Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1224 (28.6.1922)
- Date
- 1922-06-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1224 D5len, Mtuwocy Wiener: Morgerizerrrtng. 28. Juni 1922 Seite 7 Für das Raimund-Theater wurde Fritz Behnfeld als Kapellmeister für die Posse „D i e L i e b e g e h t u m!" mit der Musik von Robert Stolz, die allabendlich mit Franz Glawatsch und Pepi Glöckner in den Hauptrollen zur Darstellung gelangt, verpflichtet. . Im kleinen Musikvereinssaal findet heute um halb 7 Uhr abends die Schlußproduktion' der €> p e r n schule des Ver- ’ o'nes Neues Wiener Konservatorium statt.Karten an der Konzertkasse der Gesellschaft der Musikfreunde, Musikvereinsgebäude. _ Abreise der Wiener Philharmoniker nach Südamerika. Dte W i e n e r P h i l h a r m o u i k e r reisen morgen Donnerstag um 8 Uhr 20 Min. abends mit dem fahrplanmäßigen Schnellzug der Südbahn nach Genua, von wo aus sie sich anr 1. Juli auf dem Dampfer „Tomaso di Savoya" nach R i o d e Janeiro einschiffen. An der Reise, für die der Direktor der Jka Dr. Artur Hohenberg von der Jmpressa Mocchi als Reiseleiter und Manager verpflichtet wurde, nehmen 113 Musiker, darunter Vorstand Markl, die drei Konzertmeister Prill, Maireck er und Stwertka, sowie Prof. Buxbaum, der als Solocellist verpflichtet wurde, teil. Eine E. T. A. Hoffmann-Auöstellung. Am 28. d. eröffnetedie preußische Staatsbibliothek anläßlich der hundertsten Wiederkehr des Todestages E. T. A. H o f f m a n n s eine Gedächtnisausstellung, die außer zahlreichen Briefen,. Bildern, Zeichnungen und Erstdrucken'Hoffmanns dessen gesamten musikalischen Nachlaß, der seit längerer Zeit im Besitz der Staatsbibliothek ist, umfaßt. Als kleine Festgabe zu dem Gedenktag hat die Staatsbibliothek eine u nbekannte Komposition E. T. A. Hoffmanns, das Tiecksche Jägerlied, faksimilieren lassen. DaS Wiener Hakoah-Orchester in Baden. Morgen Donnerstag findetm Baden ein Symphoniekonzert, veranstaltet von der dortigen zionistischen Ortsgruppe, zugunsten des Keren Kajemeth l'Jsrael im großen Kurhaussaal statt. Näheres im Inserat. „Der grotzeMaggid" Bubers neuestes Werk, das . kürzlich erschien (Preis 110 Mk.) ist eine notwendige Ergänzung zu seinen früheren Büchern, die in jeder Ausgabe — vom einfachen Pappband bis zum geschmackvollen Geschenkbanh — in der Buchhandlung R. Löwit (Dr, Präger), 1, Beg., Rotentürmstraße 22* erhältlich sind. Gerichtssaal. Ei« Ausländer ist schutzlos. Ehebruch als Abschaffungsgrund. Der Gemeindeausschuß von Bludenz hatte die Ausweisung ser OrtSeinwohnerin Marie M. beschlossen,, weil sie „eine leichte Person" sei, die, obwohl verheiratet, mit einem anderen Manne im Konkubinat lebe. Sie brachte gegen diese Ausweisung, den Rekurs «th in welchem sie angab, daß sie diesem Manns bloß, die Wirtschaft führe, ihr Gatte sei verreist. Aber selbst wenn ein Ehebruch Vorlage, was sie entschieden hestreite, so wäre diekein Ausweisungsgrund, da Ehebruch ein Privatdelikt sei, welches nur' auf Antrag deS Gatten verfolgt werden könne. Das Gendarmeriekommändö berichtete der infolge dieses Rekurses Erhebungen änordnenden Bezirkshauptmannfchast, daß „Hierpostenamts" gegen die M. nichts NachteUiges vorliege, daß sie aber als „leichte Person" geschildert werde. Die Rekurrentin verwahrte sich dagegen und verlangte konkrete Angaben, worin ihre „Leichtheit" bestehe. Sowohl die Bezirkshauptmannschast als auch die Vorarlberger Landesregierung wies den Rekurs ab, weil sie „nach der öffentlichen Meinung" mit einem Manne, der ihr Gatte nicht ist, in unerlaubten Beziehungen stehe. .Diese Tatsache lasse die Annahme eines durch ihr Verhalten gegebenen öffentlichen A erg er nisse s als begründet erscheinen. Auch das Bundesministerium für Inneres und Unterricht — so lange nicht eine Reform der Verwaltung rintritt, gißt es für derlei Angelegenheiten vier Instanzen — wies den Rekurs ab, worauf Marie M. die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (also die fünfte Instanz) wegen Verletzung der Freizügigkeit einbrachte. Der Berfassungsgerichtshof (Vorsitzender Präsident Dr. V i tt o r e l l i) hat nach dem gestern publizierten Urteil die Beschwerde ab gewiesen, und zwar aus dem einzigen Grunde, weil die Beschwerdeführerin keine Oesterreicherin ist, der Berfassungsgerichtshof aber nicht in der Lage' sei, einer Ausländerin rechtlichen Schutz gegen eine Ausweisung zu gewähren. Nächtliche Diebsfahrten im Auto. Gestern faitb die Verhandlung gegen die Diebsbande statt, die, wie wir damals berichteten, im eleganten Auto vor einem Geschäft auf dem Nudolfsplatz vorfuhren und dieses, da uiait sie für distinguierte Fremde hielt, in aller Ruhe ausplündern konnten. Heinrich Meith wurde zu dreieinhalb Jahren, Chaskel F l a n z zu anderthalb Jahren schweren Kerkers verurteilt, Leopoldine Duschak freigesprochen, das Verfahren gegen Olga Meith zum Zwecke der Untersuchung ihres Geisteszustandes ausgeschieden. Volkswirt. Gestempelte Krone ----- —.03 Centimes. Auszahlung Wien ----- —.02% Centimes. In Zürich notierle 8!e österreichischeKronr . . ..,—,02s/4 (—.03 am 26. Juni) die österr. gestempelte Krone. —£3 (—.08'/, am 26. Juni) die tschechische Krone ..... 10.12ys (10.— am 26. Juni) die Mark. . . . . ... 1.52% ( 1.49 am 26. Juni) Agram . ..... . . . . 1.69 ( 1.70 am 26. Juni) Sofia . ... 3.52 am 26. Juni) Budapest ..i . . —.53% (—.BSV« am 26. Juni) Warschau < .feil1/*... am »6. Sunü Valutenkurie. - Die im vrrgesttigen Privatoerkehr genannten Taxationen ' für fremde Zablungsmiltel wurden im gestrigen Verkehr nicht übernommen, doch waren gegen den lehtgemeldeten. Stand sowohl im freien Verkehr als auch im Eleairing höhere Kur'e zu verzeichnen. Das ,Geschäft bewegte sich eng begrenzt. Nachstehend die offiziellen Notierungen; Veröffentlichung der Devisenzentrale vom 87. Juni 1922. Devisen (Schecks und Aus- Kurs v. 23. .tu»' Zahlungen) ' fuß 0e,<1 War« 0eId Ware Amsterdam t. 1 holl. Gulden . 4V, 7297.50 73(2.50 ,6847.50 6852.50 Agram 1 jutr. Kronen .... 6 59.32 59.33 55.97 57.03 Belgrad 1 Dinar , . . . . . 6 236.83 237.12 227.88 228.12 Berlin 1 deutsche Reichsmark . 5 54.95 55.05 53.45 53.55 BrüsseM belgische Francs . . 4‘l, 1517.50 1518.50 1454-50 1455.50 Budapest 1 ungarische Kronen . 0 18.77 18.83, 18.17 18.23 Bukarest 1 Lei ..6 — Christiania 1 norweg. Kronen . 51/. 3074.— 3076.— 3049.— 3051.— Kopenhagen 1 dänische Kronor . 5 . 39^8.75 4001.25 3923.75 3926.25 London 1 Pfund Sterling . . . 31', 84.025 84.075 78.675 78.725 Madrid l Pesetas ...... 5'/. 2898.75 2901.25 2798.75 2801.25 Mailand 1 Lire. , 6 ' 834;70 885.30 849.70 - 830.30 New York 1 Dollar..4 19.094 19.106 17.844 17.856 Paris 1 Francs.5 1591.50 1593.50 1526.50 1527.50 Prag 1 ischecho-slow. Kronen . 8 362.90 363.10 344.90 345.10 Sofia 1 Lewa . ...... 6'/, 121.95 122.05 117.95 118,05 Stockholm! schwedischeKronor . 5' 4825.50 4826.50 4498.50 4501.80 Werschau 1 polnische Mark . . 7 4.125 4,165 4,05 4.09 Zürich 1 schweizerische Francs . 3‘/, 3625.75 3626.25 3373.75 3376.25 Noten Amerikan. Noten v. 5 Dollar aufw. 18994.- 19006,- 17744.— 17756.- » „ kleinere ... ' 17644.- 17656.- Belgische Noten 100 Francs . . 1504.50 1505.50 1444.80 1445.50 Bulgarische Noten zu 1000 Leva . 118.45 118.55 115.45 115.55 ' n 0 n 100 „ . —.— —.—‘ —— .— ■ « » kleinere. . . Dänische Noteh 100 Kroner . . 3958.75 3971.25 3888.75 3891.25 Deutsche Noten zu 1000 Mark, . 54.95 55.05 53.70 53.80 ■ an 100 „ , , —.— —,— ——, » «... kleinere. . . . , ——.— Engl. Noten von 5 Livrest. auivv. 83775.- 83825.- n ■■■•»■ kleinere . . . . . —.— .- Französische Noten 100 Francs . 1594.50 1595.50 1523.50 1524.50 Holländische Noten 100 Gulden . 7257-50 7252.50 6822.50 6827.50 Italienische Noten v. 100 Lire autw. 876.70 877.30 844.70 845.30 kleinere —* —- — — lugosl.Noten uingQSt. zu lOOODinar 23-.43 236.67 227.68 227*92 » » ’ ' , 0 ^00 »: — Norwegische Noten 100 Krönet ' 3049^- 3051*.- 3049*.-- 305L- Polnische Noten v. 500 Mark aufw. 4.11 4.15 4.01 4.05 » » kleinere. . . . Rumänische Noten zu 1000 u. 500 Lei ' 115.44 115.56 114.44 144.58 0 * kleinere ... , - ' 111.94 112.06 Russ. Noten (Roman.) zu 500 Rubel — 0 0 0 » 100 | ——»— 00 * kleinere. . > Schwedische Noten 100 Kronor . 4708.50 4301.50 4458.50 4461.50 Schweizerische Noten 100 Francs 3598.75 3601.25 3353'75 3356'25 Spanische Noten I0Y Pesetas . . 2848.75 2851.25 — Tschecho-slow. Not. v. 1000 aufw. 362.90 363.10 344.90 345.10 , „ kleinere. . 362.65 362.85 - Ungar, Noten (neue Ein.V zu 1000 Kr, 13.895 18.955 18.32 18.38 , zu 10.000 Kr, , , — ■ » . kleinere. Das Roleubaukigefetz, Der gestern von der Regiernng eingebrachte Gesetzentwurf betreffend die Errichtung einer österreichischen Notenbank besagt-unter anderem: Der Bundesminister fiir Finanzen wird beauftragt, esner unter Heranziehung ausländischen Kapitals errichteten Aktiengesellschaft für'die Dauer von 25 Jahren das ausschließliche Recht zu verleihen, in der, Republik Oesterreich Banknoten auszugeben, die mit gesetzlicher Zahlkraft ausgestattet sind. Die- Aktien dieser Gesellschaft haben auf Gold oder ausländische Währung zu lauten und sind in effektivem Gold oder solchen ausländischen Zahlungsmitteln einzuzahlen, die der Bundesminister für Finanzen als zur Einzahlung geeignet erklärt. Die Notenbank hat mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, daß bis zur Festsetzung eines neuen gesetzlichen Verhältnisses, zu denr das Papiergeld in Metall einzu lösen ist, der im Kurs der ausländischen Wechsel zum Ausdruck gelangenden Wert ihrer Noten mindestens keine Verschlechterung erfährt, Der Bund darf die Mittel der neuen Notenbank in keiner Weise, also weder unmittelbar noch mittelbar, für Zwecke des Staates in Anspruch nehmen, ohne daß er auf Grund einer mit, der Notenbank jeweils zu treffenden Vereinbarung den Kurswert der bezogenen Banknoten in Gold oder Devisen leistet. Dev Bund verpflichtet sich, für die Dauer des Privilegiums der neuen Notenbank staatliches Papiergeld nicht auszugeben und auch sonst keine Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Notenbank an der Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtung zu hindern. Die neue Notenbank hat den gesamten Notenumlauf zuzüglich der Giroverbindlichkeiten der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu übernehmen. Entsprechend dem Betrage der übernommenen Verbindlichkeiten sind der neuen'Notenbank auch entsprechende Mtiven,, insbesondere das kommerziellö Portefeuille sowie die Gold-, Devisen- und Valtutenbestände der österreichischen Geschäftsführung der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu übergeben, worüber ein Uebereinkommen mit den Aktionären der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu treffen ist. * Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt: Den Anteil des österreichischen Staates an dem Liquidierungserlös der Oesterreichisch-ungarischen Bank, die Bestände der Devisenzentrale an ausländischen Zahlungsmitteln sowie die sonstigen im Zeitpunkte des Jnslebentretens der neuen Bank im Besitze des Bundes befindlichen Devisen als Einlage in die neue Notenbank mit der Verpflichtung einzubringen, daß der Bund bis zur vollständigen Abtragung seiner Schuld an die Bank über diese Einlage nur im Einverständnis mit der Bank verfiigen wird. Zur Verstärkung der Fundierung der neuen Notenbank Anlehen ausländischer Währung aufzunehmen und hierfür Pfänder und Sicherstellungen einzuräumen. Der neuen Notenbank unter den mit ihr zu vereinbarenden Bedingungen die Ausführung sämtlicher Gold- und Devisenoperationen für Rechnung des Bundes zu übertragen. . Der Bundesminister für Finanzen wird ferner ermächtigt: Zur Erleichterung der Unterbringung von Aktien der neuen dlotenbank im Publikum den Zeichnern Steuererleichterungen und Strafnachsichten wegen Uebertretnngen von Steuernnd Deviienvorlchriften gewähren. iowie das einLezahlt« Aktienkapital und ein in den Satzungen zu bestimmende' Mindesterträgnis der Aktien in Währung der Aktien zu garaw tieren und dieses gesetzliche Mindesterträgnis der Aktion auf dem Erträgnis des Zollgesälles sicherzustellen. Wegen Beteiligung der Aktionäre der Oesterreichischungarischen Bank an der neuen Notenbank Abmachungen zu treffen. «- Die Vertreter der Wiener Banken werden heute in Angelegenheit der Fundierung der Kronennoten beraten und endgültige Beschlüsse fassen. Der SanierttngsplLn. Gestern fanden im' Bundeskanzleramt in Anwesenheit de? Minister I o u n g und Generalrates Dr. R o s e n b e r g Besprechungen statt, die dem Sanierungsplän der Regierung galten. Der Eindruck, den Mister Jonng vom Sanieriwgsplan empfing, War günstig und Joung begibt sich Donnerstag nach London, um der Morgan-Gruppe Bericht zu erstatten mW mit den Londoner Finanzleuten zu beraten, Das SanierrrnnsprsgramM der Regierung und die Kaufmannschaft, In der unter Vorsitz des Vizepräsidenten Josef Vinzl im Gremium der Wiener Kaufmannschaft stattgehabten außerordentlich stark besuchten Versammlung von Kaufleuten wurde die Stellung der Kaufmannschaft zu dem neuen Finanzplan der Regiernng präzisiert. Es wurde eine Resolution angenommen, die unter anderem besagt: Der vou der Regierung veröffentlichte Finanzplan legt, soweit die bisherigen allgemeinen Mitteilungen einen Nel'erblick gestatten, speziell der Kaufmannschaft außerordentlich schwere Opfer auf. Um die Projekte der Regierung zur Durchführung zu bringen, müsse sie aber eine Reihe von Vorbehalten machen, und zwar, daß die Staatsausgaben a>,f ein Mindestmaß herabgesetzt, die überflüssigen Aemter aufgelassen und die in einzelnen Aemtern überschüssigen Beamten anderweitig zweckmäßiger verwendet werden sollen. Die Rechnungsabschlüsse der Staatsverwaltung haben den verfassungsmäßig berufenen Stellen vorgelegt und der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Gewährung von Subventtonen und Darlehen an inr' wirtschaftlichen Wettbewerb stehende Gesellschaften und Jnstttutionen durch den Staat muß unverzüglich eingestellt und die gewährten Darlehen rückverlangt werden. Unrentable Staatsbetriebe sollen in die Privatwirtschaft überführt werden. Gegen die Erhöhung der Belastung wichtiger und unentbehrlicher Artikel aus diesem Gesichtspun w, wie Zucker und Mineralöle, muß auf das entschiedenste Einspruch erhoben werden. Auch muß verlangt werden, das Zölle und Abgaben von Wein der Belastung der anderen alkoholischen Getränke angepaßt werden, denn es kann nicht die Absicht der Regierung sein, den Weinkonsum durch Alkoholkonsnm in anderen Formen zu ersetzend' Auch muß für alle jene Artikel, welche im Finanzzolltarif vereinigt sind, die Freiheit der Ausfuhr gewährleistet und. daß eine Revision der übri.'.en unter Goldzoll stehenden Artikel unter Berücksichtigung der schon durchgeführten Tarifvechandlungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Zölle vorgenommen werden. Mit der Erhöhung der Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel findet sich die Kaufmannschaft nur dann ab, wenn auch die Geschäftsführung der Bahnen eine kaufmännische sein wird. Der Berkehrsbeirat s.'ll einberufen und jede Tariferhöhung erst nach einer gesetzlich bestimmten Zeit in Kraft treten, um schwere Schädigungen der Wirtschaft zu verhindern. Was die Warenumsatzsteuer anbelangt, so wird ihr nur unter einer ganzen Reihe von Einschränkungen. zugestimmt, was auch bezüglich des Gesetzes über die Steuer- Vereinfachung gilt. G»«stiger Stand der SLdbahn- »erhandlnngen. Venedig, 26. Juni. (Stefani.) Die Südbahnkonferenz setzte heute ihre Arbeiten fort und begann die Beratung der Frage der Abgabe, die der Südbahngesellschaft zu zahlen ist, die auch dann Eigentümerin der Bahn bleiben wird, wenn die Staaten deren Betrieb übernehmen. Die Delegierte n sind von entgegenkommendem Geiste beseelt und wünschen lebhaft zu einem Abkommen zu gelangen, Die Beratungen werden ohne Unterlaß fortgesetzt, trotz dem Mangel zahlreicher Urteilsgrundlagen, Rathenau, der WirLschastspoLitiker. Walter Rathenau, der aus Organisatronsmethoden und Zellenkeimen seines sicherlich schöpferischen Vaters Emil Rathenau gewisse Gebiete des großen A. E. G.- Trusts (die Elektrochemie, die in der Züricher Elektrobank vereinigten Ausländsbeteiligungen und verschiedene große Transaktionsformen des Konzerns) nicht nur entscheidend beeinflußte, sondern mit weitgehender konstruktiver Selbständigkeit durchgestaltete, der — von einer fremden Idee inspiriert — die Kriegsrohstofforganisation des Deutschen Reiches in ihrem gmndlegenden Stadium ausgebaut hat, stand Lei vielen in dem Ruf eines genialen Organisators. Andere erkennen ihm auf diesem Gebiete zwar nicht den großen Zug, aber doch die Ursprünglichkeit der Konzeptton ab und nennen seine Leistungen dieser Art Ergebniffe eines abgeleiteten, durch Nachahmung und Schulung Lei den ersten Lehrmeistern dieses Faches erworLenen Könnens. Es ist vielleicht müßig, diese psychologisch schwierige Grenzfrage zu entscheiden. Dies eine aber festzuhälten Lleibt wichüg: ob dev jüngere Rathenau ein geborener Organisator war oder nicht — seine Fähigkeit zum Organisieren entsprang nicht so sehr einem schlichten Dienst an den Sachen. Sein Organisationstalent ist vielmehr erwachsen aus der dialektischen Grundart feines Wesens. Er war kombinatorisch und konstruktiv und beschied sich nicht, die Dinge gewähren zu lassen, sondern war oft bestrebt, noch etwas von sich selbst zu diesen Dijrgen hinzuzutun. Kenn, das ift ja das .Wesen