Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 606 (1.10.1920)
- Date
- 1920-10-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Dieser Abschnitt ist mit dem ganzen Friedensvertrag durch Veröffentlichung im Staarsgesetzblatt (Nr. 303) österreichisches Gesetz geworden. Mit Vollzugsanweisrmg dom 20. August 1920 gelangten die Artikel 78 und 80, betreffend den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch Opdion, zur Durchführung. Die beiden Erwerbung Zarten, nämlich auf Grund des Artikels 78 und auf Grund des Artikels 80, wurden gesondert geregelt. Dabei erfuhren die beiden Artikel eine sehr ungleiche Behandlung. Artikel 80, der von der Option auf Grund der Nasse und. Sprache spricht, wurde unversehrt in die österreichische Gesetzgebung ausgenommen und mit unverkennbarem Wohlwollen in die Praxis erngeführt. In dem bekannten UebereinkonunKr mit der tschechoslowakischen Regierung über die Optionsmöglichkeit der beiderseitigen Staatsbürger wurde das wesentliche Erfordernis der Rasse fallen gelassen und auch gegenüber Angehörigen anderer Staaten macht sich diesbezüglich eine liberale Tendenz mit Nachsicht der Nasse bemerkbar. Eine solche freimütige Auslegung ist aber für eine österreichische Behörde fast „zu schön", und tatsächlich tauchen schon an diversen Amtsstellen, wie sich Schreiber dieser Zeilen persönlich überzeugen konnte, entgegengesetzte Ansichten auf. die das Schlimmste befürchten lassen. Ein ganz anderes Schicksal ist dem Artikel 78 widerfahren. Dieses andere Kind der Entente, ist keineswegs so schonend, sondern sehr stiefmütterlich behandelt worden. Der Text des Friedensvertrages wurde in der Vollzugsanweisung vom 20. August 1920 vollständig verdreht und durch allzu freies Auslegen und Unterlegen der ursprüngliche Sinn vernnderck. Vergleicht man beide Texte, so springen die Unterschiede in die Augen. Der französische Text ist nicht nur ms Deutsche, sondern auch ins Oesterreichische übersetzt worden, indem in das Nest des Artikels 70 und 78 das auf spezifisch österreichischen' Miste ansgebrütete Kuckucksei des „Heimatrechtes" gelegt würbe, wovon im französischen Original kein Spur vorhanden ist. Ein Westeuropäer kennt das Heimatrecht oder Gemeindebürgerrecht in unserem Sinne nicht. DaZ Wort .Heimat" ist im Französischen überhaupt unübersetzbar. Der Franzosen Heimat ist •- Frankreich. Bei diesen rllichternen Völkern ist Heimat und Vaterland dasselbe. Dagegen ist dem Deutschen und Oesterreicher Heimat ein gewissermaßen poetischer, aber kein politischer Begriff. Das Vaterland ist ihin. im Gegensatz zu seiner „engeren", eine „weitere" Heimat, weiter auch nach seinen Gefühlen. Je größer sein Vaterland, desto weniger fühlt er sich in ihm — „heimisch". Seinen bescheidenen politischen Bedarf deckt — die Genwinde, hinter welcher schon das .Fremde" beginnt . . . Selbstverständlich auch der Fremdenhaß, der nicht erst an den Landesgrenzen seinen Anfang nimmt. Eigene Mitbürger gelten in der Gemeinde als Fremde, wenn sie dorthin nicht „zuständig" find. Und wie fremd find ihm erst die heimatlosen Inden aus dem Osten. Die uns feindselige Gesimmng bat sich nun des HeimötrewteS als Waffe bedient und diese österreichische Spezialität in den Friedensvertrag eingeschmuggelt. Daß bürgerliche Ungleichheit aus die Justiz absärbt, wird niemand bezweifeln. Denn die OJöttin der Gerechtigkeit schließt die Augen nur, wenn sie weis;, das; auf beid-n Schalen gleichberechtigte Gegner stehen. Sonst schielt üe durch die Binde bald nach rechts, bald nach links. Bier aber ist nicht nur die Justiz, sondern sogar dos Gesetz selbst gefälscht worden. Wenn man den französischen Ocrt des Artikels 04 und 70 unbefangen liest, gewinnt man die lleberzeuguua, das; die in Wien seit mehreren 'Fahren weilenden und hier ihren ständigen Wohnsitz bubenden Einwanderer ihre frühere österreichische Staatsangehörigkeit überhaupt nicht verloren haben. Nimmt mau nämlich das Wort „Jndigenat" in seiner richtigen Bedeutung das ist im Sinne der Zugehörigkeit zu entern Staate, oder, wie der Friedensvertrag diese Bezeichnung die und da, im Ggensatz zu nationalsten", gebraucht, >u einem bestimmten Gebiet (nickt Geme-ll.de) dieses Staat.»*. v> kann mau nur g'-s Merknial des WolnstchS als uwb^wAd Wwr Uo? JMSu$$ einer pslnm-nmizchen Derli n, 30. September. (Privat.) In Paris waren heute nachmittags Meldungen verbreitet, wonach in Riga die Bedingungen für ein Mafsenstillstandsadkommen zwischen Polen und Rntzland fertigaCftellt wurden. Man hofft bereits morgen dieses Abkommen zu ratifizieren mn sodann die Massenaktionen einzufteken. Erft dann woLen die Nnffen über die weiteren Frie'asnsfraaerr wcitsrverhandein. Polntsch-MdischL Ausgleichs- Verhandlungen. Warschau. 28. September. iJnmsst Corr. Bur.) Die wiederausgLuomrrren^n jüdlsch-pol- Nischen Ansg<erchsverhandlt;ngTN führen von polnischer Seite Dafzhnski» der den. Vorsitz führt, und Staatssekretär WvohLewskr. Von jüdischer Sette sind die Abgeordneten Farbfteiri, Grürrbanm, Dr. Schipper, Prhlrreki und KlrfchbaRirr anwesend. Lieber den Verlauf der Verhandlungen wird ein amtliches CoMmrrmqns hsransgsgeben werden. ___ Der Völkerbundrat und die litauisch«; Frage. London, 30. September. (Funkspruch.) Der Völkertzundrnt hat sowohl Polen als Litauen anfgcfordert, sich jeder weiteren kriegerischen Tätigkeit zu enthalten, eine Demarkationslinie z« vereinbaren und die Entscheidung des Völkerbundratcs abzuwarten. Polen hat nun diese Linie überschritten, um einem Angriff der Roten Truppen im Schutze der Litauer zuvorzukommen. Hiebei ist Polen so entschieden vorgegangen, daß sich seine Truppen weit im litauischen Gebiet befinden. Ter Völkerbund bedauert dieses Vorgehen Polens, das einer friedlichen Lösung der Frage nicht förderlich sei. Eine fünfgliedrige Abordnung des Völkerbundes wird sich in allernächster Zeit nach Snwalki begeben. Bor einem Staatsbankrstt in Ungarn. Paris, 30. September. „Cxcelsior" legt in. einem Budapester Briese dar, daß oas politische, finanzielle und wirtschaftliche Leben Ungarns durch die Teuerung aller Bedarfsartikel und das hohe Defizit des Staatsbudgets ernstlich bedroht sei. Der Artikel weist zissern-- mätzig nach, daß sich das Verhältnis zwischen Einkommen und Preisen der unentbehrlichsten Waren gegenüber der Vorkriegszeit derart verschlechtert habe, daß zahlreiche Künstler sowie Angehörige der intellektuellen Kreise zur Auswanderung gezwungen sind. Die Finanzkonferenz i« Brüssel. Berluk, 3u. Sep-eucher. (Lest der „Wiener MreHm« zeirung".) Aus Brüssel wird gemwdew Dir heutige Sitzung der F i'.ranz kaufe renz dienre der allgemein. - Besprechung der Geld- und Wecbstlkursfragen. Professor B e n t b u c e a (Italien) erklärte, »:<«* wisse Grundsätze seien övreits durch die Kousermz -?/- stätigi und anertannt worden, oder viel wichtiger erscheinc es, die in diesen Grundsätzen enthaltenen Far dernngen m vecwirllichen. Hierauf sprachen der spanische Percrecec E.orti n. der vor lleberstürzung in der Gehanvlnug oer Wechö'-- kurse warnte, und der Schweizer Halle.r. der tew msche D-etails erörterte. Der douiiche Delegiert« -Urditz inhrre «t?; Deutschland nerstuae mir Interesse die 5wirferetr.z, 'hi der zum Ausdruck a^brachr iivrJv.'. daß Fried; und Wirtichastlichteir in ganz Euravo herrschen müssen. Der Weg zur siebenoindung der Schlowrigkeiren müsse durch die Zuwmmcnarbe.it der Rationen gesunden werden. Am Schlüsse der Sitzung wurde c-nm große ^inuuiission für die weitere M-rasimg diesen Vrvblenre gebildet. iit der Deutschland durch den BizepräsirxulLn der Ne.ichsbauf, G la sen a p p, Oesterreich durchi Dr. Simon vom Smatsn'nt inr Finanzen wertreien sind. Paris. 30. Sevtun.bu. In winem Bericht, übcr die heutigen Beratungen der Brill Mer Ko»streu z an;r-- stnn.r der „Tomps", daß sich Oesterreich in einer überaus ernsten Lage befinde. u.nd hebt hervor, baß es dringend notwendig sti, dem Lande Lllittel zuvc Leben und zur Arbeit zu geben. Das Blatt fügt: hinzu, daß die Konferenz das österreichisch? Expos4 miL Beifall aufgeniunmen habe, und drückt die Hoffnung aus? daß für dieses schwierige Problem eine Lösung gesundem werde, die besonders in der Lieferung von Roh stoffen:. vestehen könnte. London. 30. Septenwer. (Wolfs.) „Daily Teiegraph" schreibt zur Finanzkonferenz in Brüssel, alle, die konkrete Ergebnisse in Gestalt der Emission einer großen iuteruaüouoleu Anleihe zur Flüssigmachnng der von Deutschland 5n zahimcden Entschädig!', ngssvmme erwartet hätten, rvürden gewiß enttäuscht sein. lvar m Oesterreich, und wenn er seinen Wohnsitz zum Beispiel in Galizien hatte, euch nach diesem Lande - - indigen. Wohut aber ein ans Galizien flammender österreichischer Staatsbürger zrnn Beispiel in Wien, so N'ar er eben nur in Wien i idigen. Das folgt deutlich auch aus Absatz 3 des A'Aistls 78, wo die Verlegung des Wohnsitzes durch die eetstrenden „Jndigencn" in den Staat, für den sie opim rt haben, angeordnet wirb, woraus zu schließen ist, daß, wenn sie in diesem Staate schon wohnen, sie nicht zu opüereu brauchen, weil sie eben in diesem Staate schon ohnehin indigen sind. Artikel 64 und 70 betonen dieses Moment des Wohnsitzes mit besonderer Schärs z indeni sie bestinnnen, daß nur jene Personen unter Ausschluß der österreichischen Staatsangehörigkeit die neue Staatsangehörigkeit (natioualitee) erwerben, welche ans dem betreffenden Gebiet (snr territoire) das seil, (österreichische) Indi^ geimt hatten, daß Personen hingegen, welche nicht aus eineni solchen übertragenen «bebiete, wndern auf österrichischetn Gebiet, das ist auf einem Gebiet des neuen Oesterreich uwhnten, auch fürderhin als Oesterreicher zu Genen baden. Mir anderen 'Peruu: Gin Galiziau'w, der im Zeitpunkt der UuterMchmmg des Friedensvettrages nicht in Galizien, sondern iu Wien dourizrlterte, ist seiner österreichischen Staatsangehörigreit nicht verlustig geworden, wobei sestzn halten ist, daß das alte und das neue Oesterreich völkerrechtlich identisch sind. Wäre es anders, so mürben ja Hunderttausende der Bewohner Wiens, ivelche in den Nationalstaaten heimatberechtigt sind -- von denen Ine TschechcnSlowakea die Majorität bilden — der Anstveisung verfallen. Auch' solche, die in Wien geboren sind, deren Großvater abep nach Böhmen, Mähren, Galizien usw. zuständig war, wären ja „Ausländer" und könnten aus dem öftere relchischeu Staatsgebiet abgeschafst werden. Und dochj beschränkt sich die österreichische Neg-iermrg aus die Entfernung der jüdischen Kriegsslüchtlinge, die nach dem 1. August 1914 nach Oesterreich gekommen sind. Diese; Zeitgrenze llt weder iw. Friedensvertrag noch in anderst gesetzlichen Bestimmungen irgendwie begründet. Sre ift willkürlich zmn Ausgangspunkt einer Versolgungspoliiikdie sich ausschließlich gegen die Ostjuden richtet, ge« wählt worden. Es ist klar, daß die als Brssteiterschernungl dev ernllgie Aeb-u'iedi-iaa Fiüchtl'nzL tzM