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Wiener Morgenzeitung · 1922-12-10 · Heft 1377 (10.12.1922) · p. Seite 11

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1377 (10.12.1922)
Date
1922-12-10
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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M. 1377 Men, Sonntag Wiener MorgenzeZinng. aSotfstoirt. Sestemvelte Krone Auszahlung Wie» 3n Zürich notierte Sie österreichische Aron; . . . die österr. gestempelte Krone. die tschechische Krone . . . . die Mark.... Ayram . . . . . Bustorrst . Sofia . . Budapest. Warschau. -.0876 kentimer. -.0075 kentimer. 0.0075 0.0078 16.80 006V* 1.77'/, 3.25 395 0.23 0.037* ( 0.0075 ( 0.0076 (16.80 1 0.03V, < 1.17V. (?.so ( 390 (0.23 ( 0.03V* am am am am am am am am am 8. Dez.) «. Dez.) 8. Dez.) 8 Dez.) 8 Dez.) 8. Dez.) 8. Dez.) 8 Dez.) 8. $<_,.) Sie Se»!fenh»e?fe. Die österreichischen Zahlungsmittel wiesen gestern in Zürich keine Veränderungen auf, dagegen hat sich der Äarkkurs von 0,06876 auf 0,0650 und der französische Franken von 37,80 aus 37,62 abgeschwächt. Die tschechische Krone notierte unverändert 16,80, Lire besserten sich von 26,60 aus 28,65. .In Berlin war gestern wieder eine stürmische?lmfwärtsbewegung der Devisenkurse zu verzeichnen, wobei der 'Dollar den Stand von 8300 überstieg Und Zahlung Wien sich von 11,12 auf 11,47 erhöhte. In Wien ermäßigten sich der Dollar um 120 K. auf 71.030, holländische GuEren um 50 K. auf 28.300 K., tschechische Kronen imt 51 auf 2240. Dagegen wurden Reichsmark von 8,65 auf . 8,85 hinaufgesetzt: auch Pfunde, französische Franken und . Lire wurden höher betvertet, während Schweizer Franken unverändert 19.370 noikrten. Polnische Mark sielen von 8,90 auf 3,60. Nachstehend die offiziellen Notierungen: VerMenIliellunZ äer llevjsenrentrÄ.e vom 9. lll>26mbsr 1922. Vevirsn (Zebeclcs null /lusrsdlungen) Amsterdam f. l holl. Gulden Agram l jag, Kronen . , , Belgrad 1 Dinar . . . . . Berlin 1 deutsche Reichsmark BrQssell belgische Francs Budapest 1 Ungarische Kronen Bukarest 1 Lei . . ... . . . , v Cbristlanla-1 norweg. Kronen , 5 Kopenhagen 1 dänische Kroner . 5 London I Pfund ■Sterling . * , 3 Madrid 1 Pesetas.,5V. Mailand 1 Lire.. , g New York 1 Dollar. . . . , , 4 Paris 1 Francs ....... 5 Prag I tschechorslow. Kronen , 5 Sofia 1 Lew» . ..6V, Stockholm l achwedlscheKronor . 4‘/, Warschau l polnische.Mark . , 7 Zürich 1 schweizerische Franc« ,, 3 Zinsfuß Kurs v. G.Dozamb Geld Ware Geld Ware , 4 28150.- 28530. - 28500.- 28600.- 6 231.75 2 *>.25 237.75 238.25 6 S39. - 941.- 95'.- 9Ji.~ 8 8.70 8.50 8.80 *'fä 4&W.- 4646. - 4609. 4621. - . 6 30.75 30.85 31.15 31.25 Noten BtHtrikan. Noten v. S Dollar' «ui w. „ . » .. » kleinere . . . Belgische Noten 100 Francs . , Bulgarische Noten zu 1000 Lera . * » » 100 m , _ . »' w kleinere. . , Dänische Noten 100 Kroner » , Deutsche Noten zu 1000 Mark. » .* .?. ^00 » . » , » kleinere. . . . Log!. Noten von S Divrest, aufw, •j» . kleinere ..... Französische Noten 100 Francs . Höl {indische Noten 100 Gulden . Italienische Noten v. 100 Lire «nkv. ■ m . kleinere . . . lugosl. Noten uhgest. zu 1000 Dinar B B IOO a » v u kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner . Polnische Noten v. 500 Mark ankw. ■ . kleinere.... Rumänische Noten zu lOOOu.SOOLel * . kleinere . . . Ross. Nöten (Roman.) zu 500 Rubel . . . .100 . „. j. , » b kleinere . » Schwedische Noten 100 Kronor . Schweizerische Noten 100 Franco Spanische Noten 100 Pesetas . . Tschecho*slow. Not. v.1000 aufw. ' , b b kleinere . . Ungar. Noten <neue Cm.) zu 1000 Kr. »zu 10.000 Kr. . . . . kleinere ..... 13485.- 13515.- 13285.- 13315.- 14660.- 14690— 14635.- 14365— 325900. - 326500. - 325450.- 320050. - 10985.- 11 'IS.- 10885.- U915— 3586-' 3504.— 3526.- 3534.- 714Ü5.— 71555. - 71525.- 71675— Ü06S.- 208,4969'.- 4931 — 2257.- 2263.-»- 2252— 22 8— 531.50 532.5J 539 540.50 19255. - 19295.- 19305.- 19345— 3.70 3.80 4.10 4.20 1346C»— 1349U— I346C— 13480.- 71030.— 71330.- 71130— 71450— 70930.- 71230.- 71050— 71350— 4575.— 46"5.- 4550— 4360— 510.— 514.- 512—, . 522— 49l!- 494.- 498!- 502!" 14495. - 14555.- 14470— 14530. 8.82 9.85 «.65 9.65 325400.- 326400!- 324950— 325950— 32520V.- 326*00. - 324750— 32575 — 5010.— 5040.- 4910— 494,'.- 28300.- 28500— 28350— 2L520— 3552.« 3567.50 3492.50 35*7.50 3532.50 35'7.59 3472.50 3487.50 926,- 930— 940.- 944— sHi- 919— 1 1 93o!~ 13330.- 13390— 13130— 13190— 3.50 3.80 3.90 4.20 3.45 « 3.75 3.85 4.15 427.- 420— 440— 442— 407.- 409.- 420— 412,- —— 19035!- 19115!” 1909o!— 19170— 13370.- 13130— 13370— lH'ir— 1.850.- 10910— 10750— K8I0.- 2240.- 2250— 2245— 2255— 2235.- 2245— 2240— 2250— 29.90 30.10 30.40 30.60 29*85 svstir 30!35 3Ö.*55 Sie ffufhterfttttg nach § 15 des Swangs- MielHegeletzes. Ucker die Frage der Steuerbchandlung der nach § 15 -Ves Zwangsanleihegesetzes aufgewerteten Aktien» in welcher Angelegenheit kürzlich ein gemeinsamer Schritt der Bertr-eter der Banken und der Handelskammern beim FinaNzministeriumr erfolgte, teilte dieses gestern folgendes mit: Finden Aufwertungen nach 8 16 Zw. A. G. statt, so sind die erhöhten Nominalbeträge aufgestcmpelter Aktien materiell nichtgeeignet, für den Aktienbesitzer Einnahmen, bezw. Gewinne im Sinne der die Einkommensteuer und besonderen Erweck-- steuer betreffenden gesetzlichen Bestimmungen zu bilden. Die Aufstempelung ist somit, falls sie nicht etwa der Aktienbesitzer selbst in seiner Bilanz als Wertzuwachs behandelt» nicht als steuerpflichtige Einnahmen, beziehungsweise Gewinne anzu sehen. Am Falle späterer Veräußerung der aufghstempelten Aktien wird dementsprechend bei Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes vom Buchwerte auszugehen sein. Als dauernde Geschäftsbeteil-igung gelten Aktien anderer UtüernehmuugeN oder Geschäftsanteile von solchen nur 'dann, wenn sich wenigstens ein Fünftel der Aktien (Anteilscheine) der Unternehmungen, an welcher die Beteiligung besteht, durch wenigstens fünf Jahre nach dem 30. Juni 1922 bei beschränkter Einvechmnkgder Borbesitzdauer im Eigentnin der anleihepslichtifM Unternehmung befindet. Damit setzt das Gesetz.ein VerhältniZ der beiden Gesellschaften voraus, das über. .eine bloße KapitalSanlage hinaus eine maßgebende geschäftliche Einflußnahme der einen Gesellschaft aus die andere ermöglichte Dieses Verhältnis muß auch sortbestchen, wenn, die andere llnterrichmung nach dem Stichtage -die-Zahl ihver Aktien vermehrt. Die vorgesehene Minimalquote au Aktien (Anteilscheinen) muß somit in solchen Fällen durch eine entsprechende Vermehrung des Besitzes an Aktien (Anteilscheinen) durch den ganzen fünfjährigen Zeitraum gewahrt bleiben. Wenn eine Aktiengesellschaft am Stichtage mehr als ein Fünftel-der Aktien einer anderen Unternehmung besaß, sämtliche dieser Aktien anfgewertet hat und ihr Aktienbesitz durch vorzeitigen Verkauf eines Teiles u n 1 e r e i n F ü n f t e l s i n k t, so erfolgt die Nachversteuerung hinsichtlich der gesamten Aufwertung, wenn sie noch wenigstens ein Fünftel besitzt, nur hinsichtlich der Aufwertung bei den verkauften Stücken. 1 Zur VoürMung der höchsten Auswerin-ngs-nröglichkeit ist anch bei Untiernehiunngien mit ausländischen BelrlebssMen von dem Untevschicke zwischen dem der Anleihe zugrunde geleg!>en Kurswerte sämtlicher Akti-vn und d-em gesamten Nein- Vermögen anszuachen. Diese Differenz ist sodonn nach -dem Verhältnisse des Anldkapitals -ans die mkäiridischen und ausländischen Aktiven aufzu'.eÄM. Jnnerhack -der Grenzen d-er sich hiernach für die mlärdisch-en Aktiven h^emusstelleuden höchsten Ausw'orl'ungsmögl'ichkeit ko-mten die inländischen Deirrcks- MrlaiMn und daa'irrrd'en Geschäfts'betckligmigen, unter Beobachtung der Grundsätze des Handels^chtes über die richtige Bila-nz-ausstellung au^ewertet werden. Bei der Niflvert-uug wird mit Vorsicht zu Werke gegangen werden müssen, wrA die Gmichmigmoz der Kap»ita'tserhHung und st>euevsre:en Avllftr!ert.uug a-uf -Schwvrrigk'oi.ten der AufsichisibchöMn swßen muß'«, wenn sich die h-sabsich'.öK'.«n Au-stve-rtmigsn im Zcktpunkte ihrer ll-vb-erprüsung okS lieber Wertungen erweisen würden. „Vetvicbs-.m^eu" sind strenge von hloßen Ks-pitÄ-sau-lagen zu unterscheiden. Die Gattung des Vermogeusobfckt'es allein i't hier noch nicht eu^scheedend. So. können Z. B. H-ärfer, die im Ei^>cn>'-"-me eiüer Ak-t.reiN'-'efellicbaft ftehrn, bloße Kapitalsanlagen oder Beiriebsanlagen sein. Sie sind als Betrieos-auia-gen zu betrachten, wenn sie zur Gä-nze oder, doch zum üi^'Äviei^eidden Teile nn-n-i"ckbar dem dienen. Als „Neinver-mögen" im Sinne des § 16 ist das Aktie nkaprial znzü^'ich der 'bilc-nzuläßig «'Usgewiefemn echten Reserven und des Gewiimvovtrcrges anzufchen. Echte Reserven sind die ÄllgemeÄron Reserven, und zwar auch rüüfrchtlich des unverftouerten Teiles, serirer Steuerreferven im Sinne des § 94, lit. f. P.-Si.-G.» alle diese einschließlich der Zuweisungen aus dem lanfvu-den Gewinn, dagegen sind nicht als echte Reserven Zu betrachten, insbesvrldere alle. Spezialreserven nach § 95, lit. s., P.-St.-G., Mich we-mr ein Teil von ihnen versteuert ist, ivbenso die WährrnasveMst- und Ernenerungsrück-' lagen des Sie-uer- - und G-Äü-hrenbe-günstigungsgesetzes vom Jahve 1922, «Miich Pens-ions- und UntevstützungSfon-ds.. Eine Agioreferve, -die anläßlich einer nach dem 30. Juni 1922 durchgesirhrien Erhöhung 'bet Aktienkapitals durch Begebung, neuer M-ieu dn-tstandM ist, ist in das NeinverinKgen nicht einzurechnen wird bleibt daher auf drs Ausmaße der A-uftvertung ohne Einfluß-, DaMM hat ome vor dem.-30. J-uni 1W2, aber nach der -letztM Bilanz erfolgte Einzahlung eines Akt-ienagios als eine gegenüber der letzten Bilanz oingvtretene Verändevunig im Stande des Re-iudermö^ns' en'spreck.einde Berücksichtigung zu finden, indem bei der Nechnnng nach 15 bereits vom so er--- höhten Reinvevinögen auszngehen sein wird. Ae Msteilung der MWerreichUie» 8HM». Durch die. Entscheidung der Repavatiouskonrmission über die Aufteilung der altösterreichischeu Staatsschuld ist ein« der schwierigsten Fragen., die der Fviedensvertrag offen gelassen hat, das Rentenproblem, in einer für Oesterreich ungünstigen Weise gelöst worden. Nach § 203 des Frvedensverirages ^ha-t jeder der Nachfolgestaaten, einschließlich Oesterreichs, einen Teil der nicht sichergestellten und durch Titres repräsentierten Schuld der alten österreichischen Negierung nach dem Stande vom 14. Juli 1914 zu Der Derkaufsgewrnn an Ihren Effekten ist stSMrfkÄe wenn Sie ihn zur Zeichnung von Goidmleihe und von AM« der NationMM verwenden 10. Dezember 1923 Seit« ii üvernchmen. Man durfte ertvarten, daß als Basis -der Huf* teilung ein. Verhältnis an-gano-mmen tverden würde, das sich zwischen bestimmten E'.Mnften des am einen Nach-/, folgestaaten abgetretenen Gebietes und den entsprechenden^ Gesamtei nkünften des alten österreichischen GesainsgeLietesf ergibt, wobei die Steuerleistung der einzelnen Gebiete des,' alten österreichischen Staates unter Bevechimng Durchschnittes der Stsueveinkünfte vom Jahve 1911! bis 1913 sich als die billigste Lösungsgrundkage empfahl^ Die österreichische Negierung hatte wiederholt den Stand-! Punkt vertreten, daß dieser Schlüsick nicht mechanisch angewendet werden dürfte, da Oesterreich dann unver'hältnis-! mäßig stark dadurch belastet werden müßte, weil Wien das. Zentrum der österreichischen Wirtschaft gewesen war und die meisten J-ndustriHgesestschaften in Wien ihren Sitz tzrtten, so daß sie die Einkommensteuer hier entrichteten^ obwohl ihre Einkommensquellen im heutigen Neu-Ausland' gelegen waren. Auf diese Einwendungen hat nun die Re-, laratiouskommlssio-n offenbar keine Rücksicht genommen,, aber auch die tschecho-slowakische Regierung ist mit der Aufteilung. der altösterreich'.scheu Schulden nicht einverstanden^ -und hat gegen diese Entscheidung bereits Einspruch -erhoben.) Ueber die Währung,, in welcher der Schuldendienst für die von den einzelnen Nachfolgestaaten zu über-! nehmenden. Titres des altösterveiichlschen Staates statizufinden hat, bestimmt Artikel 203 des Friedensvertragc^ daß „die Schulden indem Falle, als die ursprüngliche Schuld -aus ö st e r r e i ch i s chu n g a r i s ch e s P a p i e rg e l d lautete, aus die Währung desjenigen Staates zu lauten haben werde, der die Schuld übernimmt, wobei für Konversion derjenige Kurs maßgebend fein wird, zü dem dev die Schulden übernchmende Staat .zuerst seine! eigene Währung gegen ösierveich'sch-ung-arrsche Kronen umgerauscht hat". Es wären danach 100 österreichische Krönen gleich 100 tschechischen Kronen gleich 70 polnischen Mark. Man hatte erwartet, daß bei einer Austeilung der altosterveichischeu Staatsschuld es sich hevccusstellen werdr. daß derjenige Staat/ der ans seinem Gebiet einer! seinem Anteil nicht angemessenen Besitz an Renten aufweisen würde, demjenigen Staate, der einen größeren Rentenbcsitz zivr Abstempelung gebracht haben würde, auf seines Währung lautende Schnldverschveibun-ßen werde auszu^ folgen haben. Da ans dem Gebiet des heutigen Oesterreichs mit Rücksicht auf die Bedeutung Wiens als Finanzzenl'Äa der Monarchie sehr, viele Renten in Umlauf sein wußten, so erwartete man, daß dem österreichischen Staat solchaus natlonÄftaalliche Währung lautende Titres ins großer Zahl ausgrsolgt werden würden. Gerade dieser Um^ stand war entscheidend für den seit dem Wschluß des/ Frl-.'densbertrages in großzügiger Weift betriebenen Rtzutenschmuggel aus Oest-erveich nach ' der Tschecho-Slowatei und Rumänien. Die von Zeit zu Zeit wieder aufslackevnde Rentenhausse war jedenfalls in der Hoffnung hogründst, >daßsich trotz allem noch em Ueb'fchuß an österreichisch a-bgestempelteu Renten ergeben werde, so daß der österreichische Staat doch noch zu einem Vamtagewmn komnreu toer.de, wovon möglicherweise falls der österreichische Staat nicht starr an dem Prinzu.n d/r Identität der Vorkriegskron-e mit der Papierkrone ftsthält —-etwas auch für Len Nentenglänbiger aösalleu werde. In einer aus dem Finanzministerium arischeinend stowmenLen Mitteilung wurde jedoch kürzlich ftstgestellt, daß der österreichische N-entenbesitz keineswegs so groß ist, um noch eine Uebergabe von nationalstaatlichrn Schuld-^ Verschreibungen, im Austausch gegen äbgestempelte. österreichische Renten zu erwarten, und auch der tschecho-flowakische Fmanzmimster Dr. Ra s ch in hat unlängst ftstgestellt, daß die tschecho-slowakische.. Republik keineswegs ' einen Mangel an Renten aufweist. Die Rentenhausse ist seither , auch zum Stillstand gekommen, zeitweilig war sogar einest Baisse auf dem Rentemmrkt zu verzeichnen. . r In der Entscheidung der NaParationsLmmnission ist besonders bemerkenswert, daß Rumänien von der Ber-, vslichtung, einen Teil der altösterveichifchen Staatsschuld zu übernchnlen, befreit ist, obwohl es doch auch einen Teil/ des alten österveichischrn Territoriunis, die Bulo-wina, er-- halten hat. " Die nicht sichevgeftellte Schuld, um die es sich bei der Eutscheidung der Reparationskommission handelt, ist die allgemeine Staatsschuld vor dem Jahre 1867 von etwa 5 MiMardsn und die nach dem Jahre 1867 aufgeuormnene Schuld von rund 7,5 Milliarden. Davon ist der Teil der Schuld abzuz'.ehen, für den die Regierung des ehemaligen Königreiches Ungarn gemäß dem' durch das österreichisch-- ungar-ische Gesetz vom 30. Dezember 1907 genehmigten Zufttzübereinkommen aufzukomnien hatte; diese vereinbarte Beitragsleistung. Ungarns zur allgemeinen Staatsschuld ~ betrug 1,35 Milliarden Kronen. Es verbleiben deannäch als österreichischer Anteil an der allgemeinen St-"^schuld 3,65 Milliarden und die Schuld nach dsm Jahre 1.. 7 von' 7,5 Milliarden, ft daß man zu -der Summe von i.1,15 "stibliarden gelaugt. Davon sind die aus 2600 Milliarden, g?-! schätzten,.auf Eisenbahnen sichergestellten Schulden abzu-' ziehen, so daß sich eine Gefamtschul-d van 8,65 Milliarden ergibt. 36 Prozent davon, das smd 3114 Milliarden, Hatz Oesterreich zuübernehmen. Eine grohe Belastung Oesterreichs aus dein Titel der^ Nebenrahme der auf Papftrkr-onen lautenden Renten ' ist' darum nicht zu /befürchten, weil der österreichische Staats pvinzitziell an dem Standpunkt der Identität der Vor-- kriegskroue mit der fttzi-gen Papierkrone ftsthalt. An sich, bedeuler natürlich eine derartige Stellungnahme eine Verkürzung des Reivtenglaubigers, der die Folgen -der Geldentwertung im -dollen Ausmaß zu tragen haben würde, ab'.r schließlich ist das eine ÄnDlegenheit, die der öfter-, veichische Staat mit seinen Staatsbürgern auLzu-mächen^ hat oder umgekehrt. Es würde wohl schwer sein, dem Rem! Lcngläubiger eine Vergütung für die Geldendwevknug zu-' 2323900153482348235353235353482323235353534823485353 ^82^9989599^^541736429^85348646769 7371373 2348534848235353482353538948534848485348534853482353535348534848 534823532353235323232348010001003053235348234848482323234853235348535323532323

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