Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 4 (1922)
- Issue
- Heft 1088 (8.2.1922)
- Date
- 1922-02-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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TöRLSMLEMb,« £5 \yie,n:. Zum Abholen in der Expedition, II.,Tabörstr. 1—3, oder ln einer Verschleißstelle (Trafik) monatlich K 1200. rener MitPostversand fUrWlen;und Oesterreich monatlich K1200. Tschecho-Slowakei: Mon. Kronen 20. Ungarn: Monatl. Kronen 120. fugoslawien: Monatl.. Dinar 18. Polen: Mona tl. Mark 600. Deutschland: Monatlich Mark 25l Frankreich: Monatl.Frcs.6L TscBtesSto-SBo^akel K % Italien: Monatlich Lire 6. Rumänien: Monatl. Lei 40. Schweiz und das übrige Ausland monatlich Francs 3. Redaktion u. Administration' Wien II., Taborstrasse 1—3. Telephone: 44-0-38, 43-3-191, ab o Uhr abends 17-9-33. Telegrammadresse: »Morgen- > V zeitung*, Wien. Oesterreichisches Postsparkassenkonto 150.693, m. wm Wien, Mittwoch, 8. Februar 1822 4. Jahrgang Die Thronrede des englischen Königs. Eine Kundgebung über die politischen Probleme. Kredit und Intrigen. | . —y. W.ien, 8. Februar. '• Die; abgelaufene^ österreichische Regierungskrise Hat mit aller Deutlichkeit: erkennen lassen, daß die Sanierung’ Oesterreichs ihre Widerstände im Innern des Randes findet. Die Kreise, die Oesterreichs GesunÜuhg verhindern wollen, haben ■ zwar in der Bevölkerung keine Stütze. Aber das, was sie sagen und tun, wirkt ätif däs: Ausland sehr ungünstig' und dies wird; naturgettiäß immer1 dann fühlbar, wetiri irgendwo etwas für Oesterföich geschehensbll.; Dies letzte Kreditaktfön’ beweist dies wieder; Die Hilferufe der Regierung wurden Kh dem psychologisch glücklich * gewählten Moment einer weltpolitischen Öiskfepanz zwischen den führenden Ententestaateh hinausgesandt. Es konntef darauf '.ge--' rechnet1'' MrdWdaß eine der Mächte sich die Sympathie' - kleinän, für - Europas •' Wirtschaft so wichtigen Staatswesens werde sichern wollen. Daß dieses Kalk# richtig war,“ - geht aüs der’ 'Haltung Englands und - Frankreichs heMi^ die Wide dsni österreichischen Gesuch hähertraten. 'Die Mähzverhandlungeh mit der Tschechoslowakei^ die int Anschlüsse'1 an den Prager Staats-* vertrag geführt wurden, erfuhren‘ dadurch eine ansehn- ■ liehe Förderung und da zwischen dem Kredit Englaftds - an die Tschechoslowakei und dem * Kredit Prags än Wien ein Junktim besteht, hatte auch die Tscheche - Slowakei für ihr Finanzwerben - einen günstigen •Boden. In'einem solchen Augenblick'hätte jede- Regierung Anspruch auf die geschlossene^Unterstützung der Oeffentlichkeit und müßte der Presse zumindest so weit sichersein,, daß diese ihr nicht in den Rücken' fällt. Aber da in1 Oesterreich das Unwahrscheinlichste zu einem: definitiven Zustand geworden ist,- macht.die Regierung die Erfahrung, daß -die stärksten Hindernisse' für die Erlangung ■ materieller- Hilfe' ihr-in Oesterreich selbst in den Weg gelegt-werdep, Sie fverhandelt über Kredit, verlangt altzo VerMueB in die‘Lebensfähigkeit desßvon ihUMtfeWen MaRiD MMdieHoßdelttsche^ Partei,die in-. Ö^ositi6n^%%)£h::fdhs- Kabinett .steht,- dehnt diese Opposition auf die Lebensnotwendigkeiten des Staates aus. Sie findetf' natürlich die Unterstützung der „Neuen; Freien Presse“, deren Eitelkeit der Finanzminister schwer gereizt hat und die nun eifrig, bestrebt ist, jede für Oesterreich unternommene Aktion zu konterminieren. Sie, tritt: täglich zweimal den Beweis an,; daß Oesterreich lebensunfähig sei, was im Gedankengäng des >Auslandes so viel heißt wie kredit-. unfähig. Die Großdeutschen tun . das gleiche, wenn auch,, «ihrer Veranlagung entsprechend, gröber und klotziger. .Sie fassen in Versammlungen /Beschlüsse über die durch;,, den . Prager Vertrag erfolgte ■;Auslieferung Oesterreichs an die Tschecho-Slowakej .und haben begierig die von Börsenspekulanten zu durchsichtigen Zwecken erfundene Meldung aufgegriffen, daß Oesterreich von/Prag nicht 500, sinderir nur 100 Millionen geliehen erhalte und daß ' von dieser Summe ein großer Teil für alte Warenschuldeh : refundierl werdet müsse. Vergebens tritt die Regierung in einem amtlichen Communiqud dieser HacÜricht 'entgegen und verweist auf die' parlamentarische Behandlung . der . Angelegenheit; in der Prager Nationalversammlung.1 .Bei dieser ganzen Hetze muß aber noch hervorgehoben werden, daß r eine authentische Mitteilung über den Inhalt der Abmachungen Dr. Gürtlers in Prag bisher noch, nicht erfolgen konnte . und (daß der Finanzminister seinen Bericht doch erst nach Abschluß der Besprechungen erstatten kann,- Man operiert hier eben mit unbewiesenen Behauptungen, dreht und wendet sie so lange, bis sich etwas Beunruhigendes herausfinden läßt, und setzt dieses dann mit heuchlerischem Bedauern dem Publikum vor. Oesterreich ist lebensunfähig seine Währung ist nichts weit Helfen kann nur . was?. Der Anschluß an Deutschland ist unmöglich. Bliebe also nur ein wirtschaftlicher Anschluß an die Nachbarn, ein ausgebautes Vertragsverhältnis mit allen Staaten, die als Warenquelle in Betracht kommen. Das wird aber hintertrieben, indem man schwarz auf Weiß zu lesen bekommt, daß Oesterreich demnächst zugrunde gehen wird. : . Oesterreich ist genau so lebensfähig wir irgendein Staat Eine Gemeinschaft von sieben Millionen Menschen, die schließlich nicht zu den Botokuden gehören, sondern in Europa leben, Schulen, Fabriken und ein wohlgestaffeltes Wirtschaftssystem besitzen, kann gar, nicht zusammenbrechen, solange ihre Wirtschaft nicht etwa durch einen kommunistischen Gewaltakt nach russischem Beispiel zerstört . wird. Ihre Arbeit trägt ihren Wert in sich, ihre Erzeugnisse wird jedes Land gerne abnehmen und durch Geld oder Geldeswert ein lösen, das diese Waren braucht Ein solche Gemeinschaft kann sich durch Verträge mit aller Welt, ihre Bedürfnisse sichern und sie. findet, da ihr kein Mensch militaristische Velleitfitärt imputieren kann, iueb überall Vertrauen. Aber sie muß vor den Feinden London, 7. Februar. (Reuter.) In der Rede, mit der König Georg die Parlamentssession eröffnete, sagte, er in bezug auf die K o n f erenz in W.ashingto n, daß ein Vertrag zur Aufrechterhaltung des Friedens im Stillen Ozean an Stelle des englisch-japanischen Bündnisses getreten sei. Trotzdem seien die Bande, die diese beiden Länder, miteinander verknüpfen, so herzlich wie zuvor. Der König rühmte die Initiative' des Präsidenten Harding und fuhr fort: Das Problem der von Deutschland in einer den allgemeinen Interessen besser entsprechenden Art zu erhaltenden R ep a r ä t i o n s z a h l u n g e n erfordert von seiten meiner Minister und unserer Verbündeten dauernde Aufmerksamkeit Die deutsche Regierung hat auf Verlangen der Alliierten selbst Vorschläge unterbreitet, die der Prüfung unterliegen. ‘ Zum Zwecke eines gemeinsamen Vorgehens1 im Falle eines nicht herausgeförderten Ang r i f f e s von seiten De u t sc hl a n d s sind kürzlich Besprechungen mit den Regierungen Frankreichs und Belgiens gepflogen worden. Die Lage im nahen Osten ist weiter Gegenstand sorgfältiger Aufmerksamkeit meiner. Regierung. Ich hoffe zuversichtlich, daß die demnächst in Paris zwischen den Alliierten beginnenden Besprechungen in in ihrer Mitte sich schützen und die Regierung ermächtigen, die Machtmittel des Staates dort anzuwenden, wo sie, nötig sind. Man ist eben erst den Waber losgeworden, dessen Amtsführung Oesterreichs ' moralischen Kredit empfindlich geschädigt hat Es ist keine Verletzung der Demokratie, , wenn die Regierung der journalistischen Brunnenvergiftung, die sich in die Toga}desihit dM Staatsanwalt entgegehlritt..:iind whhrr/^ie das Gerede von der Lebensunfähigkeit mit anderen Mitteln bekämpft als mit‘amtlichen Communiqu^s.?' Das neue Mieterschutzgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. M. Reiß. .. Vor einigen Tagen ist der'Entwurf -au einem Gesetz über den-Schiutiz der Mieter erschienen. Schon daß die neuen Bestimmungen in Form eines Bunidlesgesetzes erscheinen, ist , eine grunÄsg-ende iNeuerug. Die For-m des Gesetzes bewirkt es, daß weiterhin Abänderungen wiedar' nur in ^Fbnnr eines Gesetzes., erfolgen können..Wenn der Entwurf Gesetz wind,, werden die Besitimimiüngen über den Mieter-, v sbhutiz.-iim gamspen Bundesstaat Oesitenreieii einlheit-; lieh seih und für alle .Gefolgte dieses Bundesstaates i gelten. Der Entwurf-setzt dein -Grunidgedanikeh des •bisherigen Mieter-s-chutizreohites fort und schützt den derzeitigen Mieter gegen unbegrühdete Kündigungen und gegen unbegründete Mie tzinserhöibung. ’ Gan,z neu im Entwurf sind: Vorschriften. .prozessualer Natur» die den Instanzenweg im gerichtlichen Verfahren einsCbränken und bindend verschreiben, daß die Kündigung durch' den Vermieter ausschließlich nur im ger r.ch tl iehe« .Wege erfolgen kann, daß die Kündigung sich f nur auf einen Teil des Mieitgegenstandes er-strecken kann, und daß auch das. Urteil ausspredhen kann, daß es die Kündigung bloß für einen Teil des gekündigten Mietgegenstandes aufreehterhalte, . es . kann also der Vermieter insbesondere im Falle der Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn er nur einen Teil des zu kündigenden Mietgegenstandes benötigt und wenn dieser Teil abgesondert benützbar, ist, bloß diesen Teil des Mietgegenstäinides kündigen, während der; Mietvertrag bezüglich des ungekündigten Teiles nach den bisherigenVertragsbedingungen mit der Maßgabe aufrecht bleibt, daß nur der auf den verbleibenden Teil entfallende Mietzins zu bezahlen ist. Ebenso kann auch der Richter im Falle der Geltendmachung dps Kündigpngsrecihtes wegen Eigenbedarfs, die Kündigung hinsichtlich eines Teiles des ganz aufgekündiitgten. Mietgegenstandes oder anderer als der vom Mieter in Anspruch genommenen Teile als Widcsiam erkennen. Eine weitere Ausdehnung erfährt die Befugnis des Richters auch in der Richtung, daß ihm im weitestgehenden Maße das. Recht eingeräumt wird, eine Verlängerung der gesetzlichen Räumung&frist au gewähren, sowohl dann, wenn rechtskräftig bereits . gekündigt wurde, als auch dann, wenn er selbst der Kündigung stattgibf. Der Richter ist befugt,, die gesetzliche Rätmuungsfrist um drei Monate zu verlängern. Wird die Räumung wegen eines Eigenbedarfs des Vermieters begehrt, so,, kann unter be-; sonders iberüoksichtiffcnsiweirteai' Umständen über kurzer Zeit zu einer Lösung führen werden, die den Konflikt beendet Die Rede weist sodann auf die Notwendigkeit hin, zu einer V er r i n g e r u n g der Ausgaben zu gelangen. Das Parlament müsse aufgefordert werden, die Maßnahmen zu besprechen, dis notwendig erscheinen, um das englisch-frische Abkommen wirksam zu gestalten. .; Die große Arbeitslosigkeit, heißt es sodann, verursacht mir große Beunruhigung und bildet fortgesetzt Gegenstand ernstlicher Sorge meiner- Minister. Das einzige Mittel, um aus dieser betrüblichen Lage herauszukommen, liegt im Ausgleich der durch Nebenbuhlerschaften, internationale Verdächtigungen und Verbitterungen erschwerten Bedingungen, unter denen der Welthandel vor sich geht. Aus diesem Grunde habe ich mit Freude die Vereinbarungen zur Kenntnis genommen, die zum Zwecke des Zusammentritts einer internationalen Konferenz in Genua getroffen worden sind und in deren Verlauf, wie ick: hoffe, es möglich sein wird, den Frieden in Europa •auf der Grundlage der Gerechtigkeit zu sichern. Zum Schlüsse zählt die Thronrede die Gesetzentwürfe auf, die im Laufe der Tagung werden vorgelegt werden. die zuerst zugestiaudene Frist hinaus eine weiters Verlängerung;, jedoch hödhsitens zweimal und je* weih nickt Tanger als um zwei Monate, bewilligt werden. Als . besonders berück ri-öhtigun-gs werten- Umstand halt'der .Entwurf die Gefahr der Obdach* losigkeit für den gekündigte« Mieter hingest eilt. Neu ist -in,dbm Entwurf h.des ' Mieterschutiz««.' -ZSsstsss^-Ms.- Vart&ckriif-ts / daß -die«, Afeafc Göriditfe-s 'über dien Eigenbedarf- Mr die. Behörde, welche' über die Anforderung -einer Wohnung und über deren Zuweisung entscheidet,:bindend ist und daß daher denartige- Wohnungen, für welche dast Gericht den Eigenbedarf des Vermieters fes fege stellt hat, nicht -angefordert werden dürfen. Bindend ist audh die Entscheidung des Gerichts, daß der derzeitige Inhaber die Wohnung zu räumen hat.' Ein» derartiger geriiditliicheir Befehl, ausgesprochen m : einer gerichtlichen Entscheidung oderin einem ge-> : richtlichen Vergleich» ist auch für die Gemeinde al< Behörde der Anforderung und Zuweisung von- Woh- ) nun gen in der. Richtung bindend!» daß .die zurau-.; mende Wohnung zwar angefordert wenden darf, : aber nicht dem bisherigen Inhaber' oder einer miti|im; im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen? augewiesen werden darf. Zum orteten. Male finden; wir im Entwurf -den Versuch, die Tätigkeit der An* : fprderungs- und Zuweiisungsibehönden mit der Tätige’ keit des Gerichtes auf dem''Gebiet des Wohnungswesens in Einklang zu bringen und dem Gedanken des Rechtes Eingang -zuverschaffen in das Gebiet der Wohnungsanfordenung. und -Zuweisung^ das bisher nur vom freien Ermessen beherrscht wart Sonst sind - die bereits eingangs erwähnten Grundgedanken des Mietcrsahutzgesetzes -beib eh alten worden, nur wunden zugunsten beider Teile, zitm gunsten der Vermieter und -zugunsten der Mieter,' die Bestimmungen des bisherigen Rechtes nach dfctu Erfahrungen‘der bisherigen Praxis weiter ausgeW sifcaltet. Um diie Bautätigkeit zu beleben, sind vom Mieterschutz alle Räume ausgenommen, die durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau, nach dem Wirksam-, keitsbeginn des Gesetzes, gewonnen wenden, andeurerseits werden dem Mieterschutz auch Räume dann unterworfen, wenn sie im Betrieb des Gewerbes der Beherbergung von Fremden vermietet werden,; aber nur unter der Bedingung, daß der Mieter de» Miqtgegenstand seit über einem Jahre bewohnt. Eime Mietzinserhöhung bis auf dias Vierfache des Betrages, der als Mietzins samt Nebengebühir-en am i. August . 1914 vereinbart war, ist nach dem Entwurf ohneweiters zulässig. Mit Zustimmung des Haiuptans- - schusses des Nationalrates kann durch Verordnung der Bundesregienung dieses Vierfache weiterhin erhöht werden, als dies einer durchschnittlichen allgemeinen Steigerung des Aufwandes auf den Mietgegenstand betrifft, der nach dem Gesetz vom Vermieter auf den Mieter überwälzt werden darf. Eine derartige allgemeine Erhöhung des Mietzinses darf aber durch die Bundesregierung nur in Abständen von mindestens drei Monaten erfolgen. Die Kündi*- gungsgriinde sind zumeist zugunsten des Mieters verschärft worden. Kündigungsgrunid ist nach dem Entwurf die Nichtzahlung -des Mietzinses nur, wen«' der Mieter trotz Mahn u -n g mit der Bezahlung des Mietzinse» im Rückstand ist; der Kündigung»-