Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 6 (1924)
- Issue
- Heft 1856 (15.4.1924)
- Date
- 1924-04-15
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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GeSeL Men, Di'eMäg WiSttev MovaenzeltuM. 18. AM 1SS4' Nr. 1686 <* J» k * M . . _* Jp-T'«», W* MWiMM 3nlonö. Um« Set Inder — negativ. / Geringe Berbilligimg der Lebenshaltung. -Die auf GrüW tzes Abbaugesetzes eingesetzte paritäs ikfchr Kommission hät rn ihrer gestrigen Sitzung den dex gemäß der hierfür festtzölegteü Methöde nach EinÄermchme der Sachverständigen berechnet und die Äußerung abgegeben, haß in oett Höften der Lebenshaltung gegen- Mr Htänd Vöm ÄLH 1924 eine Aenderung üicht festgestEllt würde. Oöntit ist diesmal die. abflaitende Tendenz in deL PteiKbiHüng, die sich schön iM vörigen Monat altgedeutet hät^e, stärker zum Ausdrüch gekommen. Die Berechnungen M paritätischen Kommission hä'ben ergeben, daß gegenüber dem Vormonat sogar eine, wenn auch nur ganz geringfügige Verbilligung Mgetreten ist. Merdings ist diese Verbilligung, die mit der Gesamtziffer von 0,19 Prozent zum Ausdruck gelangt» so unwesentlich, daß eine Verminderung der Indexziffer nicht eintritt und ensprechend dem Äbrundungsderfahren der Index mit Null verlautbart wird. An den Einzelposten zeigen sich kleine Verbilligungen der Lebensmittel und der Beheizung, der Wohnungsauswand ist unverändert geblieben, Bekleidung ist etwas teurer. Von den Lebensmitteln siud Mehl, Pflanzenfett, und in gang mäßigem Umfange NrndfNsch billiger geworden. Teurer sind Kartoffeln und äuch Reis und Hülsenfrüchte weisen ganz Minimale Preiserhöhungen auf. Die Gesamtberechnung diess Postens ergibt eine Verbilligung um 0,67 Prozent. In der Gruppe e l e U ch i U ng u tt d Beheizung" steht einer unbedeutenden Erhöhung des Hülzpreises ein stärkerer Rückgang der. KShleNpre-ise gegenüber, so daß auch hier eine Gesamtverbilligung festgestellt wurde, me mit Minus 0,45 Prozent festgelegt wurde. Bei der Gruppe ,Sek lei düng" wurde eine mäßige Steigerung der Preise für „Anzüge und Schuhe" festgestellt, der Wäschepreis ist unverändert geblieben. Die Auswirkung dieser Preisgestaltung würde. gegenüber dem Vormonat mit Plus 1,78 berechnet. Die Bekleidung ist die einzige Post, die eine Verteuerung aufweist: . Die gestrigen Berechnungen der paritätischen Kommisiion ergaben zum ersten Male seit dem August 1933 eine Verbilligungg der Lebensweise. Seit damals war in lnunterbrochener Aufeinanderfolge der Index um rund 0 Prozent gestiegen. Bosel und die ZoMdemofroten. In seiner Sonntägsnümmer bringt das Zentralorgan der österreichischen Sozialdemokraten, die „Arbeiterzeitung", einen wütenden Ausfall gegen den Präsidenten der Unionbank Siegmund Bosel. - Da ist eine KarikaMr zu sehen, welche »in Reiterstandbild mit Basel darstellt. Auf dem Sockel stehen die Worte: „Sigi, in Deinem Lager ist Oesterreich." Das Pferd stolpert über einen Stein, auf welchem das Wort „Fvankensturz" steht. Bosel stiegt im Bogen vom Pferde. Sonst sind noch Großdeutsche und Christlichsoziale zu sehen, welche dem Verkauf des Platzes zustimmten, auf welchem Bösels neuer Bankpalast errichtet werden soll. Das Ganze trägt einen gepfefferten antisemitischen Charakter. Bosel wird als Bankrotteur dargestellt und die Gegner werden verhöhnt, weil sie mit ihm noch paktieren. Das Bild ist für beide charakteristisch: für Bosel und für seine Freunde von gestern, die Wiener sozialdemokratischen Führer. Die Sozialdemokraten haben mit Bosel Geschäfte gemacht, sie haben ihn in die Verwaltung ihrer Parteiunternehmuügen genommen (siehe Hammerbrotwerke), er hat ihnen viele, viele Milliarden für die Wahlen und sonstige Zwecke gegeben. Nun glauben sie, daß Bosel nicht mehr als Zahler in Betracht kommt, und sie geben ihm in seiner schwersten Situatiöii Unbedenklich den Eselstritt. Gestern war er nöch für sie der edle Gönner, heute ist er für sie der Jude, aus dem Mn nichts mehr Herauspressen kann. Freilich, der Kredit für die Hammerbrotwerke, den ihnen Bosel verschafft hat, ist gekündigt worden. Jetzt heißt es wohl, einen neuen Gönner finden. Also, fort Mit dent Juden Bosel, auch weNN er Noch sä viel gezahlt hat. Gleich noch eine Verbeugung vorder antisemitisHen Gasse. Jetzt kann Man sich's ja leisten, weil der Jude nicht Mehr blecht. Dcis Bild beleuchtet nicht nur den edlen Charakter der Wiemt sozialdemokratischen Führer, sondern es zeigt auch mit erschreckender Deutlichkeit das Schicksal aller Juden a Id Bosel. Bösel hat das Geld'scheffelweise den Hakenkreuzlern, Sozial^ demokraten Und Christlichsozialen in den Rachen geworfen. Nun. hat er den Dank. Sr. Kienböck für die Abwendung von der Spekulation. MüKnftrtt, 14. AM. Finanzminister Dr. Kienböck sprach Sonntag hier in einer Versammlung über aktuelle Fragen. Ter Minister führte Unter anderem ans, die wichtigste Grundlage der Sanierung bleibe die Anfrechtevhaltung der gegenwärtigen Stabili 1 äh unserer Währung. Dde seinekzeit in Aussicht-'HA wöMMentz Hohe des NörMlbnWts hübe sich trotz bet be- »tts durchgesührtett ErsParuMtt äls zu Niedrig er* Mit hsutigett Bundesgesetzblatt erscheint^ tzitte Döböridnung des BunöeZtttinlstekiüMZ für Jinäüzen' M DUbHftihrimg der BestininMugcii der PersoUalsieUerNövellö voM Aahre 1924 über die a llgEM eine .Etw erbst euer und die Vermögenssteuer voll ertvagbringendM Bewttogeü. IN Durchführung des Gesetzes über die Besteuerungsgmndtage bestinMit die Verordnung: Die Einnahnren sind mit jenem Betrage anzusetzen, den sie im maßgebenden Kalenderjahr (Wirtschastspcriode) tatsächlich erreicht haben. Als Bet ries kosten können mAesondeve in Abzug gebracht werden: a) die Kosten der Cchaltmig und WiederhersteNtng Nicht des NöUbvUes oder der EvWM terung — der dem Betrieb dienenden Gebäude und sonstigen Anlagen.sowie der Kosten der Erhaltung und Ergänzung — nicht der Vergrößerung — des lebenden und toten Inventars; b) ein angemessener Prozentsatz des Wertes oder Anschafftlngspreises für die Abnützung der Gebäude, Maschinen, Gerätschaften usw.; c) die Kosten dsr Versicherumg der unter a) bezeichneteN Gegenstände; d) der Pacht- und Mietzins für die Kinn Geschäftsbetrieb gepachteten und gemieteten Grundstücke, Gebäude, Gebrauchsgegenstäude und Rechte; e) die Auslagen für die im Betrieb nicht in der Wohnung — erforderliche Heizung und Beleuchtung; f) die Aufchafstmgskosten für die eingeiaufiett KWh- und Htlssstoffe und Waren sowie für die sonst im Betrieb erforderlichen Materialien; g) me Gehalte, einschließlich der etwa vom Dienstgeber getrsigenett Einkommensteuer und betWichen, bezw. die LöhNNug dev M Ges werbelbetriebe beschäftigten Personen; h) die Vom Unternehmer für das Betviebspersönal entrichteten Beiträge an Kranken- und Versorgungsstrssen sowie die an ehemalige Bedienstete dauernd gezahlten Verforgungsgenüsse; i) die allgeMeme Erwer'bsteuer samt Zuschlüge, die FürsorgeabgÄben und dergleichen, die von den dem Betrieb dieneNdest Gmudskücken und Gebäuden zu entrichtende Grundr lind Gebäudesteuer samt Zuschlägen sowie die im Geschäftsbes trieb zu entrichtenden indirekten Abgaben (Stempel, Umsatzsteuer, Zölle uftv.); k Zinsen von Geschäftsschulden; l) der Geldwert der aus der vorangegangenen rn die gegenwärtige Wirtschaftsperiode ülbernommeNen Bestände att Vorräten der im Zweiten Absatz unter lit.- c) gezeichneten Art. Bei den Betrieben ohne kaufmännische BuchMruug kann der Geldwert der Vorräte sowohl bei der äI'mnahM als auch bei der Ausgabe unberücksichtigt Äe-ibeN^ Führt der Steuerpflichtige ordnungsmäßige Bücher, so hat er die Bücherabschlüsse des maßgebenden Wirffchaftsjahres nebst deN vorschriftsmäßig ausgefertigten Bilanzen der GewiMberechnung zugrunde zu legen. Sofern jedoch der Ste^^^ pflichiige hei der Buchsühruirg die vorstehend angeführten Grundsätze nicht befolgt, ist der bilanzmäßige Gewinn.behitfs Berechnung des steuerpflichtigere Gewinnes entsPM chend diesen Vorschriften zu berichtigen. Für die Bewertung der Vermögensstücke und Schulden bei der Inventur und für das Maß der wiesen. Wenn die opferwillige Einsicht der Bevölkerung es der Regierung weiter ermöglicht, auf dem Wege des sparsamen Haushaltes weiter zu schreiten, sei zu hoffen, daß der Völkerbund den begründeten Vorstellungen der Regierung auf Erhöhung des Normalbudgets Rechnung tragen werde. Damit Erde such die Möglichkeit gegeben fein, die Besoldung der m ihveN Bk-' zögen zurückgebliebenen Bundesangestellten zu regeln. Eingehend beschäftigte sich der Wimister mit der Frage des Bänkzinsfüßes. Rur die auf das Vertrauen in die Lebenskraft Oesterreichs begründeten Jnvöstitiöüen ausländischen Kapitals Und die Abwendung von der Spekulation zür soliden Wirtschaft könneU und werden hiev Besserung bringen. Dir VerhandlrMM Mt den Bundes- Gestern wurden dih Verhandlungen zwischen den Vertretern der Bundesangestellten und der Regierunig Wer die Revision der Reihung und die Besolduugsreforin aufges nomnien. Der Bundeskanzler sprach die Hoffnung aus, daß die VechaMuugen möglichst rasch zu MM Ergebnis führen würden und dankte den Vertretern der BNndesclüigestelltett, daß sie sich nunmehr sei nein Vorschlag angspaßt hätten, in die Beratung des Systems der künftigen Besolldungsordnnng emzutreten. Die gewichtigsten politischen und praktischen Erwägungen hätten die Regierung veranlaßt, diesen Wog vorzüschtaigeN. NächdM er beschritten ist, stünden Regierung und ArigestelltLUvertteter Nicht Mchr Äs Gegenparteien vinäMt ,giyenü!ber; sie hätten bielntelhr das gemeinsMe Interesse, eine wirklich gute, das heißt in gleichem Maße M .Bedävft iHffcti'.bct- Verwaltung und den Interessen der Bundesangestellten dienende Besoldungsordnung zu schaffen. Dazü gehört MAMpt Mlüsftgett MschveMlNMn ist hiernach die Bur Att. 81 M HänbÄHesetzbltches, hu käüfMaNNtsche Gebrauch Ürid Methölb 8er. hieMrrch gezogenen Grenzen has Ernressen des Stenerpflrchtigen selbst bestimmend. Me m M vorhergehenden Absätzen aufgestellten Rette Berechnung des Reinertrages aus allen. ^Abständigen oder gelegentlichen Ünternehnnulgen und Beschäftigungeü, mögen sie der' Gewerbeordnung unterliegen oder nicht. Der Pemertvag äüs lanhwirtschasilichen Pachtungen ist für die,Ermittlung des Emkotwnens ans felibst beiw'irtschaftetem Grundlbcsitz zu berechnen. Die Anrechnung von Verlusten ftMt Mr übet dett tN: Bekenntnis gestellten Antrag des SMechflichtigen statt. Uebet ‘ die verMsgeMMed VvM eetka^jökrügendett Bertnögin wird verordnet: Voraussetzung :für - die Vermögenssteuer Pflicht ist die grundsätzliche Einkommensteuerpflicht. Ist das Einkommen aus einer bestimmten Einkommensquelle nicht einkommensteuerpftichtig, so kommt der Ertrag anch für die Bemesiungsigrimdlage der Vevmögenssteuerpflicht nicht in Betracht. Für die Vevnlögenssteuer ist die Frage, ob eins der Vermögenssteuer gleichartige Bcheuemng im Ausland bestcht oder nicht, ohne.Belang. Gegenstand der Sie ne r (zu ß 238 b): Die Bemeffungsgmndlage der Vevrnogenssteuer biÄ>et das Vielfache der Reinerträge, der im § 238 b anWführten Einkommensquellen (Vermögenschaften und Betriobe). Ms' Reinertrag gilt das der EinkomNlensteMrbemessung ziugmnde gelegte Einkommen ans der betreiffenden Quelle. Die Reinerträge ergeben sich dadurch, daß von den Bruttoeinnahmen, die mit der betreffenden Quelle wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängen, gemäß den §§ 159 his 162 Kuläfsige Abzirgsposten abgerechnet werden. Spekulationsgewinne. (Los-, Lotterie- und Spielgewinm) bilden keine Grund» läge für die Bermögenssteiuer. Verluste, die sich Lei. einer vermögenssteuechsilchtigen Quelle ergeben, dürfen'vöm Reitiettrag. einer On.elle derselben Einkommensütt, dagegen Nicht vötti Reinertrag eine" andersartigen Quelle abgeMen werden. Schulden und Lasten der im §160, Zahl 6, LezeichNeten Art, die keine bv stimmte EinkoMNiensq-uelle unmittelbar belasten, sind bei der Bemessüng der Vermögenssteuer itt der Weise zu berücksichtigen, daß das Zwanzigfache der entsprechenden, bei der Einkomnrensteuerveranlagung z:üÜsfigen AbzugsPvsten von der Summe der.bei den einzelnen Vernwgenssteuerpflichtigen Quellen evmittelttztt- Vielfachen in Abzug gebrächt wird. Andere, die Gesamtheit des EiükrnNnens belastende Abzüge bleMtt Unberücksichtigt. Alimentationsleistungen, welche nicht unter § 160, Zahl 6, sondern unter § l8A 5. Absatz, ffallen, vermindern nicht die Bemesstlngsgmndlage beim Gebet, sie Unterliegen jedoch beim Empfänger nicht der VevmögeNsMer. aber vor allsm, daß die schweren Mangel der itt einer Zeit■ noch ungeordneter Verhältnisse geschaffenen Besoldungs-• o r d n u n g beseitigt werden, die bisher die Erfüllung auch berechtigter Wünsche der Bundesan gestellten wesentlich beeinträchtigt haben. Der Bundeskanzler küWigte dann out, daß die Regierungsvertreter nunmchr in der Lage seien, die noch ausstehenden Antworten auf einige Fragen bezüglich der Rethungsrevision zu geben und buch über, die Grundzüge des geplanten neuen Besoldungssystems konkretere Auskünfte zu erteilen. Es wurde sofort in die Verhandlungen Wer die Reihungsrevision eingegangen ubd der Beschluß gefaßt, die Verhandlungen Wer die Reihungsrediision uttd die Besoldungsordnung nebeneinander zü führeü. Die nächste tzemMs-aine Sitzung mit der Dägesvrdnung „Besoldungsshstem" findet morgen nachmittags statt, auf die Tagesordnung der Donnerstag stattsindenden gemeinsamen Sitzung wurde die Revision der Wie uns mitgeieilt witd, würde den Bilüdesaugestellten versprochen, daß diie definitive Regelung der Beamtenfordenungen bis zum Mai durchgeführt sein wird. Konferenz der FngendSmter. Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. Gestern wurde im Minffterium fitt soziale Vertvaltnng die Konferenz dev österreichischen Jugendfürsorgeämter eröffnet, bifc Vöin Minister Schmitz Mit ^iuer Ansprache begrüßt wurde. Die Prtsstz värf der KotiferSNz Nicht beiwohne n, so daß man nur auf den offiziellen, gefärbten Bericht angewiesen sein wird. 100 cm Wie N.l„ ADLER0AS3E 1«cf0»fe7$u>G4»