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Wiener Morgenzeitung · 1921-12-28 · Heft 1046 (28.12.1921) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 1046 (28.12.1921)
Date
1921-12-28
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Mle 0 Wien, Mitfwdcft WIENER MORGBNZElTtWO Nf. 1040 bisher der jüdischen Spcrt'beweguitng' uninteressiert gegenübergestanden war-en und min .für die Le£py.iger Bar Koebba gewonnen wurden. Letzterer Verein hätte vor dem Treffen der Hakoalh ein Spiel aus tragen sollen, doch mußte dieses wegen der schlechten Bodenverhältnisse tunaterbdeiben. Xacli dem Spiel fanden sich die Mitglieder von Fortimia, Bair K-ochba und Hakoali im Cafe Krista.11palas't zu einem geselligen Abeind ein, djocih konnte das Zuisainnnnsein nicht lange dam-em, da sich die Hakoahner frühzeitig zur Heimfaf rnt zuun Baihmihof begeben mußten. Ungefähr hundert Personen, die der Hoffnung Ausdruck gaben, die Hakoahaer recht bald wieder begrüßen zu können, gaben den Wienern das Geleite. Die Heimfahrt wurde im Schlafwagen absolviert, so da.0 die Hakoahmetr gestern nachmittags ziemlich frisch in Wien ankamen. Der beekownite ' Wa&senballsipieler der Hakoab, Szign Wertlheimcr, war während dar Reise auf das tatkräftigste um die Spieler bemüht. * Kommenden Donnerstag tritt die Haikoah die Fahrt in die Schweiz an, wo sie am i. und 2. Jänner 1922 zwei Spiele gegen Blue Star iin Zürich austrägt. __ Sparta (Prag) in Spanien. Der tschechische Meister, der allgemein als der stärkste kontinentale Verein gilt, weilte zu den Feiertagen beim spanischen Meister F. C. Barcelona zu Gast. Im ersten Spiele blieb Sparta mit 3:2 Toren siegreich. Am zweiten Tage hingegen unterlagen die Gäste 0 :2. Letztere waren sichtlich vom. Vortage und von der anstrengenden Reise ermüdet. Den größten Anteil am Erfolg, hatte der hervorragende Torwächter Zamora der Spanier. Hechawer erfocht am vergangenen Sonntag .eitlen bemerkenswerten Sieg von 2:1 Toren über den tüchtigen zweitklassigen Verein Red Star. Zu Halbzeit stand das Treffen 1:0 für die Zweitklassigen. Die bestem Spieler der Sieger waren Kolisch, Bank, Wald und Bien. Moriah. Heute, Mittwoch, außerordentliche Generalversammlung in Maschaks Bierhalle, IL, Lassallestraße 34, mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht, 2. Fusion mit Achim, 3. Eventuelles. Ari. Heute 7 Uhr, Ausschußsitzung m3t wichtiger Tagesordnung. Malckabi IX. Die diesjährige Chanuka-Feier findet morgen, Donnerstag, 7 Uhr abends, im Turnsaale, IX.j liechtensteinstraße 11, statt. . Gestempelte Krone —.1! Centimes. Auszahlung Wien —.19 Centimes. In Zürich notierte: die österreichische Krone -.19 die österr. gest. Krone . . —.11 die tschechische Krone. . 7.10 die Mark ...... . 2.90 Agram .. 2.— Bukarest ...... Budapest ....... —.82 Warschau. -.18 (—.20 am 24. Dezember) (—.31 am 24* Dezember) ( 7.05 am 24. Dezember) ( 2.72 am 24. Dezember) ( 2.— am 24. Dezember) (—.— am 24. Dezember) (—.85 am 24. Dezember) (—.19 am 24. Dezember) Der unlautere Wettbewerb. Von Dr. Ignaz Kurt Rosenfeld. De. vorliegende Gesetzentwurf über den itn- *auteren Wettbewerb enthält zwei Abschnitte; Zivil¬ und strafrechtliche Bestimmuingen, die stich gegenseitig ergänzen und die Tatbestände der wahr heilswidrigen Anpreisung von Waren, der Herabsetzung eines Unternehmens und Mißbrauchs dessen Kenn-; Zeichen sowie der Bestechung von Bediensteten und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen festlegt,* und, Bestimmungen verwaltungsrechtlichen Inhaltes. Herausgegriffen sollen die strafrechtlichen Best immungen werden. Die Strafsätze, die sie .enthalten, erinnern teilweise an die Strafen der Preis-' Treiberei und -des Wuchers, obwohl die Rechtfertigung hier weniger am Platze ist und das übliche 'Argument der Ausbeutung der allgemeinen 'Notlage ■völlig versagt. Die Grenzen der bösen Absicht und der kaufmännischen Finessen, die erlaubt sind und in der Konkurrenz des Handels nicht aitsgeaohal't et werden können, sind schwer zu ziehen, und Wenn die Wegspuren dolos er Tätigkeit zweifelhaft werden und verlorengehen können, dann ist der Wert von Strafdiktsten illusorisch und nicht geeignet, das Gefühl der Abschreckung aufkommeu zuias-sen. -Wer soll die bagatelfmäßige Behandlung cm&tn-ehmen, die ohne Merkmale der Individualisierung alle Verfehlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes Schablonen mäßig als Vergehen qualifizier-t und. mit A t r e s t« t r a i e i n der Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahre b-c droht? Die Verfehlungen bestehen darin, daß jemand 'in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen über Beschaffet'- heit, Ursprung, Herstellungsart, Preisbemessung, Bezugsquelle von Waren, über die Menge der Vorräte wissentlich unwahre unz zur Irreführung gee:xsiete Angaben macht oder wider besseres vVisson über das Unternehmen eines anderen < der dessen Person wahrheitswidrige Tatsachen behauptet, d.c den Betrieb oder den Kredit des Inhabers schädigen können; und wer m geschäftlichen. Verkehr zum An die Leser der „Wiener Morgenzeitung“. Gleich allen anderen Wiener Blättern Ist auch die „Wiener Morgenzeitung“ gezwungen, eine Erhöhung des Abonnements vorzunehmen, um wenigstens zum Teile dem Tempo der allgemeinen Preissteigerungen folgen zu können. Der Papierpreis hat sich auf das Vieriache erhöht und die Löhne sind seit dem Monat November dieses Jahres bereits ums Doppelte gestiegen, ohne daß ein Ende dieser Auf värtsbewegu-’g abzusehen wäre. Wir haben trotzdem die Verteuerung unseres Blattes nicht in dem Maße vorgenommen, welches diesen Verhältnissen entsprechen würde, da wir denjenigen Teil unserer Leser, der dem Mittelstand angehört, nicht .von der Lektüre fieses für sie notwendigen Organs ausschließen können. Bezugsbedingungen ab 1. Jänner 1922: Abonnement für Wien (zum Abholen im Expedit oder in der Verschleißstellen) monatlich. Oesterreich monatlich .K 1000.- Tschecho-Slowakel monatlich . tschech K 20.- Polen monatlich . . . . poln. Mark 600— Jugoslawien monatlich . . . Dinar 18.- Deutschland monatlich . .... Mark 25.- Rumänien monatlich . . «... Lei 35.- Bulgarien monatlich . . .... Leva 35.- Holland monatlich . . . . . . holl. fl. 1.50 Italien monatlich . . . .... Lire 6.- Schweiz monatlich. . . Schweiz. Frcs. 3.- Frankreich monatlich . . .... Frcs. 6.- Belgien monatlich . . . . belg. Frcs. 6.- England monatlich. . . .... Sh. 3.- Amerika monatlich. . . < . . Dollar 0.50 Einzelnummer für Wien K 40.- Montagsuummer . . . K 30.- Die Verwaltung der „Wiener Modenzeitung“ Wien, II. , Taborstraße l- -3 Telephon 44.038, 43.319. Zwecke des Wettbewerbes dem Bediensteten eines Unternehmens Geschenke oder andere Vorteile anbietet, um beim Bezüge von Waren eine Bevorzugung zu erlangen. Ebenso begeht der. Bedienstete ein. Vergehen, dfer die Geschenke annimmif oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm vermöge des Dienstverhältnisses oder s'ons t'zugänglich wurden, Unbefugt oder in Scliädigungsabsicht anderen mitteih. - In diesen. Bestimmungen erschöpfen sich dH strafbare» Tatbestände. Thre Grenzen sind' w'chv scharf umrissen im*d ziehen Normen anderer , Ger setie, wie des allgemeinen bürgerlichen Gesetze buches- und des Angestelltengesetzes, in ilhre Rcchtssphäre, durchkreuzen sie nn-d lassen die Klarheit vermissen, od sie nebeneinander Geltung haben oder i modifiziert und au>f geh oben erscheinen. Geht dieses Sipezialgesetz dem. allgemeinen Strafgesetze, das die Irreführung in Schädigungsabsicht zum Tatbestand des Betruges, erhebt, voran und soll ein Unterschied, der nach. dar. Höbe des Schadens .sich abstuft, hier die Geltung verlieren, wo er in dem allgemeinen Strafgesetz ams dem Jahre 1852 awfrechterhalten wird? Die National Versammlung, der dät$ Gesetz vor* gelegt wird, darf in den Fahler des Ueberhaistens, der ihren Arbeiten gegenwärtig anhaftet, nicht verfallen und muß die Bedenken erschöpfend behandeln, dann wird sie die Strafbestimmun gen ganz eli minierein und das vorliegende Gesetz als Söndergesetz erhöhter S ch ad e n sh-af tu n g nach dem Muster anderer H af t-p f 1 i c h t g e s e t z e beschließen.: I11 strafrechtlicher ' Hinsicht werden die Bestimmungen des Strafgesetzes hinreichen. Darum ist uns Praktikern nicht bange. Die Verwendung ausländischer Zahlungsmittel (Valuten und Devisen) zur Zeichnung von Bundesanleihe. Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung (Gesetz Über Kredltoperationen vom 21. d. M.) nimmt der Bund bis zum 24. März 1922 ausländische Zahlungsmittel gegen vom Bund ausgegebene, innerhalb zehn fahren verlosten, mit 5°/0 verzinsliche Schuldverschreibungen entgegen. Effektive ausländische Zahlungsmittel, Schecks und Anweisungen und dergleichen sind bei der Münzkasse der Oesterreichfsch-ungarischen Bank in Wien, I., Herrengasse, oder bei einer Filiale der Oesterreichisoh-ungarischen Bank zugunsten des Bundes zu erlegen. Bankguthaben sind auf das Konto der Geschäftsführung der Oesterrelchisch-ungarischen Bank zugunsten des Bundes zu überreichen. Die ausländischen Banksteilen, bei denen eine solche Ueberweisung erfolgen kann, sind im folgenden Verzeichnis angegeben. Auf die Einzahlung oder Ueberweisung erhält der Einlieferer von der Oesterreichisch-ungarischen Bank eine Empfangsbestätigung über die ihr für Rechnung des Bundes abgetührten Valuten, die zur späteren Behebung der Schuldverschreibungen oder der etwa zur Ausgabe gelangenden zwischenzeitigen Bons berechtigt. Die Ocstcrreichisch-uugarlsche Bank kann die Annahme gewisser Zahlungsmittel gemäß Weisung der Finanz- Verwaltung ablehnen. Auch bleibt die Zurückstellung dneezalilter Valuten Vorbehalten. _28. Dezember 1921 Auf die eingezahlten Beträge werden bis zu Beginn des Zinsenlaufes der Schuldverschreibungen 5% pro anno in der eingelieferten Währung vergütet werden. Der Einlleferer von Valuten hat bei der Einzahlung oder Ueberweisung zu erklären, ob er Schuldverschreibungen^ die auf ausländische Währung oder solche, die auf Kronen lauten, zu erhalten wünscht. Die Flaanzverwaltung behält sich vor, denen, die auf ausländische Währung lautenden Schuldverschreibungen begehren, Obligationen in der ein« gelieferten Währung oder solche in amerikanischer oder in schweizerischer Währung zu geben. Für die Verrechnung der eingelieferten Valuten in den Nennbetrag der auf Kronen lautenden Schuldverschreibungen gilt der Kurs des Einlieferungstages. Die Schuldverschreibungen werden die nachstehenden Begünstigungen genießen: 1. Die Auszahlung der fälligen Zinsen, etwaigen Prämien und der aus gelosten Kapitalsbeträge erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug; Prämien werden in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht einbezogeu.. 2. Zinsen- und Kapitalszahlung erfolgen effektiv In der versprochenen Währung. Das Gesetz vom 21. Dezember d. M., B.-G.-Bl. Nr. 705, erklärt, daß eine Abänderung dieses Versprechens unter keinen Umständen erfolge« darf. 3. Die auf Kronen lautenden Schuldverschreibungen könne» zur fruchtbringenden Anlegung von Kapitalien 4er Stiftungen der unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten des Postsparkasseaamtes, ferner von Pupillar-, Fideikoinmiß- und Depositengeldern sowie (zum Börsenkurs, jedoch nicht über Nennwert) zu Dienst- und Geschäftskautionen verwendet werden. Die Auszahlung und Ausfolgung der Schuldverschreibungen wird innerhalb eines Monats nach Einlieferung der Valuta erfolgen. Die näheren Bestimmungen Uber die Ausgabe von Schuldverschreibungen (eventuell zeitweiliger Bons) bleiben späteren Bestimmungen Vorbehalten. Valutenkurse. Ira gestrigen Verkehr waren die fremden Zahlung^ mittel wohl fest, die Umsätze fast belanglos. Nachstehend die offiziellen Schlußkurse: Veröffentlichung der Devisenzentrale vom 27. Dezember 1921. Devisen (Schecks und Auszahlungen) Amsterdam 1. 100 ho». Gulden . Agram 100 juc. Krön«« . . . . Belgrad 100 Dinar .. Berlin 100 deutsche Reichsmark . Brüssel ISO belgische Francs . . Budapest 100 ungarische Kronen. Bukarest 100 Lei. . Chrlstianla 100 nonveg. Kronor . Kopenhagen 100 dänische Kronor London 1 Pfund Sterling . . » Madrid 100 Pesetas.. MnllÄftd ICO Lire. . . . . . », New York 1 Dollar. . . . . . Paris ltXT Francs . .. Prag 100 tschecho*slow. Kronen . Sofia. 100 Lewa. » Stockholm lÖÖschwcd^Gche Kronor Warschau 100 polnische Mark . . Zürich 100 schweizerische Francs Geld Zinsfuß 4V, 211.950 " 2123,— 8440— 3172— 43.280 028.50 Kurs v. 23. Dez. 67b 1*0.975 6 116.-175 5. . 24,240 6 ß 26.490 6 5773;-' 5V« 45.980 57. 7997— 6?/i 3943.-. 87« 142,470 6 190— 4 112.975 Noten AßiMikau. Noten v. 5 Dollar äufw, , h kleinere . . , Belgische Noten 100 Francs . „ Bulgarische Noten zu 1000 Leva . ■ » » too . » „ ft kleinere. . » gantscho Noten 100 Krotier . » eutsche Noten zu 1000 Mark. ► » * M 10Ö ft » » - kleinere. . . » Engl, Noten von 5 Ltrrest. aufw. * ■ a kleinere. Französische Noten £00 Francs. . Holländische Noten 100 Gulden . Italienische.Noten V, 100 Lire aulwi »! , kleinere . . . lugosl. Noten ungefit. zu 1000 Dinar » » » » I DO.. a , » . Melnero . » Norwegfaclie Noten IKK) Kroner . Polniseije Noten v. CC0 Mark atjlw, M „ klein crc . . . . Rumänische Noten zu 1000u; 500Lei „ . kleinere . . . Russ. Notoo (Roman.) zu 500 Rubel * ■ , « lOö- » , H kleinere . . Schwedische Noten 1V0 Kronor . Schweizerische Noten 100 Francs Spanische Noten 100 Pesetas . T8Checho«*low. Not, r. 1000 aufw. . SdnlhfifA Ungar. Noten (neue Em.) zu 1000 Kr, „ 0 zu 10.000 Kr, ... „ kleinere ..... 5093— . 42/iä J15.375 3147— 23.840 4&38Ö 20\950 24,900 Im 8340 00075 ■(85.-W 4279— 141.170 111.075 84.460 7027.— OR'.SO Ware Geld Wart 212.050 2127— 8460.- 3178.— 43.320 . 931.50 198.950 2043— 8180.- 2947— 41.980 898.50 199.050 2052— 8200— 2953.— 42.020 901.50 9L025 116.525 24.260 84.225 110.975 23.490 84.275 111.025 23.510 26610 5777— 46.020 8003— 3955— 142.530. 192— 113.025 21.690 •8523— 43.680 7822— 3795. - 133.470 197— 105.975. 247710 5527— 43.720 7828— 3805— 133.530 . 169— 106.025 5897— 8448— 5452— 427820 3705— 4M^ 3595— 4l7sM 3005— — — liaT&S $153— 1087973 2947— pW 2953—, •*»— —— — ■ 237860 s7iso 237210 457420 210.050 25.010 43L380 196.950 24.275 ■ 437<i2Q. 197.050 24.295 J§ «•*— 8110— 8045— ii= Ö07l25 187— 8L22S 184- 8Z275 18r—• 4280— 3995!- 4005— Z'Z ft-!—. 14U3Ö 112.025 84.540 7933—, 13M70 104.475 78.450 7822— 13l7$3G 104.525' 78.550 7828— öär.ßä 936.50 939.50 —.— —— —.— Einlösung der Jännerfälligkeiten. Wie bereits niitgeteillt, 'läuft mit dem 31. d. die Frist für die nicht sichergestdlten Schuldverscihredh'.ingeti des ehenuli'gen ö'Stcjireiohbch'em Staates s »wie für Ansuchen «in Ucb'cmahme von dsWrrec'ch’iisdieir, Kriegsa-nlciibe in die Staatssdnivlid 4ör Republik Oesteav ■lejioh iub. Die ni'ohrt: _ sichietrges'tc'lltcn SciJiatldivea*=icihirelbarnigea des cbembilligen österreichischen Staates, welche, si/ch auf dem Gebijote der RcpMiik Ocgterwch befinden um.fl bis 31. Dezember. 192t ©loht .defl-nitiiv öster-. rei-ebiseb gekcrarnzeiohaiet wumd'eiii (»Oe«-Stempel), tvend'em nicht al-s Staatsschuld der Republiik Oesterreich anerkannt. Die1 U oberitnmhe vom österrekhlsalier Kriegsanleihe, rück sieht1, ich welcher der Amapruaii auf UÜbernahme nicht »pätestcnij Us 31. DezeTH'ber 1921 amgcmeldet wurde, kaum ohne meräto'rivsofre Prüfung des Anspruches asbgelchivt werden. Daher .erscheint der Zeitpunikt gekommen, den Shvatss’chuldon'cli'enist fortab eitirheitUeh auf die Als Schulden der Republik a.norkaintntcm: Staaitsochiuilclentitres ahru.stellen. Die in Kraft atohan-deut. Vorschriften Über den Anlcanf der Staatsschvl'donfä’Cigkeitwn worden also mit ZI. Dozem-ber 1921 tziusgohybeiiii. Vom i. Jänmer 1922 mgafangen wird dis Finatiavarwaltwng dis häll-igkchen der allgemeiiion umd der östericich/!sehen Staadssclnvld im Inlande, und *w:ir die nur Kroneu lautemlon FäMig'keitcn zum lunilösuiiigsbotrag, die nicht auf Kronen Iwtemlcu^ X^UMgkekciti znm Krön eit gegen wert nach dem bisherigen Umrecihnminigsinaßstah honorieren. Von den sichergastollten Vor« krlegis/scluildvcrschrdibinngon des ehe mal lg on Ö.-itorrelchiiisclien Staates hmben -mir-die Fälliiglceiibon (Zin«-' i schein« und verloste Titres') derjenigen Schuktga11tientgen

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