Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 5 (1923)
- Issue
- Heft 1449 (24.2.1923)
- Date
- 1923-02-24
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 6 Men, SamSkag Wiener Morgenzeituns. A. MevrE IW Pkk. AM ijjst, fand vor dem Landesgerichtsrate Dr. Arie die Berhaudjlnng statt. Ms Verteidiger Breitbarts intervenierte Dr. Krohn. Zur Verhandlung ' waren Breitbart. mit seinem Jmprefüiio und der .Mager Hanussen, den Dr. Schnepp vertritt, erschienen, Dr. Schnepp beantragte die Zuziehung eires staats- I anwaltschaftlichen.Funktionärs, da. die Verletzung mit einem. Werkzeug beigebracht wurde, das gemeiniglich lebensgefährlich ist, nänüich seinen Händen. Der Richter laßt den Funk- . tionär zu. -Breitstart erklärt stch nichtschuldig. Hanussen. habe überall erzählt, daß seine Produktionen Schwindel seien. Er? habe ihn wegen dieser Frechheit Zur Rede gestellt urd ihn hinauZg.dwngt. „Hütte ich ihm einen Schlag aus den Kopf versetzt," meint er, „so wäre Hanussen nicht Hanussen mehr." Fräulein. Farra war nicht dcrboi. Der Vorfall hat sich in der Garderobe abgespielt. - < ■ Dr, Schnepp dehnt die Anklage wegen des Ausdruckes . „Frechheit" aus und fragte, ob Breitbart gerufen habe: „Ich schlag'.dich tot, du Hund!" Breitbart: Nein, mein Lieber, solche Worte kommen nicht aus meinem Munde. Dr. Schnepp: Ich dehne die Anklage auf.den Ausdruck, ich schlag' dich tot, aus. ... Breirbart spricht sehr aufgeregt uud der Richter mahr.it ihn, ruhig zu bleiben. Hierauf erscheint Martha Farra in einem Sealmantel und roter. Lederkappe. Sie ist 19 Jahre alt. Sie gibt als Aeu-. gin an, Vreitbart habe Hanussen aus . der Garderobe gestoßen, ihm ciu.n Fauftschlag hinters Ohr versetzt und dann gerufen: „Ich Wag' dich tot, du Schuft." — Hanussen rief dann um Hilfe und die Leute.hielten Breitbart zurück. Bei dem Vorfall war die ganze Dienerschaft Breitbarts anwesend.. Als die Zougin .erklärt, .sie habe eine SpirM biögen wollen, ruft Breitbart: „Das i st eir« e Lüge." Dar Richter mahnt ihn zur Rühe.! .Breit bart: Ich kann das nicht hören! Ich verlasse lieber das Zimmer. ' ^.Richte r: Es wird das beste sein! Ter staatsanwaltfchaftliche Funktionär Freiinger stellt -d^n Antrag nach § 431, weÄ nach Angabe der Farra Hanussen bei dem Stoß über das Nagelbrett Breitöarts gefallen träre. ’ Brei wart bestreitet, daß Marcha Farra bei dem Vorfall anwesend war. Der Richter beeidet die Zeugin, die ihre Aussage aufrechthält.. , 11m 1 llfrt wurde dos Urlen gefällt. Breirbart wurde wegen tätlicher Ehrenbelndigung nach § 493, begangen dadurch,! daß er Hanussen einen Stoß versetzte und chm einen Schlag! hinter.das Ohr gab, zu 250.900 Kror.'n Geldstrafe, even-! tuell zu 24 Stunden Arrest verurteilt. Von den übrigen Punkten! der Anklage und auch von der offiziösen Anklage durch Gefährdung der körperlichen Sicherheit .Hanussens wurde er frergesprochen. Ter Verurteilte hielt sich Bedenkzeit offen. . , - ,s . «is Tsteumaskea Kainz' und Goethes. Das Urteil des Landesgerichtes aufgehoben« Beim Landesgerichte war, wie seinorzsit mitgeteAt, der Bildhauer Antom A r-t o n o p u lo> infolge einer Klage des D-rch-avers Ambros B e i - wegen Vergehens gegen, das Ur» heberrcihtsge-setz angeklagt, weil er Nachbildungen einer von dem Hofburgschauspkl-er Otto Treßler hergestellten Totenmeske des Schauspielers Kainz und der von dem Bildhauer und Maler Gottfried Schad'ow hergestellten Totenmaske Goethes,, bezüglich welcher beiden Totenmasken dem Kläger das. all-einite Reproduktions- und? Vervielfältigungsrecht zustehe, in Vertrieb gebracht hatte. Nack) Einholung eines Gutachtens des Vorstehers der Bildhauergenofrrnschaft, wonach die Herstellung von Totenmasken kerra rein manipulative, sondern künstlerische Fähigkeiten erfordernde Tätigkeit sei, verurteilte der Gerichtshof den Angeklagten wegen Verletzung des Urheberrechtes^ bezüglich-der Totenmaske Kainz' zu einer G e l dstrafe von 20.000 K. und zur Zahlung von 10.000 K. an den Kläger. Von der Anklage bezüglich der Totenmaske Goethes , wurde der Angeklagte freigef-prochen, weil seit dam Tode Scha« dows ch1850)'mchr als 30 Jahre verflossen seien. Uöber die gegen den schuldig sprechenden Teil des Urteils von dem, An gellagten eingebrachte Berufung fand gestern vor dem Obersten'Gerichtshöfe unter dem Vorsitz des Seratspräsidenken Dr. S P all h die Verhandlung statt. Der Verteidiger Tr. Michael Funkler bestritt, daß'Totenmasken als Kunstwerke änzusehen seien und unter den Schutz des Urheberrechtes fallen.. Denn die Voraussetzung jeder künstlerischen Tätigkeit bilde ein selöständigeZ Schaffen/ während bei Herstellung einer Totenmaske nur die Nachbildung der Physiognomie im technischen W ege dorliege. Künstlerisch« Fähigkeit sei gewiß dazu erforderlich, aber ein selbständiges Merk der Kunst sei das nicht. Der Klagevertreter Dr. Otto Sch mid erwiderte, Otto Treßler, der ein» ebenso .berühmter Bildhauer als Burg-- schanspieler sei, habe seinem Werke auch die künstlerische Eigenart, und Note gegeben,> wie dies in dem Urteil erster Instanz mit. Rechte hervorgchoben worden. Berühmt sei beispielsweise auch die Von Otto Treßler selbst Hergestellke Nachbi.dnng der Nase Cyrano non Bergevac', mit der er .in der Hauptrolle a rfrrrte. Ein Künstler, wie Otto Treßler,. habe das Recht, daß seine. Künsiwerle geschützt seien. Der Oberste Gerichtshof gab der.Nichtigkeitsbeschwerde Folge und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an. die erste Instanz. In der Begrürdnng wird hervorgchoben, der Oberste Gerichtshof sei der Meinung, daß eine Totenmaske in der Regel richt als Kunstwerk aufzufafftn sei, da die Herstellung eine bloß mechanische sei. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, daß in einem besonderen Falle elne etwaige Herstellung noch eine weitere Bearbeitung im Sinne eines künstlerischen Empfindens oder einer Jdeoli- ' sierung Zeigt. Ob dies hier der Fall ist, sei nicht hinlänglich ststgrstellU Umstürzler. Bor dem Bezirksgerichte FünshaüS (Landesgerichtsrat Dr. Bauer) war gestern eine Verhandlung gegen den 19jährigen Photographen Anton Lewgvari und den 22jähvigen Geschäftsdiener Friedrich Be Vista qua-wegen N Übertretung des Waffenpatentes anberaumt. Nur der .erstgrnauute war zur Verhandlung erschienen, Bevllaqna konnte nicht erscheinen, da er inzwischen wegen Teilnahme an der Hietzinger Schießerei verhaftet worden ist und .sich im Laaldesgevichte in Untersuchungshaft befindet. Das Verfahren wurde gegen ihn ausgeschieden imb nur gegen.Leugvari verhandelt. Er ist nach Ungarn zuständig und bekennt sich aus die Frage des Richters als Lagst inlist. Am 13. August v. I. gelangte die Polizeidiroktiou im vertraulichen Wege zur Kenntnis, daß der bekannte Monarchist Kuno Hoynigg mit seinen Parteigenossen in Verbindung mit einem gewissen - P r o k s ch und dessen ArchängeM in dcr Nacht vom 13. auf den 14. August einen Monarchistenputsch plane. Zu diesem. Zwecke stünde Hoyuigg mit der Gruppe „Erwachende Ungarn" in Budapest und dem Detachement des bekannten ungarischen Oberleutnants H e j j a s in Verbindung. Die Polizei hat eingcher.de Erhebungen gepflogen und diese führten bis zu den beiden Angeklagten. Lengvari gab bei der gestrigen Berhandlnng an, er uud. andere Gesinnungsgcnofsen, unter ihnen auch der, gestern verhaftete Bevilaqua hatten am 13. August in des letzteren Wohnung eine Zusammenkunft gehabt. Ta sei ein Mann gekow^n, angeblich ein bayrischer Staatsangchöriger, der rlinen rnitteilte, daß heute nachts 15.000 Mann beim Volkschcatcr Aufstellung nchinen werden, es seien darunter, auch-Bayern, Ungarn und Tiroler. Es werde ein monarchistischer Putsch durchgeführt werden, sie mögen sich bestimmt beim Volks.heater einftndcn, dort würden sie Waffen erhalten. Der Richter hielt dom A^klagten vor, daß die Erzählung etwas romanhaft klinge. Die Polizei hätte bei ihm sowohl als auch bei Bevilaqua Hausdurchsuchung gehalten, da gegen sie der Verdacht, bestand, daß sie mit-dem beabsichtigten Putsch denn doch in einem Zusammenhänge zu bringen seien. Bei ihm sowohl als auch bei Bedilaqua seien Waffen gefunden worden, bei Lengvari zwei geschliffene Dolchmeffer und ein Revolver. Auf die Frage des Richters, wie er zu-diesen Waffen komme, entgognete der Angeklagte, sie gehörten seinem Bruder, der sie aus dem Felde 'als Andenken mitgebracht habe. Der Richter bemerkte hierauf, daß er.diese Ausrede, die Waffen gehörten seinem Bruder, bei der Polizei nicht gemacht halbe, sondern stillschweigend zugegeben tzä>be, daß sie ihm (dem Angeklagten) gehören. Dcr Richter beschloß, die Verhandlung zu vertagen zur eventuellen Einbeziehung in das landesgerichtliche Strafverfahren gegen die jetzt in Untersuchung stehenden Monarchisten, inZbesondere Friedrich Dovilaqua. Eestemvette Krone 0.0075 Centimes. Auszahlung Wien — 0.0074% 8 Minies. Sn Zürich notierte dis vsierreichlfche Krone . . 0.0074*/* (0.0074*/« am 22. Februar) die vsterr. gestempelte Krone 0.0075 <0.0075 am 52. Februar) die tschechische Krone . . . 15.77Vs ( 1B 75 am 22 Februar) die Mark ........ 0.0239 ( 0.0235 am 22 Februar Belgrad ........ 5.10 ( 5.0 am 22 Februar) Bukarest ........ 2.00 ( 2.60 am 22. Februar Sofia ......... 3 07 l 3.— am 22. F, bruar) Budapest . ..... . . 0.18'/g ( Ö.i73/4 am 22 Februar) Warschau . . « . . . . . 0.ci!5 ( O.QUO am 22. Febuarr) memmmmi Sn Zürich setzte gestern d'e Devise Bertin ihre Besserung fort und erhöhte sich von 0.0235 aus Oi 239, die Devise Paris hingegen senkte sich um ein Geringes von 32.65 auf 32.47, Devise Budapest besserte sich von 0.1775 auf 0.1850. Tie D e v i s e P r a g wies ebenfalls eine gelinge Bsslenwg von 15 75 auf!6.775. Hingegen etlitl die Devise Warschau elne jfaihe Einbuße von 0.0140 auf 0.0115. DeDoviseWicn blieb unverändert. 8n Berlin blockelten d'e fremden Zahlungsmittel neuerdings ab. So ermätzigle sich der Dollar von 22.69312 aus 32 643 25, das von P f und l< 6.73250 auf 10S.483.12, die dH c r i er chische Kr v ne von 3196 aus 31.92 und der j r a n z ö s i s ch e F rank e n von 1396.50 aus 1371.56. Zm gestiigen Wiener Clearing flieg der Dollar von 70.750 auf' ,70S0t>, das Pfund von 331.6 0 auf 332.250, die R e i ch s m a r k von 285 auf 3.50. Kin rgrn senkte sich der französische Franken von 4585 auf 4275 und die p o l n i s ch e M a r k nn Emk'ang mit der niedrigeren Züricher Notierung von i 33 auf I.05. Die ungarische Krone bröckelle von 13.W auf 17.40 ab. Nachstehend die offiziellen Notierungen: Clearingkorse ßer Österreichischen Nailonalbank vom 23. Februar 1923. Devisen (Schecks und Aus-2ln.. _ . Zahlungen) fuß Cc1d Kurs vom 21. Feb. Werc Geld Ware Amsterdam f. 1 holl. Gulden . 4 28"50.~ L3I5".^A070.- 28170.- Agram I jug. Kronen . » . , 6 681.— 68 681.— . 683. - Noigrad 1 Dinar .6 681.- t8i. — 681.— 683.— Berlin 1 deutsche Reichsmark . 8 3.20 3.30 2.95 3.05 Brüscel 1 belgische Francs . , 41/, 3744. - 3756. - 3744. - 3756. - Budapest 1 ungarische Kronen . k 23.70 « 23,80 24.75 24.85 Bukarest 1 Lei..6 —»- Lliristiania > norr/og. Kronen » 5 13135.- 13165.— 13135.— 13165. — Kopenhagen 1 dänische Kronor . 5 13185.-— 13515.— 13385.— 13415.— London 1 Pfund Sterling ... 3 333901.-331500.- 33 8)0.- 333900. T Madrid 1 Pesetas.5'/, 11'35.- 11^65.- 11065.- 11-95.- Maliand > Lire. 6 3426.- 34r.- 3406.- 3444.- New York I Dollar.4 7i>975.- 71125.- 75625. - 70975.- Paris 1 Francs.. » 5 4334.— 4346.— 4344.— 4356.— Prag 1 tsciiccho-slow. Kronen . 5 212.- 21' 8.- 2o97. - 2K-3.— Sofia I Lewa .,7V, 417.50 418.53 419.50 480.50 Stockholm 1 schwedischcKronor . 4'j, 18780. 18320.- 1878’.- 18820.— Warschau I polnische Mark . , 6 1.25 1.35 1.53 1.63 ,-Zürich 1 ochwciieriscUe Franc» . 3 13345.— 13375.— 1^3.0,— 13320— Noten Amerlkan, Noten v. 5 Dollar aulw, . . kleinere . , Belgische Noten 100 Franca . » bulgarische Noten zu 1000 Leva , » . ^00 » . „ kleinere . » , DÜnische Noten 100 Kroner » . Deutsche Noten zu 1000 Mark. , , » » 100 » » » , „ kleinere. . . . Engl. Noten von 5 Livrest. aufw. , » kleinere . . . . . Französlsclie Noten 100 Francs . Hol tlndlsche Noten 100 Gulden « Italienische Noten v. 100 Lire aufvr. „ „ kleinere . . . 'Jogosl. Noten ungest. zu 1000 Dinar , „ . .100. „ , „ kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner » Polnische Noten v. 500 Mark aufw. * , kleinere.... Rumänische Noten zu 1000u, 500Lei kleinere * Russ. Noten (Roman.) zu 500 Rubel * » s OO „ , kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor . Schweizerische Noten 100 Francs. Spanische Noten 100 Pesetas . » Tschecho-slow. Not. v.lOOOaufw, kleinere Ungar. Iloten (neue Ein.) zu lOOOKr. . zu 10.000 Kr. , , » , » kleinere . , . . . 70900;— 71200.- 70750.- 71060.«» 708.0,- 71100.- 70650.- 70950.- 3685.- 3715.- 3085.- 3715— 306.— 400.- 398.- 402.- 376.- 380.- 370.- 382— 13330. - 1339).- 13230.— 13290— 3.2(1 3.50 S.85 3.13 332209. — 383200,- 3316CÖ!- 332600— 332000.- 333 00.- 331400.— 332400— 4275.— 4335. — 4285.— 4315— 27900. - 28'00.- 27920.- 2812« — 3302.50 34)7.50 337 ».50 3387.50 3372.50 3387.50 3352.50 3367J» 076.- 680.- 676.- 680.— 672!- mZ 672!- 12930.- 13050.- 12930.- 13050.- 1.05 1.35 1.33 1.3 1.- 1.30 1.28 1.5» 344.- 345.— 334— m- 324.- 326.- 314— 31 — is'ün- 18660*— 18580— 18656*- 13250.— 13310.— 13270— 13330.- 10910.— ir97n.— 10910— 11000.- 2085.- 2095.— 2f)c0. — 2090— 2080.- 2090.- 2075— 2085— 17.40 17.60 18.90 19.10 1735 1?!55 1&85 is!vs Jer NMuß fremden Rechtes auf dar heimische AMrnwese«. Von Dr. Heinrich Schreiber. Eine Nachwirkung des Kriages für das Akdienwescn war bokarmtbich die „Urberfremdung". Sie besteht, was gleichfalls hinlänglich geläufig ist, in. der Erscheinung, daß heimische! Aktienpakete, oder genauer Pakete heimischer Aktien, in fremde! Hände abgewandevt sind, wodurch fremdländische Mtlonäw ins^ Land gebracht wurden. Schon darin, daß sich verfchiedenttlichi die Notwendigkeit oder doch der Wunsch geregt hat, sich gegen! ,/Ueberfvemdung" zu schützen, lag der Keim zu gawiffen Neue-! rungeu in der Mtientechnik, die dem Mienoccht-e bisher ferne > gestanden waren, aber als Gegenwehr gerne aufgegviffen u-ndj ausgebildet wurden. In dieser Richtung hat insbesondere! die „M hrstlimmenoktie" Schule und von sich rodengemacht,! ohne steilich vorerst in unserem Aktienrechte Nachahmung gftt'j finden, offenbar weil hierzulande die Uelbersremdung nicht gerade mit schealen Augen angesehen wurde und die Rechts» i ordnung an dieser Institution noch keinen Gefallen fand. I Um so ein- und zudringlicher gebärdeten sich andere-' fremde Rech'.sgobilde, denen es gelang, auf unseren Boden verpflanzt zu werden und hier Wurzel zu fassen, ohne daß die Rechtsregülung Zeit und Gelegenheit Awonnen hätte, sie m ihren gesetzlichen Rahmen einzufangen und feftzuhcckten.> Dies gilt vor allein von der im Zuge der „Berschweizerung"! auk den Plan getretenen Holding-ComipanyZ, die m Inlands ein,- umfängliche Tätigkeit entfaltet haben, indem sie heimische! Papiere im Umtausche gegen ihre eigenen Aktien an sich ge-, zogen heben. Hold'mg-Mtien ziÄusieren solcherart im In-' lande in ansehnlichen Mengen, »nachdem sie den Umlauf heimi-' scher Aktien verdrängt und nach dem Auslapde Äbgaleitet haben. Nur mit einem dünnen Zwirnsfaden sind diese P-ayier° mir denr alten angestammten Stocke verknüpft- Dadurch geschieht es, daß das fremde Recht des frc-mlden Holding über einen ansehnlichen Toll inländischer Wtiemnteressen Einfluß und Macht erlangt, ohne bis nun von der SchochtelGesellschaft, unseres Rechtes verdrängt zu werden. Um eine andere Schablone vorFnführen, hat man km heimischen Aktieuwesen ehedem von einem „Noting-Trust" vornomn en? Auch diese neue Institution ist eingedmngen in der Form einer Treuhandgesellschofl, deren Zertifikate gewisse in das Ausland abgewanderte Wien (Anglo-Austrian Shares) W ersetzen uno zu decken Laben. Sogar der Borsenhandel hat sich diesen Depotscheinen geöffnet. Das Gebäude des Noting-Trust,: des Stimmetrzusanvlckenschlnffes, ist oine Neusovmairon, bie aus der Fremde hergezogen kam und im heimischen Aktien-> wesen unversehens Einlaß gefunden hat.! Man könnte mm meinen, daß von jeher beträchtliche 38««»' gen mlsläudifcher Wertpapiere auch ans dem Wiener Platze, und in vst-errerchischen Händen angesa-nmÄt waren, der hebmische Bl.'sth von fremden Aktien daher kerne auffällige und keine neue Evscheimmg sei. Alle Balwtapapiere zählen dazu. Eine solche Folgerung wäre aber kurzsichtig und gefeykt. Frentde Aktien hat man sichevlilb zu allen Zeiten auch hier erworben und besessen, die somit unausbleiblich vorr fremdem Rechte geherrscht und gelenkt waren. In unserem hier besprochenen Falle liegt die Sache aber doch anders: Hier wurde eine 'heimische Ak k aus dem Erdreiche, in dem sie wurzelte, ansgerissen und die Lücke mit dem fremden Atel verstopft, der ausländischem.Rechte und ausländischer Gestion untertan ist, deren Einzelheiten und Fsinheiten dom Aktionär eine wahre Terra incoWito ^bedeuten, die zu betreten ihm vielleicht niemals beigefallen wäre und aus die, er mit einem Male ohne sein Zutun verschlagen w.n.'de. In der heimischen Aktie, der ein fremder Ti eil unterschoben wurde, ist fremdes Recht und seine Handhabung eingesi'^ert und ^der Besitz mußte, um nicht entsetzt und entrechtet zu werden, sich zu anderem Recht bekennen und verfremden. Ganz abgesehen fei dabei von den stao lichen Kreditpapierep neurste? Faktur, die als Dollarwerte adjustiert wurden oder die im Rahmen der 'bovorsteheuden VAkerbundkredite a>ls „kollatrala Bills" ihrer Schöpfung enlgegensehen und auch infoserne eine, Neuheit bilden werden, a-ls sie durch internationales und Vor«, nchmlich wieder Schweizer Recht von der Kunstfertigkeit einet dortigen Treuhandgemeinschast geklöppelt werden sollen. Je#. S»» VV'VSVM/ 4 »?* Moraemeituns