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Wiener Morgenzeitung · 1920-09-05 · Heft 583 (5.9.1920) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
2 (1920)
Issue
Heft 583 (5.9.1920)
Date
1920-09-05
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Ht 888 , Wien» (Sonntag -- Wiener MorgsrrzerLnng 5, September 1920 Seite A Jüdische Wühler und Wählerinnen! Wer nicht in der Wählerliste steht, ist nicht wahlberechtigt. In diesen Tagen liegen die Wählerlisten zur Einsichtnahme auf, heute. Sonntag, von 8 bis 12 Uhr vormittags, an den kommenden Wochentagen 9mt 3 bis 7 Uhr nachmittags. In jedem Hause ist ein D e r z e i ch n i s angeschlagen, aus welchem zu entnehmen ist, wo die Wählerliste aufliegt. In dieser ^Hauswählerliste* * find die Wähler des Hauses nicht mit Namen verzeichnet, wohl aber ist ersichtlich» wieviel männliche und weibliche Wähler in lebet Wohnung vorhanden und eingetragen find. Wahlberechtigt find alle deutschösterreichrfchen männlichen und weiblichen Staatsbürger, die vor dem 1. Jänner 1920 zwanzigJahre alt ßewarden find. Wer erst am 1. Jänner 1900 oder später geboren ist, ist Lein Wähler. Staatsbürger ist: I. Wer in einer Gemeinde der Republik Deutschysterreich heimatberechtigt (zuständig) ist. II. Derjenige, der nach dem Umsturz die Staatsbürgerfchaftserklärung abgegeben hat. Auch die Frauen und- Kinder derer, die eine, solche StaatsLürgerschaftserklärung abgegeben haben, sind wahlberechtigt. Ferner diejenigen Personen, die nach Deutsch-Westungam zuständig sind,.denn gemäß dem Friedensvertrag gehört Deutsch-Westungarn zu Deutschösterreich. Als in Deutschösterreich heimatberechtigt kommen für diese Wahlen auch diejenigen Personen in Betracht, die nach Deutschböhmen, Deutschmähren (einschließlich Brünn, Iglau und Olmütz) sowie dem deutschen Teil Schlesiens zuständig sind. Um eingetragen zu werden, muß man das Alter von zwanzig Jahren (am 1. Jänner 1920), die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft und den Wiener Wohnort Nachweisen. Also braucht man: Meldezettel, Geburtsschein, Heimatschein, eventuell Staatsbürgerschaftserklärung, Reisepaß oder ein altes Arbeits- oder Dienstbotenbuch, wenn man nichts anderes hat, ein MiliLärzertifikat usw.; kurz die Dokumente, in denen Mer und Staatsbürgerschaft amtlich angegeben, erscheinen. Verheiratete Frauen müssen auch den Trauungsschein bringen. Die Reklamation muß nicht persönlich geschehen. Auch diejenigen können reklamieren, die erst jetzt nach Men gekommen sind. Auskünfte und Durchführung von Rekla m a t i o n e n Hauptbureau. II., Tabo rstr aß e20a, von 9 bis 12 Uhr vormittags it tt b 3 bis SUhrnachmittags. ■ Die Eintragung jener Zudc-c und $übunmi In die Wählerlisten, welche wahLLerechLLgl sind, deren Namen aber bismrn in -er Wählerliste fehlten, ist für unseren Erfolg entscheidend! Wichtig für die Agitation! Das Hauptgewicht ist auf die Werbearbeit von Mann zu Mann zu legen. Der Wahlbezirk ist in Aartationssprengel eingeteilt, deren Lage und Umfang im Hauptbureau, ll, Taborftraße 20a, zu erfragen ist. Empfindsame Donaufahrt. Zwischen den weißgetünchten Planken eines Donau. Kämpfers bist du geborgen, jüdischer Urlaubsmensch, der du, lusthungrrg und zermürbt, ein paar Sommertage dem Dunstkreis der Großstadt entfliehst. Von beiden anmutigen Ufern wird dir zwar sozusagen die geballte Faust entgegengestreckt, aber der angenehme Korbsessel auf Deck des „Franz Schubert" steht auf neutralem Boden. Sie können dir nicht zuleibe, die dich m einem Löffel Donauwasser ersäufen möchten. Mühelos besiegt der Dampfer die Strömung, schwimmt geruhsam durch den blassen, leicht verschleierten Morgen und trägt auch -ich, jüdischer Passagier, durch das wunderschöne Donau« land. Wenn Leopoldsberg und Bisamberg,- die Torwächter Wiens, hinter dir liegen und die freudige Hast der Reisenden rund um dich gesänftigt ist. Magst du mählich mit der wohligen Musik der plätschernden Wellen ins Träumen.und Sinnieren hmübergleiten. ■ * Stockerau—Korneuüurg—Tullrr. . . Ein Lächeln keimt dir um die Mundwinkel: Hier hat sich nach einer alten Sage in grauester Vorzeit ein jüdisches Reich auZgebreitet. Manch fleißiger Klosterbruder des Msttelatters berichtet in feinen frommen Erzählungen von bwfem hebräischen Reich in der Ostmark. Am ausführlichsten ist es in der Hagenschen Chronik beschrieben; wie anno 8Y9 nach der Sündflut der würdige Jude Abraham in die Ostmark kam, allhier das Reich „Judeisapran" gründete, und wie dann die Sprossen dieser Dynastie in Stockerau, Tulln, Korneuburg und Wien saßen, Gin ge« lehrter katholischer Forscher namens Lazius hat sogar durch zahlreiche von ihm entzifferte Grabfchnften has Märchen von dem mächtigen Judenreich im Donauland durch Jahrhunderte glaubwürdig gemacht. : Uns kann's recht sein. Auf diese Weise wären wir Ldrdm. die llrerbneieflenen m den Donaugauen Oester- Mustapha KemaLs Hofinuttge«, Paris, 4.September. (Funkspruch.)„Journal" meldet ans Konsiantinopel über ein Gespräch Must apha Kemals mit dem Sonderberrchterftalter des Blattes, wonach Mnfiaptza Ksma! sich äußerte, daß er hinter sich den ganzen Zflam und einen mächtigen Verbündeten habe, der ihn in jeder Beziehung unterstütze. Mit F a i f n 1 und Hussein stehe er in ständiger Verbindung. Litauen gegen Polen. London, 4. September. (Funtzspruch.) Die Litauische Regierung bat nun amtlich gegen der^Einbruch derPolenEinfpruch erhoben und um Vermittlung wegen Festlegung einer 21 bgrerrzmrgslmie ersucht. Inland. Von dev HanpLwahlbetzörde. Am 1. d. M. fand im Staatsamt für Inneres und Unterricht unter Vorsitz des Sektionschefs Wenedi kt er die zweite Sitzung der Hauptwahlbehörde statt, in der unter anderem mehrere für die Durchführung der Wahl in die Nationalversammlung wichtige Beschlüsse gefaßt wurden. So wurde aus Anlaß einer gestellten Anfrage ausgesprochen, daß Studierenden, die sich am Tage der Verlautbarung der Wahlausschreibung, das ist am 23. Juli l. I., in ihrer Heimar aushielten und dort im Sinne des § 28 der Vollzugsanweisung vom 30. Juli 1920, StGBl. Nr. 362, als Wähler verzeichnet wurden, der Anspruch auf Ausstellung ein^r Wahlkarte zusteht, wenn sie am Wahltag bereits an ihrem Studienort Aufenthalt genommen haben. Im Anschluß daran beschloß die Hauptwahlbehörde, die Ortswahlbehörden seien auzuweisen, in den Wahlkarten jener Wähler,, denen die Wahlkarten aus Gründen der Verlegung ihres Wohnsitzes nach Wien ausgefertigt werden, die genaue Adresse ihrer Wiener Wohnung anzumerken. Die betreffenden Wähler hätten sodann ihr Wahlrecht in Wien bei der Ortswahlbehörde ausznüben, in deren Sprengel ihre Wohnung.,liegt. , Eine weitere Anfrage über das Wahlrecht der Heimkehrer wurde von der Hauptwahlbehöröe dahin entschieden, daß die nach dem 23, Juli l. I. aus der Kriegsgefangenschaft oder aus der ZiviNntermerung heimgekehrten Wahlberechtigten im Wege des Einspruchs- oder Richtigstellungsverfahrens an jenem Orte als Wähler zu verzeichnen sind, an dem sie am Tage der Geltendmachung ihres Wahlrechtes ihren Wohnsitz haben. Im Hinblick auf die auch in der Oeffentlichkeit zutage getretene verschiedenartige Auffassung der Bestimmungen des § 27, Punkt 2 der Vollzugsanweisung vorn 30. Juli 1920 endlich erklärte die Hauptwahlbehörde, daß jenen Personen, denen die österreichische «Staatsbürgerschaft auf Grund des § 4 des Gesetzes über die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft vom 5. Dezember 1918, StGBl. Nr. 91, aberkannt wurde, das Wahlrecht nicht zusteht. reichs und die heutigen Herren der Schölle (im Janker und mit dem Jodler, in der Kehle) waren „Fremdlinge", die um eine hübsche Spanne Zeit späte! in unsere gesegnete jüdische Ostmark kamen, sich „schmarotzend einnisteten" und uns schließlich ganz verdrängten. * Das Schiff ist während solch krauser und boshafter Erwägungen nicht stillgestanden. Scharen von Fischreihern rauschen auf, ihre Fittiche zeichnen sich scharf gegen den weißen Himmel des Tullnerfeldes und 'der Anblick der gierigen Raubvögel erinnett an eine andere jüdische Episode der Vergangenheit, die leider nicht tn§ Fabelreich gehört. , . Just vor fünfhundert Jahren jagten die herzoglichen Büttel aus allen Orten des Donautales von hier bis hinauf ins Linzer Becken die Juden ans Donauufer und schleppten sie durch die im Lenzscknmck prangende Wachau — man schrieb den 23. des Wonnemonds 1420 — nach Wien. Es folgten die grausamen Monate vor der Verbrennung sämtlicher in Oesterreich siedelnder Juden auf der Erbergerlande, die der Herzog wegen einer angeblichen jüdischen Hostienschändung, begangen zu Enns, 'anordnete, wie es in dem furchtbaren Urteil heißt, ob der „hanndlung, die sich leider an dem heiligen Sacrament vor ettleichen jarn dacz Enns vergangen hat". Für den 12. März 1421 bat der Befehl des Herzogs, „alle Judischait allenthalben in seinem Lanndt auf heutigen tag geschafft zu richten mit dem prannt". Noch sind bei einer sanften Donapbiegung die Tülliier Zinnen zu sehen und so taucht bei der Erinnerung an jenen keuchenden Paisionsweg der österreichischen Juden längs der Donanufer zur Folterung nach Wien die Gestalt der heldenhaften Jüdin aus Tulln auf, wie sie vor der versammelten Gemeinde sich den Dolch ins Herz stieß, um den Leidensgefährten, die sich durch die Taufe hätten retten können, ein heroisches Beispiel zu geben. Bekanntlich haben auch dann viele andere Frauen ihren Kindern die Adern aewpmjpoaaw« tatst w» wwwMMWto W---1 | ZIPARETTENPA PIERE § W ZIGARETTENHÜLSEN! m Sie Zfterfreffen selbst L üis dvcdsTvn Erwartung» » des fiaucbera^ £ ^zÜÜSjCo aitatr a*i» * ■■■■•■■ oseasa-staea Der russisch-polnische Krieg. * Die britische Antwortnote. London, 4. September. (Funkspruch.) Die britische Regierung hat die letzte Note der Svwjstregierung' beantwortet. In dev Note erklärt Balfour, daß.erdie Mitteilung Ts ch i t s cher ins, wonach die russische Regierung die Forderung auf Errichtung einer Arbeitermiliz zurückziehe, zurMenntnis nehme. Die Auffassung der Sotpjetregierung,. als ob die britische Regierung mit her Herab setzuttg der Polnischen Streitkräste. auf 50.0ÖQ Mann einverstanden wäre, sei irrig-Die britische, Regierung habe bloß mitgeteilt, daß dieser Punkt nach ihrer Ansicht weder für sie noch für bis beiden unmittelbar beteiligten Völker ein Grund zu 'weiteren Kämpfen wäre. Zur Angabe der russischen Regierung,; daß.sie darüber erstaunt sei, baß England plötzlich der Umwandlung des polnischen Heeres in eine Miliz nicht zustimme, bemerkt Balfour, daß die britische Regierung, . das Parlament und das britische Volk getäuscht worden seien, da in der seinerzeitigen, Forderung nach der Miliz keinesfalls ausgedrückt war, daß in dieser nur-.eine bestimmte Klasse der. Bevölkerung Aufnahme .finden. dürfe, was jedenfalls den Begriffen van Eigen staats-, turn und Selbständigkeit Polens widersprechen würde.' Dieser Umstand der Verheimlichung werde jetzt offenbar von der russischen Regierung eingestanden. Die volles Unabhängigkeit Polens innerhalb seiner ethnographischen Grenzen müsse jedenfalls anfrechterhalten werden. Tschitfcheriu werfe der britischen Regierung vor, daß sie nur deshalb gegen die Miliz fei, weil sie' auZ Arbeitern zu bestehen hätte. Dies sei ein Irrtum. Die britische Regierung wäre gegen esne aufgezwungene- Miliz auch dann gewesen, wenn sie nur aus Millionären. Härte bestehen sollen: Jede auswärtige Auswahl irgend^ . einer Klasse der Bevölkerung zu-Milizzwecken hätte als,.. Ausdruck eines fremden Willens als unerträglicher Zwang empfunden werden müssen. Schließlich führt. Balfour mit Beziehung aus Tschitscherins Bemerkungen über-'britische Verhältnisse an« es möge ihm erlaubt.. sein, seinen eigenen Standpunkt darzulegen.' Das Btz-i . streben der Sowjets, die Reichenärmer zu machen, sei nicht schwer zu erfüllen. Ihm scheine jedoch wichtiger,.' die Armen reicher zu machen. Die polnischen Fried ens-e-ingrmgen. * W« schau,- 4. September. Heute nachmittags trat' eint interministerielle Kommission Zwecks Festlegung d e r p o l n i s ch e n Friedensbedingung c n - Zusammen. Die Kommission wird ihre Anträge derw nationalen Verteidigungrat vorlegen, der bereits heute über diele Frage beraten soll. öffnet und sich selbst entleibt. Das Weib des reichen Israel aus Enns erwürgte-sich mit ihrem Schleier in der Diebsschergenstube, der größte Teil der ein halbes Jahr mit der Tortur Gequälten blieb seinem Glauben treu und harrte standhaft aus Ais zur Erlösung auf dem Scheiterhaufen. Habt ihr euer, Nibelungenlied', so haben wir unsere große Leidens- und Heldengeschichte von den jüdischen Märtyrern des Donautales, Da wendet uns schon die Ruine Dürnstein ihr bizarres Felsgeklüft zu, das wie eine billige Theaterknlisse amnutet. Hast du dich an den: unvergleichlichen Turm der' Dürnsteinschen Barockkirche sattgesehen,' empfindsamer jüdischer Urlauber, magst du deine' Gedanken um die kecken Raubritternester da droben auf den Bergen spinnen, die sich immer zahlreicher im alten Strome spiegeln. Auf diesen schmalen ' Uferstraßen zogen deine Vorfahren, die einzigen Handelsmittler der,' Oftmark, stromabwärts gegen Wien. Die adeligen' Piraten stießen von ihren Höhen nieder, erleichterten die' iüdischen Wanderer um ihr Gepäck, trieben mit den Rnnürückigen ihre Kurzweil und schmissen sie dann wohl. , während die Becher kreisten, heiter in die Donau oder etwa vom „Rüsengärtl" der Feste Aggstein 'über die Felsschlucht in die Tiefe. Du meine Güte! Die Gegend ist entzückend, aber daß' deine Vorfahren, jüdischer Staatsbürger, bestimmt keine Raubritter waren, ist auch nicht so ohne. * ■ " Wenn der „Franz Schubert" anlegt, äußert er durch. Brummen und Rütteln ganz deutlich sein Unbehagen, Uns ist noch unbehaglicher, da wir in Grein den Fuß ans Ufer setzen. Wir wollen von der Gobelwarte dep, geliebten Ausblick gemeßen, wieder einmal zur Stillem, Steinklanun pilgern, im köstlichen Gießenbach unters tauchen und über Struden nach Sürmiugstein schlendern. 372^

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