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Wiener Morgenzeitung · 1924-06-05 · Heft 1906 (5.6.1924) · p. Seite 8

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
6 (1924)
Issue
Heft 1906 (5.6.1924)
Date
1924-06-05
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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-7JCV. 3T(f^?7tf ->; Sekie 8 Wren^ DonUerskäg Wiener MörgeMeitimg. S. Juni 1934 *t. 1906 wird diese Ausstellung durch 37 Oelgemälde Willy Iaeckel 8 abgelöst werden. — „Romans und Biedermeier in der deutschen Malerei und Zeichnung" -heißt eine bedeutsame A u sstetlung..welche die Chemnitzer Kunsthandlung Gerstenberget aus Kunstwerken des 19.. Jahrhunderts zusammengestellt hat. Unter den 51 Gemälden : sind auch «Prominente g‘ net Zeit, wie C. D. Friedrich. F. Krüger, M. v. Schwind, pitzweg und Waldmüller. — Tie Thoma-Ausstellung in der Berner Krnisthalle wurde durch eine Auswahl der Graphik ibcjS Meisters vergrößert. Es handelt sich säst ausschließlich um Frühdrucke aus dem Besitz der Karlsruher Kunschalle. tzerWssaa!. 8ln ProWonsvrozeß gegen Wrnt. Generaldirektor Eduard Bauer, welcher ein Optionsrecht für Wien der zu gründenden Marienbader Hotel- und BädevcLtiengesellschoft besaß, beabsichtigte, einen Teil. der Aktien weiterzuverkaufen. Durch den Trainer A. Mills wurde chm gelegentlich einer Besprechung in Marienbad der Finanzier Emil Ciprut als Käufer für diese Wien vorgeschlagen. Mills hatte sich die Zahlung einer Provision ausbedungen, die nach der Größe der Beteiligung des Herrn Ciprut bemessen sein sollte. Mit einer Klage wegen dieser Provision von 250.000 tschechischen Kronen, die Mills dem Kommerzva-lrat Gustav Grünwald zediert hatte, beschäftigte sich gestern das ZivNandesgencht., Der Kläger begehrte diesen Betrag, da Ciprut an der Transaktion sich beteiligt habe. Gegen die Klage führte Dr. Ludwig Fünkler in formeller Beziehung aus, daß die Kompetenz des Wiener Landesgerichtes nicht gegeben sei und erklärte in meritorischer Beziehung, daß Mills keinen Anspruch auf die Provision habe, weil das Geschäft, das er Vermitt-Ät habe, von Ciprut äbgelelhnt worden war. Ciprut habe sich dann allerdings durch Vermittlung des Herrn Bully Weiß in einer ganz anderen Form beteiligt. Es sei Mills eine Vermiitlungsgck>ühr von 118.570 tschechischen Kronen an* geboten worden, die er Mchnt-e. Dr. Fünkler bestreitet auch die Zesiion an den -Kläger und erklärt, daß, da Mills die ihm cmgcbotene Provision Mchute, Generckldirektor Bauer sich aus den Rechtsstandpunkt stelle und behaupte, daß Mills aus der zustande gekommenen Transaktion überhaupt keine Provision gebühre und daher die Abweisung der Klage beantrage. Der Senat beschloß, die angeborenen Beweise Wer die Geschäfte zwischen Ciprut und dem Beklagten sowie über die Vermittlung des Mills und die Zession durchzusührrn und vertagte die Bechandlung, da der größte Teil der Beweise in der Tschecho-Slowrk-ei durchzuführen.sein wird, auf unbrstimrute Zeit. t Die schriftliche Verwarnung an die Hausbesorgerin. Die ausbesitzerm Karoline Diener hatte ihrer Hausbesorgerin arbara Leitgeb den Posten gekürDigt, weil sie häufig Wern und Schnaps genieße. Seit dem Tode ihres Mannes habe sie zu trinken begonnen und die Folge hiervon sei, daß sie das Haus vernachlässige und die Parteien beschimpfe. Die Geklagte meinte, es sei nichts weiter dabei, wenn ein Hausbesorger oder eine Hausbesorgerin sich ab und zu durch einen Trunk stärke. Die Hausfrau sei zur Kündigung nicht berechtiaj, weil die in der Hausbesorgerovdnung vorgesehene schriftliche Verwarnung nicht erfolgt sei. Das Bezirksgericht Döbling erklärte die Kündigung für wirksam und hob in der Begründung hervor, die schriftliche Verwarnung sei deshalb nicht notwendig gewesen, weis die Hausbesitzerin schon einmal aus dem gleichen Anlaß die Hausbesorgerin gekündigt habe und die Kündigung ein Ersatz für dre schriftliche Verwarnung sei. Dies bestritt bei der Berufungsverhandlung vor dem Zivil, landesgerichte der Berusungsver'treler, indem er auf eine Entscheidung des Oberen Gerichtshofes verwies, wonach die schriftliche Verwarnung ausdrücklich im Gesetze vorgeschrieben sei und daher nicht durch eine Kündigung ersetzt werden könne. Außerdem sei die behauptete Trunkenheit der Geklagten nicht nachgÄviesen, da die Zeugen bloß erklärten, daß die Hausbesorgerin, „trinke". Trinken sei aber nicht gleichbedeutend mit Trunkenheit. Der Klagevert-reter erwiderte, „sie trinkt" sei nach dem Sprachgebrauche gleichbedeutend mit „sie betrinkt sich . Ein Hausbesorger soll und darf über nicht „trinken", wie vom ersten Richter mit Recht, betont worden sei. Ein Ausgleichs- Vorschlag des Vorsitzenden, die Hausfrau, möge der Hausbesorgerin im GerichtssaaleineDer-Warnung erteilen, sie aber werter im Dienst belassen, wurde von der Klägerin aibgelehat. Dev Bevusungssenat bestätigte das erstrichterliche Urteil, weil die Hausbesorgerin durch ihr Trinken das Vertrauen der Hausbesitzerin verloren habe und es für einen solchen Fall der schriMchen Verwarnung nicht bedürfe. ' Die Wohnungstragödie der geschiedenen Frau. Wie berichtet, hatte Frau Rosa Helldors, welche von ihrem Gatten geschieden ist, gelegentlich eines Wahnungsstreites ihren geschiedenen Gatten mit der Holzhocke am Kopfe verletzt u-n>d war wegen Mordversuches in strafgerichtliche Untersuchung gezogen worden. Das Landesgericht hat nunmehr nach Rücktritt des öffentlichen Anklägers von der strafgerichtlichen Verfolgung das Verführen gegen Frau Rosa Helldorf eingestellt, lieber Intervention des Verteidigers der Frau, Dr. Lucian D a u 6 e r, hat der Gatte seine Mietrechte auf die Wohnung auf seine Frau übertragen und seinerseits vom Wohnungsamt eine Wohnung, zu gewiesen erhalten, wodurch diese Wohnwngs- und Ehetragödie ein gutes Ende gefunden hat. Mit Rezept und ohne Rezept. Ein Zahntechniker hatte einer Frau, die mit heftigen Zahnschmerzen bei ihm erschienen war,- ein Rezept zum' Bezüge von Phenacetin zur Linderung ihrer Schmerzen verschrieben, da er ihr den Zahn bei ihrem Zustande nicht ziehen wollte. Zufällig kam dies zur Kenntnis eines Kranikenkasfenorztes, an den sich die Frau gewendet hatte, um von der Krankenkasse das Medikament umsonst zu erhalten, und der Zahntechniker hatte 'sich, da er zur Ausstellung von Rezepten nicht berechtigt war, vor Gericht wegen Ku rpsms ch ere i zu veran.'worien. Der Richter fällte einen Freispruch, mit der Begründung, daß es sich um einen Einzelfall und nicht mm ein gewerbsmäßiges Vorgehen handle. — Vor demselben Gericht fand auch eine Verhandlung gegen den Provisor einer Apo'hcke statt, «der be schuldigt War, gifthaltigen Tee ohne Rezept aus gefolgt zu haben. Eine Fvau verlangte für ihren Mann Ästhma 1 e e -Md erhielt vom Provisor A st h m a kraut 'ohne Rezept, nach dessen Gebrauch der Mann bewußtlos wurde und längere Zeit-sch wer krank gewesen sein soll Der Provisor, der angab, die Frau hätte Asthmakrau' Und nicht Tee verlangt, wurde zu einer Woche Arrest fedoch bedingt mit einer einjährigen Bewährungsfrist, verur teilt. In der Begründung führte der Richter aus, daß der Au geklagt« gifthaltige Drogen ohne Rezevt verabfolgt Labe. Alle Arten von Kommandite der Kroatischen Eskomptebank, Agram Kredit- und Bankgeschäften Wi©I%, I. LvIttSrASNS 4 '“im«)“ W"«'S‘schifte Telephone: 60-4-82, 60-4-93, 63-4*85, 64-4-42, 68-4-78, 69-4-82 10465 Telegrammadresse, Frapobank Volkswirt. Die Kapitalsbildung der Aktiengesellschaft. Von Dr. Heinrich Schreiber. Die Aera der Kapitalsvermehrung eu ist offensichtlich vorläufig vorüber. Sie, die sich vor noch nicht langer Zeit nicht genug tun konnten, sind nunmehr größtenteils abgetan, oder doch zur Seite getreten, sie sind abgetakelt und finden keinen Anreiz, keine Aufnah me und auch keine Aufnahmsfähigkeit. Die Aktie hat an Kredit veroteit, denn sie hat ihren Besitzern und Men, die auf ihren Werc gewettet und spekuliert haben, schwere -Enttäuschungen und Verluste gebracht. Die alten Aktien sind kaum zu halten, für junge ist schon gar keine Stimmung und so ist eine Schonzeit für Kapitalserhöhungen eingetreten, welche die ungünstigen Börsenverhältnisse erzwungen haben. Damit scheidet der wichtigste Behelf für die Kapitalsbildung der Aktiengesellschaften aus; er nmß sozusagen aufs Eis gelegt werden, und auf bessere Zeiten warten, bis wieder sir die Aktie eine Konjunktur der Fortpflanzung und Vermehrung anbrechen wird. Was aber bis dahin? Hat die Aktie an Kredit verloren, so gilt es für die Aktiengesellschaften, neue Kredidquellen zu erschließen; denn die Aktiengesellschaften brauchen immer neues Kapital, wenn sie an die Expansion und Ausdehnung ihres Geschäftes denken sollen; sie benötigen vor allem Jnvestitionskapital für ihre industriellen Anlagen und Betriebe, das mit den regulären Einkünften nicht aufgebracht und angesommelt werden kann. Damit werden die Aktiengesellschaften, wenn die Aktie nicht verfängt, wieder an den Bankkredit gewiesen, der ihnen bei ihren Finanzierungsinsiituten nach Maßgabe der eigenen Mittel und der Situation des Geldmarktes wohl offen steht, der ihnen aber jedenfalls teurer zu stehen kommtz, als die Verzinsung von Aktien kostet. > Untere neuen MeDionnnntntem: Die Nachiredaktion der „Wiener Morgenzeitung" ist (ab 8 Uhr abends) unter den Nummern: »t m lOl 91-10^ zu erreichen m Der offene und selbst der gebleckte Bankkredit ist indessen doch nur ein vorübergehendes Mittel, den Kapitalsbedacf zu befriedigen; er bleibt eine schwebende Maßnahme, die die Refundürung bedingt und auf sie dringt. Deshalb denkt man um so eifriger daran, an die Konsolidierung solcher Kredite zu schreiten. Dies macht den Plänen Schrittz welche die Ausgabe von Industrie-Obligationen ins Auge fassen, zumal sie von der Erwartung emgeg«eben und getragen sind, daß die feste Verzinsung düeser Schuldtibct den Kredit billiger gestaltet, als die Beteiligung für Aktien an dem Geschäftsertrage dies vermöchte, und daß die Vorliebe Ks anlagesuch enden Kapitals, das sich von den Aktien abkebrt, für Schuldverschreibungen auflebien und sich ihnen zuwenden wird. Die Kapitalsbistdung für Aktiengesellschaften gerät damit in das Fahrwasser der „fix" verzinslichen Partialobligationen. Freilich stößt sie sich noch an der Steuerlast, welche auf dem Obligationskapital lastet und die es daher verteuert. Allein, es sind Bestrebungen im Zuge, daß die ObligationenzAsen, entgegen den zu der K ö r v e r s ch a f t s st e u e r n o v e l l e gegebenen Erläuterungen, von der Besteuerung freigplassen werden mögen, und wenn diese zum vollen Erfolge reifen, dann wird das Zutrauen für di»^Obligationen zweifellos genährt und gehoben werden. Wichtig aber vor allem ist, daß die Einlösung der Obligationen nicht mehr mit jenen empfindlichen Einbußen verbunden wird, welche die vor,enthaltene Valorisie rung ihnen zugefüge hat. Die Wertbeständigkeiti von Kapital und Zins ist darum eine unerläßliche Voraussetzung für den Anlagemarkt, die indessen gesichert ist, sobald düe Stabilisierung der Währung, w:c sie sich .eingestellt hat, sich dauernd be währt. Geht diese fehl, dann freilich gelangt die Obligation gegen die Aktie wieder ins Hintertreffen,- weil die Aktie immerhin die Mögl'.chkeilt der Aufwertung in sich schließt, die der ObUgcüion abaeht oder ihr doch nach der bisherigen Rechtslage versagt wird. Um so höheres Interesse nehmen die immer pieder auftauchenden Pläne in Anspruch, für Zndustriezwecke G v! d ob l i g a t io ne n auszugeben. Außer der Akne und der Obligation steht der dauernden Kapitalsbildung für die Aktiengesellschaft bis nun kein anderer Ausweg offen; mindestens ist ein solcher noch nicht erdacht und ausgeschaufelt worden. 'Doch tut es an einem solchen not. Nach ihm Umschau zu halten, ist eine emsige Aufgabe der Finanzierungstechnik, toiemt sie nicht erstarren und verkümmern soll. Sie glaubt, ihn darin gefunden zu haben, daß eine Verquickung zwischen Obligation und Aktie hergestellt und als Produkt dieser Vermischung die aktienähnliche Obligation als Mittelding geschöpft wird, welche neben t^en originären Rechten und Ansprüchen der Obligation chr auch noch die Anwartschaft der Aktie auf einen, wenn auch schwankenden Anteil an dem Ertrage der Aktiengesellschaft wahrt, der ihren Zinsfuß wandelbar nach dem gesellschaftlichen Erträgnis gestaltet, ihr die Tracht einer Aktie bald, mit, bald ohne Stimme in der Generalversammlung, vonder dm Obligation sonst strenge ferngehalten. ist, anlegt, und dergleichen. Aus einer solchen Paarung verspricht sich die Emissions- Praxis eine Auffrischung für die Kapitalsbildung der Aktiengesellschaften, eine Stärkung ihrer Entwicklung, die geeignet wäre, den Marasmus niederzukämpfen, in dem angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise das Aktilenmpier mitsamt der Schuldverschreibung zu versinken drohteine merkwürdige Indiskretion der Bankenkommisston. Von einem Wirtschaftspolitiker wird uns geschrieben; Das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1921 betreffend die Einsetzung einer Fachkommission für das Bankwesen (Bankenkommissionsgesetz) erklärt im Paragraph 1, daß die Bankenkommission „zur Vorbereitung einer, den Bedürfnissen der Volkswirtschaft Rechnung tragenden Regelung des Bankwesens" eingesetzt wird. Auch der Paragraph 2 dieses Gesetzes, der die Aufgabe der Bankenkommission vornehmlich in 'der Wahrnehmung „der Bedürfnisse der Volkswirtschaft" erblickt, läßt keinesfalls die Annahme zu, daß die Absicht des Gesetzgebers die war, die volkswirtschaftlichen Interessen .durch Förderung der Sensationslust aufs Aeußerste zu gefährden. Die „Neue Wirtschaft" hat in ihrer Nummer dom 4. Juni 1924 wörtlich den schriftlichen Bericht des Voritzenden-Stellvertreters der Bankenkommission. Hofrat Georg Stern an den parlamentarischen Sonderausschuß wiedergegeben. Hat der Sonderausschuß im Sinne des Paragraphen 4 seine Zustimmung hiezu gegeben? Wenn er dies getan hat, so hat er in unverantwortlicher W e i s e das ohnehin schon äußerst lädierte Vertrauen des Auslandes in die wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Landes zur Gänze und in nicht so bald Mt zu machendem Matze zugrunde gerichtet. Wir sind absolut keine Gegner des Bankenkommissionsgesetzes und schließen uns der Ansicht der überwiegendeu Mehrheit der Bevölkerung an, daß alle Schädlinge des Banksaches unschädlich gemacht und entfernt werden müssen. Aber eS wäre traurig, wenn die staatliche Gewalt kein anderes Mitel zur Erreichung dieses Zieles besäße, als „mit dem Bade auch das Kind ans-'-schütten". Es ist ein offenes Geheimnis, daß das Bundesministerium für Finanzen schon wieder» holt die notwendige Energie aufgebracht hat, um anläßlich der Erledigung von Gesuchen wegen Kapitalserhöhungen an die Bewilligung die Bedingung zu knüpfen,.'daß aus dem betreffenden Institut ihr nicht geeignet erscheinende oder nicht vertrauenswürdige Verwaltungsräte oder Direkoren entfernt werden. Kann es vielleicht für die österreichische Volkswirtschaft gleichgültig sein, wenn ein stark gelesenes Wiener Blatt einen hohen staatlichen Funktionär im Vollbewußtsein feiner Verantwortung sagen läßt, „daß in der Anglobank im Kassenjournal 1200 Pendenzen mit vorläufig uneruierbaren 180 Milliarden Kronen bestehen"? Kann das Ausland zu der Wirtschaft eines Staates auch nur das geringste Vertrauen besitzen, in welchem von einer Bank vom Range der Kreditanstalt behauptet wird, ,>daß in ihr als Folgewirkung des Bankangestelltenstreiks zuerst 33 Milliarden, jetzt noch 6 Milliarden gefehlt haben"? Es würde viel zu weit führen, auf die geradezu verheerenden Wirkungen hinzuweisen, die die Veröffentlichung des Berichtes des Herrn Hosrates Stern im Auslande üben müssen, indem noch weiter aus die Details dieses Berichtes eingegangen wird. Wird vielleicht den Bedürfnissen der Volkswirtschaft eines Landes Rechnung getragen, wenn man in die ganze Welt Hinausrust, daß das Bankenwesen dieses Landes sich ausschließlich aus Defraudationen, Gtündungsschwkndel und Emmissionsschwindel zusammensetzt? Könnte der Bundeskanzler, im Verein mit seinem 'hervorragenden Leiter des Departements 2 im Bundesminlsteriums für Finanzen, unmöglich ein für die Allgemeinheit weniger schädliche' Mittel zur Entfernung der betreffenden Banken und Funktionäre finden, als das Mittel, welches auch die anständigen Banken und Elemente sowie auch die Krone letzten Endes unbedingt zugrunde richten Muß? Aber der Bericht des Hosrates S t e r n hat nicht einmal den MildevungsU'Mstand vesÄoser Wahrheit für sich! I Es wird absichtlich eine jede von ihm Vorgefundene Tat- > lache in — man hat fast den Eindruck — parteipölitischer 5981298529485981

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