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Wiener Morgenzeitung · 1921-10-21 · Heft 980 (21.10.1921) · page 1

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 980 (21.10.1921)
Date
1921-10-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Völkerbund Mt mit, daß er die schlesische Grenze folgendermaßen festgesetzt hat: Die Grenze folgt der Oder von ihr em Eintritt in Oberschlesien bis Niebotschau und läuft hierauf gegen Rordosten.' Hiebei verble i b e n b e i P o l e n die Gemeinden HohenbirLen, Wilhelmstal, Raschütz, Adamowitz-- Bogunitz, Lissek, Summin, Zwonowitz, Chwalentzitz; Ochchetz, Wilcza, Kriewald. Knurow, Gieraltowitz- Preiswitz, Makoschau, Kunzendorf, Päulsdorf, Ruda, Orzegow, Schlesiengrube und Hvhenlinde. An D e'ut s ch l a n d falle n die Gemeinde" Oftrog. Markowitz, Babitz, Gurek,' Stodoll, Nieder dorf. Bilchowitz, Niebororvitzer Hammer, Nieborowitz, Schönwald, Ellguth-Zabrze, Sosnitza, Mathesdorf, Zadorze, Biskuvitz, Bobrek und Schömberg. Die Grenze verläuft sodann zwischen Rotzberg, das an Deutschland fällt, und Birkenhain, das Polen Myrwiesen - wird/ und nimmt weiters die Richtung geFen Nordwesten. Hiebei fallen an Deutschbo n d'die Gemeinden Kars, Miechowitz. Stöllarnvwitz, Friedrichswille/ Ptakowitz, Larifchhof, Miedar, Hanuffek, Nendorf-Tworog, Kettenlust, Potempa, KtlM,,.Za--. " Klein^LaWwM,' Erzidlorvitz^ - Gwesdzian, Dzielna, Cziasnau und Sorowfki. Polen erhält die Gemeinden Scharley, Radzionkau, Trockenberg, Neurepten, Altrepte«, Alttnrnowitz, Ryüna, Praffetzua, Börufchowitz, Mikoleska, Dwhthammer, Bmfchiek, Wüstenhammer, Kokottek, Kvfchmiedet, Pawonkau, Gutsbezirk Spiegelhof, Grvß- Lagiewnik, - Glinitz, Kochlschütz und Lissau. . Nördlich der letztgenannten Ortschaft fällt die Grenze mit der alten deutschm Reichsgrenze Zusammen bis Zn denv Punkt, wo die letztere die bereits fest- Metzte Grenze zwischen Deutschland und Polen Mttcht.'.:. ' ' ' E'rs'- --; Paris, 20. Oktober. Die Bvtschafterbonserenz hat dfti MedakÜM. ü^r Mitteilung über die EntschMung der Ä^iieDn, betreffend Ob-rrschhesieg, beendet. Die M!ti.eilubg'. wird.morgen nachmittags der deutschen und der. pciLnischen .Regiepü-ng. zugesteM' werden. ,Sie wird üchfassdn' einen Be gleitbrief, den Text. der Entlche io irrig' der' LÜliierten und . Bestimmungen, über d ie bei der D'urchf'ührüng zn befolgende Prozedur. Die Entscheidung ist bereits der interalliierten Kom^rission in Oppeln-'.mitgeLeilt worden. Die für die Festsetzung -der deULschHpolnischen. Grenze gebildete Kommission '.wurde beauftragt, unverzüglich mit der genauen Festlegung . derV'neuen Grenzli nie in Oberschlesien zN-. beginnen. Da» polnisch-tschecho-slowakische Abkomme». Ai» politischer Vertrag. Prag, 20. Oktober. (Tel.-Komp.) Heber das Abkommen, welches zwischen der Tschecho-Slowakei und Polen zum Abschluß gelangen soll, erfahre« die „Sibooe, Noviny", daß es nachstehende sechs Artikel rmlfafsen wird: 1. Die den Vertrag abschließenden Staaten verpflichte» sich, dahin zu wirken, daß die Fritdensoerträge von Versailles und St. Germain gewahrt werden. Im Falle eines Konflikts werden sie sich über die zu treffenden Maßnahmen verständigen. 2. Neutralitätserklärung im Falle eines Angriffes von seiten eines dritten Staates. 3. Polen erklärt sein Desütteressement an der Tschecho-Slowakei niib diese an Polen. 4. Polen garantiert der Tschecho-Slowakei den Transttoerkehr nach Rußland, die'Tschecho-Slowakei Polen den Transitverkehr nach, Oesterreich und nach Ungarn. 5. Im Falle eines' Konflikts zwischen den beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich beide Parteien, sich einem obligatorischen Schiedsgericht zu unterordnen. 6. Die den Vertrag abschließenden Staaten verpflichten sich. Kein Abkommen einzugehen, welches dem'Sinn und dem Wortlaut dieses Verttage« «iderfprecheu würde. schreiben zur Mitteilung' über die Entscheidung d>;r > Mliierten, l^Lreffend Oberschlesien, bekräftigt das Einvernehmen unter den Großmächten bezüglich der Durchführung der Entscheidung und brvht-'für den Fall der Nichtbeachtung dieser Entscheidung mit H w a n g s m a ßn-hmen. Sodann werden die neue. Gvrnzlinie beschrieben und die UebergangsMaßnahmen zur Sicherung der Fortdauer des wirtschaftlichen Lebens nach der Teilung aufgezählt. . Die Ziegierungen Deutschlands.und Polens werden binnen acht Dagen je einen Bevollmächtigten für die Verhandlungen über:idas provisorische Wirtschaftsregime zu bestimnren und Delegierte in die provisorische gemischte,Verwaltungsbomurifsion zu ernennen haben. . Die ossizielle Notifizierung wird 'mit aller: im- Vertrage vorgeseyeneir Konsequenzen erst nach der durch-', geführten Grenzziehung und nachdein Deutschland und Polen die Errichtung des pwvisorischen Wirtschaftsreg imes zugesichert haben werden, erfolgen. Paris, 20. Oktober.. (Havas.) D er zweite Teil' der den Vertretern Polens und Deutschlands zu übergeben- . den . MiLterlüngen^ Grenzlinie ^chifthen^^S^WtÄ^W^WWMnMWsDeste^'1'M^''- die Aufzählung der UOergangsmaßnahmen. ,Abgesehen. von diesen wirtschaftlichen Maßregeln, sieht die. Entscheidung der Mliierten Maßnahmen in bezug ans dir StaatZangehörigkeit der beteiligten Bevölkerungskreise sowie den Schutz der Minder heiten in Obersch'leften vor. Pole» fügt sich. Paris, 20. Oktober. ^MatinE meldet aus London, es feien aus Warschau beruhigende Nachrichten eingelangt, Polen werde sich den Genfer Entscheidungen fügen. Obzwar von Deutschland noch keine definitive Stellungnahme bekannt fei, hoffe man, daß die Warschauer Zusicherung auch in Deutschland beruhigend wirken werde. Keine offizielle Notifizierung. Paris, 20. Oktober. Per Lina; setzt i« „Echo de Paris" auseinander, die Botfchasterkonferenz werde die sofortige offizielle Notifizierung der Entscheidung in der oberschlesischen Frage, wie sie im Versailler Vertrag vorgesehen sei, vermeiden, da diese binnen vier Wochen die Auflösung der interalliierten Kommission zur Folge hätte. Sie werde sich damit be- «'gnügen, Deutschland und Polen das territoriale und das wirtschaftliche Projekt einfach mitzüteilen. Polen tritt der kleinen Entente nicht b e i. Eine Bestimmung, welche über Wunsch des tschechischen Ministerpräsidenten Dr. Benesch Polen zu einer a n L i h a b s b u r g.i s ch e n Erklärung verhalten sollte, wird in den Vertrag nicht a u f g e it ommen werden. Der «e«e englische Exportkreditpla«. London, 20.- Oktober. (Ml.-Kvmp.) Düs-System der Exportkredite, das gegenwärtig für die Ausfuhr nach ungefähr-einem Dutzend europäischer Länder besteht, soll ausgedehnt werden und--'nahezu die gesamter: Abnehmerstaaten umfassen. Die Exporteure sollen- Bürgschaften.in der Höhe vor: 85. Prozent des Wertes der von ihnen ausgeführten Güter erhalte,: und -auch, die Bauten, die:durch.Beteiligung', an diesem von der Regierung unterstützten Export etwa. Verluste erleiden, sollen entschädigt werden. < London, 20. ktober.O Lloyd George erklärte im Unterhause, es s«i geplant, dis Garantie für die Kaufleut* von 83 auf 100 Prozent zu erhöhen und. für jede KaSrik ein Maximum fsstzusstzon, das vom Komitee bestimmt werden soll. Nach dem nsuen Plan soll die Gefamtgarantis des Staates dio Summe von Lh WWLTWitz« «W. MwUlM.. Sine NoiMerrdigkeit- —7. Wie». 21. £>ftöi>ec. " In der zionistische« Orgamfatto« hat sich das jüdische Volk eine starke und lebensvolle Körperschaft geschaffen, die das Streben des Volkes nach Eigen* recht und Eigenkultur in die Wirklichkeit umfetzen soll. Sie ist aus dem Willen des Volkes entstanden, das sich der fortdauernden Gefahr des geistigen^ und politischen Verdorrens bewußt geworden, ist und in der folgerichtigen Durchführung der nationalen Idee das einzige, vielleicht auch letzte Mittel gegen die zerstvren- 'den Wirkungen der Verbannung erblickt. Diese nativnale Idee, welche alle Juden, wo immer sie leben und unter welchen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ihr Verhältnis zur Umwelt steht, als Kinder eines Stammes ansieht, welche durch eine in den Ursprüngen gleiche, im Verlauf differenzierte Entwicklung m' eine abnormale Situation geraten sind. Die rettende Aenderung dieser Situation kann nur in der Realisierung der zionistischen Forderungen liegen, die die volle und uneingeschränkte Gleichberechtigung der jüdischen Nation' und die Errichtung eines autonomen jüdischen Gemeindewesens in Palästina zum ersten Ziele habe». Die Durchführung der zionistischen. Forderungen ist nicht die Lösung der.IüderrsraMWdernerst der Beginn der Lösung, die nur dann m Fluß kommen kann, wenn für das. jüdische. VM die gleichen politischen Voraussetzungen etrcic^t! fciit werden, .wie sie ein gesundes und entwicklungsfähiges Volk als Unterbau feines staatlichen Heims" braucht.' -Solche Voraussetzungen muß sich jedes' PM HlbJ, schaffen.? Es Mich-alle feine Glieder, 'all^.WWWW'^ hörigen mit. dern gleichm Bewüßtfem Wd nn5 dem? gleichen Streben erfüllen. Dies zu erreichen ist. die erste und wesentlichste Aufgabe der Organisation. Die Aufgabe ist für die zionistische Organisation doppelt schwer. Sie muß die psychischen Widerstände Überwinden, die sich aus der Galuth-Konstruktion des unter verschiedenen staatlichen Einrichtungen lebenden Volkes ergeben. Die Aufgabe erkennen, heißt noch nicht, sie losen, aber doch für ihre Erfüllung die tauglichen Mütel finden. Der im Vormonat abgehaltene Ziomstenkongreß hatte innerhalb der Organisation den Krieg zu überwinden. Er mußte das VorkriegsverlMtnis Herstellen und der deMokratifchen Forderung nach Kontrolle der Leitung durch das Volk wieder zu ihrem Rechte verhelfen, das nicht durch die zionisüsche Lieitung, wohl aber durch die Kriegsoerhaltniffe zurückgestellt worden war. Da aber das Leben einer Nation keine Bindung in Formen und Forme!« duldet, weil es sonst erstarrt, muß die zionistische. Organisation den auf dem Karlsbader Kongreß bettetenen Weg, das ganze Volk orgümfatorifch zu erfasse» und alle seine geistigen Kräfte und seinen Besitz für den Aufbau der jüdischen Heimat mobilzumachen, konsequent weiterschreite«. Die stärkste Organisation des Wischen Bockes ist die zionistische. Sie ist die einzige, die ein aktives, lebensbejahendes . Programm durchführt, und sie geht von der Nation jelbst. aus. Sie muß das Leben der Nation ihren Endzielen gemäß beeinfluffen und gestalten, sie muß die gesamte geistige Entwicklung des Volkes unter den bestimmenden Einfluß der nationalen Freiheitsidee stellen. Die zionistische Organisafton darf sich riicht auf Kolonisationsarbeit beschränken; ihre; Leitung muß die Leitung des jüdischen Volkes werden. Das scheint schwerer, als es ist. Die zionistische Exekutive soll in den Stand gesetzt sein, jederzeit hie Situation des jüdischen Volkes zu überblicken, ein Bild der in ihm vorhandenen wirtschaftlichen Md intellektuellen Energien zu besitzen. Sie muß in' alle« Zentren der Weltpolitik und Weltwirtschaft Organe besitzen, die berufsmäßig mtt den Entwicklungs- ' tendenzen ihrer Wohnländer vertraut, die Exekutive über alle für das jüdische Volk, seine Stellung zu de« anderen Völker« und Parteien, seine Zukunft wichtigen Momente unterrichte«. Diese Organe, die au« der Mitte der Landesverbände zu wählen wären', müßte« durch einheitliche Instruktion mü ihrem Pflichtenkreis bekanntgemacht werden und auf die Blldrmg eines einheitlichen Willens dsr Nation hinarbeiten. Dieses System muß bis in die; einzelnen Gruppen und Gemeinschaften durckgesuhrt werden. Auf diese Weise «llskü

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