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Wiener Morgenzeitung · 1922-07-15 · Heft 1241 (15.7.1922) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1241 (15.7.1922)
Date
1922-07-15
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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— 7^ 9b,.|Ml Wien, Samstag . .-^.—i., -. — ■ ■' —' —1 - -.- i A«» den Theatern. In der VolkSoper wird Heule „Der Zigeuner- ^aron" mit den Gästen I. Guttmann (Barinkay) und Fritz Schönhoff (Zstivan). gegeben. ,Saffi — Fräulein Schwarz, Romonay — Herr Brand. Dirigent: Herr Leo Kraus. Beginn einvierkel 6 Uhr. Im Rrim.und-Theater gelangt Montag den 17.d. die erfolgreiche Posse „Die Liebe geht um" von Robert Stolz mit Franz Glawatsch und Pepl Glöckner zur 25. Aufführung. In der Roland-Bühne gelangen heute vier Einakter, und zwar „D^ie tote Frau" und ),Ein gefährliches Rendezvous" von Wolfgcing Pollaczek, „P h a n t o m e" von Karl M i k s ch, „N r. 6.9" von Alexander Engel mit Emmh Flemmich als Gast, zur Aufführung. Der 70. Geburtstag Ignaz Kallmus'. Gestern hat der bekannte Geiger Ignaz K allmus unter lebhaften Ovationen aus nah und fern seinen 70. Geburtstag gefeiert. Hebest — Direktor des ungarischen Nationaltheaters. Budapest, 14. Juli. (U. T. K. B.) Der Oberdirektor der ungarischen Staatstheatcr hat den Direktor des Budapester Nationaltheaters Fol tan Ambrus seiner Stelle enthoben und den Oberregisseur desselben Theater Schriftsteller Dr. Alexander H e v e s i mit den Agenden des Direktors betraut, .. Gerichlssaal. Der Laib Brot als Wertmesser. In mehreren Alimentationsprozessm wurde gestern der gerade jetzt auf 1700 K. gestiegene Preis für einen Laib Brot als Wertmesser für die Berechnung der Alimente herangezogen. Die 16jährige Friederike K. klagte , ihren unehelichen, mittlerweile verheirateten Vater, den Obstgroßhäudlcr Josef T., auf. Zahlung von 1600 K. monatlichen Alimenten. Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgerichte Leopoldstddt wendete der Geklagte ein, das Geschäft gehöre seiner Frau, er werde von seiner Frau erhalten, sei daher nicht imstande, Alimente zu bezahlen. Das Bezirksgericht verurteilte'ihn zur Zahlung, weil es Sache des Vaters sei, einem Erwerb nachzugchen, um seine minderjährigen Kinder, alimentieren zu können. Ueber die Berufung des Geklagten fand gestern vor dem Zivillaivdesgerichte unter Vorsitz des Hofrates Dr. Glaser die Verhandlung statt. Gegenüber der Angabe des Geklagten, daß ihm der Betrag zu hoch sei, wies der Klagevertreter Dr. Hauenschild darauf hin, daß sich die Klägerin u m 1500 K. nicht einmal einen Laib Brot kaufen könne. An den: Brotpreis gemessen, sei also das Klagebegehren als ein' außerordentlich bescheibeneszu bezeichnen. Dagegen brauche der Geklagte, selbst wenn er von seiner Fr.au erhalten werbe, nur an drei Tagen im Monate kein Krügel Bier zu trinken, um die 15oO K. zusammenzubringen, Der Gerichtshof v erw arf die Berufung und bestätigte das erstrichterliche Urteil. — In zwei Älimentationsprozessen vor Einzelrichtern des Zivillandesgerichtes handelte es sich um Klagen geschiedener Frauen auf Zahlung von monatlich je 50.000 K. Beide beklagten Gatten bezeichneten diese Alimente als zu hoch. Beide Klägerinnen erwiderten,/daß sie um 50.000 Kronen nach dem heutigen Brotpreis knapp einen Laib Brot täglich für sich und ihre Kinder kaufen können. In beiden Fällen wurde der Klage stattgegebeu. ,Ern Tababprozetz. Die Pflicht zum Schmuggel. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie hatte die Gerteräldirekiion der Tabakregie für die österreichische Wehrmacht eine Tabakabgabestelle errichtet und ihr Tabaksorten sowohl zur Verteilung an die Mannschaften als auch zum Zwecke der Beschaffung von Lebensmitteln für die Mannschaften im Wege des sogenannten Kompensationsverkehrs zugewiesen. Vorstand dieser Tabaka'bgabestelle war ein gewisser Josef Prohaska, früher Hauptmann, damals Oberkontrollor der Tabakregie. Dieser Mann wendete sich nun an einen Bekannten, Max Wahl, er möchte ihm Personen namhaft machen, an die er mit Genehmigung seiner Vorgesetzten Behörde ganz im Stile des Kompensationsverkehrs, wie er im Falle Salomon Reiß und Salomon Kreut er in Erscheinung trat, gegen Lebensmittel und Bezahlung des Regiepreises Tabaksorten liefern könne. Dem Max Wahl gelang es tatsächlich, eine Reihe von solchen Lieferanten ausfindig zu machen. Er erhielt die Tabaksorten gegen Bezahlung des Regiep-reises und mußte außerdem für eine gewisse Menge ein bestimmtes Quantrim Lebensmittel liefern. Max Wahl mußte die Verpflichtung übernehmen, daß die Tabaksorten ins Ausland geschmuggelt . werden. Diese Verbindung dauerte während der Jahre 1919 und auch zum Teil 1H20. Die. Staatsanwaltschaft behauptete nun, daß Prohaska, beziehungsweise Max Wahl, beziehnngsweise seine Hintermänn«r die erhaltenen Tabaksortcn statt ins Ausland zu schmuggeln,, im Inland in den Verkehr gehra'cht haben. Bon dem Einzelrichter war Max Wahl zu einem Monat strengen Arrest und zu 60.000 Kronen Geldstrafe verurteilt worden,'weil, wie der Einzelrichter annahm, Max Wahl sich „skr^ppelos mit einer allfälligen Versicherung der LebenSmittellieferanten, die Ware, ins Ausland zu bringen, begnügt hatte, ohne sich Gewißheit über den Export zu verschaffen". Josef Prohaska war aber von demselben Einzelrichter freigesprochen worden, weil'er von Wahl eine bindende Erklärung,, die Ware zu exportieren, erhalten und sich in. dieser Hinsicht auf Max Wähl verlassen hatte/ Gegen dieses Urteil hat nun Max Wahl durch seinen Verteidiger Dr. Fritz Horn die Berufung ergriffen, über die gestern vor dem Berufungsgericht unter Vorsitz des Hofates Dr. Kästner verhandelt wurde. Als Staatsanwalt fungierte Dr. Meißuar, als Verteidiger Dr. Horn, Döieüer Morgenzettrmg. Der Verteidiger wies auf den Widerspruch im erftrichterlichen Urteil hin, welches den Prohaska freisprach, weil er sich auf Wahl verlassen hatte, den Wahl jedoch verurteilte, weil er sich auf seine Hintermänner verließ. Er betonte, daß ein Abverkauf im Inland nicht ^erwiesen sei, ebensowenig könne, selbst wenn man' diesen Abverkauf im Inland annehmcn wollten von einem erwieseüm Kettenhandel, das heißt vo.n einem unnötigen Umweg, den die Ware zum Verbrauch genonrmen habe, gesprochen werden. Ueberdies setzte der Verteidiger (der seinerzeit auch der Verteidiger des Salomon Krenter gewesen ist) den Begriff der Kompensationsware auseinander, nämlich, daß es sichhier um Tabakware gehandelt habe, die nicht für den Jnlandsverbrauch, sondern zur Beschaffung von Lebensmittel für bestimmte Bundesangestellteugruppen bestimmt war und daß Schmuggel, keineswegs aber das Belassen der. Ware im Inland hätte preissteigernd wirken können, denn die Zufuhr , dieser Kompensationsware an den sogenannten, in Wirklichkeit offiziös geduldeten Schleichhandel sei gleichbedeutend mit einer Erhöhung des Anbots aus dem freien Markte, könne also nur zum Sinken der Preise führen. Der Staatsanwalt verlangte die Bestätigung des erstrichterlichen Urteils. Aach Beratung verkündete der Vorsitzende Hofrat Dr. Kastüer das'.Urteilsitr' welch cm d.ö r. B er u f u n g st a t t g e g,e b e n und der Angeklagte m Würdigung der voll der Verteidigung ins Treffen geführten Gründe f r e i g e s p r o ch e n wurde. Der Vorsitzende betonte, daß Kettenhandel nicht nachgewiesen sei, weder was den Weg der Mare anlangt, noch in der Richtung der Preissteigerungseignung. __ „ Volkswirt. Gestempelte Krone --- —.02 Centimes Aus Zahlung Wien ---- —.01% Centimes. On Zürich notierte die österreichische Kronr. . . —.Ol'/i (-—.02 .am 13. Juli) die österr. gesiempelte Krone. — 02 (—.02*/8 am 13. Juli) die tschechische Krone . , . . 11.— (11.— am i3. Lulii die Mark......... 1.11 < 1.26 am 13. Juli) Agram . .. . 1.56 < 1.55 am 13. Juli) Sofia. . 3.30 ( 3.85 am 13. Juli) Budapest.‘ . 0.42'/r ( 0.40 am 13. Juli) Warschau.0.09'/, ( 009»/, am 13. Suli) Weitere Steigerung dev Valutenkurse. Die Zunahme des Banknotenumlaufes um, rund 33 Milliarden ans 582.8 Milliarden in der zweiten Juliwoche und die Abbröcklung des Züricher Kronenkurses gaben gestern den Anstoß zu einer neuerlichen Steigerung der Preise der fremden Zahlungsmittel. Der Dollar stieg. rasch auf 30.000, die, tscheü) i s ch e Krone erösfnete trotz der Abschwächung in Zürich auf 11 mit 635 und erhöhte sich im weiteren Verlaufe bis 685. Trotz des Rückganges der Reichsmark in Zürich, verteuerte sich auch dieses Zahlungsmittel. Auch' ungarische Krone und polnische Mark, waren höher bewertet. Ganz exorbitant war die Aufwärtsbcwegung der Pfundnoten,die auf 133.300 gestiegen sind. Nachstehend die offiziellen Notierungen: VerStteriH!ckun§ 6er vevisenrenlraie vom 14. Juli 1922. Devisen (Schecks und Auszahlungen) Amsterdam i. 1 holl. Gulden . Agram. 1 jug. Kronen . .... Belgrad 1 Dinar . Benin 1 deutsche Reichsmark Brüssel 1 belgische Francs . . Budapest 1 ungarische Krönen . Bukarest 1 Lei . . .... . Chrlstlania 1 norweg. Kronen , Kopenhagen 1 dänische Kronor . London 1 Pfund Sterling . . . Madrid 1 Pesetas .' . . . . . Mailand 1 Lire. New York 1 Dollar.4 Paris ] Francs. Prag 1 tsehecho-slow. Kronen . Sofia 1 Lewa .... . . Stockholm 1 schwedischeKronor . Warschau 1 polnische Mark . . Zürich 1 schweizerische Francs . Noten Amerikan. Noten v. 5 Dollar auiw. n » kleinere . . . Belgische Noten 100 Francs . . Bulgarische Noten'zu 10GO Leva . . « » 100 , , , „ kleinere . . . Dänische Noten 100 Kroner . . Deutsche Noten zu 1000 Mark. . . » „ 100 . . * » kleinere.... Engl. Noten von 5 Livrest. aufw. „■ „ kleinere. Französische Noten 100 Francs , Holländische Noten 100 Gulden . Italienische Noten v. lOÖLire aufw, „ * kleinere . . . iugosl. Noten ungest. zu 1000 Dinar . . . - ICO „ „ „ „ kleinere . . Norwegische Noten 100 Kroner . Polnische Noten v. 500 Mark aufw. . » m kleinere .... Rumänische Noten zu 1000 u. 500 Lei „ » kleinere . . . Russ. Noten (Roman.) zu 500Rubel » » » * |0O ff n > ff . kleinere . . Schwedische Noten 100 Kronor . Schweizerische Noten 100 Francs Spanische Noten 100 Pesetas . . Tschecho-slow. Not. v. 1000 aulto. » „ kleinere . . Ungar.Noten (ncueEnt.) zu 1000 Kr, , .zu 10.000 Kr. . , , » . kleinere ..... „. Kurs v. 12. Juli - fuß Oe'd Ware Geld Ware 4 V» 11697.50 11702.50 10747.50 10752.50 C 85.97 86.03 78.47 78.53 6 343.88 344.12 312.93 313.17 5 64.3250 64.425) 60.45 60.55 4M, 2339.50 2340.50 2194.50 2195.50 6 22.22 22.28 20.57 20.63 57s 489a- 4901!- 4624!- 4626!— 5 6373.73 4376.25 5943.75 5951.25 3 133.475 133.52V .123.225 123.275 5Vs 4393,75 4601.23 4248.75 4251.25 6 1349.70 1350.30 1239.70 1240.30 4 30.019 30.131 27.994 28.04 6 5 2459.50 2460.50 2259.50 2260.50 5 679.90 630.10 606-90 607.10 6V, 189.95 190.05 169,95 174.05 4M, 7698.50 7701.50 7093.50 7101.50 7 5.31 5.35 4.63 4..67 3'/, 5748.75 5751.25 5298.75 5301.25 , 29369.- 29881.- 27844.- 27856.— 2319.50 2320.50 2179.50 2184L50 ■186.45 186.53 166.45 166.55 J 6M.75 631L25 5888175 5891Ä 64.55 64.65 —•— 133.275 133.325 122.875 123.025 2449'üO 2450.*50 223EL50 2244L50 11617.50 11622.50" 1 10672.50 10677.50 1334.70 1335.30 1219.70 1220.30 343^48 343J2 312.88 313.12 342-88 344.12 310.88 311.12 4849.- 485L- 4579!- 458t!— 5.29 5.33 4.62 4.60 173^94 174lo6 15L94 iu!Ö6 7618.50 5718*75 4548.75 679.65 679*50 22.47 7621.50 5721*25 4551.25 679-85 679.70 22.63 7023.50 5268.75 4198.75 606.65 606.50 7026.50 5271.25 4201.25 606.85. 606.70 Die Aufwertung im Anleihegesetz. . Bon Dr. Heinrich Schreiber. :! .Mit der An leihepflicht der Aktiengesellschaften ist bekanntermaßen düs Recht zur Aufwertung und A u f st e m p e l u n g zusammengekuppelt in der Gestalt, daß der mit der Aufwertung erzielte Zutvächs des Rem- Vermögens einer Aktiengesellschaft bis zur Höhe , der Anleiheübernahme steuerfrei durchgeführt und aufgestemvelt werden kann. Mit anderen Wsrten: Anlsl^erv. X5uit 192b - Leite über n a h in e u n d A u f w e r t u n g müssen sich die Wage halten, wenn die Aufwertung nicht als Gewinn besteuert werden soll. Nun aber kann die Anleihepflicht der Aktiengesellschaften in zweifacher Gestalt erfüllt werden, entweder mit sieben Prozent des Aktienkapitals nach dem Kurse vom 30.' Juni 1922 oder mit acht Prozent vom Nominalwerte des Aktienkapitals. Daraus folgt, daß die Grenze dersteuerbegünstigten Aufwertung nicht e i n h e i t l ich gezogen ist, sondern schwaykt, je nachdem die Anleihe gegen bar oder gegen Aktien übernommen wird. Kann, so möchte man bei diesem Anlasse fragen, die Steuerfreiheit der Aufwertung über diesen Kurs nicht dadurch erkauft werden, daß die Aktiengesellschaft mehr Anleihe übernimmt, als sie nach dem gesetzlichen Schlüssel zu übernehmen schullsig ist? Die Antloort hierauf ist im Texte des Gesetzes offen gelassen. Wie ist es ferner, wenn eine anleihepflichtige Gesellschaft wohl auf stempelt aber nicht a u f w e r t e 1? Die Aufwertung, welche die bilanzmäßigen Vermögen vollends erfaßt, zieht freilich auch die AusstentHlung der Aktien nach sich: nicht so ist es aber umgekehrt, weil (wie ich genugsam in früheren Darstellungen über dieses Thema-gezeigt habe) die ÄusftemPelung' nicht auch eine Auswertung bedingt, zumal dann, wenn die Äu'fstempelung lediglich, in einer Umbuchung von Reserven ans Kapital sich auswirkt. Genießt auch eine solche Maßnahme, wenn sie unversteuerte Reserven spaltet und bloßlegt, das erwähnte Steuerprivileg? Man muß bedenken, daß die Wohltat de« Änlecheübernahme ausdrücklich bloß mit der Aufwertung liebäugelt, mit der Aüfstempelung nur insoweit, als sie sich mit der Auswertung Paart. Und noch e i n e B e s o n d e r h e rt aktienrechtlicher Natur sei in diesem Zusammenhänge hervorgehoben. Der Wortlaut der bezogenen Gesetzesbestimmung macht nicht klar, ob die zulässige, d. h. passierbare Aufwertung bereits im Gesetze konstituiert ist, daher ex leger vorgenommen werden kann, oder erst von der Generalversammlung he- . schlossen und weiterhin von der Staatsverwaltung genehmigt werden muß, wie es' für Kapitalsänderungen handelsrechtliche Vorschrift ist. Demgegenüber ist aber gerade das Anleihegesetz, wo es sich um die Durchbrechung aktiengesetzlicher Formen handelt, nicht gar so prüde, sobald die Pflicht der Gesellschaft auf'die Uebernahme der Anleihe eingespannt werden soll. Ist nämlich, so verordnet § 18, Abs. 2 der Vorlage, eine AktÄngesellschaft in der fristgerechten Uebernahme der Anlmhe säumig, so kann die Finanzverwaltung die entsprechende Kapitalserhöhung dekretieren und ein solcher Bescheid ist einer Statutenänderung'gleichzustellen und im Handelsregister einzutragen. Da braucht es also keinen Beschluß der Generalversammlung auf Kapitalserhöhung und auf die einschlägige Statutenänderung, wahrscheinlich auch nicht über dett Begebungskurs.' Das Diktat der Staatsverwaltung „macht alle s", er ersetzt alle Formalitäten, und der Beschluß des Staates' sprengt einfach und kurzerhand die sonst so hychgerühmte und hochgehaltene Autonomie der Generalversammlung. Der staatliche Bescheid hat auch aktienrechtlich exekutive Gewalt. Die GoldNaritLt. Wien, 14. Juli. Die Geschäftsleitung der Oesterreichischungarischen Bank teilt mit, daß die Goldparität (Umrechnungsverhältnis betreffend die Zollzahlungen in Gold) für die Periode vom 17. bis 24. d. mit 6100 Kronen festgesetzt worden ist. Besser noch als von den Valutenkursen läßt sich die katastrophale Entwertung der Krone von der Goldparität ablesen. Eine Goldparität von 6100 Kronen drückt nichts anderes aus, als daß die Krone auf den 6100sten Teil ihres Wertes gesunken ist. In der. vorigen Woche hatte, die Parität noch nicht den.Stand von 6000. erreicht! Großzügige Kampagne für die jüdische Kolonialbank. Anläßlich des 28. Jubiläums des ersten Zionistenkongresses. London, 12. Juli. Wie wir erfahren, sind die Vorarbeiten des Spezialkomitees für die Durchführung einer großzügigen Kampagne zur Vergrößerung des Kapitals der jüdischen Kolonial bank bereits abgeschlossen. Fast in allen Ländern sind spezielle Vertrauensmänner mit der Durchführung dieser wichtigen Kanrpagne betraut worden. Im Hinblick auf die auch für das Jahr 1921 ausgeschijttete steuerfreie Dividende von 5,. Prozent und auf die fast gesicherte Ratifizierung des Palästina-Mandats wird mit Bestimmtheit erwartet, daß ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung ansehnliche Beträge in Aktien des Jewish Colonial Trust anlegen wird. ' Die Kampagne ist für die Dauer eines Monats berechnet und dürfte schon am 25. August beginnen, da au diesem Tage daS 25jährige Jubiläum , des ersten Zionistenkongres'^Z feierlich begangen werden wird. Das Ruthenl>erg-Proje!rt. Aus New Bork wird uns gemeldet: Das von de» ziouistifcheu Brandeis-Gruppe geschaffene Palestine DeveloppmeUt Council hat eine Aktion zum Verkaufe von Aw teilen der Ruthenberg-Gesellfchaft zur Elektrifizierung Palästinas durch die Ausnützung der Wasserkräfte eingeleitet. Zu diesem Zwecke fand am 21. Jun' eine Konferenz in Now.Uork statt, welcher Richter Mack prä* - sidierte und aü der. Vertreter verschiedener Städte teilnahmen Die Einzahlungen ergaben bisher ungefähr 300.000 Dollar darunter 126.000 von der Palestine .Cooperatitze.Comvanü-

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