß dahin gesucht werden, daß in dem Augenblick, in dem die Erhöhung der Zölle in Kraft tritt, die bestehenden Einfuhrverbote fallen. Allerdings verkennen wir nicht, daß wir nicht nur an der Aufhebung der österreichischen Einfuhrverbote ein Interesse haben, sondern auch ein sehr großes Interesse an der Aufhebung der gegen unsere Waren gerichteten Einfuhrverbote im Auslande. Trch'dem müssen wir nachdrücklich hervorheben, daß das ganze System des neuen Zolltarifs mit den Einfuhrverboten nicht in Einklang zu bringen wäre, und fragen daher die Regierung, ob sie alle Anstrengungen machen will, um so schnell als nur irgend möglich, die Voraussetzungen für die Aufhebung der Einfuhrverbote zu schaffen. Vizekanzler Dr. Frank erklärte, das Bestreben der Regierung sei stets darauf gerichtet gewesen, die Absperrungsmaßnahmen zwischen den einzelnen Staaten möglichst rasch zu beseitigen; die Regierung werde daher dies? ihre Tendenz auch bei den Vertragsverhandlungen mit den anderen Staaten zur Geltung bringen. Damit war die Beratung des Zolltarifes im Ausschüsse beendet. Polnische Wirtschastewvche. (Von unserem Warschauer M. S,-Berichterstatter.) Den in der letzten Zeit hervortr eienden bedeutenden Preissteigerungen auf dem Getreidemarkte beabsichtigt dir polnische Regierung energisch entgcgenzutreten. Nachdem das Gesetz über die Getreideausfuhr nur der Sejm, welcher sich jetzt auf -den Ferien befindet, ändern könnte und die Kornausfuhr nur durch die Erhöhung der Ausfuhrabgaben nicht zurüügchen wird, beabsichtigt man den Einfuhrzoll für Korn zu ermäßigen und auf diese Weise künstlich eine Preiskonkurrenz mi-t dem ausländischen Korn zu schassen. In Oberschlcsien ist es dank der Bemühungen dey Regierung gelungen, wenigstens teilweise Ordnung, zu schaffen. Der größte Teil der Arbeiter konnte seine früheren Arbeitsstätten wieder beziehen, es drohen jedoch weitere Konflikte, nachdem nicht alle Arbeiter wieder aufgenommen wurden. Die Verhältnisse sind dorr nicht die besten, der Absatz sehr gering, wobei der Kohlen export, in ständigem Rückgang begriffen ist. In Anbetracht dessen wird die Regierung in allernächster Zei: die Kohlensteuern, die jetzt in Anwendung sind, und zwar 6 Prozent in Oberschlesien und 3 Prozent in Dombvowaer Revier, bis auf weiteres aufhöben. Die letzte Woche auf den polnischen Gffektenplätzen zeigte ein? gänzlich ungleichmäßige Tendenz. Nachdem noch am Montag den 16. d. alle Plätze in einer besonders festen Stimmung eröffneten und große Kurssteigerungen zu verzeichnen hatten, setzte Dienstag infölge ungünstiger Nachrichten aus Wien und Berlin eine schwächere Tendenz ein, wobei fast alle Effekten bis zu 5 Prozent ihres Wertes einbüßen mußten. Die Abbröckelung der Kurse nahm sodann auch in den nächsten Togen, obzwar in einem langsamen Tempo, ihren Fortgang und konnte erst zum Wochenschluß zum Stillstände gebracht werden. Am Wochenende war sodann das Interesse wieder lebhafter und die Kurse konnten sich um einen Teil ihrer Verluste wieder erholen. Stark interessiert an den letzten Bewegungen war auch das Privatkapital, welches umfangreiche Realisationen vorgenommen hat und zum Wochenschluß sich wieder eindeckte. Verhältnismäßig am widerstandsfähigsten zeigte sich die Warschauer Börse, die die kleinsten Verluste, zu verzeichnen hat. Von den Staatspapieren lag die Kprozentige Tallaranleihe sehr fest. In der nächsten Woche soll die nun bereits abgeschlossene Eisenbcchnanlcihe zur Kotierung auf den polnischen Börsen gelangen. Die 4.5prozentigen Pfandbriefe der Landesbahn notieren für 1000 K. 5.50 Zloty. Bankenwerte sind noch immer vernachlässigt. Jndustriebank ging auf 0.69, MaloPolÄibank auf 0.43, Hypothekenbank auf 0.81, Warschauer Diskontotbank Ms 8 Zloty zurück. Chodorow-Mktien notieren 7, Ehibie 11 Zloty. Zieleniewski ging aus 14.35 in Krakau und auf 15.90 in Warschau, Cegielki auf 0.84 Zloty zurück. Tr'zebinia notiert 1.05, Parowozy 0.55, Galizifche Montan 6.25, Tepege 3.80 Zloty. Bon den Kohlenpapieren ermäßigte sich Jawovzno aus 28, Warschauer Kohlengesellschaft auf 7.10 Zloty. Äemberger Brau notieren 9.80, Rastszawa 4.30, Zhryrdow-Aktien konnten sich von 60 auf 62 Zloty erholen. In den maßgebenden Finanzkreisen ist man der Meinung, daß die jetzige Tendenzäbschwa« chung eine vorübergehende Erscheinung sei, die bald wieder der weiteren Aufwertungshausse Platz einräumen wird. . Aus Lodz meldet man in der letzten Woche eine leichte Besserung der dortigen Krise. Die Fabriken verfügen bereits über größere Aufträge für die Militärverwaltung und auch von privater Seite. Auch der Betrieb der Wichöwer Männfaktur soll wieder aufgenommen werden. Die Regierung hat dem Unternehmen. größere Kredite in Kohle zur Verfügung gestellt, nur um die dortigen 7000 Arbeiter wieder zu beschäftigen. Zwecks Erleichterung der Anschaffung auMndffcher Kredite durch die polnische Industrie bringt die Regierung im September ein neues Gesetz, heraus, womit sie für alle im Ausland? aufgeuEmenen Darlchen durch polnische Industrien die volle Garantie übernimmt. Dieser Schritt der polnische' Regierung wird viel zur Besserung der Verhältnisse beitrage, da lediglich der Mangel an Vertrauen schuld ist, daß die Kredit beschaffung für Industrie auf größere Sckwiertt keiteu stoßt. umi riuuieiuiiirft« kMitgeteilt von der Oesterreickstschen NationalbMk.l Vteia Amsterdam f, i Ko». Gulden At-ratn 1 ju«r. Kronen . . . Petrrad 1 Plnnr Porltn* 1 dculaci’e PelrtiRtnark Prüssel 1 helgNclie Francs Pudanept** 1 ungarische Kronen RiiJ'arest 1 Lei. HirMlanln 1 norwep. Kronen ^nnenhapen 1 dUnfsrTie Kronor I ondon t Pfund Sterling . . Madrid 1 Pietas ..... Mailand , Lire. VTew Vor!, 1 Dollar. Paris 1 Franc*. Pra<r l tsrbficho-slow. Kronen Sf>n* 1 LPWfl . Slcrvi’olt” i schwedlscheKrdnor Werschau**’1' 1 nolnlsche Mark ZHrleh l schweizerische Francs . Noten American, Noten v. 5 Dollar aufw, „ » kleinere . . . Relßlsche Noten 100 Francs . . Puloarlsche Noten zu 1000 Leva . . 100 . . kleinere. . . Dänische Noten 100 Kroner . . Deutsche Noten* . . . , . . . „ 100 ... » . „ kleinere* . , . r.nel, Noten von 5 Llvrest. aufw. - . kleinere. rranzrtslsche Noten 100 Francs . Uo,,i<nd!sche Noten 100 Gulden . Ha le '(Rehe Noten v. 100 Lire aufw. -. , kleinere . . . •inRosl. Noten ungest. zu 1000 Dinar . . . . 100 . * P p kleinere . . Norwegische Noten lOÖ Kroner . Polnische Noten ***. . * kleinere. . . . Rumänische Noten zu 1000 ti.500Lei „ , , kleinere . . . Russ, Nolen (Roman.) zu 500 Rubel . . .100. . » » kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor , Schweizerische Noten 100 Francs. Spanische Noten 100 Pesetas , . Tschccho-slow. Not. v.JOOOaufw, » , kleinere Türkische Pfund-Noten. lingar,Noten**(n. Lut.) zulOOOKr. . . zu 10.000 Kr. . . . kleinere 20. Aneuzt Geld Ware 28. Geld Au^agl War 27551.- 27650.- 27575,— 27675.- JW.-r »97.— P96.- 910— c93.— '97.— r06.- 9no— 16880.- 16081.- l689l.—. 16990.— 3550. _ 3571. - 3551. 3566— 91.25 93.25 «1.30 93.30 346.- 348,- 857.- 359— 9770,_ 97 lO.- 9750— 11330.- 11370.- f 133o.— 11370.- 3183™.- : 319310,- 3185^0. — 319500.- 033.1.- 0370.- 9380.- 9420— 3139.— 3151.- 3154.- 3166.- 70015.- 71185,- 70936.- 71185.- 3852.- 38^8.- 3842.- 3858— 2127.- 2137.- 2127.- 2137— - 514.— 518.- 514.- 518— 18770.-' iPp’O,— 18770,- 18830— 13100.- 137'>0,— 13600.- 13700.— 13355.- 13405.- 13335,- 13385.- 70461.- 70860.- 70460.- 70850.- 7036<\— 70760.— 70360.- 70760.- 3515.- 3515.- 3510.- 3540— 500.- 508.- 500.- 508— 480.’ _ 488!- 480*- 498— 1120 11281.- lil8o,- 11261.- 16530.- 16710.— 16580.- 167.-0.- 1649a- 166w.'- 16481*.— 111600*.- 315501.— 318100.- 316700.- 318310.— 31(531\- 317900.- 316500.- 318100.- 3875.— 3855.- 3325.- .48°».- 27250.- 27450.— 27.301.- 7.75 0.- 3I45.- 3165.— .3151.- 3180.— 3115.— 3135.- 3130.- 3150— 892.- 8118.- F95. - SOI — P82i- 883.- 885.- .891 — 9610.- 9699.- 950Ä.- 9670.- I35ic.- 13650.- 13510.— 13650.- 13310.- 13'5".- 13310— 13451—?43. - 347.- 352— 356— 333.- 337.- 342— ' 346—' I856Il3 1866l'.T 18560— J866L- 13310,— 13390,- 13299— 13370.- Ö210.— 9290.- 9260— 9340— 2112.- 2123.- 2112— 2123— 217.- •>123.- 1107.- 2123— 33803.— 345 k.- 338 U— 346,0.- 88 75 9L75 8880 91*80 83.75 86.75 83 80 kk 89 *** * Für eine Billion Mark, ** für 100 ungarische Kro für 1 Zloth aufwärts. }

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