Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1287 (30.8.1922)
- Date
- 1922-08-30
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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JUx. 1387 _' Aren, Mittwoch Mordtat brachte, die keine sadistische Phantasie entsetzlicher ausrnalen könnte, hat wie eine Farce geendet. Die Angeklagten, blutrünstige Bestien in Menschengestalt, von denen einer — Dr. Sip o s — im Gerichtssaale selbst sich lächelnd seiner entsetzlichen Grausamkeiten rühmte, war doch nur ein alter Jude das Opfer, wurden wegen Erpressung und wegen noch geringfügigeren Delikten zu ganz geringen Kerkerstrafen verirr teilt, von denen keine das Maß überfchreitiet, das die schleunigste Amnestie ausschließen würde. Die ganze, durch Wochen hinziehende Verhandlung, bot vom Anfang bis zum Ende nichts als eine ununterbrochene Kette von schwerwiegenden Verdachtsgründen und Zwingenden Beweisen, daß der Fall Landau wo^I in einer Erpressung^ seinen Ausgangspunkt hatte, Laß er aber ir «mein Morde endete. Da jedoch der Mord, unter fürchterlichen Martern verübt wurde, von denen die „besten" Offiziere Horthys sympathisch Kenntnis genomnren hatten, ja die sogar dem Kriegsminister nicht unbekannt geblieben itvaren — er tat nur nicht das Geringste nur Me;u binde'-m ~ mußten der ungarische Staatsanwalt und der ungarische Richter während des ganzen Prozesses sich die Ohren zuha'lten, um nichts zu-hören. Der Staasanwalt hatte - von Haus aus nur die Anklage auf Erpressung erhoben und schon damals durch die zarte Rücksichtnahme auf das Schicksal der Angeklagten Verblüffung erregt.. Aber in keinem europäischen Gerichtssaail hätte es sich ereignet, daß ein Staatsanwalt auch noch im Verlaufe des Prozesses sich angesichs der Wucht der Verdachts gründe der Pflicht (michlagen konnte, die Anklage «ms Mord zu erheben. Herr Marocza, der Staatsanwalt, hat, darüber waren sich Juristen wie Laien im klaren — und auch die bezahlten Verteidiger der Angeklagten nehmen wir von diesen Juristen nicht aus — genau gewußt, was - «r tat, als er viehische Mörder nur zu Erpressern stempelte. Der eigentliche Verteidiger der Mörder war also der .Staatsanwalt; aber vom Standpunkte einer höheren Gerechtigkeit aus muß es wohl gesagt werden, daß auch dein Staatsanwalt der Ehrenplatz auf der Anklagebank gebührt hätte. Die Richter, die nach dem Gesetze nur dazu berufen sind, über die Anklage zu verhandeln, werden vielleicht ihr Gewissen damit beruhigen, daß der Staatsanwalt ihnen nicht die Möglichkeit bot — variierend das berühmte französische Wort — eine Katze, eine Katze mrd Dr. Sipos einen für den Galgen reifen Mörder zu nennen. Aber wie will es dieser StaatSanMllt Horthhs vor Gott und seinen Gerichten nicht rechferigen,-sondern nur entschuldigen, daß er Gesetz und Recht mit Füßen trat, um Auswürflingen des menschlichen Geschlechtes zu helfen? Und dabei brüstete sich der Bbann noch, der.Prozeß und sein ganzer Verlauf habe vor aller Welt nitd insbesondere vor dem Ausland bewiesen, daß in Ungarn die Zeit -des Vertuschend und Verheimlichens vorüber und die volle Rechtsordnung hergestellt sei. Nichts, auch nicht das allergeringste duldete der Staatsanwalt, was geeignet gewesen wäre, den letzten Zweifel zu zerstören, daß ein Mott» verübt worden ist. Die Exhümierstng aUelw Hätte, , schon den Belveis erbracht, deshalb mußte sie unterbleiben. Der Staatsanwalt und die Richter sorgten-dafür, daß -die Angeklagten bald reif für die — Amnestie sein werden. * Aber in einem lraben sich Staatsanwalt und Richter nn Prozeß Landau gröblich geirrt. Wenn sie mit gut gespielter Naivität — oder war es Dreistigkeit? — aus rufen, die Welt werde darüber belehrt sein, daß in Ungarn bereits wieder Rechtsordnung herrsche, so unterschätzen sie in -sehr kurioser Weise. die Intelligenz der unparteiischen von europäischer Bildung und Gesittung erfüllten Leser im Auslände. Auch jene Kreise, die bisher nicht wußten, was alles in den letzten drei Jahren in Ungarn geschehen, die vielleicht noch einen Zweifel hegten, ob die furchtbaren Beschuldigungen, die von so vielen, von. höchsten offiziellen Stellen geschützten und Patrouisierten Greueltaten berichteten, nicht doch übertrieben seien, werden nun klar sehen. Der Herr Staatsanwalt im Prozesse Landau und die hinter ihm stehenden offiziellen Fkatoren vergessen, daß weitaus furchtbarer und entsetzlicher als btp gräßlichsten Beschuldigungen der angeblichen „Verleumder" Ungarns die Geständnisse der zynischen Angeklagtenselbst wirken. Diese Geständnisse haben die Leser im Auslande auch in den nngarnfrermdlichen Zeitungen gelesen und nichts kann mit der Wirkung vergleichbar sein, die.diese Kundgebungen schamloser und durch die »Praxis der letzten Jahre übermütig und schier toll gewordene Menschen üben müssen. Auch die empörenden Aussagen einiger Zeugen im Prozeß Landau, von dem Krieg s m i n i st e r bis zum Oberleutnant Jan sky herab, Aussagen, die ein erschreckendes Licht aus die Mentalität werfen, von der dienicht angeklagten, sondern die gefeierten Stützen des Horthyschcn Systems geleitetsind, werden den gebildeten Lesern tm Auslände mehr verraten haben, als alle Staatsanwälte und Richter über die Verhältnisse in Ungarn durch hohle pathetische Deklamationen vertuschen können. Das Ausland, ans dessen Meinung Ungarn aus begreiflichen Gründen zaghaft blickt, wird sich über den Prozeß Landau im allgemeinen und über das Urteil im besonderen ein eigenes Urteil bilden. Und das wird nicht dahin lauten, daß in Angarn der Weiße Terror gewesen, sondern daß er noch heute herrlich gedeiht und blüht. Die von Movdbazilleri verseuchte Atmosphäre Ungarns ist noch lange nicht gereinigt. Noch ist Hejjas, der Obermörder, dessen-Gewissen sich von mehr als 50 Mordtaten — er nennt sie Urteile nicht belastet fühlt, der gefeierte Abgott eines Teiles der ungarischen Gesellschaft, dem vornehm geborene Damen des Landes Blumen streuen. Noch immer drücken die Besten des Landes den Spießgesellen- und Patronen von notorischen Mördern achtungsvoll die blutbefleckten Hände, Roch ist Ungarn das Land, in welchem Mörder vom Mor.ieniMn.des. MtrwtiLirms. umflossen sich mid wg.es.. - Wiener Mvegenzeilttng. 30. August 1922 Seite V als nilpatriotisch gilt, Sühne für Verbrechen zu fordern, wenn sie an Juden verübt woden silld. Verliebte Blicke. Der Jndustriebeamt-e Franz F. brachte gegen seine Gattin Marie beim Zivilandesgerichte eine Ehescheidungsklage ein, in der er anführte, seine Frau habe in seiner Abwesenheit wiederholt die Besuche eines Freundes empfangen. Zur-Beobachtung des Paares habe er einen Kollegen, der zum dritten Male verheiratet i st, feer also als Sachverständiger in Eheangelegenheiten gelten könne,- in die' Wohnung entsendet) damit er unter Vorschützung einer nebensächlichen Mission sich in ein Gespräch -mit -den beiden einlasse und dabei hercmsbringe, wie ' die beiden miteimmbeu stehen. Dieser Kollege habe sich also zrl einer Zeit, als er den Freund bei seiner (des Klägers) Gattin wußte, in die Wohnung begeben. Erst nacheincrViertclst il nd e, nach wiederholtem, anhaltendem Läuten sei ihm von der Frau die Tür geöffnet worden. Schon dies bilde mindestens einen Wahrscheinlichk-eitsboweis für den Ehebruch. Im Laufe des Gespräches' habe mm der Beobachter die Wahrnehmung gemacht, daß die beiden verliebte Blicke und verstohlene Händedrücke miteinander wechseln. Der Zeuge könne als Sachverständiger bestätigen, daß -dieses A-ugenspiel nur bei einem Paare vorkomme, das schon schr weit miteinander gekommen. Es wird die Scheidung der Che von Tisch und Bett wegen Ehebruches, zum mindesten aber wegen Verletzung der ehelichen Treue verlangt. Der Geklagtenvertreter erwiderte, es geschehe wohlzum ersten Male, daß verliebte Blicke als Eh es ch ei düngs« grnnd geltend gemacht werden. Daß die Blicke „verliebt" waren, dafür fehle jeder Beweis, denn dev Zeuge, auch wenn er noch so oft verheiratet war, könne nicht als „Sachverständiger" in solchen Dingen angesehen werden. Das lange Warten -und sein vergebliches Läuten sei einfach daraus zu erklären, daß die elektrische Klingel nicht funktionierte, was ein Fremder nicht wissen konnte. Nur dem Zufälle, -daß die Frau gerade aus dem Vorzimmer etwas holte, habe der Zeuge es zu verdanken, daß seine Anwesenheit vor der Wohnungstür bemerkt wurde. Der „Freund", wie er in der Klage genannt werde, sei nicht der Freund der Geklagten, sondern der ihres Mannes. .Es werde also die Abtveisnng der' Ehescheidungsklage beantragt. Daraus folge aber nicht, daß die Geklagte die Ehe aufrecht zu erhalten wünsche. Sie drehe vielmehr den Spieß um, verlange die Ehescheidung wegen des grundlosen Vorwurfes des Ehebruches -und wegen -wiederholter, darauf sich beziehender Beschimpfungen. Der Gerichtshof sprach die S ch e i-d u ng der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des.Klägers aus, weil-die vorgebrachten Umstände auch nicht einmal zur Erweisung einer Verletzung der ehelichen Treue ausreichend seien. Gegen dieses Urteil brachte der Kläger die Berufung ein. Das Oberlandesgericht (Vorsitzender Hofrat Dr. En der> hat diese Berufung als unbegründet ab ge wiesen. Der Freunddek -Hmlsg ehsS-'in.; - - Bei dem Kaufmann Otto M aut n er war die Hausgehilfin -Emma S ch e sto r a b bodienstet. Sie lernte den oft abgestraften Dieb August Gatter kennen und erlaubte ihm, sie in der Wohnung des Dienftgebers zu besuchen. Gatter kam einige Male mit dem gleichfalls abgefeimten Dieb Max R e ß. Den -beiden Freunden gefiel die Wohnung Mautners, noch mehr dessen Wertsachen, und sie beschlossen einen Einbruch. Als dritter im Bunde wurde der Geschäftsdiener Johann Zerar gewönnet. Reß verleitete die arglose Hausgehilfin zu einein Pasthansbesuch. Dort gesellte sich die Konditoreibesitzerin Elise Brandauer zu ihnen. Da die Hausgehilfin kein Hondtäschchen -besaß, ersuchte sie den Reß, ihr einstweilen die Wohnungsschlüssel jit verwahren. Reß steckte unbemerkt die Schlüssel der Brandauer zu, die das Gasthaus verließ und sie dem Gatter und -den: Jerar nnhandigte. Die beiden gingen zur Wohnung Mautners, sperrten sic aus, erbrachen alle Kästen und raubten Sachen im Werte von 2,ö Millionen Kronen. Die Beute wurde im Geschäft der Brandauer geteilt, ein Teil wunderte zu der Mutter'Zerars, der Hutmacherin Rudolfine Zerar, und deren Lebensgefährten Ferdinand Schaffer. Die Sachen wurden dem Goldwarenhändler Anton Zeinann und dvnr Hehler Bartholomäus Mahr verkauft, der Erlös unter die Gesellschaft verteilt. ' (gilt Schöffensenat unter -dem Vorsitz' des Hofrat-es Doktor Schach ne r hat gestern den 21jährigen August Gatter zu zweieinhalb, den erst 18jährigen Johann Zerar zu zwei Jahren, den Max Reß zu achtzehn Monaten, die Brandauer zu sechs Monaten schweren Kerkers, den Schaffer zu drei, Zemann zu sechs, Mahr zu vier und die Zcrar zu zwei Monaten Arrest, letztere b e d i n g t, verurteilt. Girr WrJ$rmLischer €■ sldllLe vor Gericht. infccr- Paris. 28. August. (I. C. B.) Vor rim Kapitän der französischen Armee in Marokko, Vi-dor, den algerischen jüdischen Rekruten N a h a n st grausam mißhandelt daß -er an den Folgen starb. Diese Tatsache hat in -der französischen öffentlichen Meinung ein so peinliches Aufsehen erregt, daß das französische Kriegsministerium sichzp einer gründlichen Untersuchung -der Angelegen heit, veranlaßt sah. Nunmehr wird bekanntge-geben, daß der Kapitän Vidor verhaftet und dem Militärgericht in Or an (Algier) zur Aburteilung cingcliefert wurde. Ein Äpftr des Staaten,? clarchrs. Aus B u d a p e st wird uns 'berichtet: Der jüdische HochsLüler Tibor W. mußte -dieser - Tage' vor dem Wucherstuar als j Angeklagter erscheinen, tveit er. auf Grund des Numerus! clausus aus seiner Heimat vertrieben, sich nicht ln das Schickj. ial, fügen, sondern seine SLtiibkn wenigstens int AuÄande vollenden wollte. Ter Angeklagte, Tohu schr armer Eltern, ging voriges Jahr nach Prag, wo er mit knapp soviel Geld ankam, als -er zur Jnskribiernng an der -dortigen Universität benötigte. Hunger, Entbehrung und .Krankheit-zwangen ihn, in die ungarische Heimat znrückzukehren, wo er Ende September aus Prag die Verständigung erhielt, rasch zurückzukehren, da er sonst das Semester verlieren würde. Er -bettelte 1500 Stück eiserne 20 Heller-Stücke zusammen und trat damit am 6. Jänner die Fahrt nach Prag an, wo er mit diesem dort noch gangbar gewesenen Schah notdürftig auszukommen hoffte. Die ungarischen Grenz- Polizisten beanständeten ihn, bechlagnahmtc: den armseligen Betrag und das Strasverfohren wogen Vergehens der Preistreiberei, begangen durch versuchten Schmuggelinländischer Geldmünzeu ins Ausland, wurde eingelcitet. Bei der vor einigen Tagen stattgchabten Verhandlung erzählte der junge Mensch mit zitternder Stimme Len Sachverhalt. In ergreifenden Worten schilderte er die vielen Entbehrungen, die-er in Budapest und dann in Prag zu erdulden hatte. Der Staatsanwalt schämte sich offenbar seiner Regierung, deren Politik der Beschuldigte zum Opfer fiel, und ließ die Anklage fallen, worauf -der Gerichtshof das -weitere Verfahren einstell-t-e. VslksWirL. Gestempelte Krone — —.OOs/4 Centimes. Auszahlung Wie» — —.OOVs Centimes. 5n Zürich notierte die österreichische Krone . . . — .OO'/r (—XQVa am 28. August) die rstert. gestempelte Krone. —.00?/< (—.00'/, am 28. August) die tschechische Krone .... 18.75 (19,70 am 28. August) die Mark. . ... 0.S7 ro.34 am 23. August) Agram .......... 1.50 (1.471/* am 28. August) Sofia . . ... 3.— ( 3— am 28. August) Budapest ... 0.29 . ( 0.28 am 28. August) Warscha-n ..O.C6V5 ( 0*06'/, am 28. August) Der tschechische Kredit. Die Besprechungen des Bnndesministers.für Finanzen mit den leitenden Staatsmännern der t s ch echoslowakischen Republik am 31. Juli und 1. August galten der Flüssigmachung des uns seinerzeit im Gesanrtbetrage von 500 Millionen tschechischen Kronen gewährten. Kvedits.' Nahezu die .Hälfte desselben war bekanntlich bereits im Zeitpunkte der Gewährung zur Bestreitung der Abrechnungsforderullg gegen die österreichischen BunL-esbahnen verwendet worden, so -daß effektiv von den gesaniten 600 Millionen mr-r 287 Millionen zur Auszahlung zu gelangen hatten. Von diesem Betrage sind nun ün Anschluß an die Besprechungen in Prag und als Erfolg derselben bereits drei Raten eingelangt, und zwar 36 Millionen tschechische Kronen irr den ersten Augusttagen urrd je 35 Millionen tschechische Kronen am 10. und 16. August. Ein weiterer Betrag in der gleichen Höhe ist sicherem Vernehmen nach bereits am 26, August überwiesen worden und dessen Zurverfügungstellung jeden Tag zu erwarten. "Bon -diesen Bettägeu, die also rnr August emgelaufen sind, ist der größte Teil wieder zur Tilgung der Schnld e n' de r ö st e r r e i ch i s ch e n B u n d e s b ah weit verwendet worden. Erst die zweite Hälfte -der Rate vom 16. d. und die bereits überwiesene Rate vom 26, d. im Betrage von 52,5 Millionen tschechischen Kronen werden zur Zahlung an die Tschecho-Slowäkei für.W aren lr e f er n ng e n und für R o h st o f f e vertveu-det. JnKdesondere haben die staatlichen Stellen namhaften Bedarf nach tschechischer Valuta zur Deckung der Abrechnung für K o h l e nfordernngen. Ein hiernach sich etwa erübrigender Betrag würde der Tev'isenz e n t r ä l e zur Deckmig des privaten legitimen Bedarfes zur Verfügung gestellt werden. - Die weiteren Raterr sollen wie folgt einfließen: Zwei Raten in der Höl7e von 35 und 30 Dlillionen inr September, zwei Raten in der Höhe von 30 und 20 Millionen im Oktober -und die letzte Rate schließlich im Jcodember mit 26 Millionen. Hiermit tuären in neun Raten die gesamten 287 Millionen erschöpft. Aus den zwei letzten Raten per 25 uud 26 Millionen wird ein Teil als Sicherstellung für den Z i n s e n d i e n st d e r Sch n l d e n im nächsten Seme ster deponiert tverden. ■' Die Wiener Herbstmesse. Die Preise für die Kleinwohrmngen-Konkurrenz. Tie Wiener Messe A.-G'. hat bekanntlich anläßlich dev Herbstmesse 1922 einen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen von Kleinwohnhänsern ausgeschrieben. Für den Wettbewerb sind zahlreiche Arbeiten eingelangt; besonders stark war die Beteiligung seitens deutscher Architekten. Das Preisgericht hat nach Ausscheidung der den Bedingungen nicht entsprechenden Entwürfe sieben Arbeiten in den engeren Wettbewerb gezogen. Der erste Preis wurde dem- Entwurf mit dem Kennwort „Biene", der zweite Preis dom Entwurf „Rex", zwei dritte . Preise -den Entwürfen „Alt-Wien" und „Erna" zuerkannt. Zum Ankauf wunden die Entwürfe „Auf", „Halli Hallo" und „54321" vorgeschlagen. Die EZiffunng der Kuverts durch die Jury ergab als ersten Preisträger Arch. Ernst H o f s m a n n (Wien), a-ls zweiten Preisträger Arch. Z. V. Ing. Wilhelm Bau mgarten (Wien), als dritte Preisträger die Architekten Franz Ludwig und Oivbcrt Hartwig (München, Innsbruck) und Arch. Z. V. Ina. Kar! Kr ist (Wien). Sonderzüge. Zufolge ter aivgerordentlich starken Anmeldung von ausländischen Eincäusern zur Wiener Herbstmesse geht am 8. Sepie m-ber mit 8 11 [vi abends ein Sonderzug von Berlin über Leip-; zig -und Paffan und am s. S«z)tHmb«r n-nr 8 Uhr 15 Minfrüh