Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1254 (28.7.1922)
- Date
- 1922-07-28
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Wien, Freitag Wiener Morsenzeitüng. K«s Datut %it SioteitbaM. Wir haben bereits gestern den wesentlichen Inhalt bös NotenLankstatuts mitgeteilt, dessen wichtigste Bestimmungen wir nun Heute im Wortlaute veröffentlichen. Als wichtigste Ausgabe der Bank wird im Artikel I die Auf nahme der Bar'zahlungen (Einlösung der Banknoten in Metall) bezeichnet, die bis zur gesetzlichen Regelung der Einlösung des Papiergeldes dadurch vorbereitet werden soll, daß die Notenbank Edelmetall und auf wertbeständige Währungen lautende Guthaben (Devisen) ansamnieln soll. Als unnnttelbare Aufgabe ist ihr aufgetragen, dafür zu sorgen, daß solange die B a r z ah lungspflicht nicht gesetzlich besteht, der Wert ihrer Noten mindestens keine Verschlechterung erfährt. lieber diesen Wert erhalten wir Aufschluß durch Artikel 86. Da die Bank den gesamten Notenumlauf der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-nngarischen Bank zu übernehmen hat und festgesetzt ist, daß.der gesamte Banknotenumlauf höchstens das Dreifache des Wertes der Edelmetall-, Valuten- und Devisenbestände der Bank betragen darf, so kommt alles auf den Kurs der Krone 'bei Tötigkeitsbeginn der Bank an, bezw. auf den Kurs der Devisen wertbeständiger Währungen im Verhältnis zur Krone. Dieser Kurs wird nun aus dem D u r ch s ch n i t t der drei der Errichtung der Bank u n mi t t e l v a r vorangehende u Monate ermittelt; diesen Durchschniitsklrrö wird die Bank zu verteidigen haben Und, sofern sie ihn zu-behaupten vermag, lvird sie ihrer Pflicht bereits gerecht geworden sein. Allerdings ist im Statut auch noch ein ungünstigerer Durchschnittf'kurs zu Beginn der Bankgründung in Erwägung gezogen, und zwar aus Basis eines zweimonatigen Durchschnittskurses und dein Durchschnittskurse der letzten /vierzehn Tage vor der Errichtung der Bank. Der Durchchsnittskurs der Krone in den letzten drei Monaten wäre etwa 0>Ü4 (4 Schweizer Centimes für 100 Kronen), das Mittel zwischen dem Durchschnittskurse der letzten zwei Monate und der letzten vierzehn Tage wäre 0,03. . Ta der gegenwärtige N o t e u u m l a u f rund 000 Milliarden Kronen beträgt, so bedeutet die Bestimmung der DriLteld eckn ng, daß 80 Millionen Schweizer Franken notwendig sind, um einen Kurs von 0,04, bezw. 60 Millionen Schweizer Franken, um einen Kurs von 0,03 behaupten zu können. Das würde aber voraussetzen, daß schon jetzt mit de m N o t e n dr uü a u f g eh ört wir d. Da aber die Sank spätestens am 15.-. August ihre Tätigkeit aufnehmcn soll, der Notenumlauf von 600 Milliarden nur den Stand vom 15. Juli umfaßt, also die Notenproduktion eines ganzen' Monats. unberücksichtigt läßt, und überdies es doch noch nicht ganz sicher ist, daß die Bank ihre Tätigkeit tatsächlich am 15. August aufnehmen wird, so bleibt noch genug Spielraum für eine niedrige Bewertung der im Umlaufe befindlichen Kronennoten, so daß die Kroncnbesitzer ihre Hoffnungen doch herabstimrnen müssen. Nachstehend der' Wortlaut der wichtigsten Bestimmungen des Statuts: Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1. Die Oesterreichische Notenbank ist ein: Aktiengesellschaft, die die Ausgabe hat, inr Gebiete der Republik Oesterreich .den Geldumlauf zu regeln, die ZahlungsLuSgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zn sorgen, vor allem jedoch die A n f n a h m e d e r Bar z a h l u n g (Ernlösmlg der Banknoten in Metall) durch Ansammlung von Edelmetall und auf wertbeständige Währungen lautenden Guthaben (Devisen) Vopzubeverten und nach gesetzlicher Aufnahme der Barzahlungen deren Auftechterhaltrmg zu sichern. Sie hat mit allen ihr zu Gebote stechenden Mitteln dafür zu sorgen, daß bis zur gesetzlichen Regelung der Einlösung des Papiergeldes (der Banknoten) in Metall der Wert ihrer Noten mindestens keine Verschlechterung erfcchre. Artikel 5. Das Aktienkapital der Bank betragt b'00 Millionen.Schweizer Franken und ist in eine Million Stück Aktien von je 100 Schweizer Fvanlen. zerlegt. Davon werden zunächst nur 60 Millionen Schweizer Franken zur Zeichnung aufgelegt. Tie Republik Oesterreich garantiert der Bank die Unversehrtheit ihres Aktienbipitals in Schweizer Frauken in Gold. Diese Garantie, die auf dem Zoll ge fälle sicher gestellt wird, kann erst bei Erlöschen' des Privilegiums oder der früheren Auflösung der Gesellschaft geltend gemacht werden. Artikel 14. In der Generalversammlung geben je 25 im Besitze des betreffenden Aktionärs stehende Aktien eine Stimme, doch kann kein Aktionär mehr als hu nb cr t Stimmen in sich vereinigen. Die Zusammensetzung des Generalrates. ' A rtikel 25. Der G e n e r a l r a t -besteht aus dem Präsidenten, an dessen Stelle im Vetänderun-gsfalle der Vizepräsident tritt, und aus mindestens fünfzehn, höchstens einuudztvanzig Mitgliedern. A r t i k e l 29. Bon den Generalräten werbelt mindestens 13, höchstens 19i dÄch die'Gentzrälverfaimmlung gewühlt, - davon .fünf über!.?Ternottorschlag. derMvuMertretu'lgeu der Industrie, des Hattdelspdes?. Gewerbes, der. Landwirtschaft -svwie der.Angestellten und Arbeiter.--Zwei ELnerÄlrätt werden von der Regierung ernannt. Gleichzitig werden, für die frei-gewählten Generalräte vier Er-, satzmänner und für die,.,über Ternovorschläg gewählten' Generalräte ebenfalls vier Ersatzmänner gewählt. Zu Gc- .ttemlräten können auch Ausländer gewühlt werden, jedoch darf die Unzahl der Hsenerälpäte ivuslä'nvffcher' Staatsangehörigkeit nicht mehr als sechs betragen. Alle Gerieralräte, ausgenommen jene ausländischer Staatsangehörigkeit, müssen in der Republik Oesterreich ihren ständigen Wohnsitz haben. Die vonder Generalversammlung gewählten Generalräte, und Ersatzmänner bedürfen dir Bestätigung durch die Regierung. - A r t ikel 45. Die Regierung hat darüber zu wachen, daß die Bank den Gesehen und Satzungen gemäß sowie in Uebere-mstimmung mit dem öffentlichen Interesse vorgeht. Zur Ausübung dieser Aufsicht'bestellt sie einen Staatsk o m m i s s ä r und einen Stellvertreter. Zur Bestreitung der Kosten der Staatsaufsicht kann der Bundesmmister für Finanzen der Pank die Zahlung einer Anfsichtsgebühr vorschreiben. A r t i k e l 5>). Der Bund darf die Ali t t e l der Bank i u t e i n.e r W e i s e, a l s o weder mittelbar noch unmittelbar für Z w e ck e d e s'S ta a t e s i rr A n s p r n ch n e h m e tt; ohne daß er den Gegenwert der bezogenen Banknoten in Gold oder Dev hell leistet. Bis zur Festsetzung einer neuen gesetzlichen Relation ist über den Bezug von Noten gegen Gold rmd Debiserl (ans ausländische Währung lautende Wechsel, Schecks, Anweisungen mtb sonstige ausländische Zahlrlngsrnittel) jeweils eine Bereknlmrnng mit der Bank zu treffen,' wobei sich der zu leistende Gege>lwert nach beit Devisenkursen zn richten hat. Der . Bund verpflichtet sich,' für die Dauer des Är i v i teg § de r Ban t st aa ttiches Papiergeld nicht a n s z u g e-b e \\.. Die. Uebernahmc der Aktiven und Passiven der Oesterreichisch-Ungärischen Bank. A v i i t c l 52. Die Bank ülurniimnt den g e s a m t e u "Rote ii u nt l a u f zuzüglich der Giroverbindlichkeiten der österreichischen Geschäftsführung der OesterrLichi-sch-Ungarischen Bank. Entsprechend dem Betrage dieser Ü'berlunmucnen BerbindlichLeiten werden der Bank Aktiven, insbesondere das kommerzielle Portefeuille sowie die . Gold-, Devisen- und Valutenbestände der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-11ngarischen Bank übergeben werden. Für den Fehlbetrag, um welchen die übernommenen Passiven die der Bank übergebenen Aktiven übersteigen, sind ihr andere Werte von der Bundesverwaltung sofort ins Eigentum zu übertragen. Die Geschäfte der Bank. Artikel 57. Tie Bank ist.berechtigt, gezogene und eigene Wechsel zu eskomptieren, die auf die in Oesterreich gesetzlich bestehende Währung kniten und längstens binnen drei Monaten im Jnlande zahlbar sind. Die zu eskmnptierenden Wechsel müssen in der Regel mit der Unterschrift von drei, jedenfalls aber mit der Unterschrfft von zwei als zahlu-ngsfähig bekannteil Verpflichteten versehen sein. Die Dritteldecknng. A r ti k e l 61. Die Bank ist während der Dauer ihres Privilegs ausschließlich berechtigt, Banknoten innerhalb der festgesetzten Grenzen auszugeben. Ter Betrag, auf den di? einzelnen Banknoteil lanten, wird von der Bank im Einvernehmen mit denr Bundesminister für Finanzen bestimmt. Artikel 86. Der. gesamte Banknotemtmlans darf höchstens das Dreifache des Wertes der Ed eint e t a l l-, V a l n t e iln n d De vifen bestände (B a r b e st ä n d e) d e r B a n k b e t r a'g e n, wobei bis zur gefttzlichen Festsetzung der Relation der Wert dieser Bestände auf Grund der Durchschnittskurse der Wiener Börse gemäß der nachsteheudell Bestiinmuilg zu berechnen ist: Bei Errichtung der Bank ist der Dllrchschllittsl'nrs der drei der Ervichtuilg der Bank tt-n-mitlelbar vorangehenden Monate zugrunde zn legen. Doch kann das Bllndcsminislermltr für Finanzen unter Bedacht nahm-? auf di e An-sangs barbestäude und den Nolenlttnlauf n.ach Allhörung des Geiterälrates auch eine Berechnungsgrundlage festsetzen, die zwischen dem Zweimonatigen DurchschnittsLnrs und dent Durchschilittskurs eines vierzehn Tage vor Errichtung der Barrk beginnenden Zeitraumes liegt. Die Dauer des Privilegs der Bank. Artikel 101. Das Privileg d a u e r t bis 31. D ezenrber 1941. Drei Jahre vor Ablauf des Privilegs hat die Generalversamni'lung in Beratu-ng zu ziehen und zu beschließen, ob um die Erneuerung des Privilegs anzilsuchen ist. Werm die Bank das Ansuchen unt weitere Verlängerung des Privilegs stellen will, hat sie es wenigstens zwei Jahve vor Ablauf des Privilegs bei der Regierung einzttbringen. Abliefernng der Exportvaluta. Die gegenwärtige. Lage macht Maßnahmen notwendig, durch weiche die aus-dem Warenexport erlösten ausländisch i» Za hlüngsmittel rasch und zur Gänze dem heimischen Balutennrarkt zu geführt werden., Es ist daher eine Btrordmmg erschienen, durch.die jeder, der Waren öder Wertpapiere im Werte von mehr als.500.000 K. nach dem Auslande ausiüjwt vLLtülicktLt.wird. ,.dLn GsaeMvert ür der Wäbruna beltätiat wird. daL des Bestimmungslandes der Ausfuhrsendnng sofort nach Eingang an die Devisenzentrale aibzl;geben, wenn er nicht von ihr ausnahmsweise aus wichtigen Gründen dieser Berpflichtn-n,g enthoben wird. Es muß ,-daher bei der Aufgabe von. 'Waren ober ertpapieren nach dem Auslände eine von der Dedisenzerttrale ausgestellte Erklärung' beigebracht werden, durch die Line Vemllbarniw über die AWskermm 28. Juli 1922 Nr. 1254 der Valuta mit der Devisenzentrale getroffen worden ist. Im Postverkehrs wird bei Einzelsendnngen bis znm Gewichte von drei Kilogramm von der Beibringung einer solchen Erklärung abgesehen, insofern es sich um Warensendungen von Firmen handelt, die fortlaufend in kleineren Paketen den Export von Wäret! nach dem Ausla-nde betreiben. Die D e v i s e n z e nt r a le ist ermächtigt, solchen Filmten auch generelle Valutaabgäbeerklärimgen miszn.stelleu. Die Adresse der Deviseuz?ntr.u'e ist. Wien, Wipptmg?rstraße 34. Bövsengebäude. - In der Provinz werden die Paluta-Abgabeerklärnugen in Per- IretNng der Devisenzentrale von den Filialen der Oeste-r« reichisch-ungarischen Bank ausgestellt. Der Börseverkehr in der ersten Augusthälfte. In der gestrigen, unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten. 3 i. c i nhüb l, abgehaltenen Plenarsitzung der Wiener Börselaimuer - wurde beschlossen, in der Zeit vom 31. b. bis 12. August bloß Nloutag, Akittwoch und Freitag Börftvevsammlungen abznhalten. ' - Russische Handelsnächrichten. Die Handrlsabteilung de- Obersten Wirtschastsratev beruft für die Zeit der Messe kn Rc i s ch u \) i - N owgorod eine allrussische Handelskonftve-n; ein, bei der alle staatlichen, gewerkschaftlichen und vrivaten. Handelsillstitu-tion-en vertreten sein werden. Die Konferenz wird sich init bcu wichtigsten, den Handel betreffenden Angelegenheiten, wie Regelitng der Eisenbahntarise, der Steuergesetzc, der Handleskrcdire n. a. beschäftigeil. — Am 1. August -eröffnet bi-e -Lvaatsbank eine Filiale in Nischnyj-Nowgoro-, die alle einschlägigen Geschäfte durchführen wird. Um den -besonderen Anforderungen in der Nischnyj-Nowgoroder Messe genügen zu können, wird eine eigene M e ss e a b t e i ln n g anfgestellt. - Beschränkungen im Güierverkehre nach Italien und nach Rnmänien. lieber Ernchen der italienichen StaatSbahncn ist bis cinschließl-ich 28. b: die Annahme von an da8 Zollanit Roma Termini angewiesenen Saimne.lgüiersendüngen ciug?-- stellt worden. Zngelafsen bleibett nur Sendungen an das diplomatische Korps. — Laut Mitteilung der rumänischen Skaatsbahnen ist die Annahme von Sendungen für den Uebergang Predeal nach Stationetl über Balea Lavga-hinaus,-bis auf weiteres eingestellt. - - Annahnresperrq für Brennholz in Wagenladungen nach der Station Wien-Hernals. Rtit sofortiger Gültigkeit wird bis aus ireiteres die Annahme von Brennholz 4» Wageuladnngen in den Stationen der Bereiche der Bnwdesbahndirektioiteu Wien--West, Lin; und Villach nach der Station Wieu-Heruals eingestellt. Zugelassen bleiben Brennholzwagen'liadnnge.n, die an folgende Zudnstrie-Eta'blisscmets ' mit Schleppbahnanschluß adressiert find, und war Warchalowski, - Eysler n. Komp., Meinl, Haller n. Bachmann. . Biehmärkte in St. Aia-Z'. (Eigenbericht der „Wiener Morgenzerdung".) R i n d e r mark t. Der gestrige A-ustrie!b belief sich auf 240 Stück inländisches, 397 Stück ungarisches, 40 Stück suga-- ffawisches -und 98 Stück riimän'ischeS, zusaimnen 775 Stück Schlachtbich, worunter sich 589 Stück Mast- und 186 Stück Boinlvich 'befanden. .Der Galtn-ng nach waren 339 Tchsen. 119 Stiere, 313 .Kühe und 9 Büffel. Bei reservierter Kanflaist haben die Preise gegen Montag K. 100 bis 300 pro Kilogramm uachgegoben. Es notierten: Ochsen, je nach Qualität. K. 3200 bis 4900, Stiere und Kühe K. 3200 bis 4800 und' P-einwiiel) K. 1800 bis 3200 pro Kilogramm Lebendgewicht. — Schwei n einark t. Aufgetrivben wurden 54 Fleisch- und 514 Fettschtveiue. Bei schwerfälligem Verkehr erlitten . alle Qnall täten gegen Dienstag einen Rückgang von K. 1500 bis 2000 pro 'Killoaram-m. Es notierten: Fettschweine K. 8500 bis 13.500, Fl-eisÄschlve-r-ne K. 8000 bis 10.000 pro Kilogramm Lebendgewicht. -- Stcchviehmarkt. Die Gesamtzufuhr belief sich auf 1881 Kälber, 986 Weiitmevschweme, 118 Weidnerschaf-e, 47 lebend n-nd 42 Ziegen. Die KMevprcise steigen von Woche zu Woche. F-nr Ver--- gleich zur Vorwoche haben sich die Preise wouerliich um K. 000 bis 800 pro Kilogramm whöhi. We-idner-Flaischschweiue tendierten nicht einheitlich. Frische Ware ist im Preise gestiegen, während Schweine, die länger unterwegs waren, unverändert blichen. Fe-ttschweine haben sich um K. 1500 bis 1800 pro Ä'iilogrannn verteuert. Es notierten: lebende Kälber K. 4500 bis 6500, Weidner K. 5000 bis 7600 (7800), Mchschschtveine K. 8500 bis 13.500, Fettschweiue K. 13.000 bis 15.000, Weidnerschase K. 2600 bis 4600, lebende K. 1800 bis 3600 und Ziegen K. 1900 bis 3000 pro KAogramnl. Träger Börse. Prag, 27. Juli. Nachdem heute kein Anlaß zu Abschlüsselt an der Börse vorlag, war die Beteiligung sehr gering. Dos Geschäft roar flau und die Tendenz eine unregelntäßigc. Ter Mangel an Untern'chnlungslnst toar deutlich sichtbar. Aut Anlagemarkte waren Staatspaviere weiter fest, die übrigen Werte blieben fast unverändert. Lose wurden heute nicht gehandelt. Bankpapiere waren ohne Geschäft und die Knrsverändernngen unbedeutend. Bon Berkehrswerten, befestigten sich nur Aussig- Teplitzer-Zlktien. Am Jdustrie-Altiemnarkte wltrden Restomister-Aktien stark gehandelt und gewannen 15 K. Arbitrage- Papiere waren uneinheitlich. In der Kulisse lvieseir Skoda- Aktien eine feste Haltung ans.?lm Exotenrnarkt bewegte sich das Geschäft, in sehr engen Grenzeil. Balkaiipapiere waren int großen und ganzen behauptet. Die Schlnßteiedenz war itnregelmäßig. Am Devisenmarkt tvar das Geschäft bei an;i!>.chenden ''Kursen gleichfalls schwach. Im freien Verkehr zogen Wien, Warschau, Budapest und Belgrad int Kurse an, während Berlin Kurseinbußen erlitt.. S cb l u tz k » r s e' T'""'!!. Ci'enbahn-Ao.'ei^' 400 kranken 400.—, Bötzm. Untonbank 470.—, Böbm. Eskomotebank 405. —. Böhm. Jndusttialbanit 436.—, Zionosleoska Banka 4^3.50. «nglodank 68.—. Oesterr. Kredit 2!.—. Oeit-ri.-llngar. Bank —. Wiener Unionbank 2!.—, W'ener Bankverein 22.—, Buschtiehrader Eisenbatm Lit. A —, Lit. >r 36^.-. Ferdinands Nordbahn —. Praq-Duxer §68.—. trlusng-T'pl'ker Sisenbahn 835.—. Nestomiher Zuckerinduitrir 1l0o.—, Verein. SlektrtzM Wien 48.-, Brosche 865.—. Kvliner Spiritus820.—. Königstzofer Zement 745Breitfeld-Donck 350.—. Binahvsftl 710.—. Simmeringw 74.—. Botkosteleher Textil —.—, Alpine Montan 260.—, Volditltitle 360 - . Prager Esten 810.—. Skoda 449.—, Oesterr. Bc-rg u. Killten 955.-. Slnräid 925.—. Budapester Börse. Budapest, 27. Juli. Die heutige Börse brachte die Hausse* ixuoJuMC aumt ffimrrfiinr.iiA, S)na Lhakchäft war /»ssslch