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Wiener Morgenzeitung · 1921-12-21 · Heft 1040 (21.12.1921) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 1040 (21.12.1921)
Date
1921-12-21
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Wien, Mtftwftjcfc 21. Dezember 1921 Nr. 1040 Seite 2 Brief aus Warschau. (Von unserem Korrespondenten.) Z. Warschau, 18. Dezember. Die letzten, zwei Wochen standen im Zeichen /von zwei Konferen-zen — der Antisemiten und der [jüdischen Gemeinden. Während die Konferenz der Antisemiten die Tendenzen eines leider großen' Teiles der polnischen Gesellschaft — den Vernicht-irngskampf gegen die Juden such weiterhin .v*u führen — an den Tag förderte, hat die Konferenzder jüdischeai Gemeinden erfreulicherweise Viele positive Erfolge, die zur Stärkung der polnischen [Judenheit beitragen können, gezeitigt.. Allerdings haben die »Folkisten« und die »Schlomei Emunei [Israel* gegen diese Konferenz protestiert — weil sie vom provisorischen Jüdischen Nationalist, in dem sie nicht vertreten sind, einberufen wurde. Aber die' [Proteste dieser zwei nicht »ällizustarken« Parteien haben den Fortlauf der Konferenz nicht gestört. Die Konferenz, die vom 7. bis 9. d,. M. getagt füat. und an der 83 Delegierte von 64 Gemeinden üeilgenommen haben, hat über wichtige Lebensfragen der jüdischen Gemeinden, wie Budget, Gemeindesteuern, Rechtslage der »Khiloth-«, Gemeinde-, ■Wahlrecht u. dgl. beraten und eine ganze Reihe entsprechender Resolutionen gefaßt. Der jüdische Sejmkiub wurde auch aufgefordert, im Einvernehmen mit den anderen jüdischen Parteien im Sejm eia Projekt zur Schaffung eines e i n h e i.t l i c h e n G ern e i n d e s t a tu t s und .eines speziellen Departements für jüdische Gemein.de- ■a n g'e 1 e g e n h e i t e n einzubrimgen. Die Frage der Schaffung einer einheitlichen Jüdischen Gesamtvertretung wind hier von Tag zu Tag aktueller. Es handelt sich darum, die Zersplitterung der Judenheit zu beseitigen und sowohl nach außen als auch nach innen einheitlich aufzuitreten. Im Zusammenhang damit veröffentlicht Abgeordneter Grünbaum im »Najen Hajnt« vom i16. d. M. ein ausführliches Projekt zur Schaffung eines einheitlichen jüdischen Nationalstes. Abgeordneter Grünbaum faßt seine Vorschläge in folgenden Thesen zusammen: 1. Alle jüdischen Landtagsklu-bs vereinigesich einem einheitlichen Landtagsklub beim jüdischen iNaticraalrat. In diesem Klub werden alle die Tätigkeit im Landtag betreffenden Angelegenheiten mit Stimmenmehrheit beschlossen. In Fällen, in welchen es eine Fraktion des Landtagsklubs verlangt oder es die grundsätzliche Wichtigkeit einer Angelegenheit erfordert, die den Beratiungsgegenstand bildete und -unverzüglich erledigt werden muß, wird die Entscheidung der Angelegenheit dem Nationalrat zugewiesen. 2. Es wird eine allgemeine Kanzle! des Latid- ^agsklubs geschaffen, die alle bisher von den. Bureaus sämtlicher Klubs geführten . Arbeiten, Interventionen und Agenden übernimmt. Das Bureau des provisorischen jüdischen Nationalnats, wie auch die Bureaus der übrigen Klubs, weisen ihren Apparat -der neuen Kanzlei zu, worauf sie ihre bisherige Tätigkeit ein stellen. 3. Bis zur Einberufung einer allgemeinen jüdischen Tagung wird eine jüdische Rpräseürtanz geschaffen, deren Aufgabe es sein wird, die Jüdischen Postutete zu vertreten und die Minoritätsirechte des Versailler Friedensvertrages wie auch rdie bezüglichen Bestimmungen der Konstitution ins iLeben zu rufen. Diese Repräsentanz trägt den Namen »Jüdischer N a t i 0 n a 1 r a 1«. 4. Der Jüdische Nationalrat besteht aus dem provisorischen Jüdischen Nationälrat wie auch aus Vertretern der dem letzteren nicht ängeihörenden Fraktionen. Als Proportionalbasis, nach iwelcher die Fraktionen im provisorischen Jüdischen ‘Nationakat vertreten sein werden, dienen die Ergebnisse der Landtagswahlen auf Grundlage der offiziellen Berichte, berichtigt durch die Ergebnisse der Stadtrats wählen. Die Vertretung derjenigen Gebiete, die an den Wahlen nicht teilgenommem haben, wind auf Grund eines besonderen iUebereinkommens mit den dortigen. Parteien und Vertretern bestimmt werden.; 5. Der Jüdische Nationakat wählt das Präsidium nach dem Verhältnis der Zusammensetzung des Nationalrats. Das Präsidium leitet die Kanzlei, nimmt an den Beratungen des Landtagsklubs teil, falls dieselben nicht während der Lamdtagssitznangen stattfinden. Jede -zweite Woche findet eine Sitzung der ^Warschauer Mitglieder des Nationtalrats statt, auf ^welcher der Landtagsklub einen Bericht über seine Tätigkeit erstattet. Einmal in drei Monaten finden Plenarsitzungen statt. Ueber Verlangen irgendeiner Fraktion haben außerordentliche Sitzungen des Nationalrats «unberufen zu werden, sowohl die des Plenums als auch die der Warschauer-Mitglieder. 7. Die Ausgaben des Nationtalrats, des Landtagsklubs und des Bureaus werden von allen, dem •Nationalrat angehörenden Parteien ihrer Starke entsprechend, bestritten. Das Budget des Nationalnats wird von der Plenarsitzung beschlossen. * Es ist zu erwarten, daß auf dieser Basis sich alle jüdischen Parteien zusammenfinden werden, um endlich im Kampfe um unsere nationalen Rechte in einer geschlossenen Einheitsfront auftreten zu können. WIENER MORGENZEITUNG Oesterreich. Steuern über Steuern. Die in den letzten Tagen vom Finanzausschüsse beschlossenen neuen Steuern wurden gestern vom Nationalrat ohne viel Federlesen angenommen, die meisten, ohne daß auch nur ein Abgeordneter das Wort ergriffen hätte. Es sind dies: das zweite Steuervoreinzahlungsgesetz, die Person a l s t e u e r n o v e 11 e samt der Aufhebung des. Legitim ati onszwanges für Spareinlagen sowie für den Effekten- und Valuten verkehr. Die Novelle zur Vermögensabgabe, und das Steuersicherungsgesetz. Ohne Debatte wurden ferner das Gesetz Über die Verwendung der, G ebahrungsüberschüss. e der gemeinschaftlichen Waisenkassen, die Erhöhung der Wert gr enzen und der Geldstrafen inden Strafgesetzen auf das Zehnfache des jetzigen Ausmaßes* ferner ein Gesetz über die Festsetzung des Pachtzinses für langfristige Pachtverträge beschlossen. . Die Erledigung dieses Teiles der Tagesordnung ging im Nu vor sich, da Vereinbarungen der Parteien Vorlagen. Dann mußte aber die Sitzung unterbrochen werden, um Zeit für .Kompromißverhandlungen mit den Sozialdemokraten zu gewinnen, die verlangten, daß vom Erträgnis des Bankenumsatzsteuer- Gesetz.es der Staat die -Hälfte und die. Länder und Gemeinden je ein Viertel erhalten sollten. Diese Verhandlungen nahmen geraume Zeit in Anspruch. Schließlich ließen sich die Sozialdemokraten nach Wiederaufnahme der Sitzung überstimmen und gaben sich auch mit dem, Vermitilungsantrag der Mehrheitsparteien zufrieden, daß von dem Erträgnis der Steuer in Wien , Staat und Gemeinde je die Hälfte, in den. Ländern der Bund und die Landesverwaltungen je 42*/-,, die Gemeinden 15% erhalten. Im übrigen wurde das. Barikenumsatzsteuer-Gesetz unverändert in zweiter und dritter Lesu n g an ge non? nt,e n. Der restliche Teil der Spezialdebatte des Bundesvoranschlages „Das Finanzgeset z“, wurde gleichfalls ohne. Weitwendigkeiten angenommen. Abgeordneter Dr. Ellenbogen konstatierte hiebei, daß die Budgetziffern nicht mehr stimmen, da die eben beschlossenen. Steuern schon in Rechnung gestellt sind, während die Vermehrung „der Ausgaben n-ch nicht, genügend berücksichtigt, sei. Die Ziffern seien erstellt worden unter der Voraussetzung des sofortigen einmaligen Abbaues der Lebe n s m i 11 e 1 z u s c h ü s s e, die man nun schon als gefallen betrachten könne. Finanzminister Dr. G il r ’t i e r, der von seiner Erkrankung wiederhergestellt ist, brachte am Schlüsse der Sitzung die bereits angekündigten Gesetze über die Beste ueru n g der Börseng e w i n ne und das K a p i ta 1 s e r.n eu e r u n gs ge setz ein. Nächste Sitzung: Heilte, 10 Uhr vormittags. Auf der Tagesordnung steht nebst der dritten Lesung d e s Budgets das Gesetz über den Abbau der Lebensmittelz uschüsse; das erst, gestern abends vom Ausschuß fertiggestellt worden ist. Die Einstellung der Lebensmittel« Zuschüsse. Der Finanzun i Budgetausschuß hat gestern das Gesetz über die Einstellung der Lebensmittelzuschüsse gemäß dem vereinbarten Kompromiß der Parteien angenommen. Danach werden mit 8. Jenner 1922 die Zuschüsse des. Bundes zu den Kosten des vom Bunde ausgegebenen Verschleißmehles und Fettes,ein, gestellt-; Die Verbilligung 'des Brotmehles wird in der Zeit vom 8. Jänner bis 29. April 1922 in höchstens.drei Stufen, abgebaut. Der Bundeszuschuß zu den Kosten des Brotniehles darf für 90 Dekagramm in der Zeit vorn 8, Jänner bis einschließlich 25. Februar nicht mehr als K 150, in der Zeit vom 26. Februar bis 1, April nicht mehr als K 100 und in der Zeit vom 2, bis 29. April nicht mehr als K 50 betragen. Vom 30. April an werden Zuschüsse des Blindes zu den Kosten des Brotmehles nicht mehr geleistet Verringern sich nach dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes die Gestehungskosten des Brotmehles, so vermindert sich der jeweilige Bundeszuschuß um den gleichen Betrag. Bundeskanzler Schober über das Prager Abkommen. Im Ausschuß für Aeußeres referierte gestern Bundeskanzler Schober über seine Abmachungen mit dem tschechoslowakischen Ministerpräsidenten. Bezüglich der Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Oesterreich und der Tschecho-SIowakei, soweit die beiderseitigen Staatsangehörigen in Betracht kommen, sagte der Bundeskanzler; Wir haben uns geeinigt, so daß die paßpolizeilichen Maßnahmen in Hinkunft lediglich eine Formalität darstellen werden. Es werden demnach binnen kurzem Einheitspässe von zweijähriger Gültigkeitsdauer ausgegeben,worauf Sichtvermerke in der Dauer von einem Jahre erteilt werden, die zu beliebig oftmaligen Reisen berechtigen und höchstens für die ganze Dauer 0*52 Goldkronen bei Einreisen und 0*952 bei Durchreisen, gegebenenfalls im Vereinbarungswege noch weniger, kosten werden. Hiebei kann der Sichtvermerkwerber bei einer beliebigen Paßbehörde des anderen Staates in einem der beiden Länder den Sichtvermerk begehren, ohne dort persönlich erscheinen zu müssen und braucht auch die Notwendigkeit der Reise nicht mehr nachzu weisen. Bei Durchreisen ist überhaupt nur die Vorzeigung des Sichtvermerkes des Bestimmungslandes, eventuell jener der Zwischenländer, zur Erlangung des Durchreisesichtvermerlces erforderlich. Für den wirtschaftlichen Reiseverkehr insbesondere haben wir die Erleichterung getroffen, daß bei Vorweisung der Gewerbelegitimationskarte die Sichivermerkerteilung sofort zu erfolgen hat. Schließlich werden die beiderseitigen Grenzkontrollstellen ermächtigt werden, i» dringenden und riicksichtswüfdigen Fällen den Sichtvermerk bei Passierung der Grenze unter Einhebung eines zur normalen Visagebühr hinzutretenden Manipulations- Zuschlages zu erteilen. Die Vereinbarungen über die wirtschaftlichen, undfinanziel len Fr a g e n, die beiderseits mit dem besten Willen geführt wurden, sind im wesentlichen die folgenden: Die beiden Regierungen sind übereiugekommeü, den bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen Handelsvertrag sofort der Ratifizierung zuzuführen und in Kraft zu setzen sowie die gegenseitigen handelspolitischen Beziehungen auf der Grundlage des Handelsvertrages in der Richtung - des freien Verkehrs unter Abbau der Ein- und Ausfuhrverbote weiter zu verbessern. Sie haben ferner vereinbar!; daß sie, die' Beschlüsse der Konferenz von Portorose genehmigen werden. AVir hoffen, daß dies auch seitens der anderen' Nachfolgestaaten bald geschehen wird. Das zwischen den: beiden Regierungen abgeschlossene Eisenbahn-Transitübereinkoinmehi wird nunmehr gleichfalls ratifiziert werden. " . In der Frage der Kohlenausfuhrprämien, welche die aus der Tschecho-SIowakei nach Oesterreich gesendete Kohle belasten, wurde eine Einigung dahin erzielt, daß das prämieufreie Kontingent von 510 auf 800 Wagen pro Tag erhöht und die Ersatzabgabe für die im Anstauschwege eingeführte Kohle nicht mehr zur. Einhebung gelangen werde. Ueber die fi n a n z p 0 I i t i s c h e n F r a g e 1 wurden folgende' Vereinbarungen getroffen: 1. Ein Uebereinkonimen über die Abstempelung der altösterreichischen Renten. Zwischen der österreichischen und der tschecho-slowakischen Regierung ist - bekanntlich ein Ueberelnkommen über die gegenseitige Freigabe der den Staatsbürgern des anderen Staates gesperrten Depots abgeschlossen worden. Strittig blieb aber die Frage, inwiefern n solchen Depots befindliche Renten ohne Abstempelung abwandern-können. Es wurde nun in Prag eine sehr detaillierte Vereinbarung darüber getroffen, welche Deponenten und .'welche Titres ohne Abstempelung freigegeben werden., Hiebei mußte unterschieden werden zwischen Deponenten, welche die Renten vor und solchen, welche sie nach Abschluß der Friedensvertrages erworben haben,ferner zwischenDepoueotendieihrenWohnsitzoderihreu Geschäftsbetrieb vor, beziehungsweise nach Inkrafttreten des Friedens Vertrags, in das Ausländ verlegt haben. Es wurde ferner unterschieden zwischen Titres, die auf Noten und Silber, und solchen, die auf Gold lauten. Auch wurden die Formalitäten der Abstempeluiig, die bisher zu vielen Reklamationen geführt haben, wesentlich vereinfacht. Es wurden ferner Bestimmungen vereinbart, durch die verhütet wird, daß uns durch die stempelffeie Abwanderung größerer Rentenmengen bei der definitiven Aufteilung der Kriegsschulden staatsfinanzielle' Belastungen erwachsen. f 2. Eine Vereinbarung über die Regelung der alten Kronenschulden. In bezug auf die Abtragung der auf alte Kronen lautenden Forderungen und Schulden hat man sich vorläufig auf einen vorbereitenden Schritt zur Lösung geeinigt. Es wurde zwar einmständlicli der Absicht Ausdruck gegebep, die Frage der allen Kronenschulden durch einen staatlichen Vertrag in der Weise zu regeln, daß dadurch die bestmögliche und gerechteste Lösung “für alle Beteiligten erreicht werde, doch, ist die Voraussetzung für den Abschluß eines solchen Vertrages, daß der Stand der beiderseitigen Forderungen und Schulden ziffernmäßig und genau bekannt ' ist, ‘ nicht gegeben. Daher wurde vereinbart, daß in jedem der beiden Länder Innerhalb kürzester Frist die auf alte Kronen lautenden Forderungen und Schulden zur Anmeldung aufgerufen werden sollen und soda.au die Frage bereinigt wird. Die Gültigkeit der Verordnung über die Unterbrechung der Prozesse wegen der alten Kronenforderungen .wurde bis, zum 31. Dezember 1922 verlängert Die Verhandlungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung wurden für den Jänner anberaumt Hierauf berichtet der Kanzler über den dermaligen Stand der bürg e n ländischen Frage, und erklärt: Nach dem Vollzug der Abstimmung hat die österreichische Regierung neuerdings bei den Mächten ihren Standpunkt präzisiert Sie wird denselben dieser Tage ein Memoire auf Grund der Berichte der Abstlmmungskommissäre übermitteln und sie erhofft von dein Gerechtigkeitssinn der Mächte und insbesondere von dem Einflüsse Italiens, das ja an der Entwirrung de^ burjgenländischen Konfliktes so hervorragenden Anteil genommen hat, eine Remedur, die nicht nur auf die ungarischen Wünsche, sondern auch auf das ■ verletzte Rechtsgefühl Oesterreichs entsprechend Rücksicht nimmt. Eine Verurteilung der italienischen Politik. Der „Avanti“ bezeichnet die Oedenburger Abstimmung eine unwürdige Komödie zugunsten Ungarns* Die Donaupoliti.c Marchese della Torrettas verfolge die unbedingte Unterstützung Ungarns zum Zwecke eigener antislawischer und reaktionärer Ziele.

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