Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1311 (5.10.1922)
- Date
- 1922-10-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 76% known words query
- IRI
…/2979076-2980129-2980391--12413-2998962- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
t? Hy »V' ’''•*')> f - f' * * ’ '\ V ' * •’ . ' -.f’. ■..!••: , ‘-' •: ■', ';' .V ■•• ■ v-V - ' . . «■• ' ' ' r '■■■' ■ EtizsmnmiierKllOQ Wien: Zum Abhol enin der Expedition, II.,Taborstr. 1-3, oder in einerVerschleisstblle. Cfraflk) monsttl. K- 3Q.000 Mit: Postversand für Wien u. Oesterr. monatl. K 30.000 , T^ciie ch o-S l.owak e i: Mbn,' K 20. Ungarn: Mon. lO'öOO. Jugoslawien: Mön, Dinar 30. Pol e n: Moiv Mk.'2200. Deutschland: 'I Mon. Mark 300. Frankr., Belgien: Monatl. Frcs.8 ÜÜF*’Naehsahlungran "Mi bei Preiserhöhungen vorbehnUeu > &fli«ene>siot«fcii i «schach. K 1.20 11 a II e m: Monatl; 10 'Lire Rumänien, Bulgarien: Monatl. 60 Lei berw. L-ewa Schweiz und das übrige Ausland monatlich Frcs. 3. Nr. 1311 Wh«» WMll«»tas, WDKtyM 1922 Redaktion u. Admimstrution Wien, II., Taborstrasse i—3 Telephone*. 44«0r38,43-3-19, ab 6 Uhr abends 16-301. Tel.-Adr,: .Morgenseituhg“ Wien OesteirreicHisches Postsparkassen-Konto Nr. 150.693 4. Jahrgang Die asiatische Lamine. / —7. W i e«. 5. Oktober. Die miliMische Konferenz in Mubania,' welche kein Blutvergießen an dem' Dardanellen-Tor ein Ende fetzt, hat begonnen. Die Vertreter' der Entente haben -sich mit den Delegierten der Angota-Regietung "an den Verhandlungstisch gesetzt. Hätte diese Konferenz vor zwei Monaten . stattgefunden, als der Vormarsch der' griechischen Truppen^ begann, so wäre viel Unglück verhütet worden und die Stadt Smyrna stünde noch in voller Blüte. Aber die Uneinigkeit der Entenlekabinette ünd der totale Mangel eines weltpolitischen Programms der europäischen Staaten haben eine gefährliche Situation geschaffen, die noch heute voll von Konfliktstoffen * ist, wenngleich der Beginn der persönlichen Aussprache ein guter Schritt nach vorne ist. Es find zwar vorerst nur militärische Verhandlungen, aber die Generale werden iy kurzer Frist von den Diplomaten abgelöst werden. Das Programm enthält außer. der Bestimmung einer Demarkationslinie auch die politische Frage des Schicksals Thraziens; tmb; so besteht die Hoffnung, daß dies-' mal die Feder gut machen; wird, was das Schwert verdorben. V ■ . , Es hat laiW gedauert, ehe. die .Regstrungen der Westmächte sich Ivenigstens soweit verständigen konnten, . gemeinsgnr / MustafaKemal zuch Waffenstillstand zu ve.ranläsieisi sDst Eilst in der die Angora-Regierung das^ Angebot der; Entente ämiahin, Wt; Nennen,.' daß - Vst' deim Augenblick,-wo' man sich in Paris: darüber klar' wurde, .daß -England - die Sache Europas -führe, mußte Angora einlenken. Die. psychologischen Wirkungen des türkischen^Sieges über Grlechenlaii.b lassen -sich. heute für 'die is-lanntische.Wel! auch nicht annähernd abschätzen. Eine jahrhUttdertelauge ununterbrochene. Kette schwerwieder rnit. siegender Waffe den Böden des' Baltangebictes. Wäre , Englandallein den/Dürktzn' gegenüber geblieben, so hätte schon in naher- Zukunft nichts die fliegender^Funken von/Syrien und Tripolis abwehren können. Kein.europäischer Staat darf es wagen, diese ZUM*Einsturz.und..die.Ruinen torirdeu nchhr begraben, als in Europa seit der Begriindung der Heginnvnie dieses Kontinentes; aufgebaut' sverden konnte. Daß man in; den großen Krieg auch Völker und Rassen hineingerrssen hat, die den: europäischen Kulturkreis ferrlstehen, trägt jetzt seiile bittere Früchte; Aru stärksten hat der Jslamis-. mus reagiert und bas Auftreten Mlstäfa Kemals .ist vielleicht nur das Vorspiel zu - einer , grandiosen Umwertung aller politischen Gruppierungen,-bst das entkräftete Europa heute noch mit Mühe ,aufrecht hälL Die Sorgen, unter denen dst europäischen Voller.jetzt.seufzen, wiegen federleicht öör der Gefahr,' die im Orient im Wachsen ist, wenn sich nicht die'Weststaaten an ihre Pflicht erinnern, die friedli^GtzsimduM Europas ztr 'sichern und die politische Entwicklung dkstch die Gründling des Bundes der Vereinigten StaWn von Europa .abzuschließen.. .Nur durch die BeiApiÄllMM ' ist es noch.möglich ein^e Gefckhr-'.öhzEMri/..M/M«sn, Staaten EuropasDrvht und allseits untHchätzt tvÄ. Die SchwierigMen, die in Mtdäuiä und auf dem später folgenden sMedenskongreß in-SkUtäri -— es sind dies die ersten Konferenzen aufctsiMMnl BödeN zll überwinden sind, stellen-' der StäMkUnst eiste! füst ilnlösbare Aufgabe. Die Türkest fordern iM Gefühle ihres Sieges eine schwere Demütigung Griechenlynds, zu der sich die europäisthen Machte kaum iveÄest ver- ' stehen könmn und dürfen, weM GMMMchenlarch neuen blutigen Unrühen .ausgesttzt werben soll. Mer zur griechischen FrE gese^'M AntzMche der Balkanstaaten ustd. im HinstrgMnd Mt zugsMEM dem Mittelmeerpröblem auch noch.die Aoße^Wentfräge. Der Vertrag von Sevres. ist Maklilatsir geßrorden. Wie lange WM. die Enstnst' nvcks dst asthervst HHdtnS-.' Verträge^ autzechkMtestKstnen,^ meMeuLMtzMOAerre.ich, Bulgarien Und Rußland aüschem positischen justd wirtschaftlichen Leben' Europas ausschaltett? Auch diese 'fomntt ins ülcUctu DerSffrutlich»«g der Protokolle über dir Sanierung Oesterreichs. Ge«f, 4,die heule von Lord. BaWr tm Namen der brMfchen RegierUM Hanataiux ick ' Namen der fr-stzSfischen, Mrchese I«- periüli iM Nameu deL italWschen Regierung PospW! in Vertretung deSi Mstiste^WÄG Dr. Benefch für die tschecho.-flowäkifche Reg!er««g/unh Bundeskanzler Seipel für die österrelchislhe Regiermrg.«pWMttben churde, zersMt in drei Teile. Der erste Teil, die p ö l/t ^i s ch e Garantich ist als Einleitung/ Zu. betrachten Die Heiden anderen befassen sich ‘ mit den wirtschaftliches und finanziellen Fragen, wöWMsProtorollLittVerHauPfi^ pfttchtuttgen dek garantiererLeu Mchte und des Völkerbundcs und das Pntokoll 3 w der Haupts<sthe die Verpflichtungen. der , östeykeichischen Regierung enMlt. Jeder einzelne Teil- Md Protokoll genannt, das Ganze zusammen' bildet die Vereinbarung (Convention) und ist als Einheit zu betrachten. /; : Protokoll Nr. 1.! / Erstl-rvnq^ vorliHgendon Abkommen vertreten würden —> unter der Voraussttzüna, daß das Protokoll Nr. 3 vom österreichischeu Pa'rlamente genehmigt°und das int;Artikol 3 dieses Protokolles vorgesthene - Gesstz vom - österreichischen Pa r l ament -beschlossen werde unverKglich van ihren Parlamenten die Ermächtiaurtg zn'dryjer--Garantie '.von zusammen 80 PrvMt für hie' jährlichen. Fälligkeiten der Änlechezu erlassen. Die Aufteilung mrird: durch-besondere Verembamng und von den chtevessierken Staaten erfolgen. Das Ko«Lrolfkomitee. - Artikel 6: Jede^^ der/vier R^rungen ist-SerechW, einenr Vertreter in das Konlrollkomiteezu.entsenden, Mssen. Befugnisse im nachstchendm umschriehen und. Jeder dieser Bertröter witd über 20 - StirmnM veMHen.' Jenen ReHjevuNgen^die, die Gavaniie für den -R^t der. 'jährlichen' Fällrgkeiten, Hr noch nicht durch dst-Garantie der. 'britifchvn, franMicheni; italienischen und tschecho-slowakischen Regierung gedeckt istj übernehmen würden, steht glerchsalls - das Recht; zu, nach ihrer Jyahh entwoder jede chren bewndevm Vertreter in das/ Kontrollkomitee zu -entsenden oder sich auf gemeinsame Vertreter zu einigen.. Jeder Vertreter wird für; jedes ProMt der Anleihe, das von seiner Rvaierung garantiert wird, eine. Stimm haben. ' .Artikel 7: Die Art der. Anwendung der; Garantien,'die. Bedingungen der Anleihe, Gr Emifsionspreis, ihre Verzimsun-m ihre Rückzahlung -sowie die fiir^ EmisswnsVermMung'.unvaufzuwendenden-'/Kosten werden der' ZustiMmPig iSov garantierenden Staaten' mstervntrollkomitees' WZedtzrüEHMg.. ,zu Mstn. ciriny' und - allein- - im Jnteresst. .ailsteMikvt-. F-rs^ests .nntz, in. Mbe-teiG. kich. Daß sie^ die pgltlksche ^UNcibhä-naigkeit, die lerrrtprialei UnorrsttzlWert..nuy dl? -§.»ühi;rätärä:.^.csicrreichs. yMrcht.werdest daß sie keinerlei ^bhsonheren oder; ausschlstWcheiN Vorteil wirtschtsttlichen odcr finanzMei: Art -zü' erlangen ^ttachten werden, wllcher diese 11 nM)2nmäköit direkt oder indirekt beeinträchtigen. konnte; .daß sie sich sader Handlung enthMen. tverden, welche gegen' PeiiP.dsr - znm Awecke - der.-^vistsch afÄichen und' finanziellen Wicdercuifrichtnng' OesstMichs/ abgeschloMnen; Usbe-remkontmens Verstoßen-oder-die -für Äe Jnt-evsssen der. Gläubiger und der garantierten Staaten bestsiumten. Sicherstellungen 'gefährden ,konnte, und -daß sic/sich /gegebrnenfalls. um die. Achtung dieser.Grtindsätzr' hei allen. Nationen sicher-zustellen, . in llebereinstvnmnng mit den'GruMähett des.Bölkerlmndverwages emzeln oder insgesamt, an den VoMrbundrat wenden' werden, 'damit ditzstrdie;nötigen-MiMahMdn ins Sürge"fasse-Und-'-daß sie sich denen--.>EntscheidMp..ll.tstMv^irstn. werden. . - .;. Dst.-RagierüMoer-VMnd^wOUk/Oesstrreich andererwirs verpflicht^ sich/gmtäß. dentMortlänte des Artikels des Vertrages von - Säint-GerntM,' deren llnabhängigkeit. nicht auifzugoben; "sie-', lvird; sich jeder- HaMn ng und jeder Wirtschastlichen oder? fuwmielstn- Bindu yg! enthalten^, die geeignet wäre, diese,UnoMänWkeit.-dtrett'-.lcher -indtrerb zu veettstrach'stgert. -MM VerpMMung läßt Desterreich, solpeit es, die. Be- .stimm«M-»n' des. Bertv'ages vou/Saint-Gerntain qeftatlen, seine volle' Freiheit: ist allen Frag-en der Zolltäviff",nnd:der Handeks- und FinanAbkymuteN'Utch nn äWemeinen'in allen, feim wirtschaftliche .Organisation und seine^.Haitdolsbezrchungen betreffenden AngÄegetchMen,;/ ,fedorh/üEer der VovMssetzung,' daß "es seine wrrtschaftlime - ÜMbbängiqkeit nicht durchs das- . Zngestandws einer?be>sonderew -MpgM^i>wer-"'MssWeßlicher Vorteile an tv0eub€incn artibeccit öd3; geeignet wäre, drese Unabhängigkeit zü Wührden. ' " ' Da? 'vorliegende. Mowkoll wird allen Staaten, , die ihm beitreten wollen. M UnteMrfft ysten blei'ben. . „ Urkutid dessen haben die gebührend Bevollmächtigten-vorstehende Erklärung unter-zeichnet.- (Protokoll.1.); Genf, in dinem1 EMtPlar, 7 tvvlchos im- <Aekvetariat - des Volkerbnnpes anWwäbvt - undi.vön;ihMnhneBeWtg -registriert werden wird, am;4. Oktober 192&. j 1 PkotokolkM.^2. . - : 7 . Die/Nnleiste.' /•; dem. Werke' seines.wir!». McWichew-ustd 'fi-natiziellen - Wiedewätfbauies die hvittsche, fraMsische, italienische^- tschechö-.slowgLische. und! österreichische Regierung -int gemeinsamen Einvernehinten näHstchestde Beschlüsse gefaßt:;AvtWl; 1: Dre österreichische Regierung. wird. unter - Vei Garantie, die? sich;<m|. dem vorliegenden Abkommen ergibt, Staats o b liga tione n .im Ewendigen' Ausmaße ausyebenkKnep, nM'«Wn'.WWfchisti'-GesWteMvt^'-Pqst hWflenS $30 MMMn- Goldkronen' zu'evvetchen.,Das.-Kapital-und'-che Jnteveistn'der sö MWeWemst StaÄsöWigatiMten;bleMn. frei vorl allxn Ajeumn, .Abgaben oder'Lasten zugunsten des öto rerchtMew. Staates. . , .--- 'WM ‘2: Die Mten tstr- TlusWbe, her VermMtMA-'und bnstg dftsM Anleihe' sind E- AnlechMntal, wie -e§- ün ___wdvden, diö' NÄH den iöe'-. M. -Ä zur Deckung der Anleihe '.zu r~" jene.StMseinttahriten; ^iMen ^ben. ' ., HWyl d: DaLHrträgnis' dieser Anleihen wird nur unter der.VevÄtÜvgrWchröit.^'W, vym.- PMerbundrat eingesetzten- .GenMalkMmMrs/und^gMgß, ddm /von .der österreichischest Regierung' laüt Protökou'- 3 übernommenen - BMpflichtunge» vorwettdet tverdm können.. . . -; r ÄvttkÄ^'ü:.-.-Dst^xHlische,-.^stamösischtz - italienische-.und 'tfchechoeflvwäWhe ^Sderiing - vejPlflichte-n sich, ohne Prajnhiz a*i»fiiSLSö» wÄßtea 3l«öiewut$iu " -prMchW.'MMDm'W'^dstrf.; der vorhergehc'ttdrN Gen^hAn^ - gutH' des'MütjNÜktzmiteös^E''^' ' : >'7' .' ‘ Artikel 8: Das Kontrollkomitee wird die Bedingungen festseyen, stach denen dist'VMschnsse der cinzelneir Regierungen.zu erfolgen hätten, falls die Garantie in Anspruch genommen - werden soslte, desgleichen die Art, m der die Rückzahlung zu bcwerkstelligeu wäre.! / Artikel 9: Im Rahinen der 'Emisswnsverträge wird die .österreichische' Regierung das Recht haben, Mit Austimmstnst des Kontröllkomitees die Anleihe zu konvertieren. Sic wird verpflichtet sein, dort diesem Recht Gebrauch znmachen, wen.it die Mehrheit des Köntrollkvnntees es Verlangt. . Artikel 10: Das Kontrollkomitee wird das -Recht hab^n, in bestunurtett. Zeitabschnitten'die Vorlage von Geschäftsberichten und Rechnungsabschlüssen oder von allen Nachweisungen dringlicher Natur über die Verwaltung jener Staatseinnahmen zu vertangen, die als Sicherheiten der Anleihe zn^ dienen haben: Es wird die sIlufmerksamkeit des Generalkommissgrs^auf die Aendernngen in der'Verwaltung und ans die Verbesserungen, hinlenken können, die geeignet wären, die Ertragsfähigkeit' dieser Staatseinnahmen zu erhöhen. Die Tarifänderunäen dieser Ein-" nahinsquellen. die geeignet wären, in. Gold berechneten Minimalertag, so wio er noch vor Ausgabe der Anleihe zur Deckung der notwendigen Iähxesfälligkeiten festgeseht werdest wird, zu verringern, bedürfeti der vorangeheitden Genehntignng des Äontrollkomiiees. Das Gleiche , gilt von Entwürfen für -Konzesstonierungs- oder Bcrpachtnngsverträge betreffend diese. Stäatseinnahnten. ■ .\v ■. Artikel 11: Im Falle, das 'Erträgnis der verpfändeten Staatseinnahmen ungenügetrd werden .und Gefahrdrohert sollte, daß die Garantie der Regierungen in Wirksamkeit treten müßte, wird das, Kontrollkomitee die lleberweisung anderer Einnahmsgnellen in' solchem Ausmaße zu fordern berechtigt, daß die Deckung der Annuitäten erreicht werde. Jeder Entwurf eines Rechtsgeschäftes oder eines Vertrages, der geeignet wäre, den Besitzstand des österreichischen Staates in'erheblichem-Maße zu' verändern, wird.'dem Komitee drei Wochen-, bevor das Rechtsgeschäft in Kraft treten wird, niitgcteikt werden. i Artikel lL: Das Kontrollkomitee. wird in bestimnuen Zeitabschnitten, -die-es selbst bestimmen wird/ vorzugsweise am Sitzendes Völkerbundes, züsammentretein Es wird Mir mit dem Generalkbmmisiär in .Verbnttznng-treteg können. Dieser wird an den Beratungen des Kontrollkomitees teilnehmen oder sich in' ihm vertretetr lassen müssen.' Die'Beschlüsse dieses. Koimtees werden-mit einfacher Mehrheit der astw.istenÄn stimmberechtigten Wtglieder -gefaßt; nur.die.Elttscheidutigen, - die sich' agf die?lrtiktt 7 und 8 beziehen,/werden der-Zweidritteimajorität.aller anwesenden Migtlieder bedürfen. - , Das Kontrollkomitee^wird.M eineraußerordentlichen Sitzung eineberufen -werden, sobald der -Antrag -hier-zU jM.indestens zelm Stimmen vereinst / / .. , ' ' -- . Artikel 13: Das . Kontroflkoytstee -oder/jedes - scster Mitglfedev wird berechtigt sein, ollstMüteilüngen und Ausklärungen üher dfe Ausarbvitnng'^ stnd DürchWrung des finanziellen .Refotniprogmmms 'jpt/verkastgcht. Dos .Komitee wird, berechtigr Uhr dem Generalsekretär alle - Beobachttntgen nütznteilen und alle.Vorstellungen, zst machen,, hie als/uotNMtdig,fstr .die Wah» rtmg der. Interessen der. garantierenden Regierungen' erkannt winden würden. -v ■ ' Artikel 14: Im Falle'von Mißstände,r>wird das Kontroll- 'kchstitee oder, jeden/Mgntterende Staat berechtigt seiit, beim Völkerbundrat Einshrüch zu erheben/ / . .i Artikel 15: Für; den Fall von'Meinungsverschiedenheiten betreffend die Interpretation dieses ..Protokolls ., unterwerfen sich die Parteien dem -Spruche des- BölkerbundtäteZ. -'s- " ' / / . Protokpll Nt. 3. '' , ' Die Berp^ichLüngen dex hstexreichiMrn / Restieruna. ' ,/ Die Unter^eichsteten, die im Rdmen der österreichtscheft RMcru'ng handeln üW zu' dieftnt 'Zwecke gehörig bebollmächtigt. ünir. tzMxxll LMeudL LZeüMchllMVu 4U Ne.mchWnr