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Wiener Morgenzeitung · 1923-05-20 · Heft 1533 (20.5.1923) · p. Seite 9

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
5 (1923)
Issue
Heft 1533 (20.5.1923)
Date
1923-05-20
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Nr. IflW Wien, Sonntag Wiener Morgenzeitung. Ae „Sftara" vor Gericht. Heemal zu zwei Jahren Kerler verurteilt. Die'gestrige Verhandlung gegen die monarchistischen Reolverhelden von Hietzing begann mit dem Plaidover des -taatsanawaltes Hofrat Dr. Pan ek, der u. a. erklärte: Politische Parteien haben sich bewogen gefühlt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung um zum Schutze des Eigentums Organisationen zu schaffen, die dem Staate allein zustehen, und trotz dieser Erkenntnis werden solche Organisationen, wie sie die „Ostara" ist, geduldet. Und auch eine zweite Erkenntnis bleibt bloße Theorie, nämlich, daß die politischen Auseinandersetzungen wohl mit den Waffen des Geistes, aber nicht mit wirklichen Waffen ausgeföchten werden sollen. Der Bestand solcher Organisationen bedeutet, wie sich auch der preußische Minister ausgebrückt hat, eine schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Staate. Die Folge ist, daß wir die Organisationen der verschiedenen Parteien in einer Art Wettrüstung Begriffen sehen, die genau so eine fürchterliche Gefahr bedeuten — da sie ja nichts anderes sind als die Vorbereitung zum Bürgerkrieg — wie jene Kriege, die die Staaten durch ihr Wettrüsten eben herbeigeführt haben. Die Bewaffnung muß tu blutigen Zusammenstößen und zum Bürgerkrieg führen. Daß die Waffen, die die Ostara-Leute benützt haben, nicht allein Schutzwassen, sondern scharfe Angriffswaffen waren, darüber herrscht kem Zweifel, denn das sind ja keine Revolver, das sind ja Maschinengewehre gewesen. Und schon daraus zeigt sich deutlich die Bestimmung, die diesen Waffen zugedacht war. Und ich bedaure es, daß das Tragen dieser Waffen nicht anders verfolgt werden kann als mit den unzureichenden Mitteln des kaiserlichen Patents vom Jahre 1852 wegen Uebertretung deS Waffenpatenis. Das Beweisverfahren habe nicht die erwartete Aufklärung gebracht. Denn selbst die Raschheit der Vorgänge in Hietzing genüge nicht, um zu erklären, warum man in gar so vielen Fällen den Lindruck hatte, daß die Zeugen nicht Lre Wahrheit sagten. Sie werden mit wm die Ueberzeugung haben, daß der Gesamteindruck ein überaus schlechter war. Die „Ostara"-Leute, gleichgültig ob es Angeklagte oder Zeugen waren, haben zusammen einen Körper gebt lo et und verteidigen sich mit Notwehr. Notwehr setze einen Angriff voraus und es müsse entschieden bestritten werden, daß die Angeklagten zur Notwehr eine Berechtigung hatten. Es ist 'keinem einzigen von den „Ostara"-Leuien etwas geschehen und kein Zeuge konnte bestätigen, daß einer der Arbeiter den Versuch unternommen hätte, auf den Beiwagen zu springen. Es war organisierte Räufln st, welche die Angeklagten zum Schmsse veranlaßt hat, auch eingebildete Notwehr lag nicht vor. Die Verantwortung der Beschuldigten mit Notwehr ist ebenso unrichtig, wie ihre Verantwortung, sie hätten nur Schreckschüsse in die Luft abgegeben. Das wurde durch das Verfahren nachgewiesen. Sie schossen mit mörderischen Waffen, um M e n s ch e n, gegen die sie diese Waffen richteten, schwer zu verletzen. Die Angeklagten haben mit einem gemeinschaftlichen Willen gehandelt und im Bewußtsein, daß sie Zusammenarbeiten. Das ergibt sich schon daraus, oaß sie eine zu solchen Zwecken bestimmte Truppe bildeten. Deshalb haben sie alle zusammen zu verantworten: Den Totschlag Birneckers und die Verletzungen der beiden anderen Arbeiter. Ich ersuche, die Angeklagten schuldig zu sprechen. Der Vertreter der Privatbeteiligten Dr. Steinitz erklärt, dieser Prozeß sei kein gewöhnlicher Raushandelsprozeß, sondern ein politischer. Nicht durch die Person der Angeklagten, bei denen von einer politischen Ueberzeugung und vor: polnischen Motiven keine Rede sein kann, für die vielmehr das Versprechen von Lohn und Arbeit maßgebend war. Wir sehen rn den Ergebnissen des 17. Februar, welche Arbeit gemeint war. Deshalb kann von einem politischen Prozeß gesprochen werden, weil hinter den Angeklagten Hintermänner stehen, die ihnen die Waffen gegeben haben und die leider nicht-angeklagt werden konnten. Es wäre an sich unverständlich, warum die fünf Angeklagten die ganze Schießerei begonnen haben. Sie hatten gar keinen Anlaß, von den Waffen Gebrauch zu machen. Ihre Handlung wiegt um so schwerer, als sie sie gewissermaßen besohlen anMeübt haben. Weil sie in Gegenwart ihres Kommandanten du Waffen zogen und er ruhig tnt Wagen sitzen blieb, als sie in den Haufen von Arbeitern hineinschossen. Versammlungssprengungen hat es allezeit gegeben, auch einen Versammlungsschutz. Aber noch nie einen solchen mit Gummiknütteln und Schußwaffen. Hier handelt es sich um eine Form des politischen Kampfes, die absolut nicht geduldet werden kann und darf. Die ganze Tat ist der Ausfluß jener R o h ei t der Gesinnung, die unter den Kriegsfolgen Platz gerissen hat. Ihr Urteil, hohes Schöffengericht, das wir erwarten, soll zum Ausdruck bringen, daß wrr in Wien noch Respekt vor Menschenleben haben, daß jedes einzelne Leben geschützt werden soll. Privatbeteiligtenvertreter Dr. Spielmann bringt die -rivatrechtlichen Ansprüche der Witwe Birneckers und' der beiden verletzten Arbeiter vor. / Der Verteidiger Czermaks Dr. Loffing erklärt, es seien viele monarchistische Versammlungen vor der verhängnisvollen Versammlung in Hietzing von Gegnern gesprengt worden und keine politische Partei brauche sich das ruhig gefallen zu lassen. Wenn die „Ostara"-Leute mit Waffen hingeganqen sind, so schien ihnen diese Vorsichtsmaßregel angesichts der früheren Bersammlungssprengunaen nicht überflüssig. Als sie dann heimgingen, waren sie froh, endlich im Straßenbahnwagen zu sitzen. Der Verteidiger beschäftigt sich dann, mit den Ergebnissen des Beweisverfahrens uno kommt zu dem Schluß, es sei nicht widerlegt worden, daß Czermak in die Lust geschossen habe, es sei auch zweitens der Nachweis nickst erbracht worden, daß die Wunde des Kartusch gerade aus der . 9 Millimeter- Pistole des Czermak beigebracht werden konnte. Schließlich sei nach dem Gesetz erforderlich, daß es in der Absicht des schießenden Czermak hätte gelegen sein müssen, gerade den Kartusch schwer zu verletzen. Sa« Urteil. Um viertel 5 Uhr nachmittags betrat der Gerichtshof den Vechandlungssaal und der Vorsitzende Vizepräsident tzöfmt Dr. Biziste verkündete folgendes Urteil,- Der Angeklagte Czermak ist schuldig des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach § 143 St.-G. und nach § 155 a und b, weiter der Uebertretung des Tragens einer verbotenen Waffe und des Waffenpatents überhaupt und" wird verurteilt zu einer; schweren Kerkerstrafe itt der Dauer von zwei Jahren, verschärft mit einem harten Lager alle Vierteljahre, sowie zu einer Geldstrafe von 100.000 K., im Nichteinbringungsfalle zu vier Tagen Arrest. Die Untersuchungshaft vom 18. Februar bis 18. Mai wird in die Strafzeit eingerechnet. Die übrigen Angeklagten Opi ela, Gr oß und Bevilaqua sind schuldig der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 431 St.-G., Groß und Bevrlaqua auch der Uebertretung des Waffenpatents, und werden verurteilt zu je zwei Mo nuten Arrest sowie zu je 100.000 K. Geldstrafe, der Angeklagte Dietl -wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit zu einer Woche Arrest. Diese Strafen sind durch die Untersuchungshaft verbüßt. Von den übrigen Punkten der Anklage werden die genannten vier Angeklagten freigesprochen, die Pri-vatbötetligten mit ihren Ansprüchen durchwegs auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Vorsitzende leitete die Urteilsbegründung mit folgenden Worten ein: Bei Fällung des Urteils durfte die Frage, welcher politischen Partei die Angeklagten einerseits, die durch die Tat Verletzten andererseits angchöven, von vornherein nicht die geringste Rolle spielen. Das ist zwar für jeden Richter, der diesen Namen verdienen will, eine glatte Selbstverständlichkeit, mußte aber mit Rücksicht darauf, daß in der Oeffentlichkeit das Schlagwort „Klassenjustiz" immer wieder austaucht, gerade in diesem Falle, sowohl vom Standpunkt der Berufsrichter als auch vom Standpunkt der Schöffen, mit dem allergrößten Nachdrucke betont werden, und der Gerichtshof spricht -daher klipp und klar aus, daß feiner Ueberzeugung nach ein Richter, de r K lasse nj ustiz — in der einen oder anderen Richtung — übt, drastisch austzedrückt, entweder ein pflichtvergessener Schurke oder ein einfältiger Tropf ist. Die Mitglieder des Schöffengerichtes haben sich bei Schöpfung des Urteils insbesondere von den beiden folgenden Grundsätzen leiten lassen: Ein verurteilendes Erkenntnis darf nur gegen jenen Angeklagten und nur insoweit gefällt werden, als für die Schuld ein jeden Zweifel ausschließender Beweis erbracht worden ist. .Zweitens kann in einer Zeit, irr -der die bestcheniden Gesetze nicht selten ans politischen Motiven umgangen werden, das Gericht den wichtigsten StraWeck, nämlich die Abhaltung von ähnlichen strafbaren Handlungen, nur dann erweisen und somit seiner Pflicht, dem Gesetz Geltung zu verschaffen, vorn Gesichtspunkte der General- Prävention nur dann genügen, wenn es allen Versuchen, die Gedanken- und Redefreiheit, obzivar sich dieselbe in den gesetzlichen Schranken bewegt,' g e w al t s am zu it n te r d rücke n oder in sonstiger Weise Politffche Gegensätze mit der Waffe in der Hand auszutragen, in . jedem einzelnen Falle — möge er von welcher Seite immer ausgehen <— mit der vollen Strenge des Gesetzes entgegdntrrtt. . Im speziellen ist zur BegrünÄug des Urteils zu sagen: Der § 143 des Strafgesetzes kann nur dann zur Anwendung kommen, lwenn in einem Falle, in dem ein Mensch ums Leben gekommen ist, nicht nachzulveisen ist, von wem er getötet wurde. Das Schöffengericht ist zur Anschauung gekourm-en, daß zwar sehr triftige Grmwe dafür sprechen, daß Birnecker durch die Waffe des Czermak getötet worden ist, ein Beweis, der jeden Zweifel ausschließen würde, ist jedoch nicht erbracht worden. Durch das Beweisverfahren ist aber, außer jeden Zweifel gestält, daß in dem Arm des Karins ch das Geschoß gefunden worden ist, das nach Ansicht des Gerichtes nur von der Waffe des Czermak herriihren kann. Bei sämtlichen übrigen Angeklagten konnte eine volle Widerlegung ihrer Verantwortung, daß sie nur Schreckschüsse abgefeuert haben, nicht als erbracht angesehen werden. Es liegen zwar wichtige Wevdachtsgvünde vor, andererseits aber nur Zeugenanga'ben, die nicht einen vollen Beweis. Herstellen können. Was die Frage dev Notwehr arckmgt, ist das Gericht zu dem Schluß gekommen, daß ein Angriff auf die Angeklagten nicht unfernornmen «worden ist. , Dr. .Loffsing meldete für den Angeklagten^ Cz.ermäk die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung an. Die anderen Angälagten hielten sich Bedenkzeit offen. ' uL-M:— 20. Mai 1923 Seile v Mische Humanität. * äftan schreibt uns aus Athen: In den letzten Wochen lrasen die ersten Anstausch-gesangcnen aus der Türkei hier ein. Die griechische Bevölkerung ist seit acht Monaten an den Anblick der von Haus und Hof ver-briebeuen griechischerr Flüchtliirge aus Thrazien und Klamasien gewöhnt, doch hätte man sich nie nnd nimmer vorstellen können, daß die nunmehr heimgeschickten Gefangenen in einem so entsetzlichen Zustand anlangen würden. Dabei sind aber diese Heimkehver nicht die Unglücklichsten von denen, die -im September in die Hände der iKe-rnalisten geraten waren. Weit mehr warten noch aus den Tag der Heimbeför-devung, und un-bc'ka-nnt ist bis heute die Zahl derer, die den seelischen nnd körperlichen Qualen erlegen fiub. Die einzigen Lichtblicke in den Schilderungen dieser -ersten Heimk-chrer sind die heimlichen Humanttätsakte, die trotz der strengerr Bewachung durch jüdische Frauen und t-sche-rkessische Bauern den langsam Dahinsiechenden zuteil wurden. Alle griechischen Blätter der letzten Tage sind voll von Berichten uns Photographien der Heimkehrer. kine verschollene Bibliothek. Bor einigen Tagen veröffentlichten wir eine Zuschrift ans Leserkreisen, in welcher darüber Klage geführt wurde, daß die .während des Krieges errichtete Flüchtlingsbibl i ot h e k in den Depots des Gemeinderates Dr. S ch w a r z- Hiller unbenützt liege. Nach unseren nunmehrigen Informationen befindet sich die Bibliothek, welche tatsächlich durch mehrere Jahre bei Dr. Schwarz-Hiller eingelagert war, in der Verwahrung des Ministeriums des Innern. Indem wir diese Tatsachen richtigstellen, müssen wir allerdings bemerken, daß dadurch nichts an den Konklusionen jener Zuschrift geändert erscheint, da es nicht angeht, daß eine so wertvolle Bibliothek auf die Dauer der Oeffentlichkeit entzogen bleibe Blumauer geht — ans Urlaub. Die Disziplinarkornmission der Universität hat, l»w uns gemeldet wird, die Suspendierung des Universitätskanzleidirektors Dr. Blum au er aufgehoben. Blumauer übernimmt jedoch nicht die Geschäfte, sondern hat um einen Urlaub bis zum 30. Juni „angesucht", der ihm auch bereitwilligst Lewill.igt wurde. Das bedeutet, daß Blumauer im kommenden Semester sein Amt nicht , mehr ausüben wird. Offenbar soll hier ein stilles Verschwinden in der Versenkung erfolgen. Fiducik! Psingfttaguug der Schulauffichtsorgane Sette* reich«. Gestern Samstag traten im Unterrichtsministerium die Schulaufsichtsorgane Oesterreichs zu einer Tagung zusammen, auf der eine Reihe, wichtiger Schulfragen erörtert wurde. Die Konferenz wurde von Bundesminister Doktor Schneider eröffnet. Ministerialrat Fadrus berichtete über die „Landschule" und über „Richtlinien zur endgültigen Beurteilung der Lehrpläne für das erste bis fünfte Schuljahr der allgemeinen Volksschule." Ueber die Schülerbeschreibnng und die mit ihr im Zusammenhänge stehenden Fragen der Schülamtsschriften und der Klassifikation der Schüler sprach Ministerialrat Battista; die Erfahrungen mit der Deutschen Mittelschule und der Allgemeinen Mittelschule behandelte der Referent für. das Versuchsschulweseni Professor Dr. Möskl. Das,letzte Referat erstattete Ministerialrat Dr. Ortmann'über die Neugestaltung der Reifeprüfung, eine Angelegenheit, die alsbald einer endgültigen Lösung zugeführt werden soll. -er FronttSmvserausmarsch verboten. Ein neues Opfer -er Hakenkreuzler-Hetze. Die Polizeidirektion Wien hat über Weisung deS Landeshauptmannes von Wien in Abänderung der bereits erteilten Bewilligung die aus Anlaß der Bannerweihe der Frontkämpfervereinigung für heute geplante Veranstaltung mit Rücksicht auf die zu gewärtigenden Gegenkundgebungen nnd die dadurch zu besorgende Gefährdung des öffentlichen Wohles untersagt. Das Verbot dürste auch durch die Tatsache veranlaß' worden sein, daß gestern der Arbeiter Franz Still g estorben ist, der bei den Zusammenstößen, die sich anläßlich der Versammlung der Nationalsozialisten in Favoriten abspielten, einen Schuß in den Unterleib erhallen haste und seither im Spital darniederlag. Es lag die Befürchtung nahe, daß die Bannerweihe der Anlaß zu neuen Unruhen sein könnte, da in den Kreisen der Arbeiterschaft der Tod Stills selbstverständlich neue Erregung auslösen muß. Ae Untersuchung gegen Rubinftein eingestellt. Die gegen den Generalkonsul und russischen Staatsrat Dimitrr Rubin st ein im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit: der Kontinentalbank geleitete Vor. Untersuchung wurde infölge-Rücktrittes der Staatsanwaltschaft von der strafgerichtlichen Verfolgung eingestellt Ser Sonanveüehr. Die Beantwortung -einer Anfrage im Nationalrat bezüglich des Donauverkchres durch den Berkchrsminister hat w'eder einmal einen -Wunden. Punkt unseres Verkehrs- und Wirtschaftslebens frühst. Der Verkehr <mf der Donau entsprach «schon vöt ÄM Krie^ keineswegs der Wichtigkeit dieser Wasserstraße und hat natürlich'unter den »Folgen des Krieges und der Zersplitterung -des großen einheitlichen Verkehrsgebietes der Monarchie noch mehr gellt!-:'.

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