Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 1040 (21.12.1921)
- Date
- 1921-12-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Einzelnummer K 20 Wien: Zum Abholen in der Expedition, IL,Taborstr. 1—3. oder in ein er Verse Weißstelle (Trafik) monatlich K 560. Mit Postversand fiirWien und Oesterreich monatlich K 560. Tschecho-SlowakeLMon. Kronen 18. Ungarn: Monatl. Kronen 70. Jugoslawien: Monatl. Dinar 15. Polen: Monatl. Mark500. Deutschland: Monatlich Mark 20. Frankreich: Monatl. Frcs. 6. rrnrr Tsdfieelio-SBowaKef tsch. k % Italien: Monatlich Lire 6. Rumänien: Monatl. Lei 3a Schweiz und das übrige Ausland monatlich Francs 3. Redaktion u. Administration Wien IL, Taborstrasse 1—3. Telephone: 44-0-38, 43-3-19, ab 6 Uhr abends 17-9-33. Telegrammadresse: „Morgeuzeitung“, Wien. Oesterreichisches Postsparkassenkonto 150.693* Nr. 1040 Wien, NeüwocSi, 21. Dezember 1921 3. LsSsrZÄßig Ernste Krise der Wiener Kultusgemeinde. Die Wiener jüdische Gemeinde befindet sich schon seit Monaten in einer ernsten Krise, die sich allmählich zu einer Katastrophe für die Autonomie. der Kultusgemeinde zuspitzt Alte Sünden langjähriger altliberaler Kultuspolitik machen sich heilte in einer Weise fühlbar, .deren Folgen rechtzeitig zu begegiien nur dann möglich sein wird, wenn beide Parteien; . Vorstand und Angestelltenschaft, die miteinander im Kampfe Ziehen und durch diesen Kampf die Katastrophe zu beschleunigen drohen, nicht die Besinnung' verlieren- und' vor altem daran denken, daß es in diesem Kampfe letzten Endes tim das wichtigste Gut der Wiener Judenschaft: geht, um die Selbständigkeit der einzigen legalen autonomen jüdischen Körperschaft in Wien. Es war vorauszusehen, daß der wirtschaftliche und politische Zusammenbruch der Monarchie auch die Kultusgemeinden und in erster- Reihe die Wiener jüdische Kultusgemeinde mit ihrem großen Apparat nicht unberührt lassen wird. Leidet schon der Staat und die Kommune unter der Last des übernommenen _ Beamienapperats, so mußte diese Last auf die Kultus-' gemeinde;in noch erhöhlereniMaße drücken. Erst jetzt zeigen sich die schwerwiegenden Folgen der 'Ungerechtigkeiten,. die die österreichischen Regierungen gegen die Kultusgemeinden, begangen haben. Den Kultusgemeinden gewährte, man eine , Art Autonomie, auch die .. Steuerhoheit, ohne : ihnen aber auch die Möglijcfeit^vzw:-; -bieten, diese Steuerhoheit in gerechter und rationeller Weise zu gebrauchen. Die Kultusgemeinden sind im Sinne, der österreichischen Gesetze außerstande, sich jener gesetzlichen Behelfe zu .bedienen, die,, ihnen die Möglichkeit bieten, jeden Juden in, dem Ausmaße Mrdie Kultussteuer heranzijziehen,, dass einem! Vermögen. und .seinem Einkchnmemrentspricht.,-WoMHe z^nistische Fresse und nach ihrem Einzug^ iri-Vden;’fCultusvorständ die zionistischen Kuitusvorsteh^i.i^cfifeeiÖg, alle Än-; strengungen gemacht, durch eine^gfjinäe^ende .Stieiierrpform einer Katastrophe . vorzubeugen, aber der alte Geist, der die Kultusgemeinde seit Jahrzehnte:) beherrscht, wäK nicht zu bannen, und: so steht heute der. Wiener Kuitusvorstand einer trostlosen Situation gegenüber, in der es sich nunmehr um Sein oder. Nichtsein der einli'eitiiehen Kultusgemeinde handelt Dies müßte yoraus- . geschickt werden, um die , kritische Lage zu ermessen, ist der sich ■ die.Majorität des Kultus Vorstandes. heute beendet lind, ohne . den Anteil Mieses Vorstandes an v den' Ünterlässüngssünden in .der Vergangenheit, zu" untersuchen^die Erbitterung der Angestellten begreifen, zm 'können,’; wenn Jhnen^ heute die Ei'füllung „ ihrer; Forderungen; njjt dem Hinweise darauf verweigert wird,,' daß die Kultusgemeinde keine Mittel habe," um den, Forderungen entsprechen zu können. Der Lohftkämpf der Angestellten der Wiener Kultusgemeinde dreht sich: seit-'" Monaten um die Forderung auf automatische Gleichstellung ihrer Bezüge mit denjenigen der Angestellten der Gemeinde Wien. Der Kultusvorstand hat, wenn’ auchimmer nach überflüssigen Kämpfen, bisher den Forderungen im großen und ganzen nachgegebeh. Schon bisher .war dies -nur ) durch die Aufnahme von fallweisen Darlehen möglich* und diese Form der augenblicklichen Erledigung einer Frage, die nur durch radikale!, dasgesamte .Wiener Judentum erfassende Mittel 'gelöst werdenkönnte, bringt es mit > sich, daß ' die Krise : sich von Monat zu Monat erneuert ‘und in verschärftem. Maße fühlbar macht. Nach dein Grundsätze der Gleichstellung, mit den Angestellten der Kommune Wien fordern die -Angestellten der* Kultusgemeinde für den Monat Dezember eine hundertprozentige Erhöhung derNovember-Bezüge. Der Kuitusvorstand ist tatsächlich außerstande, diese Forderung, , selbst nach der ,Herabsetzung. derselben auf 70%, zu erfüllen. Der neuerliche Versuch, .sich mit einer Anleihe über die Schwierigkeit hinwegzuhelfen, hatte nur den Erfolg, daß der Voi> stand auch, für den Monät Dezember bloß, die erhöhten November-Bezüge auszahlen könnte: Die Angestelltenschaft hingegen steht auf dem 'sicherlich begründeten und berechtigten' Standpunkt, daß die November-Bezüge infolge der inzwischen eingetretenen Preissteigerungen längst nicht mehr das Existenzmiüunum darstcllen und beharren auf ihrer Forderung. Die Situation wird stündlich ernster und kritischer und beide Parteien droben mit den ihnen zu Gebote sehenden radikalsten Mitteln, die Majorität mit der '.Niederlegung ihrer Mandate und Uebergahe der Geschäfte an^ einen Regierungskommissär, und die Angestelltenschaft mit der Niederlegung' ihrer Arbeit " '! Da muß doch an beide Parteien ein ernstes, warnendes Wort gerichtet werden. Die Durchführung der Drohung der Majorität im Wiener Kuitusvorstände wäre in diesem Augenblicke eine Felonie, di: Treubruch und ein Verbrechen an der Wiener Judenschaft und an dem Judentum überhaupt. Durch diese Fahnenflucht würde die Wiener Kultusgemeinde nicht saniert Das politische Abkommen zwischen Oesterreich undderTschecho-Slowakeä Der Wortlaut des Abkommens. Das„PolitischeAbkomraen zwischen der Republik Oesterreich und der tschecho - slowakischen Rep u b 1 i k“ wird morgen dem Nationalrat vorgelegt und der verfassungsmäßigen Behandlung zugeführt werden. Das Abkommen lautet: Die Regierung der Republik Oesterreich einerseits und die Regierung der ischecho-slowakischen Republik andererseits haben sich in der Absicht, den Frieden in Europa aufrechtzuerhalten und ihre gegenseitigen politischen und vvirts haftlichen Beziehungen zu regeln, geeinigt, ein politisches Abkommen abzuschließen und haben zu diesem Behufe zu ihren Bevollmächtigten bestellt : Den Bundespräsidenten der Republik Oesterreich, Herrn Johann Schöbe r, Bundeskanzler und Leiter des Bundesministeriums für Aeiißeres, den Präsidenten der tschechoslowakischen Republik, Herrn Eduard Ben.es, Ministerpräsidenten und Minister des Aeußern, welche nach Aus4wechslung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: Artikel 1. Fußend auf dem in St-Germain-en-Laye am 10. September 1919 mit Oesterreich abgeschlossenen Friedensvertrage und auf dem in Trianon am 4. Juni 1920 mit Ungarn abgeschlossenen Friedensvertrage verpflichten sich die beiden Staaten, alle Bestimmungen der beiden vorerwähnten Verträge in ihrem vollen Umfange zur Durchführung zu bringen.; .. Artikel 2/Die beiden Staaten garantieren sich wechselseitig ihre Getute, so wie^Ifg^in’äen irti Artikel 1 er-- . wähnten :Fri^hrisyerträgen umschrieben . sind, und verpflichten sich'"'weiters zwecks Äufrecliterhaltung des Friedens, und .Sicherung der Unversehrtheit der besagten Gebiete einander in politischer und diplomatischer Beziehung zu unterstützen.. Artikel 3. Die beiden Staaten verpflichten sich für den Fall, daß einer von ihnen angegriffen und gezwungen würde, sich zu verteidigen, eine neutrale Haltung einzunehmen. Artikel 4. Die beiden Staaten •'verpflichten sich, auf ihren Gebieten keine politische oder militärische Organisation zu dulden,die gegen den Bestand und die Sicher- : lieft des anderen Vertragsteiles gerichtet wäre. Beide . Staaten verpflichten sich weiters, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen gegen alle Pläne und Versuche einer Wiederherstellung des alten Regimes, sei es unter dem Gesichtspunkte der auswärtigen oder inneren : Politik, sei es hinsichtlich der Staats- und der Regierungsform. Die zuständigen Behörden der beiden Staaten werden einander unterstützen, um in diesem Sinne in wirksamer Weise geheime Umtriebe zu bekämpfen. Artikel 5. Die tschecho-slowakische Republik wird der Republik Oesterreich die politischen und die wirtschaftlichen Verträge zur Kenntnis bringen, welche sie mit dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen, dem Königreiche Rumänien und der Republik Polen abgeschlossen hat. Ebenso werden die von der Republik Oesterreich abgeschlossenen analogen Verträge - der fschecho-slowakischen Republik zur Kenntnis gebracht werden. .. .. Artikel 6. Die beiden Staaten verpflichten sich, darüber zu wachen, daß die bereits abgeschlossenen oder erst’abzuschließenden Verträge, betreffend die Regelung von wirtschaftlichen und finanziellen Fragen sowie von Fragen in Ansehung der Minderheiten und anderer Fragen, .gehörigbeobachtet werden und nehmen weiters die Verpflichtung auf sich, sich sobald als möglich über alle strittigen Fragen zu verständigen, welche eventuell bisher nicht geregelt werden konnten. . . . Artikel 7. Für den Fall, daß sich künftighin zwischen den beiden Staaten nach Abschluß des gegenwärtigen Abkommens strittige Fragen ergeben sollten, werden die beiden Regierungen trachten, durch freundschaftliches Ein-' vernehmen eine Einigung zu erzielen; gegebenenfalls würden sie den Streitfall vor den ständigen internationalen Gerichtshof oder vor einen oder mehrere Schiedsrichter, die zu diesem Zwecke eigens ausgewählt würden, bringenJ Artikel 8. -Die beiden Staaten verpflichten, sich, mit keinem anderen Staate irgend ein Abkommen abzuschließen; welches mit dem gegenwärtigen , von beiden Vertragsteilen abgeschlossenen Uebereinkömtneain Widerspruch;, ^t^fit^. Außerdem erklären sie, daß das gegenwärtige Abkomme« mit den vorher zum Abschlüsse gebrachten Ueberein-* kommen nicht im Widerspruch steht. Artikel 9. Das gegenwärtige Abkommen wird für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage des Austausches der Ratifikationsinstrumente, abgeschlossen; .nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom, besagten Tage; steht es jedem der vertragschließenden Teile frei, vom' gegenwärtigen Abkommen zurückzutreten unter der Bedingung, daß diese ' Absicht sechs Monate, vorher'dem; anderen Teil angekündigt worden ist; Artikel 10. ' Das gegenwärtige Abkommen wird ratifiziert; werden und' die Ratifikationslastrumente sollen so bald als möglich in Prag ausgetauscht werden. Artikel 11. Das gegenwärtige Abkommen wird dem Völkerbund zur Kenntnis gebracht werden. Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten cla^ gegenwärtige Abkommen unterzeichnet und ihm ihre Siegel beigedruckt. .Geschehen in Prag am 16. Dezember 1921 in doppelter Ausfertigung. Schober m. p. ' Dr. Edvard Benesch m, p. Werden. Mit diesem Davonlaufen wäre das Signal zur Zertrümmerung der Gemeinde gegeben, auf die schon von ' mancher Seite gelauert wird. Die Majorität ist aber auch im Irrtum, wenn sie annimmt, daß ein Regierungskommissariat sich über die gerechten Förderungen ' der Angestellten in der heutigen, Zeit * hinwegsetzen könnte. Ein solcher unverantwortlicher Schritt müßte den völligen wirtschaftlichen moralischen und - politischen Ruin der Wiener Kultusgemeinde und der; Kultusgemeinden in Oesterreich überhaupt herbeiführen. Es ist kaum anzunehmen;'- daß heute eine jüdische Körperschaft, mag sie welcher Richtung immer angehören, sich mit einer Verantwortung belasten-könnte. Aber auch die Angestellten der Wiener Kultus: gemeinde habendie Pflicht, selbst in dem erbittertsten Kampfe sich darauf zu . besinnen, daß - sie nicht nur Arbeitnehmer der Wiener, Kultusgemeinde, sondern auch Mitglieder derselben und vor allem Juden sind, die schon kraft ihrer ’ Stellung von einem “ erhöhten Verantwortungsgefühl in jüdischen Fragen - erfüllt sein müssen. Die Angestellten geben sich einer Täuschung hin, wenn sie annehmen, daß sie ihre Position auf die Dauer stärken, wenn sie die Einsetzung, eines Regierungskommissärs erzwingen. Ihre Forderungen sind gerecht. Sie haben. alles Recht, darauf zu bestehen, daß ihnen als. Angestellten der Kultusgemeinde die Lebensmöglichkeit gesichert werde. Aber sie haben nicht nur das Recht zii fordern, sondern, wenn es um die Existenz der Gemeinde als jüdischer Institution geht, als Juden und jüdische Beamte dieser Gemeinde die Pflicht, im äußersten Notfälle auch Opfer zu bringen. Die Majorität hat nicht das Recht, die Flucht zu ergreifen, die Angestellten haben jetzt nicht das Recht, durch einen Streik der Vorj standsmajorUät die Flucht zu erleichtern. Die Vertreter * der zionistischen Minorität, welche es mit den Angestellten stets ehrlich meinte, hat den Angestellten Vorschläge gemacht, welche sowohl den Forderungen derselben Rechnung tragen aber auch die Existenz der Gemeinde berücksichtigen. Es ist Pflicht der Vertreter der Angestellten, diese Forderungen - anzunehmen. In keinem Falle aber darf! die Verbandsleitung der Angestellten in einer so schwerwiegenden Frage mit einer antizipierten Vollmacht den.-Streik proklamieren, der die Zertrümmerung der Gemeinde herbeiführen kann. Die Verbandsleitung muß im Bewußtsein ihrer großen Verantwortung, ehe zu.diesem äußersten Mittel gegriffen wird-, in einer Vollversammlungder Angestellten .teil.heutigen Stand der-Angelegenheit unvoreingenommen dailegen und 'die Gesamtheit der-Angestellten über ihr Schicksal und dasjenige der Gemeinde entscheiden lassen. Die Vorschläge der Zionisten lauten: Der Vorstand^ anerkennt prinzipielldie Forderung der AngestelltenT auf, Erhöhung der Dezember-Bezüge um siebzig Prozent der gesamten November-Bezüge sowie auf die' Erteilung der Jänner-Bezüge in dem Ausmaß -wie sie den; Angestellten der - Kommune Wien gewährt werden, zu Recht.- Die Angestellten erhalten die Dezember- Bezüge in dem Ausmaß der Novemb’ör-Be- .züge, während die Auszahlung der . erwähnten Erhöhungen pro Dezember und . Jänner vorläufig verschoben wird. Der Vorstand beschließt ferner, daß ab 1. Februar 1922 die automatische Gleichstellung der Angestelltenbezüge mit jenen der Angestellten der Gemeinde Wien ohne jede weitere Verhandlung automatisch erfolgt Auf dieser Grundlage muß die schwerste Krise, die die Wiener Kultusgemeinde je zu bestehen hatte, unter allen Umständen überwunden werden. Wir verhehlen uns allerdings nicht, daß auch damit nur ein Augenblickserfolg erzielt werden kann, eine wirkliche gründliche Sanierung nur die Auflage einer Volksanleihe bringen kamr-