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Wiener Morgenzeitung · 1922-01-26 · Heft 1075 (26.1.1922) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
4 (1922)
Issue
Heft 1075 (26.1.1922)
Date
1922-01-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Wien: Zum.Abholen ia der Expedition/«., Tabor -str. 1 —3, o'dcr in einer VcrsChteißs tolle ‘ (Trafik) monatlich KlüüQg MitPostversand für Wien und ' Oesterreich monalltcteK'lOOO. Ts.c h e c h o-S i-bw a-k ei: Mon. Kronen20. Ungarn: Monat!. Kronen' 120; TügösläwiVti:. Mönatf. Dinar- 18.' Polen:, Monatl. Mark 600. Den t s'diland: Monatlich Mark 2?. Fr a nkreich: Monatl. Frcs. 6. PbsfSü toßae9a Wien, Donnerstag, 26. Jänner 1922 4. Jahrgang Lana und Genua. ~y. Wien, 26. Jänner. , Heute nachmittags ■ wird der Nationalrat mit'der Beratung des mit der Tscheche- Slowakeiabgeschlossenen Staatsvertrages beginnen. Der gestern ‘im Druck erschienene Bericht des Außenausschusses,!dender frühere Kanzler Dr. Mayr im Plenum vertreten wird, legt das Hauptgewicht auf die Feststellung,» daß der Vertrag den ^ern eines für fünf Jahre abgeschlossenen Sciiied^Crichtsvdrtrages bildet. Die;Großdeutschen, di| sich, seitdem' sie die Notwendigkeit.der Opposition entdeckt haben/ in, einer kleinlichen Nadelstichpolitik gegen den Kanzler.-gefallen, hatten die Festsetzung ‘ des Termins erst auf ein Jahr, dann auf drei Jahre verlangt, waren jedoch überstimmt worden. Den von djeser Seite laut gewordenen Verratsvorwürfen, tritt der Bericht des Ausschusses mit ' der bündigen /Erklärung. 1 entgegen: „Die im-Vertrag übernommenen;Verpflichtungen bilden keine1 neue Belastung, sie. verlangen keine größere Preisgabe nationaler .Interessen als durch den Staatsvertrag von Saint-Germain und sie, fordern, keinerlei politische Bindung an einen; anderen, Staat. Die Abmachungen bilden vielmehr die.erwünschte, Grundlage 'einer besseren wirtschaftlichen Verständigung: der beiden vertragschließenden Staaten.“ - \ : In einer Reihe von Entschließungen gibt der Ausschuß gewissermaßen; einen-, an jdie vielfach irregeführte Oeffentiichkeit adressierten Kommentar. Er bringt zur Kenntnis, daß die tschechische Regierung an der: Rücksichtnahme aufdie wirtschaftliche. Leistungfäigkeit' Oesterreichs Jesthalte, daß der Vertrag die Rechtslage, wie sie durch''den Friedensverträg geschaffen' wurde, nicht berührt, daiß keine Verfolgung der wirtschaftlichen und kulturellen' Vereinigungen , . deutschnationäler Tendenz geplant .ist;?Die gegenwärtige: StaatsforniTjeider Republiken werde: von; b.eideifc;gegeh' jeden: Versuch r ..ein^r.' 'immer Asylrech t werde durch den Vertrag nfcht beeinträchtig!. Diese Feststellungen sind Se!lD3tyÖständlichkCiten; Aber ’ sie mußten ausgesprochen ' werden, / um. der unsinnigen Hetze gegen den Vertrag. den Boden zu entziehen. Es bleibt kein ernstes Bedenkeä übrig. Der Vertrag schränkt in keiner Weise die politische Handlungsfreiheit Oesterreichs ein, das jederzeit; Herr seines Willens und seiner Entschlüsse bleibt Es. wird die in dem Verhältnis zur Tschecho-Slowakev entstehenden Differenzen im Verhandlungswege, im äußersten Falle aber durch Anrufung eines Schiedsgerichts, Ausgleichen und die Forderung des Ausschusses, auch mit den anderen Staaten Verträge über, die obligatorische Entscheidung aller, Streitigkeiten durch Schiedsgerichte abzuschließen, entspricht durchaus den . Notwendigkeiten, aus der Lage; Oesterreichs. i Dieser Staat darf keinerlei politische Bindung annehmen, er darf keine andere als, Wirtschaftspolitik treiben, und er darf niemals versuchen, die Grenzen, die ihm der Friedensvertrag, zieht, . zu überschreiten. Das besagt natürlicherweise nicht, daß der Staat/nicht mit allen politischen Mitteln, auf die Revision dieses unglücklichen Vertrages hinarbeiten soll. Darin ist die gesamte Bevölkerung. eines Sinnes, Sie steht damit nicht allein. Denn daß der JFriedensvertrag. von St Germain ein unglückliches und zweideutiges- Verhältnis Oesterreichs - .'zu seinen Nachbarn schafft, . hat der Konflikt mit Ungarn in der Burgenlandaffäre zu deutlich , bewiesen. .Aber dieser Vertrag ist ein Teil seines Systems, dessen Brüchigkeit nirgends mehr geleugnet wird. Er entstammt der gleichen Geistesrichtung wie alle anderen Friedensverträge. Die vielen Konferenzen der Siegerstaaten dienen keinem anderen Zweck, als immer wieder durch eine neue Interpretation eine besonders aktuelle Lücke in dem in Versailles aufgerichteten Werjc zu stopfen. Dieses Bemühen hat sich bisher als ein Spiel mit zerrinnendem Sand erwiesen und die Mächte kommen über Kompromißentscheidungen partiellen Charakters nie hinaus. Das Protokoll von Venedig hat diese Halbheit ebenso schärf beleuchtet wie der zilizische Konflikt zwischen. England und Frankreich, wie die Unklarheit über Ostgalizien und die Ostfragen überhaupt Diese Erwägung hat England zu dem Vorschlag der Weitwirtschaftskonferenz bewogen, dessen Prinzip heute in das politische Bewußtsein der europäischen Oeffentiichkeit aufgenomtnen erscheint. Die rein gefühlsmäßige Einstellung der französischen Politik, die in der Schilderhebung Poincarös ihren schärfsten Ausdruck gefunden hat, kann diese Entwicklung nicht hemmen. Sie kann sie . nur beschleunigen, ihr freilich auch einen leidvolleren Inhalt geben. Das politische Temperament der offiziellen französischen Politik Wird seit dem Jahre 1870 unausgesetzt von der Revanche beherrscht. Es war ein schicksalsschwerer Fehler Deutschlands und Oesterreich-Ungarns, dies gering zu schätzen. Es tot aber freiste ein nicht minder schwerer Fehler Frankreichs, dem-Siea. an diesem Leitgedanken Jestathalten. Eine in 40 Milliarden Mark. Berlin, 25. Jänner. (Wollt.) Die bürgerlichen Parteien des Reichstages» ohne die Deutschnaüonalen, haben sich he nie auf den Vorschlag geeinigt, eine einmalige Zwangsanleihe im' begrenzten. Betrag von 40 Milliarden Papiermarh zur Deckung des Etats von 1922 zu erheben und auf die Einziehung des zweiten Drittels des Reichsnotopfers zu verzichten. Berlin, 24. Jänner. Der Vorschlag einer Zwangsanleihe von 40 Milliarden Mark, die fünf Jahre hindurch unverzinslich bleiben soll, geht vom Reichskanzler aus. Wie das „Berliner Tageblatt" hört, ist die sozialdemokratische Partei bereit, dem Vorschlag des Reichskanzlers n ä herz ntreten. Das den Finanzminister Dr. Gürtler. Der Bericht des Untersudiungsaussctiusses; — Dr. Gürtler hat sich keiner korrekten oder pflichtwidrigen Handlung schuldig gemacht. un- Dier Untersuchuiigsauschuß in Angelegenheit Dr. Waneck —Dr. Gürtler hielt gestern eine Sitzung ab, in der der Text des Schreibens festgestellt würde, das an den Präsidenten Dr. Weiskirchner gerichtet wurde. Nach dem Schreiben des Untersuchungsausschusses wurde die Untersuchung in der Richtung geführt ob eine etwaige Vernachlässigung der Pflichten des Ministers oder eine Fahrlässigkeit vorliege. r Welche Personen bei den Vorarbeiten, bei der Fertigstellung und der Ueberniittlung der Presßeäußerungen des. Ministers und des., Anmeldungsgesetzes, sei es mittelbar-.;odlypr.. -unmittelbar,; .jhera%ezoge / worden wären; - ob der Finanzmihister sjelbst oder eine dieser genannten Personen. Dritten Andeutungen oder Mitteilungen über den Gegenstand gemacht haben; ob dies zu einer solchen Zeit geschehen ist, daß Schaden entstehen konnte, und welche Wirkungen überhaupt dadurch ausgelöst wurden. Zuerst erstreckte sich die Untersuchung auf das „Valutenanmeldungsgesetz“. Der Ausschuß stellte folgendes fest : Der Finanzminister hat am 15. Dezember 1921 in den Abendstunden seinen Mitarbeiter, den Sektionschef und früheren Finanzminister Dr. G r i m m, als ersten über,seine Absicht, das Gesetz einzubringen, informiert und ihm gewisse Richtlinien zum Zwecke der Ausarbeitung des Gesetzes übergeben. Dr. Grimm arbeitete Freitag den 16. Dezember den ersten Entwurf aus. Zur weiteren Bearbeitung des Entwurfes bis zu seiner Einbringung im Nationalrat würden folgende Personen ins Vertrauen gezogen: Sektionschef Dr. Gott Heb als Vorstand' der Steuer Sektion, Sektionschef Doktor Schwarzw a.l d als Vorstand der Kreditsektion, Sektionschef Dr. Weigl als Vorstand der Präsidialkanzlei, ferner die Fachreferenten der genannten Sektionschefs: die Hofräte Dr. Bartsch, Dr. G r ü n w a 1 d und Dr. S t a n k ow i c z, der Kanzleidirektor der Präsidialkanzlei Regierungsrat S t o 1 z e n b e r g, schließlich zu verschiedenen Zeiten vier Stenotypistinnen und das zur Drucklegung und Expedition des Gesetzentwurfes notwendige Personal. Der Untersuchungsausschuß hat sich über den ganzen Verlauf der Arbeiten genauestens informiert und auf Grund der Zeugenaussagen festgestellt, daß nach den Amtsgebräuchen des Ministeriums und nach derVer trauenswürdigkeit der inBetracht kommenden Personen nicht der geringste Anhaltspunkt für einen Verdacht von Indiskretion, Vertrauensmißbrauch oder auch nur Unvorsichtigkeit vorliege. Der gleichfalls mit dem Gegenstand, und zwar wegen der Strafbestimmungen des Gesetzes, befaßte Sektionsrat Dr. Suchomel vom Justizministerium konnte bisher wegen Krankheit nicht vernommen werden, es ist aber zweifellos, daß von ihm nur dasselbe gesagt weiden kann wie von den anderen vernommenen Personen. Der Finanzminister mußte natürlich vor Einbringung des Gesetzes auch mit den Parteien des Natiönalrates Fühlung nehmen. Die von ihm mittelbar oder unmittelbar ins Ver- Das kleinbürgerlich-agrarische Frankreich will die industriell empfindliche Wirtschaft Englands in diese Sanktionsmaschine pressen. Das muß zur Isolierung Frankreichs führen und damit zu der, nicht formellen, aber tatsächlichen Umformung der Friedensverträge. Der österreichisch-tschechische Vertrag leitet sich aus dem gleichen Gedankengang her, wie die Besprechungen in Portorose, wie die Grazer Paßkonferenz und wie die heute in Mitteleuropa in vollstem Vordringen stehende Idee des Zusammenschlusses der kleinen Staaten. Sie wollen und können nicht abwarten, bis die Großmächte ihre Auseinnnder- -setzrm«- beendet haben, Stevmüssen _ ihre Nctwemfc trauen gezogenen Mitglieder des Nationalrates waren di4 Abgeordneten: Dr. Adler, Dr. Bauer, Fink, Dr. Frank, Heiül/Dr. Schönbauer, Dr. Seipel und Seitz. Obwohl von dem Abgeordneten Dr. Waneck niemals behauptet worden war, ' daß Indiskretionen durch einen Parlamentarier, geschehen seien, ging die Untersuchung des Ausschusses doch auch nach, dieser Richtung. Der Untersuchungsausschuß stellte fest, daß keiner der genannten Parlamentarier vor dem 21. Dezember, das ist.dem Tage, an dem das Gesetz vormittags im Nationalrat eingebracht-wurde, irgend eine Mitteilung an dritte Personen gemacht hat.. /: .■. .//Die"'' Vorsicht def Behandlungdes ^Gesetzentwurfes ging soweit, daß selbst der Kanzlei des Naüonalrats,* von der die fortlaufenden Beilagenummern erfragt werden müßten, vor dem 21. Dezember keine Mitteilung über den Titel oder etwa den Inhalt des Gesetzes gemacht wurde., Der Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß am 20. Dezember mittags im Parlament Gerüchte über ein, Gesetz, betreffend Valuten verbreitet waren, die nach der Aussage von Parlaments] ournalisten von außen her ins Haus gekommen waren. Die vernommenen Zeugen geben jedoch an, daß diese Gerüchte auf ein V a 1 u t e nan.forderungsgesetz lauteten.Selbstverständlich verbreiteten sich diese Gerüchte auch in Finanzkreisen.; Eine eingehende Untersuchung wurde über die. Tatsacheangestellt, daß ein Wiener Morgenblatt („Neue Freie Presse“) am 21. Dezember eine Nachricht bringen, konnte, in der das Gerücht über ein Anforderungsgesetz als falsch bezeichnet, im übrigen aber der wesentliche Inhalt des Valutenanmeldungsgesetzes wiedergegeben wurde. Der Ausschuß hat festgestellt, daß dem genannten Blatte schon am 20. Dezember, spätestens um 11 Uhr abends dieser Inhalt bekannt war. Der Chefredakteur dieses Blattes. Dr. Ernst B e n e d i k t und die Redakteure Dr. D u b’ und Polifka verweigerten, obwohl ihnen sowohl vom Vorsitzenden als von Mitgliedern des Ausschusses das eminente öffentliche Interesse ander Aufklärung des Sachverhaltes und ihre patriotische Pflicht, dabei mitzuwirken, vorgehalten wurde, >egliche Aussage über die Quelle ihrer Information unter Hinweis auf das Redaktionsgeheimnis. Ohne auf die prinzipielle Frage der Pflicht zur Wahrung des Redaktionsgeheimnisses einzugehen oder zu prüfen, ob diese Pflicht auch im Falle einer Kollision mit der höheren Pflicht, dem Volksganzen zu dienen, geltendgemacht werden kann und ohne die Grenzen dieses Begriffes abstecken zu wollen, kann der Untersuchungsausschuß nur auf das lebhafteste bedauern, daß er durch eine Weigerung bei der Fortsetzung seiner Arbeiten vor ein bisher unüberwindliches Hindernis gestellt wurde. Nach sehr eingehender Befragung könnte man den Chefredakteur Dr. Benedikt allerdings dazu bringen, daß er unter Eid bekundete, daß weder ein staatlicher Funktionär, worunter insbesondere auch Minister zu verstehen seien, noch ein Parlamentarier, noch irgend ein Bündesbeamter oder -angestellter im weitesten Sinne des Wortes dem Blatte eine Mitteilung gemacht habe. Zu einer. Weiteren Aussage war Dr. Benedikt nicht zu bewegen. Nttr . . . kelten selbst erfüllen, die m der Erweiterung des in Präg und Wien geschlossenen Abkommens auf Polen, Jugoslawien und Rumänien gipfeln. Die mitteleuropäischen Staaten haben ihre Interessen gemeinsam festzustellen 'und1 den Großmächten gegenüber gemeinsam zu vertreten. Hätte dieses erste Marschziel auf dem Wege zur Gesundung noch vor Genua erreicht werden können, so wäre dies nur vorteilhaft gewesen. Aber die täppische Opposition der österreichischen Großdeutschen hat leider zuviel Zeit gekostet Ab«r auch sie kann das auf der Linie der Selbstverstöndllchkeilt liegende 'Muß nicht zerstören. Sie hat nur che österreichische 'Krone -weiter TKrabgedrüdd*

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