Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 922 (21.8.1921)
- Date
- 1921-08-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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In den Nahmen der Konzessionen fallen auch Erweiterungen und Ausbesserungen der Hafenaulage« dieser beiden Stabte, Wiederherstellung der elektrische» Straßenbahnen und in der Hauptsache der Fabriken. Die Dauer der Konzessionen soll sich auf 40 Jahre erstrecke«. Am 26. August sollen in einer Konferenz mit Sowfetrußland, wahrscheinlich unter Teilnahme Krassins» die näheren Einzelheite« besprochen werden. Rrrtzlarrd kauft iu Amerika Getreide. Um 1 Million Pfand Sterling. .. . Ne«»-Bort.L M... Avtzuk. (Te1-Kvr»p.) Die WWb» rrglerang bat in den Bereinigte« Staaten vp« einer englffchen Firma für den Betrag von 1 Million Pfund Sterling r Millionen Bushek We^en gekauft. Es fragt sich mn. ob Sowielnißtand imstande ist, einen so hohen Betrag zu bezahlen. Paris, 20. August. (Tel.-Komp.) „Chicago Tribüne" meldet aus Washington. H o o v e r habe den Auftrag erteilt, mit der Evnahrnngsaktion für Rußland sofort z« beginne«. Die ersten Schiffe werde» ans Danzig, Riga, Hamburg «sw. in zehn Tagen abgehe«. Im Nepräsentantenhaüse wurde ein Antrag eingebracht, den Präsidenten Hardirrg z« ermächtige«, 5 Millionen Dollar von dem Aeberschuß des Kriegsdepartemeuts dazu zu verwende«, um sie dem hungernden Nutzland znznsähren. Der Kommissär für das Gesundheitswesen in Rußland teilt mit, daß bisher nur e i n einziger Fall von Beulenpeft in Rußland oorgekommen sei und die Eh o 8 e va bereits abues me. Im Juni wurden 43.099, im Juli 40.000 Cholerafälle verzeichnet. Paris, 20. August. (Havas.) Rach einem Telegramm der lettischen Nachrichtenstelle ans Riga wurde heute zwischen dem Vertreter HooverS, DirektorBrow«, und Litwi«ow ein endgültiges Abkommenabgefchloffe«. DerWtrderliwsSa« Petersbr»rgs. Berlin, 20. August. (Tel.-Komp.) Das in Berlin erscheinende russische Blatt .Golos Die interparlamentarische Konferenz für die Abrustnng. Stockholm, 20. August. (Wolff.) Bezüglich der amerikanische» Initiative zur Einschränkung der Rüstqitgen nahm die iuttrparlamentarische Konferenz eine von W a l f h (Amerika) beantragte Resolution an, in der es unter anderem heißt: Jeder gerechte und woblübcrlegte Vorschlag, der aus den Beratungen der Konferenz über die Besch, ankung der Rüstungen der Staats« hervorgehm könne, sei von den interparlamentarischen Gruppen mit stetem und zähem Interksie zu verfolgen, darnit er auch von den Regierungen ihrer Länder angenommen werde. In der Schlußberatung über die Frage: Interparlamentarische Union und Völkerbund? erklärte Weard al (England) es sei nötig, daß der Völkerbund einen universalen und umfassenden Chm alter erhalte, der ihm die Möglichkeit gibt, seine hohe Aufgabe bester zu erfüllen. Robinson (Amerika) erklärte, er suhle sich glücklich, im Namen seiner Gruppe erklären zn können, daß diese Resolution von der amerikanischen Delegation gutgehe ßen worden sei. Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen. Profestor Dr. S ch ü ck i u g* (Deutschland) hielt sodann einen Bortrag über die Organisation des Unterfuchnngs- und Bermittlangsverfahrens vor dem Forum des Völkerbundes. Es wurde eine Resolution angenommen, in der es begrüßt wird, daß der Bölkerbundpakt daS Prinzip der obligatorisch!« Untersuchung und Schlichtung aller Konflikte rinsührt, die nicht einer juristischen Entscheidung unterliegen. Die Konferenz beauftragte ihr Bureau, den Vorschlag SchÜckmgs an daS Sekretariat des | Völkerbundes einzuienden. Die von L o u g h (England) eingebrachte Resolution über die Milderung de- Paßzwanges wurde angenommen. Zn Mitgliedern deS Vollzugsausschusses wurden an Stelle der Delegierten P l e n « r (Oesterreich) und Eickhoff 3. Jahrgang SS555555S5MSnMMHBaBMaiatfc5i (Deutschland), die ansgeschieden sind, »nd des verstorbenen Tydemann (Holland) Scherrer. Füllema«» (Schweiz), Schanz er (Italien) «nd F « r t o »^Amerika) gewählt. China für die Abrüstung. Peking. 19. August. (Wolff.) Der Präsident der Republik« Ch na - erklärte einem Vertreter de§ Reuterfchen BureauS, die P a z i fis ch e Konfere u z würde nicht nur für den fernen Osten, sondern sür die ganzrWelt ein S e g e «sei n. Mit diesem Problem waren manche Frage» ■ verbunden, die zu internationalen Verwicklungen führen fönntm. Ueberdies seien nicht alle Mächte w'llens. solche Fragen dr« fundamentalen Grundsätzen gemäß zu lose»; dies verzögere nicht nur den Frieden, sondern rege auch wahrscheinlich zu internationalen Verwirrungen an. Das Volk Chinas hoffe, daß dis Konferenz gerechte internationale Grundsätze anistellen werde, nach denen alle internationale» Fragen behandelt werde« kö'".'ten. ■ ' Italien — degradiert. A«m. 20. August. (Tel.-Komp ) Das ..Giornale d'Jtalia* läßt sich berichten, der Ausschuß des Völkerbundes habe de-« schloffen, Italien in die zweite Klaffe, wie Japan, China und Indien, zu versetzen. Das Blätc bezeichnet dies als eine Bele,d gung des Volk rbundes, der im übrigen nur ein englischfrauzösi'cheö Instrument sei. Halbamtlich wird hiezu erklärt, daß der Vertreter Italiens.die Anweisung erh elt, gegen di- Versetzung I allen? in die zweite Mächteklasse energisch zu pro kst>eren. . Rhallys gestorben. Athen, 19. August. (Havas.) Der chemalige Ministerpräsident Rhrllysist heute nachts an einem Krebsleiden gestorben. Die Pflicht des Völkerbundes. Rr~ Wien, 2l. August. Der Berwaltungsgerichtshof der Republik Oesterreich führt fort, die unglückselige Textierung des § 80 des Friedensvertrages von Sainr-Germam als ein antisemitisches Instrument gegen die Juden, die im Vertrauen auf die Loyalität der österreichischen Regierung von dem Optionsrecht Gebrauch machen wollten, auszunützen. Der Friedensvertrag, der. wie ans allen einschlägigen Dokumenten hervorgeht, den Zweck hat. in den Nachfolgestaaten Ordnung und Frieden in demokratischem Sinne herzustellen, wird durch den alldeutschen Minister des Innern Waber mit Hilfe einer gewundenen Interpretation des Ausdurckes ..Raffe und Sprache" in das Gegenteil umgekehrt indem der Friedensvertrag als eine Waffe des Haffes und der Verfolgung gegen sämtliche Juden gerichtet wird. Es ist bei der Voreingenommenheit ittib dem vorgefaßten Urteil der österreichischen Politiker, deren Einfluß auf den Gang der österreichischen Volitik heute maßgebend ist, müßig, sich m eine Diskussion mit dem Verwaltungsgerichtshof über den Begriff »Raffe* einzulaffen. Eine, ganze Bibliothek könnte gefüllt werden mit den Feststellungen anerkannter Gelehrter, die bei der Feststellung der AaffezirgehöcigkM zu ganz anderen Crgebmffen gelangen. Vicht gering ist die Zahl -auch derjenigen deutschen Gelehrten, idie die ganze Raffespielerei als einen Unfug anseyen, ersonnen, um den Größenwahnsinn der einen zu züchten und den Vorwand zur Bedruckung der anderen zu geben. Das Schwergewicht der ganzen Frage liegt eigenttuh nicht dort, wohin und'der Verwattungsgechhthof es gewaltsam verlegt haben, sondern einzig und allein darin, ob , Mc ErrtentMächte tatsächlich, durch den § 80 die Besicht kundtun wollten, die Juden in diesem Zusammenhang sozusagen aktenmäßig als minderwerttg siürznstellen und sie von vorneherein von einem Rechte auszuschließen,^ das nach der Äriffaffung des Ministers Waber und des Derwaltungsgenchtshoses jedem anderen, nur nicht den Juden zusteht. Die ganze Anlage der Friedensverttäge widerspricht dieser Mffassung. In allen Verträgen zeigt sich der Wille der Ententemächte, durch die Statuiemng des Ovtionsrechtes eine Stabilität der Staatsbürgerschaft in den Nachfolgestaaten zu ermöglichen. Es soll jedem, dor Bürger der alten Monarchie war und durch seine UrNgangssprache. seine Schulbildung sich während seines Aufenthalts in einem der jetzigen Nachfolgestaaten dem Kulturkreis der Majorität des einen oder anderen Nachfolgestaates angeschloffen hatte, das Recht zustehen,, durch sein Bekenntnis zur Staatsbürgerschaft des. betreffenden Staates ihm auch mit allen Rechten und Pflichten anzugehören. Wäre die Absicht der Ententemächte gewesen, den Ausdruck- „RaffeE so zu deuten, wie es Minister Waber und der Berwaltungsgerichtshof tun. dann hätten sie auch logischerweise die Nachweise umschriHen, die zur Feststellung dieser oder jener Rasse notwendig sind. Sie hätten unter anderem feststellen muffen, bis zu welchem Grade rückwirkmd der Optant die Zugehörigkeit zur deutschen Raffe ny Sinne der Definition des Verwaltungsgerichtshofes nachzuweisen habe. Es hätte sich dann bald herausgestellt, daß selbst im engsten Kreise der himmelstürmenden deutschnationalen Rasjentheoretiker sich Männer befinden» deren deutscher Stammbaum nicht einmal auf zwei Generationm zurückreicht. Wäre die Auffaffung des Verwaltungsgerichtshvfes richtig, dann müßten alle von tschechischen Vätern stammenden Deutschnationalen, sämtliche getauften Juden und ihre Nachkommen und sämtliche aus Mschehm stammenden Gcoßdeutschen von der Option ausgeschloffen werden. Dr. Waber geht es aber gar nicht darum, in dieser Frage dem Willen der Entente gerecht zu werden oder zumindest aus seiner Raffentheorie in der Optionssrage die äußersten Konsequenzen zu ziehen. Er will im Gegmteil die Enteilte, die Friedenskonferenz und den Völkerbund als' Eideshelfer für eine schmähliche, antisemitische Hetze gebrauchen. Das ist der Kernpunkt der ganzen Angelegenheit. Minister Waber spielt den Unschuldigen, der Berwaltungsgerichtshof übt juristische Wottplauderei und für das schmachvolle Unrecht, das taufeude« Juden jetzt in Oesterreich geschieht, wird die Entente und der von ihr verfaßte Friedensoertrag verantwortlich gemacht. Dieser heuchlerischen Komödie mrck endlich einmal ein Ziel gesetzt werden. Es ist die Pflicht des von der Entente eingesetzten Völkerbundes, nicht zu dulden, daß in seinem Namen und im Namen seiner Schöpfer ein . Staatsantisemttismus betrieben werde, dessen politische, wirtschaftliche und soziale Folgen unabsehbar sind. Es ist nicht gut denkbar^ daß der Völkerbund zugebe, daß deutschnationale Chauvinisten den Friedens- Vertrag zur historischen Quelle des Judenhasses stempeln und dab das Dokument des Friedens für alle Zellen als ein Dokument des Judenhasses der Entente diene. Es ist daher die Pflicht des Völkerbundrates, schon bei. seiner nächsten Tagung sich mit dieser Angelegenheit zu befaffen und klipp und klar die Frage zu beantworten: Wollte die Friedenskonferenz durch den § 80 des Vertrages von Saint- Germain die Juden bedingungslos oim dem Rechte, für Oesterreich zu optieren, ausschließen? Solange hierauf eine unzweideutige Antwort von den Autoren des Friedensoertrages nicht erfolgt, werden Dr. Waber und der Berwaltungsgerichtshof fortsa()een, im Name» des Völkerbundes den Anüsenillismlrs zur Staatspolllik zu echeben.