Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1090 (10.2.1922)
- Date
- 1922-02-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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einteinummer K 45 Wien: Zum Abholen in der Expedition, ll.,Taborstr. 1—% oder in einer Verschleißstelle (Trafik) monatlich K 1200. MitPostversand fürWien und Oesterreich monatlich K120Q. Tschecho-Slowakei: Mon. Kronen 20. Ungarn: Monatl. Kronen 120. Jugoslawien: Monatl. Dinar 18. Polen: Monatl. Mark 600. Deutschland: Monatlich Mark 25. Frankreich: Monatl. Frcs.& rrnrr fscheeho-SIowakef tsch. K 1 Italien: Monatlich Lire Rumänien: Monatl. Lei 40i Schweiz und das übrigen Ausland monatlich Francs $3 Redaktion u. Administratioi Wien II., Taborstrasse 1—2 Telephone: 44-0-38, 43-3-193 ab 6 Uhr abends 17-9-3L Telegrammadresse: „Morgen-* zeitung“, Wien. 1 Oesterreichisches Postsparkassenkonto 150.693- Nr. 1090 Wien, Freitag, 10. Februar 1922 4. Jahrgang1 Verfassung für Palästina. [ —y. Wien, 10. Februar. Die englische Regierung hat mit dem Entwurf einer Verfassung für Palästina den Weg zur Durchführung der Balfour-Deklaration betreten, die die Errichtung eines nationalen Heims in Palästina für das . jüdische Volk unter sorgfältiger Bedachtnahme auf die Interessen der nichtjüdischen Bewohner zusagt Der Entwurf, dessen Wortlaut noch nicht’ bekannt ist, sieht che Einführung einer Legislative und einer Exekutive vor. Die Exekutive verbleibt in den Händen der Mandatarmacht, also Englands, während die Gesetzgebung einem aus allen Bevölkerungsteilen durch- Ernennung oder durch Wahl gebildeten Rat übertragen wird. Dem Oberkommissär bleiben gewisse Angelegenheiten zur Vorlage an die Londoner Zentralregierung Vorbehalten,/ unter denen man wohl die Fragen der Landesverteidigung und der auswärtigen Beziehungen zu verstehen hat Eine Gesamtkritik des Verfassungsentwurfes ist im Augenblick unmöglich. Die Tatsache des Entwurfes aber ist hochbedeutsam für die Entwicklung der jüdischen Position in Palästina und auch für die Beziehungen der jüdischen Nation, außerhalb Palästinas zur englischen Mandatsmacht und zu dem in Palästina entstehenden Zellkern eines jüdischen 'Gemeinwesens. Eine Verfassung für Palästina, die zwischen der englischen Regierung, der zionistischen Exekutive und den öffentlich anerkannten Vertretern der arabischen Nation vereinbart wird, trüge einen wesentlich anderen Charakter als das im Vorjahre geplante Oktroi einer aus allgemeinen Wählen hervorgegangenen repräsentativen Körperschaft. Es ist eine Forderung weit ausblickender, auf die Zukunft bedachter jüdischer Politik,, daß die Empfindlichkeiten der großen. arabischen Nation nach Gebühr berücksichtigt werden müssen. Ein zumindest ebenso gewichtiges Postulat1 bleibt es aber, daß die jüdischen Interessen in ihreih ^l|n'^mfäip^gewähfi/;wer^3^jn|^eny; Ein-;deräftiger Vertrag kann nur dann' seineit- Zweck erfüllen, wemMhm die Tatsache zugrunde'gblegt wird, daß sowohl die Balfour-Erklärung wie der Beschluß der Großmächte von San Remo Palästina als historischen Besitz der gesamten jüdischen Nation anerkennt. Die Ausführung dieser Feststellung kann nicht nach den lokalen Bedürfnissen einer nicht durch jüdische Schuld ziffermäßig geringfügigen jüdischen Minorität eingerichtet werden. Sie, muß so geschehen, wie es dem Willen der großen jüdischen Nation entspricht, die sich in ihrer Heimat ein Zentrum für ihre nationale lind kulturelle Konsolidierung errichten will. Dieser Zweck greift viel weiter als etwa die lokale Autonomie für einige jüdische Kolonien. Das ist eine Kardinalforderung, die vor allem in das Bewußtsein der arabischen Oeffentlichkeit eindringen muß. Es gibt in Palästina heute eine jüdische Minderheit Sie muß unter der lebendigen und uneingeschränkten Anteilnahme des ganzen jüdischen Volkes zur Mehrheit. entwickelt werden durch eine von der zionistischen Exekutive im Namen des jüdischen Volkes geleitete und kontrollierte Einwanderung und Landnahme. Für diese Zeit übt die englische Regierung im Namen des Völkerbundes das Mandat ays, sie stellt den, Entwicklungsprozeß unter, ihren Schutz. Es handelt sich um eine sehr opferreiche, langwierige Angelegenheit, die durchaus nicht auf die jüdische Bevölkerung in Palästina beschränkt bleiben kann, sondern die alle N politischen staatsbildenden Kräfte des gesamten Judentums erfordert. Eine . Verfassungfür Palästina kann, unbeschadet der Wahrung aller Rechte der Nichtjuden, nur die eine Bestimmung haben, das Land in den tatsächlichen, staatsrechtlich gesicherten Besitz des jüdischen Volkes zu überführen und die Grundlage für ein nationales Heim zu fegen. Wohl wissen wir, daß ein solches Ziel nur im Einverständnis mit der arabischen Nation erreicht werden kann, aber eben nur mit der Gesamtheit, der arabischen Nation. Die zionistische Exekutive handdli* im Namen des jüdischen Volkes. Sie stützt sich auf den unzweideutig und öffentlich ausgesprochenen Auftrag der gewählten Vertreter dieser Nation. Ihr muß auf der anderen Seite ein gleichwertig bevollmächtigter Vertrauensträger gegehüberstehen, dessen Abmachungen und Zusagen von der Autorität der Nation gestützt' werden. Großes Bodenatigebot an die rumänischen Juden. Bukarest, 8. Feibmuar. (J. C. B.) Die 'rumänische- Palästina-Gesellschaft erhielt von'der Land Deve- I-oppm-eint Co. in Jerusalem ein Telegramm, in welchem dieser deir Ajnlka-uf einer M i 11 i o a Quadratmeter B o d e n s angeboren wird. Der Loden befindet sich in der Nähe von Haifa am Karmeigehirge. Die Romano-Palästiokiirao hat srcifo in dieser Angelegenheit mit der rumänischen A dh ui s aß.esell«schaft im Vört^duaiGT ersetzte. Der Wiederaufbau Mitteleuropas. Erklärungen des amerikanischen Bundesreserveamtes. Washington, 9. Februar. (Reuter.) Das Bundesreserveamt veröffentlicht einen Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse Europas, worin die Notwendigkeit betont wird, die Kaufkraft Mitteleuropas u n d JR u ß 1 a n d sj wiederherzuste 11 e n. Der Bericht weist auf die Gefahr hin, die für die Vereinigten Staaten in der weiteren Anhäufung von Goldreserven liege. Derj Bericht stimmt dem Abkommen von Wiesbaden zu, erklärt jedoch die Verweil«*! düng deutscher Arbeitskräfte in den verwüsteten Gebieten für undurchführbar.1 Das Uebereinkommen, durch das die Konferenz von Genua beschlossen und die Mitarbeit Deutschlands und Rußlands zugelassen worden sei, werde infolge der verschiedenen Beschränkungen äußerst geringen Wert haben. Der deutsche Eisenbahnerstreik. Der Reichskanzler gegen das Streikrecht der Beamten. — Lärmszenen. Berlin, 9. Februar. (Wolff.) Reichskanzler Doktor W i r t h gab heute im Reichstag eine. Erklärung der Reichsregierung über den Eisenbahnerstreik ab. Er wies zunächst auf die Zusammenhänge zwischen der Reparationsfrage und der inneren Lage des Staates hin und führte aus: Die Arbeitsverweigerung eines Teiles der Eisenbahner stehe ich nicht an, als Revolte in der Beamtenschaft zu bezeichnen. (Zustimmung. Lärm links.) Sie ist ein betrübendes Vorkommnis, dessen Folgen noch nicht abzusehen sind. Die Forderungen des Deutschen Beamtenbundes hätten das Reich, die Länder und die Kommunen mit einem Gesamtmehraufwand von 50 bis 60 Milliarden' belastet. Welch schweren Stoß die Idee des Berufsbeamtentums durch diesen ersten Beamtenstreik erlitten hat, läßt , sich - heute noch gar hiÄL üßWIhH/TNe- Reichsgewerlc5chafthat sich gegenüber dem gesamten deutschen Volke ins Unrecht gesetzt. Die Kernfrage ist die F r a g e d e s S t r e i krechtes der Bearti t e n. Hiezu erkläre ich : Für den öffentlich-rechtlich angestellten Beamten gibt es kein S t r e i k r e c h t (Stürmischer Widerspruch bei den Kommunisten), nicht deswegen,; weil die Beamten Hörige sind, sondern gerade umgekehrt, deswegen, weil sie ein Teil der Regierung sind, weil sie Organe der Regierung sind. (Lachen bei den Kommunisten.) Regierungen und Organe der Regierungen, die die ihnen obliegenden Arbeiten verweigern, haben ihre Berechtigung als solche verloren. Ich wäre nicht in der Lage, eine Regierung länger zu führen, wenn ein Streikrecht der Beamten anerkannt würde.. Die sachliche Erledigung der Beamteninteressen seitens der Regierung hat keinen Anlaß gegeben, dem Staate das Vertrauen zu kündigen und sich zu einer Aufruhrbewegung hinreißen zu lassen. (Große Unruhe links, Rufe: Scharfmacherei!) Wir sind, gestützt auf die unzweideutigen Kundgebungen des Volkes in allen seinen Schichten, der Bewegung Herr geblieben. Ich will nicht versäumen, jenen, die uns bei der Abwehr stützen konnten, den Dank der Regierung und des Staates auszusprechen. Ich denke dabei an die süddeutschen Länder und besonders an die t e c h n i s c h e N o t h i 1 f e. (Zurufe : Streikbrecher!) Sie nennen’ sie Streikbrecher; wir nennen sie die Lebensretter des armen, geplagten Volkes. (Große/ Lärm links.) Die Verordnung des Reichspräsidenten ist aufgehoben worden. Daß aber mit der Aufhebung der Verordnung nun etwa das Streikrecht der Beamten wieder frei wurde, das wird die Regierung niemals zugeben. (Lebhafter Beifall bei, der Mehrheit.) Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wurde die Besprechung der Regierungserklärung gegen, den stürmischen Widerspruch der Kommunisten und der Unabhängigen auf morgen mittags vertagt. L Berlin, 9. Februar. (Wolff.) Nachdem der Streik der Eisenbahner vollständig beendet ist, hat der Reichspräsident mit Wirkung vom heutigen Tage, 12 Uhr mittags, seihe Verordnung vom 1. d. M. über das Verbot der Arbeitsniederlegung^ durch Beamte der Reichsbahnen außer Kraft gesetzt Neuer japanischer Ministerpräsident. Paris, 9. Februar. (Funkspruch.) Aus Tokio wird berichtet, daß Graf K i y u r a zum Ministerpräsidenten ernannt worden sei. _ Orlandos Mission gescheitert. Paria, 9. Februar. (Funkspruch.) Aus Rom wird gemeldet, daß Orlando die Mission, , das Kabinett zu bilden, zurückgelegt habe. Es ist möglich, daß Bo- I nomi zurückkehrt Ausscheiden Dr. Rosenbergs aus dem Finanzministeriums. Generalrat Dr. Wilhelm Rosenberg hat, wie wir erfahren, an den Bundeskanzler S c' h o b ß r- und an den Finanzminister Dr. Gürtler Schreibern gerichtet, in welchen er erklärt, daß er seine Mission -als beendet ansehe und deshalb seine bisherige Stellung im Finanzministerium nieder! e g e. In einer Unterredung mit den Herausgeber def Korrespondenz Herzog führte Generalrat Dr. Rosenberg zur Begründung seines Schrittes folgendes an: Ich habe seinerzeit, dem Wunsche des Bundeskanzlers Schober entsprechend, für eine bestimmte. Zeit, nämlich für drei Monate, meine bisherige Stellung übernommen* da ich dauernde Verpflichtungen mit Rücksicht au( meine Stellung als Generairat der Anglobank^ respektive deren neuen englischen Partners nicht übernehmen konnte. Ich habe bei den beiden Haiiptaufgäben^^em^ Abbaui^d^ sittlichen: Lebenmittelzuschüsse und der Beschaffung auswärtiger' Kredite mitgearbeitet Nunmehr sind diese beiden Aufgaben — wie ich glaube, in zufriedenstellender Weise -- erfüllt. Die staatlichen Lebensmittelzuschüsse sind itn Abbau begriffen und ich bin der zuversichtlichen Ansicht, daß man zu dieser schlimmsten Form der finanziellen Verirrung nicht mehr zurückkehren wirdi Die Ausiandskredite sind, soweit es bisher möglich war, in die Wege geleitet. Jetzt entsteht aber eine ganze Reihe neuer, wichtiger Finanzprobleme, zu deren Lösung ich mich weder für verpflichtet noch berechtigt’ erachte, weshalb ich mich veranlaßt gesehen habe, meine offizielle Stellung im Finanzministerium niederzulegen. _ Der französische Kredit. Paris, 9. Februar. Die Regierungsvorlage, be« treffend die Vorschüsse an Oesterreich, ist dem Finanzausschuß zugewiesert worden. In dem Gesetzentwurf wird der Finanzminister ermächtigt, Oesterreich zu Lasten der Staatseinkünfte Vorschüsse bis zu 55 Millionen Francs zu gewähren oder innerhalb dieser Grenzen befristete Kredite französischer Banken zu garantieren. Der Motivenbericht zu diesem Gesetzentwurf anerkennt die schwierige Lage Oester-’ reichs, bezüglich deren alle alliierten Regierungen,! in erster Linie Frankreich, Abhilfemaßnahmen gesucht hätten. Die durch die Verträge von Saint-Germain und Trianon erfolgte Aufteilung der Gebiete habe momentan in Zentraleuropa eine , t i e f g e h e n d el Störung des G l e i c h g e w i c h t s verursacht! Oesterreich habe darunter besonders gelitten. Seine Lage war verzweifelt. Hungersnot im Innern, valütarischer Zusammenbruch auf den Aüslandmärkten. Im Mötivenbericht folgt dann die Aufzählung der Maßnahmen, die seit 1919 getroffen wurden. Der endgültige Erfolg ’ des Planes des Finanzkomitees des Völkerbundes und der österreichischen Regierung sei bedingt durch die entsprechenden Ausiandskredite für die Zwischenzeit, um den, :Kronenkurs zu halten und Auslandskäufe zu ermöglichen.: Hiefür seien fünf Millionen Pfund notwendig; eine, halbe Million sei bereits gewährt worden, die tsch echo-slowakische Regierung gewährt etwa zwei Millionen, Frankreich’ müsse dent österreichischen Hilferufe Rechnung tragen. Die Erhaltung Oesterreichs und seine wirtschaftliche Wiederherstellung sind notwendig, denn Oesterreichs Zusammenbruch würde das Gleichgewicht Mitteleuropas stören. Die Unruhen in Indien. Paris, 9. Februar. (Funkspruch.) Die Regierung iit "Delhi hat von der britischen Regierung verlangt daß zur Wiederherstellung der durch die stetig wachsenden Gehorsamsverweigerungen bedrohten Or<£ nung in Indien außerordentliche Maßnahmen ergriffen werde»*