Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 882 (11.7.1921)
- Date
- 1921-07-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Lloyd George hat a» de Valera ein Telegramm gerichtet, worin er die Antwort, die de Valera anf den Vorschlag zur Einberufung einer Konferenz gegeben hat, erhalten z« habe« bestätigt und mitteitt, daß «e de Valera mit irgend einem beliebige» seiner Kollegen im Laufe dieser Woche empfange» «erde. Der Waffenstillstand zwischen England und Irland. Land»«, iv. Juli. (Tel. d. Korr. Herzog.) Der zwischen England und Irland geschloffene Waffenstillstand gleicht in seinen Süßeren Forme« einem regelrechten militärischen Waffenstillstand. Obwohl der Waffenstillstand erst morgen de» 11. d. M. mittags beginnen sollte, wurde er bereitschon gestern au diele« Stelle« duichgesührt. Bereitin der allernächsten Zeit sollen im Sinne der zwischen Aohd George vnd de Valera getroffenen Vereinbarungen ine Verhandlungen in London beginnen, von den« Ergebnis man die Bemdigpug dejahrhundertealten Zwistes erwartet. Nach Andeutungen der Presse ist England rntschloffe«, ein äußerst weitgehende- Entgegenkomm« bezüglich der Lulonomiebestrebuugr« Irlandz« tckmden. -M Dle Beschränkung der Rüstungen. ' London, 10. Juli. (Reuter.) Präsident Hartl x tt ft hat eine Konferenz zur Beratung über die Frage dir E i n s ch r ä n k u n g der Rüstungen vorgeschlagen. . London, 10. Juli. Der über Initiative Hardings einzuberüfenden Konferenz zur Beschränkung der Rüstung«:» soll, wie' das Reuterfche Bureau erfährt, eine, Besprechung über die Fragen im fernen Osten zwischen den daran besonders interessierten Mächten norausgehen. Die Anregung des Präsidenten Harding ist -das Ergebnis eines Gedankenaustausches, der nach der Erörterung der politischen Fragen im fernen Osten auf der britischen Reichskonferenz mit den Pereinigten Staaten, Japan und China gepflogen wurde. Premierminister Lloyd George wird in der morgigen Sitzung des Unterhauses in dieser Sache Erklärungen abgeben. London, 10. Juli. (Reuter.) Der amerikanische Botschafter^ in London teilt mit: Eine vom Weitzen Hause ausgegebene Erklärung besagt: Im Hinblick auf hie weitreichende Bedeutung der Frage der Beschränkung der Rüstungen hat Präsident Harding bei Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan angefragt, ob sie an einer Konferenz zur Besprechung dieser Angelegenheit in Washington zu einem gegenseitig zu vereinbarenden Zeitpunkt teilnehmen würden. Der Präsident hat vorgeschlagen, daß hie Probleme des Süllen Ozeans und des fernen Ostens, die mit der Abrüftungsfrage in enger Verbindung stehen, gleichfalls auf dieser Konferenz besprochen werden, um eine allgemeine Verständigung über die politischen Grundsätze im fernen Osten herbeizusühren. China ist eingeladen worden, an der Besprechung über die Fragen des fernen Ostens teilzunehryen. _ Kouurmilistenrururnel fit Genf. Öettf, S. Juli. (Schweiz. Dep.-Agentnr.) Die beiden Arbeitslos« B t r ch e und B o v ey. die wegen eines beabstchligtm Anschlages auf das Bmrdepartewent i« Gens ven hastet wurde«, find auf Weisung des Bundesanwaltes mS Gefängnis übnführi worden. Die kommunistische Zeitung »Avantgarde* teilt in eiurr Sonderausgabe mit. daß die Polizer bei verschiedenen Persönlichkeit« der kommunistischen Partei erfolglose HauSdurchsuchnog« vorgenommeu hat. «orfantq ia Warschau. WtzlN«, ». Sick!. (Dr!va!.) Di« »UMM» meldet au- Warschau: Nack znverlassiarn Meldungen »st Korfanty Freitag m Warscha» emLllroffa» rmd wurde mit arabou lAuldel-bMU-chi» Gin Kommunistenputsch in Bulgarien? Unbestätigte Meldungen ans Sofia. Wien, 10. Juli Im Laufe des gestrige» »nd heutige« Tages hier eingelaugte telegraphische Rachrichte» besagen, daß gestern in Sofia und am Lande ernste Unruhen ausgeb r o ch e n find. Die von den Bolschewiken beeinflußte Bauernpartei scheint in einzelnen Teilen des Landes Oberhand gewonnen zu haben. Eine strenge Zensur wird gehaudhabl, doch läßt sich aus Bankdepeschen wie aus Mitteilungen von aus Belgrad hiev eiugetroffene» Reifenden konstatieren, daß d i e Geschäfte in Sofia gefp errt und die Banken jede Tätigkeit eingestellt habe n. Es ist unmöglich, Zahlungen zu erlange«, Auszahlungen «erde« nicht hockdriert. Auffallend ist es, daß der Leva- Kurs, der «och vorige Woche auf K. 7.20 stand, im Laufe dieser Tage auf St 5 geftmfeett ist. .c ,,, Die Wiener bulgarische Bertretung erklärt, daß ihr eine Bestätigung dieser Alarmmeldungen nicht zugekommen ist. _ Poinearö Lber die Leipziger Freisprüche. Pari«, 10. IE. (HavaS.) Poiucarä bespricht im »Temps" die Freisprüche deS Leipziger Reichsgerichte- «nd sagt, efei leicht gewesen, voraaSzusrhen, daß die gerichtliche» Verfolgungen der Kriegsschuldige« nur r« einer Parodie der Justiz führe» würden. Er billigt die Zurückziehung des ÄktenmaterialS «nd empfiehlt, m Frankreich ei» gerichtliche- Bei fahre» in Abwesenheit der Kriegsschuldigen einzuleite». Poincars erinnert daran, daß Deutschland sich verpflichtet hat, die Schuldigen a « s z u l i e f e r n, und es muffe sie ans" tiefer», sonst verweigere es wieder einmal die Erfüllung seiner Verpflichtungen. Poincarschließt seine Ausführungen mit den Worten: Wrr find demnach berechtigt, nicht nur Düsse ldorf, Ruhrort und Duisburg nicht zu raumen, sondern mit mehr Nachdruck als jemals die von Mrlleraud im letzte« Jahr von der Kammer verfochtene These wieder aufzunehmen. Da Deutschland fortgesetzt dem Vertrag znwrderhandelt, haben die für die Besetzung delinken Rheinnfers vorgesehenen Fristen nicht z« laufen begonnen. Wenn wir diese neuen Verfehlungen Deutschlands widerspruchslos hinnehmen, können wir darauf gefaßt sein, daß unsere Schwäche die Deutschen immer wehr zu dem Glauben ermutigt, daß wir ohnmächtig seien. Der griechisch-türkische Krieg. Jtottfiantiitope!, 10. Juli. (Havas.) Obwohl die Offenfivr weder bei den Griechen noch anf Sette der Kemalisten angefangen hat, werden kleine Scharmützel der Vorposten an allen Fronten gemeldet. Die Regierung von Angora hat amtlich als Kriegsgebiet die Küste von Jsmid, die Gegenden von Adabazar, Berindje bis Darivdje und die Küste auf der anderen Seite von Kodjalli erkort. _ Eine Hitzwelle in Amerika. Re«-Bvrk, 9. Juli. (Reuter.) Die Hitze in dm Verewigten Staaten hat sich zur Unerträglichkeit gesteigert. Aus allen größeren Städten werden Todesfälle durch Hitzschlag gemeldet. Insbesondere in den dicht bewohnten Arbeitervierteln New'Aorks sind viele Opfer von Hitzschlag zu verzeichnen. ES werden auch Fälle von WahnsinnSausbruch gemeldet. Die Menschen suchen scharenweise in den Flüssen Kühlung zu finden, wobei viele in dm Uutiefm ertrinke«. Bon den als Schlafstättm eingerichteten Dächer« stndeine grotzeAnzahlPers onenabgestürzt. Die Behörden haben alle Parks geöffnet, um das Uebernachten im Freien zu ermöglich!'», und alle Vorsorgen getroffen, um die Bade- und EririjLmWkLeleaeuheitm zu ^vermekrm. Das PersonaleinkoMwensteLergesetz in der Praxis?) Dr. Ernst Feldsberg. II Was ist BerLnHernngsgervinn? Die Personalfteuernovelle vom I«hre 1921 hat die Getvjinne aus Veräußerungsgesch.äften unter gewissen Voraussetzungen der Steuerpflicht unterworfen. Es w.ird nun die Aufgabe dieses Artikels sein, zuerst die Veräutzerunggeschafte selbst einer näheren Betrachtung zu unterziehen und dann den Begriff „Veräußerungsgewinn" näher zu erläutern. Es gibt zweierlei Arten von Beräußerungsgeschäften. Veräußerungsgeschäfte „im allgemeinen Sinn^ und „einzelne" Veräußerungsgeschäfte. Unter ersteren versteht das Gesetz solche Geschäfte, die im normalen Betrieb« eines UUnternehnrens abgeschlossen wjerden. Diese Art von Geschäften ist selbstverständlich' steuerpflichtig. Im Gegensätze hiezu spricht bas Gesetz von „einzelnen"' Beräußerungsgeschäften, bas fwtb solche, die nicht im normalen Betrieb eines Unternehmens ab gewickelt werden. Von diesen Geschäften unterliegen unbedingt der Steuerpflicht die Veräußerungen von unbeweglichen Gegenständen, und die Veräußerung von solchen beweglichen Gegenständen, die entweder einemj Erwerbszweck dienen, aber nach § 4, Zahl 4 und 5 des Gesetzes**) über die große Vermögensabgabe ausdrückliche für abgabepflichtig erklärt werden. Beräußerk also jemand ein Haus oder Grundstück, so hbt er von dem' erzielten Gewlinn ans jeden Fall Steuer zN zahlen. Ebenso ist steuerpflichtig ein Gewinn, welcher daraus resultiert, daß jemand ein gemünztes' oder unver-, arbeijetes Edelmetall' veräußert. I Alle anderen beweglichen Gegenstände, bas heißt, die/im Z 4, Zahl 4 und 5 des Gesetzes über hie große Vermögensabgabe nicht ausdrücklich für abgabepflichtig erklärt sind und /nicht einem' Grwserbszweck dienen/ sind nur dann bezüglich des' Gewinnes aus einer Veräußerung der Steuerpflich-t zu unterwjvrstn, weim die seinerzeitige Erwerbung in SpvkulattonSabsicht erfolgte. Veräußert zum Beispiel ein Priv atmann Pvrsert«ppich'e, so ist der aus der Veräußerung fließende Gewinn nur dann zu versteuern, wenn der Veräußerer im Zeitpunkte des .Erwerbes bereits die Absicht hdtte, die Teppiche mit Gewinn wieder abzustoßen. In den' meisten Fällen w^rd sich die Spekulationsabsicht sehr schwer feststellen lassen, allein die Begleitumstände! werden oft sicher« Argumente für die Spekulations-«. absicht bieten. Hat der Verkäufer der Teppiche, dieselben nicht benützt, sondern sie wdhl verwahrt und! sie in dem Zeitpunkt, wlo der Preis für hieselbenj um ein beträchtliches gestiegen ist, veräußert, wsrd man mit Sicherheit anuehmen können, daß hier ein Spekulationsgeschäft vorliegt. Jene Gegenstände, wsslchv länger als zehn Jahre im Besitze des Veräußerers gestande/u sind, sind auf jeden Fall bezüglich des Gewinnes, de-r bei ihrer! eventuellen Veräußerung erzielt wiurve, von der Besteuerung befreit. Was ist nun „Ver'Lußerungsgewinn"? Unter „Veräüßerungsgewinn" versteht das Personalsteuergesetz jene Differenz, welche, sich aus dvr Gegenüberstellung des Verkaufs- und Anschaffungspreises eines Gegenstandes ers;ibt. Der Anschaffungs-, respektive Herstellungspreis', wird nun auf folgende Meise ermittelt: War dar veräußerte Gegenstand am 30. Juni 1920. also am Stichtage d^r gwßen Vermögensabgabe, inr Besitze des Veräußerers und wtzrrde für denselben bei der Deran- . lagung der Vermögensabgabe ein bestimmter Wert zugrunde gelegt, so gilt dieser Wert als Anschaffungs-' wiert. Wurde jedoch dieser Gegenstand anläßlich" dev Dernrogcnsabgabe nicht besonders bewertet oder unter- *) Siehe „Wiener Mvrgenzeitung" Nr. 877. vom 6. Jnli 1921. **) Solche bewegliche Gegenstände sind: a) Festverzinsliche Wertpapiere, b) Dwidendenpapiere, c) andere AnteLl« an Gesellschaften, die juristische Personen sind, d) Ansprüche ans Lehensversickernntzeu, e) verzinsliche und imverLrÄlch« an- Lebensversicherungen, e) öerzmSliche und mtverzinsliche, verbriefte und nichtverbriefte F^rdcr'.mgen und Grschaft?- anlagen, f) Rechte auf wi d.n l/ -;!tbc Nu^urgcn ttitJ Leistungen, g) Patent- und "eberrea-te, h) ungenutztes mrd n» 1 verarbeitetes Edelmetall, Kerl« U Barqklh.