Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 2 (1920)
- Issue
- Heft 604 (29.9.1920)
- Date
- 1920-09-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Vor einiger Zett schon habe ich auf die Notwendigkeit der Option auch , bei solchen Personen hingewiesen, Me die deutschösterreichische Staatsbürgerschaftserklärungen, abgegeben haben. Diese angeratene, Vorsicht, schien mir geboten, da die Erfahrung lehrte, es werden divergierende Auffassungen hei 'Ken. .Amtsstellen vertreten und keine Instruktion gelange herab, welche diese in die weitesten Kreise der Bevölkerung eingreifende Frage ge- Wich authentisch löse. ' . Aus. der traurigen Erkenntnis, die wir aus den tudcit anderen rechtswidrigen Praktiken der Adminrsirativbehörden gewonnen haben, mußte zur erwähnten Vorsicht geruahnt werden. Ist. denn.-.tiefes Mißtrauen .gegen die Rechtsübung unserer Verwaltung nicht begründet, wenn noch vor Abschluß des gesetzlichen Verfahrons lebensfremde Verfügungen erlassen werden, die rmpLucklichs Fgmilien obdachlos mächM». wenn Erlässe bemnsgegeben werden, die arme Menschen wahllos, zu Freiwild stempeln, das überall aufgespürt und gehetzt -wird .wie in.den dunkelsten.Zeiten des -Mittelalters? Und. chenil diesem Unrecht der -.Welt'/ pit Weltpolizei, die Herr -ehieü^ Narneu der.„Wie-erg^Möhungskomm-ission" lührt, .mir tauben Ohren und, verbundenen Augen S.ttsjcht?. . st st,-st ' 'X’. ' : - -^ ^Ein neiier. Erlaß - des Maatsamtes. des Innern ttM' . WpfeMbök. stZähh Meise die -Kette - -der -ttngefhtzWkeÜM" .r.unsereLstPer. s uraffung. Die. Fonu, die er-' zur, .Einführung s wählt — , es- Ist eine Instruktion an die iMterbehördengerät schon 4tttfc I>cr-'Sfleil)lg-aii ffaffimg. sieiter.Völker in -Konflikt.. Es.interpretiert authentisch di«? Wirkung des Friedensvertrages auf -die abgegebenen StaatsbürgerschaftserklärungeN'iUNd erklärt sie alle ausnahmslos, unter Bezugnahme.aufwie Artikel 64 und 70 in# Friedensvertrages, für ungültig. Hat der Herr - Staatssekretär Brejski. die Tragweite dieser Interpretation ermessen? Viele zehntausende österreichischer Staatsbürger, öffentliche Beamte, Rechtsanwälte, diejahrzehntelang in Oesterreich wohnen und ihren. Beruf ausüben und die aus Nachlässigkeit oder Unbedachtsamkeit um ordnungsgemäße Verleihung des Heimatrechtes nicht eingeschritten sind, die int Vertrauen auf das — wie sich, nun herausstellt — vorgespiegelte Recht ans dem Gesetze über-die Staatsbürgerschaftsexklärung diese abgegeben haben, werden zu Ausländern un»0&*, wandelt mit dem ganzen traurigen Gefolge der damit verbundenen Nachteile, sie können ebenso abgeschafft und beruflos werden, wie all die anderen Opfer der Behördenwillkür.' ,, .Wahrend aber die bisherigen Gewaltakte sich chemgstens im Scheine des geschriebenen Gesetzes, der Verordnung oder Kundmachung abspielten, entbehrt der eingangs erwähnte Erlaß, auch des formellen Rahmens. Fr argumentiert: Friedensvertrag erkennt Oesterreich als, österreichische Staatsangehörige jene Personen an, die zur Zeit des Inkrafttretens des Vertrages . das Heimatrecht <Pertinenza) auf österreichifchem Gebiete besitzen (Artikel 64), widrigenfalls sie „von selbst" in die Staatsangehörigkeit des nunmehrigen Söüveränitätsstaates „zurückfallen". Da nun trotz der Ztyaisbürgerschaftserklärung das frühere HeimatrM den Personen erhalten blieb, kann dieser Widerspruch mit dem Friedensvertrag nur durch die -""''gkeitserklärüng der im Grunde des Gesetzes vom o. September t91.8 erworbenen Staatsbürgerschaft gelöst werden. Die innere Unwahrheit dieser Argumentation des SLaatsamtes ist so durchsichtig, daß sie als juristisches Monstrum angesehen und festgehalten werden muß. Ist es in einem-anderen Rechtsstaats möglich, daß ein. auf ein Gesetz sich.stützender Nechtserwerb durch Listen .Erlaß für ungültig erklärt, werden kann? Im Nementarbuch der Jurisprudenz — allenfalls nicht für juristische Analphabeten — wird innner gelehrt, daß ein besetz.oderder auf ein solches erworbene Anspruch nur 'a Wege des Gesetzes aufgehoben oder geändert werden - Hl! ne. Das ist selbstverständlich, da das öffentliche "ckeresse nicht willkürlich über Privatrechte sich hinweg- . n und auf diese Weise die Möglichkeit eurer Rechts. Won soll in MKIagermtailil versetz! worden. Wegen seiner verfassungswidrigen Haltung. Berlin, 28. September. „United Telegraph* meldet aus New-YorL: Die Stell»«-« nähme Mlfons zum Jones-Gesetz wächst fich zu einer politische« Sensation Hera«-. De« frühere amerikanische Botschafter in Spanien Taylor und der Sro«greßabgeord«etr E d m o n d haben angekündigt» daß sie sofort «ach dem Zusammentritt des Kongreffes de» Antrag einbringen werden, den Präsidenten Wilson wegen seiner «riveratttwortttcherr, vey» fassungswidrigen Haltung gegenüber dem Gesetz in Anklageznstaud za versetze«-. Wilson habe dieses Gesetz anfangs August mit ferner Unterschrift versehe«,' jetzt erkläre «, er habe seine Unterschrift Irrtümlich er weiseund ingrötzterEile^ a«ter das " Gesetz gefetzt. Eine solche Handlungsweise verstoße nicht nur gegen die Berfaffnng, föade» sie mache auch den Präsidenten Amerikas vor der ganzen Welt r S ch erlr ch. Die polnische Antwort auf die rnssischen Bedingungen. Berlin, 28. September. „Ostexpreß" aus Riga: Die Polen erklärten fich zur Bildung einer Kommission für den Abschluß des -Waffenstillstandes und für die .Ausarbeitung der Voririedensbedingunge» stA ste lühArr g, der grundsätzlichen Fragen des S e l b sth e ft i m.m |t n § s r e ch L e s der Ukraine, iW e ihr « ß! a n d s, L it« u e n s und D sti g a L i z r e u s. PoLuischerseits wnrde dev ultimative Eßarakter der russischen Erklärung bsmängelt^ Es wurds die Bildung von vier KomwWV«en -beschlossen. Die Hauptkommission soll die WaffensMständs- und VorfviedeusbeLingungen ausaröeiten, die noch heute nachmittags irr einer internen Sitzung der beiden Vorsitzrrchen festgelegt werden sollen. Me Mele de« Kleinen Entenle. Berlin, 28. September. (Korr.°Bur.) Das „Berliner Tageblatt" veröffentlicht in einer Meldung ans Rom Unterredungen Take Jonescns mit Vertretern des „Giornale d^Jtalia" und des „Tempo". Danach sagte Jonesm unter anderem: Die Aufgabe der kleinen Entente ist, Deutschland vo.nderNevanchdabhaltenzu helfen. Die kleine Entente steht energisch zur großen Entente, deren vollen Beistand sie erhofft. Deutschlands Annäherung an Rußland ist sehr wahrscheinlich, da Deutschland kein anderer Weg übrig bleibt. In diesem Falle muß die große Entente auf die kleine Entente zählen können, da diese Deutschlands Verbindungen mit Rußland augenblicklich zu unterbinden vermag. - Allerdings wird man in Deutschland wirtschaftliche Beziehungen eingehen, in politischer Hinsicht aber wird man alles tun, um die V e r e i u i g n n g Oesterreichs mit Deutschland hrntanzuhalten und Oesterreich zur kleinen Entente hinübcrzuziehcn. Der „Tempo" äußert sich hiezu sehr skeptisch und sagt, die öffentliche Meinung Italiens habe trotz aller schönen Worte kein Vertrauen zu dem neuen Donaub^nd, der die sogenannte Gefahr der Bereinigung Oesterreichs mit Deutschland hintanhalten wolle. Diese Vereinigung sei vielleicht eine Gefahr für die Franzosen, nicht aber für die Italiener. Unsicherheit hemufbeschwören darf. Aus natürlichem Rechtsempfiuden heraus hätte das Staatsamt, wenn es eine Diskrepanz in dem Friedensvertrag und dem Bekenntnis zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu erblicken glaubte, die andere Möglichkeit, nämlich die Zum,.'n.^ung des Heimatrechtes, in Erwägung ziehen und im Einvernehmen der interessierten Sukzessionsstaaten vorbereiten sollen. Es besteht aber in Wahrheit keine solche Gegensätzlichkeit. Die Pogrome der Pelsturo« Bande« in Ostgalizien. Wie sie in Duezacz grwStet habe«. Aus Lemberg wird uns von zuverlässiger Teil» über die Vorgänge beim Einzug der Petljura-Bandrn - in Buczacz berichtet: „Mit dem Momente, als die polnische Zrvilderwaltung die Stadt verließ, begannen, die Gewalttaten,. Welche täglich an Grausamkett Zunahmen. Die Plünderer übergingen kern jüdisches Haushund, die Verzweiflung der beraubten und entwürdigte« Juden war umso größer, als die PeLljura-Offiziere zeitweise sogar selber daran teilnahmen. Personen, di« nicht in der Lage waren, das sogenannte Lösegeld $h erlegen, wurden ohneweiters ermordet. So wurde Markus Sommer zuerst vollständig beraubt. Zkach kmzer Zeit kehrten die Banditen zurück und verlangten weitere Beträge. Als der Unglückliche diese nicht erlegen konnte, wurde er auf die Gassa hinaus' gezogen und ermordet. Gleichzeitig wurde sein Sohn derart an der Hand verwundet, daß die Notwendigkeit einer Amputation vorliegt. Einem anderen Einwohner dieses Hauses wurde die Ohrmuschel mit einem Sabel abgehackt. Jechiel Stern wurde zuerst seiner Barschaft beraubt, nachher an einen Baum gebunden, und es wurde zur Exekution geschritten, welche erst auf Bitten seiner christlichen Nachbarin unterlassen wurde. Ein Offizier wollte mit Gewalt in die Wohnung -des Oskar Freudenthal dringen und als die Köchin auf den Balkon lief, um um Hilfe zu rufen, schoß der aufgebrachte Offiziersbandit auf sie und durchschoß ihr die Lunge. Derselbe Offizier beraubte am hellichten Tag den Paul Meerengel, dem er die Brieftasche mit großer Barschaft wegnahm. - Die Maschinengewehrabteilungen schossen zum Zeitvertreib auf jeden Bürger, den sie für einen Juden hielten. Auf diese Weise wurde ein armer Träger ermordet. Ferner schoß ein vorübergehender Soldat aus ein am Fenster stehendes kleines jüdisches Mädchen, das auf - - der Stelle tot war. Es wurden insgesamt sechs Personen getötet. Der Sachschaden erreicht Millionen. Drei Frauen wurden vergewaltigt. . 1 - Diese oberflächliche Beschreibung betrifft. nur. die Zeit nach der ersten Volschewikeninvasion, nach der zweiten. nahmen diese Vorfälle einen noch schrecklicheren Charakter an, was ich in einem anderen Briefe beschreiben werde. ' ' Der Friedensvertrag unterzieht nur jene Rechts- Verhältnisse der StaatMirgerschast einer Nenregeliwg. die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedenstx'rfvafid durch i;;!ai'iMüfie Gesetzgebung noch nicht entschieden sind. Darauf deutet sinngemäß, der Ausdruck des Artikels 64, daß östsrreichisch« Staatsangehör^p'' alle jene Personen sind, die bei Gesetzwerdimg". des Friedensvertrages das Heimatrecht (?) (l'indigenat pertinenza) hier besitzen und nicht Angehöriger eines anderer, Staates sind. Run und afte Person««, die das