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Wiener Morgenzeitung · 1921-07-23 · Heft 894 (23.7.1921) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
3 (1921)
Issue
Heft 894 (23.7.1921)
Date
1921-07-23
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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süien, Tsainsrag Lviever Morgenzeitrrng Sir. 894 anb Erfrischuug bieten sollen. Nack) einer qualvollen Reise, nach Anftellen, Stoßen und Rausen sind sie gezwungen, mit zahlreichen -fremden Menschen die Kabinen zu teilen. Daß dann die Gefühle der Betroffenen in den Strandbädern recht gemilchte werden, ist eine natürliche Reagenz und das Streben nach dem eigenen Heim auch in diesem Punkte begreiflich. Von dieser Voraussetzung ausgehend und um endlich eine Statte großzügiger sportlicher und körperlicher Entwicklung für das Judentum Wiens zu schaffen, sind vor Jahren ernige Funktionäre der Schwimmsektion daran gegangen, das jetzige Strandbad Kuchelau in Form einer kleinen Badehütte erstehen zu lasten. Unter großen Opfein von seiten des Klubs und einiger Mitglieder ist nun ein Werk gelungen, besten sich mit Ausnahme des Arbeiter-Schwimmvereines kein anderer Deren rühmen kann. Gewisse Mängel, wie das Fehlen der Badegelegenheit für Nichtschwimmer und der noch immer nicht eröffneee Stadtbahnvcrkehr, durch den man in zirka 20 Minuten von jedem Punkt der Stadt aus das Bad erreichen konnte, werden wohl im nächsten Jahr behoben werden. Morgen aber wird unsere Hakoah doch in der Lage sein, der breiten Öffentlichkeit ein Ruhmesblatt ihrer Geschichte in Form der ersten eigenen Statte zu zeigen. Auf der 100 m Schwimmbahn, die alle Aussicht hat, zur klassischen Wettkampfbahn zu werden, dürften sich spannende Kämpfe abwickeln und der Nachwuchs der Schwimmseklion unserer Hakoah den schlagendsten Beweis der Zukunft des jüdischen Schwimmsports liefern.. Bon der jüdischen Oeffevtlichkelt aber erwartet die Hakoah die. Unterstützung dieser der Allgemeinheit dienenden Stätte, erwartet ferner, daß die jüdischen Eltern ihre Kinder der Hakoah enden, zu ihrem Nutzen und zu dem des jüdischen Volkes. Makkabi (Gödingl-SlovLekL Slavia (Ang » Hradisch) 2:1. Knapper, verdienter Sieg des Makkabi Göding bat einen guten Start und beherrsch! anfangs das Feld. Ung.-Hcadisch macht sich in vereinzelten Vorstößen Last. Dem linken Verbindungsmann gelingt es, aus emer solchen Attacke den einzigen Treffer Hradischs zu erzielen. Göding ripostiert mit schonen Angriffen und aus einem Zenter Sterns erzielt Mandl in schöner Manier den Ausgleich. Halbzeit 1:1. Nach Wiederbeginn führt eine schöne Kombination Stern-Jotl-Weigl durch letzteren zum zweiten und entscheidenden Treffer. Die Hradifcher, die Möglichkeit einer Niederlage voraussehend, verlegen sich nun auf eine ihres sportlichen Rufes unwürdige,Taktik. Sie versuchen durch rohes Spiel den Ausgleich zu erzwingen- Die Makkabi- Verteidigung ist jedoch auf der Höhe der Situation und weiß alle Angr'ffe abzuwehren. Hacker im Tore hatte Gelegenheit, sich des öfteren auszuzerämen. — Bei Göding sind besonders Polda, Hacker, berde Backs, nnd der linke Halb hervorzuheben. Der Sieg GödinaS war wohlverdient und ist umso höher rinzuschätzen, als die SloväckL Slavia eine der besten südmährischen Mannschaften repräsentiert. Der Schiedsrichter, Herr Karl Elsinger (Makkabi Lundenburgs, halte keine leichte Aufgabe, das Heft m der Hand zu behalten. Seinem energischen Eingreifen ist es zuzuschreibrn, daß das Spiel m Ende geführt werden formte. S. C Ari—Stadlau Union III 2:0 (1:0). Verdienter Sieg der technisch besseren Mannschaft Das flott geführte Spiel sieh! Ari im Angriff und sie konnten durch einen von Torten getretenen Freistoß die Führung erlangen. Nach Halbzeit erhöht Groß die Trefferzahl auf 2:0. Wiener Man«,chaften in Schweden. Sowohl die Amateure als auch Rapid konnten ihre ersten Wettspiele in Schweden siegreich beenden. Obwohl die Gegner beider Vereine Nicht der Exiraklaste angehören, verdienl die üeberlegenheit der Sieger erwähm zu werden. Ravrd schlug Kamraterna Malmö) 8 0 und die Amateure bezwangen A. I. K. Stockholm 3:0. Der W. A. F. setzte in Westdeutschland seine Erfolgserie fort, mdem er m Duisburg 2: i siegreich blieb. Hasmonea unternimmt anfangs August seine Tournee nach ^terermarkt und Salzburg. Sportklub Gideon. Heute, Samstag, 7,7 Ühr, wichtige ZEersammlung. Bekanntgabe der Hkrbstmeisterichaftstermine im Cafe Schuh, II., Obere Donaustraße 37. Alle Mitglieder haben bestimmt zu erscheinen. Hazair. Heute. 6 Ubr abends, im Klubheim, Caf6 Industrie- Palast, I. Domlnikanerbastei 22, Spielerversammlung. Mannschaffsausstellung für die morg'geu Wettspiele und Mitgliederausnahme. Hasmonea. Samstag. 8 Uhr, wichtige Vollversammlung. Tagesordnung: Plahbau. Sonntag Wettspiel mit zwei Mannfchaften gegen Nordmark. Sportklub Awodah. Heute ab 3 Uhr Training. 7 Uhr abends Lprelerversammlung und Mannschaftsaufstellung im Klubheim. * Bar-Kochba. §eute SamStag. präzis 6 Uhr abends. Generalversammlung im (Saf4 Frankl, II., Heine straße 5. Alle Mitglieder werden ersucht, pünktlich zu er scheinen! Jüdischer Sportkl«bAchim.Hru1e,4Uhr,Wettspielmit einer Mannschaft, gegen Jüdischen Sportklub Jugendbund auf dem Athen-Platz. - .. _ 2**2. Heute Mitgliederversammlung l« Caf» Postsparkaste, l.. Biberstraße 10. Morgen Wettspiel mit zwei Mannschaften gegen Kaisermühlen Athletikklub. Gerichtssaal. Wenn die Köchin naschhaft ist. Vor dem Oberlaudesgerichtsrate Dr. R u z i c k a beim Bezirksgerichte in Döblrng hätte sich der Fabrikant Dr. Leonhart Deutsch wegen fahrläßrger Körverbeschädigung zu verantworten. Wie in der Anklage ausgeführt wurde, hatte der Beschuldigte unter anderen Fläschchen, die atlf seinem Nachtkästchen standen, auch eine Flasche mit Dhmentilsulfit offen stehen gelassen. Während seiner Abwesenheit räumte die Köchin daS Schlafzimmer auf, und trank m der Meinung, es befinde sich ,n der Flasche mir der ätzenden Flüffigkeit ein „Hustensafterl" von der giftigen Substanz. Die Köchin erlitt schwere innere Verletzungen und lag durch Monate im Krankenhaus. Der Angeklagte erklärte sich nichtschuldrg, es seien in seinem Hause keiae Kinder und davon, daß die Köchin so naschhaft sei, konnte er keine Ahnung haben. Der Richter verurteilte de» Beschuldigten zu fünfhundert Kronen Geldstrafe und verwies die Köchin Maria D a v i d, die X 7000 Schmerzensgeld beanspruchte, mit ihre» Formungen auf deu Zivilrechtsweg. BANK- UND WECHSLER GE SC HAFT 8. ADVOKAT & (Ä Wien, („Franz Josefskai 65 (Ecke Schottenring) j | Kulanteste Durchführung sämtl. Banku. Börsetransaktionen. Der Volkswirt. Gestempelte Krone --- —.80 Centimes, Auszahlung Wien — 81 Centimes. In Zürich notierte-. die österreichische-Krone . . . .—.81 (--.77 am 21. Juli) die österr. gestempelte Krone . . —.80 (—.80 am 21. Juli) die tschechische Krone.7.85 ( 7.50 am 21. Juli) die Mark ..7.97 C 7.85 am 21 Jub' Agram.. . 3.80 ( 3 75 am 21 Juli) Bukarest. 8.25 ( 8.20 am 21 Julr> Budavest.1.90 ( 1.85 am 21 Juli) Warschau.- 32 (-.32 an, 21. Juli) Das Handelsagentengesetz. Von Rechtsanwalt Dr. M. Reitz. Am 1. Oktober tritt das Handelsagentengesetz in Wirksamkeit. Damit wird der Zustand der Rechtlosigkeit, der bisher für die Handelsagenten geherrscht hat, beseitigt sein. Das Msetz gilt nur für selbständige Handelsagenten und nicht für angestellte Agenten, auf bereu Rechtsverhältnis vielmehr das Angestelltengesetz Anwendung findet. Durch das Handelsagentengesetz wird der klägliche Zustand beendet, daß die Ansprüche eines ganzen zahlreichen .Standes von Kaufleuten dem schwankenden Urteil verschieden entscheidender Gerichte ausgcs.tzt war. Insbesondere galt dies bisher vom Provisxvnsanspruch. Dieser ist nunmehr im Handelsagentengesetz nach Umfang, Grund, Höhe und Fälligkeit genau umschrieben worden. Dem Handelsagenten gebührt für jedes durch seine Tätigkeit zustandegekommene Geschäft eine Provision, die mit dem Abschluß des Geschäftes erworben wird .Eine Ausnahme besteht nur bei B er kau fsgesch ästen. Ist bei diesen nichts anderes vereinbart oder handelsüblich, so ist die Provision nicht schvn mit dem Abschluß des Derkaufsgeschäftes verdient, sondern erst-und nur in dem Maße erworben, wenn ur/) so weit die Zahlung des Käufer; Leim Verkäufer eingegangen ist. Hat aber der Verkäufer durch sein Verhalten selbst Anlaß dazu gegeben, daß der Eingang des Kaufpreises ganz oder teilweise unterblieb, so kann der Handelsagent die volle Provision verlangen, es sei denn, daß für bas Verhalten des VerkäufersI wichtige Gründe auf Seite des Käufers vor liegen. Dies gilt auch bei den anderen durch den Handelsagenten vermittelten entgeltlichen zweiseitigen Geschäften. Die Frage, ob durch die bloße' Namhaftmachung der Agent einen Anspruch auf die Provision erworben habe, ist im Gpsetz verneint, im Zweifel, das h'eißt, wenn keine andere Vereinbarung oder kein anderer Handelsbrauch' vorliegt, berechtigt die bloße Namhaftmachung den Agenten noch' nicht, eine Provision zu verlangen, die Provision gebührt bloß für eine Vermittlung, nicht für eine Namhaftmachung. Trotzdem gebührt aber dem Agenten im Zweifel die Provision auch für solche Geschäfte, dre ohne seine unmittelbare Mitwirkung während der Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der ihm zugewiesenen oder von ihm zugeführten Kundschaft und dem Geschästsherrn, seinem Auftraggeber, zustande gekommen sind/, weiters gebührt auch dem Gebietsagenten, bas ist dem Agenten, dem ein ganzes Gebiet'zur alleinigen und ausschließlichen Bearbeitung zugewiesen ist und ebenso dem Agenten, dem ein bestimmter Kundenkreis zur alleinigen und ausschließlichen Bearbeitung zugeteilt ist,, die Provision auch für solche Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung mit der ihm zugewiesenen Kundschaft abgeschlossen wurden. Wird der Agent vom Gieschäftsherrn vertragswidrig verhindert, Provisionen in dem vereinbarten oder in dem nach den getroffenen Vereinbarungen zu erwartenden Umfang zu verdienen, so gebührt ihm eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Provision richtet sich mangels anderer Vereinbarung nach dem für den betreffenden Geschäftszweig am Orte der Niederlassung d«S Handelsagenten üblichen Sätzen. Ueber die Provisionsvnsprüche ist mit Ende eines jeden Kalenbervrerteljahrs abzurechnen, doch hat der Handelsagent ein Recht auf Vorschuß, entsprechend seinen bereits unbedingt erworbenen Provisionsforderungen und seinen Barauslagen. Ueber bte Geschäfte, für die ihm Provision gebührt, kann der Handelsagent die Mitteilung eines Buchauszuges verlangen, und hat, falls er glaubhaft macht, daß der Büchauszug unrichtig vder unvollständig ist oder daß ihm die Mitteilung eines Buchauszugrs verweigert wurde, ein beschränktes Recht auf Einsichtnahme in die..Bücher des Geschäftsherrn. Die Provisionsansprüche verjähren in drer Jahren. Zu ihrer Sicherung hat der Handelsagent ein Zurückbehaltungsrecht wie jeder andere Kaufmann, insbesondere an den ihm vom Geschästsherrrr übergebenen Mustern. Die Konkurrenzklausel ist verboten und jede Vereinbarung damit unwirksam, durch' die der Handelsagent für die Zeit nach' Beendung, des Vertrags- Verhältnisses in seiner Erwerbslätrgkeit beschränkt.wird. Dagegen ist es ihm aber verboten, ohne Einwilligung des Geschästsherrn von dem Dritten, mit dem er für den Wschäftsherrn Geschäfte abschließt oder vermittelt, eine Provision vder sonstige Belohnung anzunehmen. Ohne Kenntnis der Vertragschließenden ist eS c^so dem Agenten untersagt, von beiden Teilen sich für seine Vermittln» gstätigLett beiabkn zu taffen. Was der Handelsagent gegen 23. Juli 1921 dieses .Verbot erhalten' hak, muß er dem Geschästsherrn! Herausgeber!, der überdies auch! den Ersatz des höheren Schadens verlangen kann. Ist die letztere Bestimmung auch dem einzelnen Agenten ungünstig, so hvbt sie 'doch bas Ansehen des ganzen Standes. Aus der Bestimmung geht hervor, baß der Handelsagent als eine Pers on besonderen Vertrauens aufgefaßt ist, der das Interesse seines Auftraggebers, seines Gleschästsherrn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen und alles zu unterlassen hat, was. mit dieser seiner Vertrauensstellung in Widerspruch steht, pder auch nur einen Schatten auf das Vertrauensverhältnis werfen könnte. Nur eins, was von den Handelsagenten sehülichst gewünscht wurde, ist im Gesetz selbst noch nicht erledigt: Die Vestelsuirg von gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Stande der Handelsagenten. Doch kann die Erfüllung dieses sehnlichen Wunsches des Standes der Handelsagenten auch int Verwaltungswege erreicht und damit der Ring geschlossen werden, der die Interessen und Rechte der Handelsagenten und ihr gesellschaftlich,'s Ansehen schützen soll. Ausweis der Oesterreichisch-ungarischen Bank. 50.14 Milliarden Banknotenumlauf. Nach dem Stande vom 7. Juli 18*1 zeigt der Ausweis der Bau! für Oesterreich da» folgende Bild A k t i v a- Veränderungen Metallschah: seit dem Stande »om Goldmünzen der Kronenwäh« 30, Juni 1981 rung, dann Gold tu Barren K K K in ausländischen u. Handels- Münzen, das Kilo fein zu le 3878 gerechnet. '67.313,37 Goldwechsel am' auswärtige ■' Plätze und ausländische Noten (£, Fr. u. Ml.) * . . 6,161.2B3.05 Eilberknrant- und Teilmünzrn_1.686.52 6,280.182.94— 1,418.884.0t Kassenscheine der KriegSdarlehenSlassen . . . 891,687.50».—s- 178.000;— ESlomytierte Wechsel, Warrants und Effekten. 1.807,878.251.33 4- 1,470.231.81 Darlehen gegen Handpfand. 408,712.800.— — 1,196.700.— Effekten. 2,293.675.48 + 1,495.681.81 Oesterreichische Staatskassenscheine...... 47.764,281.000.- 19,000.000.— Oesterrnchiich.ungarische Bank »LiquidationS» masse", liebertrag vom Jahre 1089 . . . . 7.684,063.481.18 ... ..... Andere Aktiva (Inkl. Devtsrnzentrale) .... 4.683,946.9, S.37 - 8,988.114.88 02.127,4S3.7S0.25 Passiva. Bantnolenumlauf . . -. 50.148,690.335.- + «7,450.478.- Giroguthaben und sonstige sofort fällige Derbindlichkeiten ... 9.166,396.4t3.« - 66«,970.645.39 Guthaben der Oesterreichisch.ungarifchen Bank .Liquidatlonrmasie-.!169(S41.4*3.81 + 19,444.138.18 Sonstige Passiva.1.8:8,553.687.98 •+ 67,681.148.4, 60.127,483.700.25 In Ungarn beträgt der Banlnotenumlaus 17'9 Milliarden, ist als» «« 172 Millionen zurückgegangen. Der Ankauf -er Angustfälligkeiten. Die Finanzverwaltuna wird die Augustfällrgkriten der allge» me nen und der Lsterre'.ch'schen Staatsschuld unter den in der Kundmachung des Bundesmimstcriums für Finanzen vom 23, Juni d. I. für den Ankauf der Julilätligkelren bestimmten Voraussetzungen ankanfen. Der Ankauf dcr Fälligkeiten aus Kriegsanleihen, welche sich im Besitze von offtnen Handelsgesellschalten. Kommanditgesellschaften ' oder stillen Gesellschaften be* si eden, kann nur insoweit Platz greifen, als bei den einzelnen Gesellschastciii auyer den übrigen vorgeschriebenen Vorausschungen noch iusbesouders die Hermatszuständigkeit « Oesterreich zutriffl. __ Die BaumwoNvervrdimng in -er Tscheche- Slowakei. Aus Prag wird uns berichtet: Dcr GewerbeauSschutz des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich mit der Liquidation der Spinnergenossenschaft und mit der Frage, ob zur Erledigung die'er Angelegenheit en Gesetz notwendig sei. Ueber Wunsch der deutschen Mitglieder dieses Ausschusses waren außer den Vertretern der tschechischen Weberveremigung auch Delegierte deS Deutschen Textilverbandes in Reichcnberg zngezogcu worden. Außerdem war Handelsminister. Dr. H o t o w e tz eingeladen worden, an der Sitzung teilrunehmen. Der Handelsminister brachte in ausführlicher Darstellung seinen Standpnnkt vor und bem-rkie, daß die Sache vor allem deshalb dringlich sei, weil die W e ch s e l d:r Spinnergenoffenschaft in Amerika über mehr als e i.n e Million Dollar) mit der Garantie deS Baukensyndikats und der Regierung versehen, unterProtest gegangen sind. Er versicherte, daß er alle Wege beschritten habe.umzueinemZieldurchprlvateVerclnigungenzn gelangen. Infolge des Separatübereinfsmmens habe die Hoffnung bestanden, daß man - zü der einverständlicken Liquidierung kommen konnte, später seien jedoch von allen Seitm Einwendungen, auch Verdächtigungen ausgesprochen worden, so daß ein Teil der bereits abgenommmen Vorräte wieder zur Verfügung gestellt wurde (420.000 hg) und die Spinnergenoffenschaft Über eine Million Kilogramm unverkaufter teuerer Vorräte verfüge. Der Minister glaubt nicht, daß man ohne ein Gesetz eine gültige Austragung dieser Angelegmheit sinden werde. Der Vertreter der tschechifchm Weber Dr. 5klumpar gab der Ansicht Ausdruck, daß die größte Schuld die Spinner treffe. Die Weber hatten bei der Spinuergenoffenschaft und beim Einkäufe nichts zu sagen nnd sollten trotzdem jetzt schwer belastet werden; die Mitglieder der Spinnergenosscnschäften haben große Bonifikationen gehabt und per Waggon mindestens K 60.000 verdient. Auch ist gegen die festgrltgten Bedingungen der Spinnergenoffenschaft vom Einzelnen viel verkauft worden. Als dann die Weltmarktpreise fielen und zu ^ftnüberlegken Einsuhrkewilligungen erteilt wurden, sei die Katastrophe eingetrrten, ohne Beischulden der Weber. Diese wiffrn heute nicht, wofür sie zahlen sollen und sind darum unbedingte Gegner emer gesetzlichen Regelung. Ein ähnliches Gesetz, wie es hier von dem Parlamente verlangt wird, existiere in keinem Stai^ der Welt. Der Handelsminister erklärte demgegenüber, daß derzeit Forderung gegen Forderung steht. Die von der Regierung auch bei dcr Spinnergenosieiischaft durchgeführte Kontrolle werde ein genaues Bild geben und Gelegenheit, daß jede Uekerschrritung der Vorschriften unnachsichtlich verfolgt werden könne. Die Banken haben bereits einen Teil der Provision rückvergütet, auch die schuldigen Stempel von 30MillivnenKrvnen werden vom Finanzministerium voraussichtlich nachgelassen werden. Zur endgültigen Regelung bedürfe es aver emes staatlichen Liquidators.

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