Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- Heft 881 (10.7.1921)
- Date
- 1921-07-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Die Aussprache war ungemein temperamentvoll geführt worden und die Fragen» die am schärfsten in den Vordergrund traten, betrafen das Verhältnis Englands zu den eingeborenen Nationen und das Problem der Seegeltung, das die Beziehungen zu Japan und Amerika beherrscht. Die Konferenz stand, wie nicht anders zu erwarten» unter dem Zeichen der LückenliaflrgkM der Friedens. Die Mängel dieses Werkes tretenunausgesetzt ans Licht. Der Krieg hat die dem englischen Imperium ungehörigen Völker aus ihrer Beschaulichkeit aufgestört und ihnen die Parole der Selbstbestimmung gebracht. Er hat Amerika eine dominierende Stellung im MLchtekonzern verschafft, die den britischen Politikern viel Abdrücken verursacht. Amerika lehnt noch schroffer als unter Wilson den Beitritt zu dE-in Paris ausgeklügelten Statut eines Völkerbundes-ab und besteht auf einer Zuziehung aller selbständigen Völker. Dies setzt eine restlose Klärung der Streitigkeiten mit Deutschland und Rußland, die Einigung Mer die astatischen Fragen und über die deutschen I Kolonien voraus. Die Mitteilungen, die bishchM^dieM-ichskMserenz vvMgen. lassen ■ kkMWchEM Me Entscheidung in diesen Dingen bei^.ByrpKt^.liestz-<Ljck>.vast^Grglünd möglicherweise zu kineLKerÜMi ^seines. Betttages. mit^JlPM,. der in --diesestM^en^MäW-Wette« wird.'' Reichskonferenz soll sich, wie „Daily Tele'- berichtet, auch tnit der Politik der Regierung im stühen Osten bezüglich Mesopotamiens und Palästinas emverftanden erklärt' haben. Sie billigt also die Anti ahnte des Mandats über diese Länder durch England nah die PolAK des Kabinetts würde in dieser Hinsicht M Meich^politik, die die Unterschrift der führenden PeAMichkekten trägt. Nun handelt es sich besonders in W Palästinafrage nicht um einen selbständigen "Akt- Englands. Das Reich hat von den Großmächten das Mandat erhalten, die Verwaltung in Palästina gemäß, den Ansprüchen der jüdischen Nation auf Errichtung eines Heimes zu ordnen. Die jüdische Nation wird also als Träger eines politischen Willens anerkannt, sie ist eine politische Individualität, die als Subjekt, nicht aber als Objekt auftritt. Sie steht noch außerhalb des Völkerbundes, well sie sich bis heute nicht einrichten und nicht konstituieren konnte. Der Sinn des Mandats geht aber dahin, ihr diese Konstitülierung zu ermöglichen und ihren Eintritt in den VMerburid vorzubereiten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist England als Mandatsmacht der Vertreter der jüdischen Nation, der gewissermaßen öffentlich-rechtlich die Funktion ' des Sachwalters auszuüben hat. Alle Akte der Mandatsaussührung müssen im wohlerwogenen Interesse des rechtlichen Besitzers von Palästina, der jüdischen Nation, geschehen. Die oberste Instanz in allen Vertragsangelegenheilen ist der Völkerbund, unter dessen moralischer Amorität auch die jüdische,Nation steht. Diese muß darauf achten, daß alle Maßnahmen der Verwaltung Palästinas unter dem Gesichtspunkt des jüdischen Interesses geschehen, dctß'/alles ^unterbleibt, was die jüdische Entwicklung beeinträchtigen könnte und daß kein Akt ohne die Kenntnis der in dem Mandalsvertrag und in @on Remo als Vertreter der jüdischen Nation anerkannten zionistischen Organisatton geschieht. Insbesondere muß es vermieden werden, daß die Zukunft des jüdischen Volkes unter den Einfluß englischer Parteien gerät und auf solche Weise der Bestimmung des jüdischen Volkes entzogen wird. Die Organisierung des wirtschaftlichen und politischen Lebens in Palästina durch England muß im Rahcken der jüdischen Forderungen geschehen, sowie sie dm betelligten Regierungen der Friedenskonferenz und dem Völkerbund vorgelegt würden. Hier kann es keine Halbheit geben. Die Aeichskonferenz der englischen Kolonien hat ihre Arbeite» noch nicht vollendet. Aber es ist ichr Die amerikanische Tricdcnsrcsoüition. Berlin, 9. Juli. Die »Dossische Zeitung* verössmtlicht den englischen Originaltext der von den beidm Häusern des Kongresses angenommen und vom Präsidenten H a r d i n g Unterzeichneten Frieden sresolulion über die Wiederherstellung des Friedens mit Oesterreich-Ungarn und Deutschland. Don der sechs Arttkel umfassenden Resolution ist schon die Einleitung nicht ohne Reiz, die davon spricht, daß der Kriegszustand zwischen der kaiserlich-deutschen Regierung, der kaiserlich und königlichen österreichischungarischen Regierung und den Vereinigten Staaten beendigt ist. In Artikel 2 werden den Angehörigen der Vereinigten Staaten alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen oder Vorteile gewährt, die aus dem Waffenstillstand, dem Versailler Vertrag oder anderen Vereinbarungen, beziehungsweise aus früheren Abmachungen, herrühren. Artikel 3 hat nur formale Bedeutung. In Artikel 4 sichern sich die Vereinigten Staaten auch die aus den Vertragen von St. G erm ain und T r i a n o n für sich ergebenden Vorteile oder solche, die durch Kongreßakte früher erworben wmden. .. Artikels rrmfM den Schwerpunkt der ganzen Aktk und beleuchtet Ae rechtliche Seite der E n tschäditzungen einzelner und Gesellschaften, die diese durch den Krieg oder durch mit iym verbundene besondere Umstände erlitten und. zurückzuoerlangen haben. Es heißt dort' Alles Eigentum der kaiserllch-devtsch« Regierung oder ihres Rechtsnachtolgers und das Eigentum aller deutsch« Staatsangehörigen, welcheam 6. April 1917 oder später in den Besitz oder unter die Kontrolle der Vereinigten S aaten gekommen ist, und alles Eigentum der k.«. k- 5st ex r e i chi sch-n » g a ris ch e« Regier«« g »der ihrer Rechtsnachfolger und das Eigen« tum aller österreichisch-ungarischen Staatsangehörigen, das am 7. Dezember 1917 oder später in den Besitz oder unter die Kontrolle der Bereinigt« Staat« gekommm ist oder Gegenstand einer Forderung der Vereinigt« Staat« oder emeß ihrer Beamten, Vertreter oder einer Behörde auS irgendeinem Titel ist, soll zu rü ckb ehalte» werde«, dmch daS Schatzamt der Bereinigt» Staat« »ud kein» Verfügung darüber getrost« werden, mit d« AuS- «ahmen, die etwa bisher getrosten sind oder im einzeln« später durch Gesetz getrost« werd«, bis zu dm» Zeitpunkt, wo die kaiserlich-deutsche «der die l n. I. österreichisch-ungarische Regierung oder ihr Rechtsnachfolger oder ihre Rechtsnachfolger geeignete Vorkehrungen gekost« Hab« zur Befriedig«»- aller gegen die genannte« Regierungen gerichteten Forderungen »der der Fordrrungen aller Personen, die durch die kaiserlich-deutsche Regierung oder ihre Vertreter, oder dmch die k«.k. österreichische Negierung oder ihre Vrrtteter, soweit diese Person« die Bürgerrechte der Vereinigten Staat« besitz«, wo immer sie auch gewohnt Hab« möge», Unbill an ihrer Perso« und ihre» Eigentum erlitten haben, sei eS dmch d« Besitz von Anteile» oder Waren« deutschen, österreichisch-ungarisch«, amerikanische» oder ander« Korporationen over infolge der Feindseligkeit« oder durch irg«deiue Kriegsoperation oder sonstwie und biß die kaiserlich deutsche Regierung und die k. u. k. Lsterreichlsch'AngMcheRegieruas oder ihr .Rechtsnachfolger oder ihre Rechtsnachfolger alle G e l d st r a f r «, B e s i tz e « fl t « 1 f « « « » » und B eichla g « ah « e » annkaunt habe», die vo» den Bereinigt« Staaten während des Krieges sowohl bezüglich der deutsch« Regierung, der dmtsch« Bürg«, der österreichisch-ungarisch« Regierung oder d« österreichffch-nvgarischen Giaatszugehörig« anfnlegt wmden und alle Geldausprüche an dir Bereinigten Staat« ausgehobm Hab«. Durch Artikel 6 wird schließlich besttmmt, daß nichts, was in der Resolution nicht enthalten ist, so ausgelegt werden soll, daß es die Bestimmungen der Resolution aufhebh ändert oder verbessert. Die Abrüstung zur See. Hardings Plan. Paris, 9. Juli. <Tel.-Komp.) Wie die „Chicago Tribüne" berichtet, nähert sich der Plan des Präsidenten Har ding, eine Konferenz zwischen E n g l a n d, Japan und den Vereinigten Staaten zur Einstellung aller Rüstungen zur See einzuberufen, seiner Derwircklichung. Die Verhandlungen zwischen England, Japan und den Vereinigten Staaten sind aus dem besten Wege und es besteht die berechtigte Hoffnung, daß die im Gange befindlichen inojsiziellen Besprechungen von großer Tragweite sich in offizielle Verhandlungen umwandeln werden. Die Lage in Rutzland. Brüssel» 9. Juli. (Wolff.) In einer Unterredung mtt einem Vertreter des „(Steile Belge" erklärte Kr affin, der sich in Belgien auf der Durchreise aushält, die Gerüchte über Zwistigkeiten zwischen Lenin und Trotzki für unbegründet. Es feien auch keine Unruhen in Rußland. Abbruch der englisch-türkischen Derhandlungen. Konftautinopel, 8. Juli. (Havas.) Die Besprechung« zwischen den mglischcn Delegierten und d » Kemalisten sind ab. gebrochen worden, da die Bedingungen der Kemaltsteu übertrieben sind. . fraglich, ob sie ihr Programm, England ein Reichs, jriedenskabineü zu geben, wird verwirklichen können. Hinter all den großen Fragen, die sie ordnen soll, lauert der noch nicht beendigte Krieg, zu allen Fenstern sehen die Probleme herein, die der Versailler Vertrag erst recht akut hat werden lassen. Die maßgebenden Führer der englischen Politik haben wiederholt ihren Urmmt über diesen Diktaljriedeu agSLklocochLy, der Lenin will nur eine astatische Türkei. Stockholm. 9. Juli. (Tel-Komp.) Wie „StzdSvmSka. Dagbladet* au« Smyrna meldet, kam »8 in her Ratio* nalverfammlnug von Angora zu heftig« Tumultiz««, als ein Vorschlag der Sowjet» regierung zur Sprache kam, in welche« eS heißt, die Führer der Türk« sollten auf ein türki s ch es Reich in Europa verzichten und dasür einen mächtig« Staat in. A n a t o l i e» mit B r u s s a als Hauptstadt schaff«. Mehrer« Deputierte, die diesem Vorschlag symvathtsch gegeuüberstanden. wmden vom Präsidenten der Raiionalversammlung» der sir als Verräter brzerchnete, energisch zurückgewiesen. Wahrmd des sich nun ergebende« Tumults siel« auch Revolverschüsse. 2g Abgeordnete, die gegen die Regierung Stimmung zu machen sachte», wmd» verhaftet. Auslieferung der deutsche« Kriegsschuldige«? Brüstet, s. Juli. Der belgische Außenminister I a s p a t ' sagte im Senat, daß auf Grund des Artikels 288 des Versailler Vertrages die Gerichte der alliiert« Länder daS Recht hätten, die deutschen Schuldigen selbst in contumaciam - u verurteile». Jaipar betonte, daß er sich im Namen Belgiens aus Grund des FriedeuSverbagrs alle Rechte Vorbehalt« habe. Diese Rechte gestatt« eS dm Alliierten, die A nst i e T c t tt n g der Schuldig« zu fordern. Aus der nächsten Sitzung des Obersten Rates werde er die Frage der Auslieferung auirolleu. alle Beziehungen der Nationen zu eiuander mit Gift und Mißtrauen erfüllt und immer neue Konflikte erzeugt. Es ist zu erwarten, daß die Dominions, deren Entwicklung unter diesen Mängeln leidet, sich an dil Seite jener stellen, die in einem sreundschastlichen Zusammenarbeiten aller Völker auf dem Boden oeS Völkerbundes die einzige Möglichkeit für die Sicherung des Weltsriedens erblicken. *