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Wiener Morgenzeitung · 1922-08-17 · Heft 1274 (17.8.1922) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1274 (17.8.1922)
Date
1922-08-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Kiinlii*BerK25ö Wien: Zum Abholenin der Expedition, II.,Taboritr.l-3, •dar in einerVeraehleisatelle (Trafik) monatlich K 7000 Mit Postversand für Wien u. Oesterreich monatl. K 7000 Ts chech o-Slowakei: Mon. K20. Ungarn: Mon. K150. Jugoslawien: Mon, Dinar 25. Polen: }Aön. Mark 800. Deutschland: Mon. Mark ,60. F r.a n kreich: Monatlich Frcs. 6 NackuKlmpni ' . bei Preiserhöhungen Vorbehalten renrr ran Nr. 1274 Wie*» Donnerstag, 17. August 1922 T schecho-Slowahel i tschech. K1.ZO Italien: Monatl. 6. Lir< Rumänien: Mon. 4t. Lä S c h w e i z und das übrig« Ausland monatlich Fre». % Redaktion u. Administrativ» Wien; II., Tahorstrasse 1— 3 Telephone: 44-0-38,43-S-lt, ab 6 Uhr abends 16-3S1, Tel.-Adr.: .Morgenzeitung4 Wien Oesterreichisehes Postspar« kassen-Konto Nr. 150.693 4. Iahrga«, Das Rotrecht des Staates. —y. W i t n, 17. August. Die Londoner Konferenz hat weder in der deutschen noch in der österreichischen Frage öin Resultat erzielt., Sie ist nicht einmal zu einer provisorischen Einigung gekommen und hat die deutsche Angelegenheit der Reparationskommission, die österreichische dem Völkerbund überwiesen. Bezüglich der österreichischen Sanierung, die in einer dringlichen Note der Wiener Regierung auf der Basis eines Kredites von 15 Millionen Pfund Sterling verlangt worden war, zeigten sich die Mächte einig. Sie lehnen jeden Regierungskredit ab, da sie die Steuerträger nicht mehr belasten wollen, und stellen es dem Völkerbund anheim, die geeigneten Vorschläge auszuarbeiten. Die Sache hält nun wieder dort, wo sie vor zwei Jahren stand. Doch ist-diesmal wenigstens eine kurze Frist gesetzt. Der Völkerbund tritt bereits am. 20. August zusammen, must also mindestens binnen einer Woche zu einem Entschluß kommen. Es sind -zwei Eventualitäten möglich. Da Oesterreich selbst Mitglied des Völkerbundes ist, kann es die sofortige Beratung seiner Sache betreibet!, wobei ihm die Unterstützung der kleinen Entente sicher-ist. Es kann einen sofortigen materiellen Beschlust provozieren und gegen eine Verschleppung sich wehren. Die zweite Möglichkeit ist die neuerliche Wahl einer Prüfungskommission, die sich nach Wien zu begeben hätte. B.ei dem schleppenden Ge-, schastsgang aller internationalen maßgebenden Stellen,, die, von. den Beschlüssen immer, erst die interessierten . Regierungen zu verständigen haben, würde diese Even-, tualität eine schwerwiegende Verzögerung bedeuten.. Die Situation Oesterreichs ist aber so exnst, daß sie eine derarügeGedüldprobe>nHJ. Whr leistenkann. - Esist wohl wahr,. daß der; in OefEerch r Ätenbe Aus^ länder dies nicht erkennen kann. ÖefterreiD steckt wieder in einer Äusverkänsswelle, die aus her fremden Valuta gespeist Wird, aber bereits die letzten Reserven wegspült. Die Entgüterung ist schon so weit fortgeschritten, daß in vielen Städten, so insbesondere in Tirol, bei der Abgabe von Waren ein - nach der Herkunft des Käufers gestaffelter Tarif emgeführt werden mußte. Der Ausländer, der in Oesterreich so billig lebt und kaust, bewegt sich in Kreisen,/ die die Not nicht so scharf merken lassen. Von der sozialen und.politischen Unruhe, die unter dem Boden grollt, erfährt er wenig. Sie ist wie jede solche Bewegung ein Ausdruck der Ratlosigkeit. Es gibt keine Männer, keine Parteien, die hie Lage Oesterreichs meistern können. Der Finanzplan liegt in den letzten Zügen, die Notenbank ist arg gefährdet. Bon den 60 Millionen Schweizer Franken ist noch ein Teil ausständig, und zwar jene Quote, die auf die solidarisch vorgehenden Institute der Anglo- und der Länderbank entfällt. Beide zeigen sich nur gegen sehr weitgehende Kautelen geneigt, an der Gründung der Bank teilzunehmen, und die übrigen Banken und Bankfirmen erklären sich außerstande, die fehlende Summe — etwa neun Millionen Schweizer Franken — zu beschaffen. Dem Bundeskanzler werden die aus London zurückgekehrten Vertreter der Regierung und der Finanzkreise morgen ihren Bericht erstatten und der Ministerrat wird morgen seine Beschlüsse zu fassen hoben. Sie können in nichts anderem gipfeln als in der Einberufung, des Nationalrates, den man diesmal hoffentlich doch zu seiner Pflicht wird rufen können. Es geht jetzt, hart auf hart und die Politiker, die sonst so rasch fertig mit Urteil und Wort sind, werden sich jetzt weder mit dem Anschluß an Deutschland — der sich von selbst als unmöglich ergibt — noch mit der Hoffnung auf Ententehilfe, nochmit der passiven, Resistenz durch Uebergabe der Regierung au den Völkerbund helfen können. Dieses letzte Mittel, das von den Großdeutschen und . auch von einigen christlichsozialen Stellen vorgeschlagen wird, geht ins Leere. Der Völkerbund wird nicht noch die Sorgen , einer österreichischen Regierung auf sich laden und die Ablehnung müßte zu sozialen Erschütterungen führen, gegen die der Gründonnerstag-Krawall und die Ereignisse des .1. Dezember harmlose Spiele von Pensionatsmädchen wären. . ' Es kann nur die Tat helfen: Die Ausschreibung einer ^wangsanleihe auf einen höheren Betrag als der Banknotennnllaüf von 830 Milliarden, ferner die Anforderung sämtlicher Balutapapiere und die Erklärung der Gencralhypothek auf alle' Liegenschaften und Imi mobilien. Das Budget ist bereits in die Billion geraten, der Indexauswand für die Staatsangestellten erfordert l ei dem ^gegenwärtigen . nur bis Mitte September geltenden Stand monatlich . dreihundert Milliarden. Es muß ein Weg gefunden werden, und.man dürfte sich auch nicht mehr um das Geschrei der Snobisten scheren, ♦♦ Die Anglo- »nd Länderbank beteilige« sich an -er neuen Notenbank. Wie n, 16. August. Der- Regierung sind im Laufe des heutigen Tages Meldungen aus London zugekommen, die sich im wesentlichen mit den bereits in der Presse veröffentlichten Berichten der offiziellen Nachrichtenagenturen decken. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat sich tatsächlich noch in letzter Stunde mit der österreichischen Frage beschäftigt und beschlossen, den Völkerbund zur Durchsührung der Kreditacklion auf Grund der freigegebenen Pfänder aufzufordern.Um jeden Zeitverlust in der Durchführung dieser Aktion zu verhüten, hat sich der B u nd e s k a tt z l c r sofort telegraphisch an den Präsidenten des Völkerbundes Quinones de Leon mit dem EEsuchön gewendet, den Bölkerbundrat und, wenn nötig, auch die Völkerbundversämmlgng mit der öftere reichischen Frage ehestens zu befassen. 1 t. . j ‘ ’ 3 ' ' ' ' Läüt Mitteilung des Vizepräsidenten Rr. R ose nfeld beschloß der Verwaltungsrät der Angloö st er re i ch i schon Bank in London am 15. August die Beteiligung an der österreichischen Nationälbank, vorausgefetzt, daß die österreichifche Regierung gewissen Abänderungen des UaMksta.tuts zustjmw«, 'Äelche die SicheruMMoch grötzeter Lm vL-.: tz 8 n flf| jrHit-terV- Zwecks Haben Ein ächMMKoxgehtn der Zchträleuropäischen Länderhank, die am Freitag ttf Paris ihren formellen Beschluß fassen wird, ist bereits gesichert. Die ErsparuRgsküNzMisfisA- Mögliche Ersparniffe von Milliarden Kronen. Wien, 16. August. Die Crsparungskommission hat in beschleunigter Fortsetzung ihrer sich dem Abschlüsse nähernden Arbeite»' nunmehr auch das Budgetkapitel Aeutzeres, Heer- und Verkehrswesen (Eisenbahnen, Post, Telegraphen) überprüft und der Bundesregierung' eine Reihe werterer Vorschläge erstattet, die zu oen bisher ang^regün, weiter-: Erspormsse im ungefähren Gefamtbetrag'e sührUcher rund 85,8 Milliarden Krone n, nach den Geldwertverhältnissen vom ersten Quartal 1922 gerechnet, Hinzusügen. Das finanzielle G e s a m t e r g e b n i s der von der Kommission bisher erstatteten Vorschläge erhöht sich damit auf 116 Milliarden Krönen. ' Nach den gegenwärtigen Geldwertverhaltnissen wird die Durchführung aller von der Kommission msher erstätteten Ersparungsvorschläge eine Gefymtersparnis von üygeWr 5 0 v M i l i\a r d e n K r o n e u zür ' schätze Edelvaluta erhalten kann. Auch - der Abbau:der Beamten.müßte in ein rascheres. Tempo gebracht wer-' den, das wie bei der Demobilisierung zu vollziehen wäre. Der Nationalrat hat bisher ein sehr bequemes Dasein geführt.Die Parteien haben ihren Kuhhandel um Mandate und um Einfluß betrieben, die Verantwortung aber abgewälzt. Sie Haben die Regierung nicht nach Qualität, sondern nach denr Proporzsystem gebildet und ansonsten alle fünf gerade seiw lassen. Diese beschauliche Tätigkeit must ein Ende nehmen. Die Abgeordneten müssen- Nachdenken und etwas tun. Sind sie dazu nicht fähig, dann muß die'Regierung.den . Mut zur Arüvendüng des staatlichen Notwehrrechtes finden, den Nationalrät aüflösen und die finanziell notwendigen Maßregeln nach Einvernahme mit den Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer diktieren. Heber einige Grnndbegriffe des Rechtes. - Von Dr. Richard Pokorny. In jeder Gesellschastsovdmmg sind die Beziehnngen der einzelnen rmteremander und zu der Gemein-schaft durch eine Menge verschiedener- Rdgebr beherrscht. Solveit sich' diese aus bas innere Verhalten, auf ^s Wollen beziehen,. spricht weit von Moral. Das äußere Verhalten wird durch die Sitte und das Recht geregelt. Die Grenzen zwischen diesen Begriffen sind fließend und namentlich äus primitiven Stufen der Gefellschastsbildmtg ist eine schärfe UnterschÄdnng schwierig. Aber auch in unserer vorgeschrittenen'Zivilffatron, die geschriebene und imgeschriebene Gesetze und ein -aüsgsblldetes Rechtslaben' besitzt, ist die' Äbgrenzung nicht einfach. Schon der eben angegebene .Hauptgesichtspunkt des äußeren oder inneren VerchalteB' steht in einem gewissen Widerspruch zu der Tatsache,^^ daß gerade' ‘ im möderiten Sträfvecht an die Stelle der älteren Berantwortung für einen strafbaren Erfolg, welche auf hse subjektive Schuld oder Nichtschtlld des Täters-keine McksiW nahm,- «in Verwickeltes System getreten' ist, das nicht- Mß den etwa ^bestehenden bösen Vorsatz olwr die-FahrlässMit - des Täters^ sondern auch seine ganze psychologische'Wag-- .twn'-.ber der Begehimg des Delikts als 'sehr .bedeilttun-MN '. ja als . Msschlaggebendhemnzreht. J-mmechm aberW - unzweifelhaft' die' Voraussetzung einer rechtlichen BDchd-' - ltpng -das Vorhandensein eines äjrßeren Datbestandes/Auch die. Unterscheidung zwischen Recht »Md Sitte stößt äüf^Hgriffkichr.-Schwierigkeiten. Myn kan-u nicht sagen, daß Recht einfach das geschriehene Gesetz istweil anch Gewohnheitsrecht ausdrücklich als RechtSquelle bezeichnet wird. Ja, in ^Er:gland beispielsweise: tritt 'has' ^gesatzte", geschriebene Recht gegenüber b:i;i un-gesHrM-NM an Umfang sogar zurück. Als Hauptmerktt^l des Rechtes gegenüber der Sitte i»m«h itnoT» Recht.durch die Auto r i t ä t d e s Staates geschützt wird. Eine Betrachtung des Rechtes istvon zwei Gesichts^ Punkten aus nröglich. Vom Standpurrkt der Geme'mschasti aus'bedeutet Recht >den Inbegriff aller der Regeln, welche , kraft der Autorität und Aivaugsgewalt des Staates für den einzelnen bindend sind, die Rechtsordnung. Atan spricht hier von „objektivem Recht". Hingegen ist „subjektives Recht" die Gesmutheit der Macht, der Beffrgisse, der Berechtigungen, welche der emz-elu-e kraft der . Rechtsordnung besitzt. Z. B. wäre Vevtragsrecht im objektiven Sinne die Gesamtheit der gesetzlichen oder auch ge-- wohnheitsvechtlichen Bestimmungen über den Vertrag; i-m. subjektiven Sinne wäre es di» Berechtigung, welche ein einzelner auf Grund eines geschlossenen Vertrages (und der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen) 'hat. Somit wären also Gebote und Verbote objektives, Pflichten und Ansprüche subjektives Recht. Sucht man die Quellen -der objektiven und des subjektiven Rechtes, so rührt man an die letzten Mlosophischen Probleme nicht bloß-der Iurispvlrdenz, sondern der ganzen Kultur. Die Entstehung des objektiven Rechtes ist historisch. Angesichts der Ergebnisse der Rechtsgefchichte, die man durch die Erkenntnisse der Ethnologie bis weit zurück 'in primit-vvc Kullturschichten verfolgen kann, -wird nran sich mit der Roüsseauschen Fiktion eines Gesellschastsvertrages (Contvat social) nicht zufrieden geben könrren. Vielmehr wird ittan das Prinzip der U-eberoddnung als wesentliches und' notwendiges Erfordernis jedes ' Gelneinwesens erkeitnen, ' das tatsächliche'Wirksamwerden dieses Prinzips aber als das jeweilige Ergebnis der realen Entwicklung. Die Unter- -werfuing der einzelnen unter'die Gesamtheit,' also das, was man Recht nennt, wird, sö -pa-radox dies klingen mag, glicht als Rechts-, sondern als Wachtsrage 'erscheinen.' Mit' anderen Worten: Keine Gemeinschaft kann ohne Recht sein,! wie dieses Recht aber beschaffen ist, das'hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab, welche für die 'Geuwinschaft wirksaur sind. Fragt man nun auch nach den Gründen, warum'keine Gemeinschaft ohne Recht bestehen kann, so - forscht man mit dieser Frage gleichzeitig nach' der Quelle des - subjektiven Rechtes. Denn alles gesellschaftliche und gesellschaftlich geschützte Recht, entsteht, ohne daß man'dabei an einen Verttag zu denken braucht, dadurch, daß durch 'das Zustlmntenleben verschiedener Individuen sich deren Rechtssphären gegenseitig beeinflussen, beschränken, teilen nrüssen. Das Recht des einzelnen aber ist eine notwendige Folge der einfachen Tatsache der Existenz, des Daseinwollens, der Lebensbedürfnisse — -wenn es anerkannt wird! Also man kann nicht sagen, das subjektive Recht sei ffuher dagewesen. Objektives und subjektives Recht sind korrelate Begriffe und der Str-cit, welches der beid.nt früher käme, ist ebenso sinnlos wie der Streit, oh die Eiübet oder fch» EiM 87^394

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