Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1374 (7.12.1922)
- Date
- 1922-12-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ÜnzsIniuninerKiOOfi Wien: Zum Abholen in der Expedition, JI.,Taborstr. 1*3, oder ineinerVerschleisatell« (Trafik) monatl. K 28.000 Mi( Poatversand kur Wien u. Oeaterr. monatl. K 28.000 Tacbech o-Slowakei: Mon. K17. Ungarn: Mon, K 600. Jugoslawien: Mon, Dinar 30. Polen: Mon. Mk. 3500, Deutschland: Mon. Mark 800. Fr an k r., Belgien: Monatl, Fr cs. 8 WV Nachzahlungen 'VS bei Preiserhöhungen Vorbehalten BnBBHDnHBnmaa Nr. 1374 Wien. Smwentaa, 7. Dezember 1922 iseAecAo>Slow«k«i «schecBt.K 1.20 Italien: Monatl. 10 Lin Rumänien, Bulgarien; Monatl. 60 Lei bezw-.Lftw« Schweix und das übHgl Ausland monatlich Frcs. 3 Redaktion u. Administration Wien, II.,Taborstrasse 1— 3 Telephone: 44*0-38,43-3-19, ab 6 Uhr abends 16-301 Tel.r Adr.: .Morgenzeitung" Wien Oesterreichisches Postsparkassen-Konto Nr.' 150.693 4. Jahrgang Bor Neuwahlen m Sesterrelch. ~-,y. M i e n. 7. Dezember. Man spricht von Neuwahlen. Es wird die Ansicht vertreten, der österreichische Nationalrat habe mit der Botierung des Wiederaufbaügesetzes und der Genfer Protokolle sein Arbeitsprogramm erschöpft, obzwar seine Lebensdauer erst im Oktober 1923 Mäuft. Der Gedanke hat viel sür sich. Zweifellos hat dieser Nationalrat durch . seine Zustimmung zu einer für zwei Jahre geltenden Vollm, -cht an die jeweilige Regierung-an Autorität verloren und die-Einrichtung des außerordentlichen Kabinettsratts, der gewissermaßen als dritte. Kanuner funktionieren soll, ist nur ein kümmerlicher Ersatz für ein selbstbewußtes, mißtrauisches Volksparlament. Aber das war der Nationalrat nie, .der selbst alles-dazu beigetragen hat, sich aus dem politischen Denken des Volkes austzuschalten und jede Verantwortung äbznschieben. Schreitet er jetzt zum Harakiri, so vollzieht er im Grunde Nur etwas Selbstverständliches. Daß-dieses Parlament, das sich zur, mechanischen Abstimnuutgsmaschine erniedrigt hat, verschwindet, ist gerade kein Unglück. Ob chie Parteien gut beraten sind, wenn sie sich nach den sichtbaren Proben ihrer politischen Unfähigkeit, ihrer;!geradezu trostlosen Gedankenarmut und ihrer wirtschaftlichen Einsichtslosigkeit dem . Gericht der allgemeinen ^Wahlen aussetzen,.ist eine andere Frage. Doch scheint die!Entschdrdung «bereits in dem Sinne gefallen zu sein, daß die Regierung den gegrMvartigen Aitpunkt als günstig an sieht, an die Wählerschaft zu appellieren. Das heute geltende Wahlrecht ist freilich nicht geeignet, alle in der Bevölkerung nach Geltung strebenden Strömungen zum Ausdruck zu bringen. Dieses Wahl- Brecht haben sich die beiden großen Parteien zurecht geschnitten, um möglichst viel an Mandaten an sich. zu reißen. Dadurch G der eigentliche Sinn des^DwlS-, ments, eine getreue Profektwn der MAsWt AWhM-t ungen der Bevölkerung darzustellen und jede Richtung im vollen Licht der Öffentlichkeit zu Wort kommen zu. taffen, verfälscht worden. Der uneingestandene Aveck dieser Praxis war eine nattonasistische Eskamotage. Die in- Oesterreich lebenden Mmoritätsnattonen sollten ansgeschaltet und der Welt das Bild eines bis ins letzte Detail homogenen Nationalstaates geliefert werden. Es entspricht dieser Praxis,, daß 'der Chauvinismus sich unter ihrem Schutz üppig entwickeln konnte und zu den setzten bekannten Ereignissen in Wien geführt hat. Aber die so zutage gebrachte Doktrin hat auch ihre Schattenseite. Sie nimmt den im Parlament mcht vertretenen Gruppen die Freude am' Staat.' Ein vorurteilsfreier ' Gesetzgeber würde dies vermeiden und die Bevölkerung im tveitesten Ausmaß zur Wahl ihrev Vertreter heranziehen, schon um die Verantwortung für die legislative Tätigkeit und ihre Wirkungen auf alle Parteien zu legen. Erst dann wäre das Parlament und die aus chm gebildete Regierung in Wahrheit ein SpiegekbiD der österrei ätschen Bevölkerung.' - . - Insbesondere hat dieses. Wahlunrecht -die Inden getroffen, die'um ihre Vertretung 'betrogen wurden. Es Ist in der nun Mausenden Legislaturperiode dieses Nationalrates sehr vieles geschehen, was eine sofortige und kräftige Zurückoeisung durch eine immune Vertretung des jüdischen Bevölkerüngsteiles erfordert hätte. Die Juden nehmen an allem teil, was das Leben des Staates beansprucht. Sie zahlen Stenern in ungeahnter Höhe, ne leisten jede Pflicht. Aber sie haben nicht die Möglichkeit, sich auf der Parlamentstribüne zur. Wehr zu setzen, wenn die Sozialdemokraten einen lustigen Krieg gegen den jüdischen Rabbiner in der Schulbehörde führen oder der Bundeskanzler das heikle Thenm von der Bodenständigtcit, von der Staatsnation und'-der Staatsreligion anschneidet. lieber die Skandale im Optionswesen und in der Behandlung der Heimatsrechtsstage — in denen ach die beiden sogenannten Volksparteien zu gleichen Teilen antisemitisch ausleben, ist im Mtionalrat kein Wort gesprochen worden; über die Wabersche Protektion des Nationalverbandes der deutschen- Offiziere wurde teilte Debatte geführt und niemand hatim Nationalrat den Bundeskanzlergefragt, wie sich die Regierung zun: Numerus clausus an den' Hochschulen stellt. Dafür -pielte das „Jnd! Jud!" eine ganz ansehnliche Rolle n den Verhandlungen des hohen Hauses, ohne von irgend jemand'vor der Kulturwelt angeprangert zu verdem ' - ' : ■:: : Wenn die Neuwahlen eine Korrektur des Verhältnisses zwischen : Nationalrat und Bevölkerung bringen allen, daun muß ihre Basis die GerechtigW gegen Äerniarm sein. Es muß die Möglichkeit hevbeigefijhrt verdcn, daß>die kleinen Parteien ebenso wie die großen u einer fc&oten Bert«tmig ihrer. StimumnLM qe- An «mrhörter _ gegen Sie Freiheit. — CwMmng der MmvimtmmUm geig® AWssittmÄe. — AeA Wird MWÄtsS gemacht. Budapest, 6. Dezember. (P^iv.-Te«-. dev -,S&¥. MorgenzeiLung"J Die Regierung bereitet sich zrnn entscheidenden Kampf vor, um die letzten Neste europäischer Gesttrung nuszurotlen und die uneingeschränLLe Herrschaft der brutalen Willkür einzuführen. Der vom M'ttrrfteL.des Innern Ivan von Ncrkovszky heute der NnrionnlverfnmmLnng unterbreitete Gesetzentwurf betreffend den -gesteigerten Schutz der öffentlichen Ordnung cuthLlt u. a. folgende Veftimmungest: Jeder, dessen Tätigkeit oder BerhnlLen dom Gesrchts- LrunLL der inneren Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der äußeren PoNLiL bedenklich ist, kann des Landes verwiesen, unter VoLizeiaufsicht gestellt oder in ein Arbeitshaus gebracht werden. Unter Polizeiaufsicht gestellte Personen dürfen ihre»! Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis der Polizei verlassen und an öffentlichen Versammlungen nicht teilnehmen, ihre Korrespondenz, ihr Telegramm- und Tetephonverkehr wird unter Kontrolle gestellt. Zn einem »nil einer ihreA WHiskeMM entsprechenden Arbeit zu beschäftigen und durch religiösen und moralischen Unteericht an eine arbeitsame und ordentliche Tätigkeit zu gewöhnen. Die Dauer der Unterbringung im Arbeitshaus darf höchstens sechs Monate betrage»». Als für die Interessen des Staates bedenklich gelten solche Personen, aus deren Musterungen die Behörden die Ueberzeugu»rg haben, daß die betreffenden Personen mH auf den Umsturz der Verfassung oder der gesetzlichen Ordnung gerichteten Bestrebungen offenkundig eiuverstandeti find, ferner Personen, die Handlungen begehen, die geeignet sind, das Gebiet des Landes oder die staatliche oder nationale Einheit zu gefährden ^der.an derartigen Bewegungen teilzuneh, men, ferner Personen, die die Verfassung, das Anseherr des Staates oder der Nation, der» Kredit, die Traditionen des Staates und der Nation, das patriotische oder religiös« Empfinden verletzen oder das Ansehen der Behörden Herabsetzen, ferner Personen, die zu innerpolitischen Zwecken ausländisches Geld fannneln, die 'öffentlichen Zustände des Landes bewußt ungünstig darsteKen oder be« 'wutzt unwahre Daten verbreiten, die geeignet sind, die öffentlichen Zustände in einem NN' günstigen Licht erscheinen zn lassen, endlich Preistreiber und Valrrtaschieber. Nach § 7 kann feder Staatsbürger vorn 18. bis zum 50. Lebensjahre zu persönlichen Dienstleistungen im Interesse der öffent« Lichen Gesrrndheit, Ernährung und Sicherheit verhalten werden. § 11 gestattet zum Schutze der inneren Ordnung oder, falls außenpolitische Interessen des Landes dies erfordern, die Kontrolle des Post-, Telegraphen- und Telephonverkehrs innerhalb des Rahmens ^»uteMWonabn; PereinburunWU» Me Grüitdring' neuer Zeitrmgeu ist ch* die Konzession des WWisterprästdenten gebunden. Die Kaution der periodischen Zeitschriften wird auf das Zehnfache des bisherigen Betrages erhö'K. Der Minister des Innern ist berechtigt, Zeitungen auf bestimmte öder unbestimmte Zeit zu verbieten, »venu ste das Interesse des Landes, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral verletzen. Ansländische Preßprodnkle könnten, bevor sie ihren Bestimmungsort erreichen, urrter Kontrolle gestellt werden. Wem» ihr Inhalt die staatlichen Interessen »der die öffentliche Ordnung bedroht, können sie konfisziert werde»». EntMMMswMg. — Garantie sür die Merhett KmMMWels. Lausanne, 6. Dezember. Das . von den Alliierten der heutigen Sitzung unterbreitete'Projekt betreffend das Meerengenregime enthält folgendes: Garantie für die Sicherheit Konstantinopels, wobei dieses seitens der Alliierten bloß als Sitz des Kalifats und nicht mehr als Hauptstadt der Türkei betrachtet wird. Einsetzung einer internationalen Kommission, das die Durchfahrt der Kriegsschiffe regelt und deren Zahl feststellt. Die Kommission stcht.unter -dem Vorsitz eines türkischen Staatsangehörigen. ‘ Man erwartet, daß diese Frage keine großen Schwierigkeiten zwischen den Alliierten und den türkischen Delegierten Hervorrufen werde und hofft, daß auch die Unstimmigkeiten wegen des Zolltarifes beigelegt werden können. Der französische Sachverständige Seruys arbeitet ein neues Projekt.über die Zollstage aus, tvelches die Zu-- sttmmung der Türkei finden dürfte. Das Projekt enthält nicht mehr den berüchtigten Zolltarif des Jahres 1916, langen und daß sie nicht von der Arbckt aan Wohle des Staates ausgeschlossen bleiben. Ob ihre Existenz den großen Parteien angenehm ist oder nicht, kann und darf in der Gesetzgebung nicht znm Ausdruck kommen. Wenn he sich Mr DuMetzunü Hrer Änlvrüche techniick 0°-»;--. der ohne Zusttmmung der Miierten ansgearbeiiet wurde und nicht die nötigen Garantien für den fremden Handel enthielt. Die Vorschläge der Alliierten über die Entmilitarisierung der Meerengen sehen unter anderem vor, daß der Ausdruck Meerengen die Dardanellen, das Marmara- Meer und den Bosporus in sich schließt. Es dürfen in dieser Zone keine permanenten Einrichtungen militärischer oder maritimer Natur bestehen, die geeignet wären, die freie Durchfahrt zu verhindern. Die zu beiden Seiten der Meer^ engen liegenden Zonen und Inseln müssen ebenfalls entmilitarisiert werden. Dazu gehören folgende Maßnahmen: Zerstörung der bestehenden Festungen sowie aller militärischen und maritimen Anlagen. Verbot derartige Anlagen herznstellen. Im Raume dieser Zone darf kein bewaffnete-) Heer gehalten werden, außer den Polizeikräften und der für die Aufrechterhaltung der Ruhe im Innern nötigen Gendarmerie. einigen wollen, dann muß ihnen dies in der Wahlordnung zugestanden werden. Sonst wären auch die kommenden Wahlen nur eine Wi^evholung der jetzigen Parlanrentskarikatür.