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Wiener Morgenzeitung · 1922-08-13 · Heft 1270 (13.8.1922) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1270 (13.8.1922)
Date
1922-08-13
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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‘ / 0.1 V1 " ,VJ •? : Nr. 1870 Nieri, Sonntag ' '■ * pmntt MrovAenzenÄNg. -—- —-——-—;--—— -----— ■Bffl Das Palüstimr-Mandat vom juristischen Standpunkt. Von Dr. Richard Pokornh. ' Da nunmehr der am 10. d. von unsmitgeleiste endgUtige Text -es Mandates vorliegt, der in emiM Punkten von dem am 23. Juki m der „Wiener Morgenzeitung" veröffenistchten Texte des Entwurfes Mveicht, io.erscheint es am Platze, die kurzen Bemerkungen, Die in der „Wiener Morgenzemmg" vom 2. d. erschienen und auf dem erstveröffonÄichten Gnttvurf basierten, zu erganzen.'. Durch das Mandat werden, asn England als Mandatar eine Reihe von Rechten und Pflichten übertragen und von diesem gleichzeitig übernommen. Die Pflichten be-' stehen in der Durchführung der Mandatsbestiinmungen, darunterin alljährlicher Berichterstattung an den Völkerbundrat. Die Rechte lassen sich unter dem Begriffe der Souveränität zusammenfassen,' denn nichts anderes bedeutet es, wem Artikel 1 des Mandats sagt: Der Mandatar soll das volle, nur durch die Bestimmungen dieses Mandats beschränkte Recht der Gesetzgebung und der Verwaltung haben. Zum Begriffe der Souveränität gehört notwendig die Vertretungsbefugnis nach außen, und in der Tat erscheint nach dem Mandat Palästina in außenpolitischer Beziehung. vollständig. unselbständig. England ist es, bas die auswärtigen Beziehungen zu'überwachen hat, seine völkerrechtlichen Vertragsbedingungen erhalten vielfach für Palästina Geltung, England beglaubigt die Vertreter auswärtiger Staaten im Lande und entsendet konsularische' Vertreter für Palästina ins Ausland. England haftet für ' die territoriale Integrität des Landes Und überwacht hie zur Aufvechterhaltung von Ruhe Und Ovdnung nötigen Formationen und ihre Verwendung, es hat ferner das Recht, eigene Truppen in Palästina zu halten und die Verkehrsmittel des Landes für militärische Transporte zu verwenden. In inmrpolitifcher Beziehung ist dagegen das Betätigungsrecht Englands wenigstens unmittelbar viel be-/ schrÄnkter. Es liegt vor allem in der Organisation der Palästinensischen Verwaltung und in deren Kontrolle nach den Grundsätzen des Mandats.. In dieser Hinsicht ist es sehr iutevefsant, baß das Mandat, welches in allen außerpolitischen Angelegenheiten stets den Ausdruck „Mandatar" für den Träger <her Rechte und Pflichten gebraucht, . bei den Mnerpolitischen Bestimmungen immsr die Verwaltung Palästinas als ausübende Stelle Nennt, ja daß es an vielen Stellen Mandatar und Verwaltung , geradezu in Gegensatz zueinander bringt. Daraus ergibt sich, daß im Sinne 'des Mandats die Verwaltung, obwohl sie von England eingerichtet und beaufsichtigt wich, dönnoch von England' getrennt ist, daß sie eine selbständige Stelle ist, welche England Wohl untergeordnet, aber nicht mit ihm identisch ist. Das ist von großer und nicht bloß theoretischer MchtrgLert. Die. imrerpolitrschen Bestimmungen des.Mandats geben der Verwaltung und dem Mandatar für ihpe Tätigkeit große Umrisse, indem eine Reihe politischer, sozialer, religiöser und. kultureller Grundrechte mrd Forderungen aufgestellt werden. Diese alle hier zu besprechen, würde den Rahmen dieses Artikels bei weitem übersteigen. Von größter unmittelbarer Bedeutung ist darunter die Ge- Zeichnet Jäh r-l i c h 2 Haupttreffer von Je K 12,000.000 Jedes Los gewinnt Sämtliche Gewinste vollkommen abzugs- und einkommensteuepfrei Kein Legitimationszwang Zeichnungspreis: 9738 K 1380 für jedes Los ■nmnmnBBBMgaMamuMnanainBHHBaBaaan währleistung weitgehender lokaler Autonomie wie der Grundsatz von Selbstverwaltung überhaupt. Besonders wichtig ist dies in Beziehung auf die jüdische Selbstverwaltung. ' In dieser Beziehung ist bedeutungsvoll die Rechtsstellung, welche die Zionistische Organisation durch das Mandat erhält. Sie wird durch Artikels als „jüdische Der- - tvetuna" .(Jewffh Agency) insolange anerkannt, als . ihre innere Organisation nach der Ansicht des Mandatars angemessen erscheint. Der Artikel 4 reicht aber m seiner Wirksamkeit über 'das Gebiet voll Palästina hinaus. Denn er räumt der jüdischen Vertretung, also der Zionistischen Organisation, das ganz allgemeine Recht , ein, die britische Regierung (das Mandat gebraucht hier ausdrücklich die .Bezeichnung His Brrtanmc Ataj-esth's Gouvernment! — es ist also nichts etwa bloß die Regierung von Palästina ge-. Meint, für welche das Mandat niemals diesen Ausdruck anwendet) in der Zusammenfassung' aller Juden zu unterstützen, welche für die nationale Heimstätte arbeiten wollen. Die Zionistische Organisation wird somit als öffentliche. Körperschaft für die ganze, von Juden bewohnte Welt anerkannt! In Palästnra selbst hat die jüdische Vertretung natürlich ihr eigentliches und im Mandat bAonders abgestecktes Arbeitsfeld. Sie 'hat hier vor allem dve-Verwaltung von Palästina in allen wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Angelegenheiten, welche mit der Errichtung, der jüdischen Heimstätte Zusammenhängen, mit Rat und Tat (Adviflng and vooperatrng) zu unterstützen. Sie hat unter der.Aufsicht der Verwaltung an der Auffchließung und Entwicklung des Landes mitzuarbeiten, sie hat die Wischen Interessen im Lande -zu schützen. Namentlich ist die Verwaltung gehalten, bei der jüdischen Einiwrndemng, Ansiedlung und Landnahme mit der Wischen Vertretung zusammenzuarbeiten. Bon großem Interesse ist die Bestmmrung des Ar-. „,r j..m <jr,, r . > Io. Auqüfl 1SLL Seite 3 tikels 11, wonach öffentliche Arbeiten und'Unternehmungen, welche der Ausnützung und Auffchließung der natürlichen Hilfsquellen des Landes dienen sollen, mit der jüdischen Vertretung zusammen zu'organisieren sind, soferne die Verwaltung diese' Unternehmungen nicht direkt durch- - führt. Hierbei fft aber darauf zu achten, daß der Nutzen, welcher, bei solchen Arbeiten erzielt und durch die jüdische ' Vertretung verteilt wird, eine angemessene Verzinsung nicht überschreiten darf; wird aber ein höherer Gewinn dabei erzielt, so ist der Ueberschuß zugunsten des ganzen Sqt3 1 des mit Zustimmung der Verwaltung zu verwenden. - Der Wirkungskreis der jüdischen Vertretung in Palästina ist also ein umfassender und gibt wohl in hohem Grade die Gewähr dafür, daß die Gründung der nationalen Heimstätte im Sinne des Zionismus vor sich gehen wird. Jedoch sind. daneben die anderen Nationen in Palästina keineswegs vernachlässigt. Schon das allgemeine Prinzip der weitgehenden Selbstverwaltung, außerdem noch verschiedene andeve Bestimmungen, wie Gleichberechtigung der beiden Landessprachen (neben englisch), sind wohl geeignet, dahingehende Befürchtungen zu widerlegen. Nachdem nunmehr die rechtlichen Grundlagen für die Verwirklichung der zionistischen Idee geschaffen sind, wird das Wichtigste die praktische Durchführimg - sein. Auch rechtlich ist es daher von großer Bedeutung, die Art . und Weise kennen zu lernen, wie für die Erfüllung der Maudatsbestimnmngen gesorgt ist. Bereits in dem ersten kurzen Artikel wurde darauf hingewiesen, daß zwei Stellen die Befolgung des Mandats zu überwachen haben. Direkt geschieht dies durch den Rat des Völkerbundes, dem der Mandatar alljährlich Bericht zu erstatten hat. Indirekt und fallweise.. .ist außerdem der ständige Internationale Gerichtshof mit der gleichen Ausgabe betraut. Dieser ist — wie berich- ‘ irgend äusgeführt werden muß — in allen Streitfällen zu-, ständig, welche in Sachen der Auslegung mrd Anwendung der Mandatsbestimmungen zwischen dem Mandatar und einen} anderen Mitglied des Völkerbundes entstehen und nicht zwischen den beiden Parteien selbst bergelegt werden können. Ein direktes Beschwerderecht 'der Einwohner Pa-. . lastinas in.Angelegenheiten.der Manhatsvollstrecküng ist - eigentlich nicht festgelegt. Es kann nicht bezweifelt Werdern ' daß schon via facti sowohl dev Mandatar. als Kontrolle der Verwaltung als auch der Völkerbund selbst, und zwar ' ebensowohl direkt als auch indirekt durch Vermittlung von Mitgliedsmächten angernfen werden kann, wobei die Möglichkeit naheliegt, daß politische Reibungen zwischen den Mächten gegebenenfalls ausgenützt werden können. Wir wollen-aber hoffen, daß das Mandat über seine formalrechtliche Bedeutung hinaus ein voller Erfolg der Politik wie des Rechtes bleiben und daß zu Beschwerden keine Notwendigkeit bestehen wird! . Oesterreich. österr^chische Hreditrss r '( Die Gerüchte' wollen nicht., verstummen, daß Oesterreich eine ultimative Mitteilung an die Entente gerichtet habe, des'Inhalts, daß, wenn bis zu einem bestimmten Tage eine ausgiebige Kredithilfe des Auslandes an Oesterreich nicht erfolge, die österreichische Regierung im- - Einvernehmen mit dem Nationalrat zurücktreten und das Schicksal des Landes der Entente Äherantworten Infolge günstiger Abschlüsse verkaufen wir zu alten Preisen Ia Regenmäntel, engl.Stoffe, Leib* n Bettwäsche, Strick- «.Wirkwaren etc* II., TabörstraSe 48 Tetaphon 47-1*73 En gros En «SetsSl Gin Gespräch über den Ritualmord aus dem ^ahre 1837. *Jrn Jahre 1837 wurden die Juden in Rußland durch zahlreich auftauchende Ritualmord-Anklagen in Angst und . Schrecken versetzt. Der Pöbel — auch jener im Frack — war immer geneigt, die Wahnwitzige Beschuldigung zu glauben oder sie zumindest als bequemen und willkommenen Vorwand zum Vergießen unschuldigen Judenblutes und zur ungestörten Plünderung jüdischer Geschäftshäuser zu benützen. , In ihrer Verzweiflung wendeten sich zahlreiche Rabbiner und Gemeindevorsteher an den gefeiertsten Wischen Gelehrten in Rußland, an I. B. Lewinsohn, um Rät und Hilfe. Bon der Fed-er dieses Mannes, der durch seine Werke sich die Achtung und Bewunderung hochgestellter russischer Beamten und Staatsmänner erworben, der sogar die Aufmerksamkeit des Kaisers Nikolaus auf sich gelenkt hatte, erhofften sie die Rettung in der Gefahr. Es war bekannt, daß der Zar, der von den patriotischen und zivilisatorischen Bestrebungen Lewinsohns gehört, diesem einst in einem eigenhändigen'Schreiben seiner gnädigen Gesimmygen versichert hatte, und da dursten sich seine Glaubensgenossen wohl an den Gedanken klammern, daß das Zeugnisdieses Mannes gegen die grauenhafte Beschuldigung nicht wirkunMos bleiben würde. Damals schrieb Lewinsohn sein berühmt gewordenes Buch gegen die Blutlüge „Eseß Damim", welches in der Tat den Erfolg erzielte, daß in jenen Kreisen der russischen Intelligenz, in welcher der Judenhaß nicht völlig die Stimme her .Wahrheit und der Vernunft zum Verstummen gebracht hatte, die Mutbeschuldigung gegen die Juden/als ein verlogenes, albernes Märchen erkannt wurde. Dieses Buch, ein glänzendes Zeugnis der großen Gelehrsamkeit Lewinsohns, der in der klassischen Literatur der Griechen und Römer nicht weniger heimisch war als in dem hebräischen Schrift-> im, bebält seinen dauernden Wert: das Beste, das Wahrste und UeberMgendste, das gegen dieses wahnwitzige, von Simias: War er nicht 'der Leibarzt Philipp des Fanatismus uüd Böswilligkeit gezeugte und von. ihnen immer' wieder neu belebte Märchen vorgebracht werden kann, fft bereits in dieser Schrift gesagt Wochen. Angesichts der in den jüngsten Tagen sich mehrenden Ritzualmord- Beschnldignngen möchten wir heute ai^s dem Buche Lewinsohns — der trefflichen Uebersetzung zumeist folgend, die Wert Kaitz vor mehr als zwei, Dezennien veröffentlichte — einiges Mitteilen. Das Buch fft in Fovm von Gesprächen zwischen Simias, einem Patriarchen der grrechischkatholffchen Kirche, und Maimon, dem Rabbiner der jüdischen Gemeinde in Jerusalem, abgefaßt. — Darin wird' u. a die Frage diskutiert, wieso es komme, daß die Vertreter der Rituälmord-Klage auch aus Geständnisse von angeklagten Juden, dieses Verbrechen begangen zu haben, hinweffen können. Das Gespräch hat mit einigen geringen Auslassungen, die. erst einen Kommentar zn ihrem Verständnis benötigen würden, folgenden Wortlaut: Simias: ... Nachdem du mich überzeugt hast, haß diese gegen euch erhobene Blutanklage auf Verleumdung, auf Lug und Trug beruht, bleibt es mir ganz unbegreiflich, wie'es gekommen ist, daß viele wegen RiAalmordes angeklagte Juden die ihnen zur Last gelegte Schuld/ eingestanden haben?. 1 Maimon: Weißt du denn nicht, daß die Angeklagten den größten Foltern und Martern unterzogen worden sind? Wer vermag so leicht auch nur eine einzige Stunde in Todesqualen, auszüharren und wird nicht lieber, ein falsches Geständnis ablegen, das ihm' einen raschen, erlösenden Tod bringt? Hat man aber nicht viele angeklagte Juden erst Monate, ja jahrelang gefoltert^ gepeinigt, bevor sie gestanden, was man von ihnen -verlangte? Konnten denn alle so heldenmütig und todesverachtend sein wie der jüdische Arzt O.robi o, der m-ber Mtte des 17.' Jahrhunderts drei Jahre lang aller Folter^ und Tortur widerstand und sich nicht zu einer von .ihm'nicht begangenen .Schuld bekanntes Vierten von Spanien? M a inr o n: Jawohl; später bekleidete er dasselbe Amt bei Ludwig den Achten in Frankreich. Orobio hat '*' auch mehrere religionsphilosophffche Werke in lateinischer und spanffcher Spmche verfaßt. Doch nicht von diesen will ich sprechen ... Es darf also als zweifellos angenommen weidendaß Zwangsmittel die Angeklagten häufig zu falschen, sie belastenden Geständnissen, durch welche sie die- Erlösung aus ihren Leiden erwarten dursten, veranlaßt haben. Darum Haben die Richter des Sanhodrions in Jerusalem niemals geduldet, Angeklagte durch Folter zu einem Geständnis m bringen, da sie fürchteten, daß dadurch mancher unschuldig Verdächtigte, namentlich' wenn er in Wohlstand' erzogen und von Natur schwach und gebrechlich ist, die ihm zur.Last gelegte Schuld eingestehen würde, um dadurch den Martern zu. entgehen. In dem Buche „Rettung der Inden" wird, erzählt! „Ein christlicher Arzt eines Fürsten in Portugal wurde von seinen Feinden angeklagt, daß' er Jude wäre, und ins Gefängnis gesperrt. Natürlich leugnete er dieses „Verbrechen". Als man ihn aber zu martern ansrng, um ihn dadurch zu einem Geständnis zu zwingen, gab er zu, daß er ein' Jude sei — und er'wurde hingerichtet. Der Fürst' darüber entrüstet, stellte'.sich krank, und ließ den Richter, d-er das Todesurteil gefällt, bitten, er möchte zu ihm kommen. Der Richter gehorchte. Da befahl der Fürst seinen Dienern, eine bereitgehaltene glühende e i s e r n e K r o n e dem Richter auf. den ^opf zu setzen, wenn er sich n ich t a ls I ud e b e.k e n n e. Der Richter erschrak ange- : sichts des Marterwerkzeuges und bekannte sich als Jude. Er nrußte seine Aussage niederschreiben und mit seinem Namen unterfertigen. Da stellte, ihn der Fürst zur Rede und erinnerte ihn an das unschuldig vergossene Blu! seines Arztes ..." ' Ueberdies ist die Authentizität der in verschiedenen Protokollen und Akten enthaltenen MUndniffe von Juden

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