Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 1956 (26.7.1924)
- Date
- 1924-07-26
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. W56 Wien, SamStaa Wiener MorgenzeiLuna. SS. Juni 1924 Seite 7 vukrctt vre L^^LL^LL.'r i i<ommsn6jts der Kroatischen Eskomptebank, Agram Wien, I. Seitzergasse 4 Alle Arten von Bankgeschäften Telephone: 60-4-82, 60-4-93, 63-4-85, 644-42, 68-4-78, 69-4-82 (Ecke Bognergasse beim Graben) Kreditung Warengeschäfte 10468 Telegrammadresse; Prapobank lauiil „mi iPHMBnBntmnanamM Bolkswirt. baß Sie Haftpflicht der Banlsunktionnre. Annahme des Gesetzentwurfes im Finanzausschuß. Der Finanz- und Budgetausschuß zog gestern Bankhaftungsgesetz in Beratung. Berichterstatter Streeru w i tz erstattete namens des Unterausschusses den Bericht und führte -unter anderem aus: Die Notwendigkeit des Gesetzes ergibt sich aus einer Reihe ei »gerissener schwerer Mißbräuche, deren Fortdauer geeignet wäre, die gesamte Wirtschaft und das PMiikum in erheblichem Maße zu schädigen. An den seither abgeführten VerhaWungen des Untersuchungsausschusses wurde festgestellt, daß die Mißbrauche bei; aller Schwere in 'ihren ärgsten Formen sich doch nur auf ein relativ enges Gebiet von Bankenbeschränken; es kann unserem Ansehen nur nützen, wenn wir die Gankunternehmungen in l e b e n s f ä h i g e, g u t e, scheiden und in minderwertige. Der Entwurf mußte so ausgearbeitet werden, daß er zu einer Reche von Gesetzen, die im Finanzministerium ins. Auge gefaßt sind, -wie einem D eho tge{e tz c, einem Einlagegesetz e, einem Gesetze über die K o n z e ssion, eventuell einem Gesetz über die ständige Aufsicht in den Banken, die Einleitung bildet. Ein weiterer Mangel des Entwurfes, der ohneweiters zugestanden wird, besteht darin, daß er verschiedene Bstimmungen enthält, -welche zu seinem Titel und feinen Hauptbestandteilen nicht gut hassen. So wurde zum Beispiel eine Bestimmung über die Kouzeffiouierung von Privatbanken ausgenommen, während das Gesetz im allgemeinen Er von Aktienbanken handelt. Weiters wurde der sehr schwierige Versuch unternommen, eine Kategorie von Personen zur Haftung heranzuziehen, von denen man ganz genau, weiß, daß sie an vielen Fehlern in der abgewufenen Zeit erheblichen Anteil hat, das ist der sogenannte Großaktrvnär. Endlich ist in dem Gesetz eine gewisse R ü ck Wirkung vorgesehen. Man mag noch so sehr wünschen, bereits geschehene. Mißbräuche zu erfassen und der Bestrafung zuMühren, es widerspricht doch jedem Rechtsempfinden, bei einem Gesetz, welches, wenn auch nicht formell, so doch seinen Folgen nach eine Art Strafgesetz ist, eine Rückwirkung auszuspvechen. Ein Ausweg wurde in der Form gefunden, daß man Her Verfehlungen, die auch nach den bestehenden Geisetzen schon einer Haftung unterliegen, die frühere Gültigkeit betont. Anfänglich waren im § 3 (Aufzahlung von Mißbräuchen) nur neun Punkte enthalten. Im . Einvernehmen mit der Bankenkommission wurde seitens des Unterausschusses eine Aendevung der Punkte vorgenoMmen und drei neue hinzugefügt, die in dem ursprünglichen Entwurf der BankeNkommission enthalten waren und die die Evidenzführung von Beteiligten, Garantien und anderen Verpflichtungen, die sich bei einer Bank ergebei. können, ferner die Dienstordnung und schließlrcb die Deckkonten betreffen. Die Geldinstitutszentrake. T Dr. Mlenbogen: In den letzten Tagen Das vorliegende Gesetz üoer die Haftpflicht der Bankfunktionäre ist nur ein Surrogat, aber wir sind überzeugt, daß es troß aller seiner Mängel «dann wirksam sein wird, wenn die Regierung gewillt ist, das, was das Gesetz beabsichtigt, wirklich durchzuführen, wenn sie also hinter den Mißbräuchen im Bankwesen energisch her ist, und die Bestimmungen de's Gesetzes, die eigentlich mehr als eine Erläuterung schon früher bestandener gesetzlicher Bestimmungen aufzufassen sind, dazu benützt, um die Staatsanwälte und die übrigen staatlichen Be- 'Hörden in den Dienst der Reinigung unseres Bankwesens von den unsoliden Gepflogenheiten,.die es in der letzten Zeit angenommen hat, zu stellen. Finanzminister Dr. Kienböck kam zunächst auf die «ge des Abg. Dr. Ellenbogen, betreffend die Gründung eines Institutes zurück, das sich mit der Kontrolle seiner Mitgliedsinstttute und auch mit der Liquidierung gewisser in Schwierigkeiten geratener Banbunternehmungen beschäftigen soll, und erKärte, daß tatsächlich eine Reihe von Besprechungen in. dieser Angelegenheit^ 'tattgefunden haben, und zwar die erste dieser Besprechungen unter dem Dorsch des Finanzmimsters. Hierbei wurde auch', der Wunsch ausgesprochen, daß sich der Bund mit einen Mitteln an der Gründung dieses Institutes beteiligen möge. Ich habe diesbezüglich keine Zusage gemacht. Bei den Besprechungen wurde auch angeführt, wß die. gegenwärtige Gesetzgebung, und zwar insbesondere die Aus gl ei chs ordnu ng und das Gesetz über die Geschäfts äufficht an Mängeln leidet, die gleichfalls bei Liquidierungen von Bankinstituten Schwierigkeiten bereiten. Wa's die zweite Frage -des Abg. Dr. Ellenbogen betrifft, die sich auf den Generalkonrmissär bezieht, so ist mir allerdings zur Kenntnis gekommen^ daß der .' Generalkommissar gegen die Beteiligung des Staates an einem solchen Institut Bedenken geäußert hat. Das ist natürlich sein gutes Recht, da ihm die Budgetkontrolle obliegt. Für das Finanzministerium ist, wie gesagt, vorläufig noch die Frage zu entscheiden, ob der Bund überhaupt in der Lage ist, sich an der Gründung eines solchen Institutes zu beteiligen. Wird diese Frage 'bejaht, fo müssen die Bedenken de's Generalkommissärs gewürdigt werden und das Finanzministerium müßte sich mit diesen edenken sehr eingehend befassen, wenn es sich um die Freigabe von Krediten des Vollkerbundes handelt. Lehnt -der Staat eine solche Beteiligung ab, -dann würde sich die Frage ergeben, ob ein solches Institut, für dessen Gründung sehr beachtenswerte Gründe sprechen, nicht auch ohne staatliche Beteiligung gegründet werden kann. Dies würde eine Iugerenz des Staates nicht ausschließen, und diese Ingerenz würde sich m diesem Falle nicht bloß auf jenes Ausmaß von Kontrolle 'beschränken, das sonst bei Aktiengesellschaften begründet ist, sie nMK vielmehr viel Weiter gehen. Prinzipiell bin ich der Meinung, daß zunächst die K r e d i t w e l t i n breite m Maße angerufen werden muß, sich mit ihren Mitteln selbst zu helfen, daß aber der Staat hiezu beitrage« muß, eventuell durch gesetzliche Verfügungen, wo es sich um die Beseitigung unzeitgemäß gewordener Bestimmungen handelt. Das Wesen des vorliegenden Gesetzes ist, fo sehr es auch in seinen einzelnen Textierungen Anlaß zu Einwendungen geben konnte, durchaus gesund. Es ist i>m jst irn der OeffenMchikett der Plan erörtert worden, eine -wesentlichen auf Art LiqAi-dierungsstelle für die Krise zu die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes _ . . zu schaffen, an der sich auch der Staat mit einem gewissen Betrage — man spricht van etwa 80 Milliarden — beteiligen soll. Aus den Mitteilungen in der Poesie war nicht klar za ersehen, wie diese Gründung gedacht ist, u-nd auch die Dis-kusironen. die darüber im Unterausschuß geführt worden sind, haben Lei!ne bolle Klarheit gebracht. Wir würden die Schaffung einer solchen Stelle für durchaus zweckmäßig und die B e t e i l i g u n g des Staates nicht nur infolge der ihm zur Verfügung stehenden Barmittel, sondern auch infolge seiner Autorität geradezu für eine Notwendigkeit halten. Nun -wird -in der Oesfentlichkeit mitgeteilt,, daß der Generalk-ommis-s-är gegen eine solche Absicht -de's Fi na »Ministers E i n s p r u ch erhoben 'habe. V)ir fragen daher den Flnanzminister weiter, ob dies auf Wahrheit berühr, und gestützt ans welche. Bestimmungen des Genfer Vertrages der Genewlkom-miss-är eine Regelung dieser Art. die gang interner Natur ist, verbieten kann, insbesondere da die Schaffung einer solchen Stelle eine geradezu unerläßliche Notwendigkeit zur Behebung der Wirtschaftskrise davstcllt, und vor allem jener Folgen, die sich.für das Steuerbudget ergebend DaS Gesetz seW ist sehr unvollkommen. Schon der erste Entwurf trägt, deutlich den Stempel der Quellen an sich, von -denen er 'hersiamrnt, nämlich des Finanzministeriums und der Banken. die ja daran mityearbeitet haben, wenn sie nicht geradezu die' ganze Idee gefaßt und sie in die Paragraphen des Gesetzes gekleidet haben. Die Teilnahme der Banken an dem Gesetze begründet bei; uns ein g c w i [ \ e s Mißtrauen, Austro - Holländische Bank Zentralbureau: Wien, I. Dr. Karl Luegerplatz 4 (I. Ebendorferstr. 6) Telegrammadresse: Hollandbank Wien / Tei. 27-6-25 Serie gfommandstgesellschaft H/igmund Amarant & Co. Wien, I. Gtaben 22 (Eingang Petersplatz 4) / Tel. 60690 Serie linnkffMchtift«:nlf.ar Art ' Dorotheum - Bankabteilung Wien, I. Dorotheergasse 17 Fides, Treuhand-Bank O. m. b. H. Tel.! 61-3-20, I Moitin^rtncnn 1*7 Tel.: öl -3-20, 01-2-24,64-0-72 >• Neutorgasse 17 61-2-24.64-0-72 Oesterreichische Holzbank Wien, I. Tuchlauben 17 Tel. : 63-5-25 Serie u. 66-3-05 Tel. Adr.: „Holzages.“ BunKKommandltgesellscbaft Franz Poilak Wien, l> Seltzergassa 4 (Ecke Bognerg. beim Qraben) Telephone: €0-4-82, 60-4-93. 63-4-85, 64-4-42, 68-4-78, 69-4-82 Telegrammadresse: Frapobanfc Bankhaus M.Rohatyn Wien. I. Maria Theresienstrasse 10 Telephon 11-4-60, 11-4-61 Wiener Handelskreditbank A.G; Wien, I. Wipplingersirasse 23 Telegrammadresse: „Haoredo* Telephon 64-5-65 Serie Expositur: I. Sohotfcenring. 18 a — Telephon 69-3-14 l5c|oZlnsen u.hypothßKarlsche Sicherheit erhalten Sie für Ihr Kapital bei der Hypothekarversicherungs-Gesellschaft (Riunione Adriatica dl Sicürta), I. Tegethoffstrasse 7 -Wirkung des Gesetzes nicht besonders gefaßt wird. Der Wett 'des Gesetzes soll darin liegen, denjenigen, die bereits geschädigt wurden^ zu einer leichteren Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Das wird jedoch durch die gegenwärtige' Fassung des Gesetzes nicht erreicht. Das Gesetz wurde in der vom Berichterstatter Steevuwitz angenommenen Fasiung angenommen. , Vista. Devisenmd Valutenlurse. (Mtgeteilt von der Oesterreichischen Nattonalbank.) 25. Jult Geld Ware 27,79— 27270— 837.— 837— 16875.- 3284.- 87.25 307.— 9361,- 1l38o.— 24. Juli Geld Ware Amsterdam {• 1 voll. Gulden Asrram 1 iu?. Kronen . . . Belgrad 1 Dinar .....’ Berlin* 1 deutsche Reichsmark Brüssel 1 belgische Franc* Budapest** 1 ungarische Kronen, Bukarest 1 Tel ...... Chrisflania 1 norweg. Kronen Kopenhagen t dänische Kronot London 1 Pfund Sterling . . Madrid 1 Pesetas . . » . « Mailand 1 Lire 84'..-- 841.- 16975.- 3299.- 89.25 309.— 9400,- 11429.- 3139O0.- 314000,- 9383.— 9420,- 3974.- 3086.— 27150.- P33.— «33.— 16875.— 3264.- 87.25 3«9.— 9361.- 11280.— 27250.- 837.— 837.-1 16975.- 327.1.- 89.25 311.- 9400.- 11320.- 312300.- 313990.- 9380.- 9420,- 3069.- 70935.- 3642.- 2109.- 512.- 18720,— 13600.— 13055.- 3081.— 71185,- 3658— 2119— 516— 1878>1.- 13700,- 13105aufgebaut, und es hilft der Judikatur — und zwar handelt es sich nnr u m die Ziviljudikatur — durch Anführung von Beispielen bei der Feststellung, worin die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gesucht werden könne. Insbesondere wird, was ich immer im vollen Maße akzentuiert habe, die Verantwortlichkeit der betreffenden Funkttonäve betont. Von der Aufsicht >des Staates, wie sie gegenwärtig eingerichtet ist, kann ich eine Garantte dafür nicht erwarten, daß in einer Bank nicht Mitzstände eintv-ten. Dazu ist der Staat nach seiner gegenlvärtigen Funktion nicht in der Lage. Aber eine schärfer gefaßte Verantwortlichkeit der betreffenden Funktionäre wird gewiß fahr heilsam wirken. Die Anwendung des Gesetzes sollte von der Erkenntnis getragen sein, daß -die leitenden Bankfun'ktionäre ihre volle Aufmerksamkeit aus die Sicherheit de's Betriebes und auf die genaue und sorgfältige Behandlung der Banlkgeschäfte richten müssen. Ich bin mit der Annahme des Gesetzes v o l l k o m m e n e i n v e r st a n d e n und hoffe, daß es auf unsere Kreditwelt eine gute Wirkung üben wird. Abg. Dr. Hampel (grotzdeutsch) erklärte, seine Partei sei durch den vorliegenden Gesetzentwurf keineswegs vollständig bc friedigt. Sü hätte es lieber gesehen, tvenn man etwas schärfer z u g c g r i f f.e n und sich nicht von jener Aengstlichkeit hätte leiten lassen, die in dem Entwurf an verschiedenen Stellen zum Ausdruck kommt. Abg.^ Dr., E i s l e r bemerkte, .die unveränderte Annahme des Gesetzes würde in vielen Richtungen ei nc Gefahr f ü r d i e v o n B a n k e n geschädigte n P e rsonen bedeuten. Insbefoudere gilt dies, wenn di- Rück- I^ev York 1 Dollar. 70935— 71185— Paris 1 Francs. 3652— 3658— Pra? 1 tschecho-alow. Kronen 2109.—. 2119— Sofia 1 Lewa . 5'5.- 5,9— Stockholm 1 schwedischeKronor ,8720— 18780— Warschau*** 1 oolnlsche Mark 13^0— 13750— Zürich I schweizerische Francs . 13055— 13105.— Noten Amcrlkan. Noten v. 5 Dollar autw. 70460— 70860.— 76460— 70860— . kleinere ... 70360— .70761)— 7o3<50— 70760— Belgische Noten 100 Francs . . 3240, - 3270. — 3230— 3260— Bulgarische Noten zu 1000 Leva , 4S0— 498— 488.— 496— , , 100 . . . . kleinere... 470— 478— 468— 476— Dänische Noten 100 Kroner . . 112,0— 14320— 11,4o— 11229— Deutsche Noten*. ..... 16540— 16660— 16540— I666V- * . n 100 » . . *“ .. . . kleinere* . . . 16440— ,6560— ,6440— 1(j56n.- Engl. Noten von 5 Livrest. aufw. 311200— 3128»0— 310200— 311300— . kleinere ..... 311000— 312600— 31oof6— 31,600— Französische Noten 100 Francs . 3620— 3650— 3610— 3640— Ho,indische Noten 100 Gulden . 26650— 27050— 26850,- 27059— Italic lisChe Noten v. 100 Lire aulw.- 3089— 310o— 3070— 3090— kleinere . . . 3050.— Jogosl. Noten ungest. tu 1000 Dinar 836— » , . ■ 100 . . . . kleinere . . 826.— Norwegische Noten 100 Kroner . 9240— Polnische Noten ***.i363o— kleinere Rumänische Noten zu!000u.500Lei „ „ kleinere . . . Russ. Noten (Roman.) zu 500 Rubel a a » ' a 100 » „ „ , kleinere . . Schwedische Noten lOOKronor . Schweizerische Noten 100 Francs. Spanische. Noten 100 Pesetas . . Tschecho-siow. Not. v.lOOOauiw. . , , kleinere Türkische Pfund-Noten. Ungar.Noten**(n. Eni.)zulOOOKr, , .zu 10.000 Kr, . . . . . kleinere. 13430— 303. - 298— 18510— 13010— 9260— 2192— V097— 33800— 84.53 79.53 3070— 842— 832— 9320— 13770— 13570— 307— 297— 18610— 13090— 9340— 2118— 2113— 34600— .87.50 82*.50 3040— 834.- 824— 9240— 13580— 13380— 304— 204— 18510— 13040— 9260— 2102— 2097— 33800— 84.50 3060.— 840.— 830.— 9820— 13729— 13520— 308— 293— 18619.- 13120— 9340— 2118— 2,13— 34690— 87.50 79.53 82.50 * Für eine Billion Mark, ** fiir 100 ungarische Kronen für 1 Zloty aufwärts. **. Sie gerichtliche Untersuchung bei der Jepositenbank. Die „Wiener Bank- und Börsenzeitung" meldet: Im' ^uge der gerichtlichen Untersuchung über den Zusammenbruch. der Depositenbank hat in den letzten Tagen ein? staatsanwaltschaftliche Kommission, an der seitens der Bonkeukommission Hofrat Stern und für die Wirtschasts- ^^$:+/.-82A